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10827 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee (Vom 10. Februar 1971)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren, Am 13. Mai 1966 unterbreiteten wir Ihnen, auf Grund eines Postulats von Herrn Nationalrat Baudère, einen Bericht über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee (BB119661744).

In diesem Bericht war auch die Stellungnahme zu einer Motion des Herrn Nationalrat Weisskopf über die künftige Verwendung des Waffenplatzes Sitten enthalten.

Wir erachten es als zweckmässig, Ihnen nach Ablauf einer Zeitspanne von fünf Jahren einen Bericht über den Stand unserer Vorhaben und über die derzeitige Situation auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze zu unterbreiten. Diesem Sachgebiet kommt eine besondere Bedeutung zu, handelt es sich doch darum, in einer Zeit intensiver Entwicklung in vielen Bereichen unseres Landes die Voraussetzungen für die zweckmässige Ausbildung der ebenfalls in Entwicklung befindlichen Armee sicherzustellen. Dies ist eines der wesentlichsten Ziele der in Angriff genommenen Neuerungen auf dem Gebiet der militärischen Erziehung und Ausbildung.

1. Allgemeines Im Bericht vom 13. Mai 1966 wurden die hängigen Projekte und die vorauszusehenden Bedürfnisse für einen Zeitraum von zehn Jahren dargelegt.

Zwangsläufig ergaben sich seither einzelne Verschiebungen und vor allem neue Bedürfnisse. Sie werden in einer laufenden Planung erfasst, die den Verhältnismassig rasch wechselnden Umweltsbedingungen und örtlichen Gegebenheiten sowie der waffentechnischen Entwicklung angepasst werden muss. Diese «rollende» Planung umfasst eine Zeitspanne von zehn Jahren.

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Der Bericht enthält wiederum Übersichten über die bauliche Entwicklung der Waffenplätze, über den Stand der Verwirklichung der Schiess- und Übungsplätze, die Schaffung der erforderlichen Tankbahnen, die Lage bei den Flabschiessplätzen und den Truppenlagern in verschiedenen Übungsgebieten sowie einen besonderen Abschnitt über die geplante Schaffung eines Zentrums für die Offiziersausbildung.

Auf die Benützung von Schiess- und Übungsplätzen im Ausland wird in diesem Bericht nicht eingetreten. Die Voraussetzungen haben seit dem Jahre 1966 keine grundsätzliche Änderung erfahren.

2. Waffenplätze a. Allgemeines

Die Tatsache, dass das Bestehen eines Waffenplatzes nur dann als gesichert betrachtet werden kann, wenn ein dazugehörendes ausreichendes Übungsgelände verfügbar ist, hat sich in der Berichtsperiode einmal mehr bestätigt. Aus dieser Erkenntnis wurden auf verschiedenen Waffenplätzen Geländearrondierungen vorgenommen. Damit wurde meist nicht nur eine grössere Bewegungsfreiheit der übenden Truppe, sondern vor allem auch die Schaffung einer Pufferzone zwischen den zivilen und den militärischen Bereichen erreicht.

Auf verschiedenen Waffenplätzen wird das vorhandene Übungsgelände in zunehmendem Masse für zivile Zwecke, wie Strassenbauten, Sportanlagen und die Durchführung grösserer Veranstaltungen, beansprucht. An einigen Beispielen ist deutlich zu erkennen, dass das Vorhandensein eines Waffenplatzareals eine entscheidende Voraussetzung dafür bildet, sportliche Grossanlässe, namentlich einige der traditionellen eidgenössischen Feste, überhaupt noch durchführen zu können.

Einige Schwierigkeiten verursacht die Sanierung der alten Kasernen, deren hygienische Einrichtungen veraltet und unzeitgemäss sind. Es zeigt sich, dass Teilsanierungen der sanitären Einrichtungen die unbefriedigende Situation in diesen Gebäuden nur zum Teil beheben können und dass Gesamtsanierungen unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würden, die mit Rücksicht auf die Finanzlage gegenwärtig nicht tragbar sind. Es wird nicht zu umgehen sein, dass in allernächster Zeit Sofortmassnahmen zur Behebung der grössten Mängel getroffen werden, auch wenn vom bautechnischen Standpunkt aus Gesamtsanierungen vorzuziehen wären.

Auf einzelnen Waffenplätzen wurden in den letzten Jahren Mehrzweckhallen gebaut. Sie machen die technische und formelle Schulung während der Grundausbildungsphase witterungsunabhängig. Die Ausbildung kann damit intensiviert und rationalisiert werden. Die Hallen dienen aber auch als Turnund Sporthallen und erleichtern damit die sportliche Tätigkeit im Dienst. Die bereits in Betrieb stehenden fünf Hallen haben sich sehr gut bewährt. Es ist vorgesehen, im Verlaufe der nächsten Jahre auf allen Waffenplätzen, die mit

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Rekrutenschulen belegt werden, solche Bauten zu erstellen. Die Hallen werden in den belegungsfreien Zeiten auch zivilen Vereinen zur Verfügung gestellt.

Mit den Botschaften vom 23. Dezember 1966 (BB1 1966 II 853), 22. Mai 1968 (BB1 1968 l 1501), 26. Februar 1969 (BB1 1969 l 313) und 18. Februar 1970 (BB1 1970 l 549) über militärische Bauten, Waffen- und Schiessplätze wurden seit Mai 1966 Objektkredite von insgesamt rund 308 Millionen Franken für den Bau neuer und den Ausbau bestehender bundeseigener Waffenplätze bewilligt. Über die Verwendung dieser Mittel vermittelt das Verzeichnis unter Buchstabe b einen summarischen Überblick. Ferner wurden im Rahmen der Jahresbudgets von 1966 bis 1971 Objektkredite von insgesamt 26 Millionen Franken für Sanierungen und Verbesserungen von Waffenplätzen bewilligt. Es handelt sich um Vorhaben, die im Einzelfall weniger als 800 000 Franken ausmachen.

Einzelne Kantone werden nicht mehr in der Lage sein, die bisher kantonalen Waffenplätze auf eigene Kosten zu verlegen, selbst wenn durch diese Verlegung grössere, meist zentral gelegene Grundstücke von entsprechendem Wert für andere Zwecke frei werden. Mit der Übernahme solcher Waffenplätze und ihrer Verlegung auf eigene Kosten entstehen der Eidgenossenschaft neue, bedeutende Aufwendungen.

b. Stand der Verwirklichung einzelner Projekte '

aa. Neue eidgenössische

Waffenplätze

Fertigerstellt und dem Betrieb übergeben wurden : - der Genie-Waffenplatz Bremgarten (1968), - der Panzer-Waffenplatz Bure/Ajoie (1969).

Im Bau befinden sich: - der Waffenplatz für die Luftschutztruppen in Wangen an der Aare, verbunden mit einer neuen eidgenössischen Zeughausanlage (bezugsbereit 1973), - der Waffenplatz für die Grenadiere in Isone als Ersatz für Losone (bezugsbereit 1972), - der Waffenplatz für die Radfahrer und motorisierte Truppen in Drognens (bezugsbereit 1972), - der Waffenplatz für die Gerätemechaniker in Lyss (bezugsbereit voraussichtlich 1974).

Im Stadium der Abklärungen und Verhandlungen mit Gemeinde und Kanton befindet sich: - der Waffenplatz für die Gebirgsinfanterieschulen der Gebirgsdivision 10 in St-Maurice.

389 bb. Bestehende Waffenplätze, - Andermatt

- Bière

- Brugg

- Kloten/Bülach

- Colombier

- Dübendorf

- Emmen - Monte Ceneri

- Payerne

- Sitten

- St. Gallen

die den heutigen Bedürfnissen angepasst werden:

(Gebirgsinfanterie) Gelände erworben. Gesamtausbauprojekt liegt vor. Aufnahme einer ersten Ausbauetappe in einer der nächsten Botschaften vorgesehen.

(Motorisierte Infanterie/Artillerie) Stellungsräume grossenteils erworben, Lehrgebäude für die Infanterie und Ausbildungshallen für die neu eingeführte Panzerartillerie im Bau.

(Genie) Ausbau der Schiessanlage im Krähtal abgeschlossen ; Gelände für Baumaschinenübungsplatz erworben. Gesamtplanung sowie Arrondierung des WafFenplatzareals im Gange.

(Übermittlung) Neues Unterkunfts- und Ausbildungsgebäude in Bülach erstellt. Projekt für den Bau einer Panzerpiste im Hinblick auf Erweiterung des Flughafens Kloten erheblich reduziert. Gesamtsanierung der Kasernenanlagen von Kloten im Laufe der nächsten Jahre vorgesehen.

(Infanterie) Neubau eines Teils der Kasemenanlagen in Vorbereitung; Finanzierung im Rahmen einer nächsten Baubotschaft geplant.

(Radar) Erweiterung Ausbildungsanlagen und Sanierung Unterkunft teilweise abgeschlossen, teilweise noch im Gange.

(Fliegerabwehr) Ausbildungsanlagen erstellt. Erweiterung Unterkunft als 2. Dringlichkeit zurückgestellt.

(Artillerie) Erweiterung 1. Etappe (Bau einer Unterkunft für eine Batterie) abgeschlossen; für Rest Projekt vorhanden. Finanzierung im Rahmen einer Baubotschaft.

(Flieger- und Fliegerabwehr) Ausbildungsanlagen zum Teil erstellt; Schiessanlagen zurückgestellt; Gesamtsanierung später vorgesehen.

(Artillerie) bisher zurückgestellt. Landerwerb für die Schaffung eines Übungsplatzes für die infanteristische Ausbildung im Gange. Sicherstellung von weiteren Artillerie-Stellungsräumen im engem Umkreis des Waffenplatzes bisher nicht möglich.

(Infanterie) Erweiterung der Ausbildungsanlagen im Breitfeld und Schaffung einer «Pufferzone» gegenüber der zivilen Überbauung abgeschlossen. Verlegung der Schulen aus der Stadt, einschliesslich Erwerb

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- Luziensteig

- Thun

des erforderlichen Übungsgeländes, in Vorbereitung.

Das für die neue Kaserne im Jahre 1962 erworbene Gelände im Burentobel kommt infolge Beanspruchung durch die Nationalstrasse N l als Standort nicht mehr in Frage. Es ist deshalb vorgesehen, das Gros der Rekrutenschule in der Kaserne Herisau unterzubringen und für die restlichen Teile ein neues Kasernement im Breitfeld zu erstellen.

(Infanterie) Erwerb Übungsgelände l. Etappe abgeschlossen, 2. Etappe zurückgestellt. Mehrzweckanlagen für dieTrainschulen vor Fertigstellung. Gesamtsanierung der alten Kasernenanlagen in Vorbereitung.

Renovation der alten Hauptkaserne und der Nebengebaude abgeschlossen, l Lehrgebäude erstellt und in Betrieb; neue Panzerpiste und Verbindungsstrasse von 9 km Länge in Betrieb ; Lehrgebäude für die Panzer- und Geschützmechanikerausbildung vor Baubeginn (Baubotschaft 1970). Ausbildungshallen für die Panzertruppen in Projektierung. 1. Etappe in Baubotschaf t 1971 ; Neubau Krankenabteilung und Kaserne für Reparaturtruppen für später vorgesehen.

Zusätzlich zu diesen Vorhaben erwies sich eine Gesamtsanierung folgender Waffenplätze als notwendig: - Chur (Infanterie) Gesamtsanierung der alten Kaserne in Vorbereitung. Finanzierung einer Sofortetappe im Rahmen der nächsten Baubotschaft geplant.

- Frauenfeld

(Artillerie) Gesamtsanierung im Stadium der Planung.

c. Neue zusätzliche Waffenplatzprojekte

- Aar au

- Lausanne

- Yverdon

(Infanterie, Mechanisierte und Leichte Truppen -MLT-). Bisher kantonaler Waffenplatz; ursprünglich war Verlegung des Infanterie-Waffenplatzes durch Kanton und des MLT-Waffenplatzes durch Bund vorgesehen. Nun sind beide Waffenplätze durch die Eidgenossenschaft zu übernehmen. Beanspruchung des bisherigen Kasernengeländes im Stadtkern durch den Kanton für andere Zwecke.

(Sanität) Verlegung des bisher kantonalen Waffenplatzes bis 1981 (Ablauf des Vertrages) durch Bund notwendig. Planung im Gange.

(Infanterie; Panzerabwehr) Verlegung der Kasernenanlage auf den Chamblon bei Yverdon durch Bund.

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- Sandi Schönbühl

Bau- und Übungsgelände bereits weitgehend erworben. Projektierung wird 1972 aufgenommen.

Ausbau des Übungsplatzes zu einem Waffenplatz für die Infanterieschulen von Bern.

- Die Schaffung eines zusätzlichen Waffenplatzes für die Mechanisierten und Leichten Truppen wird bei einer weiteren Mechanisierung der Armee notwendig werden. Die Kapazität der vorhandenen, für mechanisierte Truppenteile geeigneten Plätze ist erschöpft.

- Gegen Ende dieses Jahrzehnts wird auch ein Ersatz für die alte Kaserne Worblaufen (Waffenmechaniker) notwendig werden.

d. Kantonale Waffenplätze - Zürich - Bern - Luzern - Wil bei Sterns

- Liestal

(Infanterie) Verlegung durch Kanton zurückgestellt.

Gelände im Reppischtal teilweise erworben.

Renovation der Kaserne durch Kanton abgeschlossen!

Laufende Anpassung der Anlagen und der Unterkunft.

Neue Kasernenanlage demnächst bezugsbereit. Ausbildungsgelände durch Kanton Nidwaiden sichergestellt.

(Infanterie) Kasernenverlegung zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Bau- und Übungsgelande im Oristal grossenteils vorerst durch Bund erworben. Spätere Übernahme des Geländes und der Kasernenverlegung durch Kanton in Aussicht genommen.

e. Belegung der Waffenplätze

Dem dargelegten Bedarf und dem Ausbau der Waffenplätze liegt folgende Belegungskonzeption zugrunde : - Infanterie - Die Gebirgsinfanterieschulen der Gebirgsdivision 10 werden endgültig auf einem neuen Waffenplatz in St-Maurice stationiert.

- Die Grenadierschulen werden von Lesone auf den neuen, im Bau befindlichen Waffenplatz Isone verlegt.

- Die Infanterie-Rekrutenschulen von Bern werden etappenweise in die neuen Anlagen im Gebiet Sand/Schönbühl verlegt; damit wird den zunehmenden Schwierigkeiten auf dem Schiessplatz Ostermundigen Rechnung getragen.

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- Teile von Gebirgsinfanterieschulen werden auf dem neuen Hilfswaffenplatz Wil bei Stans stationiert.

- Mechanisierte und Leichte Truppen - Die Rekrutenschulen von Aarau sollen auf einen neuen Waffenplatz verlegt werden.

- Zusätzliche mechanisierte Schulen sollen auf einem neuen Waffenplatz ausgebildet werden.

- Sanität - Die Sanitätsschulen von Lausanne werden auf einen noch zu schaffenden neuen Waffenplatz verlegt. Zusätzlich steht der Sanität der bisherige GrenadierwaSenplatz Losone zur Verfügung.

- Reparaturtruppen - Die Gerätemechanikerschulen werden von Bern auf den im Bau befindlichen Waffenplatz Lyss verlegt.

- Versorgungstruppen - Den Versorgungstruppen steht mit der Verlegung der Infanterieschulen nach dem Sand und der Verlegung der Gerätemechanikerschulen nach Lyss die Kaserne Bern zur Verfügung.

3. Das Offmersausbildungszentrum Die Ausbildungskurse für Offiziere (Zentralschulen, technische Schulen, taktische Kurse, Generalstabskurse) werden heute dezentralisiert durchgeführt.

Durch eine Zentralisierung könnten gewisse Umtriebe vermieden werden. Vor allem aber würde die Anwendung moderner Schulungsmethoden erleichtert.

Deshalb wird zurzeit die Schaffung eines Zentrums für die Offiziersausbildung geprüft. Neben einer Unterkunft für rund 300 Schüler und Lehrkräfte würde dieses Zentrum mit modernen Unterrichtsanlagen und einer zentralen Kommandoorganisation ausgestattet. Die Frage des Standortes befindet sich ebenfalls noch in Prüfung. Je nach Ausgang dieser Abklärungen wird Ihnen zu gegebener Zeit ein Projekt im Rahmen einer Baubotschaft unterbreitet werden.

4. Schiess- und Übungsplätze a. Allgemeines

Die Entwicklung in den zivilen Bereichen hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass weitere Schiessgebiete für die Armee verlorengingen. Dieser Situation wird so weit als möglich dadurch begegnet, dass Schiessgebiete durch Kauf oder Vertrag so gesichert werden, dass sie vermehrt militärisch benützt werden können. Das im Jahre 1966 dargelegte Gesamtprogramm konnte weitgehend verwirklicht werden; trotzdem sind neue Anstrengungen notwendig, um mit der Entwicklung auch nur einigermassen Schritt zu halten und der Truppe auch für die überblickbare Zukunft die erforderlichen Übungsplätze zur Verfügung zu stellen.

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Von 1966 bis 1970 wurden insgesamt rund 3200 ha Land zur Schaffung von bundeseigenen Schiess- und Übungsplätzen erworben. Daneben wurden verschiedene Plätze durch vertragliche Abmachungen gesichert.

Der Erwerb von Grund und Boden zur Schaffung von Schiess- und Übungsplätzen ist mehr und mehr auch zu einer wirtschaftlichen und politischen Angelegenheit geworden. Die Abstimmung dieser Vorhaben auf die zivile Nachbarschaft, die Regelung der Belegung und die Koordination mit den Interessen der Alpwirtschaft und des Tourismus erfordern eingehende Vorbereitungen und eine enge Zusammenarbeit mit kantonalen und kommunalen Behörden sowie weiteren interessierten Kreisen. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass auf den militärischen Schiess- und Übungsplätzen eine enge Verbindung mit den Organisationen des Natur- und Heimatschutzes anzustreben ist, da sich deren Ziele und Bedürfnisse meist ohne besondere Schwierigkeiten mit den militärischen Bedürfnissen vereinbaren lassen.

b. Stand der Verwirklichung der einzelnen Vorhaben

aa. Im Bericht 1966 erwähnte Vorhaben

Glaubenberg Isone

~ Petit Hongrin

- Wichlen

- Hinterrhein - Vallon de Nant - Guldental Bundesblatt. 123. Jahrg. Bd.I

Landerwerb gròsstenteils abgeschlossen: Umfang heute 850ha; Platz im Betrieb.

Der Grossteil des Geländes wird vom zukünftigen Grenadierwaffenplatz beansprucht. Gleichzeitige Verwendung als Schiessplatz für WiederholungskursTruppen und Rekrutenschulen in der Verlegung. Umfang des bundeseigenen Geländes heute 1350 ha. Gewisse Möglichkeiten einer Erweiterung werden geprüft. Die Landerwerbsverhandlungen mit dem Patriziato von Isone konnten noch nicht abgeschlossen werden.

Landerwerb abgeschlossen. Platz im Betrieb. Umfang des Platzes rund 2800 ha. Ausbau der Zufahrtsstrasse für mittlere Panzer im Gange; befahrbar im Verlaufe des Jahres 1972.

Landerwerb weitgehend abgeschlossen; Platz im Betrieb; Umfang des bundeseigenen Geländes 900 ha.

Der Ausbau der Zufahrtsstrasse für Panzer wird dieses Jahr in Angriff genommen.

Landerwerb und Vertragsverhandlungen abgeschlossen. Umfang des Platzes 2220 ha, wovon 860 ha durch Dienstbarkeitsvertrag sichergestellt.

Auf die Verwirklichung dieses Platzes musste verzichtet werden.

Kauf- und Dienstbarkeitsverträge in den Jahren 1970 und 1971, auf Grund einer Vereinbarung zwischen

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- Spittelberg

Kantonsregierung Solothurn und Eidgenössischem Militärdepartement, abgeschlossen. Der Platz steht der Truppe zur Verfügung.

Arrondierung im Gange. Der Platz steht der Truppe zur Verfügung.

bb. Weitere Landerwerbungenfür Schiess- und Übungsplätze Abländschen Bernhardzell

Bodenänzij Luthern Chollochf Ricken Gantrischj Gurnigel

Geissalp Hinwil Lanzigen/Wasserfallen Les RochatsjProvence

Schiessplatz vor allem für Infanteriewaffen. Ein Teil des Geländes im Halte von 186 ha wurde erworben.

Der Platz wird von der Truppe bereits benützt, (rd. 110 ha) Schaffung eines Übungsplatzes für die Wiederholungskurs-Truppen des Feldarmeekorps 4 ; Absprachen mit Gemeinde abgeschlossen; Kaufsverhandlungen im Gange.

(rd. 90 ha) Schiessplatz für Infanteriewaffen. Kauf abgeschlossen, gewisse Arrondierungen noch notwendig ; Platz zum Teil ausgebaut und im Betrieb, (rd. 210 ha) Schiessplatz für Infanteriewaffen. Kauf abgeschlossen; Ausbau durch Truppe im Gange. Im Betrieb.

Stellungsräume für Panzer im Halte von rund 13 ha erworben. Ausbauprojekt vorhanden (Baubotschaft 1971).

(660 ha) Schiessplatz für Infanteriewaffen und Artillerie. Kauf abgeschlossen; im Betrieb.

Kleiner Übungsplatz für Panzerabwehr beim Armeemotorfahrzeugpark erworben und durch Truppen ausgebaut.

(340 ha) angrenzend an das Gelände des Glaubenberges. Schiessplatz vor allem für Flieger; Kauf des Hauptschiessplatzes abgeschlossen ; Erweiterung auch für weitere Waffen im Gange.

(250 ha) Schiessplatz für ferngelenkte Panzerabwehrwaffen. Kauf abgeschlossen ; Platz im Betrieb.

cc. Vertragliche Regelungen Verhandlungen zur vertraglichen Sicherstellung von Schiessgebieten sind dei/eit vor allem für die Zielgebiete rund um den Alvier, für gewisse Plätze irn Kanton Glarus, im Berner Oberland und im Waadtländer Jura im Gange.

c. Neue Bedürfnisse Anzahl und Umfang der erworbenen Gebiete dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass damit die Bedürfnisse, die durch den Wegfall von Plätzen

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oder durch die Einschränkung ihrer Benützung einerseits und die gesteigerten Anforderungen von der technischen Seite anderseits entstanden sind, nicht gedeckt werden können. Aus der Beurteilung ergibt sich die Notwendigkeit, weitere Gebiete durch Benützungs- oder Dienstbarkeitsverträge oder durch Kauf für eine vermehrte militärische Benützung zu reservieren und für die Zukunft sicherzustellen. Wir sehen die Lösung darin, dass im Alpen- und Voralpengebiet, verteilt auf die einzelnen Landesteile, vier bis sechs Übungsräume, je bestehend aus einer Gruppe grösserer und kleinerer Schiessplätze, auf diese Art sichergestellt werden. Auf diese Plätze würde das Schwergewicht der militärischen Schiesstätigkeit verlegt, so dass alle übrigen Plätze eine Entlastung erfahren werden. In gewissen Teilen des Aargauer, Baselbieter und Solothurner Juras gehen analoge Bestrebungen dahin, die bundeseigenen Plätze so zu ergänzen, dass schliesslich der Schiessbetrieb der Wiederholungskurse zur Hauptsache auf bundeseigenen oder vertraglich gesicherten Plätzen konzentriert werden kann.

Die Planung zur Verwirklichung dieser neuen Vorhaben ist in verschiedenen Gebieten unseres Landes im Einvernehmen mit den betreffenden Behörden und Instanzen, im besonderen in Abstimmung auf die Kantons- und Regionalplanungen, bereits im Gange.

d. Belegung der Schiess- und Übungsplätze Die Belegung der Schiess- und Übungsplätze wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Vor allem konzentrieren sich die Wiederholungskurse und die Verlegungen der Rekrutenschulen im wesentlichen auf bestimmte Zeitperioden, und anderseits stehen zivile Interessen zu gewissen Zeiten einer militärischen Ausnützung der bestehenden Plätze entgegen. Durch das Zusammenwirken dieser Umstände werden gewisse bundeseigene oder Vertrags-Schiessplätze zeitweise durch die Truppe wenig benützt, währenddem andere Gebiete wiederum in einem Ausmass beansprucht werden, welches das Verhältnis zu den zivilen Partnern erheblich belastet. Diese für alle Beteiligten, vornehmlich auch für die Kommandanten, unerfreuliche Situation soll durch organisatorische Massnahmen und eine gezielte Zuweisung und Koordination wenigstens zum Teil verbessert werden. Eine Gesamt-Reorganisation des Belegungswesens ist deshalb in Vorbereitung mit dem Ziel, die Arbeiten für den Truppenkommandanten zu
vereinfachen und die militärischen Belegungen und Zuweisungen der Übungsräume vermehrt auf die militärischen Bedürfnisse und die zivilen Interessen abzustimmen. Durch die dabei angestrebte vermehrte zentrale Planung der Belegungen soll ferner erreicht werden, dass die bestehenden Plätze optimal ausgenützt werden. Sie müssen in vermehrtem Masse denjenigen Truppen zur Verfügung gestellt werden, in deren üblichen Einsatzgebieten keine ausreichenden Schiessmöglichkeiten bestehen. Schlussendlich wird die Ausnützung der Plätze auch dadurch verbessert werden, dass Anlagen gebaut und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Ausbildungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.

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5. Tankbahnen a. Allgemeines

Die Notwendigkeit einer intensiven Panzerabwehr und einer Breitenentwicklung der entsprechenden Ausbildung hat sich in den vergangenen Jahren eindeutig gezeigt. Mit dem Ausbau bestehender Anlagen konnten wohl die technischen Voraussetzungen für die Panzerabwehrausbildung auf mittlere Distanzen verbessert werden, dagegen ist die Zahl der Anlagen nach wie vor ungenügend. Es ist bisher nicht gelungen, geeignetes Gelände für den Bau einer weiteren Anlage sicherzustellen.

b. Stand der Verwirklichung der einzelnen Vorhaben

- AaraujGehren

Ausbau und Modernisierung der Tankbahn abgeschlossen. Sie steht der Truppe seit 1970 zur Verfügung.

- Blumenstein

Sanierung abgeschlossen ; die Anlage steht den Truppen des Waffenplatzes Thun zur Verfügung.

Technische Verbesserung und Ausbau abgeschlossen; die Anlage steht der Truppe zur Verfügung. Gegenwärtig sind Landerwerbungen innerhalb des Stellungsraumes im Gange.

Die Tankbahn kann aus Rücksicht auf die Nationalstrasse N 13 nur noch auf eine kürzere Distanz benützt werden. Sie steht den im Tessin stationierten Truppen zur Verfügung und wird in den nächsten Jahren in technischer Hinsicht saniert werden.

- Reconvilier

- Grano

- Im Räume des Feldarmeekoprs 4 ist es nicht gelungen, das Gelände für eine dringend notwendige Anlage sicherzustellen. Die betreffenden Truppen dieses AK müssen deshalb nach wie vor grossere Dislokationen zu bestehenden Anlagen in ändern Landesteilen in Kauf nehmen.

- Die Bestrebungen zur Schaffung einer mobilen Zielanlage für Panzerkanonen im Gebiet von Salanfe scheiterten bisher an den technischen Problemen.

- Die übrigen vorhandenen Tankbahnen, insbesondere die neue Anlage von Vugelles-La Mothe, stehen den Truppen im bisherigen Rahmen zur Verfügung.

c. Neue Bedürfnisse

Die Suche nach einem geeigneten Gelände für die Schaffung einer neuen Tankbahn, insbesondere für die Truppen des Feldarmeekorps 4, geht weiter.

Darüber hinaus sind, als Voraussetzung für die Intensivierung der Panzerab-

397 wehr, zusätzliche Anlagen erforderlich. Derzeit sind Studien im Gange, um andere technische Möglichkeiten zur Schaffung beweglicher Zielanlagen, vor allem auf bundeseigenen Schiess- und Übungsplätzen, zu suchen. Bis heute steht noch keine Lösung dieses Problems in Aussicht.

6. Flieger- und Fliegerabwehrschiessplätze a. Fliegerschiessplätze aa. Allgemeines Die Schiessausbildung der Flugwaffe findet sowohl auf See- wie auf Geländeschiessplätzen statt. Für die Grundausbildung ist die Flugwaffe auf die Seeschiessplätze angewiesen (Anflugvolten, Trefferauswertung, bessere Witterungsbedingungen usw.), wogegen die Weiterausbildung und die taktischen Übungen vermehrt auf Geländeschiessplätzen durchgeführt werden.

Die Flugwaffe verfügt heute über permanente Seeschiessplätze auf dem Neuenburger-, Alpnacher-, Sempacher-, Greifen- und Pfàffikersee sowie Geländeschiessplätze auf Ebenfluh, im Gebiet des Gibloux und auf Alp Lanzigen/ Wasserfallen.

Soweit nicht durch andere Waffengattungen belegt, stehen in beschränktem Mass für die Fliegerschiessen auch die kombinierten Schiessplätze zur Verfügung. Zudem finden sporadisch Schiessen im Gelände ohne ständige Einrichtungen statt, dies vor allem für die taktische Ausbildung.

bb. Situation auf den einzelnen Plätzen - Neuenburgersee

Sempachersee Alpnachersee

Greifensee Pfaffikersee

Es handelt sich um den wichtigsten Schiessplatz der nicht nur der Fliegertruppe, sondern auch der Gruppe für Rüstungsdienste für Versuchsschiessen zur Verfügung steht. Der zunehmenden Überbauung der Seeufer sowie der Errichtung eines Sommersportzentrums in Estavayer-le-Lac mussten durch Reduktion der Schiesstage im Sommer Rechnung getragen werden.

Diese Seen dienen vor allem der in Emmen stationierten Fliegerschule. Der Alpnachersee dazu den Fliegerstaffeln in Trainingskursen sowie der Gruppe für Rüstungsdienste für formelle Schiessen. In den Sommermonaten ist auf den Fremdenverkehr Rücksicht zu nehmen.

Die intensive bauliche Entwicklung in dieser Gegend bedingt gewisse Einschränkungen in der Benützung.

Weitere Behinderungen entstehen durch die Beanspruchung des Luftraumes durch den zivilen Luftverkehr im Räume Zürich-Kloten.

398 - Ebenfluh ob Axalp

- Gibloux

- Lanzigen/ Wasserfallen

Die Benützung ist vorläufig bis 1998 vertraglich gesichert. Der Platz ermöglicht den Einsatz aller Waffen aus Flugzeugen und die Schulung der Piloten im Waffeneinsatz im Gebirge.

Vor allem als Ersatz für die zeitlichen Einschränkungen der Schiessen am Neuenburgersee konnte 1967 dieser Schiessplatz neu geschaffen werden. Währenddem der Landerwerb für das eigentliche Zielgebiet abgeschlossen ist, sind gegenwärtig noch einzelne Landkäufe in der Sicherheitszone im Gang.

Es wird auf Ziffer 4 ~b/bb. verwiesen.

cc. Neue Bedürfnisse

Es ist damit zu rechnen, dass die Benützung der Seeschiessplätze mit der Zeit noch weiter eingeschränkt werden muss. Diesem Umstand ist durch rechtzeitige Sicherstellung geeigneten Geländes als Ersatz Rechnung zu tragen.

b. Fliegerabwehrschiessplätze aa. Allgemeines Nach der Aufstellung der Fliegerabwehrtruppe vor dem 2. Weltkrieg wurden Flabschiessen auf verschiedenen Plätzen unseres Landes durchgeführt.

Schliesslich blieben davon noch fünf, die zu permanenten Flab-Schiessplätzen ausgebaut wurden, nämlich : -

Brigels Gluringen/Reckingen Grandvillard Savièse Zuoz-Scanfs

Die Rechtsverhältnisse wurden wie folgt geordnet: - Erwerb oder Pacht des Stellungsraumes und des Geländes für die Unterkünfte; - Abschluss zeitlich beschränkter Schiessverträge mit den Gemeinden und den privaten Waldbesitzern für die Schiess- und Sicherheitssektoren; - Vertragliche Abmachung mit dem Schweizer Alpenclub über die Beeinträchtigung der Hüttenbenützung in den Schiessgebieten.

Die für die Schiess- und Sicherheitssektoren getroffenen Regelungen hatten den Vorteil, dass die Verhandlungen nur mit einigen wenigen Vertragspartnern geführt werden mussten, und die zeitliche Befristung der Verträge bildete die Voraussetzung für die Schaffung der betreffenden Schiessplätze. Heute macht sich der Nachteil der periodisch notwendigen Erneuerung der Schiessverträge bemerkbar.

399 Die vertraglichen Schiess- und Sicherheitszonen umfassen Gebiete von einer Grosse zwischen 28 km 2 für den kleinsten und 193 km 2 für den grössten Sektor. Die starke Entwicklung des Tourismus in den letzten Jahren, neue Beherbergungsformen in den Ferienorten, der Bau von Luftseilbahnen und die Erschliessung neuer Touren- und Wandergebiete haben vor den Flabschiessplätzen nicht haltgemacht. Das Nebeneinander von Zivil und Militär bedingt von Fall zu Fall eine Neuanpassung an die veränderten Verhältnisse, soweit dies die militärischen Bedürfnisse gestatten. Dies erfordert oft lange und schwierige Verhandlungen.

bb. Situation auf den einzelnen Plätzen - Zuoz-Scanfs

- Savièse

Gluringenj Reckin-

gen

Das Schiessplatzgelände wie auch das Zeughaus liegen in der Lawinenzone. Verschiedene Lawinenschäden der letzten Jahre zwingen zu einer Verlegung dieser Anlagen in ein lawinensicheres Gebiet. Ein solches konnte auf der Ostseite des Dorfes Scanfs gefunden werden. Der neue Standort bringt gleichzeitig für den Fremdenort Zuoz sowie das Lyceum Alpinum, Zuoz, in bezug auf den Schiesslärm eine bedeutende Verbesserung. Die Verhandlungen mit den beteiligten Stellen sind im Gange. Der erforderliche Kredit für den Landerwerb wird in der Baubotschaft 1971 anbegehrt.

Im Schiess-Sektor ist eine zunehmende touristische Entwicklung festzustellen. Durch den Bau von Strassen, Luftseilbahnen, Skiliften und Ferienhäusern wird der Schiessbetrieb mit der Zeit in Frage gestellt. Das Ziel ist, diesen Platz so lange als möglich weiterzubenützen.

Nach der Lawinenkatastrophe vom 24. Februar 1970 stellte sich die Frage der Beibehaltung dieses Platzes. Heute kann festgestellt werden, dass die vorgesehenen Lawinenverbauungen einen vollen Schutz für den Schiessplatz bringen werden. Mit Bundesbeschluss vom 23. September 1970 wurde deshalb der notwendige Kredit für die Erweiterung des Stellungsgeländes, entsprechend den Erfordernissen der Schiessen mit 35-mm-Flab-Geschützen, erteilt. Die Arbeiten werden dieses Jahr ausgeführt.

Die Abklärung des Ersatzes der durch den Lawinenniedergang zerstörten Gebäude und Anlagen ist im Gange.

Währenddem mit den Hauptgemeinden Gluringen und Reckingen die Schiessplatzverträge bis 31. De-

400

zember 1981 erneuert werden konnten, laufen noch Verhandlungen mit den übrigen beteiligten Gemeinden.

- Die übrigen Plätze werden auf Grund der geltenden Verträge in den nächsten zehn Jahren im heutigen Rahmen zur Verfügung stehen.

cc. Bedarf an Flabschiessplätzen

Die heute zur Verfügung stehenden Flabschiessplätze sind für die Ausbildung der Flab-Truppe ein Minimum. Im Hinblick auf mögliche Einschränkungen in der Benützung dieser Plätze muss heute schon nach einem Ersatz Umschau gehalten werden. Schwierigkeiten bietet dabei vor allem der grosse Raumbedarf für die Schiess- und Sicherheitssektoren.

7. Truppenlager a. Allgemeines

In den letzten Jahren haben weitere Gemeinden für die einzuquartierenden Truppen besondere Militärunterkünfte erstellt. Diese Unterkünfte liegen aber ausnahmslos in Ortschaften, das heisst in mehi oder weniger grosser Distanz zu den Übungs- und Schiessgebieten. Deshalb ist auf den bundeseigenen Schiessplätzen und in einzelnen Übungsgebieten der Bau bundeseigener Truppenlager nach wie vor notwendig.

b. Stand der Verwirklicfaiing der Vorhaben

- Gantrisch

- Sand bei Bern

- Berninahäuser

Das Truppenlager Berghaus Gurnigel, das mit einem Berggasthaus kombiniert ist, konnte im Jahre 1970 fertig gebaut und dem Betrieb übergeben werden.

Die untere Gantrischhütte, welche ebenfalls ein Truppenlager, kombiniert mit einem Alpwirtschaftsbetrieb, enthält, wird im Sommer 1971 dem Betrieb übergeben. Mit diesen Bauten, welche das Miteinander von Alpwirtschaft, Militär und Tourismus im Gantrischgebiet eindrücklich zeigen, konnten die Unterkurrftsverhältnisse in diesem Gebiet sowohl für die Truppe als auch für die zivilen Interessenten entscheidend verbessert werden.

Das bestehende Truppenlager wird gemäss Ziffer 2 Buchstabe c zu einem Waffenplatz für die Infanterieschulen von Bern ausgebaut. Die Verwirklichung ist für die Zeit nach 1975 vorgesehen.

Das Vorhaben wurde ausfinanziellenGründen zurückgestellt.

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Susten-Steingletscher

Das Vorhaben wurde aus finanziellen Gründen zurückgestellt und soll wenn möglich in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre realisiert werden.

Wichlen

Durch den Ausbau einer von der Eidgenossenschaft erworbenen Fabrikliegenschaft in Matt kann der Unterkunftsbedarf für die auf dem Schiessplatz Wichlen und im Sernftal eingesetzten Truppen zum Teil gedeckt werden. Die Ausbauarbeiten sind im Gange.

Eine weitere Truppenunterkunft für eine bis zwei Einheiten soll in Elm erstellt werden. Die Projektierung wird im Laufe dieses Jahres aufgenommen, sobald das Baugelände gesichert ist.

- Hongrin

Alpgebäude für die Unterbringung von drei Einheiten wurden im Laufe der letzten Jahre ausgebaut.

Der Bau eines zusätzlichen Truppenlagers für ein Bataillon, entsprechend der Kapazität des Schiessund Übungsgeländes, ist vorgesehen. Ein Projekt liegt vor und wird in eine der nächsten Baubotschaften aufgenommen werden.

- Isone

Das behelfsmässig aufgestellte Barackenlager für zwei Einheiten dient während der Bauzeit noch für Bauarbeiter. Beim Bezug der neuen Kasernenanlage durch die Grenadierschulen wird das Lager abgebrochen, und die einzelnen Baracken werden anderweitig verwendet.

- Scanfs

Ein Projekt für die Neuerstellung der Unterkunft liegt vor. Mit dem Bau kann begonnen werden, sobald der Landerwerb durchgeführt und der Schiess-Sektor sichergestellt sind.

c. Bedarf an weiteren Truppenlagern

Auf bestehenden und in den nächsten Jahren neu zu erwerbenden Plätzen wird die Schaffung weiterer bundeseigener Unterkünfte notwendig sein. Entsprechende Zusicherungen wurden bereits im Zusammenhang mit dem Erwerb des Übungsplatzes in Bernhardzell abgegeben; analoge Begehren liegen u.a.

für das Schiessgebiet von Abländschen und die Tankbahn Vugelles-La Mothe vor. Die genaue Anzahl der in den nächsten Jahren erforderlichen Truppenlager lässt sich nicht festlegen, da sie von der Möglichkeit des Kaufes oder der langfristigen Sicherstellung von Schiess- und Übungsplätzen direkt abhängig ist.

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8. Freiberge Aus den gleichen Gründen wie für die ursprünglich geplante Errichtung eines Pferdezentrums musste auch auf die Schaffung einer Akklimatisationsstation für Remonten auf dem bundeseigenen Gelände in den Freibergen verzichtet werden.

Die bundeseigenen Liegenschaften werden heute ausschliesslich landwirtschaftlich genutzt. Das Eidg. Militärdepartement hat den Gemeinden Les Genevez, Montfaucon und Lajoux die Möglichkeit gegeben, die in ihrem Gemeindebann liegenden Höfe von der Eidgenossenschaft innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu erwerben. Diese Frist läuft im Jahre 1972 ab.

Im Jahre 1963 fielen die beiden Höfe Sous-la-Côte und Les Joux-Derrières einer Brandstiftung zum Opfer. Der Hof Sous-la-Côte wird gegenwärtig neu aufgebaut. Die Pächterfamilie konnte einen Teil der Gebäude bereits beziehen.

Der Wiederaufbau von Les Joux-Derrières wurde zurückgestellt, bis die betreffende Gemeinde über einen allfâlligen Erwerb entschieden hat.

Wir glauben, Ihnen mit diesen Ausführungen ein Bild über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee gegeben zu haben, und empfehlen Ihnen, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen. Wir werden uns gestatten, Ihnen konkrete Anträge zu stellen, wann immer dies im Zuge der Verwirklichung der dargelegten Pläne nötig sein wird.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 10. Februar 1971 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Gnägi

Der Bundeskanzler: Huber 1670

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Stand und die Planung auf dem Gebiet der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee (Vom 10. Februar 1971)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1971

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

10827

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.03.1971

Date Data Seite

386-402

Page Pagina Ref. No

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