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Bundesblatt

Bern, den 28. Mai 1971

123. Jahrgang Band I

Nr. 21 Erscheint wöchentlich. Preis : Inland Fr. 44.- im Jahr, Fr. 26.- im Halbjahr, Ausland Fr. 58.im Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr. Inseratenverwaltung : Permedia, Publicitas-Zentraldienst für Periodika, Hirschmattstrasse 36,6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66

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Botschaft

des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Gebäudes für die Schweizerische Botschaft in Canberra (Vom 5. Mai 1971)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Am 7. September 1945 unterbreiteten wir Ihnen eine Botschaft über die Errichtung neuer schweizerischer Gesandtschaften im Auslande (BB119451114).

Mit Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1945 (BB11945 II164) ermächtigten Sie den Bundesrat, u. a. auch in Australien eine diplomatische Mission zu errichten.

Übersicht Seit der Ernennung im Jahre 1961 eines diplomatischen Vertreters in Australien konnte die Frage der Unterbringung der Botschaft in keiner befriedigenden Weise gelöst werden. Erst mit dem Abschluss eines Baurechtsvert'rages im März 1963 mit den australischen Behörden steht der Eidgenossenschaft ein geeignetes Grundstück für den Botschaftsneubau zur Verfügung. Die Planung und Vorprojektierung gestalteten sich langwierig. Das Ende 1969 ausgewählte Projekt eines Schweizer Architekten musste mehrmals überarbeitet werden; dadurch konnten die Baukosten von ursprünglich 6 840 000 auf 5 300 000 Franken gesenkt werden.

Jetzt handelt es sich darum, einerseits die vertraglichen Vereinbarungen mit Australien einzuhalten und andererseits die sofortige Inangriffnahme des Bauvorhabens sicherzustellen, um Preiserhöhungen, die sich aus der ständigen Baukostenteuerung ergeben, nach Möglichkeit zu vermeiden.

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I. Einleitung Die seinerzeit vorgenommenen Abklärungen ergaben, dass unser Vorhaben von australischer Seite mit grösster Genugtuung aufgenommen wurde, dass aber Australien nicht Gegenrecht halten konnte. Gleichwohl gelangte der Bundesrat zur Auffassung, die Voraussetzungen zur Errichtung einer schweizerischen diplomatischen Vertretung in Australien seien vorhanden. Der Verwirklichung dieses Projekts standen aber gewisse praktische Schwierigkeiten entgegen (Unterbringung der Mission), so dass es vorläufig zurückgestellt wurde.

II. Entwicklung Die wachsende Bedeutung der wirtschaftlichen Beziehungen unseres Landes mit Australien hat das Eidgenössische Politische Departement später veranlasst, die Frage der Akkreditierung eines diplomatischen Vertreters erneut zu prüfen. In seiner Sitzung vom 19. Mai 1961 ernannte der Bundesrat den ersten schweizerischen Botschafter in Australien, wobei unsere Vertretung in Canberra gleichzeitig in den Rang einer Botschaft erhoben wurde. Dies rechtfertigte sich nicht nur im Hinblick auf die Bedeutung, welche Australien für uns als Handelspartner hat (unsere Exporte nach Australien beliefen sich im Jahre 1960 auf 125 Mio. Fr.), sondern auch wegen der politischen Rolle, welche Australien auf internationaler Ebene spielt.

III. Heutige Lage

Die Unterbringung der Botschaft in Canberra vermochte nicht zu befriedigen. Da es unmöglich war, geeignete Gebäude zu kaufen oder langfristig zu mieten, sahen wir uns veranlasst, für den Bau der notwendigen Gebäude Land zu erwerben. Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 8. März 1963 wurde mit den australischen Behörden ein Vertrag mit Baurecht (Leasehold) für ein Grundstück an der Melbourne Avenue und Somerset Crescent von 14 000 m 2 abgeschlossen. Der Bund verpflichtete sich, das Land innerhalb einer Frist von drei Jahren zu überbauen. Die Verhandlungen mit ortsansässigen Architekten über die Bauplanung zogen sich in die Länge und führten schliesslich zu keinem befriedigenden Ergebnis. In der Folge wurden von der Direktion der eidgenössischen Bauten fünf Architekten aus der Schweiz und vier aus Australien eingeladen, Entwürfe für den Bau von Kanzlei und Residenz auszuarbeiten.

Inzwischen war aber die vertraglich festgesetzte Frist für den Baubeginn abgelaufen. Die australischen Behörden stimmten schliesslich einer Fristverlängerung bis 1. September 1970 zu. Damit das Bauvorhaben in Angriff genommen werden konnte, ermächtigte der Bundesrat am 4. Februar 1970 die Direktion der eidgenössischen Bauten im ersten Nachtrag zum Voranschlag 1970, für einen Teil des Architektenhonorars und die ersten Umgebungsarbeiten auf dem gepachteten Grundstück einen Objektkredit von 200 000 Fr. aufzunehmen.

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IV. Planung Der für die Bewertung der neun eingegangenen Entwürfe eingesetzten Expertenkommission gehörten einerseits Architekt Alberto Camenzind, Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich und Mitglied der eidgenössischen Kunstkommission, und anderseits Vertreter der Direktion der eidgenössischen Bauten und des Eidgenössischen Politischen Departements an.

In der Sitzung vom 12. und 13. November 1969 entschieden sich die Experten für das Projekt des Architekten Hermann Baur, Basel. Dieses Vorprojekt kam unserem Ziel, der Botschaft eine einfache und doch gediegene Note zu geben, am nächsten. Mit der Verwirklichung des Baur-Projekts entsteht ein zeitgemässes Bauwerk, welches das moderne architektonische Gepräge der Hauptstadt zu bereichern vermag. Die australischen Behörden (Department of Interior und die National Capital Development Commission) haben bereits ihrer Anerkennung Ausdruck gegeben.

Nachdem das Projekt Baur grundsätzlich genehmigt worden war, entsandte die Direktion der eidgenössischen Bauten einen Vertreter mit verschiedenen Aufträgen nach Canberra : Kontaktnahme mit unserer Botschaft und den zuständigen Instanzen ; Vorlage der Projektpläne an Behörden ; Besprechungen mit Verbindungsarchitekten und Spezialisten zur Abklärung der Frage, wie das Projekt den besonderen Gegebenheiten entsprechend verwirklicht werden kann; Besichtigung der Örtlichkeiten; Abklärung der wichtigsten technischen und juristischen Voraussetzungen sowie der örtlichen Gepflogenheiten. Die Kontakte und Besprechungen erwiesen sich als nützlich, und die vorgelegten Projektpläne fanden bei den konsultierten Instanzen gute Aufnahme, so dass für deren Weiterbearbeitung keine Hindernisse mehr im Wege standen.

V. Projekterläuterung Eine Darstellung des projektierten Neubaues mit einer Modellaufnahme befinden sich im Anhang der Botschaft.

Die Kostenschätzung des Architekten (Preisstand 1970) erfolgte nach Fühlungnahme mit zwei unabhängigen «Quantity surveyors» in Australien. Sie lautet wie folgt : Franken

Vorbereitungsarbeiten Gebäude Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung (künstl. Gestaltung)

20 000.-- 4 100 000.-- 590 000.-- 70 000.-- 440 000.-- 80 000.--

5 300 000.-- Abzüglich Objektkredit von Fr. 200 000 für Vorbereitungsarbeiten (BRB vom 4. 2. 1970) 200 000.-- Notwendiger Baukredit 5 100 000.--

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Preisvergleiche haben ergeben, dass die Baukosten in Australien rund 35 % höher liegen als in der Schweiz. Unterschiedliche klimatische Voraussetzungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Baukonstruktion.

VI. Rechtfertigung des Bauvorhabens Die nachfolgenden Überlegungen rechtfertigen die Höhe der Baukosten für ein repräsentatives schweizerisches Botschaftsgebäude in Canberra. Der Handel mit Australien hat in den letzten Jahren stark zugenommen (unsere Ausfuhren erreichten 1970 einen Wert von rund 236 Mio. Fr. gegenüber Einfuhren in der Höhe von 38 Mio.). Grossfirmen haben in Australien Kapital im Betrage von über l Milliarde Franken investiert. Der Kontinent sieht einem weitern starken Wirtschaftsaufschwung entgegen (reiche Mineralvorkommen, an deren Erforschung übrigens auch unsere Industrie beteiligt ist, rasch fortschreitende industrielle Entwicklung).

Gemessen an der Bedeutung Australiens als Wirtschaftspartner und bei Berücksichtigung der dortigen Baukosten ist das Projekt keineswegs übertrieben. Es handelt sich um eine Investition, deren Höhe zwar im Augenblick beeindrucken mag, die sich aber schon nach wenigen Jahren als sehr gut angewendet erweisen kann.

Das Eidgenössische Politische Departement hat alle Möglichkeiten ausgeschöpft, für die Unterbringung der Residenz und Kanzlei eine kostenmässig günstigere Lösung zu finden. Die in den letzten Jahren offerierten Kaufobjekte hatten entweder eine schlechte Lage oder waren in einem baulichen Zustand, der unverhältnismässig grosse Umbau- und Instandsetzungskosten verursacht hätte. Bei allem Aufwand wären diese Liegenschaften dennoch nicht befriedigend gewesen.

Die wesentlichsten Vorteile des Neubaues können wie folgt zusammengefasst werden : - Maximale Ausnutzung des Bauvolumens mit zweckmässiger Einteilung.

- Überraschungen sind bei Neubauten weniger häufig als bei Umbauten.

- Bei der Raumgestaltung des Botschaftsgebäudes können die besonderen Erfordernisse des Dienstes voll und ganz berücksichtigt werden.

Gestützt auf diese Darlegungen empfehlen wir Ihnen, den beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss anzunehmen. Es wäre wünschenswert, wenn die Frage der Errichtung eines Botschaftsgebäudes in Canberra spätestens in der kommenden Herbstsession von beiden Räten abschliessend behandelt werden könnte. Die sofortige Inangriffnahme
des Bauvorhabens wäre nämlich für den Bund vorteilhaft, da dadurch Preiserhöhungen, die sich aus der ständigen Baukostenteuerung ergeben, vermieden werden könnten.

Die Zuständigkeit beruht auf Artikel 85 Ziffern l und 10 in Verbindung mit Artikel 102 Ziffern 8 und 14 der Bundesverfassung.

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Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 5. Mai 1971 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident : Gnägi Der Bundeskanzler: Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über die Bewilligung eines Objektkredites für die Erstellung eines Gebäudes für die Schweizerische Botschaft in Canberra

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffern l und 10, in Verbindung mit Artikel 102 Ziffern 8 und 14 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 5. Mai 1971, beschliesst:

Art. l Für die Erstellung eines Botschaftsgebäudes in Canberra, das die Kanzlei und die Residenz des Missionschefs einschliesst, wird ein Objektkredit von 5 100 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

2 Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

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Anhang l Beschrieb des Botschaftsneubaues Situation: Das Gelände befindet sich in einem Quartier im Süden der Stadt, an der Kreuzung Melbourne Avenue und Somerset Crescent. Es kann zu den schönsten in der Umgebung des Parlamentssitzes (Capitol) und der Verwaltungszentren gezählt werden.

Die Ausrichtung der Hauptfront des Botschaftsgebäudes zur Fernsichtseite (Rundblick auf Stadt, See und die weitere Umgebung) und gleichzeitig zur Sonnenseite (Norden) ist der Ausgangspunkt des Bauprogramms. Die Erschliessung erfolgt durch eine neue von der Melbourne Avenue ausgehende Zugangsstrasse, welche von Süden her zu den Gebäulichkeiten führt. Die Höhe der flachgedeckten, zweigeschossigen Gebäude entspricht den örtlichen Vorschriften.

Bauprogramm: Dieses umfasst das Kanzleigebäude und die Residenz.

Beide Gebäudeteile sind baulich zusammengefasst, indem sie sich hufeisenförmig um einen Innenhof gruppieren, wodurch erreicht wird, dass die Zugänge zur Kanzlei einerseits und zur Residenz anderseits vollständig getrennt sind und eine gegenseitige Einsichtnahme verhindert wird. Eine Zusammenlegung der mechanischen Einrichtungen und Installationen ist gewährleistet, was sich im Betrieb und im Unterhalt vorteilhaft auswirkt.

Das Kanzleigebäude (mit vorgelagerten Autoeinstellplätzen) kann auf der Westseite des Geländes direkt erreicht werden.

Es umfasst folgende Räumlichkeiten: Einen zentralen Empfangsraum mit Ausrichtung auf den Innenhof. Links vom Empfangsraum befinden sich das Büro des Missionschefs mit direkt anschliessendem Sekretariatsbüro, die Büros für zwei Diplomaten, einen Spezialattaché, zwei Sekretärinnen sowie ein Reservebüro. Den für die Kanzlei notwendigen Räumlichkeiten ist ausserdem ein «Strong-Room» für den Radio-, Telex- und Chiffredienst sowie für die Registratur und das Archiv angegliedert.

Ein Besucherzimmer sowie ein Bibliothekszimmer, das zugleich als Sitzungszimmer benützt werden kann, vervollständigen die Kanzleieinrichtung.

Im Obergeschoss des Kanzleigebäudes befindet sich die Abwartwohnung bestehend aus Wohnzimmer, drei Schlafzimmern, Küche, Bad mit Toiletten, Terrasse und Balkon. Von dieser Dienstwohnung führt ein direkter Zugang zur Kanzlei wie auch zu den Untergeschossen des ganzen Komplexes, in welchen neben vier Garagenplätzen die Abstell- und Kellerräume, sowie die Heizund
Klimazentrale untergebracht sind. Mit dieser Anordnung wird nicht nur der Sicherheit der Botschaft, sondern auch den ortsüblichen feuerpolizeilichen Vorschriften weitgehend Rechnung getragen.

Die Büros sind nach Westen, dasjenige des Botschafters nach Norden, also zum Garten hin, ausgerichtet.

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Das Residenzgebäude wird von der Zufahrtsstrasse über einen Kehrplatz erreicht.

Das Erdgeschoss umfasst: Eine grosse, längsausgerichtete Eingangshalle, welche durch Glasfronten getrennt in die gartenseitigen Repräsentations- und Speiseräume überleitet. Im grossen Aufenthaltsraum befindet sich ein offener Kamin. Auf der nördlichen Längsfront bietet ein überdeckter Sitzplatz hinreichend Sonnenschutz; die Eingangspartie hat ein weitausladendes Regendach. Ein separater Zugang führt zu den Diensträumen mit Küche, Office, Waschraum, Abstellplätzen und Toilettenräumen und zur Garage des Botschafters. Neben dem grossen Empfangszimmer ist ein kleiner Speiseraum für die Angehörigen des Botschafters vorgesehen.

Das Obergeschoss enthält die Privaträumlichkeiten des Botschafters : Dazu gehören: ein Wohnraum, ein Studio, ein Schlafzimmer mit nebenliegendem Kleiderraum, Bad und Dusche, zwei Kinderschlafzimmer mit anschliessender Toilette und Dusche, ein Gästezimmer mit Bad, ein Schrankraum sowie eine Teeküche; die vorgelagerte Aufenthaltshalle schafft mit einer repräsentativen Treppe die Verbindung zu den Empfangsräumen im Erdgeschoss.

Im gleichen Stockwerk, jedoch getrennt von der Botschafterwohnung, liegen für das Dienstpersonal eine 2-Zimmer-Wohnung sowie zwei Einzelzimmer.

Die mit diesem Personaltrakt verbundene Erdgeschosspartie weist die Empfangs-, Garderobe- und Toilettenräume auf, das Untergeschoss die notwendigen Keller- und Abstellplätze sowie Umkleide- und Duschenräume für das Personal.

Konstruktion und Ausstattung: Wegen der besonderen klimatischen Gegebenheiten sowie der hohen Unterhaltskosten in Australien ist auf solide und möglichst unterhaltsfreie Bauweise Bedacht zu nehmen. Die Aussenwände des Gebäudes bestehen aus einer Zweischalenkonstruktion, aussen Sichtbeton, innen Backsteinvormauerung, eine Baumethode, die sich in Australien bewährt hat. Die West- und Ostfronten von Büros und Wohnräumen sind mit äusseren Sonnenschutzblenden versehen. Die oberirdischen Räume sind vollklimatisiert.

Alle Fenster haben Naturholzrahmen und sind mit einfacher Verglasung versehen.

Die verwendeten Bodenbeläge bestehen in den allgemeinen Räumlichkeiten, den Aufenthalts- und Wohnräumen aus Tonplatten. Die Arbeits- und Privaträume werden mit Spannteppichen versehen. Alle Untergeschosse weisen Zementböden
auf. Sämtliche inneren Sichtbacksteinwände werden weiss gestrichen, alle Nassräume mit Wandplatten versehen. Die Abdichtung der Flachdä, eher erfolgt mit drei Lagen Bitumen und Kies, die Einfassung der Spenglerarbeiten in Aluminium. Die Terrassen und Vordächer werden teilweise bepflanzt.

Die umfangreiche Ausstattung der sanitären Installationen in den beiden Gebäuden entspricht dem ortsüblichen Standard.

Die sanitären Installationen in den beiden Gebäuden entsprechen dem ortsüblichen Standard.

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Umgebung: die Gartenanlage bietet für die Erstellung eines Schwimmbeckens genügend Raum. Die klimatischen Verhältnisse in Canberra rechtfertigen diese zusatzliche Anlage. Auf eine harmonische Bepflanzung des Gartens wird besonders Wert gelegt.

Modellphoto des Botschaftsgebäudes in Canberra

Anhang 2 S £

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines Gebäudes für die Schweizerische Botschaft in Canberra (Vom 5. Mai 1971)

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28.05.1971

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