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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken 1971

Zólle

Monat

Übrige Einnahmen

Total 1971

Total 1970

Mehreinnahmen

Januar

168 025

53600

221 625

213 395

8230

Februar

180 754

56220

236 974

215928

21046

März

214 873

61611

276 484

252 292

24192

April

225 152

82457

307 609

275 817

31792

Mai

205 732

67310

273042

258789

14253

Jan./Mai71

994 536

321 198 1 315 734

Jan./Mai70

918297

297 924

# S T #

Mindereinnahmen

99513 1216221

Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen

Aufruf betreffend Verschollenerklärung und Erbenruf Hanna Gaede, ledig, Schriftstellerin, deutsche Staatsangehörige, letzter bekannter Aufenthaltsort Freiburg i. Br., Zasiusstrasse 43, von der seit 1933 jede Nachricht fehlt, soll auf Grund von Art. 8 des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1962 verschollen erklärt werden.

Gemâss Beschluss des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 20. April 1971 wird hiermit jedermann, der über die Vermisste Nachricht geben kann, aufgefordert, bis spätestens 3. Juni 1972 der unterzeichneten Amtsstelle zu melden, was er über die Vermisste erfahren hat, unter Vorlegung oder Nennung allfälliger Beweismittel.

Ferner sucht das Erbschaftsamt Basel-Stadt die gesetzlichen Erben der Hanna Gaede.

Personen, die ihre Erbfolge von ihrer Verwandtschaft mit der Vermissten ableiten, werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 3. Juni 1972 bei der unterzeichneten Amtsstelle mit Abstammungsnachweisen (Familien-, Erbscheinen und dergleichen) zum Erbgang zu melden.

Basel, den 3. Juni 1971 Zivilgerichtsschreiberei Basel-Stadt Prozesskanzlei

1371

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht ein

Verzeichnis der in der Invalidenversicherung zugelassenen Sonderschulen Das Verzeichnis ist auf losen Blättern in zwei Ringheftern aus Pressspan zusammengefasst und mit einem Griffregister nach Kantonen geordnet. Jede Schule erscheint auf einem separaten Blatt, das neben Adresse, Telephonnummer und dem Träger der Schule Auskunft gibt über Aufnahme: Knaben oder Mädchen, Mindestalter; Art des Gebrechens; Durchführung weiterer Einzelmassnahmen; Zahl der Plätze sowie allfällige weitere Abteilungen.

Die zwei Ringhefter können unter Nummer 318.511 zum Preise vonFr. 21.bei der Eidgenössischen Drucksachen-und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden. Dem Verzeichnis liegt ein Bestellschein bei, mit welchem sich Interessenten als Abonnent für die Nachträge vormerken lassen können.

ZAK, Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO Herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherung Behandelt die Probleme der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und der Familienzulagen, orientiert über die Tendenzen zur Weiterentwicklung dieser Zweige der Sozialversicherung und publiziert wichtige Gerichtsentscheide.

Die ZAK ist nicht nur für die Funktionäre der Ausgleichskassen und die Mitglieder der Invalidenversicherungs-Kommissionen, sondern auch für ein weiteres Publikum von Interesse.

Erscheint monatlich. Jahresabonnement: 24 Franken.

Bestellungen sind zu richten an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

1372

Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird.

Die Antragsformulare DA-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, -- den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von l .20 Franken bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :

Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Kleinbauern Textausgabe der geltenden Erlasse, Tabellen und Erläuterungen nach dem Stand vom 1. Januar 1970.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Preis Fr. 3.60

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen

In

Bundesblatt

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Jahr

1971

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.06.1971

Date Data Seite

1370-1372

Page Pagina Ref. No

10 045 078

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