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Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Objektkrediten für PTT-Betriebsgebäude und den Erwerb von Liegenschaften zu PTT-Zwecken in Bern, Genf, Lausanne, Mendrisio, Ölten und Zofingen (Vom 20. März 1958)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 7. Januar 19581), beschliesst :

Art. l Für Postbetriebsbauten am Bahnhof Bern wird ein ObjektFranken kredit (Teilkredit) von 5 050 000 bewilligt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, in Bern-Ostermundigen für die Unterbringung technischer PTT-Dienste die erforderlichen Bauten zu erstellen. Für die erste Etappe, bestehend aus dem Linienmagazin samt Verladerampe, der Heizzentrale, der Tankstelle und der Dienstküche samt Garage-Werkstätte, wird ein Objektkredit von 14 962 500 bewilligt.

Der Bundesrat ist ermächtigt, die weitern Bauetappen auszuführen. Die diesbezüglichen Bauausgaben sind in die Objektkreditbegehren aufzunehmen und den eidgenössischen Eäten mit dem Voranschlag bzw. Nachtragskreditbegehren zur Genehmigung vorzulegen.

Für weitere PTT-Betriebsgebäude werden folgende Objektkredite bewilligt : TT-Betriebsgebäude Genf-Pâquis 3 050 000 Postbetriebsgebäude Lausanne-Bahnhof 85 695 000 Telephongebäude Lausanne-La Sallaz : . .

875 500 Postbetriebsgebäude Mendrisio-Bahnhof 598 500 Ankauf einer Liegenschaft für Telephonzwecke in Ölten . .

580 000' Telephongebäude Zofingen 575 000 !) BEI 1958, I, 181.

661 4. An den Bauprojekten dürfen, im Bahmen der genehmigten Kredite, noch jene Änderungen vorgenommen werden, die sich nachträglieh als notwendig erweisen.

Art. 2 Dem Erwerb verschiedener Parzellen (Gesamtfläche 7824 m2) sowie beschränkt dinglicher Eechte (ca. 1850 ma) im Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau des Bahnhofs Bern wird zugestimmt.

2 Der Objektkredit wird nachgesucht, sobald die Entschädigungssummen bekannt sind.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

1

Also beschlossen vom Nationalrat, Bern, den 18. März 1958.

, Der Präsident : R. Bratschi Der Protokollführer : Ch. Oser

Also beschlossen vom Ständerat, Bern, den 20. März 1958.

Der Präsident : Fritz Stähli Der Protokollführer: P.Weber Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesbeschlusses im Bundesblatt.

Bern, den 20. März 1958.

3581

Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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Bundesbeschluss über die Bewilligung von Objektkrediten für PTT-Betriebsgebäude und den Erwerb von Liegenschaften zu PTT-Zwecken in Bern, Genf, Lausanne, Mendrisio, Olten und Zofingen (Vom 20. März 1958)

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Jahr

1958

Année Anno Band

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12

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.03.1958

Date Data Seite

660-661

Page Pagina Ref. No

10 040 151

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