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Bundesblatt 110. Jahrgang

Bern, den 31. Juli 1958

Band II

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im -Jahr, Iß Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 60 Kappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Sem

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beteiligung des Bundes am Bau und Betrieb des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern (Vom 15. Juli 1958) Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen eine Botschaft und einen Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beteiligung des Bundes am Bau und Betrieb des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern zu unterbreiten.

I. Einleitung 1. Das Bedürfnis für die Schaffung eines Verkehrshauses Auch im Wirtschaftsleben der Schweiz nimmt das Verkehrswesen eine Schlüsselstellung ein. Es besteht kein Zweifel, dass heute das Verkehrswesen noch ungleich stärker als früher in das tägliche Leben eingreift und jedermann - Einzelpersonen wie Unternehmungen - in einem früher unbekannten Ausmasse vom zuverlässigen Funktionieren des Verkehrsapparates abhängig macht.

Die Verkehrsmittel gehören zu jenen Einrichtungen, die von jeher einen entscheidenden Einfluss auf die wirtschaftliche, kulturelle, soziale und militärische Entwicklung der Völker ausgeübt haben. Wenn sich die Schweiz trotz bedeutenden topographischen Schwierigkeiten zu einem Verkehrsland zu entwickeln vermochte, so hängt das einerseits mit ihrer zentralen verkehrsgeographischen Lage und anderseits mit der alten Verkehrstradition unseres Landes zusammen. Diese Verkehrstradition findet in der Überwindung der Alpen durch die kühnen Bauten von Alpenstrassen und Alpenbahnen ihren augenfälligsten Ausdruck. Das Beispiel der Schweiz zeigt auch, wie weitgehend das Verkehrswesen auf die Bildung und Entwicklung eines Staates einzuwirken vermag.

.Schweizergeschichte und Verkehrspolitik gehörten von jeher zusammen, und Bundesblatt. 110. Jahrg. Bd. II.

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es ist kein Zufall, dass die Gründung unserer Eidgenossenschaft an einem der bedeutendsten Verkehrswege, am Gotthard, erfolgte.

Dadurch, dass das Verkehrswesen überhaupt erst eine produktivitätsfördernde Spezialisierung in einem begrenzten Eaume ermöglichte, kommt ihm in einer arbeitsteiligen Wirtschaft eine überragende Bedeutung zu. Es gehört daher zu den wichtigsten, aber auch schwierigsten wirtschaftspolitischen Aufgaben, die Verkehrsträger auf einen möglichst hohen Leistungsgrad zu bringen und ihre Tätigkeit aufeinander abzustimmen. Eine möglichst rationelle Ordnung aller Verkehrsfragen wird immer eine Aufgabe von erstrangiger Bedeutung sein.

In den kommenden Jahren sind auf sämtlichen Gebieten des Verkehrswesens grosse Probleme zu lösen. Das Ausmass dieser sachlich und politisch schwierigen Fragen beschäftigt nicht nur die Fachleute, sondern jedermann, sei es als Stimmbürger oder Steuerzahler.

Für eine sachliche Beurteilung und Erledigung von Verkehrsfragen ist es daher wichtig, dass ihnen alle Kreise der Öffentlichkeit Interesse und Verständnis entgegenbringen. Die Weckung und Förderung dieses Verständnisses setzt eine zielbewusste, systematische Aufklärung über das Verkehrswesen voraus.

Seit vielen Jahren besteht in den massgebenden Verkehrskreisen unseres Landes die Überzeugung, dass es dafür auch einer besonderen Institution bedarf. Hier hat der Gedanke eines Verkehrshauses der Schweiz seine Wurzel.

Ein Verkehrshaus, das im wesentlichen eine ständige Ausstellung aller Zweige des Verkehrswesens, einschliesslich des Post- und des elektrischen Nachrichtenverkehrs sowie des Fremdenverkehrs, umfassen soll und das auch die Verkehrsforschung pflegt, dürfte zweifellos ein besonders wirkungsvolles Mittel sein, um die Bevölkerung und insbesondere die Jugend für das Verkehrswesen zu interessieren und deren Sinn für die zahlreichen und wichtigen Verkehrsfragen zu schärfen und zu fördern. Eine derartige Institution wird mit ihrer Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Pflege der Beziehungen zwischen Verkehrswesen und Öffentlichkeit leisten. Darüber hinaus ist auch eine aktive Mithilfe einer solchen Institution in anderen Beziehungen denkbar ; es sei hier nur an die Mitwirkung bei Unfallverhütungsaktionen oder an die Aufklärung bei der Berufswahl erinnert.

Daneben wird ein Verkehrshaus als
attraktive Ausstellung, als Informations- und Auskunftsstelle bei den in- und ausländischen Besuchern eine Werbung für das schweizerische Verkehrswesen, die Verkehrstechnik sowie für den Fremdenverkehr darstellen. Ein derartiges Verkehrshaus wird auch eine Ergänzung des Schweizerischen Landesmuseums sein, das, wie schon aus der Botschaft des Bundesrates vom 31.Mai 1889 an die Bundesversammlung über die Gründung eines schweizerischen Landesmuseums hervorgeht (BS Bd. 4, 226), ein möglichst vollständiges, zusammenhängendes und übersichtliches Bild schweizerischer Geschichte und Kulturentwicklung sowie der besonderen Tätigkeiten und Arbeitswerkzeuge der Bewohner zu geben hat. Hierunter gehört zweifellos auch eine angemessene Würdigung des Verkehrswesens. Diese Aufgabe muss freilich einer besonderen Institution übertragen werden. Diese Insti-

435 tution vertritt neben ihren ideellen Zielen auch gewisse wirtschaftliche Zwecke; sie könnte daher vom Bund nie als Bundesaufgabe übernommen werden, wie das beim Landesmuseum der Fall ist.

Diese Hinweise zeigen, dass das Bedürfnis nach einer umfassenden Ausstellungsstätte und Aufklärungsstelle über das Verkehrswesen gross ist. Es hat sich dieses Bedürfnis denn auch schon seit langem geltend gemacht. Der Gedanke, das Verständnis der Öffentlichkeit für das Verkehrswesen durch die Schaffung eines Museums und einer Ausstellung zu fördern, tauchte erstmals um die Jahrhundertwende im Zusammenhang mit dem SOj ährigen Bestehen der Schweizer Bahnen und später anlässlich der Landesausstellung von 1914 auf.

Stand damals noch ein Eisenbahnmuseum im Vordergrund - ein solches wurde 1918 von den Schweizerischen Bundesbahnen eröffnet und geht nun mit seinem wertvollen Ausstellungsmaterial in den Bestand des Verkehrshauses über -, so wurde diese Zweckbestimmung nam.entlich.nach dem ersten Weltkrieg erweitert; es erwies sich schon damals als gegeben, auch Automobil, Schiff und Flugzeug sowie den Nachrichten- und Fremdenverkehr miteinznbeziehen. Die Landesausstellung von 1939 gab der Errichtung eines schweizerischen Verkehrsmuseums oder Verkehrshauses neuen Auftrieb ; die Frage wurde im Verwaltungsrat der SBB besprochen und fand! hernach in den beiden parlamentarischen Bundesbahnkommissionen allgemeine Zustimmung. 1939 trat in Zürich ein aus massgebenden Persönli chkeiten des Verkehrs- und Wirtschaftslebens bestehendes Aktionskomitee zusammen, aus dem dann am 26.Februar 1942 der Verein Verkehrshaus der Schweiz (VHS) hervorging. .Im Vorstand des Vereins wirken neben Vertretern von eidgenössischen und kommunalen Behörden die Bundes- und Privatbahnen, die PTT-Verwaltung, die Strassen-, Wasser-, Luftfahrts- und Fremdenverkehrsorganisationen; dem Verein gehören ferner zahlreiche am Verkehrsleben interessierte Unternehmungen sowie viele Einzelpersonen an. Der Verein Verkehrshaus der Schweiz bildet in der Schweiz heute sicherlich die umfassendste Gruppierung von Fachleuten und Interessenten aller Verkehrsgebiete. Eine wertvolle Ergänzung stellt die 1957 gegründete Schweizerische Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft dar, die als Sektion des Vereins Verkehrshaus der Schweiz die «führenden Verkehrsfachleute zusammenfasst
und sich der wissenschaftlichen Behandlung und Abklärung aktueller Verkehrsfragen widmet.

2. Das Verkehrshaus als Aufklärungsstelle und Diskussionszentrum Schon bei der Vereinsgründung zeichnete sich mit der Namensgebung Verkehrshaus die grundsätzliche Zielsetzung ab. Damit wurde bezweckt, nicht eine rein museale Ausstellung mit historischem Hauptgewicht zu schaffen, sondern das Verkehrswesen auch mit seinen Gegenwarts- und Zukunftsproblemen darzustellen sowie eine Aufklärungsstelle und ein Diskussionszentrum zu bilden.

Hauptziel soll die Förderung und Weckung des Verständnisses für die Entwicklung, die Zusammenhänge und die Aufgaben des Verkehrswesens sein; dies erreicht der Verein Verkehrshaus der Schweiz einerseits durch die mehr volkstümliche, ausstellungsmässige Darstellung und anderseits durch die wissen-

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schaftliche Diskussion und Klärung von Verkehrsfragen. Dazu dienen ihm das Verkehrshaus mit seinen Ausstellungen und die Schweizerische Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft, die einander zweckmässig ergänzen und damit die beiden tragenden Elemente des Vereins verkörpern.

a. Die Ausstellungen und das Verkehrsarchiv Das verkehrshistorische Erbe der Schweiz besteht aus Tausenden von Einzelgegenständen, Modellen, Fahrzeugen und Archivalien, die gegenwärtig an verschiedenen Orten untergebracht sind. Dadurch, dass man sie nun für die ständige Ausstellung im Verkehrshaus, für das Verkehrsarchiv, für Wechselausstellungen und dezentralisierte Wanderausstellungen heranzieht, werden sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und der erzieherischen, technischen, wissenschaftlichen und propagandistischen Auswertung erschlossen.

Die ständige Ausstellung, das Verkehrshaus im engeren Sinne, umfasst alle Zweige des Verkehrs, einschliesslich des Nachrichtenwesens und des Fremdenverkehrs. Den einzelnen Verkehrsträgern bietet sich hier die Gelegenheit, in eigenen Hallen die geographischen, historischen und wirtschaftlichen Grundlagen, die den schweizerischen Verkehr von der Vergangenheit bis in die Gegenwart beeinflussten und formten, in leicht fasslicher Weise anschaulich zu machen.

Es wird gezeigt werden, welche Mittel und Wege früher zur Bewältigung der Verkehrsaufgaben dienten und wie sie die Brücke bilden zum heutigen Zustand.

Schliesslich soll das Verkehrshaus die Gestaltung, die Technik und die Leistungen des heutigen Verkehrs aufzeigen und zugleich einen Ausblick in die Zukunft geben, indem es Aufgaben, die in der kommenden Zeit zu lösen sind, näher beleuchtet.

Im Hinblick auf die erzieherische Wirkung des Verkehrshauses auf die Jugend wird die Ausstellung lebendig und anschaulich sein; sie wird u.a. Originalfahrzeuge, Modelle und graphische Darstellungen aufweisen, wobei besondere Aufmerksamkeit der Verwendung beweglicher Modelle zur Demonstration von Betriebsabläufen, Arbeitsvorgängen usw. geschenkt wird. Die Gestaltung der Ausstellung ist besonderen Kommissionen anvertraut worden, in denen die verschiedenen Verkehrsgebiete vertreten sind. Damit wird auch Gewähr geboten, dass Doppelspurigkeiten mit bestehenden Museen, die nur einzelnen Verkehrsträgern dienen und die, wie z.B. das Postmuseum in Bern
oder das Schifffahrtsmuseum der Eeederei AG in Basel, Betriebszweige von Verwaltungen oder Unternehmungen sind, vermieden werden; Mit Wanderausstellungen wird das Verkehrshaus bei Veranstaltungen und Jubiläen von Fall zu Fall mitwirken und in einer jeweils thematisch abgestimmten Schau den Anteil des Verkehrswesens aufzeigen; in den" vergangenen 15 Jahren ist der Verein Verkehrshaus der Schweiz bereits an mehr als 50 derartigen Anlässen (z.B. an der Jahrhundertfeier der Schweizer Bahnen und dem Jubiläum der Gotthardbahn) massgebend beteiligt gewesen.

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In Wechselausstellungen innerhalb des Verkehrshauses werden u.a. auch die für das Verkehrs- und Nachrichtenwesen tätigen Industrie- und Gewerbezweige Gelegenheit haben, ihre Erzeugnisse zur Schau zu bringen.

Eine Konkurrenzierung bestehender.Fachausstellungen, wie MUBA, Comptoir Suisse, OLMA oder Autosalon, liegt nicht vor, da diese eine völlig andere Zielsetzung aufweisen und ausschliesslich der Verkaufsförderung dienen.

Ein reichhaltiges Verkehrsarchiv umfasst wertvolle Archivalien aus dem Verkehrswesen, wie Schriftstücke, Dokumente, Urkunden, Bücher, Zeitschriften, Fotos und Bilder, vornehmlich aus der Vergangenheit. Es besteht ein grosses Bedürfnis, das aus einer Eeihe von Archiven und privaten Beständen stammende Dokumentatiofasmaterial an einer Stelle zusammenzutragen, um es der Auswertung überhaupt zugänglich zu machen. Damit will das Verkehrsarchiv eine bestehende Lücke scMiessen und gleichzeitig eine gewisse Ergänzung bilden zur Ländesbibliothek, soweit diese nur Helvetica sammelt, zum Bundesarchiv, das vorwiegend amtlicheis Schriftgut der Eidgenossenschaft aufbewahrt, sowie zu den Fachbibliotheken der Hochschulen und der Verkehrsunternehmungen. Das Verkehrsarchiv wird aber nicht nur den Studienbeflissenen offenstehen und ihnen eine einzigartige Bezugsquelle und Fundgrube sein, sondern es bildet auch einen wertvollen Ausgangspunkt für die innerhalb und ausserhalb des Verkehrshauses zu organisierenden Wechselausstellungen.

b. Die Schweizerische Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft Während das Verkehrshaus mit seinen Ausstellungen die Bestrebungen des Vereins Verkehrshaus der Schweiz nach aussen und in mehr volkstümlicher Eichtung fördert, dient die 1957 als. Sektion des Vereins Verkehrshaus der Schweiz gegründete «Schweizerische Verkehrswissenschaftliehe Gesellschaft» (SVWG) der praktischen Zusammenarbeit aller verkehrswissenschaftlich orientierten .Fachleute. Da im Verkehrshaus die Vertreter der verschiedenen Verkehrsträger ohnehin zusammentreffen und sich dabei eine sachliche Atmosphäre und gegenseitiges Verständnis herausgebildet hat, sollen diese günstigen Voraussetzungen auch für die Behandlung aktueller Verkehrsprobleme ausgenützt werden. Verkehrswissenschaftliche Vereinigungen gibt es bereits in zahlreichen andern Staaten. Für die Lösung von Verkehrsproblemen, die im Leben der
Nation eine so bedeutende Eolle spielen, ist die wissenschaftliche Abklärung und Ordnung unerlässlich. So befasst sich die SVWG, nötigenfalls in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Fachkommissionen, mit dem Studium einzelner Probleme und trägt die Forschungsergebnisse in die Öffentlichkeit, was angesichts des Mangels an Aufklärung auf diesem Gebiet besonders geboten erscheint. Beispiele derartiger Tätigkeit sind die am 4. November 1957 in Luzern durchgeführte Tagung über Probleme des schweizerischen Strassenverkehrs sowie die am 19. März 1958 in Bern abgehaltene Aussprache über den Gemeinsamen Markt und seinen Einfluss auf die Verkehrspolitik. Als weitere Veranstaltung, die heute von der SVWG organisiert würde, ist die 1951 durchgeführte «Container-

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tagung und Containerausstellung» zu erwähnen, die massgebend zur Intensivierung der Verwendung von Containern im schweizerischen und internationalen Verkehr beigetragen hat.

II. Übersicht über die Bauvorhaben und die Finanzierung Am 4. Juli 1957 reichte der Verein Verkehrshaus der Schweiz dem Bundesrat das Gesuch um Ausrichtung eines einmaligen Beitrages an den Bau und eines jährlich wiederkehrenden Beitrages an den Betrieb des Verkehrshauses ein.

Dem Gesuch ist zu entnehmen, dass die kurz nach der Gründung des Vereins in den vierziger Jahren ausgearbeiteten Projekte den Bau eines Verkehrshauses in Zürich vorsahen, dort aber aus Platzmangel nicht verwirklicht werden konnten. Als dagegen 1950 der Stadtrat von Luzern in der Lage war, geeignetes Gelände zur Verfügung zu stellen, wurde Luzern als Sitz des Vereins und Standort des künftigen Verkehrshauses bestimmt. Als bedeutendster Premdenplatz unseres Landes und Verkehrszentrum der Zentralschweiz ist Luzern jedes Jahr Ziel einer grossen Besucherzahl aus dem In- und Ausland, insbesondere auch ungezählter Schulreisen, und eignet sich deshalb vorzüglich für die Errichtung einer derartigen Institution.

1. Die Bauvorhaben Das von der Stadt Luzern durch ein unentgeltliches, nicht übertragbares und nicht vererbliches, dauerndes Baurecht im Sinne von Artikel 779, Absätze l und 2, des ZGB zur Verfügung gestellte Ausstellungsgelände misst 22 500 m2.

Es befindet sich in einer der schönsten Gegenden Luzerns, im sogenannten Würzenbachgebiet, am Ende der rechtsufrigen Seepromenade und in unmittelbarer Nähe des Lidos und des Campingplatzes sowie zahlreicher neuer Wohnbauten. Vom Stadtzentrum ist das Verkehrshaus mit Auto- oder Trolleybus innert weniger Minuten erreichbar.

Das von den Hochbauabteilungen der Generaldirektionen der SBB und der PTT mit einem Luzerner Privatarchitekten sowie der Stadt Luzern ausgearbeitete Projekt sieht den Bau von mehreren Ausstellungshallen vor, die sich mit ihrer frischen und modernen Haltung trefflich in das Gelände einfügen. Bei dieser Anordnung wird dem auch von uns als richtig erachteten Grundsatz, dass jeder Verkehrsträger seine Ausstellungsobjekte in eigenen Hallen geschlossen zur Darstellung bringen soll, Eechnung getragen. Der Schienenverkehr, das Nachrichtenwesen und der Strassenverkehr richten ihre Ausstellung in eigenen
Hallen ein, während der Luft-, Wasser- und Fremdenverkehr vorläufig in einer gemeinsamen, von der PTT zur Verfügung gestellten Halle untergebracht sind.

Sobald es die finanziellen Verhältnisse gestatten, werden auch für diese Verkehrsträger in einer weiteren Ausbauetappe eigene Hallen erstellt; das erforderliche Areal ist bereits sichergestellt.

439 Die Bauten sind in massiver Konstruktion - tragende Elemente in Stahl und Eisenbeton - erstellt; die Aussenwände sind z.T. verputzt oder mit Backsteinen verkleidet und weisen überall grosse Verglasungen auf. Der teilweise ungünstige Baugrund verlangte eine Kofferung mit einer 2,2 m dicken Schotterschicht; mit Ausnahme der Hallen für den Schienen- und Nachrichtenverkehr mussten für die übrigen Bauten Pfahlroste erstellt werden. Die im beiliegenden Übersichtsplan mit Nrn. l, 2, 3, 4 und 8 bezeichneten Bauten sind im Eohbau grösstenteils vollendet; mit dem Aufrichten der Hallen 5 und 7 ist bereits begonnen worden, so dass das Verkehrshaus im Sommer 1959 eröffnet werden kann.

a. Die Ausstellungshallen Die Ausstellungsbauten gruppieren sich um einen grossen, mit Grünanlagen versehenen Innenhof und sind durch gedeckte Verbindungshallen erreichbar.

Der Schienenverkehr umfasst drei Hallen. In der grossen Halle (4) wird das Rollmaterial (Originallokomotiven und -wagen, Eekonstruktionen und Modelle usw.) aufgestellt, wobei der Übergang vom Dampf- zum elektrischen Betrieb das Grundthema bildet und so den bedeutenden Anteil der schweizerischen Industrie an der Einführung der elektrischen Zugförderung zeigen wird. Die kleine Halle (3) dient vor allem thematischen Darstellungen aus dem Eisenbahnverkehr, wie Entwicklung des Reisekomforts, Tarifgestaltung, Bedeutung der Bahnen in volkswirtschaftlicher Sicht u.a.m., während der Verbindungstrakt eine ausgedehnte und technisch vollendete Modellanlage der Gotthardnordrampe enthält.

In der dreigeschossigen Halle des StrassenVerkehrs (5) wird die Entwicklung des schienenlosen Verkehrs auf dem Lande u.a. anhand einer Reihe einzigartiger Fahrzeuge dargestellt. Neben Originalfahrzeugen, wie z.B. erste schweizerische Personenautos und Rennwagen, sind auch zahlreiche Modelle vorhanden, die, zum Teil durch die Besucher selbst bedient, wichtige technische Betriebsabläufe und -funktionen anschaulich darstellen.

Die Ausstellungen des Luftverkehrs, der Schiffahrt und des Fremdenverkehrs sind in der Halle 7 untergebracht und zeigen nach denselben Grundsätzen wie bei den übrigen Verkehrsarten die Entwicklung und Bedeutung ihrer Verkehrszweige.

Die Halle Nachrichtenwesen (8) zeigt den gesamten Post- und elektrischen Nachrichtenverkehr, wobei die Darstellung der Arbeitsweise von Telegraph, Telephon, Fernschreiber, Radio und Fernsehen auf besonderes Interesse stossen wird.

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1 Eingang mit Verkehrsarchiv und Büros 2 Verbindungstrakt Schienenverkehr mit grosser Modellanlage 3 Kleine Halle Schienenverkehr mit thematischen Darstellungen 4 Grosse Halle Schienenverkehr mit Kollmaterial 5 Ausstellungshalle des Strassenverkehrs

6 Konferenzsaal, auch für temporäre Ausstellungen verwendbar 7 Ausstellungshalle des Wasser-, Luft- und Fremdenverkehrs 8 Ausstellungshalle des Nachrichtenverkehrs (PTT) 9 Gartenhof mit Restaurant

Gesamtfläche: 22500 m2, wovon 10000 m2 Ausstellungsfläche. - Eröffnung im Sommer 1959

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b. Der Eingangspavillon mit dem Verkehrsarchiv Der Eingangspavillon - an der Seestrasse gelegen - umfasst eine grosse, 200 m2 messende, repräsentative Halle, in der der Besucher mit dem Verkehrswesen als Ganzes vertraut gemacht wird. Ihr vorgelagert sind die Büros, Garderobe, Kasse und Abwartswohnung; darunter befinden sich Heizung und Lagerräume.

Im I.Stock ist das zweigeschossige Verkehrsarchiy untergebracht, das die unter Abschnitt I, 2a, erwähnten Archivalien aufnehmen wird. Mehrere gegen den Innenhof gerichtete Arbeitsplätze ermöglichen den Interessenten (Studenten, Fachleuten usw.) das ungestörte Studium des Dokumentationsmaterials.

c. Der K o n f e r e n z - und Ausstellungssaal Der Pavillon 6 ist für die wahlweise Benützung als Konferenz- bzw. Vortragssaal mit einem Fassungsvermögen von ca. 430 Personen oder als Halle für temporäre Ausstellungen mit einer Fläche von 270 m2 vorgesehen. Die Bedeutung des Verkehrshauses rechtfertigt - wie Erfahrungen bei ähnlichen Institutionen zeigen - den Bau eines Konferenz- und Vortragssaales, der für den Betrieb des Verkehrshsiuses unerlässlich und zudem von bedeutendem propagandistischem und finanziellem Nutzen ist.

Als Veranstaltungen kommen schweizerische und internationale Tagungen und Konferenzen aller Zweige des Verkehrswesens oder verwandter Gebiete, Lehrerkonferenzen, Fachkurse usw. in Betracht. Im Anschluss an die Besichtigung von Ausstellungen besteht überdies oft das Bedürfnis, Gesehenes durch Vorträge oder Filme zu ergänzen. Zudem wird das Verkehrshaus auch selbst Vertrags- und Filmabende veranstalten. Daneben kann dieser Saal für Wechseloder Sonderausstellungen im Eahmen von Aufklärungsaktionen u.a.m. verwendet werden.

d. Die Verpflegungsstätte Der Innenhof des Verkehrshauses (70 x 35 m) bietet dem Besucher Gelegenheit, den Eundgang zu unterbrechen, nach der Besichtigung auszuruhen und mit einem Getränk oder einer einfachen Mahlzeit sich zu erfrischen. Es steht dafür eine einfache, den beisonderen Betriebsverhältnissen angepasste Verpflegungsstätte zur Verfügung. Der Erlös aus der Verpachtung dieses Eestaurants stellt für den Betrieb des Verkehrshauses" eine wesentliche Einnahmequelle dar.

e. Das Einrichten der Ausstellung Die Kosten für die Gestaltung der Ausstellungen sowie den allfälligen Ankauf und das Herrichten von Ausstellungsgegenständen
werden von den SBB und der PTT in den für sie bestimmten Bäumen zu eigenen Lasten übernommen.

Die übrigen Verkehrsträger können für das Einrichten ihrer Ausstellung nur teilweise aufkommen ; ihre Leistungen - Beiträge oder Übernahme von Arbeiten machen rund 100 000 Franken aus, so dass von den für den Strassen-, Luft-,

442 Wasser- und Fremdenverkehr mit 358 400 Franken berechneten Ausstellungskosten noch 258 400 Franken ungedeckt sind. Dagegen ist zu berücksichtigen, dass die obgenannten Verkehrsträger dem Verkehrshaus wertvolles Ausstattungsmaterial abgeben.

/. Zusammenstellung der Baukosten Schienenverkehr : Grosse Halle (4) Kleine Halle (3) Verbindungstrakt (2) Geleiseanlagen Strassenverkehr : Halle 5 Luftverkehr l Wasserverkehr J Halle 7 Fremdenverkehr . . . . j Nachrichtenverkehr: Halle 8 . . . .

Allgemeine Bauten: Eingangspavillon (1) Ausstellungshalle/Konferenzsaal (6) Verbindungshallen Werkstattgebäude Erschliessungsarbeiten und Umgebungsarbeiten Verpflegungsstätte .

Unvorhergesehenes Total Ausstellungsfläche Baukubus

uisstellungsfläche in ma

Kubatur in m 3

1700 480 574 650 1987 375 } 375 250 J 1000

13520

Kosten pro m" Fr.

51.--

3360 1435

64.-- 84.--

9342

86.--

687 000 214 000 121 000 91000 800 000

5400

65.--

351 000

5400

65.--

351 000

4435 3050 4430

121.-- 102.-- 89.-- 93.--

535 000 311 000 396 000 81300

200 270 1600 --

--

880

--

Baukosten in Franken

427 500 75000 75000

9461 m2

Baukosten

51252m 3 4515800 358 400 4 874 200

Ausstellungskosten. .

Gesamte Erstellungskosten .

2. Die Finanzierung Die schweizerischen Verkehrsunternehmungen waren an der Errichtung eines Verkehrshauses von jeher sehr interessiert. So besassen die SBB für den Bau einer Eisenbahnhalle in einem künftigen Verkehrshaus eine Kücklage von 300 000 Franken. Anlässlich des Jubiläums zum 50jährigen Bestehen der SBB im Jahre 1952 beschloss deren Verwaltungsrat, an Stelle von eigentlichen Festlichkeiten diesen Fonds um weitere 700 000 Franken auf l Million Franken zu erhöhen. Ausserdem übernehmen die SBB - im Gegensatz zu den übrigen Bauten, bei denen die Bauleitung in den Händen eines Luzerner Privatarchitekten liegt - auch die Projektierung und Ausführung ihrer Hallen. Ferner leisten die dem Verband Schweizerischer Transportunternehmungen angeschlossenen Bahnen, d. h. also die schweizerischen Privatbahnen, einen Beitrag von 250 000 Franken.

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Die PTT bestreiten die Kosten für die Hallen 7 und 8. Es handelt sich dabei um zwei Bauten, die 1953 an der HOSPES in Bern aufgestellt waren; auf Ver, anlassuhg der Generaldirektion der PTT wurden sie jedoch so konstruiert, dass sie nachher als Bestandteile des Verkehrshauses in Luzern verwendet werden konnten. Die Halle 3 dient der Darstellung des Nachrichtenverkehrs, während die Halle 7 den Gruppen Luft-, Wasser- und Fremdenverkehr von der PTT solange zur Verfügung gestellt werden, bis sie eigene Hallen besitzen.

Der Schweizerische S trassenverkehrs verband leistet aus den Zinserträgnissen des CARBUBA-Fonds einen Baubeitrag von einer Million Franken, der gerade ausreicht, um die Kosten der Halle 5 und den Anteil an den gemeinsamen Bauten zu decken. Eine Erhöhung dieses - vom Bundesrat am 7. September 1956 genehmigten - Beitrages fällt derzeit ausser Betracht. Ausserdem beteiligt sich der Strassenverkehr mit rund 60 000 Franken an den Ausstellungskosten.

Den Gruppen Luft-, Wasser- und Fremdenverkehr ist es vorläufig nicht möglich, für den Bau des Verkehrshauses namhafte Beiträge zur Verfügung zu stellen. Hingegen sind sie bereit, an die Aufwendungen für die Ausstellung 40 000 Franken zu leisten. · Die Kosten für die gemeinsam benützten Käumlichkeiten, wie Eingangspavillon, Verkehrsarchiv, Werkstatt, Verbindungshallen usw., werden von den SBB, der PTT und dem Schweizerischen Strassenverkehrsverband gemeinsam, im Verhältnis der eigenen Ausstellungsfläche zur Gesamtausstellungsfläche, getragen.

Der Verein Verkehrshaus der Schweiz weist ein Vermögen von rund 180 000 Franken auf, das aus zwei Legaten besteht. Sie sind zum Teil für den Ankauf von wertvollen Museumsgegenständen zweckgebunden und sollen, soweit sie nicht für Einrichtungen verwendet werden, als unumgängliche Eeserve für nicht voraussehbare Aufwendungen erhalten bleiben.

Auf Grund der vorstehend aufgeführten Projekte ergeben sich: Erstellungskosten von insgesamt Diesen Kosten stehen folgende Beitragsleistjingen der Verkehrsträger gegenüber : Franken SBB und Privatbahnen l 366 280 PTT 1007920 Strassenverkehrswirtscha,ft l 060 000 Luft-und Wasserverkehr 40000 Total verbleiben als ungedeckte Erstellungskosten

Franken 4 874 200

3 474 200 l 400 000

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m. Der Betrieb Sämtliche Anlagen des Verkehrshauses werden vom Verein betrieben und verwaltet. Die Ausstellungshallen sollen dem Publikum vom April bis Oktober' täglich, vom November bis März voraussichtlich über das Wochenende sowie an 1-2 Nachmittagen zum Besuche offenstehen.

Im Betriebsbudget erscheinen die Einnahmen und Ausgaben als angemessen. Die Betriebseinnahmen setzen sich zur Hauptsache aus den Beiträgen der Vereinsmitglieder und den eigentlichen Betriebserträgnissen, wie Eintritte, Garderobegebühren, Entschädigungen für Benützung des Konferenzsaales bei Wechselausstellungen und Tagungen, Verpachtung der Verpflegestätte und des Kiosks zusammen.

Der Verein zählt gegen 1000 Mitglieder, die insgesamt rund 50 000 Franken leisten. Bei den Betriebserträgnissen von 40 000 Pranken machen die Eintritte mit 27 000 Franken den Hauptanteil aus. Die Ermittlung dieses Betrages basiert auf der Annahme von folgenden Besucherzahlen :, 20 000 Erwachsene, 10 000 Kinder, 20 000 Schüler. Im Hinblick auf die jährliche Passantenzahl Luzerns von rund zwei Millionen erscheinen diese Annahmen zulässig.

Die restlichen Betriebseinnahmen setzen sich aus Vermietungen, Pachtzins und Nebeneinnahmen zusammen.

Die Betriebsausgaben umfassen vor allem Personalkosten und Aufwendungen für den Betrieb des Verkehrshauses. Sie sind im Vergleich zu anderen Museen oder Institutionen von ähnlichen Ausmassen bescheiden.

Tranken Einnahmen : Mitgliederbeiträge 50 000 Eintritte 27000 Vermietungen des Konferenzsaales 6 000 Pachtzins für Kiosk und Verpflegungsstätte 5 000 Nebeneinnahmen (Garderobe, Karten usw.)

2 000 Gesamteinnahmen Ausgaben :

Personalkosten für ständiges Personal Aufsichtspersonalln den Hallen (Pensionierte) . . . .

Unterhalt, Heizung, Beleuchtung, Eeinigung . . . .

Allgemeine Ausgaben Gesamtausgaben

90 000 68 000 20 000 56 000 81 000 170 000

Die Betriebsrechnung sieht somit einen Fehlbetrag von 80 000 Franken vor.

IV. Die Verwirklichung des Verkehrshauses Weil das Baugelände im Jahre 1954 schon zur Verfügung stand und die SBB sowie die PTT in jenem Zeitpunkt, der Schweizerische Strassenverkehrsverband zwei Jahre später, bereits über die für die Errichtung ihrer Hallen erforderlichen Mittel verfügten, wurde 1956 mit den Bauarbeiten begonnen.

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Es zeigte sich aber bald die Notwendigkeit, das Verkehrshaus als Ganzes und nicht, wie zuerst vorgesehen, in Etappen zu erstellen, wobei eine erste Etappe lediglich den Schienen-, Nachrichten- und Strassenverkehr umfasst hätte. Soll das Verkehrshaus zur umfassenden Schau des schweizerischen Verkehrswesens werden, so bedingt dies eine gewisse finanzielle Mitwirkung des Bundes. Die Berücksichtigung des Luftverkehrs, der Schiffahrt und des Fremdenverkehrs im Verkehrshaus, die Errichtung des Pavillons 6 (Konferenz- und Ausstellungssaal, siehe Abbildung) und die Schaffung eines Verkehrsarchivs müssten sonst unterbleiben. Die Eröffnung des Verkehrshauses der Schweiz ist, wie bereits erwähnt, für den Sommer 1959 vorgesehen, und zwar soll in jenem Zeitpunkt ein Verkehrsriaus entstehen, das diesen Namen verdient ; würde der Bund die Sache des Verkeihrshauses im Stich lassen, so bliebe dieses Projekt für immer eine niemanden befriedigende Halbheit.

Um das Verkehrshaus als Ganzes zu verwirklichen, dennoch aber in einem nicht übersetzten Ka,hmen zu bleiben, wurde das der vorliegenden Botschaft zugrunde liegende Projekt ausgearbeitet. Wir glauben, dass seine Konzeption, die technische Ausführung und die Finanzierung als zweckmässig gelten können.

Der Einbezug des Wasser-, Luft- und Fremdenverkehrs, der, wie erwähnt, für eine umfassende Schau des schweizerischen Verkehrswesens im Verkehrshaus unerlässlich ist, verursacht eine Vermehrung der Bauten. Die Kostensteigerung gegenüber dem früheren Teilprojekt hängt damit wie auch mit dem ständig steigenden Baukostenindex zusammen. Der Verein Verkehrshaus der Schweiz stellt fest - und wir müssen ihm hierin im Prinzip beipflichten -, dass das Verkehrshaus ohne finanzielle Mithilfe des Bundes seine gesteckten Ziele nicht erreichen kann, dass aber anderseits die Natur dieser Ziele eine gewisse Bundeshilfe auch rechtfertigt. Im vorstehenden Budget allfällig nicht enthaltene Baukostenverteuerungen sollen dagegen dem Bund auch nicht teilweise zur Last fallen.

Die vom Verein Verkehrshaus der Schweiz für dieses schweizerische Gemeinschaftswerk am 4. Juli 1957 nachgesuchte Bundeshilfe sah vorerst einen einmaligen Beitrag à fonds perdu von 1,5 Millionen Franken und zur Deckung des Betriebsdefizites einen jährlichen Beitrag von 80 000 Franken vor. Das Post- und Eisenbahndepart
ement veranlasste in einem Schreiben vom 20. September 1957 den Gesuchsteller, am Verkehrswesen interessierte Kreise erneut um vermehrte finanzielle Beteiligung am Verkehrshaus zu ersuchen. Dank der vom Verein unternommenen Anstrengungen liess sich eine Herabsetzung des anbegehrten Bundesbeitrages auf 1,4 Millionen erreichen. Es sei auf die vorstehende Zusammenstellung verwiesen.

Die Errichtung .eines schweizerischen Verkehrshauses entsprechend der uns vorgelegten Pläne liegt im hohen Interesse der Förderung des Verkehrswesens. Daneben erfüllt das Verkehrshaus alle die anderen unter I vorstehend dargelegten Aufgaben.

Deshalb begrüsst und unterstützt der Bundesrat die Bestrebungen des Vereins. Der Bund ist seit Jahren im Vorstand des Vereins Verkehrshaus der

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Schweiz vertreten; das soll, wenn der nachstehende Bundesbeschluss rechtskräftig wird, auch mit Bezug auf den geschäftsleitenden Ausschuss der Fall sein.

Wir halten es auch für besonders nützlich, dass sich im Verkehrshaus die führenden Fachleute begegnen und dass mit der dem Verein angeschlossenen Schweizerischen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft eine neutrale Grundlage für das Studium und die Diskussion wichtiger, aktueller Verkehrsfragen geschaffen worden ist.

Unter diesen Umständen sollte der Bund unseres Erachtens eine unter den gegebenen Verhältnissen verantwortbare finanzielle Mitwirkung am Verkehrshaus leisten. Wir schlagen vor, einen einmaligen Bundesbeitrag für den Bau in der erforderlichen Höhe von 1,4 Millionen Franken zu gewähren, wovon l Million à fonds perdu und 0,4 Millionen als rückzahlbares Darlehen. Bei der Darlehensgewährung besteht die Meinung, dass die Eückzahlung nicht vor Ablauf einer fünfjährigen Frist beginnen soll. Die zwischen dem Bund und dem Verein Verkehrshaus der Schweiz abzuschliessende Vereinbarung, welche im übrigen Verzinsung und feste Eückzahlungen vorzusehen hat, soll indessen der geschäftlichen Situation des Vereins und seinen Möglichkeiten zur Erschliessung neuer Einnahmen gebührend Eechnung tragen. Die jährliche Leistung des Bundes an den Verein soll auf 25 000 Franken in Form eines Mitgliederbeitrages festgesetzt werden. Anderseits erwarten wir, dass der jährliche Mitgliederbeitrag der SBB und der PTT, der heute je 5000 Franken beträgt, auf je 25 000 Franken erhöht wird. Mit beiden Eegieunternehmungen gepflogene Verhandlungen haben ergeben, dass dies möglich sein dürfte. Der jährliche Fehlbetrag des Verkehrshauses wird damit auf 15 000 Franken zurückgehen. Es ist aber zu bedenken, dass der vorstehend wiedergegebene Voranschlag des Verkehrshauses eher knapp bemessen ist ; so sind darin beispielsweise nur 5000 Franken für Werbung enthalten, eine für eine derartige Institution wohl zu geringe Ausgabe. Um den Betrieb des Verkehrshauses zu gewährleisten, schlagen wird deshalb vor, der Bund möge bis zum Höchstbetrag von 25 000 Franken jährlich jener Institution für die Dauer von maximal 5 Jahren auch eine Defizitgarantie bieten. Diese Defizitgarantie soll für Ausgaben des Vereins gelten, die aus dem Betrieb des Verkehrshauses entstehen. Aufgaben, die den
Vereinszweck übersteigen, beispielsweise die Subventionierung der Fremdenverkehrswerbung, fallen nicht unter diese Defizitgarantie.

Es müssen hier auch die finanziellen Leistungen der Stadt Luzern für das Verkehrshaus erwähnt werden. Sie bestehen in der Schenkung des Baugeländes, das einen Wert von rund 2,5 Millionen Franken verkörpert, sowie in einer Eeihe kleinerer Leistungen, die hier nicht aufgezählt werden sollen. Es besteht Aussicht, dass später auch ein jährlicher Mitgliederbeitrag in. angemessener Höhe seitens der Stadt Luzern beschlossen wird. Das Interesse der Erwachsenen und der Jugend am Verkehrswesen ist gross. Wir sind deshalb überzeugt, dass dem Verkehrshaus Erfolg beschieden sein wird, wenn es seine Tätigkeit einmal aufgenommen hat. Dannzumal wird es auch möglich sein, mehr Kantone und Gemeinden als heute als Mitglieder des Verkehrshauses zu gewinnen. Vielleicht.

447

liëssen sich auch Schaukästen an Lieferindustrien des Verkehrs vermieten.

Die Institution besitzt somit noch gewisse Einnahmenreserven; anderseits aber wird vermehrte Aktivität des Verkehrshauses auch dessen Ausgaben vermehren.

Bezüglich der Aufkündigung seiner Mitgliedschaft beim Verein Verkehrshaus der Schweiz soll der Bund den übrigen Vereinsmitgliedern rechtlich gleichgestellt sein.

Auf Grund der vorliegenden Darstellungen beantragen wir Ihnen, den mitfolgenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss gutzuheissen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen. Hochachtung.

Bern, den 15. Juli 1958.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Holenstein Der Vizekanzler : F. Weber

448 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Beteiligung des Bundes am Bau und Betrieb des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 15. Juli 1958, beschliesst:

Art. l Der Bund gewährt dem Verein Verkehrshaus der Schweiz mit Sitz in Luzern an den Bau des Verkehrshauses einen einmaligen Beitrag von 1,4 Millionen Pranken, wovon l Million à fonds perdu und 0,4 Millionen als rückzahlbares Darlehen.

Art. 2 Der Bund wird mit einem Beitrag von 25 000 Franken jährlich Mitglied des Vereins Verkehrshaus der Schweiz.

Er übernimmt bis zum Höchstbetrag von 25 000 Pranken jährlich für die Dauer von maximal 5 Jahren eine Defizitgarantie zugunsten dieser Institution.

Art. 3 In einer zwischen dem Bund und dem Verein Verkehrshaus der Schweiz abzuschhessenden Vereinbarung werden die Einzelheiten der vorstehenden Bestimmungen geregelt und die Vertreter des Bundes im Vorstand und im geschäftsleitenden Ausschuss des Verkehrshauses bestimmt.

Art. 4 Dieser Bundesbeschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beteiligung des Bundes am Bau und Betrieb des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern (Vom 15. Juli 1958)

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Jahr

1958

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

7643

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.07.1958

Date Data Seite

433-448

Page Pagina Ref. No

10 040 281

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