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Kreisschreiben Nr. 34 des Bundesgerichts an

die kantonalen Aufsichtsbehörden für Schuldbetreibung und Konkurs, für sich und zuhanden der Betreibungs- und Konkursämter, Konkursverwaltungen und Liquidatoren in Nachlassvertragsverfahren mit Vermögensabtretung Beschränkungen im Zahlungsverkehr mit dem Ausland (Vom 23. September 1958)

Geehrte Herren!

Seit Erlass unseres Kreisschreibens Nr. 30 vom 9. Juli 1945 sind in bezug auf den gebundenen Zahlungsverkehr mit dem Ausland und die Sperre ausländischer Vermögenswerte wesentliche Änderungen, insbesondere Vereinfachungen infolge der Aufhebung mehrerer Bundesratsbeschlüsse eingetreten.

Die heute geltenden Bestimmungen über die Einzahlungspflicht und die Auszahlungsberechtigung im gebundenen Zahlungsverkehr sind im Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 1956 (AS 1956, S. 1573) zusammengefasst. Im Anhang dazu sowie im Abänderungsbeschluss vom 28.März 1958 (AS 1958, S. 181), befindet sich das Verzeichnis der Länder und W ä h r u n g s g e b i e t e , mit denen die Schweiz zur Zeit im g e b u n d e n e n Z a h l u n g s v e r k e h r steht (Beilage).

Das Kreisschreiben Nr. 30 vom 9. Juli 1945 wird daher biemit aufgehoben und durch folgende Weisungen ersetzt : 1. Wurde eine Pfändung oder ein Arrest gegen eine (natürliche oder juristische) Person, gegen eine Personengemeinschaft oder Handelsgesellschaft vollzogen, deren Wohnsitz oder Sitz sich in einem der betreffenden Länder oder Währungsgebiete befindet, so ist die Schweizerische Verrechnungsstelle in Zürich unter Einsendung einer Abschrift der Pfändungs- (Arrest-)Urkunde anzufragen, ob der Vollzug aufrechterhalten werden könne. Wird dies verneint und erwächst der Entscheid der Verrechnungsstelle in Rechtskraft, so ist die Pfändung (der Arrest) aufzuheben. Allfällig beim Betreibungsamt eingegangene Zahlungen sind dem von der Verrechnungsstelle bestimmten Adressaten zu überweisen.

761 2. Betrifft eine Betreibung auf Pfandverwertung einen Pfandeigentümer mit Wohnsitz oder Sitz in einem der genannten Länder oder Währungsgebiete, so ist die Verrechnungsstelle - unter Einsendung eines Doppels des Zahlungsbefehls anzufragen, ob die Verwertung durchgeführt werden dürfe. Wird dies rechtskräftig verneint, ist die Betreibung aufzuheben, und es sind allfällig eingehende Zahlungen nach den Anforderungen der Verrechnungsstelle weiterzuleiten. Wird die Pfandverwertung bewilligt, so ist ein Überschuss aus dem Pfanderlös nach den Weisungen der Verrechnungsstelle auszuzahlen.

3. Sind in einem Betreibungs-, Konkurs- oder Vermögensliquidationsverfahren Zahlungen an Empfänger in einem der genannten Länder oder Währungsgebiete zu leisten, so ist die Verrechnungsstelle anzufragen, ob dies im gebundenen Zahlungsverkehr zu erfolgen habe. Wird dies rechtskräftig bejaht, so ist die Zahlung nach den Weisungen der Verrechnungsstelle zu entrichten.

Die aus dem Verkehr mit der Verwaltungsstelle erwachsenden Gebühren und Auslagen sind vom Schuldner bzw. von der .Masse zu tragen und allfällig vom Gläubiger vorzuschiessen.

L a u s a n n e , den 23. September 1958.

Im Namen des Schweizerischen Bundesgerichts: Der Präsident: Stauffer 4048

Der Gerichtsschreiber: Heiz

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Beilage zum Kreisschreiben Nr. 34 (Vom 23. September 1958) Verzeichnis der Länder und Währungsgebiete, mit denen die Schweiz zur Zeit im gebundenen Zahlungsverkehr steht (Anhang zum Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 1956 mit Abänderungen laut Bundesratsbeschluss vom 28.März 1958.)

Ägypten Argentinien Belgien/Luxemburg Königreich Belgien und Grossherzogtum Luxemburg, Belgischer Kongo, Treuhandschaftsgebiete BuandaUrundi Bulgarien Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) Königreich Dänemark mit Färöer-Inseln und Grönland.

Dänemark Deutsche Demokratische Eepublik und Berlin (Ost) Finnland Frankreich «Zone franc», bestehend aus folgenden Gebieten: Französisches Mutterland (einschliesslich Korsika) ; Fürstentum Monaco; Saargebiet; Algerien und französische überseeische Departemente Guadeloupe, Martinique, Guayana und Réunion; Königreich Marokko und Tunesische Eepublik; Französisch-Westafrika; Französisch-Äquatorialaf rika ; Kamerun und Togo; Madagaskar und zugehörige Gebiete ; Komoren ; Saint-Pierre und Miquelon; die indochinesischen Staaten Kambodscha, Laos und Südvietnam; Neukaledonien und zugehörige Gebiete; französische Besitzungen in Ozeanien ; Kondominium der Neuen Hebriden ; ausgenommen Französisch-Somaliland (Dijbouti) Griechenland Iran Italien Eepublik Italien, San Marino, frühere italienische Kolonie Somaliland Jugoslawien Königreich der Niederlande mit den überseeischen GeNiederlande bieten, Eepublik Indonesien

763 Norwegen Österreich Polen Portugal

Rumänien Schweden Spanien

Sterlinggebiet

Portugiesisches Mutterland und alle unter portugiesischer Hoheit stehenden Gebiete, also die Azoren, Madeira, die Kapverdischen Inseln, Portugiesisch-Guinea, Sâo Joâo Baptista de Adjuda, Sâo Tome, Principe, Angola, Mozambique, Portugiesisch-Indien (Goa, Damao, Diu), Macao und Portugiesisch-Timor

Spanisches Festland, Balearen, Kanarische Inseln, Gebiet von Ceuta und Melilla, die spanischen Provinzen, bestehend aus Westsahara, Rio de Oro und Ifni sowie Spanisch-Guinea mit Bâta (Rio Muni) und den Inseln Fernando Poo und Annabon Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland sowie alle andern britischen Gebiete und Protektorate ; die übrigen Mitglieder der Commonwealth (ausgenommen Kanada); alle Treuhandschaftsgebiete, für welche die Treuhandschaft durch die Regierung des Vereinigten Königreichs oder durch die Regierung eines andern Mitgliedes des Commonwealth ausgeübt wird; Burma, Irak, Island, Jordanien, Libyen (Kyrenaika, Tripolitanien und Fezzan), Republik Irland; Sudan: bis auf weiteres finden die Bestimmungen des britisch-schweizerischen Zahlungsverkehrs Anwendung

Tschechoslowakei Türkei Ungarn Uruguay

Notifikation

Die Strafverfügung der Oberzolldirektion vom 10. September 1957 ist aufgehoben.

Gestützt auf das am 23. Juli 1957 aufgenommene Strafprotokoll verurteilte Sie die Eidgenössische Oberzolldirektion am 28. Dezember 1957 wegen Zoll-

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Übertretung, Bannbruch und Hinterziehung der Warenumsatzsteuer, in Anwendung der Artikel 74, Ziffer 3, 75, 76, Ziffer 2, 82, Ziffer 5, 85 und 91 des Zollgesetzes sowie der Artikel 52 und 53 des Warenumsatzsteuerbeschlusses zu einer Busse von 165 Franken, die zufolge der förmlichen und unbedingten Anerkennung des Übertretungstatbestandes sofort auf 110 Franken herabgesetzt werden konnte. Ferner wurden Ihnen die Kosten und Gebühren der Untersuchung im Betrage von 40,25 Franken auferlegt.

Gegen die Höhe der Busse können Sie innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieser Notifikation beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement Beschwerde führen.

Bern, den 17. September 1958

Eidgenössische Oberzolldirektion

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Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Gemäss Artikel 42 und 43, Absatz 3, der Verordnung I zum Bundesgesetz vom 26. Juni 1930* über die beruf liehe Ausbildung sind die nachstehend aufgeführten Drogisten, die vor dem Inkrafttreten des Eeglementes für die Durchführung höherer Fachprüfungen im Drogistenberufe (I.Mai 1952) die Abschlussprüfung einer der beiden Drogistenfachschulen in Neuenburg oder Braunschweig bestanden haben, in das Register B der Diplominhaber eingetragen worden.

Aohermann Hans, Luzern Aider Fritz, Teufen Ballmer Rudolf, Lausen Baumgartner Henri, Oensingen Bossard-Eugen, Zürich Braun Bene, Basel Bücher Karl, Sächseln Bützberger Walter, Aarau ,Faden Caspar, Sempach Guntern Peter, Bern Guntern-Schupp Ruth, Frau, Bern Haaf Fritz, Bern Hadorn Christian, Langendorf Hasler Theophil, Kloten Hohl Ernst, Romanshorn Keist Hans, Neuenkirch Klossner Hans, Rupperswil Kreiliger Josef, Luzern Leber Heinrich, Fulenbach Marbot Peter, Zollikofen

Meier Max, Ölten Neukomm Albert, Zürich Niederer Max, Bern Nil Heinrich, Ölten Paul Hans, Zürich Quinche Robert, Solothurn Rebetez-Wullimann Elsa, Frau, Dornach Rutishauser Kurt, Basel Schläpfer Max, Oberwil BL Schneider Max, Luzern Schön Franz, Muri AG Schori Werner, Steffisburg Schwarz Walter, Menziken Spiess Werner, Biel Stamm Hans, Zürich Steffen Adolf, Egg Thalmann Otto, Escholzmatt Wiedmer Hans, Glattfelden Zemp Josef, Wolhusen Zumsteg Heinrich, Zürich

Bern, den 18.September 1958 io4o

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Sektion für berufliche Ausbildung

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Offene Stellen Die nachfolgenden Ausschreibungen erscheinen wöchentlich auch im Stellenanzeiger Preis: Inland Fr.7.-- im Jahr, Fr.4.-- im Halbjahr. Ausland Fr.9.-- im Jahr, Fi.5.50 im Halbjahr - Abonnementsbestellungen an den Verlag Stämpfli & Cie.

in Bern - Einzelnummern sind beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei erhältlich.

Zur Beachtung Wo nichts anderes vermerkt ist. gelten die folgenden Vorschriften: die Bewerbungen sind handschriftlich mit Lebenslauf, innerhalb des Anmeldetermins der jeweiligen Anmeldestelle direkt einzureichen. Nicht bereits im Bundesdienst stehende Bewerber haben der Offerte überdies einen Leumundsbericht beizulegen. Die nachgenannten Grundbezüge entsprechen den Ansätzen gemäss Bundesbeschluss vom 21. März 1956 über die Erhöhung der Besoldungen der Bundesbeamten. Dazu kommen zurzeit 12 Prozent Teuerungszulage und die gesetzlichen Familienzulagen sowie der Ortszuschlag von Fr. 75.-- bis Fr. 800.-- pro Jahr, je nach Wohnort und Zivilstand.

Adjunkt I, evtl. II Abgeschlossene juristische Bildung. Praktische Tätigkeit auf dem Gebiete des Zivilstandswesens und Befähigung zur Leitung des Eidgenössischen Amtes für das Zivilstandswesen. Gewandtheit im Verkehr mit Behörden. Kenntnisse der Amtssprachen.

Besoldung: 16 670 bis 21 315, evtl. 14 580 bis 19 215 Franken.

Anmeldungstermin: 1.Oktober 1958. (3...)

Offerten an : Eidgenössische Justizabteilung, Bern 3.

, 629 Sektionschef I (Chef der Sektion für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsrecht) Abgeschlossene Hochschulbildung juristischer, volkswirtschaftlicher oder technischer Richtung. Beherrschung einer zweiten Amtssprache. Vertrautheit mit den Fragen des Arbeitnehmerschutzes und des Arbeitsrechtes. Erfahrung im. Verwaltungsdienst und Befähigung zu leitender Tätigkeit.

Besoldung: 16 670 bis 21 315 Franken.

Anmeldungstermin: 15.Oktober 1958. (3.)..

Offerten an: Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bern 3.

653 Ingenieur II, evtl. I Abgeschlossenes Studium an einer technischen Hochschule. Praktische Erfahrung im Tief- oder Hochbau des Verkehrswesens. Verhandlungsgeschick und Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck. Gründliche Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und des Englischen. Bewerber, die Zivil- oder Militärpiloten sind, erhalten den Vorzug.

Besoldung: 10 945 bis 15 540, evtl. 13 120 bis 17 745 Franken.

Anmeldungstermin: 15.Oktober 1958. (2.).

Offerten an: Eidgenössisches Luftamt, Bern 3.

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766 Chemiker II, evtl. I (Eidgenössische Milchwirtschaftliche Versuchsanstalt LiebefeldBern) Abschlussprüfung als Chemiker an Hochschule oder eventuell Technikum.

Besoldung: 10 945 bis 15 540, evtl. 13 120 bis 17 745 Pranken.

Anmeldungstermin: 4.Oktober 1958. (1.)

Offerten an : Abteilung für Landwirtschaft, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Laupenstrasse 25, Berr>.

655 Technischer Offizier III, evtl. II (Festungswachtkorps) Heizungs- und .Lüftungstechniker mit abgeschlossener Berufsbildung, oder dipi. Maschinentechniker, evtl. Ventilationszeichner mit Berufserfahrung. Bekleidung des Grades eines Subaltern-Offiziers oder Hauptmanns erforderlich.

Besoldung: 8518 bis 13073, evtl. 9653 bis 14 228 Pranken.

Anmeldungstermin: 18.Oktober 1958. (2.).

Offerten an: Abteilung für Genie und Pestungswesen, Marzilistrasse 50, Bern.

656 Techniker II Elektrotechniker für Hochfrequenz und Fernmeldetechnik. Abgeschlossene Technikumsbildung. Befähigung zur selbständigen Durchführung von Laborarbeiten auf elektronischem-Gebiet. Muttersprache Deutsch oder Französisch. Englischkenntnisse erwünscht. Stellenantritt: I.Januar 1959.

Besoldung: 7750 bis 12 128 Pranken.

Anmeldungstermin: 11.Oktober 1958. (2.).

Offerten an: Generalstabsabteilung, Bern 3.

657 Fachspezialist oder Fachkontrolleur III Abgeschlossene Berufslehre als Mechaniker oder Elektrornechaniker, längere praktische Tätigkeit auf elektrischem Gebiet und gute Materialkenntnisse. Eignung als Abnahmebeamter. Sprachenkenntnisse: Deutsch und Französisch, Englisch erwünscht.

Besoldung: 6908 bis 9765, evtl. 7350 bis 11 183 Franken.

Anmeldungstermin: 10.Oktober 1958. (2.).

Offerten an: Kriegstechnische Abteilung, Hallwylstrasse 4, Bern.

658 Zeichner II, evtl. I (Kreisstäbe des Festungswachtkorps) Abgeschlossene Berufslehre als Hoch- oder Tiefbauzeichner und militärischer Einteilung im Auszug als Gefreiter oder Soldat.

Besoldung: 6760 bis 9293, evtl. 7203 bis 10 710 Franken.

Anmeldungstermin: 18.Oktober 1958. (2.).

Offerten an: Abteilung für Genie und Festungswesen, Marzilistrasse 50, Bern.

659 Elektriker, Schlosser und Mechaniker (Festungswacht-Kp.)

Abgeschlossene Berufslehre und militärische Einteilung im Auszug als Gefreiter oder Soldat.

Besoldung : 6318 bis 7928, evtl. 6465 bis 8348 Franken.

Anmeldungstermin: 18.Oktober 1958. (2.).

Offerten an: Abteilung für Genie und Festungswesen, Marzilistrasse 50, Bern.

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767 Inspektor II, evtl. I Mehrjährige Praxis in Konstruktionsbüro und Fabrikationsbetrieb. Befähigung zur Bearbeitung aller mit der Entwicklung und Beschaffung von Geräten und Material für den Zivilschutz verbundenen Fragen und zur Leitung einer Dienstgruppe sowie zur Mitarbeit in technischen Fachkursen. Sichere Beherrschung von zwei Amtssprachen.

Besoldung: 10 945 bis 15 540, evtl. 13 120 bis 17 745 Franken.

Anmeldungstermin : 10. Oktober 1958. (2..)

Offerten an : Abteilung für Luftschutz, Personaldienst, Bern 8.

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644 Kanzlist I, evtl. Kanzleisekretär II, evtl. I Abgeschlossene kaufmännische bzw. Verwaltungslehre oder gleichwertige Ausbildung, Muttersprache Deutsch, Befähigung zur selbständigen Erledigung von administrativen Arbeiten und zur Redaktion von Korrespondenzen; Offiziers- oder höherer Unteroffiziersgrad erwünscht; Dienstort Sargans.

Besoldung: 7055 bis 10 238, evtl. 7498 bis 11 655, evtl. 8055 bis 12 600 Franken.

Anmeldungstermin: 30.September 1958. (2..)

Offerten an: Kommandant Festungsbrigade 13, Jenins.

646 Kanzleisekretär II Kursadministrator. Fourier, Stabssekretäroder junger Quartiermeister. Abgeschlossene kaufmännische Bildung. Muttersprache Deutsch oder Französisch, mit genügender Kenntnis einer zweiten Amtssprache. Stellenantritt: I.Januar 1959.

Besoldung: 7498 bis 11 655 Franken.

Anmeldungstermin: 11.Oktober 1958. (2.).

Offerten an: Generalstabsabteilung, Bern 3.

66l Kanzlist II, evtl. I (Eidgenössisches Zeughaus Biel) Gute allgemeine sowie kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung. Wenn möglich Offizier. Kenntnis von zwei Amtssprachen.

Besoldung: 6760 bis 9293, evtl. 7055 bis 10 238 Franken. ' Anmeldungstermin: 11.Oktober 1958. (2.).

Offerten an: Kriegsmaterialverwaltung, Bern.

662 Kanzleigehilfin I Gewandte Stenodaktylographin mit guter allgemeiner Bildung. Abgeschlossene Lehre in Handel oder gleichwertige Ausbildung. Muttersprache Italienisch mit guten Kenntnissen in deutscher und französischer Sprache. .

Besoldung: 6465 bis 8348 Franken.

Anmeldungstermin: 4.Oktober 1958 (2.).

Offerten an: Bundesgerichtskanzlei, Lausanne.

663 Kanzleigehilfin II Gewandte Stenodaktylographin. Befähigung zur Verrichtung allgemeiner Bureauarbeiten. Abgeschlossene kaufmännische Lehre oder gleichwertige andere Ausbildung.

Muttersprache Deutsch oder Französisch, mit genügender Kenntnis einer zweiten Amtssprache. Stellenantritt: I.Januar 1959.

768 Besoldung: 6318 bis 7928 Pranken.

Anmeldungstermin: 11.Oktober 1958. (2.).

Offerten an: Generalstabsabteilung, Bern 3.

664

2 Gehilfinnen, evtl. Kanzleigehilfinnen II Jüngere, gewandte Stenodaktylographinnen mit abgeschlossener kaufmännischer oder Verwaltungslehre oder anderer gleichwertiger Ausbildung. Muttersprache Deutsch mit guten Französischkenntnissen. Der handschriftlichen Anmeldung ist eine Photo beizulegen. Eintritt nach Vereinbarung.

Besoldung: 6023 bis 7140, evtl. 6318 bis 7928 Pranken.

Anmeldungstermin: 11.Oktober 1958. (2.).

Offerten an : Eidgenössische Alkoholverwaltung, Bern.

665

Gehilfinnen Geübte Locherinnen; gute allgemeine Bildung; Maschinenschreiben. Muttersprache Deutsch. (Interessentinnen können auch angelernt werden ; Ausbildungszeit : 6 Monate. ) Besoldung: 6023 bis 7140 Franken.

Anmeldungstermin: 30.September 1958. (1.)

Offerten an: Direktion der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte, Thun.

666

Rekrutierung für das eidgenössische Grenzwachtkorps Die,, Eidgenössische Oberzolldirektion wird Ende März 1959 Grenzwachtrekruten einstellen.

Bedingungen: Schweizerbürger, Alter am 1. April 1959 wenigstens 20, aber höchstens 28 Jahre, im Auszug der Armee eingeteilt, gründliche Elementarschulbildung, kräftige Konstitution, Körperlänge bärfuss gemessen mindestens 166 cm, keine Plattfüsse, Sehschärfe beidseits mindestens l ohne Korrektur, normaler Farbensinn, normale Hörschärfe.

Anfragen: Bei den nachstehenden Zollkreisdirektionen oder der Oberzolldirektion in Bern können die vollständigen Anstellungsbedingungen bezogen werden.

Anmeldungen sind zu richten an die: Zollkleisdirektion in

Basel:

Für Bewerber mit Wohnsitz in den Kantonen

Bern, Luzern, Unterwaiden, Solothurn, Basel, Aargau (mit Ausnahme der Bezirke Zurzach und Baden); Schaffhausen: Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Thurgau, Aargau (nur Bezirke Zurzach und Baden); Chur: Appenzell, St. Gallen, Graubünden (ausgenommen BezirkMoësa); Lugano : Tessin, Graubünden (nur Bezirk Moësa) ; Lausanne: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg; Genf: Genf.

Schlusstermin für die Anmeldung: 20. Oktober 1958. (4..)..

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kreisschreiben Nr. 34 des Bundesgerichts an die kantonalen Aufsichtsbehörden für Schuldbetreibung und Konkurs, für sich und zuhanden der Betreibungs- und Konkursämter, Konkursverwaltungen und Liquidatoren in Nachlassvertragsverfahren mit Vermögensabt...

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Jahr

1958

Année Anno Band

2

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38

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.09.1958

Date Data Seite

760-768

Page Pagina Ref. No

10 040 330

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