Bundesbeschluss über die Finanzierung gemeinsamer Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz in den Jahren 2008­2011 vom 20. September 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 20072 über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraumes Schweiz, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Januar 20073, beschliesst: Art. 1 Für die Ausrichtung von Beiträgen an das Projekt Schweizerischer Bildungsserver wird ein Zahlungsrahmen von 7,2 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Für die Ausrichtung von Beiträgen an das Projekt Bildungsmonitoring wird ein Zahlungsrahmen von 3,6 Millionen Franken bewilligt.

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Aus dem Zahlungsrahmen können befristete Stellen bewilligt werden.

Art. 3 Für die Ausrichtung von Beiträgen an das Projekt Kompetenzmessungen von Jugendlichen (PISA) wird ein Zahlungsrahmen von 3,6 Millionen Franken bewilligt.

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Aus dem Zahlungsrahmen können befristete Stellen bewilligt werden.

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 19. Juni 2007

Nationalrat, 20. September 2007

Der Präsident: Peter Bieri Der Sekretär: Christoph Lanz

Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Protokollführer: Ueli Anliker

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SR 101 SR 410.1; AS 2008 429 BBl 2007 1223

2006-2846

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Finanzierung gemeinsamer Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz in den Jahren 2008­2011. BB

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