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Bundesblatt 110. Jahrgang

Bern, den 6. November 1958

Band II

Brecheint wöchentlich. Preis 3O Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Kappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

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7640,

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten (Vom 24. Oktober 1958) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Einleitung Mit Beschluss vom 14. März 1957 (BEI 1957,1, 939) bewilligte die Bundesversammlung dem Bundesrat Objektkredite in der Höhe von 136142000 Franken, als Fortsetzung des mit Bundesbeschlüssen vom 12. April 1951 und 25.März 1955 (AS 51, 363; 55, 346) bewilligten Bauprogramms.

Die Abwicklung dieser bis jetzt bewilligten Bauprogramme gibt zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass. Die im Rahmen des Eüstungsprogramms 1951 in Angriff genommenen Bauten sind zu 90 Prozent fertiggestellt. Die Bauten des Programms 1957 sind alle in Ausführung begriffen und werden voraussichtlich in den Jahren 1960-1961 beendet.

Das von uns beantragte neue Programm hat zum Ziel, einen weiteren Teil der auf Grund der Truppenordnung 1951, infolge der Einführung neuer Waffen und wegen der kommenden Erhöhung der Eekrutenbestände, erforderlichen Anlagen und Einrichtungen zu beschaffen.

In der Botschaft vom 16.Februar 1951 (BEI 1951, I, 580) betreffend das Rüstungsprogramm und seine Finanzierung, wie auch in derjenigen vom 28. Dezember 1956 (BB11957,1,1) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten, haben wir darauf hingewiesen, dass die Bauten eng mit der Kriegsmaterialbeschaffung verbunden seien. Infolge des grossen Zeitbedarf es für Studien, Projektierung und Ausführung ist es nur in seltenen Fällen möglich, dass der Bau mit dem Rhythmus der Beschaffungen Schritt zu halten vermag. Für gewisse Objekte waren Studien von einer Dauer bis zu 18 Monaten notwendig. In der Bundesblatt. 110. Jahrg. Bd. II.

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1078 Eegei ist deshalb auf dem Gebiet der Bauten mit einem zeitlichen Eückstand gegenüber den Beschaffungen zu rechnen.

Dazu kommt, dass die Sicherung gegen Atomwaffen uns nicht nur zur Errichtung von Untertagbauten zum Schütze der wertvollsten Eeserven und Einrichtungen, sondern auch zu einer wesentlich grösseren Dezentralisierung unserer Anlagen zwingt.

Das von uns beantragte neue Bauprogramm umfasst die Bedürfnisse an ober- und unterirdischen Bauten, deren Notwendigkeit sich auf Grund sehr eingehender Studien ergeben hat.

Die Projekte und Kostenberechnungen, die den Kreditbegehren zugrunde liegen, tragen den Preissteigerungen bis Ende Mai 1958 Eechnung.

Die Durchführung des neuen Bauprogramms verlangt für die oberirdischen Bauten eine Frist von 1-2 Jahren und für die unterirdischen Anlagen eine solche von 8-4 Jahren. Die Durchführung des gesamten Bauprogramms dürfte sich auf rund 8 Jahre erstrecken.

Die in der vorliegenden Botschaft enthaltenen Bauten und Anlagen teilen sich in folgende 11 Gruppen auf : I. Einstellhallen und Werkstätten für Motorfahrzeuge und Panzerwagen ; II. Bauten für die Kriegstechnische Abteilung; III. Ausbau der Militärflugplätze, Eadaranlagen und Ultrakurzwellen-Eichtstrahleinrichtungen ; IV. Geländeverstärkung; V. Verbesserung des Übermittlungsnetzes ; VI. Tankanlagen; VII. Alarm- und Löschanlagen in Munitionsmagazinen ; VIII. Anlage für die Abteilung für Sanität; IX. Beschaffung von Baracken ; X. Beschaffung von vorfabrizierten Elementen für Feldbefestigungen und Material; XI. Verschiedenes, Studien- und Projektierungskosten. Die Angaben über die Bauten geheimen Charakters beschränken sich in der vorliegenden'Botschaf t auf allgemeine Ausführungen. Die Kostenvoranschläge, Detailpläne sowie zusätzliche Angaben über diese und die übrigen Bauten sind in den für die parlamentarischen Kommissionen bestimmten Botschaftsunterlagen enthalten.

I. Einstellhallen und Werkstätten für Motorfahrzeuge und Panzerwagen 1. Allgemeines

In der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 28. Dezember 1956 (BB11957, 1,1) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten wurde unter Abschnitt IV bereits auf die ungenügende Fahrzeugunterkunft hingewiesen. Dem Bericht ist unter anderem zu entnehmen, dass trotz den in

1079 den letzten Jahren erstellten neuen grossen Armee-Motorfahrzeugpark-Anlagen in Eomont, Eothenburg und Hinwil, und trotz bester Ausnützung jeglichen verfügbaren. Kaum.es in bundeseigenen und eingemieteten Bauten, noch rund 2000 Motorfahrzeuge im Freien parkiert werden müssen.

Die Erweiterung der Armee-Motorfahrzeugparks von Eothenburg und Hinwil sowie der Bau eines Armee-Motorfahrzeugparks im Tessin (bewilligt durch Bundesbeschluss vom 14.März 1957 (BEI 1957,1, 939)), erlauben die Unterbringung von 900 Motorfahrzeugen und Panzerwagen. Für die restlichen 1100 Fahrzeuge besteht zur Zeit keine Einstellmöglichkeit.

Seit den Berechnungen zum vorerwähnten Bundesbeschluss ist die zweite Serie mittlerer Panzer «Centurion» bewilligt worden, die für die Aufstellung von zwei weiteren Panzerabteilungen mit je 350 Motorfahrzeugen und Anhängern dienen soll. In der gleichen Zeit hat sich infolge Neuanschaffungen auch die Zahl der übrigen Fahrzeuge um rund 500 Einheiten erhöht. Eine weitere Vermehrung der Motorfahrzeuge, für welche keine Unterkunftsmöglichkeit besteht wird sich dadurch ergeben, dass die Festhalle Bern, die bisher den Winter über als Einstellhalle für rund 600 Motorfahrzeuge gemietet wurde, ab Ende 1958 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Daraus ergibt sich, dass für rund 3000 Motorfahrzeuge keine Unterbringungsmöglichkeit besteht. In diesen Zahlen sind nur die in den Armee.-Motorfahrzeugparks unterzubringenden Fahrzeuge enthalten, während die zur Einlagerung in den Zeughäusern bestimmten Motorfahrzeuge darin nicht berücksichtigt sind.

Durch die Witterungseinflüsse wird die Marschbereitschaft der im Freien aufgestellten Motorfahrzeuge stark beeinträchtigt, was vermehrte Kosten und Umtriebe für den Unterhalt zur Folge hat. Diese unerfreuliche Situation verlangt deshalb die Erstellung weiterer Einstellräume und Werkstätten, insbesondere für allradangetriebene und andere Spezialfahrzeuge. Es betrifft dies vor allem die 700 Motorfahrzeuge der beiden neuen Panzerabteilungen sowie weitere 1500 Motorfahrzeuge erster Dringlichkeit. Neben den Fahrzeugen der Panzerabteilungen wird in den Armee-Motorfahrzeugparks ebenfalls das Korpsmaterial der betreffenden Panzerformationen eingelagert.

Die Erfüllung dieser dringendsten Bedürfnisse bedingt : den Bau eines Armee-Motorfahrzeugparks im Raum Burgdorf,
- die Erweiterung des Armee-Motorfahrzeugparks in Eomont.

2. Bau eines Armee-Motorfahrzeugparks im Baum Burgdorf Für die in der Zentralschweiz zu stationierende Panzerabteilung muss ein neuer Armee-Motorfahrzeugpark erstellt werden, der gleichzeitig den grossten Teil der im Armee-Motorfahrzeugpark Thun und anderweitig im Freien parkierten Motorfahrzeuge aufzunehmen vermag.

Burgdorf erfüllt in jeder Beziehung die an einen Armee-Motorfahrzeugpark zu stellenden Anforderungen. Es liegt zentral für die Belieferung der Truppe mit Fahrzeugen und Material und verfügt in nächster Nähe über gute Bahn- und

1080 Strassenverbindungen. In der Umgebung sind leistungsfähige private Motorfahrzeug-Eeparaturwerkstätten vorhanden, auf die ein Armee-Motorfahrzeugpark angewiesen ist. Auch vom Standpunkt des Personals aus dürfen die Verhältnisse in bezug auf Schulen und Wohnmöglichkeiten als günstig bezeichnet werden.

Bei der Standortwahl war schliesslich auch der Umstand wichtig, dass sich das Projekt des Armee-Motorfahrzeugparks Burgdorf mit einer in der Nähe befindlichen Betriebsstoff-Umschlagsanlage, deren Leitungssystem erneuert werden muss, kombinieren lässt. Mit dieser Lösung benützen beide Anlagen gemeinsam Geleiseanschluss, Verladerampe und Zufahrtsstrasse, und die Erstellung einer besonderen grossen Tankanlage für den Armee-Motorfahrzeugpark fällt weg.

Die Erstellung des neuen Armee-Motorfahrzeugparks im Baume Burgdorf ist infolge Anlieferung der zweiten Serie Centurion-Panzer dringend und kann nicht hinausgeschoben werden.

Das Projekt umfasst folgende Anlagen : Burgdorf (für 1800 Motorfahrzeuge und Panzerwagen)

Fr.

Einstellhallen Werkstatt- und Nebengebäude Zufahrten und Geleiseanschluss Platzanlagen und Umgebungsarbeiten Landerwerb, Verschiedenes und Unvorhergesehenes . .

Betriebsinventar

5411660 7 054 075 2 326 640 4 269 780 2 827 845 '

Total

21 890 000 l 405 500

23 295 500

Für die Ausführung der Arbeiten muss schätzungsweise mit einer Dauer von 2 Jahren gerechnet werden.

3. Roniont, Erweiterung des Armee-Motorfahrzeugparks (für zusätzlich 400 Motorfahrzeuge und Panzerwagen) Die Erweiterung ist notwendig infolge Belegung des Armee-Motorfahrzeugparks Bomont mit einer neuen Panzerabteilung. Nach dieser Vergrösserung wird der Armee-Motorfahrzeugpark Bomont ungefähr die gleiche Kapazität aufweisen wie derjenige von Bothenburg oder Hinwil.

Die erforderlichen Bauten umfassen : Einstellhallen Werkstatt- und Nebengebäude Zufahrtsstrassen ·

Fr.

1237811 l 768 140 584118 Übertrag

3 590 069

1081 Übertrag Platzanlagen und Umgebungsarbeiten Landerwerb und Unvorhergesehenes Betriebsinventar Total

3 590 069 852 575 378 356 4 821 000 335000 5 156 000

Die Dauer der Ausführung wird ebenfalls auf rund 2 Jahre geschätzt.

4. Zusammenfassung der Kosten für den Bau von Einstellhallen und Werkstätten für Motorfahrzeuge und Panzerwagen Die Gesamtkosten umfassen : a. Burgdorf:Armee-Motorfahrzeugpark b. Romont: Erweiterung des Armee-Motorfahrzeugparks .

Total

Fr.

23295500 5156000 28 451 500

u. Bauten für die Kriegstechnische Abteilung 1. Allgemeines Seit Abschluss des Akövdienstes 1939-1945 war es notwendig, die Anlagen und Einrichtungen der Kriegstechnischen Abteilung laufend den Erfordernissen der raschen Entwicklung der Waffentechnik anzupassen. Im weitern ergab sich die Notwendigkeit einer ständigen Verbesserung der zum Teil ungenügenden Arbeitsbedingungen. Zahlreiche Anlagen und Einrichtungen sind veraltet und werden, gestützt auf einen Ausbauplan für jede Fabrik, ständig verbessert und modernisiert. Die Finanzierung dieser Arbeiten erfolgt nach Massgabe der Möglichkeiten in Rahmen der laufenden Ausgaben. Neben diesen Verbesserungen und Anpassungen wurden für die Regiebetriebe seit 1950, im Rahmen der Rüstungsprogramme, eine Reihe neuer Bauten erstellt.

Als Beispiele seien erwähnt die neue Pulverfabrik Wimmis, die heute in Betrieb ist und die neue Reparaturwerkstätte für Panzer und Spezialfahrzeuge in Thun, mit deren Bau im Jahre 1957 begonnen wurde und deren Fertigstellung voraussichtlich auf Anfang 1959 erfolgen wird.

Zusätzlich sind noch folgende Bauten und Erweiterungen notwendig: a. E mm en, Eidgenössische Flugzeugwerke Anschaffung einer Elektrogebläsegruppe für den Transonic-Windkanal; b. Thun, Eidgenössische Konstruktionswerkstätte: Erstellen einer Oberflächenbehandlungswerkstatt ;

1082 c. A l t d o r f , Eidgenössische Munitionsfabrik : Landerwerb für neue Munitionsmagazine; d. Bern, Eidgenössische Waffenfabrik: Erweiterung der Betriebsanlagen.

2. Emmen, Eidgenössische Flugzeugwerke; Anschaffung einer Eleldrogebläsegruppe für den Transonic-Windkanal Im Jahre 1951 wurde in der Forschungsanlage des Eidgenössischen Plugzeugwerkes Emmen ein kleiner Hochgeschwindigkeits-Windkanal (Transonic-Känal) in Betrieb genommen, um darin Flugzeug-Modelle bis zu rund 25 cm Spannweite sowie Modelle von Flugzeugteilen und Geschosskörpern bei hohen Fluggeschwindigkeiten in der Grössenordnung der Schallgeschwindigkeit untersuchen zu können..

Diese Kanäle dienen zur Abklärung der vielen Probleme, insbesondere bei den im Ausland gekauften oder in Lizenz gebauten Flugzeugen und bei Änderungen, die vorgenommen werden (z.B. Bewaffnungsanlage).

Das Eidgenössische Flugzeugwerk Emmen hat den Kanal selbst entwickelt, da die Entwicklungen im Ausland auf diesem Gebiet nicht zugänglich waren. Die Anlage hat sich bewährt, was dadurch zum Ausdruck kommt, dass im Ausland ähnliche Konstruktionen gebaut wurden und der Kanal in Emmen auch durch fremde Staaten benützt wird.

Die Entwicklung und der Bau des Transonic-Kanales des Eidgenössischen Flugzeugwerkes Emmen konnte nur deshalb durchgeführt werden, weil für den Antrieb dieser Anlage 8 Bolls-Boyce-NENE-Triebwerke aus dem Jahre 1946 zur Verfügung standen.

Diese Flugzeug-Triebwerke, die nicht für industrielle Zwecke gebaut worden sind, haben eine verhältnismässig kurze Lebensdauer (850-1000 Betriebsstunden).

Sie sind deshalb in bezug auf ihren Unterhalt sehr kostspielig und weisen, wie alle Gasturbinen einfacher Bauart, einen sehr hohen Brennstoffverbrauch auf.

Die 8 Triebwerke haben in der Zeit von 1951-1957 während rund 1100 Stunden den Transonic-Kanal betrieben, wobei j eweils 2 Triebwerke arbeiten, während sich das dritte in Revision befindet. Im Durchschnitt ist im Jahr mit rund 220 Betriebsstunden zu rechnen. Falls keine unerwartete grosse Schäden auftreten, kann angenommen werden, mit diesen Maschinen den Betrieb des Kanals bis im Herbst 1959 aufrechterhalten zu können, da es möglich war, für die 3 NENETriebwerke, die heute nicht mehr in gleicher Ausführung gebaut werden, in England Ersatzteile zu kaufen.

Um den Betrieb nach diesem Zeitpunkt
weiterführen zu können, müssen die 3 Triebwerke ersetzt werden. Als beste und wirtschaftlichste Lösung kommt dafür der Einsatz einer Elektrogebläsegruppe mit Gleichstromantrieb in Frage.

Die Kosten des Stromverbrauches einer solchen Gebläsegruppe betragen je Stunde 100 Franken gegenüber 420 Franken, die bei der jetzigen Anlage für

1083 importiertes Flugpetrol aufgewendet werden müssen, so dass bei einer jährlichen Betriebszeit von 220 Stunden 70400 Franken eingespart werden können.

Das vorliegende Projekt umfasst folgende Anlagen: Gebäude und Fundamente einschliesslich Umgebungsarbeiten eine Krananlage eine Elektrogebläsegruppe · elektrische Einrichtungen Unvorhergesehenes ' Total

Fr.

260 000 60 000 700 000 140000 40 000 l 200 000

Weil für den maschinellen Teil mit einer Lieferfrist von 28 Monaten gerechnet werden muss, hat der Bundesrat gemäss Beschluss vom 15. November 1957 die Ermächtigung zur vorzeitigen Bestellung der Elektrogebläsegruppe erteilt. Die Bestellung enthält eine Eücktrittsklausel für den 'Fall einer Kreditverweigerung.

3. Thun, Eidgenössische Konstruktionswerkstätte; Erstellen einer Oberflächenbehandlungswerkstatt Die Oberflächenbehandlung von Kriegsmaterial hat in den letzten Jahren an Bedeutung stark zugenommen. Der grossie Teil des in unserer Armee verwendeten Kriegsmaterials ist bei der Truppe dem Eegen, Schnee und der Kälte ausgesetzt.

Die daraus entstehenden Korrosionsschäden bringen jährlich sehr grosse Kosten an Bevisions- und Unterhaltsarbeiten. Um diese Kosten zu senken, wird der Oberflächenbehandlung von Geschützen, Panzerwagen und allgemeinem Kriegsmaterial in der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Alle in der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte hergestellten Teile werden durch Sandstrahlen oder galvanische Bäder gereinigt.

Anschliessend erfolgt die Oberflächenbehandlung durch Farbauftrag, Spritzverzinken oder galvanische Verfahren.

Vom Fabrikationsvolumen der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte passieren praktisch sämtliche Teile, sei es als Eohlinge oder Halbfabrikate, die Oberflächenbehandlungswerkstatt. Aus finanziellen und technischen Gründen ist eine Behandlung dieser schweren und sperrigen Teile (z.B. Geschützrohre) in auswärtigen Privatbetrieben undurchführbar.

Seit 1935 verfügt die Eidgenössische Konstruktionswerkstätte in einem alten Barackenbau über eine Oberflächenbehandlungswerkstatt. Es wurde schon wiederholt vom Eidgenössischen Fabrikinspektorat darauf hingewiesen, dass der erwähnte Barackenbau den an Werkstätten oder Arbeitsräumen zu stellenden Anforderungen nicht genügt.

Die leichte Baracke in Holz verunmöglicht im Winter eine auch nur einigermassen'genügende Heizung und macht eine solche auch unwirtschaftlich. Die Holzkonstruktion ist an sich für Werkstätten dieser Art sehr unzweckmässig, da

1084 die giftigen Dämpfe, welche bei der Arbeit entstehen, vom Holz aufgenommen und dann später wieder an den Kaum abgegeben werden. Die Spritzverzinkerei befindet sich ausserdem lediglich unter einem Vordach und die zu bebändernden Stücke sind bei nebligem Wetter der feuchten Luft ausgesetzt, was die Qualität der Spritzverzinkung ungünstig beeinflusst. Zeitweise muss der Betrieb bei Frost überhaupt eingestellt werden.

Um diese Mißstände za beseitigen wurde ein Neubau von 81 m Länge und 18 m Breite projektiert, der folgende Abteilungen umfasst: -

Sandstrahlerei, Spritzverzinkerei, Galvanische Oberflächenbehandlungswerkstatt, Nebenräume für Kompressoren und Ventilatoren.

Die von der Direktion der Eidgenössischen Bauten erstellte Kostenberechnung umfasst : Fr.

Gebäude 935 000 Maschinen und Einrichtungen 405 000 Total

l 340 000

Die Bauzeit wird auf ein Jahr geschätzt.

4. Âltdorf, Eidgenössische Munitionsfabrik; Landerwerb für.neue Munitions-magazine Die Eidgenössische Munitionsfabrik Altdorf braucht bei einem normalen Fabrikationsbetrieb ein Minimum an Magazinraum in ihrem Fabrikareal für die benötigten Spreng- und Zündmittel sowie für die Munition selbst. Die im Fabrikareal gelagerten Sprengstoffe ergeben im Falle einer Explosion nicht nur wegen des ständig zunehmenden Fabrikationsurhsatzes, sondern auch weil in den letzten Jahren immer mehr Wohnhäuser in unmittelbarer Nähe des Areals erstellt wurden, für die umliegenden Wohngebiete eine stets wachsende Gefährdung. Da es praktisch unmöglich ist, in den Gebieten um die Fabrik das Bauen zu verhindern, musste eine Lösung gesucht werden, welche die Möglichkeiten einer Gefährdung ausschliesst oder zum mindesten stark reduziert. Die Herabsetzung der im Areal vorhandenen Sprengstoffmengen auf ein für den Betrieb tragbares Minimum genügt bei weitem nicht, um die Gefährdungsmöglichkeiten auszuschliessen. Eine generelle Sanierung ist nur zu erreichen, wenn auf der Südseite des Areals ein Landstreifen erworben wird, zwecks Aufstellung einer Eeihe neuer umwallter kleiner Magazine. Diese müssen so erstellt sein, dass bei einer allfälligen Detonation eines Magazininhaltes die anderen Magazine in keinem gefährlichen Ausmass in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Ausserdem sollte zusätzlich, um die nötige Sicherheit gegen Schäden ausserhalb des vergrösserten Areals zu erreichen, ein weiteres Landstück mit Bauverbot belegt werden.

1085 Die Erstellung der Magazinanlage mit Umwallungen, Umgebungsarbeiten und Zufahrtsstrassen kann etappenweise in die Voranschläge der nächsten Jahre aufgenommen werden.

Die Kosten für Landerwerb, Bauverbot und Verschreibungen betragen 516800 Franken.

5. Bern, Eidgenössische Waffenfabrik;

Erweiterung der Betriebsanlagen

Im Zusammenhang mit der Einführung des Sturmgewehrs und der Beschaffung von weiteren Maschinengewehren Modell 51, wird die Eidgenössische Waffenfabrik Bern mit der Montage und dem Beschuss der ersten Serie von Sturmgewehren und mit der Fabrikation und Montage der zweiten Serie von Maschinengewehren Modell 51 .betraut. Im weiteren wird in der nächsten Zeit mit der Fabrikation und Montage von Festungsminenwerfern und neuen Eaketenrohren begonnen. Zur Bewältigung dieser grossen Aufgaben nebst der Durchführung der laufenden Normalprogramme der Revisionen der vorhandenen Armeewaffen, genügen die bestehenden Einrichtungen nicht mehr.

Es müssen daher folgende Erweiterungen und Neueinrichtungen vorgenommen werden : a. Schiessanlagen Die in der Waffenfabrik bestehenden Anlagen für das Einschiessen und das Abnahmeschiessen stammen grösstenteils aus den Jahren 1910-1927 und sind erneuerungsbedürftig. Ihr Fassungsvermögen genügt nicht für das in den nächsten 10 Jahren durchzuführende grosse Beschussprogramm, weshalb insbesondere eine neue automatische 100 m Schiessanlage einzurichten ist. Bei der Planung dieser Schiessanlagen muss der Sicherheit und der Unterdrückung des Schiesslärms besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, da Beschwerden der Anwohner und der Behörden zu gewärtigen sind. Das Einschiessen der Waffen muss in Schichten durchgeführt werden und erfolgt auch während der Nacht.

Die vorgesehene Modernisierung und Erweiterung der Schiessanlagen wird Beanstandungen der Anwohner vermeiden, die notwendige Sicherheit gewährleisten und die Leistungsfähigkeit in erheblichem Masse steigern. Da mit dem Serienbeschuss des Sturmgewehrs bereits im Jahre 1959 in grossem Eahmen zu beginnen ist und somit der Schiesslärm auf den bestehenden offenen Anlagen sehr stark sein wird, sind die Arbeiten zur Eindeckung, bzw. zum Bau unterirdischer Schiessanlagen als dringlich zu bezeichnen.

Es sind vorgesehen : - eine neue Funktionsschiessanlage, - die bestehende offene 100 m Schiessanlage zu modernisieren und vollständig einzudecken, - den 300 m Schiesstand in den Boden zu verlegen.

1086 6. Verbindungsbau zwischen den Werkhallen l und 2 für die elektrische Zentrale und die Härterei Die elektrische Zentrale der Eidgenössischen Waffenfabrik (Transformatoren- und Verteileranlagen) datiert aus dem Jahre 1914. Sie ist vollumfänglich erneuerungsbedürftig und wird von den zuständigen Kontrollorganen nicht mehr toleriert, weil sämtliche Kabel und Isolierungen infolge Altersdefekten den Sicherheitsvorschriften nicht mehr genügen. Die Zentrale ist zudem dauernd überlastet, was die Gefahren noch erhöht.

Die anfallende Arbeit für die Härterei erfordert eine teilweise Modernisierung dieses Betriebsteiles ; gleichzeitig ist die Fetterei und die Härtekontrolle zweckmässiger zu gestalten. Durch die Erstellung eines Verbindungsbaues zwischen der Werkhalle l und 2, können sowohl die Erneuerung der Zentrale, wie die Modernisierung der Härterei günstig realisiert werden.

c. Montagehalle mit V e r b i n d u n g s b a u zu Gebäude 5 Wie einleitend erwähnt, sind in den nächsten Jahren in der Eidgenössischen Waffenfabrik grosse Montageaufträge durchzuführen. Für diese Aufgaben genügen die vorhandenen Werkeinrichtungen nicht mehr. Insbesondere sind für das Sturmgewehr Lager- und Kontrollräume und für die Montage grosser Waffen, wie Festungsminenwerfer, eine höhere Montagehalle notwendig. Im weiteren müssen die in verschiedenen Werkstätten untergebrachten Schweissanlagen zusammengefasst und so aufgestellt werden, dass ein möglichst rationelles Arbeiten gewährleistet wird. Zur Aufnahme dieser Abteilungen ist eine neue Montagehalle als Anbau zum bestehenden Montagegebäude vorgesehen. Durch zweistöckige Unterkellerung dieser Halle kann auch der fehlende Lagerraum sowie ein notwendiger Luftschutzraum geschaffen werden.

d°. Erweiterung der Heizzentrale Die Erweiterung dieser Heizzentrale ist bedingt durch den Bau der hiev.or erwähnten neuen Gebäulichkeiten.

e. Neue Telephonzentrale Die Telephonzentrale der Eidgenössischen Waffenfabrik, die seinerzeit eine der ersten vollautomatischen Zentralen war, ist heute nicht mehr betriebssicher und es ist nicht mehr möglich, Ersatzteile zu deren Eeparatur zu erhalten. Die Telephonverwaltung lehnt einen weiteren Betrieb dieser Anlage ab und verlangt die Installation einer neuen.

Die von der Direktion der Eidgenössischen Bauten erstellte Kostenberechnung lautet wie folgt : Fr.

a. Funktionsschiessanlage 770 000 Schiessanlage 100 m 585 000 Schiesstand 300 m 965 000 Übertrag 2 820 000

1087

·6.

c.

d.

e.

Übertrag Verbindungsbau zwischen den Werkhallen l und 2 . . .

Montagehalle mit Verbinctungsbau zu Gebäude 5 . . . .

Erweiterung der Heizzentrale Neue Telephonzentrale .

Fr.

2 320 000 1200000 l 335 000 134 000 100 000 5089000 126 300

Betriebsinventar Total

5 215 300

Im Hinblick darauf, dass bereits anfangs 1959 grössere Serien Sturmgewehre zur Abnahme gelangen und um der Eidgenössischen Waffenfabrik die Erfüllung des Ablieferungsprogrammes für das Sturmgewehr zu ermöglichen, war es notwendig, für dieFunktionsschiessanlage (770000 Franken) und die Schiessanlage 100 m (585000 Franken) beim Bundesrat um die Ermächtigung zum vorzeitigen Baubeginn nachzusuchen.

6. Zusammenfassung der Kosten für die Bauten der Kriegstechnischen Abteilung a. E mm en, Eidgenössische Flugzeugwerke1 Anschaffung einer Elektrogebläsegruppe für den Transonic-Windkanal der Forschungsanlage . . . . . . . .

b. Thun, Eidgenössische Konstruktionswerkstätte Erstellen einer Oberflächenbehandlungswerkstatt . . .

c. Altdorf, Eidgenössische Munitionsfabrik Landerwerb für neue Munitionsmagazine d. Bern, Eidgenössische Waffenfabrik Erweiterung der Betriebsanlagen

5 215 300

Total

8 271 600

Fr.

l 200 000 l 340 000 516 300

III. Ausbau der Militärflugplätze, Radaranlagen und UltrakurzwellenRichtstrahleinrichtungen 1. Allgemeines Nur dank einer Zusammenfassung aller Arbeiten unter Auswertung der sich laufend zeigenden Erfahrungen und einer Beschränkung auf die Anlagen und Einrichtungen erster Dringlichkeit, war es möglich, die im Jahr 1951 begonnenen Arbeiten für die neue Bodenorganisation der Flieger auf den heutigen Stand zu bringen.

Das Bauprogramm 1951 umfasste seinerzeit den Bau von Kavernen, die Errichtung von Eadar- und Ultrakurzwellen-Eichtstrahlanlagen sowie die Ver-

1088 längerung der Landepisten auf den Flugplätzen. Die erste Etappe der Verlängerung von Landepisten wurde 1952 abgeschlossen. Die Kavernen können in den Jahren 1958/59 dem Betrieb übergeben werden. Was die Eadar- und Richtstrahlanlagen anbetrifft, werden diese nicht vor dem Jahr 1962 in Betrieb genommen werden können.

Durch den Bundesbeschluss vom 14. März 1957 (BB11957,1, 939) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten wurde unter anderem die Verlängerung von weiteren 4 Landepisten, der Bau von Kommandoposten und einer Seilbahn auf dem Fliegerschiessplatz Axalp bewilligt.

Über den heutigen Stand dieser Bauten kann gesagt werden, dass die Verlängerung der 4 Pisten abgeschlossen ist, und dass die Kommandoposten sowie die Seilbahn im Bau sind.

Von den übrigen Bedürfnissen des Gesamtprogramms sind inzwischen die Projektierungsarbeiten und Kostenberechnungen für den Ausbau und die Verlängerung von Pisten auf weiteren Kriegsflugplätzen und Ausbildungsplätzen abgeschlossen worden. Ebenso wurden die notwendigen baulichen Ergänzungen für das Frühwarn-Radarnetz und der Anlagen für die Führung der Flugwaffe, soweit sie heute überblickbar sind, bereinigt. Diese Vorhaben bilden Gegenstand der vorliegenden Botschaft und zugehörigen Kreditbegehren. Die Studien für den Bau weiterer Flugzeugkavernen sowie die Erstellung unterirdischer Reparaturwerkstätten für die Flugwaffe sind noch im Gange. Die vorgeschlagenen Bauten umfassen : - Flugplatzeinrichtungen (Landepisten, Eollstrassen, usw.), - Erweiterung der Radar- und Ultrakurzwellen-Richtstrahlanlagen.

2. Flugplatzeinrichtungen (Landepisten, Eollstrassen, usw.)

In der Botschaft des Bundesrates vom 28. Dezember 1956 (BB11957, I, 1) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten wurde bereits auf die Dringlichkeit der Verlängerung der Landepisten hingewiesen und im einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen die Pisten auf allen Kriegsflugplätzen und Ausbildungsflugplätzen verlängert werden müssen. Im weiteren wurde gesagt, dass im Hinblick auf die erschwerten Bedingungen des Kriegseinsatzes, zusätzlich zu diesen Arbeiten noch weitere Anpassungen und Installationen, wie Beleuchtungsanlagen für Nachtflüge, Lichtmarkierungen für Hindernisse sowie die Erstellung von Rollstrassen usw. notwendig sind. Die von uns beantragten Arbeiten bilden
eine weitere Etappe der im Rahmen eines Gesamtplanes auf allen Plätzen als notwendig zu bezeichnenden Ausbauarbeiten.

In Anbetracht der umfangreichen Arbeiten erwies es sich aus Kostengründen notwendig, eine gewisse Staffelung vorzusehen und insbesondere die Erstellung von Alarmplätzen, den Umbau alter Pistenteile, zum Teil auch die Erstellung von Flugzeug-Abstellplätzen und RollstrasSen usw., zur Ausführung in einer zweiten Ausbauetappe zurückzustellen. Alle vorgenannten, notwendigen Ergänzungs-

1089 arbeiten werden in eine spätere Botschaft aufzunehmen sein, soweit nicht kleinere Arbeiten in den laufenden Ausgaben der nächsten 1-2 Jahre Aufnahme finden.

Für eine vordringliche Ausführung sind jedoch vorzusehen: - Die Verlängerung der Pisten auf den Ausbildungsplätzen Dübendorf und Payerne auf 2500 m.

- Nachträglich notwendige Ergänzungen und insbesondere die Umleitung einer öffentlichen Strasse, die noch heute Piste und Rollstrasse überquert, auf dem Flugplatz Emmen.

Die auf den K r i e g s f l u g p l ä t z e n zur Ausführung vorgesehenen Arbeiten umfassen zur Hauptsache : - Die Verlängerung der Hartbelagpisten auf rund 2000 m auf insgesamt 7 Kriegsflugplätzen.

- Die Neuerstellung einer 2000 m langen Hartbelagpiste auf einem Kriegsflugplatz, wo die notwendige Verlängerung in der Achse der heutigen zu kurzen Piste aus topographischen Gründen nicht mehr möglich ist.

- Den Bau von Rollstrassen, zusätzlichen Flugzeug-Abstellplätzen und Auffangplätzen sowie Fangvorrichtungen und Installationsergänzungen auf verschiedenen Kriegsflugplätzen.

Das Total der A u s b a u k o s t e n für diese E t a p p e beträgt: 60662800 Franken.

3. Erweiterung der Radar- und Ultrakurzwellen-Richtstrahlanlagen Im letzten Krieg 1939-1945 und insbesondere auch im Verlaufe der letzten Jahre wurde die Radartechnik zu einem äusserst wirksamen Mittel für die Luftraumüberwachung und Luftraumverteidigung entwickelt und fortlaufend verbessert. Die Radareinrichtungen erlauben es, fliegende Ziele auf einige 100 km zu erkennen und zu verfolgen. Gleichzeitig ist es möglich, den Standort und die Höhe dieser Ziele zu vermessen und deren Flugrichtung zu bestimmen. Der Einsatz von Radarstationen gestattet daher eine Luftlageübersicht für ein Land bis weit über die Landesgrenzen hinaus zu erstellen, womit für den Kriegsfall Gewähr für rechtzeitige aktive und auch passive Abwehrmassnahmen geboten wird. Die Radartechnik ist somit ein Führungselement für die Flugwaffe und die Fliegerabwehr, wie auch ein entscheidendes Hilfsmittel für die Warnung und Alarmierung der Zivilbevölkerung.

Aus dieser Erkenntnis heraus wurde daher dem Waffenchef der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen im Jahre 1945 der Auftrag erteilt, als Ergänzung des Fliegerbeobachtungs- und Meldedienstes, das Problem einer schweizerischen FrühwarnRadarorganisation
zu studieren und ein entsprechendes Projekt auszuarbeiten.

Auf Grund dieser Studien und der im Jahr 1951 vorliegenden Projekte wurde im Rahmen des Rüstungsprogramms 1951 mit dem Ausbau eines Radar- und Ultrakurzwellen-Richtstrahlnetzes begonnen, das aus ortsfesten Stationen in den Alpen und mobilen Anlagen im Mittelland besteht. Neben der Luftraumüber-

1090 wachung stehen diese Anlagen der Landesregierung und dem Armeekommando als ein vom zivilen Drahtnetz unabhängiges Verbindungsnetz zur Verfügung. Die Anlagen befinden sich heute zum Teil in fortgeschrittenem Ausbau, doch ist bis zur Fertigstellung des ganzen Netzes noch eine Frist bis'voraussichtlich 1962 notwendig. Auf Grund der während des Baues und bei der Ausbildung gesammelten Erfahrungen wurde auch hier durch die zuständigen militärischen Stellen in Zusammenarbeit mit der Direktion der Eidgenössischen Bauten ein Gesamtausbauprogramm aufgestellt. Daraus ist ersichtlich, dass das ursprüngliche Bauprogramm, gestützt auf die gemachten Erfahrungen, erweitert werden muss und dass der zur Verfügung stehende Kredit im Rahmen des Eüstungsprogramms 1951 für diese Arbeiten nicht ausreicht.

Die zu einer Erweiterung des ursprünglichen Bauprogramms und zu erheblichen Mehrkosten führenden hauptsächlichsten Gründe und baulich-technischen Mässnahmen sind : - Teuerung auf Materialien und Installationen, - Überlastung des Arbeitsmarktes (verlängerte Bautermine), - Lohnerhöhungen und Zusatzprämien an Arbeiter, - Zu tiefe Kostenberechnung infolge fehlender Erfahrung im HochgebirgsKavernenbau, - Vergrösserung der Apparate-, Kontroll- und Auswerteräume, - Vergrösserung der notwendigen Kabelkanäle in allen Anlagen, - Vermehrte Stollenauskleidungen und stärkere Profiltypen zufolge schlechtem Fels, - Schutz der Ventilationsöffnungen gegen Schnee und Eis, - Aasbau aller Anlagen als Faraday-Käfige (Blitzschutz), - Mehrarbeiten bei den Antennengruben.

Die Kosten für diese Arbeiten belaufen sich auf 87062000 Franken. In der oben erwähnten Summe sind die Kosten für die notwendigen Eelaisstationen und zusätzlichen Unterkunftsbauten nicht enthalten. Diese Bauvorhaben sind Gegenstand laufender Studien und Projektierungsarbeiten und sind zur Aufnahme ' in eine spätere Botschaft vorgesehen.

4. Zusammenfassung der Kosten a. Flugplatzeinrichtungen (Landepisten, Rollstrassen, usw.)

6. Erweiterung der Radar- und Ultrakurzwellen-Richtstrahlanlagen ' . . . . .

Total

Fr.

60 662 800 37062000 97 724 800

IV. Geländeverstärkung

Seit dem letzten Aktivdienst war es notwendig, unser Befestigungssystem mit Mitteln der laufenden Ausgaben den zahlreichen Änderungen des Strassenund Verkehrsnetzes anzupassen.

1091 Neben diesen, praktisch in allen befestigten Gebieten notwendigen Ergänzungen und Änderungen, ist es unerlässlich geworden, gewisse befestigte Zonen auch dem technischen Fortschritt der Bewaffnung anzugleichen. Zusätzlich dazu zwingt uns insbesondere der in Eechnung zu stellende Atomwaffeneinsatz zu einer wesentlich grösseren Tiefengliederung in unseren Abwehrzonen.

Das Studium der vorhandenen Möglichkeiten der Geländeverstärkung hat eindeutig ergeben, dass die Kosten und der Zeitbedarf für die Errichtung der herkömmlichen klassischen Festungsbauten mit starken .Betonmauern ausserordentlich hoch sind. Dies führte dazu, dass sich die Forschungen auf diesem Gebiet immer mehr einfacheren und vor allem auch kostenmässig günstigem Bauarten zuwandte und schliesslich eine Lösung durch Verwendung von vorfabrizierten Betonelementen und dem Einsatz besonderer Festungswaffen gefunden werden konnte. Ein im Laufe der letzten 2 Jahre durchgeführtes Studium über den Umfang der auszuführenden Arbeiten hat gezeigt, dass für den Ausbau der Geländeverstärkungen im Hinblick auf die Kosten und die Möglichkeiten der Durchführung etappenweise vorgegangen werden muss, unter vorläufiger Beschränkung auf einige bestimmte Abschnitte. Die von uns beantragten Arbeiten stellen somit eine erste Etappe dar, deren Verwirklichung rund 3 Jahre beanspruchen wird.

Die Ausgaben verteilen sich auf : FrBeschaffung von Festungswaffen .

,4 979 000 Beschaffung von vorfabrizierten Elementen sowie Einbau und Umgebungsarbeiten 10 950 000 Total 15 929 000 V. Verbesserung des Übermittlungsnetzes

i 1. Allgemeines Das militärische Draht-Übermittlungsnetz benützt unter anderem auch wesentliche Teile des vorhandenen zivilen Drahtnetzes der PTT. Dieses Netz wird laufend in enger Zusammenarbeit mit der PTT im Rahmen der laufenden Ausgaben den militärischen Bedürfnissen angepasst, wobei das Eidgenössische Militärdepartement bei der PTT-Verwaltung immer grosses Verständnis und Entgegenkommen gefunden hat.

Neben diesen laufenden Arbeiten wurde mit dem Rüstungsprograrom 1951 eine Reihe von Krediten bewilligt zum Bau von Militär-Telephonkabeln und zur Errichtung eines Ultrakurzwellen-Richtstrahlnetzes in Zusammenarbeit und unter Ausnützung der Anlagen der Fliegertruppe.

In einer, zusammen mit den Organen der PTT erstellten Studie über die notwendigen Verbesserungen auf dem Gebiet der Drahtverbindungen, haben die zuständigen Instanzen ein Gesamtprogramm für die Verbesserung und Erweiterung des militärischen Kabelnetzes aufgestellt. Dieser Plan sieht verschiedene

1092 Bauetappen vor, die sich über eine Zeitspanne von ungefähr 8 Jahren erstrecken werden.

Die von uns beantragten Arbeiten haben zum Ziel, die grössten Schwächen unseres Drahtnetzes vom militärischen Standpunkt aus und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Landesregierung im Kriegsfall auszumerzen. Trotz der gewaltigen Entwicklung der drahtlosen Übermittlung sind die Begehren für Drahtverbindungen der Armee wie den zivilen Behörden für den Kriegsfall stets im Steigen begriffen. So sind beispielsweise gewisse Netze heute bereits voll ausgeschöpft und könnten im Kriege selbst dann nicht genügen, wenn der Zivilbetrieb ausgeschaltet würde.

Die erste Etappe umf asst drei verschiedene Gruppen von Arbeiten : Bau einer Verbindungsachse im Mittelland und Verlegen eines Umgehungskabels, - Verbesserung von Kabelverbindungen, -- Einrichten eines Übermittlungszentrums.

2. Mittelland a. Bau einer Verbindungsachse im Mittelland Dieses Kabel wird in einem von der PTT aus eigenen Mitteln und für die Bedürfnisse der PTT erstellten Kabelgraben verlegt. Eine Eeihe von Anschlussmöglichkeiten und Telephonzentralen ist auf der ganzen Trasseführung vorb. Verlegen eines Umgehungskabels Zur Sicherstellung der Verbindungen im Kriegsfall ist zusätzlich zum Bau der Mittellandachse das Verlegen eines Kabels für eine Umgehung notwendig.

Die von der PTT aufgestellten Kostenberechnungen ergeben : Fr.

a. Bau einer Verbindungsachse im Mittelland 4 835 000 b. Verlegen eines Umgehungskabels 455 000 Total

5 290 000

3. Verbesserung von Kabelverbindungen Es handelt sich hier um drei neue Kabel und um die Erhöhung der Leistungsfähigkeit eines vierten Kabels durch C-Träger.

Die Kosten der von der PTT berechneten Arbeiten und Beschaffungen belaufen sich auf : PY.

Anlage l 952000 Anlage 2 570 000 Anlage 3 2400000 Anlage 4 315 000 0

Total

4 237 000

1093 4. Einrichtung eines Übermittlungszentrums Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Telephonkabel hat die Anpassung der Telephonzentralen und der Übermittlungszentren zur Folge.

Eine solche Erweiterung ist für einen wichtigen Kommandoposten unerlässlich. Die Arbeiten umschliessen die Zusammenfassung sämtlicher Übermittlungsanlagen in Untertagbauten, zwecks Leitung und Kontrolle des Draht- und Punkverkehrs. Im Zusammenhang mit dieser Erweiterung wird gleichzeitig eine Anpassung der Krankenabteilung dieses Kommandopostens notwendig.

Die Berechnungen der Baukosten und Materialbeschaffung beläuft sich auf 1520 000 Franken.

Die Dauer der Arbeit wird auf 18 Monate geschätzt.

5. Zusammenfassung der Kredite für die Verbesserung des Übermittlungsnetzes a. Bau einer Verbindungsachse im Mittelland und Verlegen eines Umgehungskabels b. Verbesserung von Kabelverbindungen .

c. Einrichten eines Übermittlungszentrums Total

Fr.

5 290 000 4 237 000 l 520 000 11 047 000

VI. Tankanlagen 1. Allgemeines In der Botschaft des Bundesrates vom 28. Dezember 1956 (BB11957, 1,1) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten haben wir insbesondere auf unsere ungenügenden Treibstoffreserven hingewiesen. Die zuständigen zivilen und militärischenBehörden hatten den Bau neuen Tankraumes als dringende Notwendigkeit anerkannt. Das Bauprogramm 1957 (Bundesbeschluss vom 14.März 1957) (BB11957,1, 939) enthält eine Eeihë von Positionen für den Bau von Tankanlagen für die Deckung der Bedürfnisse der Flugwaffe. Diese Arbeiten sind im Gange und werden voraussichtlich im Jahre 1960 fertig sein. Sie tragen die Bezeichnung «Tankbauprogramm III». Die von uns neu beantragten Programme tragen die Bezeichnungen Tankbauprogramm IV, V und Tankbauprogramm KM V. Sie bilden einen weiteren Schritt, die bestehende Lücke an Tankraum für die Armee zu schliessen.

Die Tankbauprogramme IV, V und KMV umfassen folgende Anlagen : Tankbauprogramm IV a. Bau einer Felsentankanlage, b. Umbau einer Felsentankanlage, c. Abänderung des Bauprojektes einer Felsentankanlage ; Tankbauprogramm V Bau- von Unterflurtankanlagen; Tankbauprogramm KMV Bau von Unterflurtankanlagen für Zeughausbetriebe.

Bundesblatt. 110. Jahrg. Bd. II.

77

1094 2. Tankbauprogramm IV a. Bau einer Felsentankanlage Diese Felsentankanlage soll zu einem eigentlichen Nachschubzentrum für Betriebsstoffe ausgebaut werden. Während das Fassungsvermögen der Anlage für Treibstoffe den Bedürfnissen eines Basisraumes angepasst wird, dient die Anlage auch als Basis für die Schmier- und Betriebsmittelversorgung. Die Bautype der Felsentankanlage ist im Prinzip die gleiche wie bei den Tankbauprogrammen I und III.

Die Aufgabe des Nachschubzentrums besteht darin, nebst der Treibstoffabgabe an Schulen und Kurse in erster Linie Öle aus Importen aufzunehmen, diese zu gebrauchsfertigen Motorenölen aufzuarbeiten sowie öle und Fette in Kleingebinde abzufüllen und in Transportharasse zu verpacken. Die Bereitstellung der Schmier und Betriebsmittel konzentrierte sich bis anhin ausschliesslich auf nur eine Anlage, die aber den heutigen Anforderungen in keiner Weise mehr gewachsen ist, Die PTT-Verwaltung, die bezüglich Betriebsstoffversorgung mit der Armee in engstem Kontakt steht, beteiligt sich ebenfalls an dieser Felsentankanlage und übernimmt die Baukosten für 2 Lagertanks. Dafür stehen der PTT jederzeit die entsprechenden Mengen Treibstoff ab der günstigst gelegenen Armee-Tankanlage zur Verfügung.

Die Kostenberechnungen der Direktion der Eidgenössischen Bauten ergaben einen Betrag von : .Fr.

Baukosten 23 541 900 Betriebsinventar 286000 Total ~23"827900 Diese Summe umfasst nicht die Beteiligung der PTT in der Höhe von 5295100 Franken, fe. U m b a u einer Felsentankanlage Diese Anlage wurde während des letzten Aktivdienstes erstellt. Vor einiger Zeit wurde festgestellt, dass eine der beiden Fernleitungen zwischen der Bahnverladestelle und der bestehenden, rund 550 m entfernten Tankanlage, undicht geworden ist. Die Leitung musste daher blockiert werden und steht nicht mehr zur Verfügung.

Die Instandstellung der undichten Leitung, die bis 10 m tief in den Boden verlegt ist, käme teurer zu stehen als ein neues, den heutigen Anforderungen angepasstes Leitungssystem. Der Verzicht auf die Weiterverwendung der alten Leitung fällt um so leichter, als sich die Möglichkeit eines Zusammenlegens bestimmter Installations- und Anlageteile mit einem projektierten Armee-Motorfahrzeugpark ergab. Das vorhegende Projekt sieht vor, Geleiseanlage und Zufahrtsstrasse des Armee-Motorfahrzeugparks
zu benützen. Im weiteren ist es möglich, die Betriebstankanlage des Parks mit der sich in der Nähe befindlichen Umschlagsanlage zu kombinieren. Gleichzeitig mit der neuen Leitungsführung wird die allgemeine Leistungsfähigkeit der Anlage bedeutend erhöht.

1095 Die Kosten belaufen sich auf : Baukosten Betriebsinventar

Fr.

765000 285 000 Total

l 050 000

C . A b ä n d e r u n g des B a u p r o j e k t e s einer Felsentankanlage Mit dem. Bundesratsbeschluss über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten vom 14. März 1957 (BEI 1957, I, 939) ist auch das Tankbauprogramm. III, 2. Serie, bewilligt worden, welches verschiedene Flugplatz-Felsentankanlagen umfasst. Ursprünglich waren die Stollenausgänge und Leitungsgräben einer Anlage im Südhang des Berges vorgesehen. Die Grundbesitzer haben sich indessen diesem Projekt widersetzt.

Um den Bau dieser kriegswichtigen Anlage trotzdem zu ermöglichen, ist ein neues, abgeändertes Projekt ausgearbeitet worden. Die Stollenausgänge befinden sich nun im Nordwesthang des Berges, und die Treibstoffleitungen werden nicht mehr in Leitungsgräben verlegt, sondern folgen einem Stollen. Das neue Projekt bietet gegenüber der ersten Variante insofern auch vom militärischen Standpunkt aus einen Vorteil, als es dadurch möglich wird, in Verbindung mit der.

Felsentankanlage gleichzeitig eine moderne und leistungsfähige Treibstoff abgabestelle für den Friedensbetrieb eines Flugplatzes einzurichten. Gleichzeitig wird mit dieser Lösung den Einsprachen der Grundbesitzer Eechnung getragen.

Die Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Projekt betragen 2619300 Franken.

3. Tankbauprogramm V, Bau von Unterflurtankanlagen . Mit dem Bau weiterer Unterflurtankanlagen sollen in den neugeschaffenen Basisräumen weitere notwendige Treibstoffreserven angelegt werden. Mit Ausnahme einer Anlage weisen sämtliche Objekte das gleiche Fassungsvermögen auf.

Drei Anlagen erhalten Geleiseanschluss sowie entsprechende Einrichtungen, um Bahnkesselwagen bedienen zu können. Die übrigen Tankanlagen werden mit Camionzisternen bedient.

Die Konstruktion der Unterflurtankanlagen ohne Geleiseanschluss ist möglichst einfach gehalten. Die Treibstoffentnahme erfolgt mittelst einem Benzinmotorpumpenaggregat, womit der Betrieb dieser Anlagen von der Stromversorgung unabhängig ist.

Die Unterflurtankanlagen erhalten einen Schmierölkeller, in welchem ein gut abgestimmtes Assortiment Schmier- und Betriebsmittel eingelagert werden soll.

Die Verletzlichkeit der Unterflurtankanlagen ist gering. Eine Beschädigung durch Feindeinwirkung tritt praktisch nur bei einem Volltreffer ein.

Für alle Unterflurtankanlagen muss ein nachträglicher Bauplatzwechsel vorbehalten bleiben, da mit unvorhergesehenen baulichen Schwierigkeiten gerechnet werden muss.

1096 Fr.

Baukosten Betriebsinventar

22028400 556 000 Total

22 579 400

4. Tankbauprogramm KMV, Bau von ünterflurtankanlagen für Zeughausbetriebe Bei der immer stärker werdenden Motorisierung der Armee ist es von ausserordentlicher Bedeutung, dass die Betriebsstoff-Versorgung schon während der Kriegsmobihnachung gesichert ist und auch bei einer gestörten Mobilmachung nicht versagt. Um diese wichtige Voraussetzung auch in bezug auf die Betriebsstoffversorgung zu garantieren, sind folgende Vorkehrungen notwendig : - Abgabe von Schmier- und Betriebsmitteln, abgefüllt in Kleingebinde und in Transportharassen verpackt.

- Abgabe der gefüllten Korpsmaterialkanister (20 Liter).

Während die Abgabe der Schmier- und Betriebsmittel gesichert ist, indem entsprechende Mengen dem Korpsmaterial jeder Truppe zugeteilt sind, muss für die durch die Zeughausverwaltungen zu füllenden Kanister ein umfangreicher Treibstoffnachschub in Camionzisternen organisiert werden.

Durch den Bau von Unterflurtankanlagen im Areal der Zeughäuser fällt dieser Treibstoffnachschub während der Mobilmachung weg und zudem werden gleichzeitig weitere Eeserven angelegt.

Alle Anlagen werden zusätzlich mit Benzinmotorpumpenaggregaten ausgerüstet, wodurch die Treibstoffabgabe von der Stromversorgung unabhängig wird.

.Die Baukosten variieren je nach Grosse der Anlage und der geologischen Verhältnisse zwischen 130000 und 560000 Franken.

· Fr Baukosten Betriebsinventar

8 336 400 695 800 Total

9 032 200

5. Zusammenfassung der Kredite für die Tankbauprogramme Tankbauprogramm TV a. Bau einer Felsentankanlage ' b. Umbau einer Felsentankanlage . . .

c. Abänderung des Bauprojektes einer Felsentankanlage

23 827 900 l 050 000 2619300 27 497 200 22579400 9032200

Tankbauprogramm V Tankbauprogramm KMV Total

59 108 800

1097 Vu. Alarm- und Löschanlagen in Munitionsmagazinen Nach den Explosionen in Blausee, Dailly und Gesehenen war es Aufgabe von Untersuchungs- und Expertenkommissionen, die Ursachen festzustellen und vor allem auch Vorschläge zu unterbreiten, welche Vorkehren zu ergreifen seien, dass sich solche oder ähnliche Ereignisse nicht wiederholen können.

Die Kommissionen kamen zum Schlüsse, dass bei der Lagerung von Munition die nachstehend aufgeführten Massnahmen zu berücksichtigen seien : - Eevision und Umlaborierung von Munition, - Aufteilung der Munition in verschiedene Gefahrenklassen und entsprechende Magazinierung, - Eeduktion der Kammerbelastung, - Erhöhung der Überdeckung der Kammern, indem diese tiefer im Berg ausgehoben werden, - Bestimmung von Gefahrenzonen (Auswurfkegel) und entsprechende Massnahmen, wie Räumung von bewohnten Gebäuden, Anbringen von Schutzwällen usw., - Bau von Magazinen in abgelegenen Gegenden, - Bau und Unterhalt der elektrischen Installationen und Ventilationseinrichtungen nach Sondervorschriften.

Durch die gleichen Organe wurde nebst der Förderung der erwähnten prophylaktischen Mittel auch die Möglichkeit einer aktiven Bekämpfung eines Brandfalles, nach dessen Erkennung im Anfangsstadium, sehr eingehend studiert.

In verschiedenen Sitzungen der Studienkommission für Munitionslagerung wurde das Problem der Feuermelder und Feuerbekämpfungsmittel sowie die Frage, welche Magazine damit auszurüsten sind, behandelt. Dabei war von Anfang an klar, dass infolge der verschärften Vorschriften für elektrische Installationen nur Feuermelder zur Anwendung gelangen dürfen, die in den Kammern keine oder aber nur kurze elektrische Leitungen benötigen sowie mit möglichst kleinen Spannungen und Stromstärken betrieben werden können.

In dieser Beziehung konnte sich die Kommission weitgehend auf bereits erfolgte und ausgewertete Versuche stützen, die die Kriegsmaterialverwaltung in Verbindung mit andern Dienststellen des Eidgenössischen Militärdepartements und Vertretern des Amtes für Mass und Gewicht, des Eidgenössischen Starkstrominspektorates, der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt und der Kantonalen Brandversicherungsanstalt Bern durchgeführt hat.

' Mit Bezug auf die FeuerlÖschanlagen werden die Munitionsmagazine in zwei Kategorien eingeteilt : Kategorie I Magazine mit vollautomatischer
Feuerlöschanlage (stationäre C02-Batterie); Kategorie II Magazine mit mobilen Feuerlöschanlagen, die nur mit den erforderlichen Bohrleitungen in die Kammern ausgerüstet und durch mobile Kohlensäurebatterien beschickt werden.

1098 Die Einreibung der einzelnen Magazine in diese beiden Kategorien war Gegenstand mehrerer Studien. Dabei waren vor allem zu berücksichtigen: - Wert des Inhalts, - Gefahr und Gefahrenmoment nach aussen, - operative Überlegungen, - Besonderheiten (Anlagen mit ganz besonderem Inhalt), - Erreichbarkeit der Anlagen mit mobilen Batterien.

Nachdem die Studienkommission bereits empfohlen hat, es seien in sämtliche neu erstellten Munitionsmagazine der Kriegsmaterialverwaltung und .der Flieger Kohlensäureleitungen einzubauen, was in der Folge aus Zweckmässigkeitsgründen zu Lasten der Baukredite erfolgt ist, ist zur Eealisierung des Vorhabens in den damals schon bestehenden Anlagen ein Betrag von 7000000 Franken erforderlich.

VHL Anlage für die Abteilung für Sanität Neben dem Einsatz von Atomwaffen muss in einem Krieg der Zukunft nach wie vor auch mit dem Einsatz von biologischen und chemischen Kampfstoffen gerechnet werden. Es gehört zum Aufgabenbereich der Abteilung für Sanität, sich mit diesen Problemen, insbesondere mit den Schutz- und Abwehrmöglichkeiten gegen Kampfstoffe zu befassen.

Neben den mobilen Laboratorien bei der Truppe, deren Einrichtungen aus verständlichen Gründen nur einfache und rasche Analysen zulassen, ist daher ein gut eingerichtetes, leistungsfähiges, zentrales Laboratorium notwendig.

In Kriegszeiten müssen im Zentrallaboratorium, in das auch die personellen und materiellen Mittel der chemischen Laboratorien der Kriegstechnischen Abteilung transferiert würden, vor allem zahlreiche Abklärungsuntersuchungen vorgenommen werden. In Friedenszeiten würde das Labor für die Durchführung von fachtechnischen Ausbildungskursen zur Verfügung stehen.

Wissenschaftliche Untersuchungen zur Erkennung bekannter und zur Erforschung neuer, unbekannter chemischer und bakteriologischer Kampfstoffe und von radioaktiven Substanzen verlangen ein gut ausgebautes und gut ausgerüstetes Laboratorium an einem sichern Ort, weil diese zürn Teil nicht ungefährlichen Untersuchungen ohne Unterbrechung und ohne Störung durch äussere Einflüsse durchgeführt werden müssen. Ein zentrales Laboratorium, wie es nach eingehenden Abklärungen vorgesehen und geplant ist, würde den grossen. Anforderungen, denen es zu entsprechen hätte, genügen, und es würde nicht nur der Armee, sondern auch der Zivilbevölkerung dienen. Die
Probleme, die sich für die Erkennung neuer Waffen aus der Gruppe der ABC-Kampfstoffe, für den Schutz vor ihnen und für deren Abwehr im zivilen Sektor stellen, sind im wesentlichen die gleichen, wie sie sich für die Armee stellen. Deshalb ist eine sehr enge Zusammenarbeit und eine optimale Koordination aller Kräfte notwendig. Auf verschiedenen Gebieten des Sanitätsdienstes (Blutspendedienst - Sicherstellung von unbedingt

1099 notwendigen und schwer zu beschaffenden Medikamenten, Seren, Impfstoffen und Chemikalien - Organisation und Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten u.a.m.) ist dieses Zusammengehen schon seit Jahren erfolgt und hat seine guten Früchte getragen.

Die beantragten Anlagen und Einrichtungen sind vorgesehen in einer bereits aus dem letzten Aktivdienst bestehenden Kaverne. Die Kosten konnten aus diesem Grunde auf 2920100 Franken gehalten werden, während für eine neue Anlage mit ungefähr dem dreifachen Betrag hätte gerechnet werden müssen.

IX. Beschaffung von Baracken 1. Allgemeines In der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 28. Dezember 1956 (BB1 1957, I, 1) über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten haben wir darauf hingewiesen, dass das Eidgenössische Militärdepartement bestrebt ist, durch die Erstellung von vorfabrizierten Holz- und Betonbaracken oder Stahlrohrhallen die Frage der Kaumbeschaffung zur Unterbringung von Material, Munition und Motorfahrzeugen auf möglichst sparsame Art zu lösen.

Durch die Verwendung von vorfabrizierten Baracken können vielfach kostspielige Bauten vermieden und insbesondere überall dort, wo die Erstellung von permanenten Anlagen lange Fristen in Anspruch nimmt, günstige Übergangslösungen getroffen werden, ohne die militärische Bereitschaft wesentlich zu beeinflussen. Die dank dem Bundesbeschluss vom 14. März 1957 (BEI 1957, I, 939) bewilligten Kredite haben Beschaffungen zur Deckung der dringendsten Bedürfnisse der Dienstabteilungen ermöglicht.

Heute liegen weitere umfangreiche Begehren für die Erstellung von Baracken aller Art vor. Es handelt sich dabei um : - Erstellung von Barackenlagern für die Ausbildung, - Erstellung von Baracken für die Einlagerung von Material in den Basisräumen, - Beschaffung von Stahlrohrhallen für Motorfahrzeuge und Betonelemente für Sprengstoffbaracken.

2. Erstellung von Barackenlagern für die Ausbildung In der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 26. August 1957 (BEI 1957, II, 381) betreffend den Landerwerb für die Schaffung eines Panzerwaffenplatzes in der Ajoie haben wir bereits auf die Schwierigkeiten hingewiesen, denen man für die Einrichtung von neuen Ausbildungsplätzen oder die Erweiterung bestehender Anlagen begegnet. Wir haben auch die
Gründe angeführt, aus welchen die heutigen Ausbildungsanlagen sich als ungenügend erweisen: Erhöhung der Eekrutenbestände ab 1960, Erhöhung der Fahrzeugdotationen, grösserer . Wirkungsbereich der Waffen und endlich die Entwicklung der Gefechtstechnik, welche immer grössere Übungsplätze erforderlich macht.

1100 Es ist kaum denkbar, allen diesen Bedürfnissen durch die Erstellung von massiven Gebäuden auf unsern Waffen-, Übungs- und Scbiessplätzen zu entsprechen. Einerseits sind die Kosten derartiger Bauten sehr hoch und andererseits könnten sie nicht innert nützlicher Frist, d.h. bis 1960, fertiggestellt werden.

Aus diesem Grunde beschränken sich die Projekte für eigentliche Kasernenbauten einstweilen auf die zur Deckung der Bedürfnisse erster Dringlichkeit erforderlichen Bauten derjenigen Waffengattungen, die nur über ungenügende Einrichtungen verfügen (Panzer, Eadar usw.). Die Bereinigung der Projekte und die Ausführung dieser Arbeiten verlangen einen ungefähren Zeitbedarf bis zu 5 Jahren. Unter diesen Umständen ist es unerlässlich, die dringendsten Bedürfnisse, welche sich vornehmlich aus der Erhöhung der Eekrutenbestände und der Notwendigkeit der Unterbringung der für die Ausbildung auf den Plätzen unerlässlichen Apparate und Material ergeben, in anderer Art und Weise zu decken.

Die zuständigen Stellen haben deshalb nach einer raschen und wirtschaftlichen Lösung gesucht unter Verwendung vorhandener Armeebaracken. Diese während des letzten Aktivdienstes beschafften Baracken eignen sich sehr gut für die Einrichtung von Unterkünften und Ausbildungsräumen. Es ist daher beabsichtigt, auf denjenigen Waffen-, Übungs- und Schiessplätzen, deren Unterkunftsmöglichkeiten sich als ungenügend erweisen, Barackenlager zu errichten.

Selbstverständlich können die Bedürfnisse und die Art des Lagers von einem Platz zum andern sehr verschieden sein. Die Bauten und Einrichtungen müssen daher den besonderen Bedürfnissen der Eekrutenschulen und der verschiedenen Waffengattungen angepasst werden.

Zur Sicherstellung einer genügend grossen Armeereserve für den Kriegsfall müssen diese Baracken durch Neubeschaffungen ersetzt werden.

Die vorgesehenen Arbeiten für die Erstellung der Barackenlager umfassen im wesentlichen : - Wasser- und Stromzufuhr, - Kanalisation, - Anpassung der Bedachung und Aussenverkleidung, -- Inneneinrichtungen.

Wie vorstehend erwähnt, sind die Bedürfnisse von einem Platz zum andern sehr verschieden. Aus diesem Grunde ist eine mittlere Kostenberechnung für die Unterkunft einer Kompagnie vorgenommen worden. Für eine Kompagnie mit einem Bestand von 8 Offizieren, 30 Unteroffizieren und 150 Soldaten
ergeben die errechneten Kosten einen Betrag von 421245 Franken. Die heute bekannten Bedürfnisse belaufen sich auf 40 Kompagnie-Lager. Davon sollen vorläufig als erste Dringlichkeit 80 Lager für einen Totalbetrag von 12 637 400 Franken (ohne Mobiliar) erstellt werden. Zu diesen Kosten kommt die Beschaffung von 225 neuen Baracken für die Armeereserve zu einem Durchschnittspreis von 20000 Franken, was einen Totalbetrag von 4500000 Franken für Beschaffungen ergibt.

1101 Für die Erstellung von 80 Kompagnie-Lagern, Inbegriffen die Beschaffung neuer Baracken für die Armeereserve, ist somit ein Betrag von 17137 400 Franken notwendig.

3. Erstellung von Baracken für die Einlagerung von Material in den neuen · Basisräumen Wie bereits in der Einleitung erwähnt, zwingt uns die Sicherung gegen Atomwaffen nicht nur vermehrt zur Erstellung von Untertagbauten, sondern auch zu einer wesentlich grösseren Dezentralisation unserer Einrichtungen. Diese Dezentralisation führt zwangsläufig zu einer Anpassung der Organisation der Rückwärtigen Dienste für die Versorgung der Armee im Kriegsfall. Durch die Bildung von Basisräumen für den Nach- und Bückschub sowie durch die Reorganisation der Nachschubkommandostäbe wird dieser Entwicklung Rechnung getragen und die Versorgung der Armee sichergestellt.

Diese Neuorganisation der Rückwärtigen Dienste bedingt eine Verlagerung der vorhandenen Armeereserven in die neugebildeten Basisräume. Aus militärischen Gründen wäre es sehr erwünscht, für die Lagerung des Materials unterirdische Anlagen zu errichten. Infolge der hohen Kosten und der langen Fristen.

für Projektierung und Bauausführung wird vorläufig auf die Erstellung solcher Anlagen verzichtet. Es ist deshalb vorgesehen, in den Basisräumen Baracken zu verwenden.

Eine Überprüfung der Bedürfnisse aller Dienstabteilungen hat ergeben, dass dafür die Beschaffung und Aufstellung von rund 400 Baracken verschiedenster Typen notwendig ist. Dies ergibt, mit einem Durchschnittspreis von 20000 Franken je Baracke, einen Betrag von 8000000 Franken.

Für die Erstellung der Baracken und die Einrichtung der notwendigen Installationen, inbegriffen Landerwerb, muss je Baracke zusätzlich mit einem Betrag von rund 10000 Franken gerechnet werden, was einen Totalbetrag von 4000000 Franken ergibt.

Die Kosten für die Beschaffung und Errichtung von Baracken für die Einlagerung von Material in den Basisräumen belaufen sich somit auf 12000000 Franken.

4. Stahlrohrhallen und Betonelementebaracken Neben den Baracken für die Ausbildung und die Basisräume sind für die laufenden Bedürfnisse der Dienstabteilungen noch eine Reihe weiterer vorfabrizierter Bauelemente zur Verwendung als Einstellhallen und Magazine notwendig.

Es handelt sich um : Fr 120 Felder Stahlrohrhallen für Motorfahrzeuge, zu 6000 Franken 720000 40 Betonbaracken-Elemente für Sprengstoffmagazine, zu 2000 Franken 80 000

1102 5. Zusammenstellung der Kosten für die Beschaffung von Baracken a. Erstellen von 30 Kompagnie-Lagern b. Baracken für die Basisräume c. Beschaffung von 120 Felder Stahlrohrhallen für Motorfahrzeuge d. Beschaffung von 40 Betonbaracken-Elementen für Sprengstoffmagazine

17 187 400 12 000 000

Total

29 937 400

720000 80 000

X. Beschaffung von vorfabrizierten Elementen für Feldbefestigungen und Material 1. Wellblechelemente für Feldbefestigungen . Der Bau von Feldbefestigungen basierte bis jetzt fast ausschliesslich auf der Verwendung von Holz. Die Schwierigkeiten für die Beschaffung von Holz und dessen Zubereitung nach der Kriegsmobilmachung, hauptsächlich aber die unsere Waldressourcen weit übersteigenden Bedürfnisse, erlauben die alleinige Inanspruchnahme dieses Mittels für den Bau von Feldbefestigungen nicht mehr. Aus diesem Grunde ist es notwendig geworden, Wellblechelemente zu verwenden, die nicht nur eine bedeutende Einsparung von Holz ermöglichen, sondern den Bau von Unterständen, auch für ungeübte Truppen, vereinfachen.

Nach verschiedenen, im Jahre 1957 von der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt bezüglich der Widerstandsfestigkeit durchgeführten Versuchen, ist die Wahl auf einen Typen-Unterstand für 12 Mann gefallen, der sich ebenso gut für die Bedürfnisse kombattanter Truppen, wie für solche des Sanitätsdienstes einrichten lässt.

Mit den von uns zur Beschaffung beantragten Elementen lassen sich 2000 Unterstände bauen. Diese Elemente werden gleich wie anderes Geniematerial eingelagert. Notwendige finanzielle Mittel: 2000 Wellblechunterstände für 12 Mann, zu 1500 Franken pro Fr.

Unterstand 3 000 000 8600 ebene Wellblechtafeln, zu 100 Franken 860000 Total

3 860 000

2. Mobiliar für die Ausrüstung von militärischen Anlagen Die Kostenberechnungen der mit vorliegender Botschaft beantragten Bauten enthalten eine Position «Mobiliar» entsprechend den besonderen Bedürfnissen des Werkes.

Die Mobiliarbeschaffungen für bestehende Werke und für die Barackenlager sind zusammengefasst worden, um so dem Gesamtbedarf der Dienstabteilungen Eechnung zu tragen und um vorteilhaftere Einkaufsbedingungen zu ermöglichen.

Alle Artikel sind normiert und finden schon seit Jahren Verwendung in militärischen Bauten. Alle Gegenstände werden in der Schweiz fabriziert. Es handelt

1103 sich insbesondere um Beleuchtungs-, Heizungs- und Ventilationsmaterial, um Küehenartikel, Betten, Stühle und Bänke sowie um Metallschränke.

Die Kosten für diese Beschaffungen belaufen sich auf 7582100 Franken.

3. Zusammenfassung der Kredite für die Beschaffung von vorfabrizierten Elementen für Feldbefestigungen und Material pr a. Wellblechelemente für Feldbefestigungen 3 860 000 b. Mobiliar für die Ausrüstung von militärischen Anlagen .

7 532 100 Total

11 392 100

XI. Verschiedenes, Studien- und Projektierungskosten 1. Allgemeines In diesem Kapitel sind die Ausgaben zusammengefasst, die nicht zu einer der besonderen Positionen der vorliegenden Botschaft gehören. Es betrifft dies : - den Bau von Sauerstoffgewinnungsanlagen, - Landerwerb Badarkaserne Dübendorf, - die Studien- und Projektierungskosten.

2. Bau von Sauerstoffgewinnungsanlagen Die während des letzten Krieges gemachten Feststellungen haben bewiesen, dass der Verbrauch von Sauerstoff in allen kriegsführenden Ländern viel grösser war als vorgesehen. Dies rührt davon her, dass heute der Medizinalsauerstoff in grossen Mengen unter anderem für folgende Behandlungen gebraucht wird : - Wiederbelebung; künstliche Beatmung, '-- Schockbehandlung, - Gasvergiftungen, - Narkose, - Herzinfarkt, -- Bauchfellentzündung.

Selbstverständlich wird dieser Sauerstoff im Kriegsfall auch für die Behandlung von Zivilpersonen dienen.

.

Zudem weisen die Flugwaffe sowie die mit den Beparaturen des Materials betrauten Militärwerkstätten einen grossen Bedarf auf.

In Kriegszeiten kann nicht mit der zivilen Sauerstoffproduktion gerechnet werden. Sie ist nicht nur ungenügend, sondern die Anlagen der Sauerstoffproduktion liegen im allgemeinen im Baum grösser Ortschaften und sind daher der Zerstörung ausgesetzt.

Die der Armee gehörenden Anlagen stammen aus dem letzten Aktivdienst.

Ihre Leistungsfähigkeit beträgt nur den kleinsten Teil des heutigen Gesamt-

1104 bedarfes. Dieser bedeutende Ausfall wird nur etappenweise aufgeholt werden können. Es wird aus wirtschaftlichen Gründen notwendig sein, später bestimmte Anlagen oberirdisch zu erstellen.

Es ist vorerst der Bau von 3 Anlagen vorgesehen. Zwei der Anlagen werden in die Nähe grosser unterirdischer Magazine zu stehen kommen, während die dritte in einem bestehenden Werk Platz findet. Die Kostenberechnungen haben ergeben :

Fr.

3659800 3815000 720 000

Anlage A Anlage B Anlage C Total

8 194 800

3. Landerwerb Eadarkaserne Dübendorf In Abschnitt IX, Ziffer 2, «Erstellung von Barackenlagern für die Ausbildung» haben wir darauf hingewiesen, dass es kaum denkbar ist, allen Bedürfnissen der Ausbildung durch Erstellung von massiven Gebäuden zu entsprechen und dass sich die Projekte für eigentliche Kasernenbauten vorläufig auf diejenigen Waffengattungen.beschränken, welche nur über ungenügende Einrichtungen verfügen, wie Panzer- und Eadartruppen. In erster Dringlichkeit ist dabei die Erstellung einer Eadarkaserne in Dübendorf notwendig.

·Auf dem Waffenplatz Dübendorf werden unter anderem die Rekruten- und Offiziersschulen für Badar- und Übermittlungstruppen durchgeführt. Die vorhandenen Kasernen sind durch andere Truppen voll beansprucht, weshalb für die Badar- und Übermittlungstruppen ein behelfsmässiges Barackenlager errichtet werden musste. Die für die Ausbildung unumgänglichen Badargeräte konnten ebenfalls nur provisorisch in Baracken untergebracht werden. Um den Bedürfnissen der immer mehr an Bedeutung zunehmenden und ihre Bestände vergrössernclen Badartruppen gerecht zu werden und eine gründliche Ausbildung sicherzustellen, ist der Bau einer eigentlichen Badar-Kasernenanlage an einem geeigneten Ort unbedingt erforderlich.

Die Möglichkeit, die Gebäude wenigstens teilweise auf dem zur Verfügung stehenden bundeseigenen Boden in unmittelbarer Nähe des Plugplatzes zu erstellen, ist.geprüft worden.. Aus radartechnischen Gründen und wegen der die Ausbildung empfindlich störenden Lärmeinwirkung kommt jedoch dieser Standort nicht in Frage. Hingegen konnte nordwestlich des Dorfes Wangen, d.h. zwischen den Dörfern Brüttisellen und Wangen, ein Privaten gehörendes Gelände gefunden werden, das sich für den Bau einer Badar-Kasernenanlage sehr gut eignet. Für die Verwirklichung dieses Bauvorhabens werden rund 24 ha Land benötigt.

Die Projektierungsarbeiten für den Bau der Kasernenanlage sind im Gange.

Ein entsprechendes Vorprojekt liegt bereits vor. Die Bereinigung dieses Projektes

1105 dürfte jedoch noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, so dass voraussichtlich erst im Frühjahr 1959 eine entsprechende Botschaft den eidgenössischen Bäten vorgelegt werden kann.

Mit Eücksicht auf die bekannten Schwierigkeiten beim Landerwerb sowie auf die in der Umgebung von Zürich besonders kräftig ansteigenden Bodenpreise, wurde der erforderliche Boden durch Abschluss von Kaufrechtsverträgen bereits sichergestellt. Da einige Gutsbetriebe einen wesentlichen Teil ihres Bodens und damit ihre Existenzgrundlage verlieren, musste der Bund, um das nach Möglichkeit zu verhindern und um den zu einem Verkaufe willigen Grundeigentümern entgegen zu kommen, Eealersatz bieten. In zwei Fällen war es der Direktion der Militärflugplätze in Dübendorf gelungen, geeignete Austauschobjekte als Ersatzland durch Abschluss von Kaufrechtsverträgen sicherzustellen. Da jedoch die beiden Grundeigentümer noch vor Ablauf der befristeten Kaufrechtsverträge geeignete Ersatzheimwesen fanden, musste der Bund das Ersatzland sofort erwerben. So wurde gemäss Kaufrechtsvertrag vom 29. Oktober 1957 eine Liegenschaft in Brüttisellen im Halte von rund 4,5 ha zu einem Kaufpreis von 450000 Franken erworben. Der erforderliche Kredit wurde gemäss Bundesratsbeschluss vom 27.Dezember 1957 vorschussweise der Kreditrubrik 565.508.03 «Neue Büstungsausgaben», belastet. Ebenso wurde gemäss Kaufrechtsvertrag vom 6. November 1957 eine weitere Liegenschaft in Brüttiseljen im Halte von rund 7,1 ha zu einem Kaufpreis von 925000 Franken erworben. Der bei Abschluss des Kaufvertrages fällige Betrag von 300000 Franken wurde gemäss Bundesratsbeschluss vom 10.März 1958 vorschussweise der Kreditrubrik 565.508.03 belastet.

Für den in Eede stehenden Landerwerb von rund 24 ha ist ein Objektkredit von 2888000 Franken erforderlich. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Ablösung von 42 Kaufrechtsverträgen abzüglich Barerlös aus Eealersatz Nettobelastung des Bundes Kauf der beiden Liegenschaften von 450000 und 925000 Franken .' . .

Dazu werden benötigt für die Übernahme von Grundstückgewinnsteuern im Falle von Abtausch, Handänderungssteuern, Kosten für die Vermessungen, Vermarkungen, Notariats- und Grundbuchkosten sowie Unvorhergesehenes Total

Fr.

l 568 500 180 500 l 388 000

l 375 000

120 000 2 883 000

Der Kaufpreis für das bereits erworbene und durch Kaufrechtsverträge sichergestellte Land kann den örtlichen Verhältnissen entsprechend als angemessen bezeichnet werden. Bei den immer noch steigende Tendenz aufweisenden Landpreisen war es leider nicht möglich, die Kaufrechte länger als bis 31. Dezember 1958, in einzelnen Fällen bis 31. Januar 1959, zu befristen. Zudem

1106 wird die Eestzahlung bei einem Kauf in der Höhe von 625 000 Franken auf den Sl.Dezember 1958 fällig. Ein Verfall der Kaufrechte hätte nicht nur die Aufnahme neuer Verhandlungen zur Folge, sondern es müsste auch mit dem Eisiko höherer Kaufpreise gerechnet werden. Der Erwerb des erforderlichen Bodens muss daher vor Ablauf der Kaufrechtsverträge erfolgen.

Mit diesem Vorgehen sind keine finanziellen Eisiken eingegangen worden, da der Bund das Land jederzeit wieder zum gleichen Preise weiterverkaufen kann und damit die Stellungnahme der eidgenössischen Bäte in der Frage der Eadarkaserne in keiner Weise präjudiziert.

4. Studien- und Projektierungskosten Die Vorbereitung von Projekten militärischer Bauten, insbesondere unterirdischer Anlagen, verlangt ein bis zwei Jahre Arbeit und die Mitarbeit zahlreicher Fachleute. Um Überraschungen während der Ausführung der Arbeiten zu vermeiden, müssen die Projekte in allen Einzelheiten berechnet werden. So ist in den meisten Fällen die Einholung geologischer Gutachten, die Vornahme von Sondierungen und technischen Studien notwendig. Dieses Vorgehen garantiert eine rasche Ausführung der Arbeiten und schützt den Bauherrn vor Kreditüberschreitungen, die von ungenügend studierten Projekten herrühren.

Die Bauten, für die wir glauben Studien einholen lassen zu müssen, gehören zu einem Gesamtprogramm, das in Etappen während einer Zeitspanne von 8 bis 10 Jahren zur Ausführung gelangen soll. Es handelt sich im wesentlichen um den Bau von Motorfahrzeughallen, Tankanlagen, Sauerstoffgewinnungsanlagen, Munitionsmagazinen und weiteren Anlagen der Eückwärtigen Dienste.

Di'e Kosten der Studien belaufen sich auf 1134 400 Franken.

5. Zusammenfassung der Kredite für Verschiedenes, Studien und Projektierungen Fr.

a. Bau von Sauerstoffgewinnungsanlagen 8 194 300 b. Landerwerb Eadarkaserne Dübendorf 2 883 000 c. Studien-und Projektierungskosten.

1134400 Total 12 211 700 XII. Zusammenzug Der für die Ausführung in der vorliegenden Botschaft enthaltenen Bauvorhaben und Beschaffungen erforderliche Gesamtkredit berechnet sich wie folgt : a. Errichtung von Einstellhallen und Werkstätten für MotorFr.

fahrzeuge und Panzerwagen 28 451 500 b. Bauten für die Kriegstechnische Abteilung 8271600 c. Ausbau der Militärflugplätze, Eadaranlagen und Ultrakurzwellen-Eichtstrahleinrichtungen 97 724 800 Übertrag 134 447 900

1107 Übertrag Geländeverstärkung Verbesserung des Übermittlungsnetzes Tankanlagen Alarm- und Löschanlagen in Munitionsmagazinen . . .

Anlage für die Abteilung für Sanität Beschaffung von Baracken .

.

Beschaffung von vorfabrizierten Elementen für Feldbefestigungen und Material l. Verschiedenes, Studien- und Projektierungskosten . . .

Total

d.

e.

/.

g.

h.

i.

k.

184 447 900 15 929 000 11 047 000 59 108 800 7 000 000 2 920 100 29 937 400 11 392 100 12 211 700 283 994 000

Der nachgesuchte Gesamtkredit von 283 994000 Franken soll entsprechend dem in der Botschaft dargelegten Programm in einzelne, verbindliche Objektkredite aufgeteilt werden. Aus Geheimhaltungsgründen kann das Objektverzeichnis nicht veröffentlicht werden; es wird jedoch als nicht veröffentlichter Anhang den Kommissionen unterbreitet werden.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass mit der Verordnung vom 13. September 1957 (AS 1957, 687) über das Bauwesen des Bundes (Bauverordnung) die Aufgabenverteilung sowie die Verantwortlichkeiten der ausführenden Organe in jeder Hinsicht festgelegt sind.

Da der mitfolgende Beschluss die vorgesehene Kreditgrenze von 5 Millionen Franken überschreitet, benötigt er, gemäss Bundesbeschluss über die FinanzOrdnung, das absolute Mehr des Rates, der in der Dezembersession 1958 Beschluss fassen wird (Ausgabenbremse).

Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen haben wir die Ehre, Ihnen den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Bewilligung eines Gesamtkredites über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten von 283 994000 Franken zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 24. Oktober 1958.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Holenstein Der Bundeskanzler : Ch. Oser

1108 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 24. Oktober 1958, beschliesst:

Art. l Die mit Botschaft vom 24. Oktober 1958 vorgelegten Bauvorhaben werden genehmigt und hiefür Objektkredite von insgesamt 288994000 Franken gemäss besonderem Objektverzeichnis (nicht veröffentlicht) bewilligt.

Art. 2 Der Bundesrat regelt die Durchführung des Bauprogramms. Er ist befugt, im Eahmen des bewilligten Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

3998

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung und Erweiterung militärischer Bauten (Vom 24. Oktober 1958)

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1958

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06.11.1958

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1077-1108

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