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Bericht des

Eidg. Versicherungsgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1921.

(Vom 31. März 1922.)

Hochgeehrter Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen hiermit gemäss Art. 28 des Bundesbeschlusses betreffend die Organisation und das Verfahren des Eidg.

Versicherungsgerichts über unsere Amtstätigkeit im Jahre 1921 wie folgt Bericht zu erstatten:

A. Allgemeines.

I. Gerichtsgebäude.

Das Gerichtsgebäude, in. welchem das Eidg. Versicherungsgericht bisher mietweise untergebracht war, ist im verflossenen Berichtsjahr vom Bunde angekauft worden. Die Fertigung selber hat am 8. Februar 1922 stattgefunden. Es steht nun der allgemein als notwendig empfundenen Anpassung des Gebäudes an die Bedürf·nisse des Gerichts nichts mehr im Wege. Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat denn auch schon seit einiger Zeit mit dem Studium der Frage eines Um- beziehungsweise Anbaues begonnen.

II. Persönliches.

Zu Anfang des Jahres 1921 ist Bundesversicherungsrichter Berta von den in Betracht kommenden beiden Staaten zum Obmann des in Art. 804 des Versailler Vertrages vorgesehenen internationalen Schiedsgerichts zwischen Deutschland und Italien ernannt worden.

Er hat während des Berichtsjahres zur Ausübung dieses Amtes einen Monat Urlaub genommen (selbstverständlich unter Ausfall der

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Gehaltszahlung, was wir hier mit Bücksicht auf einen besondernWunsch beifügen).

In der Kanzlei sind befördert worden : zum Adjunkten des Kanzleivorstandes der bisherige Begistrator Albert Hochuli; zum Kassier der bisherige Kanzlist I.Klasse Fritz Widmer; zum Begistrator der bisherige Kanzlist I.Klasse Adolf B u c h m a n n ; zu Kanzlisten I. Klasse die bisherigen Kanzlisten II. Klasse Florindo Corti und Leonhard Wermelinger.

: Was das ausserordentliche juristische . Personal anbelangt, so ist eine Verminderung desselben um zwei Personen beschlossen worden, und zwar mit Wirkung vom 1. Februar und 1. Mai 1922 hinweg.

III. Gerichtsabteilungen.

Die im Juni 1920 nach der Beorganisation des Gerichts für den Best des Jahres gebildeten Gerichtsabteilungen sind im Berichtsjahrgleich geblieben. Ebenso hat auch die Verteilung der Geschäfte unter diese Abteilungen und die Besetzung derselben keine Veränderungen erfahren.

IV. Geschäftslast des Gerichts.

Im Berichtsjahr haben die Berufungen in Unfallversicherungs-sachen gegenüber dem Vorjahr etwas zugenommen. Diese Tendenz wird sich voraussichtlich auch weiter bemerkbar machen. Sie ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das Bechtsmittel der Berufung in Unfallversicherungssachen sich unter den Versicherten langsam: immer, mehr einlebt. Bezeichnend ist in dieser Beziehung die Tatsache, dass, während die Berufungen in den Jahren 1919 und 1920 nicht einmal oder nur zur Hälfte von den Versicherten ergriffen worden sind, die Versicherten im Jahr 1921 in 48 der eingegangenen 59 Fälle als Berufungskläger auftraten.

Ebenso sind im Berichtsjahr auch die Gesuche um Vollstreckbarerklärung der Prämienforderungen der Anstalt noch gestiegen..

Während sie im Jahr 1918 und 1919 die Zahl 288 und 369 und im Jahr 1920 die Zahl 388 erreichten, hat das Jahr 1921 887 solcher Gesuche gebracht. Solange die wirtschaftliche Krise andauert, wird kaum mit einer Abnahme dieser Geschäfte zu rechnen sein.

; Ein ähnliches Bild zeigt auch der Weiterzug in Militärversicherungssachen. Nachdem das erste Geschäftsjahr 1918 mit 710 Berufungen eingesetzt hatte und diese Zahl im Jahr 1919 auf 1181.

hinaufging, um im Jahr 1920 auf 561 zu sinken, weist das Jahr 1921 wieder 769 Berufungeil auf. Unsere in früheren Geschäftsberichten

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enthaltenen Schätzungen der zukünftigen Geschäftslast des Gerichst haben sich also bisher eher als zu optimistisch erwiesen (vergleiche den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 1919, wo ausgeführt wurde, dass in den nächsten Jahren mit «gegen 500» Militärversicherungsberufungen jährlich zu rechnen sein werde). Nach Monaten verteilen sich diese Berufungen wie folgt: Januar 73, Februar 75, März 81, April 73, Mai 59, Juni 58, Juli 66, August 62, September 57, Oktober 55, November 56 und Dezember 54. Ähnliche und sogar höhere Zahlen weisen auch die Monate Januar, Februar und März des neuen Jahres auf mit 51, 79 und 86 Berufungen. Unter diesen Umständen ist ohne weiteres begreiflich, dass auf die Mitwirkung von Ersatzmännern bei der Prozessinstruktion leider noch nicht verzichtet werden konnte. Ebenso kann bei dieser Sachlage die verhältnismässig grosse Anzahl der auf das Jahr 1922 übertragenen Geschäfte nicht verwundern. In diesem Zusammenhang ist übrigens zu bemerken, dass das.

Gericht in seiner neuen Organisation mit 707 Erledigungen die Zahl 500, die es sich (und die man ihm) anlässlich seirer Erweiterung zugemutet hatte, um ein beträchtliches zu übersteigen vermochte, was mit Bestimmtheit erwarten lässt, dass es nicht nur die von früher übernommenen Eückstände, sondern auch einen weitern unerwarteten Geschäftsandrang wird bewältigen können, sofern er nicht allzu lange andauert und nicht Dimensionen erreicht, die ausserhalb allermöglichen Berechnung liegen. Als Ursachen des erneuten starken Anwachsens, der Geschäfte wird man zum Teil die Eäumung gewisser Militärsanatorien durch die Militärversicherung und die gegenwärtige Arbeitslosigkeit ansehen müssen. Ausserdem spielen zum Teil auch heute noch diejenigen Momente mit, die in den Geschäftsberichten des Eidg. Versicherungsgerichts pro 1918 und 1919 erwähnt wurden (Bundesblatt 1919, II, S. 89 ff., 1920, II, S. 878 f.). Im übrigen darf jedoch konstatiert werden, dass die Militärversicherung infolge Anstellung von Juristen nunmehr besser als bisher in der Lage ist, die einzelnen Versicherungsfälle nach der tatsächlichen Seite hin aufzuklären und dass sie bestrebt ist, von dieser Möglichkeit immer mehr Gebrauch zu machen. Insbesondere hat die Militärversicherung im Berichtsjahre diejenigen Fälle, in denen ein Entzug von Versicherungsleistungen wegen
Verstössen gegen die Disziplin, speziell in Sanatorien, in Betracht kommt, mehr als bisher selber instruiert, so dass das Eidg. Versicherungsgericht, was sehr zu begrüssen ist, mit der Tatbestandsfeststellung in dieser Art von Fällen jetzt weniger Zeit verliert als früher. Weitere Zeit- und Geldersparnisse könnten durch eine gründliche Eevision der ganzen Militärversicherungsgesetzgebung erzielt werden, worüber jedoch hier nicht zu sprechen ist.

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V. Verschiedenes.

Wa§ die Kechtsprechung des Gerichts betrifft, so verweisen wir auf die Schweizerische Zeitschrift für Unfallkunde (nunmehr im Verlag Ernst Bircher in Bern erscheinend), in welcher auch im Berichtsjahr die gefällten grundsätzlichen Entscheide zur Veröffentlichung gelangt sind. Einer Anregung der Geschäftsprüfungskomanission des Nationalrates entsprechend, wird das Eidg. Versicherungsgericht für die Zukunft die Anlegung einer amtlichen Sammlung prüfen.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahr abgehaltenen Sitzungen belief sich auf 180. Diese Sitzungen verteilen sich wie folgt : Gesamtgericht 45, Abteilungen 85. Darin sind nicht inbegriffen die Sitzungen von Präsident und Vizepräsident als Eichter in Prämienvollstreckbarkeitssachen und als Einzelrichter. Ausserdem ist eine Anzahl von ·Geschäften auf dem Zirkulationsweg erledigt worden.

Am 7. Februar 1921 ist gemäss Vorschlag des Gerichts Art. 38 .MVG von 1914 auf den 15. Februar 1921 in Kraft erklärt worden.

Infolgedessen ist es nun möglich geworden, die leider sehr zahlreichen und oft schweren Neurosefälle, über deren Entstehung und Entwicklung oft betrübende Feststellungen gemacht werden mussten, .auf dem dazu einzig geeigneten Weg, nämlich durch endgültige Abfindurgen zu erledigen.

An diesem Ort mag noch erwähnt werden, dass das Gericht, ·wie schon früher von der Schweizerischen Kreditanstalt, wiederum ·von verschiedenen Seiten um Übernahme schiedsgerichtlicher Funktionen ersucht worden ist. So von den Schweizerischen Bundesbahnen zur Beurteilung der Streitigkeiten zwischen ihrer Pension siind Hilfskasse und den Versicherten; von der Schweizerischen Volksbank zur Beurteilung der Streitigkeiten zwischen ihrer Pensions-, Witwen und Waisenkasse und den Versicherten ; von der Allgemeinen Versicherungsaktiengesellschaft «Schweiz» in Zürich zur Beurteilung -von Streitigkeiten zwischen ihrer Stiftung für Personalfürsorge und ·ihren Angestellten; von den St. Gallisch-Appenzellischen Kraft· werken zur Beurteilung von Streitigkeiten zwischen ihrer in Aussicht .genommenen Pensionskasse und dem Personal, Das Gericht hat geglaubt, diese verschiedenen Gesuche, im Interesse der Einheit der .Eechtsprechung auf dem Gebiet der Sozialversicherung, nicht abschlägig bescheiden zu sollen. Es hat sich aber erst mit einem einzigen Falle zu befassen gehabt, der überdies durch Vergleich erledigt ·werden konnte.

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B. Besonderes.

Die Statistik weist für das Berichtsjahr 1618 hängig gewesene (401 übertragene und 1217 neu eingelaufene), sowie 1157 erledigte Geschäfte auf. Im einzelnen ergibt sich folgendes Bild: I. Unfallversicherungssachen.

Im Beiichtsjahr sind insgesamt 91 Berufungen gemäss Art. 120 ff.

OB pendent gewesen (32 übertragene und 59 neu eingegangene).

Davon sind 47 erledigt und 44 auf das Jahr 1922 übertragen worden.

Von den 47 erledigten Berufungen wurden 13 vom Gesamtgericht, 16 von der in Betracht kommenden Abteilung und 18 vom Einzelrichter beurteilt, und zwar 23 innerhalb des ersten Halbjahres. 11 innerhalb des zweiten Halbjahres und 13 innerhalb eines längeren Zeitraumes nach ihrem Einlangen. Von den behandelten Beruf vmgo.:i wurden 18 ganz oder teilweise gutgeheissen, 17 abgewiesen.und 12 infolge Anerkennung, Vergleichs oder Rückzugs vom Gesohäff.sverzeichnis abgeschrieben. 9 dieser Berufungen stammen aus dem Kanton Luzern, 8 aus dem Kanton Bern (wovon 5 aus dem deutschen und 3 aus dem französischen Kantonsteil), 7 aus dem Kanton Zürich, 5 aus dem Kanton St. Gallen, 4 aus dem Kanton Baselstadt, je 3 aus den Kantonen Solothurn und Tessin, je 2 aus den Kantonen Aargau, Thurgau und Genf, und je l aus den Kantonen Baselland und Waadt. Nach Nationalsprachen verteilen sie sich also wie folgt: 38 = 81% stammen aus der deutschen, 6 = 1 3 % a.us der französischen und 3 = 6 % aus der italienischen Schweiz.

Die Zahl der im Berichtsjahr hängig gewesenen Gesuche um Vollstreckbarerklärung der Prämienforderungen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt beträgt 434 (47 vom Jahre 1920 übertragene und 387 neu eingegangene). Davon sind 402 erledigt und 32 auf das Jahr 1922 übertragen worden. 383 wurden ganz oder teilweise gutgeheissen und 19 infolge Eückzugs vom Geschäftsverzeiehnis abgeschrieben. Die Erledigung erfolgte in 178 Fällen innerhalb des 1., in 134 Fällen innerhalb des 2., in 75 Fällen innerhalb des 3., in 12 Fällen innerhalb des 4. Monats und in 3 Fällen innerhalb eines längern Zeitraumes nach Einreichung der Gesuche. Nach den Kreisagenturen, von denen sie gestellt wurden, verteilen sich diese Gesuche wie folgt: Luzern 107, St. Gallen 84, Zürich 64, Lausanne 63, Aarau 29, Bern 18, La Chaux-de-Fonds 18, Winterthur 14, Basel 5. Nach den Nationalsprachen ausgeschieden ergibt sich folgendes
Bild: 280 = 70 % stammen aus der deutschen, 69 = 17 % aus der französischen und 53 = 13 % aus der italienischen Schweiz. Ausserdem üuiidesblatt. 74. Jabrg. Bd. I.

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sind 5 Wiedererwägungsgesuche eingereicht worden, auf welche nicht eingetreten werden konnte.

II. Militärversicherung.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahr hängig gewesenen Berufungen gernäss Art. 55 MV G von 1914 erreicht 1091 (822 übertragene und 769 neu eingegangene Geschäfte). Unter den neu eingelaufenen Geschäften befinden sich 585 Berufungen gegen Verfügungen des Vertreters des Oberfeldarztes, 176 Berufungen gegen Entscheide der Pensionskommission, 7 Eevisionsgesuche und l Erläuterungsgesuch. Erledigt worden sind 707 und auf das Jahr 1922 übertragen 384 Geschäfte. Von den 707 Streitigkeiten wurden durch Urteil 528 erledigt, wovon 54 durch das Gesamtgericht, 331 durch die Abteilungen und 138 durch den Einzelrichter; durch Abschreibungsbeschluss infolge Rückzugs der Berufung nach erfolgter Aufklärung durch das Gericht oder wegen Vergleichs usw. wurden erledigt 184 Fälle, wovon 49 durch die Abteilungen und 135 durch den Präsidenten beziehungsweise Vizepräsidenten. Bei 276 der durch Urteil des Gesamtgerichts und der Abteilungen, bei 78 der durch Urteil des Einzelrichters und bei 104 der durch Abschreibungsbeschluss erledigten Fälle mussten Beweiserhebungen im Sinne von Art. 134 und 136 0.11 vorgenommen werden. Die Zahl der in diesen Fällen abgehörten Parteien und Zeugen beträgt 562, die Zahl der angeordneten Expertisen 205, worunter 201 medizinische. Ganz oder teilweise gutgeheissen Avurden 306, abgewiesen 176, durch Nichteintreten erledigt 40 Fälle und an die Vorinstann zurückgewiesen l Fall. Innerhalb des 1. Monats nach ihrem Einlangen wurden 35, innerhalb des 2. Monats 49, innerhalb des S. Monats 87, innerhalb des 4. Monats 66, innerhalb des 5. Monats 72, innerhalb des 6. Monats 59, innerhalb des 7. Monats 66, innerhalb des 8. Monats 55, innerhalb des 9. Monats 43, innerhalb des vierten Quartals 101, innerhalb des 3. Halbjahres 56 und innerhalb eines längern Zeitraumes 18 Geschäfte erledigt. Längere Zeit beanspruchten besonders diejenigen Fälle, in denen umfangreiche Beweiserhebungen, wie Expertisen, und die Beschaffung der notwendigen tatsächlichen Grundlagen für dieselben nicht zu umgehen wa,ren; in denen die richterlich gesetzten Fristen zum Teil wiederholt erstreckt werden mussten ; in denen die Einstellung des Berufungsverfahrens bis nach Durchführung anderer Verfahren erfolgte (so z. B. in
den zahlreichen Fällen, wo das Berufungsverfahren gegen Verfügungen des Vertreters des Oberfeldarztes bis nach Erlass des Entscheides der Pensionskornmission sistiert wird, oder wo zuerst das Ergebnis eines Entmündigungsverfahrens usw.

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abgewartet werden mtiss). Nach den Nationalsprachen verteilen sich die erledigten Militärversicherungsstreitigkeiten wie folgt : 489 = 69 % stammen aus der deutschen, 154 = 22 % aus der französischen und 64 = 9 % aus der italienischen Schweiz.

III. Personalversicherung.

Im Berichtsjahr ist eine einzige Streitigkeit gemäss Art. 7, Abs. '2, BG über die Versicherungskasse der Bundesverwaltung eingelangt. Die Klage, die von einem frühern Angestellten der Postverwaltung erhoben wurde, konnte jedoch, da die Klageinreichung erst gegen Ende des Jahres erfolgte, im vergangenen Geschäftsjahr nicht mehr beurteilt werden.

Ausserdem ist noch eine Streitigkeit zwischen einem frühern Beamten der Schweizerischen Volksbank und der Pensionskasse dieser Bank zur Beurteilung vor das Eidg. Versicherungsgericht gebracht worden. Diese Streitigkeit konnte indessen bald nach Beginn des Instruktionsverfahrens als zufolge Vergleichs erledigt am Protokoll abgeschrieben werden.

Genehmigen Sie, hochgeehrter Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Luzcrn, den 31. März 1922.

Irn Namen des Eidg. Versicherungsgcriclits.

Der Präsident: Albisser.

Der Gerichtsschreiber : Lanber.

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Bericht des Eidg. Versicherungsgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1921. (Vom 31. März 1922.)

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26.04.1922

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