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Bekanntmachungen Ton

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Kreisschreiben an die

kantonalen Departemente, denen die Arbeitslosenfürsorge obliegt.

(Vom

18. Juli 1922.)

Weitere teilweise Einstellung der Arbeitslosenunterstützung.

Herr Regierungsrat !

Mit Kreisschreiben vom 24. Juni haben wir den kantonalen Departementen, denen die Arbeitslosenfürsorge obliegt, ein Verzeichnis von Berufen übermittelt zur Prüfung, ob für diese Berufe die Arbeitslosenunterstützung eingestellt werden solle. Gleichzeitig ist den beteiligten Berufsverbänden Gelegenheit gegeben worden, sich zu dieser Frage zu äussern.

Die eingetroffenen Antworten bewogen uns, die beiliegende Verfügung zu erlassen. Darnach ist die Arbeitslosenunterstützung mit Wirkung ab 7. August 1922 vorläufig in einer beschränkten Anzahl jener Berufe aufgehoben. Es sind das diejenigen, für welche der Aufhebung in überwiegender Mehrheit zugestimmt worden ist. Hinsichtlich der andern im Verzeichnis erwähnten Berufe sind noch weitere Untersuchungen nötig, insbesondere was die teilweise Arbeitslosigkeit anbetrifft.

Beiliegend senden wir Ihnen ein Verzeichnis der Berufe, in.

denen die Arbeitslosenunterstützung bisher n i c h t eingestellt wurde. Das eidgenössische Arbeitsamt wird Ihnen zuhanden der

897 Gemeinden die erforderlichen Druckexemplare .dieses Verzeichnisses übermitteln. Die Angehörigen aller darauf nicht vermerkten Berufe sind von der Unterstützung ausgeschlossen.

Wir ersuchen Sie, die zur Durchführung der Verfügung notwendigen Anordnungen zu treffen. Im übrigen beehren wir uns, die Ausführungen unseres Kreisschreibens vom 6. Juni 1922 betreffend teilweise Einstellung der Arbeitslosenunterstützung in Erinnerung zu rufen.

Unter Abschnitt 4 dieses Kreisschreibens wurde gesagt, dass die Arbeiter der Berufsarten, in denen die Arbeitslosenunterstützung eingestellt worden ist, in der Regel auch nicht bei subventionierten Notstandsarbeiten beschäftigt werden sollen. Für den Entscheid, in welchen Fällen eine Ausnahme gemacht werden kann, ist Ihr Departement zuständig.

Genehmigen Sie, Herr Regierungsrat, unserer vorzüglichen Hochachtung.

die Versicherung

B e r n , den 18. Juli 1922.

Eidgenössisches Volksvnrtscliafisdepartement : Schulthess.

898 Gültig ab 7. August 1922 bis auf Widerruf.

Verzeichnis ·

der

Berufe, an deren Angehörige nach dem Bundesratsbe schluss vom 29. Oktober 1919 und den seitherigen Abänderungen und Ergänzungen noch Arbeitslosenunterstützung ausgerichtet werden kann.

(Für alle übrigen Berufe ist die Arbeitslosenunterstützung eingestellt worden.)

Die Bezeichnungen sind der Statistik des vom eidgenössischen Arbeitsamt herausgegebenen Organs ,,Der Schweizerische Arbeitsmarkt" entnommen.

I. Beigbau, Torfgräberei.

Steinbrecher Torfarbeiter Kohlengrubenarbeiter Handlanger

Zigarrenmacher Handlanger, TabakAndere Berufe b. F r a u e n : Alle Berufe, mit Ausnahme der Konservenarbeiterinnen

HI. Forstwirtschaft, Fischerei.

Forstgehilfen Waldarbeiter V. Bekleidungsgewerbe, LederIV. Lebens- und Genussmittel.

industrie.

a. M ä n n e r : a. Männer: Müller Kammacher Bäcker Gerber Konditoren Sattler Konfiseure Teigwarenarbeiter Polsterer Tapezierer (Möbel) Schokoladenarbeiter Käser Schuhmacher, HandSchuhmacher, FabrikMetzger, GrossHandlanger, LederHandlanger, LebensmittelAndere Berufe Tabakarbeiter

899 è. Frauen: Kammacheri nnen Näherinnen Schneiderinnen Handschuhmacherinnen Pelznäherinnen Schuharbeiterinnen Hilfsarbeiterinnen, LederAndere Berufe

Rahmenmacher und -vergolder Holzbildhauer Drechsler Holzeinleger Beizer, Polierer, Wichser Wagner Bürstenmacher Korbmacher Küfer Glashüttenarbeiter Glaser, BlankGlaser, RahmenOptiker Handlanger, GlasAndere Berufe und Hilfsarbeiter

VI. Herstellung von Bauten und Baustoffen, Malerei.

Vorarbeiter Gipser, Stukkateure Dachdecker Zimmerleute Bautapezierer b. F r a u e n : Bauhandlanger Hilfsarbeiterinnen, HolzErdarbeiter Hilfsarbeiterinnen, GlasBildhauer Marmoristen Vni. Textilindustrie.

Kunststeinmacher Steinhauer Alle Berufe.

Hafner, Ofensetzer Töpfer IX. Graphisches Gewerbe, PapierKeramiker industrie.

Gipsarbeiter Alle Berufe, mit Ausnahme Kalkarbeiter derjenigen der Gruppe 3: Zementer Photographie Ziegler Maler und Lackierer X. Chemische Industrie.

Andere Berufe und Hilfsarbeiter Alle Berufe.

VII. Holz- und Glasbearbeitung. XL Metall-, Maschinen- und elektrotechnische Industrie.

a. M ä n n e r : Alle Berufe Säger Schreiner XII. Uhrenindustrie und BijouAnschläger terie.

Holzmaschiniäten Parkett- und Bodenleger Alle Berufe

900 Xu!. Handel.

Alle Berufe XV. Verkehrsdienst.

a. M ä n n e r : ,, , , Bahnpersona Trampersonal Schiffspersonal Postpersonal Telephon- und Telegraphenpersonal Fahrknechte Autochauffeure Dienstmänner b. Frauen: Alle Berufe XVI. Freie und gelehrte Berufe.

«. M ä n n e r : . ,. , Architekten Ingenieure Geometer Techniker

Bauführer Zeichner Ärzte Zahntechniker Apotheker Drogisten Chemiker Lehr(3r

Kapellmeister Mugiker

Theaterpersonal Andere Berufe

b. F r a u e n : Lahrerinnen.

XVnL

Ungelerntes Personal.

a. M ä n n e r : Handlanger Taglöhner Andere ungelernte Arbeiter

&· F r a u e n : Alle Berufe.

Verlassenschaften von Schweizern iim Ausland.

Erbenermittlnng.

Am 20. Juli 1921 ist in Roma, Queensland (Australien), im Alter von 65 Jahren ein Friedrich Roason gestorben. Er ist vor ungefähr 40 Jahren in Südaustralien eingewandert und soll Schweizerbürger gewesen sein. Der Nachlass beträgt £.300.

Wer irgendwelche Angaben machei" kana, die zur Feststellung des Heimatortes des Erblassers oder zur Ermittlung der Erben führen könnten, wird ersucht, hiervon dem eidg. Justizund Polizeidepartement (Justizabteilung) Kenntnis zu geben.

B e r n , den 12. Juli 1922.

(2..)

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Justimbteilung.

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Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1921 und 1922.

1922 1921

Monate

FI.

Januar .

Februar März .

April .

M a i. .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober November Dezember

.

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1922

Fr.

7,414,206. 09 12,311,762. 90 7,469,760. 96 11,327,249. 36 7,777,993. 64 14,822,253. 13 5,297,693. 04 12,053,936. 31 5,610,396. 11 12,046,790. 55 6,579,197. 33 13,418,403. 19 6,752,724. 04 7,918,896. 63 10,108,250.17 15,788,195. 57 14,806,660. 28 21,572,052. 02

Mehreinrahme

Mindereinnahme

"Fr.

Fr..

4,897,556. 81 3,857,488. 40 7,044,259.49 6,756,243. 27 6,436,394. 44 6,839,205. 86

Total 1921 117,096,025. 88 Auf Ende Juni 40,149,247. 17 75,980,395. 44 35,831,148. 27

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Zustimmung zur Ernennung von in ihrem Amte bestätigten Generalbevollmächtigten ausländischer Versicherungsgesellschaften und Genehmigung der ihnen erteilten Vollmachten.

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 18. Juli 1922 der Ernennung der hiernach genannten Personen, die bereits in diesem Zeitpunkte als Generalbevollmächtigte fUr die Schweiz der ebenfalls hiernach bezeichneten ausländischen Versicherungsgesellschaften amteten und von ihren Vollmachtgebern in dieser Eigenschaft,, bestätigt worden sind, die Zustimmung erteilt und die diesen,Generalbevollmächtigten ausgestellten Vollmachten genehmigt Art 15 u. ff. der Vollziehungsverordnung vom 16. August 1921 zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften), was hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

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1. Koenig, Paul, Hotelgasse l, Bern, Generalbevollmächtigter des ,,Le Phénix Französische Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Paris.

2. Uebersax, Louis, Place du Lac l, Genf, Generalbevollmächtigter der ,,L'Urbaine", Versicherungs-Aktiengesellschaft gegen Feuer-, Chômage- und Explosionsschaden in Paris.

3. Schwegler, Isidor, Grendelstrasse 8, Luzern (neu, an Stelle des Herrn B. Wild in Zürich) Generalbevollmächtigter der Oberrheinischen Versicherungs-Gesellschaft in Mannheim.

B e r n , den 24. Juli 1922.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Lieferung von Uniformtüchern.

Die Zollverwaltung bringt hiermit die Lieferung nachstehend bezeichnete Tücher für Grenzwächter und Zollaufseheruniformen für das Jahr 1923 zuröffentlicheni Ausschreibung: Bedarf Tuchgattung m

Breite innert den Leisten cm

Minimalgewicht per Meter g

3000 Manteltuch mit Strich, dunkelblaumeliert . . 140 760 3000 Waffenrocktuch mit Strich, dunkel-dunkelblau meliert 140 760 4700 Hosentuch (Diagonal), dunkelblaumelier . . 140 830 2500 Stoff (Loden), dunkel - dunkelblaumeliert, für Sommerblusen 140 450 Die Tuchpreise werden von der Expertenkommission halbjahrweise festgesetzt.

Die Tücher müssen den bei der Oberzolldirektion deponierten Normalmustern entsprechen und unterliegen vor der Ablieferung der vorschriftsgemässen Kontrolle.

Stoffmuster sowie gedruckte Lieferungsbedingungen können bei der eidg. Oberzolldirektion in Bern bezogen werden.

Schweizerische Fabrikanten, die sich an dieser Konkurrenz zu beteiligen wünschen, wollen ihre Eingaben verschlossen und mit; der Aufschrift ,,Angebot für Greuzwächter- und Zollaufsehertücher versehen bis und mit dem 31. August 1922 an die Oberzolldirektion einreichen. Gleichzeitig sind Musterstücke von ca. 20 Meter Länge vorzulegen. Die Zustellung der Angebotmuster hat franko Domizil zu erfolgen.

B e r n , den 10. Juli 1922.

(3..).

Eidg. Oberzolldirektion

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1922

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.07.1922

Date Data Seite

896-902

Page Pagina Ref. No

10 028 414

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