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Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.

Die Antragsformulare DA-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - den Bundesbeschluss vom22.Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von 1.20 Franken bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 12. Nachtrag Stand 1. Mai 1971

Preis Fr. 6.30

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Verzeichnis der in der Invalidenversicherung zugelassenen Sonderschulen Das Verzeichnis ist auf losen Blättern in zweiRingheftein aus Pressspan zusammengefasst und mit einem Griffregister nach Kantonen geordnet. Jede Schule erscheint auf einem separaten Blatt, das neben Adresse, Telephonnummer und dem Träger der Schule Auskunft gibt über Aufnahme: Knaben oder Mädchen, Mindestalter; Art des Gebrechens; Durchführung weiterer Einzelmassnahmen; Zahl der Plätze sowie allfällige weitere Abteilungen.

Die zwei Ringhefter können unter Nummer 318.511 zum Preise von Fr. 21.bei der Eidgenössischen Drucksachen-und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden. Dem Verzeichnis liegt ein Bestellschein bei, mit welchem sich Interessenten als Abonnent für die Nachträge vormerken lassen können.

ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement : 24 Franken.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

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Jahr

1971

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.07.1971

Date Data Seite

1531-1532

Page Pagina Ref. No

10 045 120

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