Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Der Rahmenbeschluss zielt auf die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden ab. Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses erfolgt über die Schaffung eines Bundesgesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der Schengen-Staaten (SIAG).

Vernehmlassungsfrist: 20. August 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: fedpol, SINDEC, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern, Telefon 031 325 18 48, Fax 031 323 05 44, http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2008/2008-05-14.html Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Juni 2008

2008-1297

Bundeskanzlei

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