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Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Verzeichnis der in der Invalidenversicherung zugelassenen Sonderschulen Das Verzeichnis ist auf losen Blättern in zwei Ringheftern aus Pressspan zusammengefasst und mit einem Griffregister nach Kantonen geordnet. Jede Schule erscheint auf einem separaten Blatt, das neben Adresse, Telephonnummer und dem Träger der Schule Auskunft gibt über Aufnahme: Knaben oder Mädchen, Mindestalter; Art des Gebrechens; Durchführung weiterer Einzelmassnahmen; Zahl der Plätze sowie allfällige weitere Abteilungen.

Die zwei Ringhefter können unter Nummer 318.511 zum Preise von Fr. 21 .bei der Eidgenössischen Drucksachen-und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden. Dem Verzeichnis liegt ein Bestellschein bei, mit welchem sich Interessenten als Abonnent für die Nachträge vormerken lassen können.

ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: 24 Franken.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.

Die Antragsformulare D A-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von 1.20 Franken bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :

Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1970.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Preis Fr. 3.60

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Abonnementseinladimg Der Abonnementspreis für das Bundesblatt betragt 44 Franken im Jahr und 26 Franken im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Umfang der Schweiz inbegriffen.

Das Bundesblatt enthält : zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzesentwürfen; Kreisschreiben des Bundesrates ; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u.a. die Übersicht der Zolleinnahmen und des Ertrages der eidgenössischen Stempelabgaben, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen. Wettbewerbsausschreibungen, Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler sowie ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die erscheinenden Nummern der Sammlung der eidgenossischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Übersicht der Verhandlungen der gesetzgebenden Räte sowie der Stellenanzeiger des Bundes.

Bestellungen auf das Bundesblatt, die Gesetzsammlung oder den Stellenanzeiger allein können für ein ganzes oder für ein halbes Jahr direkt bei der Buchdruckerei Stämpffi+Cie AG, Bern (Postcheckkonto 30-169), gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Gesetzsammlung allein beträgt 14 Franken im Jahr und 9 Franken im Halbjahr.

Der Abonnementspreis für den Stellenanzeiger des Bundes beträgt 12 Franken im Jahr und 8 Franken im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei bezogen werden.

Allfällige Klagen über die Versendung des Bundesblattes müssen sofort in erster Linie bei den betreffenden Postbüros, in zweiter Linie bei der Buchdrucker ei Stämpfli+de AG, Bern, und nur ausnahmsweise beim Drucksachenbüro der Bundeskanzlei angebracht werden.

Bern, den 1. Januar 1962 1678

Schweizerische Bundeskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1971

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.06.1971

Date Data Seite

990-992

Page Pagina Ref. No

10 045 056

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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