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Bundesblatt 110. Jahrgang

Bern, den 12. Juni 1958

Band I

Erscheint wöchentlich. Frei» SO Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzelle oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Umbau und die Erweiterung der bundeseigenen Liegenschaft «Villa Lammermoor» in Genf (Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien) (Vom 27. Mai 1958)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit eine Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend den Umbau und die Erweiterung der bundeseigenen Liegenschaft «Villa Lammermoor» in Genf zu unterbreiten.

Das Bauvorhaben bezweckt, die Liegenschaft, in der seit 1937 das Genfer Institut für Höhere Internationale Studien untergebracht ist, instand zu stellen und gleichzeitig den Bedürfnissen des Instituts anzupassen. In ihrem heutigen Zustand vermag die «Villa Lammermoor» den Ansprüchen des Instituts nicht mehr zu genügen.

I. Der Übergang der Liegenschaft «Villa Lammermoor» an den Bund Am 16. Dezember 1935 starb in Brüssel Frau Viktoria-Alexandrina-Julia Peel, Witwe des Daniel-Fitzgerald-Pakenham Barton, englischer Nationalität.

Der Vater von Frau Barton, Sir Robert Peel, war Gesandter Grossbritanniens in der Schweiz, ihr Gatte Generalkonsul Grossbritanniens in Genf, wo er den Buf eines Philanthropen genoss. In seinem Todesjahr, 1904, schenkte seine Witwe der Stadt Genf die Viktoria-Hall. In ihr Testament vom 14. August 1929 hatte Frau Barton zugunsten der Eidgenossenschaft folgende Bestimmung aufgenommen : Je lègue à la Confédération Suisse ma propriété dite Villa Lammermoor, 132, route de Lausanne, Sécheron Genève, soit les immeubles composant cette propriété, ainsi que les boiseries et fontaines Louis XVI de Jaquet du petit salon et de la salle à manger. Ceci avec l'expresse condition que la propriété ne soit jamais partagée et que les arbres restent dans leur actuel état sans être coupés.

Bundesblatt. 110. Jahrg. Bd. I.

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1058 Die Liegenschaft «Villa Lammermoor» liegt zwischen dem Internationalen Arbeitsamt und den der Stadt Genf gehörenden Parkanlagen «La Perle du lac» und «Mon repos» einerseits und der Boute de Lausanne und dem Genf ersee anderseits. Das Seeufer misst ungefähr 200 m Länge. Ausser der Villa, dem Hauptgebäude, befinden sich auf der 45 606 m2 umfassenden Grünfläche ein Pavillon für den Hauswart, ein Nebengebäude mit zwei Wohnungen, Garagen für Automobile und Motorboote, u.a.m.

Was die Verwendung der Villa durch die Eidgenossenschaft betrifft, so dachte man zunächst an Eepräsentationszwecke, an die Unterbringung offizieller Delegierter oder die Zurverfügungstellung an eine Institution von allgemein öffentlichem Interesse. Die Übernahme der auf der Liegenschaft lastenden Hypothekarschuld von 215 000 Franken durch die Eidgenossenschaft konnte jedoch nicht in Betracht gezogen werden. Es bestand zudem die Auffassung, Frau Barton habe die Liegenschaf t unbelastet schenken wollen, und es sei daher Sache der gesetzlichen Erben, die Schuld zu tilgen. Da sich diese nicht dazu bereit fanden, gelangte der Bundesrat an den Kanton Genf, in der Meinung, dass dieser an der Liegenschaft interessiert sein könnte, um damit der Öffentlichkeit eine weitere Parkfläche zu erschliessen und eine unvergleichlich schöne und ausgedehnte Strandpromenade zu schaffen. Die Annahme des Legats durch den Bund wurde abhängig gemacht von der Übernahme der Hypothekarschuld durch den Kanton Genf, vom Verzicht des Kantons auf den Bezug einer Handänderungssteuer, Erbschaftssteuer und von Grundsteuern und von der Übernahme des Unterhalts der Liegenschaft durch den Kanton. Als Gegenleistung wurde dem Kanton Genf das Eecht auf Benützung der Liegenschaft angeboten.

In der Folge erklärte sich die Eegierung des Kantons Genf zur Erfüllung der Bedingungen bereit. Auf Grund dieser Stellungnahme beschloss der Bundesrat am 13. Oktober 1936 die Annahme der Schenkung. Nachträgliche Verhandlungen mit den Erben führten schliesslich dazu, dass diese die Hälfte der Hypothekarschuld auf sich nahmen; die andere Hälfte der Schuld ging zu Lasten des Kantons, der sie mit der Stadt Genf teilte.

Über die Benützung der Liegenschaft wurde mit dem Kanton Genf eine Vereinbarung getroffen. Nach dieser überliess der Bund die Liegenschaft dem Kanton für die Dauer von
fünfzehn Jahren, mit stillschweigender Verlängerung um je fünf Jahre, sofern nicht ein Jahr vor Ablauf einer Periode von einer Partei die Kündigung eingereicht wird. Für den Fall, dass der Bund die Liegenschaft für eigene Zwecke benützen möchte, behielt sich der Kanton das Eecht vor, Steuern zu erheben ; der Bund machte seinerseits den Vorbehalt, entsprechende Forderungen anzufechten. Der Kanton verpflichtete sich, einen Platz der Liegenschaft für die Einstellung eines Motorbootes und die Errichtung eines Wachtpostens für die Zollverwaltung zu reservieren. Ferner verpflichtete sich der Kanton, die testamentarischen Bestimmungen zu respektieren und die Kosten des Unterhalts der Liegenschaft zu übernehmen, solange die Nutzniessung andauert.

1059 Der Kanton Genf stellte in der Folge die Villa dem Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien zur Verfügung, das sich bis anhin an der Promenade du Pin in Genf befand. Die Parkanlagen wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

II. Das Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien (Institut universitaire de hautes études internationales) in Genf Das Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien ist vom Kanton Genf im Jahre 1927 geschaffen worden, und zwar in der Form einer privatrechtlichen Stiftung gemäss Artikel 80 ff. des Zivilgesetzbuches. Der Zweck der Stiftung besteht darin, ein selbständiges Institut zu unterhalten, das Studierenden aus aller Welt Gelegenheit bieten soll, sich mit internationalen Studien juristischer, wirtschaftlicher, politischer und sozialer Art zu befassen.

Das Institut untersteht einem Verwaltungsrat, dem gegenwärtig folgende Persönlichkeiten angehören: der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (der diese Funktion ohne Verantwortlichkeit der Eidgenossenschaft ausübt), der Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Genf, der Eektor der Universität Genf sowie vier durch den Bundesrat ernannte Mitglieder, zurzeit: Herr Manley O.Hudson, Professor an der «Harward Law School» und ehemaliger Richter beim Ständigen Internationalen Gerichtshof, Herr Gunnar Myrdal, ehemaliger Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission für Europa, Herr Jean-Rodolphe von Salis, Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule und Präsident der Stiftung Pro Helvetia, Herr Arnold Wolfers, Professor an der «Yale University». Direktor des Instituts ist gegenwärtig Herr Professor Jacques Freymond. Seine Vorgänger waren die Herren Professoren William Rappard und Paul Mantoux.

Am Institut unterrichten gegenwärtig acht vollamtlich angestellte Professoren; daneben halten regelmässig einige weitere Dozenten, sei es als Lehrbeauftragte oder Gastprofessoren, jeweilen ganzsemestrige Vorlesungen. Neben diesem Lehrpersonal ist noch eine Reihe von Professoren ausländischer Hochschulen und Persönlichkeiten, die sich durch Publikationen oder ihre Tätigkeit auf dem Gebiete der internationalen Beziehungen ausgezeichnet haben, mit der Durchführung kurzfristiger Kurse während eines Teiles der Semester beauftragt ; so figurieren im Programm des Instituts
für 1957/58 z. B. folgende Referenten: Robert Triff in, Professor an der «Yale Universi ty», und Lionel Robbins, Professor an der «London School of Economies and Politicai Science», für Kurse über wirtschaftliche Probleme; Paul de Visscher, Professor an der Universität Löwen, und Charles Rousseau, Professor an der «Faculté de Droit», in Paris, für Kurse über Probleme des internationalen Rechts; Taibi Benhima, Botschafter des Königreichs Marokko in Rom, S.Calogeropoulos-Stratis, Rektor der Schule für Volkswirtschafts- und Handelswissenschaften in Athen, Walther Hof er, Professor an der Freien Universität in Berlin, Jean-Baptiste Duroselle, Professor am «Institut d'Etudes Poh'tiques» in Paris, und C.Grove Haines, Professor am «Bologna Center, School of Advanced International Studies of thè Johns

1060 Hopkins University», für Kurse über historische und politische Probleme. Seit Bestehen des Instituts haben sich für diese kurzfristigen Kurse rund dreihundert Dozenten zur Verfügung gestellt. Dieser Kurstätigkeit kommt grosse Bedeutung zu, bringt sie doch die Studenten mit Persönlichkeiten in Kontakt, die auf ihren Spezialgebieten reiche Kenntnisse und zum Teil praktische Erfahrungen besitzen. Das Institut veranstaltet ausserdem spezielle Seminarien über die internationalen Institutionen und Organisationen ; diese Seminarien werden von Professoren anderer Hochschulinstitute oder von Beamten internationaler Organisationen geleitet. Sie bezwecken, die Studenten vor allem in das praktische Funktionieren der internationalen Organisationen einzuführen. Zu erwähnen sind ferner besondere Kurse für schweizerische Studenten über internationale Fragen.

Während von 1927 bis 1948 pro akademisches Schuljahr (Sommer- und Wintersemester) die Anzahl der Studenten durchschnittlich 70 betrug, so hat sich diese Ziffer für die Zeit von Kriegsende bis heute mehr als verdoppelt. Im Schuljahr 1948/49 zählte das Institut sogar mehr als 200 reguläre Studierende.

Ungefähr ein Fünftel sind Studentinnen. Die Nationalität der Studenten ist stark gemischt, doch stellen die Vereinigten Staaten und die Schweiz weitaus die meisten Teilnehmer. Zum regulären Studium sind in der Eegel nur solche Studenten zugelassen, die bereits Träger eines akademischen Grades sind. Das Institut ist daher nur für fortgeschrittene Studenten bestimmt, die sich auf dem Gebiete der internationalen Beziehungen spezialisieren möchten. Zum Studienabschluss kann entweder das vom Institut auf Vorlage einer wissenschaftlichen Arbeit verliehene Diplom oder, auf Begutachtung einer aus Mitgliedern des Instituts und der interessierten Fakultäten der Universität Genf zusammengesetzten Kommission, das Doktorat der Staatswissenschaften der Universität Genf erworben werden. Bis heute sind nahezu 200 Diplomarbeiten und Doktordissertationen veröffentlicht worden.

Die Finanzierung des Instituts konnte bis 1948 dank regelmässiger jährlicher Zuwendungen zunächst des Laura Spelman Rockefeiler Memorial Fund (1927-1930) und später der Eockefeller-Stiftung zur Hauptsache sichergestellt werden. Da diese Zuwendungen und die regulären Einnahmen des Instituts zur
Kostendeckung aber nicht völlig genügten, war von Anfang an die Mithilfe des Kantons Genf notwendig. Mit Bundesbeschluss vom 28. Juni 1928 (AS 44, 417) über die Subventionierung des Universitatsinstituts für Höhere Internationale Studien wurde erstmals auch ein Bundesbeitrag von 130 000 Franken gewährt, der in den Jahren 1929-1981 in Baten von 30 000, 40 000 und 60 000 Franken zur Auszahlung gelangte. Die Beiträge des Kantons beliefen sich in der Zeitspanne bis 1948 auf total 825 000 Franken. Im Jahre 1947 sah sich die Böckefeiler-Stiftung auf Grund der für ihre Tätigkeit massgebenden Bestimmungen veranlasst, die jährlichen Überweisungen zu sistieren. Dadurch wurde es notwendig, die Finanzierung des Instituts auf eine neue Grundlage zu stellen. Der Kanton Genf erhöhte in der Folge seine jährliche Subvention auf 200 000 Franken, und durch einen Bundesbeschluss vom 6. Juni 1952 (BEI 1952, II, 890)

1061 sicherte auch die Eidgenossenschaft für die Zeit von 1952 bis 1961 jährliche Beiträge zu. Diese belaufen sich auf 80 Prozent der Ausgaben des Instituts, dürfen aber 100 000 Pranken pro Jahr und die Hälfte der jährlichen vom Kanton Genf dem Institut gewährten Subvention nicht übersteigen.

Die Eockefeller-Stiftung bekundete ihr Interesse am Institut weiterhin dadurch, dass sie seither zu wiederholten Malen die Honorierung hervorragender amerikanischer Gastprofessoren übernahm. Die letzte Zuwendung der Stiftung datiert vom Februar 1956; die Summe von 30000 Dollars (aufgeteilt auf drei Jahre) soll für Unterricht und Forschung auf dem Gebiete der internationalen Politik verwendet werden. Anfangs 1958 hat sodann die Ford-Stiftung dem Institut für die Dauer von fünf Jahren eine Spende von 850 000 Dollars gewährt, die für die Verbesserung der Honorierung hervorragender Dozenten und die Erweiterung des Lehrkörpers, für die Erteilung von Stipendien an fortgeschrittene und besonders begabte Studenten (vor allem asiatischer oder osteuropäischer Herkunft), für den Verwaltungsdienst sowie für Bücheranschaffungen, Forschungsarbeiten und Veröffentlichungen verwendet werden soll.

Zur Festigung der finanziellen Situation des Instituts wurde im übrigen am 13. Juli 1957 eine Stiftung «Fondation pour l'étude des relations internationales en Suisse» gegründet, welche die allgemeine Förderung des Universitätsinstituts zum Ziele hat. Die Mittel dürfen auch für Stipendien verwendet werden. Praktisch handelt es sich darum, dem Institut zusätzliche Mittel von privater Seite zu beschaffen.

Das Universitätsinstitut hat sich zu einem bedeutenden Zentrum für das wissenschaftliche Studium internationaler Gegenwartsfragen entwickelt. Es genügt, die Liste der Gelehrten, die bisher am Institut mitgewirkt haben, und die der ehemaligen Studenten - die übrigens in einem heute über 200 Mitglieder zählenden Verband zusammengeschlossen sind - zu konsultieren, um die Ausstrahlungen des Instituts zu erkennen. Die Qualität des Unterrichts, das Vorhandensein wichtiger internationaler Institutionen und Organisationen in Genf (die zum Teil umfangreiche Bibliotheken besitzen) und die Möglichkeit, zahlreichen in Genf stattfindenden internationalen Tagungen zu folgen, bilden eine einzigartige Gelegenheit zu gründlicher Ausbildung auf den
Gebieten des internationalen Rechts und der internationalen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen. In diesem Zusammenhang soll auch auf die Bedeutung des Instituts für die Ausbildung junger Schweizer Akademiker hingewiesen werden, die sich für eine Laufbahn beim Politischen Departement oder anderen Dienstzweigen der eidgenössischen Verwaltung, die internationale Fragen behandeln, oder bei einer internationalen Organisation interessieren. Schliesslich hegt die Tätigkeit des Instituts auch im Interesse der Werbung für unser Land ; das Institut zieht zahlreiche ausländische Gelehrte und Studenten, unter denen manche später wesentliche Funktionen erfüllen, in die Schweiz und gibt ihnen die Möglichkeit, unsere Verhältnisse aus eigener Anschauung kennenzulernen.

Seit dem letzten Kriege hat das Studium der politischen Wissenschaften und der internationalen Beziehungen vor allem in den Vereinigten Staaten, aber

1062 auch in Europa, eine bemerkenswerte Intensivierung erfahren. Zu den grossen Instituten, wie dem «Institut d'Etudes Politiques» in Paris oder der «London School of Economies and Politicai Science», haben sich zahlreiche andere gesellt, die sich entweder auf das Studium einer Region - so die europäischen Institute in Brügge, Saarbrücken, Turin, Strassburg, Nancy -- spezialisiert haben oder auf den Gebieten der politischen Wissenschaften oder der internationalen Beziehungen (z.B. die Zweigstelle in Bologna der « Johns Hopkins University») tätig sind. Diese Entwicklung zwingt das Genfer Institut, alles zu unternehmen, um sich wissenschaftlich auf der Höhe zu halten und durch hervorragende Gelehrte den Euf des Instituts zu festigen. So wurde es 1956 dank der erwähnten Spende der Eockefeller-Stiftung möglich, den Unterricht auf dem Gebiete der internationalen Politik durch Berufung des amerikanischen Wissenschafters Louis J.Halle von der «Woodrow Wilson School of Foreign Affairs» zu fördern.

Das Institut ist stets bemüht, das Kursprogramm zu erweitern und den Gegebenheiten der Zeit anzupassen. Da der Bibliothek im wissenschaftlichen Leben eines Instituts besondere Bedeutung zukommt, wird ihrem Ausbau alle Aufmerksamkeit geschenkt.

Das Institut kann sich aber nur so weit entwickeln und ausdehnen, als es die ihm zur Verfügung stehenden Einrichtungen gestatten. Diese sind, wie bereits eingangs erwähnt, ungenügend geworden und bedürfen dringend einer Verbesserung.

m. Die Notwendigkeit baulicher Massnahmen a. Der heutige bauliche Zustand der Liegenschaft «Villa Lammermoor» In dem Park von 45 606 ma Grünfläche mit reichem Baumbestand befinden sich die eigentliche Villa, die das Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien beherbergt, sowie zwei Nebengebäude.

Das Hauptgebäude umfasst 4860 m3 umbauten Baumes und besteht aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss, das vier grosse Bäume enthält, sowie einem ersten und zweiten Obergeschoss mit diversen grösseren und kleineren Zimmern. Das Gebäude ist massiv gemauert, die Dachkonstruktion besteht aus Holz, desgleichen die Deckenkonstruktionen. Sowohl innen wie aussen ist das Gebäude in baufälligem Zustand. Die Dachkonstruktion und die Deckenbalken sind bereits durch den Holzwurm angegriffen. Die Dachabdeckung, Fassaden, Fenster, Jalousieläden,
Böden usw. benötigen eine vollständige Ausbesserung, teilweise den Ersatz durch Neumaterial. Im ersten und zweiten Obergeschoss sind die Böden zwischen den Seitenflügeln und dem Hauptgebäudetrakt abgestuft, was sich auf eine rationelle Ausnützung der Bibliothekräume sehr ungünstig auswirkt. Die Böden sind auch zu schwach, um die nötige Nutzlast aufzunehmen. Schon im Jahre 1947 musste die Direktion der eidgenössischen Bauten die Leitung des Instituts darauf aufmerksam machen, dass das Balkenwerk höchstens 200 bis 250 kg pro m2 zu tragen vermöge und dass jede Mehrbelastung durch Bücherkollektionen mit grossen Gefahren verbunden wäre.

1063 Der Pavillon für den Hauswart, am Zugang zur Liegenschaft an der Eoute de Lausanne gelegen, umf asst etwa 550 m3 umbauten Baumes und besteht aus einem Untergeschoss mit einem Kellerraum, aus dem Brdgeschoss mit einer Zweizimmerwohnung, aus dem Obergeschoss mit einer weiteren Zweizimmerwohnung und aus dem Dachboden mit diversen Estrichräumen. Unter- und Erdgeschoss sind in Massivmauerwerk ausgeführt; das Obergeschoss ist ein Holzbau.

Auch dieses Gebäude ist in baufälligem Zustand. Im Hinblick auf seine Lage an der verkehrsreichen Eoute de Lausanne und unter schattigen Bäumen, seine ungünstige Raumverteilung und den Mangel an Komfort drängt sich der Abbruch auf.

Das zweite Nebengebäude mit etwa 1840 m3 umbauten Eaumes besteht aus dem Erdgeschoss mit Stall, Waschküche, Garagen und Schöpf, aus dem Obergeschoss mit zwei Dreizimmerwohnungen. Was Bauart, Bauzustand und weitere Benützung anbetrifft, so gilt dasselbe wie für den Pavillon.

b. Die räumlichen Bedürfnisse des Instituts In einer Eingabe an unsere Behörde vom 16. Juli 1957 hati der Staatsrat des Kantons Genf nicht nur auf die Baufälligkeit der Villa, sondern auch auf die Entwicklung und Ausdehnung des Universitätsmstituts und in diesem Zusammenhang auf das immer ausgeprägter werdende Bedürfnis nach zweckentsprechender Einrichtung des Gebäudes und nach weiteren Bäumen hingewiesen.

Als bauliche Anliegen des Instituts werden genannt : 1. Aufhebung des Niveauunterschiedes der verschiedenen Stockwerke und Einbau eines Aufzuges ; 2. Vergrösserung des Bibliothekraumes im Hinblick auf eine Vermehrung des Bücherbestandes von gegenwärtig 28 000 auf 90 000 Bände ; 3. Schaffung je einer juristischen, volkswirtschaftlichen und politischen Abteilung und von Seminarien ; 4. Einrichtung von Dozentenzimmern; 5. Einrichtung von Verwaltungsbüros.

Ferner sollte das Hauptgebäude durch ein Nebengebäude mit grossem Aufenthaltsraum (Saal), Wohnzimmern für Stipendiaten und einer Abwartwohnung erweitert werden. Ein Aufenthaltsraum für Dozenten und Studenten wird für die Bildung einer akademischen Gemeinschaft als von grosser Bedeutung bezeichnet. Das gelte besonders für ein Institut, das Studenten zahlreicher Nationen vereinige. Ein gemeinsamer Baum gebe Gelegenheit zu persönlicher Kontaktnahme und zu wissenschaftlichen Aussprachen im kleinen Kreise, zum Beispiel
im Anschluss an die Vorlesungen. Das Bedürfnis nach Wohnzimmern stelle sich vor allem im Hinblick auf die häufigen Stipendiengesuche, die dem Institut zugehen und die bisher nicht berücksichtigt werden konnten. Die Schaffung von Wohngelegenheiten für Stipendiaten würde, zumal in einer übervölkerten Stadt wie Genf, eine wesentliche Studienerleichterung darstellen.

1064 Der Vorsteher des Departements des Innern, der Vorsteher des Finanz- und Zolldepartements und die Direktion der Eidgenössischen Bauten haben sich anlässlich von Besichtigungen von der Notwendigkeit baulicher Massnahmen überzeugt.

Die Direktion der Eidgenössischen Bauten hat unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Instituts in der Folge ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausgearbeitet, das einen weitgehenden Umbau des Hauptgebäudes und die Errichtung eines Nebengebäudes (Saalbau) vorsieht (Umbau- und Erweiterungsprojekt). Zu Vergleichszwecken wurde durch die Baudirektion gleichzeitig ein zweites Projekt für eine Niederlegung des Hauptgebäudes und die Errichtung eines Neubaues-an seiner Stelle aufgestellt (Neubauprojekt).

IV. Die Bauprojekte o. Dos Umbau- und Erweiterungsprojekt Das von der Direktion der Eidgenössischen Bauten ausgearbeitete Umbauund Erweiterungsprojekt sieht folgendes Bauprogramm vor: 1. Umbau des Hauptgebäudes, unter Vereinfachung des Daches und Ausbau und Modernisierung des zweiten Stockwerkes ; 2. Errichtung eines neuen Nebengebäudes (Saalbau) ; 8. Abbruch der beiden gegenwärtigen Nebengebäude.

Im einzelnen ergibt das Projekt folgende Situation: Der Grundriss des Hauptgebäudes bleibt gleich; durch den Ausbau des zweiten Stockwerkes und die Veränderung des Dachwerkes wird das Baumvolumen jedoch von bisher 4860 m3 auf 6810 m3 vergrössert. Die Baumverteilung ist wie folgt vorgesehen.

Das Untergeschoss soll die Heizung, den Kohlenraum sowie drei Räume für Bücher und Zeitschriften umfassen; für das Erdgeschoss sind ein Warteraum, drei Büroräume und zwei Hörsäle vorgesehen ; das erste Obergeschoss soll die Bibliothek und Lesezimmer (insgesamt fünf Bäume) aufnehmen; das zweite Obergeschoss würde einen Bibliothekraum, fünf Seminarien und sechs Büros für die Dozenten enthalten; schliesslich sind für den Dachraum nochmals ein Bibliothekzimmer, zwei Büros für Dozenten und kleine Nebenräume geplant.

Das Nebengebäude (Saalbau) mit einem Baukubus von 4275 m3 soll folgende Bäume enthalten : Im Untergeschoss eine Vorhalle (Foyer) mit Bar, Küche, Kellerräume und Zimmer für die Parkbedienung; im Erdgeschoss ein grosser Saal mit Eingangshalle, 14 Studentenzimmer und eine Abwartwohnung.

Für die Einrichtung des Hauptgebäudes und des Saalbaues muss das erforderliche Mobiliar beschafft werden.
Das Budget für die Um- und Erweiterungsbauten, für Mobiliar, Abbrucharbeiten u.a.m. sieht Kosten von insgesamt l 940 000 Franken vor. Diese verteilen sich wie folgt :

1065 Franken

A. Hauptgebäude B. Nebengebäude (Saalbau) C. Abbruch- und diverge Aussenarbeiten D. Mobiliar E. Provisorische Baracke für das Institut F. Umzugskosten Total

821 000 645 800 166 800 221 200 74500 11 200 l 940 000

b. Das Neubauprojekt Wie bereits erwähnt worden ist, hat die Direktion der eidgenössischen Bauten zu Vergleichszwecken ein zweites Projekt ausgearbeitet, das die völlige Niederlegung auch des Hauptgebäudes vorsieht, an dessen Stelle ein architektonisch neuzeitlicher Baukörper mit Untergeschoss, Erdgeschoss, zwei Stockwerken und Flachdach entstehen würde; dieses Hauptgebäude ist im Projekt durch einen gedeckten Gang mit einem separaten grossen Saalbau verbunden; dazu käme ein dem Umbauprojekt ähnlicher Anbau für die Unterbringung von Studenten. Die Kosten dieses Projektes sind wie folgt veranschlagt wordön : Franken

A. Hauptgebäude B. Grosser Saalbau C. Verbindungsgang D. Anbau («Campus») E. Abbruch- und diverse Arbeiten F. Mobiliar G. Provisorischer Barackenbau H. Umzugskosten

-

990 500 800450 40 100 345 300 225 800 249 800 74 500 14 050 Total 2 240 000

In beiden Projekten würde der Baumbestand der Liegenschaft keine Veränderung erfahren.

c. Der Entscheid für das Umbau- und Erweiterungsprojekt Angesichts der verhältnismässig geringen Differenz zwischen den Kosten des Umbau- und des Neubauprojektes und im Hinblick darauf, dass im Falle eines Neubaues ein modernes, allen Wünschen des Instituts gerecht werdendes Hauptgebäude erstellt werden könnte, erscheint der Gedanke einer völligen Niederlegung .der Villa durchaus als bestechend. Wenn wir uns trotzdem für den Umbau aussprechen, so sind dafür in erster Linie Gründe der Pietät gegenüber

1066 der Testatomi, Frau Barton, massgebend. Gewiss enthält die testamentarische Verfügung vom 14. August 1929 lediglich die Auflage, dass die Bäume des Parkes erhalten bleiben müssen und der Park niemals aufgeteilt werden darf. Wir betrachten es aber als eine moralische Pflicht, dass auch das Gebäude, das einen wesentlichen Teil der Schenkung ausmacht und in dem Frau Barton und ihr gegenüber der Öffentlichkeit grossmütiger Gatte die Zeit ihres Aufenthaltes in unserem Lande verbrachten, wenigstens äusserlich in seinen wesentlichen Teilen erhalten bleibt. Es darf darüber hinaus festgestellt werden, dass das Umbauprojekt mit seinen vereinfachten Linien sich architektonisch gut der prachtvollen Umgebung anpasst. Schliesslich muss berücksichtigt werden, dass im Falle einer Niederlegung der Villa seitens der Familie der Testatorin und eventuell weiterer Kreise Vorwürfe zu gewärtigen wären.

Auch der Staatsrat des Kantons Genf hat aus den genannten Gründen dem Umbauprojekt den Vorzug gegeben. In gleichem Sinne nahm ferner der Verwaltungsrat des Universitätsinstituts für Höhere Internationale Studien Stellung.

V. Die Finanzierung des Umbau- und Erweiterungsprojektes

Nach der bisherigen Ordnung war die Liegenschaft «Villa Lammermoor» dem Kanton Genf zur entschädigungsfreien Benützung überlassen. Der Kanton war lediglich verpflichtet, den Unterhalt (Park und Gebäude) zu übernehmen.

Die Liegenschaft hat dem Bund bisher keinerlei Kosten verursacht.

Es sollte auch für die Zukunft eine klare Situation angestrebt werden, wobei aber der namhaften Kapitalinvestition des Bundes Rechnung zu tragen ist. Wir nehmen folgende Regelung in Aussicht. Die Eidgenossenschaft übernimmt als Eigentümerin der Liegenschaft alle Kosten der baulichen Arbeiten sowie alle grossen Unterhaltsarbeiten. Die Liegenschaft wird dem Kanton Genf mietweise überlassen, und zwar gegen Entrichtung eines Mietzinses von 5% Prozent der Hälfte des vom Bund neu investierten Kapitals. Die kleinen Unterhaltskosten, vor allem die Kosten der Heizung und des Hauswartdienstes, sind vom Kanton zu übernehmen. Angesichts der Tatsache, dass die Gebäude durch die Eidgenossenschaft für die besonderen Bedürfnisse des Universitätsinstituts für Höhere Internationale Studien eingerichtet werden, ist der Mietvertrag für eine längere Dauer abzuschliessen. Wir denken an eine erste Zeitspanne von zwanzig Jahren. Sollte im Laufe dieser Zeit das Institut aufgehoben oder in ein anderes Gebäude verlegt werden und durch den Wechsel der Zweckbestimmung der Villa Änderungen an den Einrichtungen sich als notwendig erweisen, so hätte der Kanton die Hälfte der entsprechenden Kosten zu tragen.

Der Staatsrat des Kantons Genf hat sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt, allerdings in der Meinung, dass das Total der Bauausgaben des Bundes den Betrag von 2 300 000 Franken auf keinen Fall überschreite.

Gestützt auf diese Ausführungen ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung zu erteilen.

1067 Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

x

Bern, den 27. Mai 1958.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Holenstein Der Bundeskanzler : Ch. Oser

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

den Umbau und die Erweiterung der bundeseigenen Liegenschaft «Villa Lammermoor» in Genf (Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. Mai 1958, beschliesst: Art. l Für den Umbau und die Erweiterung der bundeseigenen Liegenschaft «Villa Lammermoor» in Genf wird ein Objektkredit von l 940 000 Franken bewilligt.

Art. 2 1 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

2 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Umbau und die Erweiterung der bundeseigenen Liegenschaft «Villa Lammermoor» in Genf (Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien) (Vom 27. Mai 1958)

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