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Neubau TT-Gebäude in Rapperswil (SG) Eingabetermin: 22. Oktoberl971 Baugrubenumschliessung mit betonierten Schlitzwänden (ca. 6000 m2 Schlitzwände) Verankerung der Schlitzwände mit Felsankern Baugruben-Aushub (ca. 41 000 m3) Pfahlfundierung (ca. 1450 m' betonierte Bohrpfähle 0 60 bis 120 cm) Bauprogramm: Januar 1972 bis November 1972 Ausschreibungsunterlagen zu beziehen bei W.Böhler, dipi. Ing. ETH/SIA, obere Bahnhofstrasse, 8640 Rapperswil (SG), vom 17. bis 24. September 1971 Begehung auf dem Bauareal: 1. Oktober 1971,14.00 Uhr.

Angebote mit der Aufschrift «TT-Betricbsgebäude Rapperswil (SG)» sind der Eidgenössischen Bauinspektion IV, Clausiusstrasse 37. 8006 Zürich, bis 22. Oktober 1971 verschlossen einzureichen.

Offertenöffnung daselbst am 29. Oktober 1971,14.00 Uhr.

Zürich, den 13. September 1971 Direktion der Eidgenössischen Bauten

Bauinspektion IV, Zürich

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 12. Nachtrag Stand 1. Mai 1971

Preis Fr. 6.30

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht Nachtrag zu der im Mai 1969 herausgegebenen Broschüre Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und private Pensionen und Renten Der in Loseblättern herausgegebene Nachtrag enthält die neuen Antragsformulare für Dänemark und Frankreich sowie Ergänzungen zu Grossbritannien und Südafrika und neue Verzeichnisse über die Doppelbesteuerungsabkommen und die staatsvertraglichen Begrenzungen der ausländischen Steuern auf den erwähnten Einkünften (Stand I.Februar 1971).

Der Nachtrag kann gegen Voreinzahlung von Fr. 2.50 auf Postcheckkonto 30-1631, Eidgenössische Steuerverwaltung, 3003 Bern (auf Rückseite des Abschnittes «Nachtrag Steuerentlastungen» und gewünschte Sprache vermerken), bezogen werden.

Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.

Die Antragsformulare DA-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

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Eine Textausgabe, enthaltend einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965

kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von l .20 Pranken bezogen werden.

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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröfientlicht ein

Verzeichnis der in der Invalidenversicherung zugelassenen Sonderschulen Das Verzeichnis ist auf losen Blättern in zwei Ringheftern aus Pressspan zusammengefasst und mit einem Griffregister nach Kantonen geordnet. Jede Schule erscheint auf einem separaten Blatt, das neben Adresse, Telephonnummer und dem Träger der Schule Auskunft gibt über Aufnahme: Knaben oder Mädchen, Mindestalter; Art des Gebrechens; Durchführung weiterer Einzelmassnahmen; Zahl der Platze sowie allfällige weitere Abteilungen.

Die zwei Ringhefter können unter Nummer 318.511 zum Preise von Fr. 21.bei der Eidgenössischen Drucksachen-und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden. Dem Verzeichnis liegt ein Bestellschein bei, mit welchem sich Interessenten als Abonnent für die Nachträge vormerken lassen können.

Internationales Steuerrecht der Schweiz Unter diesem Titel veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Sammlung schweizerischer Abkommen und Ausführungsvorschriften. Das Werk wird im Endausbau enthalten: I. alle Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, die Ausführungsvorschriften des Bundes, die internationalen Gegenrechtserklärungen über Erbschafts- und Schenkungssteuern und die Musterabkommen der OECD; II. die steuerlichen Bestimmungen aus anderen Abkommen (Auszüge und Hinweise) ; III. die staatsvertragliche Regelung der steuerlichen Privilegien der diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und ihres Personals sowie der internationalen Organisationen und ihrer Beamten.

Bisher sind zwei Bände (Teil I) erschienen. Das Werk wird durch periodische Nachträge nachgeführt und durch einen dritten Band (Teile II und III) ergänzt werden.

Der Preis für die beiden bisher erschienenen Bände beträgt 40 Franken.

Bestellungen sind schriftlich zu richten an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Unterabteilung internationales Steuerrecht, 3003 Bern.

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ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: 24 Franken.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Die Arbeitsgruppe für die Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung veröffentlicht sämtliche Stellungnahmen der Kantone, Parteien und Universitäten sowie Beiträge verschiedener Organisationen in 4 Bänden.

Band I Kantone 1016 Seiten Fr. 16.-- Band II Parteien 339 Seiten Fr. 9.-- Band III Universitäten 633 Seiten Fr. 13.-- Band IV Varia 212 Seiten Fr. 7.-- Die Publikation kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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Jahr

1971

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2

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37

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.09.1971

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617-620

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10 045 179

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