117

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 29. Dezember 1957 bis 7. Januar 1958 Deutschland. Herr Beinhold von Fischer-Lossainen, Botschaftsrat, ist auf einen andern Posten berufen worden.

Griechenland. Herr Démètre P api das, Handelsattache, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt übernommen.

Indonesien. Herr Baden Pandji Soebechi Astrawinata, Dritter Sekretär, wurde zum Zweiten Sekretär, und Fräulein Boesizar Joenoes, Attaché, zur Dritten Sekretärin befördert.

Italien. Nobile Guidobaldo Stampa, Erster Botschaftssekretär, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Herr Carlo Albertario, Zweiter Botschaftssekretär, wurde zum Ersten Botschaftssekretär befördert.

· Libanon. S. Exz. Herr Nadim Dimechkié, ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, hat die Schweiz verlassen.

Fräulein Heien Saab, Zweite Sekretärin, amtiert als interimistische Geschäftsträgerin.

Sowjetunion. Herr Nicolas T.Bojko, Zweiter Botschaftssekretär, ist auf einen andern Posten versetzt worden.

Herr Anatoli T.Boutchine, Dritter Botschaftssekretär, hat sein Amt übernommen.

3642

Änderungen im

Bestände der Auswanderungs- und Passageagenturen und ihrer Unteragenten während des IV. Quartals 1957 Als Unteragenten sind ausgeschieden: Von der Agentur Reisebureau A.Kuoni Aktiengesellschaft in Zürich: Senn Paul in Glarus (verstorben), Läderach Arnold in Bern; Bundesblatt. 110. Jahrg. Bd. I.

9

118 von der Agentur CIT Compagnia Italiana Turismo Schweiz AG in Zürich: Huber Ulrich in Zürich, Bucher Emil in Luzern, Lüscher William in Genf.

Als U n t e r a g e n t e n sind anges-tellt w o r d e n : Von der Agentur Reisebureau A.Kuoni Aktiengesellschaft in Zürich: Mohr Christian in Zürich, Tondeur Michel in Zürich, Fässler Werner in Freiburg.

Bern, den 31.Dezember 1957.

3642 Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung

3Va°/o Eidgenössische Anleihe von Fr. 375000000 von 1932/33 Serien I/III Kapitalrüekzahlung auf 1. April 1958 An der heute vorgenommenen Auslosung wurden gemäss Amortisationsplan von der obgenannten Anleihe nachfolgende Nummern gezogen. Die entsprechenden Obligationen, soweit sie nicht in Schuldbuchforderungen der Eidgenossenschaft umgewandelt worden sind, gelangen auf I.April 1958 zur Rückzahlung und werden von diesem Zeitpunkt hinweg nicht mehr verzinst.

31- 40 671- 680 801- 810 1921-1930 2061-2070 2271-2280 2631-2640 2741-2750 2841-2850 2981-2990 3131-3140 3341-3350 3441-3450 3741-3750

3831-3840 3871-3880 4111-4120 4601-4610 4711-4720 4971-4980 5521-5530 5571-5580 5631-5640 5801-5810 5821-5830 5841-5850 6221-6230 6451-6460

Fr. 5000 Serie I 6601-6610 9411- 9420 6641-6650 9451- 9460 6661-6670 9951- 9960 7281-7290 10181-10190 7441-7450 10241-10250 7581-7590 . 10391-10400 7851-7860 10571-10580 7981-7990 10681-10690 8281-8290 10771-10780 8431-8440 10851-10860 8581-8590 11081-11090 9121-9130 11261-11270 9331-9340 11521-11530 9391-9400 11731-11740 9401-9410 12121-12130

12141-12150 12301-12310 12541-12550 12921-12930 13081-13090 13551-13560 13891-13900 13951-13960 14511-14520 14531-14540 14951-14960 15211-15220 15831-15840 15921-15930 15961-15970

119

16011-16020 16051-16060 16101-16110 16121-16130 16431-16440 16481-16490 16891-16900 16991-17000 17091-17100 17301-17310 17311-17320 17811-17820

30091-30100 30251-30260 30371-30380 30921-30930 30931-30940 31211-31220 31331-31340

17861-17870 17871-17880 18041-18050 18261-18270 18591-18600 18601-18610 18611-18620 18681-18690 19091-19100 19831-19840 20481-20490 20731-20740 20781-20790

Serie II 21251-21260 21271-21280 21281-21290 21791-21800 21871-21880 22281-22290 22311-22320 22521-22530 22841-22850 23301-23310 23841-23850 23871-23880 23961-23970

24231-24240 24291-24300 24351-24360 24831-24840 25141-25150 25391-25400 25751-25760 26111-26120 26191-26200 27271-27280 27421-27430 27451-27460 27791-27800

27801-27810 28111-28120 28151-28160 28551-28560 28561-28570 28761-28770 28771-28780 28931-28940 28941-28950 29161-29170 29371-29380 29401-29410 29761-29770

31401-31410 31601-31610 31711-31720 31771-31780 31831-31840 31931-31940 32041-32050 32181-32190

Serie m 32211-32220 32331-32340 32511-32520 32571-32580 33171-33180 33361-33370 33701-33710 33791-33800

33941-33950 33971-33980 34191-34200 34371-34380 34491-34500 34791-34800 35431-35440 35511-35520

35871-35880 36811-36320 36781-36790 37371-37380 37561-37570 38001-38010 38151-38160 38381-38390

149731- ·149740 149951- -150000 15305Ì- -153100 153301- -153350 153751- -153800 154251- -154300 155851- -155900 156751- -156800 157051- -157100 157201- -157250 158051- -158100 158151- -158200 159951- -160000

161401- -161450 161701- ·161750 162601- -162650 164151- -164200 164501- -164550 165301- -165350 166651- -166700 167001- -167050 167401- -167450 168001- -168050 168601- -168650 169401- -169450 169451- -169500

Fr. 1000 100401- ·100450 100751- ·100800 100901- -100950 101701- ·101750 101951- -102000 102301- -102350 102451- -102500 103851- -103900 104701- -104750 106201- -106250 106551- -106600 106951- -107000 107901- -107950 107951- -108000

108401- ·108450 109551- ·109600 109651- -109700 114251- 114300 115951- -116000 121301- -121350 121801- -121850 122001- -122050 122551- -122600 122831- -122840 125701- -125750 125801- -125850 127901- -127950

Serie I 130901- -130950 131001- -131050 133451- -133500 136051- -136100 138201- -138250 138951- -139000 143201- -143250 143701- -143750 144301- -144350 144551- -144600 144701- -144750 147301- -147350 149501- -149550

120

Serien 172101-172150 172801-172850 173351-173400 173601-173650 174151-174200 176251-176300 176451-176500 177651-177700 178751-178800 179051-179100 180051-180100 183851-183900 184101-184150 184651-184700 184701-184750

186201-186250 186771-186780 186901-186950 187101-187150 187201-187250 191051-191100 191451-191500 192251-192300 192351-192400 194201-194250 195201-195250 196351-196400 196401-196450 196951-197000 197251-197300

197451-197500 216801-216850 199601-199650 218051-218100 203401-203450 222101-222150 205001-205050 222701-222750 209501-209550 223051-223100 210201-210250 223601-223650 211451-211500 225001-225050 211551-211600 225201-225250 211851-211900 226151-226200 213251-213300 226351-226400 213551-213600 227801-227850 215751-215800 229291-229300 215851-215900 229651-229700 216001-216050 230051-230100 216601-216650 233501-233550

288201-238250 239101-239150 239501-239550 239551-239600 240501-240550 241001-241050 242051-242100 242651-242700 242901-242950 243601-243650 246151-246200 246301-246350 247801-247850 248351-248400 249301-249350

Serie m 251001-251050 252701-252750 252851-252900 253301-253350 255101-255150 255151-255200

257301-257350 257751-257800 258651-258700 258901-258950 259201-259250 259751-259800

260501-260550 262401-262450 262901-262950 263801-263850 264651-264700 265151-265200

266951-267000 267601-267650 267651-267700 270051-270100 272201-272250 273051-273100

274601-274650 275601-275650 277601-277650 278151-278200 279051-279100 280801-280850 282951-283000 Die vorerwähnten Obligationen im Gesamtbetrage von 17 240 000 Fr.

können bei den Niederlassungen der Schweizerischen Nationalbank und bei den dem Kartell schweizerischer Banken oder dem Verband schweizerischer Kantonalbanken angehörenden Instituten kostenlos eingelöst werden.

Von den früheren Ziehungen sind folgende Titel noch ausstehend : à Fr. 5000 Serie I 1

8543 (38)

10901 (52) Serie m 30822 (56)

1

verjährt.

15931-15932 (57)

121

102073 (57; 103544-103546 (55; 1 104099 (39) 1 104569 (44) 1 104575 (44) 109324-109325 (55)

à Fr. 1000 Serie I 110582-110584 (57) 111232 (57) 111239 (57) 1 123881-123882 (41) 1 126028-126030 (37) 132952 (57)

l

133798-133800 (54) 133801-133809 (40) 143401-143403 (57) 144756 (57) 144758 (57) 151195 (55) 152365 (57)

152686 (57) 156098 (57) 156343 (56) 160183 (57) 160306 (56) 167074 (57) 1 167282-167285 (40) 171312 (57; 172026-172027 (57) 179311 (57) 184620 (57; 186550 (57; 2 186582 (48) 186844-186847 (57)

Seriell 189765 (57) 202650 (57) 2 203396-203397 (48) 2 203399-203400 (48) 209089-209090 (57) 209945 (57) 214468-214469 (57; 231358 (57j 236070 (54) 240627-240628 (53) 241404 (57) 245961 (57; 245999 (57)

217119 (56; 217863 (57) 225712 (57) 225825-225826 (57) 1 227070 (47)

Serie m 266758-266763 (55) 274759 270635 (57) 280501 Ausgelost zur Bückzahlung auf: (57) = I.April 1957 (53) = I.April 1953 (56) = I.April 1956 (52) = I.April 1952 (55) = I.April 1955 (48) = I.April 1948 (54) 2 = I.April 1954 1 verjährt.

verjährt ab 1. April 1958.

252800

(57)

(57) (56)

Bern, den SO.Dezember 1957.

3624 Eidgenössisches Kassen- und Rechnungswesen

122

# S T #

Reglement über

die Lehrlingsausbildung im Chemigraphiegewerbe (Vom 30. November 1957)

Das Eidgenössische V o l k s w i r t s c h a f t s d e p a r t e m e n t , nach Massgabe der Artikels, Absatz l, 18, Absatz l und 19, Absatz l, des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung (in der Folge Bundesgesetz genannt) und der Artikel 4, 5 und 7 der zugehörigen Verordnung I vom. 23.Dezember 1932, erlässt nachstehendes Eeglement über die Lehrlingsausbildung im Chemigraphiegewerbe.

I. Lehrlingsausbildung 1. Lehrverhältnis

Art. l Berufsbezeichnung und Lehrzeitdauer 1 Die Lehrlingsausbildung im Chemigraphiegewerbe erstreckt sich auf folgende Berufe : A. Eetuscheur, B. Reproduktionsphotograph für Chemigraphie, C. Strich- und Autoätzer, D. Auto- und Farbätzer, E. Photolithograph, F. Chemigraphiegalvanoplastiker.

2

Die Dauer der Lehrzeit beträgt für jeden dieser.Berufe vier Jahre.

Die zuständige kantonale Behörde kann im Einzelfalle unter den Voraussetzungen von Artikel 19, Absatz 2, des Bundesgesetzes eine Änderung der normalen Lehrzeitdauer bewilligen.

3

123 4

Um Störungen im Unterricht der Berufsschule zu vermeiden, ist der Antritt der Lehre nach Möglichkeit auf den Beginn des Schuljahres anzusetzen.

Art. 2 Anforderungen an den Lehrbetrieb Lehrlinge des Chemigraphiegewerbes können in Betrieben ausgebildet werden, die Gewähr dafür bieten, dass sie die im Lehrprogramm Ziffer 2 erwähnten praktischen Arbeiten und Berufskenntnisse in dem Berufe, auf den sich die Ausbildung erstreckt, vollständig vermitteln. Sie müssen über die hiefür notwendigen Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeuge verfügen.

2 Vorbehalten bleiben die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme von Lehrlingen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes.

1

Art. 3 Höchstzahl der Lehrlinge In einem Betrieb dürfen ausgebildet werden : 1 Lehrling, wenn l bis 3 gelernte Fachleute ·"·) ständig beschäftigt werden ; ein zweiter Lehrling darf seine Probezeit beginnen, wenn der erste ins letzte Lehrjahr tritt; 2 Lehrlinge, wenn 4 bis 6, 3 Lehrlinge, wenn 7 bis 9, 4 Lehrlinge, wenn 10 bis 13, 5 Lehrlinge, wenn 14 bis 17, 6 Lehrlinge, wenn 18 bis 21, 7 Lehrlinge, wenn 22 bis 25, 8 Lehrlinge, wenn 26 bis 29, 9 Lehrlinge, wenn 30 bis 33 gelernte Fachleute ständig beschäftigt werden.

l weiterer Lehrling auf jede weitere angebrochene oder ganze Gruppe von 5 ständig beschäftigten, gelernten Fachleuten.

2 Die Zahl der Lehrlinge in den verschiedenen Berufen hat in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der ständig beschäftigten, gelernten Fachleute des betreffenden Berufes zu stehen.

3 Die Aufnahme der Lehrlinge ist zeitlich so anzusetzen, dass sich die Lehrantritte möglichst gleichmässig auf die einzelnen Lehrjahre verteilen.

4 Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse, insbesondere beim Fehlen einer geeigneten Lehrstelle kann die zuständige kantonale Behörde im Einzelfalle vorübergehend eine Erhöhung der in Absatz l festgesetzten Lehrlingszahl bewilligen.

1

J ) Unter «Fachleuten» sind gelernte Inhaber, Geschäftsführer und Berufsarbeiter des Chemigraphiegewerbes zu verstehen.

124 2. Lehrprogramme für die Ausbildung im Betrieb

Art. 4 Allgemeine Richtlinien 1 Bei Beginn der Lehre sind jedem Lehrling ein geeigneter Arbeitsplatz, die notwendigen Werkzeuge, die Hilfsmittel und die Arbeitsmaterialien zuzuweisen.

2 Der Lehrling ist von Anfang an planmässig in den Beruf einzuführen. Er ist rechtzeitig über die bei den verschiedenen Arbeiten auftretenden Unfall- und Krankheitsgefahren aufzuklären und zur Führung eines Arbeitstagebuches anzuhalten.

3 Der Lehrling ist zu Ordnung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem, sauberem und mit fortschreitender Fertigkeit auch zu raschem und selbständigem Arbeiten zu erziehen.

* Die in Artikel 5 aufgeführten Arbeiten für die einzelnen Lehrjahre bilden die Grundlage für die systematische Ausbildung des Lehrlings. Die erwähnten Berufskenntnisse sind durch den Lehrbetrieb zu vermitteln.

5 Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten sind alle im Lehrprogramm erwähnten Arbeiten abwechslungsweise zu wiederholen und die Ausbildung darin zu ergänzen.

Art. 5 Praktische Arbeiten und Berufskenntnisse A. Eetuscheur 1. und 2. Lehrjahr Praktische Arbeiten Ausflecken von Photos.

Erstellen von Kontaktkopien und Vergrösserungen.

Abdecken von Halbtonnegativen.

Ausführen von einfachen Maschinenretuschen.

Bearbeiten von Photos für Grobraster-Autotypien.

Zeichnen von Schriften.

Zeichnen von Gegenständen in der Perspektive.

Anpassen der Betuschefarben an Photos verschiedener Farbtönung.

Abschwächen von Photokopien und Negativen.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien der Chemigraphie, der Hoch-, Tief- und Flachdruckverfahren.

Verwendung, Unterhalt und Handhabung der Materialien, Werkzeuge und Apparate.

Grundlagen der Halbtonphotographie.

Zweck und Anwendungsgebiet der Eetusche.

Schriftkenntnis.

Grundlagen über Perspektive, Licht und Schatten.

125 Werdegang des Klischees (Strich und Easter).

Aufklärung zur Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, insbesondere durch Chemikalien und elektrische Installationen.

3. und 4. L e h r j a h r Praktische Arbeiten Photographieren von Gegenständen und selbständiges Weiterverarbeiten.

Erstellen von Vollretuschen.

Anfertigen von Effektretuschen mit weitgehender Ausnützung der photographischen Grundlage.

Ausführen von reproduktionsreifen Vorlagen, mit Bild und Text, kombiniert.

Beschriften von Eetuschen.

Überzeichnen von Photos in Strichmanier und Ausbleichen des Halbtonbildes.

Verwendung von Easterfolien.

Berufskenntnisse Prinzipien der Eeproduktions- und Druckverfahren und ihre Anwendungsgebiete.

Eigenschaften und Farbempfindlichkeit des photographischen Materials.

Zusammensetzung der für die Bearbeitung des Photomaterials notwendigen Lösungen.

Schätzung des Zeitaufwandes verschiedener Eetuschearbeiten.

Optik, Farbenlehre.

Grundlagen über Farbauszüge in Halbton und Easter.

Werdegang der Farbätzung für Buchdruck.

Grundbegriffe über Farbphotographie und Kolorierverfahren.

B. E e p r o d u k t i o n s p h o t o g r a p h für Chemigraphie 1. und 2. Lehrjahr Praktische A r b e i t e n Ausführen von Strichaufnahmen aller Art.

Anfertigen von Halbtonreproduktionen.

Ausführen von Papierkopien nach Strich und Halbton.

Zusammenstellen von Strichplatten.

Erstellen von Easteraufnahmen.

Ausführen von Metallkopien.

Ausflecken und Ausdecken von Negativen.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien der Chemigraphie, der Hoch-, Tief- und Flachdruckverfahren.

Grundlagen der Photographie.

Unterhalt und Handhabung der Einrichtungen und Apparate.

Kenntnisse über Kameratypen, Optik, Easter, Lichtquellen und Kopiereinrichtungen.

126 Eigenschaften des Photomaterials und seine Anwendung in der Eeproduktion.

Zusammensetzung der für die Bearbeitung des Photomaterials notwendigen Lösungen.

Vorbehandeln der Glasplatten für Aufnahmen im Nassverfahren.

Aufklärung zur Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, insbesondere durch Chemikalien und elektrische Installationen.

3. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Beurteilen der Vorlage und Bestimmen des Arbeitsweges für die Eeproduktion.

Ausführen von Strichaufnahmen nach ein- und mehrfarbigen Originalen.

Anfertigen von Halbtonaufnahmen nach Gegenstand.

Erstellen von Basteraufnahmen.

Ausführen von Halbtonreproduktionen und Herstellen von Halbtondiapositiven.

Anfertigen von Easteraufnahmen nach Halbtondiapositiven.

Ausführen von Arbeiten mit Kontaktrastern.

Anfertigen des Easterfarbauszugs direkt und über Halbton.

Anwenden von Maskierverfahren.

Anfertigen von Farbauszügen nach Farbdiapositiven und -negativen.

Herstellen von Metallkopien und von Filmnutzen.

Berufskenntnisse Prinzipien der Eeproduktions- und Druckverfahren und ihre Anwendungsgebiete.

Arbeitsgänge von den Vorarbeiten bis zur reproduktionsreifen Vorlage.

Farbenlehre.

Grundlagen der Farbphotographie und der verschiedenen Bastersysteme und -Verarbeitungstechniken.

Möglichkeiten bei Ausweitung der Farbskala.

Photographische Chemie.

C. Strich- und A u t o ä t z e r 1. und 2. Lehrjahr Praktische Arbeiten Ausführen von Metallretuschen.

Ätzen von Strichklischees.

Tieferlegen und Ätzen von Grobrasterautotypien.

Ätzen einfacher Feinrasterautotypien.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien der Chemigraphie, der Hoch-, Tief- und Flachdruckverfahren.

Verwendung, Unterhalt und Handhabung der Materialien, Werkzeuge und Maschinen.

Grundlagen der Eeproduktionsphotographie.

127 Zweck und Anwendung verschiedener Kopierverfahren.

Unterschiede zwischen Schalen- und Maschinenätzung.

Werdegang der Stereos, Galvanos und Kunststoffprodukte.

Aufklärung zur Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, insbesondere durch Chemikalien, elektrische Installationen und Maschinen.

3. und 4. L e h r j a h r Praktische A r b e i t e n Beurteilen und Kontrollieren der Kopien.

Tieferlegen von Autotypien.

Ätzen von Strichklischees und Autotypien aller Art, einschliesslich Strich-Autokombinationen .

Aufwalzen von Farbschichten (Schichtwalzen).

Nachschneiden.

Fertigmachen und Montieren der Klischees.

Berufskenntnisse Prinzipien der Eeproduktions- und Druckverfahren und ihre Anwendungsgebiete.

Farbenlehre.

Zweck und Auswirkung der veränderten Easterstellung bei Farbauszügen.

Werdegang der Doppelton-, Duplex- und Mehrfarbenätzung.

Zusammensetzung der Lösungen für die Kopie.

Eigenschaften und Anwendung verschiedener Klischeemetalle.

Maschinen und Apparate für das Fertigmachen und Montieren der Klischees.

Zurichtmethoden im Buchdruck.

Eigenschaften und Verwendung verschiedener Papiere und Druckfarben. Beziehungen zwischen Papier, Farbe und Druckform (Easterweite).

D. A u t o - und F a r b ä t z e r 1. und 2. Lehrjahr Praktische Arbeiten Beurteilen und Kontrollieren der Kopie.

Ausführen von Metallretuschen.

Herstellen von Strichätzungen.

Tieferlegen und Ätzen von Ein- und Zweifarbenautotypien sowie von einfachen Mehrfarben-Autotypien.

Andrucken, Nachschneiden und Korrigieren von Klischees.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien der Chemigraphie, der Hoch-, Tief- und Flachdruckverfahren.

Verwendung, Unterhalt und Behandlung der Materialien, Werkzeuge und Maschinen.

Grundlagen der Eeproduktionsphotographie.

Farbenlehre.

128 Kastertheorie.

Zweck und Anwendung verschiedener Kopierverfahren.

Unterschiede zwischen Schalen- und Maschinehätzung.

Werdegang der Stereos, Galvanos und Kunststoffprodukte.

Aufklärung zur Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, insbesondere durch Chemikalien, elektrische Installationen und Maschinen.

8. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Beurteilen und Kontrollieren der Kopie.

Tief erlegen von Klischees.

Bestimmen der Farbskala und Eeihenfolge der Farben beim Andruck von Klischees.

Ätzen von Mehrfarbenautotypien in Zink und Kupfer.

Andrucken.

Anpassen der Andruckfarbe an die verschiedenen Druckpapiere.

Ausführen von Korrekturen und Stichelarbeiten an Klischees.

Fertigmachen und Montieren der Klischees.

Berufskenntnisse Prinzipien der Eeproduktions- und Druckverfahren und ihre Anwendungsgebiete.

Erweiterte Grundbegriffe der Eeproduktionsphotographie, Easterdrehung, Easterweite, Farbauszüge.

Zweck und Auswirkung der veränderten Basterstellung bei Farbauszügen.

Zusätzliche Möglichkeiten bei Ausweitung der Farbskala.

Unterschiede zwischen Doppelton-, Duplex- und Zweifarbenätzungen.

Zusammensetzungen der Lösungen für die Kopie.

Eigenschaften und Anwendung verschiedener Klischeemetalle.

Maschinen und Apparate für das Fertigmachen und Montieren der Klischees.

Zurichtmethoden im Buchdruck.

Eigenschaften und Verwendung verschiedener Papiere, und Druckfarben. Beziehungen zwischen Papier, Farbe und Druckform (Easterweite).

E. Photolithograph 1. und 2. Lehrjahr Praktische Arbeiten Zeichnen nach Vorlage.

Ätzen einfacher ein- und mehrfarbiger Photolithographien.

Herstellen von Kontaktfilmen.

Kopieren der Andruckplatten.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien des Flachdruckes : Lithographie, Photolithographie, Stein- und Offsetdruck.

129 Druckträger (Stein, Metall) und ihre Eigenschaften.

Herstellung und Eigenschaften des Photomaterials und der Chemikalien.

Arbeitsmaterialien und Werkzeuge, ihre Eigenschaften, Verwendung und Behandlung.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren.

Farbenlehre.

Aufklärung zur Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, insbesondere durch Chemikalien und elektrische Installationen.

8. und 4. Lehrjahr Praktische A r b e i t e n Ätzen mehrfarbiger Photolithographien, Halbton- und Easterretuschen.

Beurteilen von Farbauszügen.

Ausführen einfacher Originalmontagen (Bild und Schrift).

Selbständiges Herstellen von Kontaktfilmen.

Ansetzen der für die Filmbearbeitung notwendigen Lösungen.

Ausführen von schwierigen mehrfarbigen -Originalmontagen.

Montieren von Filmen in Strippingtechnik.

Einkopieren von Strich in Easter.

Berufskenntnisse Prinzipien der Eeproduktions- und Druckverfahren und ihre Anwendungsgebiete.

Grundlagen der Eeproduktions-Photographie, Punktbildung, Farbauszüge, Easterdrehung.

Montage- und Kopierverfahren.

Farbskalen.

Herstellung von Papier und Druckfarben.

Eezepte für die bei der Filmbehandlung nötigen Lösungen.

F. Chemigraphiegalvanoplastiker 1. und 2. Lehrjahr Praktische Arbeiten Schliessen von Satz- und Klischeeformen.

Prägen mit verschiedenen Materialien.

Fertigmachen der Matrize und Einhängen in das Bad.

Verzinnen und Hintergiessen des Metallniederschlages.

Giessen und Montieren von Bleifüssen.

Prägen von Stereomatrizen.

Berufske'nntnisse Geschichte und Prinzipien der Chemigraphie und des Buchdruckes.

Prinzip des Schriftsatzes und des typographischen Maßsystems.

180 Metallegierungen und Zusammensetzung der galvanischen Bäder.

Zweck und Anwendung verschiedener Prägeverfahren.

Unterhalt und Handhabung der Materialien, Werkzeuge und Maschinen.

Aufklärung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, insbesondere durch Metalle, Chemikalien, elektrische Installationen und Maschinen.

8. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Kontrollieren und Schliessen von Formen mit glattem, kombiniertem und Tabellensatz.

Auswechseln von Zeilen.

Prüfen der Klischees und Satzformen auf einwandfreies Prägeergebnis.

Prägen mit verschiedenen Materialien.

Ansetzen, Ergänzen und Untersuchen des galvanoplastischen Bades bezüglich Metallsalz und Säuregehalt.

Fertigmachen der Matrizen und Einhängen in das Bad.

Verzinnen und Hintergiessen des Metallniederschlages.

Eichten, Fertigmachen und Montieren von Bleifüssen.

Erstellen von Ein- und Ausschnitten.

Prägen und Abgiessen von Stereomatrizen, Cicero- und Vollguss.

Korrekturen: Einlöten von Zeilen und Buchstaben.

Zur Erweiterung seiner Kenntnisse hat der Lehrling mindestens 8 Monate in einem Zeitungsbetrieb in der Flach- und Kundstereotypie-Abteilung sich die notwendigen Fertigkeiten anzueignen.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien der Hoch-, Tief- und Flachdruckverfahren.

Elektrizitätslehre.

Zurichtmethoden im Buchdruck.

Werdegang des Klischees, des Eundstereos und der Produkte im Kunststoffverfahren.

II. Inkrafttreten Art. 6 Dieses Eeglement ersetzt dasjenige vom 1. November 1945 und tritt am I.Januar 1958 in Kraft.

Bern, den 30-November 1957.

3600

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Th. Holenstein

Anmerkung. Die Durchführung der Lehrabschlussprüfungen in den im vorstehenden Eeglement genannten Berufen ist vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement auf Grund von Artikel 86 des Bundesgesetzes am l.No-

181 vember 1945 dem Verein schweizerischer Lithographiebesitzer gemeinsam mit dem Schweizerischen Lithographenbund übertragen worden. Die Träger der Prüfung haben am 1.November 1945 ein Reglement erlassen, das revidiert und vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit am 29. November 1957 genehmigt wurde. Das Eeglement ist bei den Sekretariaten der genannten Berufsverbände zu beziehen.

# S T #

Reglement über

die Lehrlingsausbildung und Lehrabschlussprüfungen im Tiefdruckgewerbe (Vom 30. November 1957) Das Eidgenössische V o l k s w i r t s c h a f t s d e p a r t e m e n t , nach Massgabe von Artikel 5, Absatz l, Artikel 18, Absatz l, Artikel 19, Absatz l, und Artikel 39, Absatz 2, des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung (in der Folge Bundesgesetz genannt) und der Artikel 4, 5, 7 und 29 der zugehörigen Verordnung I vom 23. Dezember 1932, erlässt nachstehendes Eeglement über die Lehrlingsausbildung und Lehrabschlussprüfungen im Tiefdruckgewerbe.

I. Lehrlingsausbildung 1. Lehrverhältnis Art. l Berufsbezeichnung und Lehrzeitdauer 1 Die Lehrlingsausbildung im Tiefdruckgewerbe erstreckt sich auf folgende Berufe : A. Tiefdruckphotograph, B. Tiefdruckretuscheur, C. Tiefdruckätzer, D. Tiefdrucker.

2 Die Dauer der Lehrzeit beträgt für jeden dieser Berufe vier Jahre.

3 Gelernte Buchdrucker sowie gelernte Stein- und Offsetdrucker des Lithographiegewerbes können nach einer Zusatzlehre von 12 Monaten zur Lehrabschlussprüfung als Tiefdrucker zugelassen werden.

4 Die zuständige kantonale Behörde kann im Einzelf alle unter den Voraussetzungen von Artikel 19, Absatz 2, des Bundesgesetzes eine Änderung der normalen Lehrzeitdauer bewilligen.

5 Um Störungen im Unterricht der Berufsschule zu vermeiden, ist der Antritt der Lehre nach Möglichkeit auf den Beginn des Schuljahres anzusetzen.

132 Art. 2 Anforderungen an.den Lehrbetrieb 1 Lehrlinge des Tief druckgewerbes können in Betrieben ausgebildet werden, die Gewähr dafür bieten, dass sie die im Lehrprogramm, Ziffer 2, erwähnten praktischen Arbeiten und Berufskenntnisse in dem Berufe, auf den sich die Ausbildung erstreckt, vollständig vermitteln. Sie müssen über die hiefür notwendigen Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeuge verfügen.

2 Spezialbetriebe, wie Stahl- und Kupferdruckereien, dürfen nur dann Lehrlinge annehmen, wenn sie sich verpflichten, ihnen die Fertigkeiten eines des in Artikel l, Absatz l, genannten Grundberufes genaäss dem entsprechenden in Artikel 5 aufgeführten Lehrprogramm zu vermitteln.

3 Vorbehalten bleiben die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme von Lehrlingen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes.

Art. 3 Höchstzahl der Lehrlinge 1 In einem Betrieb dürfen ausgebildet werden : 1 Lehrling, wenn l bis 3 gelernte Fachleute *) ständig beschäftigt werden ; ein zweiter Lehrling darf seine Probezeit beginnen, wenn der erste ins letzte Lehrjahr tritt; 2 Lehrlinge, wenn 4 bis 6, 3 Lehrlinge, wenn 7 bis 9, 4 Lehrlinge, wenn 10 bis 13, 5 Lehrlinge, wenn 14 bis 17, 6 Lehrlinge, wenn 18 bis 21, 7 Lehrlinge, wenn 22 bis 25, 8 Lehrlinge, wenn 26 bis 29, 9 Lehrlinge, wenn 30 bis 33 gelernte Fachleute ständig beschäftigt werden.

l weiterer Lehrling auf jede weitere angebrochene oder ganze Gruppe von 5 ständig beschäftigten, gelernten Fachleuten.

2 Die Zahl der Lehrlinge in den verschiedenen Berufen hat in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der ständig beschäftigten, gelernten Fachleute des betreffenden Berufes zu stehen.

3 Die Aufnahme der Lehrlinge ist zeitlich so anzusetzen, dass sich die Lehrantritte möglichst gleichmässig auf die einzelnen Lehrjahre verteilen.

4 Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse, insbesondere beim Fehlen einer geeigneten Lehrstelle kann die zuständige kantonale Behörde im Einzelfalle vorübergehend eine Erhöhung der im Absatz l festgesetzten Lehrlingszahl bewilligen.

J ) Unter «Fachleuten» sind gelernte Inhaber, Geschäftsführer und Gehilfen des Tiefdruckgewerbes (Tiefdruckphotographen, Tiefdruckretuscheurej Tiefdruckätzer, Tiefdrucker) zu verstehen.

133 Z. Lehrprogramme für die Ausbildung im Betrieb

Art. 4 Allgemeine Richtlinien Bei Beginn der Lehre sind jedem Lehrling ein geeigneter Arbeitsplatz, die notwendigen Werkzeuge, die Hilfsmittel und die Arbeitsmaterialien zuzuweisen.

2 Der Lehrling ist von Anfang an planmässig in den Beruf einzuführen. Er ist rechtzeitig über die bei den verschiedenen Arbeiten auftretenden Unfall- und Krankheitsgefahren aufzuklären und zur Führung eines Arbeitstagebuches anzuhalten.

3 Der Lehrling ist zu Ordnung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem, sauberem und mit fortschreitender Fertigkeit auch zu raschem und selbständigem Arbeiten zu erziehen.

4 Die in Artikel 5 aufgeführten Arbeiten für die einzelnen Lehrjahre bilden die Grundlage für die systematische Ausbildung des Lehrlings. Die erwähnten Berufskenntnisse sind durch den Lehrbetrieb zu vermitteln.

5 Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten sind alle im Lehrprogramm erwähnten Arbeiten abwechslungsweise zu wiederholen und die Ausbildung darin zu ergänzen.

1

Art. 5 Praktische Arbeiten und Berufskenntnisse A. T i e f d r u c k p h o t o g r a p h 1. und 2. Lehrjahr Praktische Arbeiten Handhaben des Eeproduktionsapparates. Treffen von Vorbereitungen für Aufnahmen. Einstellen der Lampen.

Anfertigen von Aufnahmen nach einfachen Vorlagen in Strich und Halbton.

Entwickeln von Filmen und Platten.

Ansetzen von Entwickler- und Fixierbädern.

Herstellen von Diapositiven im Kontaktverfahren und durch die Kamera in Strich und Halbton.

Kopieren, Vergrössern und Verkleinern auf Papier, Film und Platten.

Ansetzen und Verwenden von Abschwächern und Verstärkern.

Ausführen einfacher Ketuschen wie Ausflecken und Ausdecken.

Berufskenntnisse Prinzipien der Druckverfahren im graphischen Gewerbe, insbesondere des Tiefdrucks.

Theoretische Grundlagen der Photographie.

Grundbegriffe der photographischen Optik, Wirkung der Blenden, Verwendung der verschiedenen Objektivtypen.

Bundesblatt. 110. Jahrg. Bd. I.

10

134 Wesentliche Bestandteile des .Reproduktionsapparates und ihr Zweck.

Eigenschaften, Behandlung und Verwendung der wichtigsten Aufnahmematerialien, wie Filme, Platten, Papiere sowie der Chemikalien.

Erweiterte Kenntnisse der Aufnahmematerialien, insbesondere für farbige Vorlagen.

Farbenlehre.

Besonderheiten, Vor- und Nachteile und Anwendung der verschiedenen photographischen Eeproduktionsverf ahren.

Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, insbesondere durch elektrische Installationen.

8. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Selbständiges Anfertigen photographischer Aufnahmen nach ein- und mehrfarbigen Vorlagen (Negativ und Positiv) und womöglich von Aufnahmen nach plastischen Gegenständen.

Einführen in das Herstellen von Farbauszügen.

Wählen der Filter und Abstimmen der Teilfarbennegative.

Selbständiges Herstellen von Drei- und Vierfarbennegativ- und -diapositivsätzen.

Einführen in die Negativ- und Positivretusche.

Abstimmen ganzer Druckformen.

Dem Lehrling ist während der Lehrzeit Gelegenheit zu bieten, mindestens 4 Monate in der Retusche- und Ätzerei-Abteilung tätig zu sein.

Berufskenntnisse Geschichtliche Entwicklung der Photographie und der Reproduktionsverfahren.

Der Arbeitsprozess des Tiefdruckverfahrens..

Erweiterte Grundlagen der Photographie.

Die verschiedenen Verfahren der Farbphotographie.

Reproduktion von Farbnegativen und -diapositiven.

Gebräuchlichste. Maskierverfahren.

Photometrische Einheiten. Schwärzungskurven und ihre Veränderung durch die Entwicklung. Photographische Chemie.

B. T i e f d r u c k r e t u s c h e u r 1. und 2. Lehrjahr Praktische Arbeiten Ausflecken und Ausdecken von Negativen in Strich und Halbton auf Platten und Filmen.

Einführen in das Mischen von Farben. Einfärben von Flächen, glatt und verlaufend.

Herstellen einfacher Halbtonretuschen.

Lavieren einer Grautonskala auf Film oder Platten in zehn Tonwerten.

Ausführen'Von Arbeiten mit Schutzlacken.

135 Zeichnen einfacher Schriften und Ornamente.

Zeichnen nach Natur.

Berufskenntnisse Prinzipien der, Druckverfahren im graphischen Gewerbe, insbesondere des Tiefdruckes.

Einführung in die Photographie.

Verwendung, Unterhalt und Behandlung der Werkzeuge, Eetuschiermittel und des Negativ- und Positivmaterials.

Zweck der Negativ- und Diapositivretusche.

Eigenschaften und Wirkung der Ketuschefarben.

Vorkommende Eetuschearten auf Papier, Negativ, Diapositiv.

Abschätzen der Tonwerte bei der Eetusche.

Grundsätzliches über Verteilung von Licht und Schatten.

Grundbegriffe der verschiedenen Schriftarten.

Farbenlehre.

Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, insbesondere durch elektrische Installationen.

8. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Ausführen schwieriger Eetuschen an Negativen und Diapositiven; Eetuschieren von Wolken und Hintergründen.

Zusammensetzen von Originalen (Photomontage) und Unsichtbarmachen der Konturen am Negativ und Diapositiv.

Bedienen des Aerographen.

Schneiden von Masken, Mischen von Farben.

Zeichnen von Schriften, Ornamenten, einfachen Figuren und Landschaften.

Handhaben des Beproduktionsapparates.

Herstellen von Halbtonaufnahmen, -negativen und -positiven.

Ansetzen und Anwenden von Entwicklern und Abschwächern.

Selbständiges Ausführen und Abstimmen von Halbtonretuschen nach ein- und mehrfarbigen Vorlagen sowie ganzer Druckformen.

Ausführen von Aerographretuschen auf Papier und Film, deckend und lasierend.

Herstellen von Farbretuschen auf drei- und vierfarbigen Negativ- und Diapositivauszügen.

Einführen in das Herstellen von Farbauszügen.

Dem Lehrling ist während der Lehrzeit Gelegenheit zu bieten, -mindestens 4 Monate in der Photographie- und Ätzerei-Abteilung tätig zu sein.

Berufskenntnisse Arbeitsprozesse des Tiefdruckverfahrens.

Behandlung und Verwendung des Aerographen.

Grenzen der Eetuschiermöglichkeiten.

Eeproduktionsphotographie in Halbton.

136 Phof;ographische Arbeitsmethoden.

Grundlagen der photographischen Farbauszüge und ihre Herstellung.

Gestaltung der Eetusche eines Farbsatzes (Negativ und Diapositiv).

Verschiedene Verfahren der Farbphotographie.

Gebräuchliche Maskierverfahren.

Geschichtliche Entwicklung der Photographie und der Keproduktionsverfahren.

C. Tief d r u c k ä t z e r 1. und 2. Lehrjahr Praktische Arbeiten Präparieren von Pigmentpapier.

Einteilen und Eeinigen des Druckträgers.

Ausschiessen und Montieren einfacher Schrift- und Bildformen.

Bastern, Kopieren, Übertragen, Entwickeln, Abdecken und Ätzen von Textformen.

Berufskenntnisse Prinzipien der Druckverfahren im graphischen Gewerbe, insbesondere des Tiefdruckes.

Eigenschaften und Verwendung der Chemikalien.

Eigenschaften des Pigmentpapiers.

Kopieren und Entwickeln.

Zweck des Easters.

Kopiereinrichtung.

Beurteilung der Kopie nach der Entwicklung.

Grundlagen des Ätzprozesses.

Grundsätze über das Ausschiessen und die Montage der Druckform.

Papier- und Druckfarbenherstellung.

Farbenlehre.

Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, insbesondere durch elektrische Installationen.

3. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Beurteilen der Diapositive.

Herstellen von Schrift- und Bildmontagen.

Kopieren, Übertragen, Entwickeln, Abdecken und Ätzen derselben.

Ausführen einfacher photographischer Aufnahmen und Eetuschen.

Selbständiges Herstellen grösserer Druckformen bis zur druckfertigen Ätzung.

Montieren von Farbformen.

Ausführen von Kupferretuschen in Halbton und Strich.

Pflege des Werkzeugs.

Dem Lehrling ist während der Lehrzeit Gelegenheit zu bieten, mindestens 6 Monate in der Photographie-, Eetusche-, Druck- und Aufkupferungsabteilung tätig zu sein.

187 Berufskenntnisse Chemische Grundbegriffe.

Grundlagen der Halbtonphotographie und -retusche.

Geschichtliche Entwicklung der Photographie und der Eeproduktionsverfahren.

Kopier- und Übertragungsverfahren zur Druckformherstellung im Tiefdruck.

Kopieranlagen und Lichtdosierungsgeräte.

Wirkung atmosphärischer Einflüsse auf Pigmentpapier und Ätzvorgang.

Einfluss verschiedener Pigmentpapiersorten auf die Wirkung einer Ätzung.

Wirkung der abgestuften Ätzbäder auf Bild und Easter.

Ursachen und Behebung von Fehlern in Kopie und Ätzung.

Chemische Vorgänge beimÄtzprozess.

Grundbegriffe der Verkupferung und des Schleifens.

D. T i e f d r u c k e r 1. und 2. Lehrjahr Praktische Arbeiten Pflegen, Schmieren und ölen der Maschinen, Handhaben der Werkzeuge.

Abzählen, Aufstossen, Aufsetzen und Pflege des Papiers.

Behandeln der Kupferzylinder.

Schleifen und Stellen des Eakelmessers.

Herstellen und Behandeln von Aufzügen.

Mithelfen beim Einrichten der Druckformen.

Mithelfen beim Fortdruck.

Berufskenntnisse Prinzipien der Druckverfahren im graphischen Gewerbe, insbesondere des Tiefdrucks.

Behandlung und Unterhalt der Maschinen und Werkzeuge.

Eigenschaften, Aufbewahrung und Wirkung der in der Druckerei verwendeten Tiefdruckfarben, Lösungsmittel und Zusätze und ihre Einflüsse auf die Gesundheit.

Allgemeine Papierkenntnisse.

Einführen in das Ausschiessen und Montieren cter Druckformen.

Grundbegriffe der Tiefdruckmaschinen und des Druckvorganges.

Grundbegriffe der Aufkupferung, des Schleifens und Polierens der Druckzylinder.

Ursachen der statischen Elektrizität und Abhilfemassnahmen.

Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten. Ursachen von Brandausbrüchen und Massnahmen zu ihrer Verhütung und Bekämpfung.

3. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Ein- und Zurichten von Druckformen.

Eegistermachen.

Einstellen des Einlegeapparates auf verschiedene Papierformate und verschiedene Papiergewichte.

188

Mischen von Farben nach Vorlagen, Zubereiten zum Druck, Anpassen an die Ätzung.

Beheben von Verletzungen am Kupferzylinder.

Ausgleichen-von Papierwellen.

Schleifen und Stellen des Eakelmessers.

Selbständiges Drucken von ein- und mehrfarbigen Auflagen.

Berufskenntnisse Entwicklung des Tiefdruckes.

Werdegang einer Tiefdruckform ein- und mehrfarbig.

Kenntnisse der Bogenmaschine, Behandlung und Funktion der einzelnen Bestandteile.

Verschiedene Systeme von Einlegeapparaten.

Eigenschaften und Beschaffenheit sowie Verwendung der Tiefdruckfarben und der Farbzusätze.

Vorrichtungen zur Eückgewinnung der Verdünnungsmittel.

Probleme des Aufzuges und der Abwicklung.

Ursachen der Entstehung von Eakelstreifen, Kometen und Verletzungen des Kupferzylinders.

Farbenlehre.

Verschiedene Papiersorten und ihre Behandlung.

Grundbegriffe der Verchromung.

Möglichkeiten der Zylinderkorrektur.

Beurteilung von ein- und mehrfarbigen Drucken.

Dem Lehrling ist während der Lehrzeit Gelegenheit zu bieten, insgesamt mindestens 2 Monate in der Photographie-, Eetusche-, Ätzerei-, Aufkupferungsund Schleifereiabteilung tätig zu sein.

II. Lehrabschlussprüfung 1. Durchführung der Prüfung

Art. 6 Allgemeines 1 Durch die Lehrabschlussprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling die zur Ausübung seines Berufes nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.

:ä Die Prüfung wird von den Kantonen durchgeführt. Sie zerfällt in zwei Teile : a. Prüfung in den berufskundlichen Fächern (praktische Arbeiten und Berufskenntnisse) ; b. Prüfung in den geschäftskundlichen Fächern (Eechnen, Buchführung, Muttersprache, Staats- und Wirtschaftskunde).

Jl Die nachstehenden Bestimmungen beziehen sich, mit Ausnahme von Artikel 15, ausschliesslich auf die Prüfung in den berufskundlichen Fächern, während sich die Prüfung in den geschäftskundh'chen Fächern nach den Anordnungen der

139

zuständigen kantonalen Behörden richtet. Die Bestimmungen von Artikel 9-18 gelten als Mindestanforderungen.

Art. 7 Organisation der Prüfung 1 Die Prüfung ist in einem geeigneten Betrieb, der über ähnliche maschinelle Einrichtungen verfügt wie der Lehrbetrieb, durchzuführen und in allen Teilen sorgfältig vorzubereiten. Dem Prüfling sind ein Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Maschinen und Werkzeuge in betriebsbereitem Zustand anzuweisen.

2 Die Unterlagen für die Prüfungsarbeiten und das Material sind dem Kandidaten erst bei Beginn der Prüfung auszuhändigen. Sie sind ihm, soweit notwendig, zu erklären.

Art. 8 Experten 1 Für jede Prüfung sind aus den beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen genügend Fachleute als Experten zu ernennen. In erster Linie sind Teilnehmer von Expertenkursen zu berücksichtigen.

2 Die Experten haben dafür zu sorgen, dass sich der Prüfling in allen Arbeitsgebieten seines erlernten Berufes während einer angemessenen Zeit betätigt, damit eine vollständige Beurteilung der vorgeschriebenen Berufsarbeiten möglich ist.

3 Die Ausführung der Prüfungsarbeiten ist von einem Experten gewissenhaft zu überwachen. Er hat während der Prüfung die nötigen Aufzeichnungen über seine Beobachtungen zu machen.

4 Die Beurteilung der ausgeführten Arbeiten sowie die Abnahme der Prüfung in den Berufskenntnissen hat stets durch zwei Experten zu erfolgen.

5 Die Experten haben den Prüfling in ruhiger und wohlwollender Weise zu behandeln. Allfällige Bemerkungen sind sachlich anzubringen.

Art. 9 Prüfungsdauer Die Prüfung in den berufskundlichen Fächern dauert für jeden Beruf 4 Tage.

Davon entfallen auf a. die praktischen Arbeiten ungefähr 30 Stunden; b. die Berufskenntnisse ungefähr 2 Stunden.

2. Prüfungsstof f Art. 10 Praktische Arbeiten Jeder Prüfling hat sämtliche nachverzeichneten Arbeiten in dem Berufe, auf den. sich seine Ausbildung erstreckt,, selbständig auszuführen.

140 A. Tiefdruckphotograph Anfertigen von Aufnahmen in Halbton und Strich nach einfarbigen Vorlagen.

Anfertigen von Diapositiven im Kontaktverfahren und durch Vergrösserung.

Abstimmen von Negativ und Diapositiv einer einfarbigen Arbeit.

Anfertigen einer Aufnahme nach einer mehrfarbigen Vorlage.

Herstellen eines Negativ-Dreifarbenauszuges und eines Diapositivsatzes davon.

Ausführen von einfachen Negativ- und Diapositivretuschen.

B. T i e f d r u c k r e t u s c h e u r Eetuschieren von Halbtonnegativen und Diapositiven.

Ausgleichen einer einfarbigen Druckform.

Unsichtbarmachen von Flecken und Konturen bei einem zusammengesetzten Original auf Negativ und Positiv.

Eetuschieren mit Aerograph und Pinsel.

Ausführen von Eetuschen an einem einfachen Negativ- und Diapositiv-Farbsatz.

Eeinzeichnen einer Titelschrift. Zeichnen einfacher Figuren.

Herstellen von einfachen Strich- und Halbtonnegativen und -diapositiven.

C. Tief d r u c k ä t z e r Präparieren von Pigmentpapier.

Vorbereiten des Kupferzylinders.

Beurteilen von Diapositiven, Ausschiessen und Montieren einer Druckform.

Kopieren einer einfarbigen Arbeit auf Pigmentpapier.

Übertragen, Entwickeln und Abdecken der Druckform.

Ätzen einer einfarbigen Druckform.

Ausführen von Zylinderretuschen an Bild und Schrift.

D. T i e f d r u c k e r Einrichten einer mehrfarbigen Druckform.

Einsstellen des Einlegeapparates und der Anlage.

Herrichten und Einstellen der Eakel.

Mischen von Farben nach Vorlage.

Ausführen von Zylinderretuschen an Bild und, Schrift.

Drucken einer mehrfarbigen Arbeit.

Art. 11 Berufskenntnisse Die Prüfung in den Berufskenntnissen ist anhand von Anschauungsmaterial vorzunehmen und erstreckt sich auf folgende Gebiete : A. T i e f d r u c k p h o t o g r a p h Materialkunde Eigenschaften, Behandlung und Verwendung der Filme, Platten und Papiere; ihre Gradation und Farbempfindlichkeit, ihr Auflösungsvermögen.

141 Eigenschaften, Behandlung und Verwendung der Chemikalien (Entwickler, Fixierbäder, Abschwächer, Verstärker), ihre Zusammensetzung, Wirkung, Aufbewahrung und Einflüsse auf die Gesundheit.

Apparatenkunde Die wesentlichen Bestandteile des Eeproduktionsapparates und ihr Zweck.

Grundbegriffe der photographischen Optik. Wirkung und Verwendung der verschiedenen Objektivtypen, Filter und Blenden.

Allgemeine Fachkenntnisse Prinzipien der Druckverfahren; der Arbeitsprozess des Tiefdruckverfahrens.

Grundlagen der Photographie und der Eeproduktionsverfahren.

Photographische Chemie.

Farbenlehre.

Verschiedene Verfahren der Farbphotographie.

Eeproduktion von Farbnegativen und -diapositiven. Die gebräuchlichsten Maskierverfahren.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

B. T i e f d r u c k r e t u s c h e u r Material- und W e r k z e u g k u n d e Verwendung, Behandlung und Unterhalt der Werkzeuge, Eetuschiermittel, Aerographen und des Negativ- und Positivmaterials.

Eigenschaften und Wirkung der Eetuschefarben.

Allgemeine Fachkenntnisse Prinzipien der Druckverfahren; der Arbeitsprozess des Tiefdruckverfahrens.

Grundlagen der Photographie.

Eeproduktionsphotographie in Halbton.

Photographische Arbeitsmethoden.

Grundlagen der photographischen Farbauszüge und ihre Herstellung.

Grenzen der Eetuschiermöglichkeiten.

Gestaltung der Eetusche eines Farbsatzes (Negativ und Diapositiv).

Farbenlehre.

Verschiedene Verfahren der Farbphotographie.

Gebräuchliche Maskier verfahren.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

C. T i e f d r u c k ä t z e r Material- u n d W e r k z e u g k u n d e Eigenschaften und Verwendung der Chemikalien, ihre Zusammensetzung, Wirkung und Aufbewahrung.

Eigenschaften des Pigmentpapiers.

Kopieranlagen und Lichtdosiergeräte.

Allgemeine Fachkenntnisse Prinzipien der Druckverfahren; der Arbeitsprozess des Tiefdruckverfahrens.

142 Chemische Grundbegriffe.

Grundlagen der Halbtonphotographie und -retusche.

Verschiedene Kopier- und Übertragungsverfahren zur Druckformherstellung im Tiefdruck.

Wirkung atmosphärischer Einflüsse auf Pigmentpapier und Ätzvorgang.

Einflüsse der verschiedenen Pigmentpapiersorten auf die Wirkung einer Ätzung.

Wirkung der abgestuften Ätzbäder auf Bild und Baster.

Ursachen und Behebung yon Fehlern in Kopie und Ätzung.

Chemische Vorgänge beim Ätzprozess.

Grundbegriffe der Verkupferung und des Schleifens.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

D. T i e f d r u c k e r Material- und P a p i e r k u n d e Eigenschaften, Aufbewahrung und Wirkung der in der Druckerei verwendeten Tiefdruckfarben, Lösungsmittel und Zusätze und ihre Einflüsse auf die Gesundheit.

Verschiedene Papiersorten und ihre Behandlung. Normalformate.

Maschinenkunde Behandlung und Unterhalt der Maschinen und Werkzeuge.

Behandlung und Funktion der Bogenmaschine und ihrer einzelnen Bestandteile.

Verschiedene Systeme von Einlegeapparaten.

Vorrichtungen zur Rückgewinnung der Verdünnungsmittel.

Probleme des Aufzuges und der Abwicklung.

Allgemeine F a c h k e n n t n i s s e Grundbegriffe des Buch-, Stein- und Offsetdruckes und insbesondere des Tiefdruckverfahrens .

Werdegang einer ein- und mehrfarbigen Tiefdruckform.

Ausschiessen und Montieren der Druckformen.

Grundbegriffe der Aufkupferung, des Schleifens und Polierens der Druckzylinder.

Ursachen der Entstehung von Eakelstreifen, Kometen und Verletzungen des Kupferzylinders.

Grundbegriffe der Verchromung.

Möglichkeiten der Zylinderkorrektur.

Beurteilung von ein- und mehrfarbigen Drucken.

Farbenlehre.

Ursachen der statischen Elektrizität und Abhilfemassnahmen.

Unf'allgefahren und Berufskrankheiten sowie Brandbekämpfung und Brandverhütung.

3. Beurteilung und Notengebung Art. 12 Beurteilung der praktischen Arbeiten 1 Die Prüfungsarbeiten werden in nachstehende Positionen aufgeteilt. Für jede Position ist nur eine Note einzusetzen. In dieser sind sämtliche vorkommen.-

143 den Arbeitsgänge entsprechend ihrem Schwierigkeitsgrad zu berücksichtigen. Die Positionsnote ist somit nicht einfach als arithmetisches Mittel von verschiedenen Teilnoten zu errechnen, sondern auf Grund der Fertigkeiten in den einzelnen Teilarbeiten unter Beachtung ihrer Wichtigkeit zu schätzen und gemäss Artikel 14 zu erteilen.

2 Bei der Beurteilung der praktischen Arbeiten sind in jeder Prüfungsposition die Sauberkeit, zweckmässige technische Ausführung und verwendete Arbeitszeit zu berücksichtigen.

A. T i e f d r u c k p h o t o g r a p h Pos.l. Aufnahmen in Halbton und Strich.

Pos.2. Anfertigen von Diapositiven. Kopieren und Vergrössern.

Pos.3. Abstimmen des Negativs und Diapositivs (Note zählt doppelt).

Pos. 4. Aufnahmen mehrfarbiger Vorlagen.

Pos.5. N e g a t i v - D r e i f a r b e n a u s z u g und D i a p o s i t i v - D r e i f a r b e n s a t z (Note zählt doppelt).

Pos. 6. Negativ-und Diapositivretuschen.

B. T i e f d r u c k r e t u s c h e u r Pos.l. Eetuschieren von Halbtonnegativen und Diapositiven, Ausgleichen einer D r u c k f o r m (Note zählt doppelt).

Pos.2. Unsichtbarmachen von Flecken und Konturen.

Pos.8. Aerograph-Eetuschen und Pinselarbeit.

Pos.4. Farbretuschen (Note zählt doppelt).

Pos. 5. Ausführen einer Titelschrift, Zeichnen von Figuren.

Pos. 6. Herstellen von Strich- und Halbtonnegativen und Diapositiven.

C. T i e f d r u c k ä t z e r Pos.l. Papierpräparation.

Pos.2. Vorbereitung des Druckträgers.

Pos. 8. Beurteilen von Diapositiven. Ausschiessen und Montieren einer Druckform.

Pos.4. Kopieren, Übertragen, Entwickeln und A b d e c k e n der D r u c k f o r m (Note zählt doppelt).

Pos.5. A u s f ü h r u n g der Ätzung (Note zählt doppelt).

Pos. 6. Kupferretusche.

D. T i e f d r u c k e r Pos.l. Einrichten der D r u c k f o r m (Note zählt doppelt).

Pos. 2. Einstellen des Einlegeapparates.

Pos.8. Herrichten der Eakel.

Pos.4. Farbmischen.

Pos. 5. Korrekturen an Schrift und Bild.

Pos.6. Drucken (Note zählt doppelt).

144 Art. 13 Beurteilung der Berufskenntnisse Jede einzelne der nachstehenden Positionen der Berufskenntnisse ist gesondert zu beurteilen : A. T i e f d r u c k p h o t o g r a p h Pos.l. Materialkunde.

Pos. 2. Apparatenkunde.

Pos.3. Allgemeine Fachkenntnisse.

B. T i e f d r u c k r e t u s c h e u r Pos.l. Material- und Werkzeugkunde.

Pos. 2. Allgemeine Fachkenntnisse.

C. T i e f d r u c k ä t z e r Pos.l. Material- und Werkzeugkunde.

Pos. 2. Allgemeine Fachkenntnisse.

D. T i e f d r u c k e r Pos.l. Material- und Papierkunde.

Pos. 2. Maschinenkunde.

Pos. 3. Allgemeine Fachkenntnisse.

Art. 14 Notengebung 1 Für jede Position in den praktischen Arbeiten und für jede Position der Prüfung in den Berufskenntnissen ist eine Note nach folgender Abstufung zu erteilen x).

Eigenschaften der Leistung

Beurteilung

Note

Qualitativ und quantitativ vorzüglich sehr gut l Gut, nur mit geringen Mängeln behaftet gut 2 Trotz gewisser Mängel noch brauchbar genügend 3 Den Mindestanforderungen, die an einen angehenden Berufsarbeiter zu stellen sind, nicht entsprechend . . . .

ungenügend 4 Unbrauchbar unbrauchbar 5 2 Für die Beurteilung «sehr gut bis gut» bzw. «gut bis genügend» dürfen die Zwischennoten 1,5 bzw. 2,5 erteilt werden. Weitere Zwischennoten sind nicht, gestattet.

3 Die Note in den praktischen Arbeiten und diejenige in den Berufskenntnissen wird je als Mittelwert aus den Noten der einzelnen Prüfungspositionen bestimmt und auf eine Dezimalstelle ohne Berücksichtigung eines Eestes berechnet.

l ) Anmerkung: Formulare zum Eintragen der Prüfungsergebnisse können beim Verein schweizerischer Lithographiebesitzer unentgeltlich bezogen werden.

145 4 Auf Einwendungen des Prüflings, er sei in einzelne grundlegende Arbeiten nicht eingeführt worden, darf keine Rücksicht genommen werden. Die Angaben des Prüflings sind jedoch im Expertenbericht (Art. 15, Abs.4) zu vermerken.

Art. 15 Prüfungsergebnis 1 Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Sie wird aus den folgenden drei Noten ermittelt, von denen die Note der praktischen Arbeiten doppelt zu rechnen ist : Mittelnote in den praktischen Arbeiten ; Mittelnote in den Berufskenntnissen ; Mittelnote in den geschäftskundlichen Fächern.

2 Die Gesamtnote ist das Mittel aus diesen Noten (% der Notensumme) ; sie ist auf eine Dezimalstelle ohne Berücksichtigung eines Restes zu berechnen.

3 Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl die Note der praktischen Arbeiten als auch die Gesamtnote je den Wert 8,0 nicht überschreitet. Wer jedoch in zwei oder mehr Prüfungspositionen der Arbeitsprüfung eine Note 4 oder 5 erhält, hat die Prüfung nicht bestanden, selbst wenn die Mittelnote der Arbeitsprüfung noch genügend wäre.

4 Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der beruflichen Ausbildung, so haben die Experten genaue Angaben über ihre Feststellungen in das Notenformular einzutragen.

5 Das ausgefüllte Notenformular ist nach der Prüfung durch die Experten unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde zuzustellen.

Art. 16 Fähigkeitszeugnis

Wer die Lehrabschlussprüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, das seinen Inhaber berechtigt, sich als gelernten Tiefdruckphotographen, gelernten Tiefdruckretuscheur, gelernten T i e f d r u c k ä t z e r oder gelernten T i e f d r u c k e r zu bezeichnen.

III. Inkrafttreten Art. 17 Dieses Reglement ersetzt die Réglemente vom I.November 1945 und tritt am 1. Januar 1958 in Kraft.

Bern, den 80.November 1957.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : 3601 Th. Holenstein

146

# S T #

Reglement über

die Lehrlingsausbildung und Lehrabschlussprüfungen im Lithographiegewerbe (Vom 30. November 1957)

Das Eidgenössische V o l k s w i r t s c h a f t s d e p a r t e m e n t , nach Massgabe von Artikel 5, Absatz l, Artikel 18, Absatz l, Artikel 19, Absatz l, und Artikel 39, Absatz 2, des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung (in der Folge Bundesgesetz genannt) und der Artikel 4, 5, 7 und 29 der zugehörigen Verordnung I vom 28. Dezember 1982, erlässt nachstehendes Reglement über die Lehrlingsausbildung und Lehrabschlussprüfungen im Lithographiegewerbe.

L Lehrlingsausbildung 1. Lehrverhältnis Art. l Berufsbezeichnung und Lehrzeitdauer 1

Die Ausbildung im Lithographiegewerbe erstreckt sich auf folgende Berufe : A. Handlithograph, B. Reproduktionsphotograph für Offsetdruck, C. Photolithograph, D. Photochrom-Operateur, E. Kartolithograph, F. An- und Umdrucker, G. Offsetkopist-Andrucker, H. Steindrucker, I. Offsetdrucker.

147 2

Die Dauer der Lehrzeit beträgt für jeden dieser Berufe vier Jahre.

Die zuständige kantonale Behörde kann im Einzelfalle unter den Voraussetzungen von Artikel 19, Absatz 2, des Bundesgesetzes eine Änderung der normalen Lehrzeitdauer bewilligen.

4 Um Störungen im Unterricht der Berufsschule zu vermeiden, ist der Antritt der Lehre nach Möglichkeit auf den Beginn des Schuljahres anzusetzen.

3

Art. 2 Anforderungen an den Lehrbetrieb 1 Lehrlinge des Lithographiegewerbes können in Betrieben ausgebildet werden, die Gewähr dafür bieten, dass sie die im Lehrprogramm, Ziffer 2, erwähnten praktischen Arbeiten und Berufskenntnisse in dem Berufe, auf den sich die Ausbildung erstreckt, vollständig vermitteln. Sie müssen über die hiefür notwendigen Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeuge verfügen.

2 Vorbehalten bleiben die allgemeinen Voraussetzungen für die Annahme von Lehrlingen gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes.

Art. 8 Höchstzahl der Lehrlinge 1 In einem Betrieb dürfen ausgebildet werden : 1 Lehrling, wenn l bis 8 gelernte Fachleute 1) ständig beschäftigt werden ; ein zweiter Lehrling darf seine Probezeit beginnen, wenn der erste ins letzte Lehrjahr tritt; 2 Lehrlinge, wenn 4 bis 6, 8 Lehrlinge, wenn 7 bis 9, 4 Lehrlinge, wenn 10 bis 13, 5 Lehrlinge, wenn 14 bis 17, 6 Lehrlinge, wenn 18 bis 21, 7 Lehrlinge, wenn 22 bis 25, 8 Lehrlinge, wenn 26 bis 29, 9 Lehrlinge, wenn 80 bis 33 gelernte Fachleute ständig beschäftigt werden.

l weiterer Lehrling auf jede weitere angebrochene oder ganze Gruppe von 5 ständig beschäftigten gelernten Fachleuten.

2 Die Zahl der Lehrlinge in den verschiedenen Berufen hat in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der ständig beschäftigten gelernten Fachleuten des betreffenden Berufes zu stehen.

3 Die Aufnahme der Lehrlinge ist zeitlich so anzusetzen, dass sich die Lehrantritte möglichst gleichmässig auf die einzelnen Lehrjahre verteilen.

x

) Unter «Fachleuten» sind gelernte Inhaber, Geschäftsführer und Berufsarbeiter des Lithographiegewerbes zu verstehen.

148 4

Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse, insbesondere beim Fehlen einer geeigneten Lehrstelle kann die zuständige kantonale Behörde im Einzelfalle vorübergehend eine Erhöhung der in Absatz l festgesetzten Lehrlingszahl bewilligen.

2. Lehrprogramme für die Ausbildung im Betrieb

Art. 4 Allgemeine Richtlinien 1 Bei Beginn der Lehre sind jedem Lehrling ein geeigneter Arbeitsplatz, die notwendigen Werkzeuge, die Hilfsmittel und die Arbeitsmaterialien zuzuweisen.

2 Der Lehrling ist von Anfang an planmässig in den Beruf einzuführen. Er ist rechtzeitig über die bei den verschiedenen Arbeiten auftretenden Unfallund Krankheitsgefahren aufzuklären und zur Führung eines Arbeitstagebuches anzuhalten.

3 Der Lehrling ist zu Ordnung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie zu genauem, sauberem und mit fortschreitender Fertigkeit auch zu raschem und selbständigem Arbeiten zu erziehen.

4 Die in Artikel 5 aufgeführten Arbeiten für die einzelnen Lehrjahre bilden die Grundlage für die systematische Ausbildung des Lehrlings. Die erwähnten Berufskenntnisse sind durch den Lehrbetrieb zu vermitteln.

5 Zur Förderung der beruflichen Fertigkeiten sind alle im Lehrprogramm erwähnten Arbeiten abwechslungsweise zu wiederholen und die Ausbildung darin zu ergänzen.

Art. 5 Praktische Arbeiten und Berufskenntnisse A. H a n d l i t h o g r a p h l. und 2. Lehrjahr Praktische A r b e i t e n Entwerfen, Zeichnen und Lithographieren von Schriften und einfachen Zeichnungen.

Ausführen einfacher, mehrfarbiger Entwürfe, Beinzeichnungen und Lithographien.

Einführen in das Lithographieren in Feder- und Kreidemanier sowie in die Spritztechnik.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien des Flachdruckes : Lithographie, Photolithographie, Stein- und Offsetdruck.

Druckträger (Stein, Zink) und ihre Eigenschaften.

Paipiernormalformate.

149

Arbeitsmaterialien und Werkzeuge, ihre Eigenschaften, Verwendung und Behandlung.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren.

Verschiedene Schriftarten. Stil- und Farbenlehre.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

3. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Ausziehen von Farbskalen nach Drucken und Originalen.

Anfertigen mehrfarbiger Lithographien.

Ausführen von Korrekturen auf Stein und Metall.

Einführen in die Arbeitstechnik mit Kasterfolien und Photopapier.

Ausführen von schwierigen Entwürfen und Eeinzeichnungen von Schrift und Bild.

Selbständiges Ausführen schwieriger, mehrfarbiger Zeichnungen und Lithographien auf Stein, Metall oder Folien.

Berufskenntnisse Hoch-, Tief- und Flachdruckverfahren, ihre Druckformherstellung und wichtigsten Maschinentypen.

Herstellung von Papier, Druckfarben und Photomaterial.

Montage und Kopierverfahren.

Kenntnisse der Chemigraphie.

B. E e p r o d u k t i o n s p h o t o g r a p h für O f f s e t d r u c k l. und 2. L e h r j a h r Praktische Arbeiten Ausführen von Strichaufnahmen aller Art.

Anfertigen von Halbtonreproduktionen.

Ausführen von Papierkopien nach Strich und Halbton.

Erstellen von Easteraufnahmen.

Ausflecken und Ausdecken von Negativen.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien des Flachdrucks: Lithographie, Photolithographie, Stein- und Offsetdruck.

Grundlagen der Photographie.

Unterhalt und Handhabung der Einrichtungen und Apparate.

Kenntnisse über Kameratypen, Optik, Easter, Lichtquellen und Kopiereinrichtungen.

Eigenschaften des Photomaterials und seine Anwendung in der Eeproduktion.

Zusammensetzung der für die Bearbeitung des Photomaterials notwendigen Lösungen.

Aufklärung zur Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, insbesondere durch Chemikalien und elektrische Installationen.

Bundesblatt. 110. Jahrg. Bd. I.

11

150

8. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Beurteilen der Vorlage und Bestimmen des Arbeitsweges für die Koproduktion.

Ausführen von Strichaufnahmen nach ein- und mehrfarbigen Originalen.

Anfertigen von Halbtonaufnahmen nach Gegenstand.

Erstellen von Easteraufnahmen.

Ausführen von Halbtonreproduktionen und Herstellen von Halbtondiapositiven.

Anfertigen von Easteraufnahmen nach Halbtondiapositiven.

Ausführen von Arbeiten mit Kontaktrastern.

Anfertigen des Easterfarbauszuges direkt und über Halbton.

Korrigieren der Farbauszüge mit Hilfe der Maskierverfahren.

Anfertigen von Farbauszügen nach Farbdiapositiven und -negativen.

Herstellen von Filmnutzen.

Berufskenntnisse Prinzipien der Eeproduktions- und Druckverfahren und ihre Anwendungsgebiete.

Arbeitsgänge von den Vorarbeiten bis zur reproduktionsreifen Vorlage.

Farbenlehre.

Grundlagen der Farbphotographie sowie der verschiedenen Eastersysteme und -Verarbeitungstechniken.

Möglichkeiten bei Ausweitung der Farbskala.

Photographische Chemie.

C. Photolithograph 1. und 2. Lehrjahr Praktische A r b e i t e n Zeichnen nach Vorlagen.

Ätzen einfacher ein- und mehrfarbiger Photolithographien.

Herstellen von Kontaktfilmen.

Kopieren der Andruckplatten.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien des Flachdruckes : Lithographie, Photolithographie, Stein- und Offsetdruck.

Druckträger (Stein, Metall) und ihre Eigenschaften.

Herstellung und Eigenschaften des Photomaterials und der Chemikalien.

Arbeitsmaterialien und Werkzeuge, ihre Eigenschaften, Verwendung und Behandlung.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren.

Farbenlehre.

Aufklärung zur Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, insbesondere durch Chemikalien und elektrische Installationen.

151

8. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Ätzen mehrfarbiger Photolithographien.

Halbton- und Rasterretuschen.

Beurteilen von Farbauszügen.

Ausführen einfacher Originalmontagen (Bild und Schrift).

Selbständiges Herstellen von Kontaktfilmen.

Ansetzen der für die Filmbearbeitung notwendigen Lösungen.

Ausführen von schwierigen mehrfarbigen Originalmontagen.

Montieren von Filmen in Strippingtechnik.

Einkopieren von Strich in Easter.

Berufskenntnisse Prinzipien der Eeproduktions- und Druckverfahren und ihre Anwendungsgebiete.

Grundlagen der Eeproduktions-Photographie, Punktbildung, Farbauszüge, Easterdrehung.

Montage- und Kopierverfahren.

Farbskalen.

Herstellung von Papier und Druckfarben.

Eezepte für die bei der Filmbehandlung nötigen Lösungen.

D. P h o t o c h r o m - O p e r a t e u r 1. und 2. L e h r j a h r Praktische Arbeiten Entwerfen und Zeichnen nach Vorlagen auf Papier und Stein.

Anfertigen einfacher, mehrfarbiger Lithographien.

Einführen in die Arbeit des Schleifens, Körnens, Giessens und Kopierens von Steinen.

Entwickeln von einfachen Asphaltkopien.

Ausführen einfacher Eetuschen an Halbtonnegativen und -diapositiven.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien des Flachdruckes : Lithographie, Photolithographie, Stein- und Offsetdruck.

Druckträger (Stein, Metall) und ihre Eigenschaften.

Eeproduktionsphotographie (Halbton- und Easteraufnahmen).

Asphaltkopierverfahren.

Farbenlehre.

Herstellung von Papier und Druckfarben.

Papiernormalformate.

Aufklärung zur Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen, insbesondere durch Chemikalien und elektrische Installationen.

152 3. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Entwickeln und Ausarbeiten einfacher Farbplatten mit Anwendung des Spritzapparates.

Ätzen der Steine.

Ausziehen von Farbskalen aus Drucken und Originalen.

Ab- und Aufziehen von Negativen.

Selbständiges Entwickeln und Ausarbeiten beliebiger Färb- und Zeichnungsplatten, Abstimmen der Farben.

Ausführen von Korrekturen auf geätzten Steinen und Zink.

Mithelfen in der Photographie während mehrerer Wochen (Abschwächen und Verstärken von Negativen).

Zur Ergänzung der Ausbildung ist der Lehrling praktisch in die Photolithographie einzuführen.

Berufskenntnisse Prinzipien der Hoch-, Tief- und Flachdruckverfahren, ihre Druckformherstellung und ihre wichtigsten Maschinentypen.

Manuelle und photomechanische Keproduktionsverfahren.

Herstellung und Eigenschaften des Photomaterials und der Chemikalien.

E. K a r t o l i t h o g r a p h 1. und 2. Lehrjahr P r a k t i s c h e Arbeiten Zeichnen einfacher Karten grosser Maßstäbe nach Vorlagen auf Paus- und Zeichenpapier.

Eeinzeichnen der linearen und flächigen Plan- und Kartenbestandteile.

Eeinzeichnen von Kartenschriften.

Anlegen von Volltonplatten, Abdecken für Kasterumdruck oder Kopie.

Anfertigen von Masken für Kopierverfahren und von einfachen Montagen.

Einführen in die Schummerungstechnik einfacher Arbeiten auf Papier.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien des Flachdruckes: Lithographie, Photolithographie, Stein- und Offsetdruck.

Grundbegriffe der wichtigsten Plan- und Kartenbestandteile sowie der Maßstäbe.

Übertragungsverfahren.

Eeproduktionsarten linearer Kartenzeichnungen.

Korrekturmögüchkeiten auf verschiedenen Original- und Druckträgern.

3. und 4. L e h r j a h r Praktische A r b e i t e n Übertragungen von Bestandteilen aus ein- und mehrfarbigen Karten grosser Maßstäbe in solche kleiner Maßstäbe nach vorgeschriebenen Normalien.

158 Ausführen einfarbiger Geländeschummerung auf Papier oder Malen einfarbiger Eelieftöne nach Höhenkurvenbild.

Zerlegen mehrfarbiger Strich- und Eeliefkarten in die einzelnen Farben.

Reinzeichnen und Gravieren der Originale von einzelnen Farben für die Reproduktion.

Anfänge der Felszeichnung und -gravur nach Felsvorlagen.

Ausführen von Korrekturen an Zeichnung, Gravur und Schummerung.

Ausführen von Schriftmontagen.

Nachführen bestehender Karten.

Berufskenntnisse Kartenbestandteile, Methoden und Mittel ihrer Wiedergabe.

Manuelle und photomechanische Reproduktionsverfahren.

Glasgravur, Farbenlehre.

Prinzip des Hoch- und Tiefdrucks.

An- und Maschinendruck im Offsetverfahren.

Montage- und Kopierverfahren für Folien und Platten.

F. An- und U m d r u c k e r 1. und 2. Lehrjahr Praktische A r b e i t e n Der Lehrling muss in den ersten 2 Monaten an der Andruckpresse mitarbeiten, damit er auf seine Eignung (Farbensinn) geprüft werden kann.

Ausführen einfacher Arbeiten an der Handpresse. Herstellen von Umdruckabzügen.

Vorbehandeln, Schleifen und Körnen von Stein- und Zinkplatten.

Herstellen von einfachen Einteilungen, Originalumdrucken und Klatschen auf Stein und Metall.

Fertigmachen von Umdrucken und Kreidelithographien auf Stein und Metall.

Anfertigen einfarbiger Andrucke.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien des Flachdruckes: Lithographie, Photolithographie, Stein- und Offsetdruck.

Verschiedene Montage- und Kopierverfahren.

Die Eigenschaften der Druckträger, wie Stein, Zink, Aluminium.

Eigenschaften, Verwendung und Behandlung der gebräuchlichsten Materialien, Chemikalien, Werkzeuge und Maschinen.

Papier- und Druckfarbenherstellung; wichtigste Papierarten und Formate, Farbenlehre.

Maschinen für Stein- und Offsetdruck.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

154 8. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Ausführen von. Spezialarbeiten wie Abziehen von Konturen und Papierlithographien, Erstellen von Negativen auf Stein oder Metall.

Ausschiessen und Standmachen.

Herstellen mehrfarbiger Andrucke (einschliesslich Goldunterdruckfarbe und Bronze) von Stein und Metall auf verschiedene Papiersorten.

Selbständiges Ausführen aller Arbeiten an der Andruckpresse.

Ausführen aller vorkommenden Arbeiten im Umdruck.

Herstellen von Negativ- und Positivkopien auf Metall.

Hat eine Lehrfirma keine Möglichkeit, den Lehrling an der Andruckpresse und in der Kopie auszubilden, so muss ihm Gelegenheit gegeben werden, während mindestens 2 Monaten in einem geeigneten andern Betrieb sich diese Fertigkeiten zu erwerben.

Zur Erweiterung seiner Kenntnisse hat der Lehrling mindestens vier Wochen im Maschinensaal mitzuarbeiten.

Berufskenntnisse Hoch-, Tief- und Flachdruckverfahren, ihre Druckformherstellung und ihre wichtigsten Maschinentypen.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren.

Kegeln für das Ausschiessen und Standmachen für den Werkdruck ; der Goldene Schnitt.

Wichtigste Ausrüstarten.

Verschiedene Andruckpressen.

Behandlung der Walzen und Probleme der Abwicklung (Andruckpresse und Offsetdruckmaschine).

Methoden des Arbeitens mit der Kopier- und Addiermaschine.

Herstellung von Photomaterial (Platten und Filme).

Behandlung des photographischen Films.

G. Offsetkopist-Andrucker 1. und 2. Lehrjahr Praktische Arbeiten Der Lehrling muss in den ersten 2 Monaten in der Kopierabteilung und im Andruck beschäftigt werden, damit er auf seine Eignung (Farbensinn) geprüft werden kann.

Vorbehandeln, Körnen und Entsäuern von Zink- und Aluminiumplatten.

Herstellen von einfachen Einteilungen und einfarbigen Filmmontagen (Schrift und Bild). ' Erstellen von Negativ- und Positivkopien auf Zink und Aluminium.

Anfertigen von Blaukopien auf Glas oder Folien als Grundlage für Montagen.

Herstellen verschiedener Negativ- und Positivmontagen.

155

Ausführen einfacher Ausfleck- und Abdeckarbeiten auf Filmen und Druckplatten.

Weiterbilden in der Negativ- und Positivkopie; Fertigmachen der Platten.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien des Flachdruckes: Lithographie, Photolithographie, Stein- und Offsetdruck.

Verschiedene Montage- und Kopierverfahren.

Die Eigenschaften der Druckträger wie Stein, Zink, Aluminium.

Eigenschaften, Verwendung und Behandlung der gebräuchlichsten Materialien, Chemikalien, Werkzeuge und Maschinen.

Papier- und Druckfarbenherstellung; wichtigste Papierarten und Formate, Farbenlehre.

Maschinen für Stein- und Offsetdruck.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

8. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Ausschiessen und Standmachen von Werkdruckformen (Schrift, Bilder und Legenden).

Herstellen von Duplikatfilmen nach Strich- und Basterfilmen oder Glasplatten im Kontaktverfahren.

Einkopieren von Strich in Baster im Kontaktverfahren.

Erstellen von Basterdiapositiven nach Halbtonnegativen durch Kontaktraster.

Ansetzen der für die Filmbearbeitung notwendigen Entwickler und Fixierbäder sowie bekannter Negativ- und Positivkopierlösungen.

Anfertigen von komplizierten Einteilungen sowie Ausführen von mehrfarbigen Basterfilmmontagen.

Herstellen von Negativ- und Positivkopien auf Maschinenplatten.

Anfertigen mehrfarbiger Montagen.

Ausführen ein- und mehrfarbiger Andrucke in der Andruckpresse.

Zur Erweiterung seiner Kenntnisse hat der Lehrling mindestens vier Wochen im Maschinensaal mitzuarbeiten.

Berufskenntnisse Hoch-, Tief- und Flachdruckverfahren, ihre Druckformherstellung und ihre wichtigsten Maschinentypen.

Manuelle und photomechanische Beproduktionsverfahren.

Begeln für das Ausschiessen und Standmachen für den Werkdruck; der Goldene Schnitt.

Wichtigste Ausrüstarten.

Verschiedene Andruckpressen.

Behandlung der Walzen und Probleme der Abwicklung (Andruckpresse und Offsetdruckmaschine).

156 Methoden des Arbeitens mit der Kopier- und Addiermaschine.

Herstellung von Photomaterial (Platten und Mime).

Behandlung des photographischen Films und Zusammensetzung der dazu notwendigen Lösungen.

H.Steindrucker 1. und 2. L e h r j a h r Praktische Arbeiten Der .Lehrling muss in den ersten 2 Monaten an der Andruckpresse beschäftigt werden, damit er auf seine Eignung (Farbensinn) geprüft werden kann.

Ausführen von einfachen Arbeiten an der Handpresse.

Herstellen von Umdruckabzügen.

Vorbehandeln, Schleifen und Körnen von Steinen und Zinkplatten.

Anfertigen von Negativkopien.

Herstellen von einfachen Einteilungen, Originalumdrucken und Klatschen auf Stein und Zink.

Anfertigen einfarbiger Andrucke.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien des Flachdruckes : Lithographie, Photolithographie, Stein- und Offsetdruck.

Verschiedene Montage- und Kopier verfahren.

Eigenschaften, Verwendung und Behandlung der gebräuchlichsten Materialien, Chemikalien, Werkzeuge und Maschinen.

Druckträger, wie Stein, Metall und ihre Eigenschaften.

Maschinen für Stein- und Offsetdruck.

Papier- und Druckfarbenherstellung, die wichtigsten Papierarten und Formate.

Farbenlehre.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

3. und 4. Lehrjahr Praktische Arbeiten Einrichten von Druckplatten.

Pflegen und Einstellen der Färb- und Feuchtwalzen.

Herrichten des Wachstuches.

Behandeln des Papiers vor und während des Druckes.

Mischen und Druckfertigmachen der Farben.

Drucken einfacher Arbeiten.

Selbständiges Einrichten und Drucken von ein- und mehrfarbigen Arbeiten an der Maschine in verschiedenen Formaten.

Instandhalten und Pflegen der Maschinen und Apparate.

Bei vorhandener Gelegenheit und genügender Eignung des Steindruckerlehrlings wird empfohlen, ihn zur Ergänzung der Ausbildung mit dem Offsetdruck bekannt zu machen.

157 Berufskenntnisse Hoch-, Tief- und Flachdruckverfahren, ihre Druckformherstellung und ihre wichtigsten Maschinentypen.

Verschiedene Maschinentypen für Stein- und Offsetdruck.

Funktion und Zweck der einzelnen Maschinentypen und Apparate, ihre Pflege und Behandlung.

Pflege von Papier (Laufrichtung), Druckfarben und Materialien.

Wichtigste Ausrüstarten.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren.

I. O f f s e t d r u c k e r 1. und 2. Lehrjahr Praktische Arbeiten Mithelfen an der Maschine, Einführen in das Farbmischen und Behandeln des Papiers.

Vorbehandeln, Schleifen und Körnen von Stein- und Zinkplatten.

Herstellen von Einteilungen und Montagen.

Ausschiessen und Standmachen.

Herstellen von Kopien auf Zink.

Ausführen einfacher Ausfleck- und Abdeckarbeiten auf Filmen und Druckplatten.

Fertigmachen der Druckplatten.

Berufskenntnisse Geschichte und Prinzipien des Flachdruckes : Lithographie, Photolithographie, Stein- und Offsetdruck.

Verschiedene Montage- und Kopierverfahren.

Eigenschaften, Verwendung und Behandlung der gebräuchlichsten Materialien, Cheroikalien, Werkzeuge und Maschinen.

Druckträger, wie Stein, Metall und ihre Eigenschaften.

Maschinen für Offset- und Steindruck.

Papier- und Druckfarbenherstellung, wichtigste Papierarten und Formate.

Farbenlehre.

Unfallgefahr und Berufskrankheiten.

8. und 4. Lehrjahr Praktische A r b e i t e n Herrichten und Einstellen der Walzen und ihre Behandlung.

Mithelfen beim Einrichten von Druckplatten und Zylinderaufzügen (Abwicklung).

Behandeln und Pflegen der Gummitücher. Mischen und Druckfertigmachen der Farben. Drucken von einfachen Arbeiten.

158

Selbständiges Einrichten und Drucken von ein- und mehrfarbigen Arbeiten an der Maschine in verschiedenen Formaten (Papier und Karton).

Instandhalten und Pflege der Maschinen und Apparate.

Berufskenntnisse Hoch-, Tief- und Flachdruckverfahren, ihre Druckformherstellung und ihre wichtigsten Maschinentypen.

Verschiedene Maschinentypen für Stein- und Offsetdruck.

Funktion und Zweck der einzelnen Maschinentypen und Apparate, ihre Pflege und Behandlung.

Pflege von Papier (Laufrichtung), Druckfarben und Materialien.

Wichtige Ausrüstarten.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren.

II. Lehrabschlussprüfung 1. Durchführung der Prüfung Art. 6 Allgemeines · 1 Durch die Lehrabschlussprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling die zur Ausübung seines Berufes nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.

2 Die Prüfung wird von den Kantonen durchgeführt. Sie zerfällt in zwei Teile: a. Prüfung in den berufskundlichen Fächern (praktische Arbeiten und Berufskenntnisse) ; b. Prüfung in den geschäftskundlichen Fächern (Eechnen, Buchführung, Muttersprache, Staats- und Wirtschaftskunde).

3 Die nachstehenden Bestimmungen beziehen sich mit Ausnahme von Artikel 15, ausschliesslich auf die Prüfung in den berufskundlichen Fächern, während sich die Prüfung in den geschäftskundlichen Fächern nach den Anordnungen der zuständigen kantonalen Behörde richtet. Die Bestimmungen von Artikel 9-18 gelten als Mindestanforderungen.

' Art. 7 Organisation der Prüfung 1 Die Prüfung ist in einem geeigneten Betrieb, der über ähnliche maschinelle Einrichtungen verfügt wie der Lehrbetrieb, durchzuführen und in allen Teilen sorgfältig vorzubereiten. Dem Prüfling sind ein Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Maschinen und Werkzeuge in betriebsbereitem Zustand anzuweisen.

2 Die Unterlagen für die Prüfungsarbeiten und das Material sind dem Kandidaten erst bei Beginn der Prüfung auszuhändigen. Sie sind ihm, soweit notwendig, zu erklären.

159

Art. 8 Experten 1 Für jede Prüfung sind aus den beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen genügend Fachleute als Experten zu ernennen. In erster Linie sind Teilnehmer von Expertenkursen zu berücksichtigen.

2 Die Experten haben dafür zu sorgen, dass sich der Prüfling in allen Arbeitsgebieten seines erlernten Berufes während einer angemessenen Zeit betätigt, damit eine vollständige Beurteilung der vorgeschriebenen Berufsarbeiten möglich ist.

3 Die Ausführung der Prüfungsarbeiten ist von einem Experten gewissenhaft zu überwachen. Er hat während der Prüfung die nötigen Aufzeichnungen über seine Beobachtungen zu machen.

4 Die Beurteilung der ausgeführten Arbeiten sowie die Abnahme der Prüfung in den Berufskenntnissen hat stets durch zwei Experten zu erfolgen.

5 Die Experten haben den Prüfling in ruhiger und wohlwollender Weise zu behandeln. Allfällige Bemerkungen sind sachlich anzubringen.

Art. 9 Prüjungsdauer 1 Die Prüfung in den berufskundlichen Fächern dauert für jeden Beruf, mit Ausnahme des Kartolithographen, 4 Tage. Davon entfallen auf a. die praktischen Arbeiten ungefähr 30 Stunden; b. die Berufskenntnisse ungefähr 2 Stunden.

2 Für den Kartolithographen dauert die Prüfung 5 Tage, nämlich a. praktische Arbeiten ungefähr 38 Stunden; b. Berufskenntnisse ungefähr 2 Stunden.

2. Prüfungsstoü

Art. 10 Praktische Arbeiten Jeder Prüfling hat sämtliche nachverzeichneten Arbeiten in dem Berufe, auf den sich seine Ausbildung erstreckt, selbständig auszuführen.

A. Handlithograph Ausführen einer Feder- und einer mehrfarbigen Kreidelithographie.

Zeichnen von Schriften.

Entwerfen und Eeinzeichnen eines mehrfarbigen Originals für die Eeproduktion.

Erstellen einer einfarbigen Beinzeichnung (z.B. Inserat).

Bestimmen der Farbskala nach vorgelegtem Original.

Ausführen einer Beinzeichnung in Spritztechnik.

Ausführen von Korrekturen an der Federlithographie.

160 B. B e p r o d u k t i o n s p h o t o g r a p h für O f f s e t d r u c k Herstellen einfarbiger grober und feiner Strichaufnahmen.

Anfertigen von Basteraufnahmen mit verschiedenen Basterweiten.

Herstellen einer Halbtonaufnahme und eines Halbtondiapositivs im Kontaktverfahren.

Herstellen einer Basteraufnahme nach einem Halbtondiapositiv.

Erstellen eines vierfarbigen Basterauszuges.

Herstellen von Filmnutzen einer mehrfarbigen Arbeit.

Herstellen einer Halbtonaufnahme nach Gegenständen mit der Handkamera.

C. Photolithograph Bestimmen der Farbskala nach vorgelegtem Original.

Beurteilen von Halbton- und Basterfarbauszügen.

Ausführen von Halbtonretuschen auf Film oder Glas, negativ und positiv.

Ätzen einer einfarbigen Photolithographie.

Herstellen von Filmnutzen einer mehrfarbigen Arbeit im Kontaktverfahren.

Ätzen einer mehrfarbigen Photolithographie.

Ausführen von Korrekturen auf Film.

D. P h o t o c h r o m - O p e r a t e u r Betuschieren an Halbtonnegativen und Photokopien.

Ab- und Aufziehen von Negativen.

Bestimmen der Farbskala nach vorgelegtem Original.

Entwickeln und Ausarbeiten von Asphaltkopien einer mehrfarbigen Arbeit.

Ätzen der ausgearbeiteten Farbplatte.

Abstimmen der Andrucke.

Ausführen von Korrekturen auf Steinen und Zinkplatten.

E. K a r t o l i t h o g r a p h Umarbeiten linearer Kartenelemente in einen andern Maßstab.

Beinzeichnen und Gravieren linearer Kartenelemente.

Zeichnen von Kartenschriften.

Schriftmontage, Kleben oder Stripping.

Ausführen eines Beliefausschnittes in Schummerungstechnik auf Papier.

F. An- und U m d r u c k e r Umdrucken einer mehrfarbigen Kreide- und einer einfarbigen Photolithographie (Grobraster).

Andrucken einer mehrfarbigen Arbeit.

Abziehen einer Kreidezeichnung von gestrichenem oder Naturpapier.

Erstellen einer Einteilung und Abziehen einer Kontur.

Herstellen eines Negativs und eines Konterumdruckes.

Erstellen einer Originalmontage und Kopieren derselben im Positivkopierverfahren auf Andruckplatten.

Umdrucken einer Gravur (fakultativ).

161 G. Offsetkopist-Andrucker Herstellen von Filmnutzen einer mehrfarbigen Arbeit im Kontaktverfahren.

Einkopieren von Strich in eine Easterphotolithographie.

Herstellen einer Montageeinteilung und Montieren einer einfarbigen photolithographischen Arbeit.

Positivkopieren auf Folien oder Glas.

Kopieren einer Maschinenplatte im Positivverfahren.

Andrucken einer mehrfarbigen Photolithographie.

Mischen von Farbtönen nach vorgelegten Mustern.

H.Steindrucker Einrichten in der Schnellpresse.

Mischen der Farben nach vorgelegten Mustern.

Drucken einer Merkantil- und einer mehrfarbigen Arbeit.

Herrichten der Färb- und Feuchtwalzen und des Zylinderaufzuges.

Einrichten und Drucken einer mehrfarbigen Arbeit an der Offsetpresse (fakultativ) .

I. O f f s e t d r u c k e r Einrichten einer Maschinenplatte.

Einstellen der Walzen, des Einlegeapparates und der Anlage.

Einrichten und Drucken einer einfarbigen und einer mehrfarbigen photolithographischen Arbeit.

Herrichten eines Gummituchaufzuges.

Mischen der Farben nach vorgelegten Mustern.

Art. 11 Berufskenntnisse Die Prüfung in den Berufskenntnissen ist anhand von Anschauungsmaterial vorzunehmen und erstreckt sich auf folgende Gebiete : A. Handlithograph Materialkunde Eigenschaften, Verwendung und Behandlung der Arbeitsmaterialien, Papiere, Mal- und Druckfarben und der Werkzeuge, Papiernormalformate.

Herstellung von Papier, Druckfarben und Photomaterial.

Verschiedene Druckträger und ihre Eigenschaften.

Allgemeine Fachkenntnisse Druckformherstellung und wichtigste Maschinentypen im Hoch-, Tief- und Flachdruck.

Verschiedene Schriftarten, Stil- und Farbenlehre.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren.

Montage- und Kopier verfahren.

Klischeeherstellung.

162 B. B e p r o d u k t i o n s p h o t o g r a p h für O f f s e t d r u c k Materialkunde Eigenschaften, Behandlung und Verwendung der Filme, Platten und Papiere, ihre Gradation, Farbempfindlichkeit sowie ihr Auflösungsvermögen.

Eigenschaften, Behandlung und Verwendung der Chemikalien (Entwickler, Fixierbäder, Abschwächer, Verstärker), ihre Zusammensetzung, Wirkung, Aufbewahrung und Einflüsse auf die Gesundheit.

Apparatenkunde Verschiedene Kameratypen, Objektive, Easter, Filter, Lichtquellen und Kopiereinrichtungen.

Unterhalt und Handhabung der Einrichtungen und Apparate.

Allgemeine Fachkenntnisse Prinzipien der Eeproduktions- und Druckverfahren und ihre Anwendungsgebiete.

Grundlagen der Photographie. Photographische Chemie.

Grundlagen der verschiedenen Eastersysteme und -Verarbeitungstechniken.

Vorarbeiten bis zur reproduktionsreifen Vorlage.

Farbenlehre.

Grundlagen der Farbenphotographie.

Eeproduktion von Farbnegativen und -diapositiven.

ünfallgefahren und Berufskrankheiten.

C. Photolithograph Materialkunde Arbeitsmaterialien und Werkzeuge, ihre Eigenschaften, Verwendung und Behandlung.

Eigenschaften und Verwendung des Photomaterials und der Chemikalien.

Herstellung von Papier, Druckfarben und Photomaterial.

Verschiedene Druckträger und ihre Eigenschaften.

Allgemeine Fachkenntnisse Prinzipien der Eeproduktions- und Druckverfahren und ihr Anwendungsgebiet.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren. Farbenlehre.

Grundlagen der Eeproduktions-Photographie, Punktbildung, Farbenauszüge, Easterdrehung.

Montage und Kopierverfahren.

Aufbau von Farbskalen.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

168 D. Photochrom-Operateur Materialkunde Arbeitsmaterialien und Werkzeuge, ihre Eigenschaften, Verwendung und Behandlung.

Eigenschaften und Verwendung des Photomaterials und der Chemikalien.

Herstellung von Papier, Druckfarben und Photomaterial.

Papiernormalf ormate.

Verschiedene Druckträger und ihre Eigenschaften.

Allgemeine Fachkenntnisse Druckformherstellung und wichtigste Maschinentypen im Hoch-, Tief- und Flachdruck.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren.

Eeproduktionsphotographie (Halbton- und Easteraufnahmen).

Asphaltkopierverfahren.

Farbenlehre.

E. Kartolithograph Allgemeine Fachkenntnisse Druckformherstellung und wichtigste Maschinentypen im Hoch-, Tief- und Flachdruck.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren.

Farbenlehre.

Besondere Kenntnisse der Kartographie Grundbegriffe von Plänen und Karten (Maßstäbe und wichtigste lineare Elemente).

Signaturen und Methoden der Geländedarstellun'g. ' Eeproduktionsarten linearer Kartenzeichnungen.

Glasgravur.

Montage- und Kopierverfahren für Folien und Platten.

F. An- und Umdrucker Materialkunde Eigenschaften, Verwendung und Behandlung der Materialien und Chemikalien für Andruck und Kopie.

Wichtigste Papierarten und Formate.

Papier- und Druckfarbenherstellung.

Eigenschaften und Behandlung der Druckfarben, Druckhilfsmittel und des photographischen Films.

Verschiedene Druckträger und ihre Eigenschaften.

164 W e r k z e u g - und Maschinenkunde Eigenschaften, Verwendung und Behandlung der Werkzeuge und Maschinen.

Verschiedene Andruckpressen.

Behandlung der Walzen und Probleme der Abwicklung (Andruckpresse und Offsetdruckmaschine).

Methoden des Arbeitens mit der Kopier- und Addiermaschine.

Allgemeine Fachkenntnisse Druckformherstellung und wichtigste Maschinentypen im Hoch-, Tief- und Flachdruck.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren.

Verschiedene Montage- und Kopierverfahren.

Begeln für das Ausschiessen und Standmachen für den Werkdruck, Goldener Schnitt.

Wichtigste Ausrüstarten.

Farbenlehre.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

G. O f f s e t k o p i s t - A n d r u c k e r Materialkunde Eigenschaften, Verwendung und Behandlung der gebräuchlichsten Materialien und Chemikalien für Andruck und Kopie.

Eigenschaften und Behandlung der Druckfarben, Druckhilfsmittel und des photographischen Films.

Wichtigste Papierarten und Formate.

Papier- und Druckfarbenherstellung.

Verschiedene Druckträger und ihre Eigenschaften.

Werkzeug- und Maschinenkunde Eigenschaften, Verwendung und Behandlung der Werkzeugs und Maschinen.

Verschiedene Andruckpressen.

Behandlung der Walzen und Probleme der Abwicklung (Andruckpresse und Offsetdruckmaschine).

Methoden des Arbeitens mit der Kopier- und Addiermaschine.

Allgemeine Fachkenntnisse Druckformherstellung und wichtigste Maschinentypen im Hoch-, Tief- und Flachdruck.

Manuelle und photomechanische Reproduktionsverfahren.

Verschiedene Montage- und Kopierverfahren.

Begeln für das Ausschiessen und Standmachen für den Werkdruck, Goldener Schnitt.

Wichtigste Ausrüstarten.

165 Farbenlehre.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

H. S t e i n d r u c k e r Materialkunde Eigenschaften, Verwendung und Behandlung der gebräuchlichsten Materialien und Chemikalien für Kopie und Druck.

Verschiedene Druckträger und ihre Eigenschaften.

Wichtigste Papierarten und Formate, Pflege des Papiers.

Papier- und Druckfarbenherstellung.

Eigenschaften und Behandlung der Druckfarben und der Druckhilfsmittel.

Maschinenkunde Verschiedene Maschinentypen für Stein- und Offsetdruck.

Funktion und Zweck der einzelnen Maschinentypen und Apparate, ihre Pflege und Behandlung.

Allgemeine Fachkenntnisse Druckformherstellung und wichtigste Maschinentypen im Hoch-, 'Tief- und Flachdruck.

Verschiedene Montage- und Kopierverfahren.

Manuelle und photomechanische Reproduktions verfahren.

Farbenlehre.

Wichtigste Ausrüstarten.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

I. O f f s e t d r u c k e r Materialkunde Eigenschaften, Verwendung und Behandlung der gebräuchlichsten Materialien und Chemikalien für Kopie und Druck.

Verschiedene Druckträger und ihre Eigenschaften.

Wichtigste Papierarten und Formate, Pflege des Papiers.

Papier- und Druckfarbenherstellung.

Eigenschaften und Behandlung der Druckfarben und der Druckhilfsmittel.

Maschinenkunde Verschiedene Maschinentypen für Offset- und Steindruck.

Funktion und Zweck der einzelnen Maschinentypen und Apparate, ihre Pflege und Behandlung.

Allgemeine Fachkenntnisse Druckformherstellung und wichtigste Maschinentypen im Hoch-, Tief- und Flachdruck.

Bundesblatt. 110. Jahrg. Bd. I.

12

166

Verschiedene Montage- und Kopierverfahren.

Manuelle und photomechanische Eeproduktionsverfahren.

Farbenlehre.

Wichtigste Ausrüstarten.

Unfallgefahren und Berufskrankheiten.

3. Beurteilung und Notengebung

Art. 12 Beurteilung der praktischen Arbeiten 1 Die Prüfungsarbeiten werden in nachstehende Positionen aufgeteilt. Für jede Position ist nur eine Note einzusetzen. In dieser sind sämtliche vorkommenden Arbeitsgänge entsprechend ihrem Schwierigkeitsgrad zu berücksichtigen. Die Positionsnote ist somit nicht einfach als arithmetisches Mittel von verschiedenen Teilnoten zu errechnen, sondern auf Grund der Fertigkeiten in den einzelnen Teilarbeiten unter Beachtung ihrer Wichtigkeit zu schätzen und gemäss Artikel 14 zu erteilen.

2 Bei der Beurteilung der praktischen Arbeiten sind in jeder Prüfungsposition die Sauberkeit, zweckmässige technische Ausführung und verwendete Arbeitszeit zu berücksichtigen.

A. Handlithograph Pos. 1. Federlithographie.

Pos. 2. M e h r f a r b i g e Kreidelithographie (Note zählt doppelt).

Pos. 8. Zeichnen von Schriften (Note zählt doppelt).

Pos. 4. Eeproduktionsfähiger E n t w u r f (Note zählt doppelt).

Pos. 5. Beinzeichnung.

Pos. 6. Ausziehen von Farben. ' Pos. 7. Arbeit in Spritztechnik.

Pos. 8. Korrekturen.

B. Eeproduktionsphotograph für O f f s e t d r u c k Pos. 1. Strichaufnahmen (Note zählt doppelt).

Pos. 2. Easteraufnahmen (Note zählt doppelt).

Pos. 3. Halbtonreproduktion.

Pos. 4. Halbtondiapositiv.

Pos. 5. Easteraufnahme nach Halbtondiapositiven.

Pos. 6. Easterauszug vierfarbig (Note zählt doppelt).

Pos. 7. Filmnutzen.

Pos. 8. Halbtonaufnahme nach Gegenstand.

C. Photolithograph Pos. 1. Bestimmen einer Farbskala.

Pos. 2. Beurteilung von Halbton- und Easter-Farbauszügen.

167

Pos. 8. Retusche am Halbtonnegativ oder -diapositiv (Note zählt doppelt).

Pos. 4. Einfarbige Easterarbeit (Note zählt doppelt).

Pos. 5. Kontaktfilm-Kopien.

Pos. 6. Mehrfarbige Easterarbeit (Note zählt doppelt).

Pos. 7. Korrekturen an Filmen.

D. Photochrom-Operateur Pos. 1. Ketuschen an Negativen und Photokopien.

Pos. 2. Ab- und Aufziehen von Negativen.

Pos. 8. Ausziehen von Farbskalen.

Pos. 4. Entwickeln und Ausarbeiten von Asphaltkopien (Note zählt doppelt).

Pos. 5. Ätzen von Platten.

Pos. 6. Abstimmen der Andrucke.

Pos. 7. Korrekturen.

E. Kartolithograph Pos. 1. Umarbeitung linearer Kartenelemente in einen andern Maßstab.

Pos. 2. Reinzeichnung und Gravur linearer Kartenelemente (Note zählt doppelt).

Pos. 3. Zeichnen von Kartenschriften (Note zählt doppelt).

Pos. 4. Schriftmontage.

Pos. 5. Beliefschummerung auf Papier.

F. An- und Umdrucker Pos. 1. Umdrucken von Kreidelithographien (Note zählt doppelt).

Pos. 2. Umdrucken von Photohthographien.

Pos. 3. Andrucken mehrfarbiger Arbeiten an der A n d r u c k p r e s s e (Note zählt doppelt).

Pos. 4. Abziehen von Kreidezeichnungen.

Pos. 5. Einteilung und Konturabziehen.

Pos. 6. Negativ- und Konterumdruck.

Pos. 7. Montage und Positivkopie für Andruck.

Pos. 8. Umdruck von Gravur (fakultativ).

G. O f f s e t k o p i s t - A n d r u c k e r Pos. 1. Herstellen von Duplikatfilmen.

Pos. 2. Einkopieren, Strich und Raster.

Pos. 8. Einteilungen, Rasterfilm-Montagen.

Pos. 4. Positivkopie auf Folie oder Glas.

Pos. 5. Positivkopien auf Metall (Note zählt doppelt).

Pos. 6. Andrucken mehrfarbiger Arbeiten (Note zählt doppelt).

Pos. 7. Mischen von Farbtönen.

168

H. Steindrucker Pos. 1. Einrichten in der Schnellpresse (Note zählt doppelt).

Pos. 2. Farbmischen.

Pos. 3. Drucken einer Merkantilarbeit.

Pos. 4. Drucken einer mehrfarbigen Arbeit (Note zählt doppelt).

Pos. 5. Herrichten der Färb- und Feuchtwalzen und des Zylinderaufzuges.

Pos. 6. Einrichten und Drucken an der Offsetpresse (fakultativ).

I. O f f s e t d r u c k e r Pos. 1. Einrichten (Note zählt doppelt).

Pos. 2. Einstellen der Walzen, des Einlegeapparates und der Anlage.

Pos. 3. Drucken einer einfarbigen photolithographischen Arbeit.

Pos. 4. Drucken einer mehrfa'rbigen Arbeit (Note zählt doppelt).

Pos. 5. Herrichten eines neuen Gummituchaufzuges.

Pos. 6. Farbmischen.

Art. 13 Beurteilung der Berufskenntnisse Jede einzelne der nachstehenden Positionen der Berufskenntnisse ist sondert zu beurteilen.

A. Handlithograph Pos. 1. Materialkunde.

Pos. 2. Allgemeine Fachkenntnisse.

B. E e p r o d u k t i o n s p h o t o g r a p h für O f f s e t d r u c k Pos. 1. Materialkunde.

Pos. 2. Apparatenkunde.

Pos. 3. Allgemeine Fachkenntnisse.

C. Photolithograph Pos. 1. Materialkunde.

Pos. 2. Allgemeine Fachkenntnisse.

D. P h o t o c h r o m - O p e r a t e u r Pos. 1. Materialkunde.

Pos. 2. Allgemeine Fachkenntnisse.

E. Kartolithograph Pos. 1. Allgemeine Fachkenntnisse.

Pos. 2. Besondere Kenntnisse der Kartographie.

F. An- und U m d r u c k e r Pos. 1. Materialkunde.

Pos. 2. Werkzeug- und Maschinenkunde.

Pos. 3. Allgemeine Fachkenntnisse.

169

G. Offsetkopist-Andrucker Pos. 1. Materialkunde.

Pos. 2. Werkzeug- und Maschinenkunde.

Pos. 3. Allgemeine Fachkenntnisse.

H. Steindrucker Pos. 1. Materialkunde.

Pos. 2. Maschinenkunde.

Pos. 3. Allgemeine Fachkenntnisse.

I. O f f s e t d r u c k e r Pos. 1. Materialkunde.

Pos. 2. Maschinenkunde.

Pos. 3. Allgemeine Fachkenntnisse.

Art. 14 Notengebung Für jede Position in den praktischen Arbeiten und für jede Position der Prüfung in den Berufskenntnissen ist eine Note nach folgender Abstufung zu erteilen *).

1

Eigenschaften der Leistung

Beurteilung

Note

Qualitativ und quantitativ vorzüglich sehr gut l Gut, nur mit geringen Mängeln behaftet gut 2 Trotz gewisser Mängel noch brauchbar genügend 3 Den Mindestanforderungen, die an einen angehenden Berufsarbeiter zu stellen sind, nicht entsprechend . . . . ungenügend 4 Unbrauchbar unbrauchbar 5 2 Für die Beurteilung «sehr gut bis gut» beziehungsweise «gut bis genügend», dürfen die Zwischennoten 1,5 beziehungsweise 2,5 erteilt werden. Weitere Zwischennoten sind nicht gestattet.

3 Die Note in den praktischen Arbeiten und diejenige in den Berufskenntnissen wird je als Mittelwert aus den Noten der einzelnen Prüfungspositionen bestimmt und auf eine Dezimalstelle ohne Berücksichtigung eines Bestes berechnet.

4 Auf Einwendungen des Prüflings, er sei in einzelne grundlegende Arbeiten nicht eingeführt worden, darf keine Eücksicht genommen werden. Die Angaben des Prüflings sind jedoch im Expertenbericht (Art. 15, Abs. 4) zu vermerken.

*) Anmerkung: Formulare zum Eintragen der Prüfungsergebnisse können beim Verein Schweizerisoher Lithographiebesitzer unentgeltlich bezogen werden.

170 Art. 15 Prüfungsergebnis 1 Das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Sie wird aus den folgenden drei Noten ermittelt, von denen die Note der praktischen Arbeiten doppelt zu rechnen ist : Mittelnote in den praktischen Arbeiten; Mittelnote in den Berufskenntnissen; Mittelnote in den geschäftskundlichen Fächern.

2 Die Gesamtnote ist das Mittel aus diesen Noten f-/4 der Notensumme) ; sie ist auf eine Dezimalstelle ohne Berücksichtigung eines Bestes zu berechnen.

3 Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl die Note der praktischen Arbeiten als auch die Gesamtnote je den Wert 8,0 nicht überschreitet. Wer jedoch in zwei oder mehr Prüfungspositionen der Arbeitsprüfung eine Note 4 oder 5 erhält, hat die Prüfung nicht bestanden, selbst wenn die Mittelnote der Arbeitsprüfung noch genügend wäre.

i 4 Zeigen sich bei der Prüfung Mängel in der beruflichen Ausbildung, so haben die Experten genaue Angaben über ihre Feststellungen in das Notenformular einzutragen.

5 Das ausgefüllte Notenformular ist nach der Prüfung durch die Experten unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde zuzustellen.

Art. 16 Fähigkeitszeugnis Wer die Lehrabschlussprüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, das seinen Inhaber berechtigt, sich als gelernten Handlithographen, gelernten Eeproduktionsphotographen für O f f s e t druck, gelernten Photolithographen, gelernten PhotochromOperateur, gelernten Kartolithographen, gelernten An- und Umc drucker, gelernten O f f s e t k o p i s t e n - A n d r u c k e r , gelernten Steindrucker oder gelernten O f f s e t d r u c k e r zu bezeichnen.

III. Inkrafttreten Art. 17 Dieses Eeglement ersetzt die Eeglemente vom I.November 1945 und tritt am 1. Januar 1958 in Kraft.

Bern, den 30.November 1957.

Eidgenössisches 8602

Volksioirtschaftsdepartement: Th.Holenstein

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Bundesblatt

Dans

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In

Foglio federale

Jahr

1958

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.01.1958

Date Data Seite

117-170

Page Pagina Ref. No

10 040 079

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