942

Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Bandes # S T #

Änderungen im

Bestände der Auswanderungs- und Passageagentviren und ihrer Unteragenten während des II. Quartals 1948 Das den Herren Peter Paul Kehrli und Albert Eobert Oeler als bevollmächtigten Geschäftsführern der Auswanderungsagentur Kehrli & Oeler in B er n ami. Januar 1946 erteilte Patent ist infolge Verzichtleistung des einen Inhabers und infolge Umwandlung der bisherigen Kollektivgesellschaft in eine Einzelfirma erloschen.

Kückwirkend auf den 4. März 1948, den Tag der Eintragung der letzteren Firma in das Handelsregister, ist Herrn Albert Eobert Oeler, Inhaber der Firma Kehrli & Oeler, Nachf. A. Oeler in Bern, ein neues Patent zum Betriebe einer Auswanderungsagentur erteilt worden.

Die Einzelfirma H. Oehl in Basel ist in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, und das bisherige Patent zum Betrieb einer Auswanderungsagentur ist durch ein solches zugunsten des Herrn Hans Oehl als bevollmächtigtem Geschäftsführer der neuen Firma H. Oehl AG. ersetzt worden.

. Am 28. Mai 1948 ist Herrn Max Locher als bevollmächtigtem Geschäftsführer der Genossenschaft Hotel-Plan in Zürich das Patent zum Betriebe einer Auswanderungsagentur und zum Verkauf von Passagebilletten erteilt worden.

Am 22. Juni 1948 ist Herrn Bruno Meyer als bevollmächtigtem Geschäftsführer der Firma Naturai AG. in Basel das Patent zum Betrieb einer Auswanderungsagentur und zum Verkauf von Passagebilletten erteilt worden.

Am 2. April 1948 ist das den Herren Dr. Hans vo^n Meiss und Dr. jur.

Eudolf Koller als bevollmächtigten Geschäftsführern der Auswanderungsagentur der Firma Hans Meiss Aktiengesellschaft in Zürich seinerzeit erteilte Patent erloschen. Die Auswanderungsagentur wurde infolge Eröffnung des Konkurses über die Firma geschlossen.

Am 9. April 1948 ist das Herrn Max A. Eyser als bevollmächtigtem Geschäftsführer der Auswanderungsagentur der Firma «Bitztours» Beigebureaux und Wechselstuben AG. in Bern seinerzeit erteilte Patent erloschen. Die Auswanderungsagentur wurde infolge Eröffnung des Konkurses über die Firma geschlossen.

943 Als Unteragenten sind ausgeschieden: Von der Agentur Hans Meiss Aktiengesellschaft in Zürich: Schlapbach René-Francois, in Zürich l Baumann Ernst, in Zürich infolge Schliessung der Agentur.

Lucchi Mario, in Zürich J Von der Agentur Reisebureau H. Attenberger AG. in Zürich: Glausen Hermann, in Thun, Wirz Marcel, in La Chaux-de-Fonds, Olgiati Carlo, in Lugano.

Als "Unteragenten sind angestellt w o r d e n : Von der Agentur Aktiengesellschaft Danzas & Cie. in Basel: von Bergen Adolf, in Meiringen.

Von der Agentur Reisebureau A. Kuoni Aktiengesellschaft in Zürich: Wiget Franz, in Brunnen, Mollet Hans, in Bern, Läderach Arnold, in Bern.

Von der Agentur Kehrli & Oeler in Bern: Bessert Hans, in Bern.

Von der Agentur M. Galley & Cie,,, Reisebureau Atlantic in Biel: Schori Walter, in Bern.

Von der Agentur Wm. Müller & Co. Aktiengesellschaft in Basel: Iten Paul, in Thun.

Von der Agentur Schweiz-Italien, Eeise- und Transportgesellschaft in Zürich: Altorf er Otto, in Zürich.

(AG.)

Von der Agentur Jules Egli in Zürich: .

Hof er René in Lugano.

Von der Agentur Zwilchenbart AG. in Basel: Baier Walter Friedrich, in Basel.

Bern, den 7. Juli 1948.

808°

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung.

944

Eidgenössische Steuerverwaltung Steuereinnahmen des Bundes (in 1000 Franken)*) Jahr Quartal

Stempelabgaben

Verrechnungssteuer 1)

Warenumsatz» steuer 2)

Luxus Steuer 3)

Ausgleichs6 teuer

126157 ; 282510 70727 350832 62 292 ! 435 559

11795 14445 16690

6727 7607 10718

87072 76823 88185 99252

4615 3206 3191 3433

1698 2138 1909 1862

Roherträge

1945 1946 1947

79506 83535 98314

I. Quartal 1946 . . . .

II.

» » . . . .

III.

» » ....

IV.

» » ....

16456 28043 17077 21959

I. Quartal 1947 . . . .

II.

» » ....

III.

» » . . . .

IV.

» ' » . . . .

21367 52724 28342 15729 22491 - 5742 26 114 - 419

112 880 99901 105 822 116 956

5377 3630 3576 4107

2501 3668 2183 2366

I. Quartal 1948 . . . .

II.

» » . . . .

III.

» » . . . .

21297 29 170

50816 8764

124 337 109 727

6892 4532

8126 3640

1945 1946 1947

Bundesanteile 63677 25163 50506 66915 78724 50455

282 510 850 832 435 559

11642 14256 16 477

6727 7607 10718

I. Quartal 1946 . . . .

II.

» » . . . .

III.

» » . . . .

IV.

» » ....

47824 13191 9447 22458 13685 - 3780 17 581 : 17186

87072 76323 88185 99252

4572 3162 3139 3388

1698 2188 1909 1862

I. Quartal 1947 . . . .

II.

» » ....

III.

» » ....

IV.

» » ....

17114 22693 18011 20 906

52724 15729 - 5742 - 419

112 880 99901 105 822 116 956

5326 3581 3517 4058

2501 3668 2183 2366

I. Quartal 1948 . . . .

II.

» » ....

17056 23851

50816 8764

124 837 109 727

6837 4476

8126 3640

IV.

m.

IV.

1

»

»

»

»

....

» ....

»

47824 9447 - 3 780 17186

. . . .

) Inklusive Steuer gemäss Bundesratsbeschluss vom 18. Februar 1945 über die Sicherung der Steueransprüche bei Versicherungen. Vom Rohertrag der Verrechnungssteuer sind jeweils nach Jahresabschluss Rückstellungen im mutmasslichen Umfange der noch nicht geltend gemachten Rückerstattungsansprüche vorgenommen worden. Die unter «Bundesanteile» ausgewiesenen Jahresergebnisse weichen deshalb von der Summe der Quartalsergebnisse um den Betrag dieser Rückstellungen ab.

945 Eidgenössische Steuerverwaltung

Steuereinnahmen des Bundes (in 1000 Franken)*) Wehrsteuer 4)

Wehropfer 1 und II

Kriegsgewinnsteuer 5)

70 763 223898 140946

85839 452802 171 666

Roherträge 74301 71665 69545

77728 50477 64985 30258

318 796 44576 41400 48030

57 854 16432 13 091 53569

92610 102 579

Total

Jahr Quartal

737 598 1 275 011 1005730

1945 1946 1947

15 016 14320 20984 21345

569205 228 580 233 951 243325

I. Quartal 1946 II.

» III.

» IV.

- »

57212 18778 61 420 34256

13 452 12053 13496 30544

323867 198 583 216 337 267493

L Quartal 1947 II.

» III.

» IV.

»

21457 12 193

21131 18 137

341166 288742

L Quartal 1948 II.

» » III.

%·· : : » · IV.

» - »

47148 156 332 98234

77013 406 599 154 350

Bundesanteile 53750 567625 1 105 139 52092 894984 50467

54558 35232 45417 21125

286 917 39285 37216 43181

10874 10443 15276 15499

506706 198 488 201097 219069

I. Quartal 1946 II. . ».

» III.

» » IV.

» »

40429 11355 9068 37382

51430 16900 55241 30779

9768 8789 9829 22 081

292172 182616 197929 234104

I. Quartal 1947 II.

» » III.

» » IV.

» »

64774 71699

19298 10953

15260 13194

301004 245804

I. Quartal II.

» III.

» IV.

»

2

1945 1946 1947

1948 » » »

) Inklusive Bezugsprovision der Zollverwaltung.

9) Bundesanteil = Rohertrag abzüglich Markenverkaufsprovision 4) Inklusive Quellenwehrsteuer und Bestzahlungen Krisenabgabe.

6 ) Bundesanteil = Rohertrag abzüglich Einlage in Fonds für Rückerstattungen und abzüglich Kantonsanteile.

*) Erläuterungen siehe Bundesblatt 1948, I, 689.

946

Eidgenössische Steuerverwaltung Rohertrag der eidgenössischen Stempelabgaben (in 1000 Franken) 1947

Stempelabgaben

1948

II. Quartal III. Quartal IV. Quartal I. Quartal II. Quartal

1. Emission von Wertpapieren a. Obligationen b. Aktien e. Übrige Wertschriften1) .

3153 2859 271

3035 746

2388 4663 164

1831 1565

1469

2153 1898 1 306

Total

. 6 283

5559

7215

4865

5357

2. Umsatz von Wertpapieren a. Inländische Wertpapiere .

b. Ausländische Wertpapiere.

Total

381 304

291 427

370 407

358 485

334 664

685

718

777 .

838

998

3. Coupons von a, Obligationen- . .

. , b, Aktien . . · 1 c. Übrigen Wertschriften ) .

8777 7596 970

5251 5953 469

4200 5306 2467

8274 9040 1213

Total

17 343

11673

11973

18527

Wechsel.

. : .

Prämienquittungen . . . , .

Frachturkunden . . . . . .

Bussen usw. .

. . v

432 2624 956 19

475 3072 978 16 22491

1

4.

5.

6.

7.

.

i

Rohertrag

28342

1778

9746 3723 162 13631 537 2 834 1094 26 26 114

564 1 780 1 265 12 21 297

633 2598 1039 18 29 170 ,

}) . GmbH. · und Genossenschaftsanteile, Kommandit-Beteiligungen, Miteigentums- und Trustzertifikate, ausländische Wertpapiere.

Verrechnungssteuer (in 1000 Franken) ·

"

1947

'

1948 , .

II. Quartal IÏI. Quartal IV. Quartal I. Quartal

II. Quartal

Eingänge . . . . . . .

. . .

Rückerstattungen Verrechnungssteuer : Rohertrag .

Si cherungssteuer1) Rohertrag ".

85 400 61 946 69756 69775 67797 70291 15625 - 5851 - 535 . 104 109 116

84240 94634 33536: . 85 997 : 50 704 : 8:637 127 112

Total

15 729 -5742 - 419

50816

1

8764

) Steuer gemäss Bundesratsbeschluss vom 13. Februar 1945 über die Sicherung der Steueransprüche bei Versicherungen.

947

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1947 und 1948 Monat

1947

1948

1948 M e h r e i n n a h m e n n Mindereinnahmen

Januar Februar März .

April Mai Juni Juli

August

· .

. . , .

. .

September Oktober .

November Dezember Juni 8060

. .

. . .

. . .

.

. . .

Total

Fr.

: Fr.

Fr.

25555276.40 35249553.15 9694276.75 23670375.65 30084740.35 6414364.70 31031700.98 34115655.94 3083954.96 37085389.12 44986939.05 7901549.93 38391412.50 41563499.81 3172087.31 33449641.20 39931015.29 6 481 374.09 34095263.83 34886769.86 32125167.29 35926411.75 40414746.47 42041634.84 408673789.89 189183795.85 225931403,59 86747607.74 (ohne Tabak- und Bierzolle)

Fr.

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 13. Juni bis 3. Juli 1948 Amerika: Herr A ver y B. Cohan, Hilfsattaehé, gehört der Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Griechenland: Herr Théodore Griva-Gardikioti, Erster Sekretär, wurde . auf einen anderen. Posten berufen und hat die Schweiz verlassen. .

Italien: Herr Pasquale Prunas, Erster Sekretär, hat am 18. Juni 1948 sein Amt angetreten.

Niederlande : An Stelle des auf einen anderen Posten versetzten Herrn A. G.

Jonker wurde der Gesandtschaft Herr W. V. Cohen Stuart als Attaché zugeteilt.

Norwegen: Herr Oberstleutnant Valdemar Ebbesen, Militärattache, gehört dieser Mission seit 1. Juli nicht mehr an.

Rumänien: Herr Stefan Baciu, Presseattache, hat sein Amt niedergelegt und gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

Schweden: Herr Oberst Gurt Herman Juhlin-Dannfelt, Militärattache, hat die Schweiz verlassen, um einen anderen Posten anzutreten.

·· 8080

948

Notifikation

Auf Grund eines am 17. April 1947 gegen Sie aufgenommenen Strafprotokolles, wonach Sie zusammen mit andern Personen eine grosse Anzahl Goldmünzen und goldene Uhren unangemeldet ausführen liessen, sind Sie am 10. September 1947 vom eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Anwendung von Artikel 76, Absatz 2, 77, 82 und 91 des Zollgesetzes zu einer Busse von Fr. 52 565 verurteilt worden. Sofern Sie sich binnen 14 Tagen seit Erscheinen dieser Notifikation der Strafverfolgung förmlich und unbedingt unterziehen, ermässigt sich die Busse gemäss Artikel 94 des Zollgesetzes und Artikel 296 des Bundesstrafrechtspflegegesetzes um einen Viertel, d. h. um Fr. 13 141.25. Für den Fall, dass Sie sich nicht unterziehen, steht Ihnen innert 20 Tagen seit Erscheinen der Notifikation die Möglichkeit offen, bei der Oberzolldirektion Einsprache zu erheben und gerichtliche Beurteilung zu verlangen.

Unterbleibt die Einsprache, so erwächst die Strafverfügung in Rechtskraft.

Gegen die Höhe der Busse kann indessen binnen 80 Tagen seit Erscheinen der Notifikation beim Bundesrat Beschwerde erhoben werden.

Bern, den 18. Juli 1948.

8080

Eidgenössische Oberzolldirektion

Notifikation Am 80. April 1948, kurz nach Mitternacht, fand ein Grenzwächter bei der Bahnunterführung an der Schlachthausstrasse in Basel, in unmittelbarer Nähe der Grenze, ein Herrenfahrrad Marke «Atmos», Rahmennummer 800867. Da die Umstände darauf schliessen, dass das Fahrrad widerrechtlich in die Schweiz eingeführt worden war, wurde es, gestützt auf Artikel 102, Absatz l, in Verbindung mit Artikel 121 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen, durch das Zollamt Basel-Lisbüchel beschlagnahmt.

Dem rechtmässigen Eigentümer wird hiermit, gemäss Artikel 102, Absatz 4, des genannten Gesetzes von der Beschlagnahme Kenntnis gegeben. Er kann sie binnen 80 Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation bei der Zolldirektion Basel durch Beschwerde anfechten. Meldet sich binnen dieser Frist kein Ansprecher, so wird das Bad nach Gesetz verwertet.

Bern, den 6. Juli 1948.

8080

Eidgenössische Oberzolldirektion

949

Umwandlungsverfügung Das 5. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in seiner Sitzung vom 7. Mai Langstrasse 88, Zürich 4, zurzeit unbekannten Aufenthalts, durch Urteil des kriegswirtschaftlichen Strafappellationsgerichts vom 8. Februar 1945 wegen Widerhandlung gegen Artikel 2, lit. a, der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 2. September 1989 betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung, begangen im Jahre 1942 durch Erzielung eines mit der allgemeinen Wirtschaftslage unvereinbaren Gewinnes von rund Fr. 10 000 beim Verkauf von Abfallholz, zu einer Busse von Fr. 600 und zu den Verfahrenskosten verurteilt und zur Einzahlung von Fr. 9500 an den Bund verpflichtet, auf Antrag des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 14. April 1948, in Anwendung von Artikel 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege verfügt: Die unbezahlte Busse von Fr. 200 wird in 20 Tage Haft umgewandelt.

Für das Umwandlungsverfahren werden keine Kosten gesprochen.

Diese Verfügung wird dem Verurteilten durch Publikation im Bundesblatt bekanntgegeben.

Borschach, den 7. Mai 1948.

8080

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der. Einzelrichter:

P. JÖrimann Urteile kannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 10. November 1944 auferlegte Busse von Fr. 85 wird in vier Tage Haft umgewandelt.

Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 24. Januar 1944 auferlegte Busse von Fr. 50 wird in fünf Tage Haft umgewandelt.

950 Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 24. Oktober 1944 auferlegte Busse von Fr. 7 wird in einen Tag Haft umgewandelt.

Weinfelden, den 6. Juli 1948.

.

8080

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. H. Seeger

Urteile Das 9. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 1948 in Horgen erkannt : staatenlos, Viehhändler, unbekannten Aufenthaltes: Der unbezahlte Best der Busse im Betrage von Fr. 865 wird in 87 Tage Haft umgewandelt.

1908, Kaufmann, unbekannten Aufenthaltes: Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 100 wird in 10 Tage Haft umgewandelt.

Gegen diese Urteile kann innerhalb von 20 Tagen seit Veröffentlichung die Appellation an das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bern, Bundeshaus-Ost, erklärt werden. Die Appellationsschrift ist in 8 Exemplaren einzureichen, zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Die Appellation ist als solche zu bezeichnen.

Zürich, den. 30. Juni 1948.

9080

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Vorsitzende: A. Wettach Der Gerichtsschreiber: r C.W. Scherer !

Kriegswirtschaftliche Strafentscheide Die nachstehenden Urteile, Verfügungen und Beschlüsse werden den Beschuldigten, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet: Aufenthalts. Urteil des Einzelrichters des 2. kriegswirtschaftlichStraf-f^ gerichts vom 7. Juli 1948, wegen Widerhandlung gegen die : kriegswirt-

951 schaftlichen Vorschriften, begangen durch wiederholten Ankauf von Mahlzeitencoupons und Verwendung dieser Rationierungsausweise. Urteil: Busse Fr. 100, Kosten Fr. 30.20.

Urteil vom 14. Januar 1947 auferlegte Busse von Fr. 40 wird in 4 Tage Haft umgewandelt, Kosten werden keine gesprochen.

Urteil vom 8. August 1946 auferlegte Busse von Fr. 50 wird in 5 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

1944 auferlegte Busse von Fr. 40 wird in 4 Tage Haft umgewandelt.

Kosten -werden keine gesprochen.

umwandlung: Die mit Urteil vom 15. Juni 1946 auferlegte Busse von Fr. 20 wird in 2 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

mit Urteil vom 18. August 1943 auferlegte Busse von Fr. 2986.40 (Restbetrag) und die mit Urteil vom S.August 1944 auferlegte Busse von Fr. 810 (Bestbetrag) werden in drei Monate Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.; .: Akteneinsicht: Obergerichtsgebäude Zürich, Hirschengraben 15, Zimmer 3.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben, dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen. Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden, Zürich, den 10. Juli 1948, soso

.

·· ..

2, kriegswirtschaftliclies Strafgericht, Der Einzelrichter: Steiger

952

Verfügung in der Strafsache gegen

unbekannten Aufenthalts, betreffend Umwandlung der unbezahlten Busse in Haft (Urteil vom 5. Juni 1947), 1. Termin zur Hauptverhandlung wird angesetzt auf Donnerstag, den 12. August 1948,15.00 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Bern, Schanzenstrasse 17, wovon dem Beschuldigten hiermit Kenntnis gegeben wird.

2. Es steht dem Beschuldigten frei, am Termin zu erscheinen oder vorher schriftlich zum Antrag des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements Stellung zu nehmen.

3. Wird die Busse bis 10. August 1948 bezahlt und die Quittung dem Unterzeichneten eingesandt, so fällt der angesetzte Termin dahin.

Bern, den 5. Juli 1948. .

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: O.Peter

8080

Verfügung in der Strafsache gegen bergergasse 6, Bern, nun für dauernd des Landes verwiesen, betreffend Umwandlung der unbezahlten Busse in Haft (Urteil vom 20. Dezember 1944).

1. Termin zur Haupt Verhandlung wird angesetzt auf Donnerstag, den 12. August 1948, 15.00 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Bern, Schanzenstrasse 17, wovon dem Beschuldigten hiermit Kenntnis gegeben wird.

2. Es steht dem Beschuldigten frei, am Termin zu erscheinen oder vorher schriftlich zum Antrag des Generalsekretariats des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements Stellung zu nehmen.

8. Wird die Busse bis 10. August 1948 bezahlt und die Quittung dem Unterzeichneten eingesandt, so fällt der angesetzte Termin dahin.

Bern, den 5. Juli 1948.

8080

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident : O.Peter

953

öffentliche Vorladung Es wird als Beschuldigter in kriegswirtschaftlichen Strafverfahren vorgeladen: Umwandlung einer nicht bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse in Haft. Die Verhandlung vor dem Einzelrichter des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes findet am 1. September 1948, nachmittags 2.30 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Zürich, Hirschengraben 15, Parterre, statt. Akteneinsicht: Obergerichtsgebäude Zürich, Hirschengraben 15, Zimmer 8.

Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten entschieden.

Zürich, den 18. Juli 1948.

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter Dr. Heusser

8070

Vorladung

wirtschaftliche Vorschriften. Die Verhandlung vor dem 8. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet Dienstag, den 8. August 1948, 15.00 Uhr, im Strafgerichtssaal, Bäumleingasse 5, 1. Stock, in Basel statt. Akteneinsicht: Strafgerichtskanzlei Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, Parterre, Tel. (061) 4 99 00.

Basel, den 8. Juli 1948.

8. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: Dr. Walter Meyer

8070

Vorladung findenden Hauptverhandlung in der Raubgutsache der Israelitischen Gemeinde Durmenach (Dép. Haut-Rhin) vorgeladen.

L a u s a n n e , den 8. Juli 1948.

8080

Der Instruktionsrichter: Leuch

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.07.1948

Date Data Seite

942-953

Page Pagina Ref. No

10 036 310

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