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Anzeigen sowie Wettbewerbsausschreibungen Internationale Doppelbesteuerung Pauschale Steueranrechnung

Schweizerische Steuerpflichtige können erstmals für die im Jahre 1967 fällig gewordenen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Frankreich, Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden, Spanien und Südafrika verlangen, dass ihnen für die von den genannten Staaten erhobenen und nicht rückforderbaren Steuern eine pauschale Steueranrechnung gewahrt wird.

Die Antragsformulare D A-1,2 und 3 und ein erläuterndes Merkblatt DA-M können bei den kantonalen Steuerverwaltungen bezogen werden.

Eine Textausgabe, enthaltend - einen Auszug aus dem schweizerisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 7. Mai 1965, - den Bundesratsbeschluss vom 22. August 1967 über die pauschale Steueranrechnung, - die Verfügungen des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements Nr. l und 2 vom 6. Dezember 1967, mit Anhang, - denBundesbeschluss vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von Doppelbesteuerungsabkommen und - einen Auszug aus dem Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 1965 kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von 1.20 Franken bezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 10. Nachtrag

Stand I.Mai 1969

Preis: 5.60Franken

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

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Textausgabe zum Arbeitsgesetz Sie kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preise von 8 Franken bezogen werden.

Sie enthält die Texte des Arbeitsgesetzes sowie der Verordnungen I und II und der Verfügung Nr. l des EVD über die internationalen Organisationen.

Zu den einzelnen Artikeln des Gesetzes und der Verordnungen wurden Fussnoten angebracht, um den Zusammenhang der Vorschriften deutlich zu machen. Ein ausführliches Sachregister erleichtert die Auffindung der einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen.

Fünf Anhänge ergänzen die amtlichen Texte, wobei der Geltungsbereich der Sonderbestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit (VO II), die kantonale Behördenorganisation, eine Übersicht über die kantonalen Feiertage, die den Sonntagen gleichgestellt sind, und eine Liste über die gesetzlichen Ferienansprüche in den einzelnen Kantonen dargestellt werden. Ganz besonderes Interesse dürfte der Anhang V, Muster für Stunden- und Schichlenpläne, finden; im Mehrfarbendruck werden 9 Planbeispiele über den ununterbrochenen Betrieb anschaulich wiedergegeben und zudem erläutert. Diese Beispiele beruhen selbstverständlich auf den einschlägigen arbeitsgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber auch auf der Praxis des BIGA als Bewilligungsbehörde für industrielle Betriebe. Die Textausgabe wird deshalb namentlich dem Praktiker gute Dienste leisten.

Die Arbeitsgruppe für die Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung veröffentlicht sämtliche Stellungnahmen der Kantone, Parteien und Universitäten sowie Beiträge verschiedener Organisationen in 4 Bänden.

Band I Bandii Band III Band IV

Kantone Parteien Universitäten Varia

1016 Seiten 339 Seiten 633 Seiten 212 Seiten

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

16.-- 9.-- 13.-- 7.--

Die Publikation kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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Jahr

1971

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.02.1971

Date Data Seite

135-136

Page Pagina Ref. No

10 044 954

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