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Bundesblatt 110. Jahrgang

Bern, den 6. März 1958

Band I

Erseheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend das Ergebnis der Volksabstimmung vom 26. Januar 1958 über das Volksbegehren gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht (Vom 4. März 1958) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Sie haben am 6.Juni 1957 beschlossen, das Volksbegehren vom 3.Februar 1955 gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht der Abstimmung des Volkes und der Stände zu unterbreiten. Gleichzeitig beantragten Sie dem Volke und den Ständen, das Volksbegehren zu verwerfen.

Die Volksabstimmung hat am 26. Januar 1958 stattgefunden. Das Ergebnis ist in der umstehenden Tabelle enthalten. Aus ihr ist zu entnehmen, dass das Volksbegehren bei 742 619 abgegebenen gültigen Stimmen vom Volke mit 550 322 gegen 192 297 Stimmen und von allen Ständen verworfen worden ist.

Es sind keine Einsprachen im Sinne des Artikels 10 des Bundesgesetzes vom 19. Juli 1872 betreffend die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen gegen die Abstimmung eingelangt.

Bei der Stimmzettelausgabe der Gemeinde Bettingen (Basel-Stadt) wurde trotz einwandfreier Instruktion durch die kantonale Polizeidirektion, elf Stimmberechtigten, die nur in eidgenössischen Fragen stimmberechtigt waren, statt des eidgenössischen Stimmzettels der kantonale Stimmzettel ausgehändigt. Es hatte dies zur Folge, dass das Abstimmungsresultat über die kantonale Vorlage nicht genau zu ermitteln war, weil man nachträglich nicht mehr erklären konnte, Bundesblatt. 110. Jahrg. Bd. I.

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506 wieviele Ja und Nein sieh auf den 11 ungültigen Stimmzetteln befanden. Für die eidgenössische Abstimmung hatte der erwähnte Fehler lediglich zur Folge, dass beim Eesultat der Gemeinde Bettingen die 11 nicht abgegebenen Stimmen fehlten. Der Eegierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat offenbar auf Grund politisch-psychologischer Überlegungen entschieden, dass das Eesultat der Gemeinde Bettingen sowohl bei der kantonalen wie bei der eidgenössischen Abstimmung nicht berücksichtigt wurde. Er führt zur Begründung aus, dass das Eesultat der eidgenössischen Abstimmung im Kanton Basel-Stadt derart eindeutig war, dass sich keine wesentliche Eesultatsänderung ergeben hätte, selbst wenn die 178 Stimmberechtigten von Bettingen alle gegen oder alle für das eidgenössische Volksbegehren gestimmt hätten.

Aus grundsätzlichen Erwägungen können wir dieser Begründung nicht beipflichten. Das Eesultat der eidgenössischen Abstimmung in der Gemeinde Bettingen konnte genau ermittelt werden mit 19 Ja und 68 Nein. Es kann kein Zweifel bestehen, dass alle diese Stimmen gültig sind. Wenn 11 Stimmzettel zu wenig in der Urne waren, so hatte das keinen andern Einfluss, als wenn 11 leere oder ungültige Stimmen darin gewesen wären. Es bestand also in rechtlicher Hinsicht kein Grund, das Eesultat nicht zu berücksichtigen. Wir machen diese Feststellung lediglich, um kein Präjudiz zu schaffen.

Wir beehren uns, Ihnen zu beantragen, es sei das Ergebnis der Abstimmung durch Annahme des nachstehenden Beschlussesentwurfes zu erwahren.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, dene.März 1958.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Holenstein Der Bundeskanzler : Ch. Oser

Volksabstimmung vom 26. Januar 1958 über den Bundesbeschluss betreffend das Volksbegehren gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht StimmEingelangte berechtigte Stimmzettel

Kantone

Ausser Betracht fallende Stimmzettel leer

Zürich Bern

. . . .

Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus .

Zug .

Freiburg .

.

Solothum Basel-Stadt .

Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Eh Appenzell I.-Rh St. Gallen .

Graubünden .

Âargau .

Thurgau .

Tessin .

Waadt . .

.

Wallis Neuenburg Genf

.

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. . .

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Total

258 076 174 106 253 453 102 035 68492 37153 8671 5238 21053 10473 6306 2946 5767 3499 10792 6705 12932 5810 45500 19021 54938 27668 66446 34233 37600 17008 17635 14108 13558 9157 3607 1862 86759 57937 37160 20569 93491 74075 43214 81255 49926 15017 117 505 39560 48618 17567 42032 16604 66322 17787 1 469 853 761 393

4860 876 325 194 40 14 50 62 27 72 717 453 149 1480 ~374 8 1589 525 3548 1073 200 178 88 179 328 17409

ungültig

63 155 20 50 12 3 7 16 267 195 6 12 14 33 8 262 23 44 30 63 38 27 13 4 1365

In Betracht fallende Stimmzettel

Nein

Standesstimmen

Ja

67202 19475 6959 776 1505 328 622 1446 1388 1582 6183 13202 4295 4364 2170 151 12002 2644 14720 6631 2958 8329 · 2194 3754 7417 192 297

Nein

1 101 981 1 81529 1 29849 1 4218 1 8916 2601 H 2820 5181 11/2 i 4395 i 17100 i 20572 20573 % 12552 % 8250 6580 1695 44084 17377 55763 23521 11796 31015 15258 12658 10038 550 322 Annehmende SIlande · <

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Verwerfende îlande: 196/2

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169 183 101 004 36808 4994 10421 2929 8442 6627 5783 18682 26756 33774 16847 12614 8750 1846 56086 20021 70483 30152 14754 39344 17452 16412 17455 742 619 Absolutes Mehr: 371 310

Ja

508 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Erwahrung des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 26. Januar 1958 betreffend das Volksbegehren gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Protokolle der Volksabstimmung vom 26. Januar 1958 über das Volksbegehren vom S.Februar 1955 gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 4. März 1958, woraus sich ergibt, dass das Volksbegehren bei 742 619 abgegebenen gültigen Stimmen vom Volke mit 550 822 gegen 192 297 Stimmen und von allen Ständen verworfen worden ist, beschliesst:

Art. l Vom Ergebnis der Volksabstimmung vom 26. Januar 1958 wird Kenntnis genommen.

Art. 2 Das Volksbegehren vom S.Februar 1955 gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht wird als verworfen erklärt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend das Ergebnis der Volksabstimmung vom 26. Januar 1958 über das Volksbegehren gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht (Vom 4. März 1958)

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Jahr

1958

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Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

7583

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.03.1958

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505-508

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10 040 123

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