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Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen Submissionsanzeigen
AESCH (BL) PTT NEUBAU Eingabetermin : 24. September 1971 Das Projekt umfasst 16 800 m3 umbauten Raum.
Bauprogramm: September 1971-April 1973.
Zur öffentlichen Ausschreibung gelangen: Arbeitsumfang : Franken
251-254 Sanitäre Anlagen 68 000 212 Montagebau (vorfabrizierte Beton-Fassadenverkleidung) 170 000 222 Spenglerarbeiten (in Kupfer) 77 000 224 Dachhaut (Kiesklebedächer) 71 000 271 Gipserarbeiten 135 000 281 Bodenbeläge (PVC + Linobeläge) 55 000 281 Bodenbeläge in Kunststein (Treppenanlagen) 50 000 Die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich zu verlangen bei Architektengemeinschaft K. Ackermann, Architekt, H.Wirz, dipi. Arch. SIA, Feierabendstrasse 56,4000 Basel. Vom 23. August bis 3. September 1971 Auskunftserteilung daselbst.
Angebote mit der Aufschrift : Aesch (BL) PTT Neubau sind der Eidgenössischen Bauinspektion III, Kapellenstrasse 5, 3003 Bern bis 24. September 1971, verschlossen einzureichen.
Offerteneröfmung daselbst am 27. September 1971,14.00 Uhr.
Bern, den 20. August 1971 Direktion der Eidgenössischen Bauten Bauinspektion HL
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Zürich, Erweiterung Chemie-Abteilung ETH, 2. Bauetappe Bauprogramm: Juni 1970-Juni 1973 Zur öffentlichen Ausschreibung gelangen folgende Arbeitsgattungen : Türzargen Türen Unterlagsböden Kunststeinarbeiten Natursteinarbeiten Akustik-Metalldecken Beleuchtungskörper Alle Interessenten, die an einer Submission teilnehmen möchten, werden ersucht, dies bis 15. September 1971 dem beauftragten Architekten, Dr. Roland Rohn, Architekt BSA/SIA, Restelbergstrasse 97,8044 Zürich, Tel. (051) 6015 30, unter Angabe des Bauobjektes und der Arbeitsgattung schriftlich zu melden. Es sind keine weiteren Submissionsanzeigen vorgesehen. Die Wettbewerbsunterlagen werden zu gegebener Zeit zugestellt.
Zürich, den 20. August 1971 Direktion der Eidgenössischen Bauten Bauinspektion V, Zürich
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Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.
Die Antragsformulare DA-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.
Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von 1.20 Franken bezogen werden.
Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:
Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 12. Nachtrag Stand 1. Mai 1971
Preis Fr. 6.30
Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.
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Internationales Steuerrecht der Schweiz Unter diesem Titel veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Sammlung schweizerischer Abkommen und Ausführungsvorschriften. Das Werk wird im Endausbau enthalten : I. alle Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, die Ausführungsvorschriften des Bundes, die internationalen Gegenrechtserklärungen über Erbschafts- und Schenkungssteuern und die Musterabkommen der OECD; II. die steuerlichen Bestimmungen aus anderen Abkommen (Auszüge und Hinweise); III. die staatsvertragliche Regelung der steuerlichen Privilegien der diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und ihres Personals sowie der internationalen Organisationen und ihrer Beamten.
Bisher sind zwei Bände (Teil I) erschienen. Das Werk wird durch periodische Nachträge nachgeführt und durch einen dritten Band (Teile II und III) ergänzt werden.
Der Preis für die beiden bisher erschienenen Bände beträgt 40 Franken.
Bestellungen sind schriftlich zu richten an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Unterabteilung internationales Steuerrecht, 3003 Bern.
Die Arbeitsgruppe für die Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung veröffentlicht sämtliche Stellungnahmen der Kantone, Parteien und Universitäten sowie Beiträge verschiedener Organisationen in 4 Bänden.
Band I Band ü Band m Band IV
Kantone Parteien Universitäten Varia
1016 Seiten 339 Seiten 633 Seiten 212 Seiten
Fr.
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16.-- 9.-- 13.-- 7.--
Die Publikation kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1971
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
33
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
20.08.1971
Date Data Seite
389-392
Page Pagina Ref. No
10 045 154
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
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