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Aus den Verhandlungen des Bundesrates (Vom 24. Januar 1958)

Herr Wilhelm Wellauer, von Affeltrangen, Fürsprecher, zurzeit Adjunkt I, wurde zum Chef der Unterabteilung Warenumsatz- und Luxussteuer befördert.

Die Herren Karl Biffiger, von St. Nikiaus, zurzeit Sektionschef II, und Pio Vassalli, von Eiva S. Vitale, zurzeit Inspektor I, wurden zu Sektionschefs I der Eidgenössischen Oberzolldirektion und Herr Emil Sträub, von Egnach und Basel, zurzeit Betriebsinspektor, zum Adjunkt des Kreisdirektors bei der Zollkreisdirektion Basel gewählt Herr Dr. Leopold Ettlinger, dipi. Ing. Agr. ETH, von Zürich, zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für spezielle Botanik wurde zum ordentlichen Professor für landwirtschaftliche Bakteriologie und Gärungsbiologie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule gewählt.

(Vom 25. Januar 1958) Der Bundesrat hat Herrn Jaime Zaldumbide Guarderas als Berufskonsul von Ecuador in Genf, mit Amtsbefugnis über die ganze Schweiz, das Exequatur erteilt.

(Vom 27. Januar 1958) Herr Walter Baumann, von Oberdiessbach, zurzeit Adjunkt I, wurde zum Vizedirektor der Eidgenössischen Finanzkontrolle gewählt.

(Vom 31. Januar 1958) Herr Dr. jur. Georg Pedotti, von Fetan, zurzeit Adjunkt I, wurde zum Chef der Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung im Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit befördert.

Der Bundesrat hat vom Eücktritt des Herrn Dr. E. Jaggi, alt Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes, als Mitglied der beratenden Kommission für

415 die Durchführung des Landwirtschaftsgesetzes, der Expertenkommission für den Zolltarif und die Einfuhrbeschränkungen und des Arbeitsausschusses für die Zolltarifrevision Kenntnis genommen. Zu seinem Nachfolger in den genannten zwei Kommissionen und in den Arbeitsausschuss für die Zolltarifrevision ist Herr Bene Juri, dipi. ing. agr., Direktor des Schweizerischen Bauernverbandes, gewählt worden.

Der Bundesrat hat für den Best der Amtsdauer 1957-1959 in die Fernsehprogrammkommission der Schweizerischen Bundspruchgesellschaft gewählt: Als Mitglieder: HH. Cherubino Darani, Direktor des «Popolo eLibertà», Bellinzona, Frau Hélène Guinand-Cartier, Carouge-Genf ; Abbé Jacques Haas, Lausanne; Max Heitz, Professor an der Kantonsschule, St. Gallen; Frau Erina Marfurt-Pagani, Luzern; HH. Bruno Muralt, Adjunkt der Schweizerischen Arbeiterbildungszentrale, Bern; Hermann Büfenacht, Oberlehrer, Zentralpräsident des Arbeiter-Badio-Bundes der Schweiz, Bern; Budolf Stickelberger, Chefredaktor der «Luzerner Neueste Nachrichten», Luzern.

Ersatzmitglieder: HH. Beto B.Bezzola, Professor an der Universität Zürich, Zürich; Hans Ulrich Hug, Sekretär des Schweizerischen Filmbundes, Bern; Dr. Josef Senn, Adjunkt des Schweizerischen Katholischen Volksvereins, Luzern.

(Vom 6. Februar 1958) Folgenden Kantonen wurden Bundesbeiträge bewilligt : 1. Schwyz : an die Kosten der Verbauung des Chloterlibaches in der Gemeinde Schwyz ; 2. Obwalden: an die Kosten der Erstellung der Bufibergstrasse in der Gemeinde Giswil; 3. Wallis: a. an die Kosten der Verbauung des Almagellerbaches in der Gemeinde Saas-Almagell, b. an die Kosten der Erstellung der Bewässerungsanlage in der Gemeinde Isérables ; 4. Tessin : an die Kosten der Korrektion des Wildbaches Morée in der Gemeinde Mendrisio.

(Vom 7.Februar 1958) Emil Bisang, von Genf, wurde zum ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Israel ernannt.

416 Der Bundesrat hat beschlossen, das Schweizerische Konsulat in Léopoldville in ein Generalkonsulat umzuwandeln und bei dieser Gelegenheit Herrn Théodore Curchod den Titel eines Generalkonsuls zu verleihen.

Zum Chef der Schweizerischen Delegation in der Neutralen Überwachungskommission für Korea wurde Herr Legationsrat Edmond Deslex ernannt.

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Bekanntmachungen von Departementen and andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 29. Januar bis 4. Februar 1958 Ägypten. Herr Aly Hamdy Hussein, Handelsrat, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Italien. Herr Onofrio Solari-Bozzi, Zweiter Botschaftssekretär, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt übernommen.

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Zulassung eines Gasmessersystems zur amtlichen Prüfung und Stempelung Auf Grund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Artikel 2 der Vollziehungsverordnung vom 27. November 1951 betreffend die amtliche Prüfung und Stempelung von Gasmessern hat die Eidgenössische Mass- und Gewichtskommission das nachstehende Gasmessersystem zur amtlichen Prüfung und Stempelung zugelassen und ihm das beifolgende Systemzeichen erteilt : Fabrikant:

S

G.Kromschröder AG, Osnabrück Einstutzen-Gasmesser mit Schiebern aus graphitiertem Bakelit.

Type K 2/4 E: J = 2 dm3 Qn = 2,4m 3 /h Qmax =

6

m3/h

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1958

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13.02.1958

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414-416

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