1217 # S T #

Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen Ermächtigung zum Betrieb Versicherung

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat mit Verfügung vom 21. Oktober 1971 die Schweizerische Mobiliar-Versicherungs-Gesellschaft, in Bern, zum Betrieb der Unfallversicherung ermächtigt.

Bern, den 28. Oktober 1971 Eidgenössisches Versicherungsamt

Notifikation Herrn , jetzt unbekannten Aufenthalts, wird hiermit bekanntgegeben : Gemäss der Ihnen am 3. März 1971 von der Zollkreisdirektion Scharf hausen eröffneten Strafverfügung wurden Sie am 11. Februar 1971 wegen Zollübertretung zu einer Busse von 264.45 Franken, abzüglich des Nachlasses von einem Drittel, somit zu einer solchen von 176.30 Franken, zuzüglich Verfahrenskosten von 28 Franken, verurteilt.

Da innert nützlicher Frist keine Beschwerde gegen den Betrag der Busse eingereicht wurde, ist die Strafverfügung rechtskräftig und vollstreckbar. Wir fordern Sie daher auf, binnen 14 Tagen seit Veröffentlichung dieser Notifikation den Betrag von 204.30 Franken auf Postcheckkonto 82 -176 der Zollkreisdirektion Schaffhausen einzuzahlen, mit der Androhung, dass bei Nichtbezahlung die Busse gemäss Artikel 98 Absatz 2 des Zollgesetzes und Artikel 317 des Bundesstrafrechtspflegegesetzes in Haft umgewandelt werden kann.

Da auf Grund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen das Aufstellen und der Betrieb der beiden bei Ihnen gestützt auf Artikel 120 des Zollgesetzes beschlagnahmten Geldspielapparate gegebenenfalls untersagt werden könnte, kann eine Verwertung des Zollpfandes zur Deckung der Forderungen der Zollverwaltung nicht stattfinden. Wir fordern Sie auf, die Apparate binnen 14 Tagen unter Zollkontrolle wieder auszuführen oder durch einen Bevollmächtigten ins Ausland verbringen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Apparate vernichtet.

Bern, den 12. November 1971 Eidgenössische Oberzolldirektion

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1971

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.11.1971

Date Data Seite

1217-1217

Page Pagina Ref. No

10 045 230

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.