Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9059 Widersprechende Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, DE-74167 Neckarsulm, IR-Marke Nr. 870 218 «CAROSIO» gegen Widerspruchsgegnerin BALENA S.R.L., Via die Vespucci, 210, I-50143 Firenze, IR-Marke Nr. 916199 «Camoscio (fig.)» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. August 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9059 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 916 199 «Camoscio» (fig.) wird die Schutzausdehnung für die Waren «Reis, Tapioka, Sago, Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren» (Kl. 30) verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

28. August 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7562

2008-2167