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Aua den Verhandlungen des Bundesrates

(Vom 14. Juli 1948) Dem zum Honorarkonsul von Dänemark in Genf, mit Amtsbefugnis über die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf, ernannten Herrn André-Louis Wagnière, an Stelle des zurückgetretenen Herrn Jacques Le Port, wird das Exequatur erteilt.

Dem zum Honorarkonsul von Ecuador in La Chaux-de-Fonds ernannten Herrn François Riva wird das Exequatur erteilt.

(Vom 16. Juli 1948) Als Vertreter des Bundesrates im «Conseil do direction» der «Union internationale contre le cancer» wird der jeweilige Präsident der Schweizerischen Nationalliga für Krebsbekämpfung, zurzeit Herr Dr. Emilio Bianchi, Lugano, bestimmt.

(Vom 17. Juli 1948) Der Bundesrat hat dem Kanton Uri an die Kosten der Erneuerung der gepflasterten Sohle des Schächenbaches bei Altdorf einen Bundesbeitrag bewilligt.

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Bekanntmachungen von Departementen and andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 4. bis 14. Juli 1948 Amerika: Herr Thomas Dillon ist der Gesandtschaft als Zweiter Sekretär zugeteilt worden.

Bulgarien: Herr Michail Ku t chou ko v ist der Gesandtschaft als Presseattache zugeteilt worden.

Iran: Herr M a h m o u d E sf an dia r y ist der Gesandtschaft als Zweiter Sekretär zugeteilt worden.

959 Norwegen: Herr Egil Winsnes ist der Gesandtschaft als Zweiter Sekretär zugeteilt worden.

Schweden: Herr Torsten Chr. Björck, Legationssekretär, ist von seinem Posten abberufen worden und hat die Schweiz verlassen.

Sowjetunion: Herr Jewgeni Kowalev ist der Gesandtschaft als Erster Sekretär zugeteilt worden.

Spanien: Herr Juan Schwartz y Dias Flores, Erster Sekretär, ist einem andern Posten zugeteilt worden und hat die Schweiz verlassen.

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Nachtrag zum Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen: Neue Ermächtigung Kanton Freiburg 44. Spar- und Leihkasse Ueberstorf.

Bern, den 14. Juli 1948.

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Eidg. Justiz- und Polizeidepartement

*) BEI. 1946, II, 287 ff.

Urteile Der Einzelrichter des 9. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts hat erkannt : Bevor Adelrich Theodor, des Adelrich und der Lina Schläpfer, geb.

8. April 1919, Kaufmann, unbekannten Aufenthalts : Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 200 wird in 20 Tage Haft umgewandelt.

Felix Otto, des Werner und der Lina Krieg, geb. 28. April 1909, Maler, unbekannten Aufenthalts: Der unbezahlte Best der Busse im Betrage von Fr. 40 wird in 4 Tage Haft umgewandelt.

Frey A d o l f , des Wiegand und der Aline Pauli, geb. 1. Juni 1892, Werkmeister, unbekannten Aufenthalts: Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 50 wird in 5 Tage Haft umgewandelt.

Giudicetti Mario, des Giovanni und der Lucia Storni, geb. 11. Oktober 1905, Hotelangestellter, unbekannten Aufenthalts : Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 70 wird in 7 Tage Haft umgewandelt.

960 Niesper Marcel, des Ferdinand undder Maria Zollinger, geb. 7. Januar 1922, Hilfsarbeiter, unbekannten Aufenthalts : Der unbezahlte Rest der Busse im Betrage von Fr. 25 -wird in 8 Tage Haft umgewandelt.

Oswald Karl, des Franz und der Elisabeth Schneider, geb. 11. März 1916, Plattenleger, unbekannten Aufenthalts : Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 50 wird in 5 Tage Haft umgewandelt.

Eiedener Frieda Maria, des August und der Walburga Bahr, geb. 5. Oktober 1896, Vertreterin, unbekannten Aufenthalts: Die unbezahlte Busse im Botrage von Fr. 20 wird in 2 Tage Haft umgewandelt.

Z u r b r ü g g Robert Ariste, des Karl und der Pauline Schärer, geb. 2. Mai 1916, Bäcker, unbekannten Aufenthalts: Der unbezahlte Rest der Busse im Betrage von Fr. 15 wird in 2 Tage Haft umgewandelt.

Gegen diese Urteile kann innerhalb von 20 Tagen seit Veröffentlichung die Appellation au das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bern, Bundeshaus-Ost, erklärt werden. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren einzureichen, zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Die Appellation ist als solche zu bezeichnen.

Borgen, den 23. Juni 1948.

9. kriegswirtschaftliches 8088

"

Strafgericht,

Der Einzelrichter: A, Wettach

Umwandlungsurteile 1; Trueb Max, des Johann und der Barbara Meier, von Zürich, geboren 16. April 1910, geschieden, Gemüsehändler, wohnhaft gewesen Marmorgasse 10, Zürich, nun unbekannten Aufenthalts. Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 24. Mai 1944 auferlegte Busse von Fr. 350 wird in 35 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

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2. Utz Johann, des Johann und der Christine Noller, von Gaildorf (Deutschland), geb. 16. Juli 1903, Chauffeur, wohnhaft gewesen Brotgasse 4, Zürich 8, nun unbekannten Aufenthaltes, vermutlich in Deutschland.

Bussenumwandlung: Die mit Einzelrichterurteil vom 27. Oktober 1943 auferlegte Busse von Fr. 150 wird in 15 Tage Haft umgewandelt. Koston werden keine gesprochen.

Chur, 19. Juli 1948.

5. kriegswirtschaftliches 8088

Strafgericht,

Der Einzelrichter:.

Dr. P. Jörimann

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22.07.1948

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