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Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung

Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.

Die Antragsformulare DA-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von 1.20 Franken bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 10. Nachtrag Stand l. Mai 1969 Preis : 5.60 Franken Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Internationales Steuerrecht der Schweiz Unter diesem Titel veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Sammlung schweizerischer Abkommen und Ausführungsvorschriften. Das Werk wird im Endausbau enthalten : I. alle Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, die Ausführungsvorschriften des Bundes, die internationalen Gegenrechtserklärungen über Erbschafts- und Schenkungssteuern und die Musterabkommen der OECD; II. die steuerlichen Bestimmungen aus anderen Abkommen (Auszüge und Hinweise) ; III. die staatsvertragliche Regelung der steuerlichen Privilegien der diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und ihres Personals sowie der internationalen Organisationen und ihrer Beamten.

Bisher sind zwei Bände (Teil I) erschienen. Das Werk wird durch periodische Nachträge nachgeführt und durch einen dritten Band (Teile II und III) ergänzt werden.

Der Preis für die beiden bisher erschienenen Bände beträgt 40 Franken.

Bestellungen sind schriftlich zu richten an die Eigenössische Steuerverwaltung, Unterabteilung internationales Steuerrecht, 3003 Bern.

Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für die Förderung der beruflichen Alters-, Invaliden- und Hinteriassenenvorsorge (Zweite Säule -- Pensionsversicherung) vom 16. Juli 1970 Aus dem Inhalt: Dreisäulenkonzeption, Entwicklung und heutiger Stand der Pensionsversicherung, Skizze eines eidgenössischen Obligatoriums der Pensionsversicherung für Arbeitnehmer (Geltungsbereich, Anspruchsvoraussetzungen, Leistungsbemessung, Finanzierung, Organisation, Eintrittsgeneration, Freizügigkeit, Steuerprobleme), Förderungsmassnahmen ohne Obligatorium, Stellungnahme zum Vorschlag für ein indirektes Obligatorium, Zusammenfassung. Anhänge: Übersicht über einige ausländische Regelungen, Ergebnisse der Pensionskassenstatistik 1966, versicherungsmathematische Angaben zu einer Modellkasse.

Der Bericht kann unter Nummer 318.125 in deutscher und französischer Sprache zum Preise von Fr. 5.80 bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern bezogen werden.

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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Verzeichnis der in der Invalidenversicherung zugelassenen Sonderschulen Das Verzeichnis ist auf losen Blättern in zwei Ringheftern aus Pressspan zusammengefasst und mit einem Griffregister nach Kantonen geordnet. Jede Schule erscheint auf einem separaten Blatt, das neben Adresse, Telephonnummer und dem Träger der Schule Auskunft gibt über Aufnahme: Knaben oder Mädchen, Mindestalter; Art des Gebrechens; Durchführung weiterer Einzelmassnahmen; Zahl der Plätze sowie allfällige weitere Abteilungen.

Die zwei Ringhefter können unter Nummer 318.511 zumPreisevonFr.21.bei der Eidgenössischen Drucksachen-und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden. Dem Verzeichnis liegt ein Bestellschein bei, mit welchem sich Interessenten als Abonnent für die Nachträge vormerken lassen können.

ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: 22 Franken.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und MateriaLzentrale, 3000 Bern.

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Jahr

1971

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1

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08

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.02.1971

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326-328

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