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Aus den Verhandlungen des Bundesrates (Vom

30. August 1948)

Der Bundesrat hat dem Kanton Bern an die Kosten der Korrektion der «Allaine» in Pruntrut einen Bundesbeitrag bewilligt.

Der Bundesrat hat dem Kanton Graubünden an die Kosten der Erstellung einer Sennhütte mit Stallbaute und Wasserversorgung in der Schmittneralp, Gemeinde Schmitten, einen Bundesbeitrag bewilligt.

Der Bundesrat hat dem Kanton Tessin an die Kosten der Alpverbesserung auf den Alpen des Patriziates von Prato Leventina, Gemeinde Prato Levantina, I. Etappe, einen Bundesbeitrag bewilligt.

Der Bundesrat hat dem Kanton Tessin an die Kosten der Alpverbesserungen I.Etappe al Mattro (Consorzio dell'alto Cassarate), Gemeinde Sala, einen Bundesbeitrag bewilligt.

Der Bundesrat hat dem Kanton Wallis an die Kosten der Erstellung eines Alpstalls und einer Wasserzuleitung Alpage de Marais, Gemeinde Grimentz, einen Bundesbeitrag bewilligt.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des ßundes # S T #

Kündigung der 4% -Anleihe der schweizerischen Eidgenossenschaft von 1933 auf 15. Dezember 1948 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. August 1948 beschlossen, die 4 %-Anleihe der schweizerischen Eidgenossenschaft von 1933 auf Grund von Ziffer 3 der Anleihebedingungen auf'den 15. Dezember 1948 zur Kückzahlung zu kündigen.

Ili Die Obligationen können vom Inhaber bei den Niederlassungen der Schweizerischen Nationalbank und bei den dem Kartell schweizerischer Banken oder dem Verband schweizerischer Kantonalbanken angehörenden Instituten kostenlos eingelöst werden.

Die Schuldbuchforderungen werden von der Schweizerischen Nationalbank in Bern zurückbezahlt.

: Nach dem 15. Dezember 1948 hört die Verzinsung dieser zur Rückzahlung aufgerufenen Anleihe auf.

, Falls der Bundesrat bis zur Bückzahlung die Aufnahme einer neuen Anleihe beschliesst, wird den Inhabern von Obligationen und Schuldbuchforderungen der 4 %-Anleihe der schweizerischen Eidgenossenschaft von 1933 das Becht zur Konversion eingeräumt.

Bern, den 27. August 1948.

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Eidgenössische Finanzverwaltung

Notifikation Aus einem am 2. Juni 1948 gegen Sie aufgenommenen Strafprotokoll geht hervor, dass Sie in der Zeit vom November 1947 bis Januar 1948 3000 Päckchen Zigaretten ohne Anmeldung zur Zollbehandlung über das Zollamt Basel Bad.

Bahn ausführten und sich, dadurch eines Bannbruches schuldig machten. In Anwendung der Artikel 76, Ziffer 2, 77 und 91 des Zollgesetzes verurteilte Sie die Oberzolldirektion am 24. August 1948 zu einer Busse von Fr. 1910.

Sofern Sie sich binnen 14 Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation der Strafverfügung förmlich und unbedingt unterziehen, ermässigt sich die Busse, gemäss Artikel 94 des Zollgesetzes und Artikel 296 des Bundesstrafrechtspflegegesetzes, um einen Viertel, d. h. um Fr. 477.50. Unterziehen Sie sich der administrativen Strafverfügung nicht, so können Sie innert 20 Tagen bei der Oberzolldirektion Einsprache erheben und gerichtliche Beurteilung verlangen. Unterbleibt die Einsprache, so haben Sie noch die Möglichkeit, innert 30 Tagen seit Erscheinen der Notifikation gegen die Höhe der Busse Beschwerde beim eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement zu führen. Nach Ablauf dieser.

Frist erwächst die Strafverfügung in Bechtskraft.

Bern, den 26. August 1948.

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Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement.

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Urteil 21. November 1903, von Wynigen (Bern), Vertreter, wohnhaft gewesen Beckenhofstrasse 57, Zürich, jetzt unbekannten Aufenthalts, ,

erkannt :

Der Angeschuldigte wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen verschiedene Verfügungen des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und der eidgenössischen Preiskontrollstelle, begangen durch Kauf und Verkauf von 2580 kg Wellblech, gebraucht, zu stark übersetztem Preise und im Kettenhandel,, sowie durch Handel mit Nutzeisen ohne Bewilligung und verurteilt: 1. zu einer Busse von Fr. 800.-- 2. zu den Verfahrenskosten von » 83.-- 3. zur Herausgabe des widerrechtlich erzielten Gewinnes von Fr. 215 an die Bundeskasse.

Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn es nicht binnen 20 Tagen beim kriegswirtschaftlichen Strafappellationsgericht angefochten wird.

Chur, den 15. Juli 1948.

5. kriegsurirtsohaftliches eist

Strafgericht,

Der Einzelrichter: F. Jörimann

Bussenumwandlungsantrag Das Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements

Busse von Fr. 200, die bis heute noch nicht bezahlt ist, in 20 Tage Haft umzuwandeln. Der Beschuldigte kann sich innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung dieses Antrages dazu schriftlich äussern oder den Betrag von Fr. 200 einbezahlen.

Kriegswirtschaftlicher Strafentscheid

113 Strafmandat des Einzelnohters des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 1. Juli 1948 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Verkauf von Nutzholz ohne Ausscheidung nach Dimensionsklassen und Qualitäten sowie zu übersetzten Preisen.

Strafmandat: Verweis, Kosten Fr. 7.---. Fr. 46.50 als unrechtmässiger Vermögens vorteil an den Bund.

Bern, den 27. August 1948.

1. kriegswirtschaftliches

Strafgericht,

Der Einzelrichter: 0. Peter

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Öffentliche Vorladung Es wird als Beschuldigter in kriegswirtschaftlichen Strafverfahren hiemit Vorschriften. Die Verhandlung vor dem Einzelrichter des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet Dienstag, den 28. September 1948, 15% Uhr, im Strafgerichtssaal Bäumleingasse 5, I. Stock, in Basel, statt. Akteneinsicht Strafgerichtskanzlei Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, Parterre, Tel. 061/4 99 00.

B a s e l , den 24. August 1948.

8. kriegswirtschaftliches

Strafgericht:

Der Einzelrichter Dr. Walter Meyer

RISI

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Wettbewerb- und Stellenanssehreibungen, sowie Anzeigen Verpachtung der Militärkantine in Chur

Die Militärkantine auf dem Waffenplatz Chur wird hiermit zur Verpachtung ausgeschrieben.

Die Pachtbedingungen können bei der unterzeichneten Amt&stelle in Bern, Marzilistrasse 50, oder bei der eidgenössischen Kasernen- und Liegenschaftsverwaltung in Chur eingesehen werden.

Bundesblatt. 100. Jahrg. Bd. III.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1948

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.09.1948

Date Data Seite

110-113

Page Pagina Ref. No

10 036 358

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