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Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung

Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.

Die Antragsformulare DA-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschhiss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von 1.20 Franken bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 10. Nachtrag Stand 1. Mai 1969 Preis: 5.60Franken Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :

Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1970.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Preis Fr. 3.60

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 11. Nachtrag Stand 1. Mai 1970

Preis Fr. 6.40

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Die Arbeitsgruppe für die Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung veröffentlicht sämtliche Stellungnahmen der Kantone, Parteien und Universitäten sowie Beiträge verschiedener Organisationen in 4 Bänden.

Band I Bandii Band III BandlV

Kantone Parteien Universitäten Varia

1016 Seiten 339 Seiten 633 Seiten 212 Seiten

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

16.-- 9.-- 13.-- 7.--

Die Publikation kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

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Textausgabe zum Arbeitsgesetz Sie kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von S Franken bezogen werden.

Sie enthält die Texte des Arbeitsgesetzes sowie der Verordnungen I und II und der Verfügung Nr. l des EVD über die internationalen Organisationen.

Zu den einzelnen Artikeln des Gesetzes und der Verordnungen wurden Fussnoten angebracht, um den Zusammenhang der Vorschriften deutlich zu machen. Ein ausführliches Sachregister erleichtert die Auffindung der einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen.

Fünf Anhänge ergänzen die amtlichen Texte, wobei der Geltungsbereich der Sonderbestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit (VO II), die kantonale Behördenorganisation, eine Übersicht über die kantonalen Feiertage, die den Sonntagen gleichgestellt sind, und eine Liste über die gesetzlichen Ferienansprüche in den einzelnen Kantonen dargestellt werden. Ganz besonderes Interesse dürfte der Anhang V, Muster für Stunden- und Schichtenpläne, finden; im Mehrfarbendruck werden 9 Planbeispiele über den ununterbrochenen Betrieb anschaulich wiedergegeben und zudem erläutert. Diese Beispiele beruhen selbstverständlich auf den einschlägigen arbeitsgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber auch auf der Praxis des BIGA als Bewilligungsbehörde für industrielle Betriebe. Die Textausgabe wird deshalb namentlich dem Praktiker gute Dienste leisten.

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Bundesblatt

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Jahr

1971

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.03.1971

Date Data Seite

406-408

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10 044 976

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