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(Vom 24. März 1971) Der Gasverbund Ostschweiz AG, Zürich, wurde die Konzession und das Enteignungsrecht für den Bau und Betrieb einer Rohrleitungsanlage zur Beförderung von Erdgas von Schlieren nach Morgen erteilt. Bei der vorgesehenen Leitung handelt es sich um den westlichen Teil der die Stadt Zürich umfahrenden Ringleitung.

(Vom 31. März 1971) Herrn Heinz Masshardt, Dr. iur., Fürsprecher, Chef der Abteilung Wehrsteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung, wurde der Titel eines Vizedirektors ad personam verliehen.

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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen Notifikation

jetzt unbekannten Aufenthalts, wird hiermit eröffnet: Die Eidgenössische Alkoholverwaltung in Bern veruteilte Sie am 22. Februar 1971 auf Grund des am 28. Oktober 1970 durch das Zollamt Müstair gegen Sie aufgenommenen Strafprotokolls, wegen Widerhandlung gegen das Alkoholgesetz, in Anwendung von Artikel 53 dieses Gesetzes zu einer Busse von 410.Franken, die sich infolge der abgegebenen Unterziehungserklärung auf 273.35 Franken ermässigte.

Die Strafverfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Sie haben die Möglichkeit den Betrag der Busse innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung dieser Notifikation durch Beschwerde (im Doppel) beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern anzufechten. Falls keine Beschwerde erfolgt, wird die Strafverfügung nach Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar.

Nach Eintritt der Rechtskraft wird der geschuldete Bussenbetrag von 273.35 Franken mit der von Ihnen geleisteten Hinterlage beglichen. Der verbleibende Betrag wird alsdann bei der Zollkreisdirektion Chur hinterlegt und kann dort durch Sie oder durch eine durch Sie ermächtigte Person gegen Quittung in Empfang genommen werden.

Bern, den 8. April 1971 Eidgenössische Oberzolldirektion

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1971

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14

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.04.1971

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686-686

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