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Kreisschreiben des

Bundesrates an die Kantonsregierungen über die Verschiebung der Volksabstimmung über ausserordentliche Instruktionsdienste für Territorialkompagnien und Ortswehren (Vom 27.Mai 1958)

Getreue, liebe Eidgenossen, Durch Kreisschreiben vom 2.Mai 1958 haben wir Buch mitgeteilt, dass wir die Volksabstimmung über das Filmwesen, die Verbesserung des Strassenwesens und die ausserordentlichen Instruktionsdienste für Territorialkompagnien und Ortswehren auf Sonntag, den 6. Juli 1958, festgesetzt haben.

Inzwischen hat die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission beschlossen, ihrem Rate den Rückzug des nicht mehr durchführbaren Bundesbeschlusses vom 13. Dezember 1957 über ausserordentliche Instruktionsdienste zu beantragen.

In Hinblick darauf, dass somit die Frage des Eückzuges des Bundesbeschlusses vom Nationalrat und gegebenenfalls auch vom Ständerat behandelt werden wird, hat die am 23.Mai tagende Fraktionspräsidentenkonferenz des Nationalstes den Bundesrat ersucht, das Nötige zu veranlassen, damit die Abstimmungsvorlage mit dem Wortlaut des Bundesbeschlusses vom 13.Dezember 1957 den Stimmberechtigten nicht ausgeteilt wird.

Diesem dringlichen Wunsch der Präsidentenkonferenz Folge gebend und ohne damit irgendwie die Beschlussfassung der eidgenössischen Eäte zu präjudizieren, haben wir beschlossen, die Abstimmung über den genannten Gegenstand zu verschieben und zu veranlassen, dass den Stimmberechtigten eine Abstimmungsvorlage ausgeteilt wird, die den Beschluss vom 13. Dezember 1957 nicht enthält.

Ihr werdet in den nächsten Tagen eine neue Abstimmungsvorlage erhalten als Ersatz für die früher zugestellte -, deren Verteilung an die Stimmberechtigten durch die Bundeskanzlei, soweit als möglich, vorsorglich blockiert worden war.

1038 Die Bundeskanzlei wird das Nötige für die Abgabe der Stimmzettel veranlassen, die nunmehr nur zwei Fragen enthalten werden.

Wir benützen den Anlass, um Euch, getreue, lie.be Eidgenossen, samt uns Gottes Machtschutz zu empfehlen.

Bern, den 27.Mai 1958.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Holenstein 3856

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Der Bundeskanzler : Ch.Oser

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Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen über die Verschiebung der Volksabstimmung über ausserordentliche Instruktionsdienste für Territorialkompagnien und Ortswehren (Vom 27.Mai 1958)

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Jahr

1958

Année Anno Band

1

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22

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.06.1958

Date Data Seite

1037-1038

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