306 # S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bundesgericht.

Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts hat die in Art. 27 der Verordnung des Bundesrates vom 18. Dezember 1920 betreffend die Nachlassstundung, das Pfandnachlassverfahren für Hotelgrundstücke und das Hotelbauverbot vorgesehenen Pfandschätzungskommissionen für die Dauer von zwei Jahren, d. h. bis Ende Februar 1924 wie folgt bestellt: Kommissionen für das deutsche Sprachgebiet.

I. Kommission.

Präsident: Prof. Dr. F. Goetzinger, Appellationsgerichtspräsident in Basel.

Mitglieder: A. Bringolf, Architekt, in Luzern.

C. Cassani, Beamter der Schweiz. Volksbank, in Bern.

Ersatzmitglieder : E. Vogt, Architekt, in Luzern.

A. Brüderlin, alt Hotelier, in Basel.

H. Schenk, Direktor der Oberländischen Hülfskasse, in Bern.

II. Kommission.

Präsident: Ed. von Tscharner, in Luzern und Chur.

Mitglieder : G. Braun, Architekt, in Disentis.

Oberst Wirth, Hotelbesitzer, in Interlaken.

Ersatzmitglieder : S. Prader, Baumeister, in Davos.

Ant. Bon, Hoteldirektor, in St. Moritz.

A. Brenn, Hoteldirektor, in Passugg.

Primus Bon, Hoteldirektor, in Vitznau.

Kommission für das französische Sprachgebiet.

Präsident: R. de Gautard, Bankier, in Vevey.

Mitglieder: E. Bron, Architekt, in Lausanne.

A. Elskes, alt Hotelier, in Neuenburg.

Ersatzmitglieder: H. Bergier, Notar, in Lausanne.

H. Verrey, Architekt, in Lausanne.

307

Kommission für das italienische Sprachgebiet.

Präsident: Mitglieder :

E. Nessi, Bankdirektor, in Lugano.

0. Maraini, Architekt, in Lugano.

M. Schnyder, Hotelbesitzer, in Lugano.

Ersatzmitglieder: Ed. von Tscharner, in Luzern und Chur.

A. Ghezzi, Architekt, in Locamo.

L a u s a n n e , den 28. Februar

1922.

Bundesgerichtskanzlei.

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1920 und 1921.

1921 Monate

1921

1920

Fr.

Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai . . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

Fr.

. 8,312,016. 77 7,414,206. 09 897,810. 68 -- __ . 7,207,796. 82 7,469,760. 96 261,964. 14 465,642.

70 . 7,312,350. 94 7,777,993. 64 -- 2,429,019. 33 . 7,726,712. 37 5,297,693. 04 -- 1,450,481. 37 . 7,060,877. 48 5,610,396. 11 -- 473,274. 21 . 7,052,471. 54 6,579,197. 33 -- 740,596. 68 . 7,493,320. 72 6,752,724. 04 -- 2,195,832.

23 . 10,114,728.86 7,918,896. 63 -- . 7,168,947. 90 10,108,250. 17 2,939,302. 27 -- -- . 8,726,147. 66 15,788,195. 57 7,062,047. 91 . 9,541,850. 06 14,810,425. -- 5,268,574. 94 -- . 10,315,853. 73 21,572,052. 02 11,256,198.29 --

Total 1920 98,033,074. 85 Auf Ende Dez. 98,033,074. 85

117,096,025. 88

19,062,951. 03

(Definitives Kcsultat.)

--

308

Wengernalpbahngesellschaft.

Den Inhabern von Obligationen 1. des Anleihens I. Hypothek von Fr. 2,000,000 à 3ya % vom Jahre 1895, 2. des Anleihens I. Hypothek auf der Linie LauterbrunnenWengen und II. Hypothek auf der Strecke LauterbrunnenScheidegg-Grindelwald à 4Va °/o von Fr. 2,000,000 vom Jahre 1908, 3. des unversicherten Anleihens à 4ys °/0 von Fr. 1,000,000 vom Jahre 1911 der Wengernalpbahngesellschaft wird hiermit bekanntgegeben, dass die 2. Zivilabteilung des Bundesgerichts in ihrer heutigen Sitzung die von den Gläubigergemeinschaften der genannten Anleihen an der Gläubigerversammlung vom 23. Dezember 1921 gefassten Beschlüsse genehmigt hat. Diese Beschlüsse lauten: 1. Erlass der auf die Jahre 1915 bis inklusive 1919 entfallenden Zinsbeträge aller drei Anleihen.

2. Erhöhung des Zinsfusses ab 1. Januar 1920 für das Anleihen von 1895 von 3y2 % auf 4*/2 %, für das Anleihen von 1908 von 4Y2 % auf 5l/2 % und für das Anleihen von 1911 von 4y2 % auf 5 %.

3. Umwandlung des festen Zinsfusses der drei Anleihen für die Zeit vom 1. Januar 1920 bis 31. Dezember 1925 in einen vom Betriebsresultat abhängigen variablen und kumulativen Zinsfuss von maximal 4y2 % bzw. ^/a % bzw. 5 °/o, wobei die Hypothekaranleihen dem unversicherten Anleihen im Range vorgehen und also mit 4*/2 °/o bzw. 5Va °/o verzinst sein müssen, bevor dem unversicherten Anleihen ein Zins ausgerichtet wird.

4. Amortisation der Anleihen : Vom Anleihen I. Hypothek ist in den Jahren 1915--1919 ein Betrag von Fr. 120,000 ausgelost aber nicht zurückbezahlt, bei den beiden andern Anleihen sind die Auslosungen, die seit 1916 hätten vorgenommen werden sollen, unterlassen worden. Diese Auslosungen werden nachgeholt, und auch in den folgenden Jahren sollen die Auslosungen wieder regelmässig stattfinden, jedoch sind die betreffenden Beträge der Jahre 1920 bis und mit 1925 gleich dem Betrag der Auslosungen der verflossenen Jahre 1915--1919 in der Weise gestundet, dass sie erst in den Jahren 1926--1931, und zwar neben den Quoten des betreffenden Jahres, sukzessive zurückbezahlt werden.

Während der Dauer des variablen Zinsfusses erhalten auch die

309

Gläubiger ausgeloster Obligationen nur variablen Zins, im Maximum 4Va bzw. 5Vs bzw. 5 °/o kumulativ im Rang entsprechend dem Rang des betreffenden Anleihens. Den Gläubigern des Anleihens I. Hypothek wird für die Zeit von der Auslosung an bis Ende 1919 das ausgeloste Kapital von Fr. 120,000 mit 5 % verzinst. Diese Ziusforderung ist bis Ende 1925 gestundet und hat während dieser Zeit Anspruch auf variable Verzinsung wie das Kapital.

5. Bezeichnung des Herrn Häuptli, Vizedirektor der Kantonalbank von Born, als Vertreter der Obligationengläubiger im Sinne von Art. 23--25 der Bundesratsverordnung über die Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen vom 20. Februar 1918.

Sämtliche noch nicht deponierten Obligationen sind zur Abstempelung ohne Verzug der Zürcher Kantonalbank in Zürich, der Kantonalbank von Bern in Bern oder der Spar- und Leihkasse in Bern einzusenden.

L a u s a n n e , den I.März 1922.

Für die 2. Zivilabteilung des Schweiz. Bundesgerichts, Der Präsident: Ostertag.

Jungfraubahngesellschaft.

Den Inhabern von Obligationen " 1. des Anleihens I. Hypothek auf der Strecke Scheidegg-Eismeer von Fr. 2,500,000 à 5 % vom Jahre 1900, 2. des Anleihens H. Hypothek auf der genannten Strecke von Fr. 1,500,000 à 5% vom Jahre 1906, 3. des Anleihens I. Hypothek auf der Strecke Eisraeer-Jungfraujoch von Fr. 3,000,000 à 5 % vom Jahre 1909 der Jungfraubahngesellschaft wird hiermit bekanntgegeben, dass die 2. Zivilabteilung des Bundesgerichts in ihrer heutigen Sitzung die von den Gläubigergemeinschaften der genannten Anleihen an der Gläubigerversammlung vom 26. November 1921 gefassten Beschlüsse genehmigt hat. Diese Beschlüsse lauten : 1. Erlass der von Mitte April 1915 an bis Mitte Oktober 1919 (inklusive) verfallenen Zinsbeträge dieser Anleihen.

2. Umwandlung der Mitte April und Mitte Oktober 1920 und 1921 verfallenen Zinsbeträge (4 Halbjahrescoupons) in Prioritätsaktien, in dem Sinne, dass jede Obligation von Fr. 1000 einen Anteilschein auf eine halbe, jede Obligation von Fr. 500 einen

310

Anteilschein auf eine Viertel-Prioritätsaktie im Nominalbetrage von Fr. 200 erhält. Zwei halbe resp. vier Viertel dieser Anteilscheine können gegen definitive Titel eingetauscht werden.

Die Prioritätsaktien haben Anspruch auf eine Vorzugsdividende von 6 °/o und im Liquidationsfalle das erste Anrecht auf volle Deckung.

3. Umwandlung des festen Zinsfusses der obigen Anleihen für die Zeit von Mitte Oktober 1921 an bis Mitte Oktober 1925 in einen vom Betriebsresultat abhängigen variablen und kumulativen Zinsfuss von maximal SVa %, wobei die Anleihen I. Hypothek demjenigen II. Hypothek im Range vorgehen und also voll mit 5*/2 °/o verzinst sein müssen, bevor an das Anleihen II. Hypothek ein Zins ausgerichtet werden kann.

4. Erhöhung des bisherigen Zinsfusses der drei Anleihen von 5 % auf 51/« % vom 15. Oktober 1925 an für die ganze Dauer der Anleihen.

5. Zustimmung zu den Abmachungen betreffend das im Jahre 1919 aufgenommene "Bankanleihen.

6. Bezeichnung des Herrn Häuptli, Vizedirektor der Kantonalbank von Bern, in Bern, als Vertreter der Obligationengläubiger im Sinne von Art. 23--25 der Bundesratsverordnung über die Crläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen vom 20. Februar 1918.

Sämtliche noch nicht deponierten Obligationen sind zur Abstempelung und zum Umtausch der Coupons in Prioritätsaktien bzw.

Anteilscheine auf solche ohne Verzug der Zürcher Kantonalbank in Zürich, der Kantonalbank von Bern in Bern oder der Spar- und Leihkasse in Bern einzusenden.

L a u s a n n e , den 1. März 1922.

Für die 2. Zivilabteilung des Schweiz. Bundesgerichts, Der Präsident: Ostertag.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Appenzellerbahn stellt das Gesuch, ·es möchte ihm bewilligt werden, die 26,is5 km lange Eisenbahnlinie Gossau-Herisau-Urnäsch-Appenzell samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn«nd Schiffahrtsunternehmungen im II. Range, d. h. unmittelbar

311 nach dem bestehendem gesetzlichen -Pfandrecht aus Hilfeleistung gemäss Bundesbéschluss vom 18. Dezember 1918 zugunsten'^der schweizerischen Bundesbahnen und der Bodensee-Toggenburg-Bahn zu verpfänden zur Sicherstellung von Guthaben dieser beiden Unternehmungen aus dem direkten Verkehr, betragend in Kapital und Zinsen auf 31. Dezember 1921 insgesamt Fr. 115,136. 69.

Dieses Gesuch wird gesetzlicher Vorschrift gemäss hiermit bekanntgemacht unter Ansetzung einer mit dem 31. März 1922 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 3. März 1922.

(3.)..

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements : Dr. 0. Leimgruber.

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Die Rhätischen Werke für Elektrizität in Thusis stellen das Gesuch um Erteilung der Bewilligung zur Ausfuhr elektrischer Energie aus sämtlichen am Hinterrhein oberhalb der Einmündung der Albula zu erstellenden Kraftwerken. Es sind dies die folgenden Kraftwerke : 1. Kraftwerk Sufers-Andeer, mit Stauanlagen bei Sufers und im Val Madris 5 2. Kraftwerk Andeer-Sils i. Domleschg; 3. kleineres Zwischen werk zur Ausnützung des Gefälles zwischen dem projektierten Stausee im Val Madris und der Wasserfassung des Averserrheins bei Innerferrera ; 4. besonderes Werk bei Andeer zur Ausnützung der Quellengebiete von Annarosa in Verbindung mit dem Lai da Vons als Staubecken.

Der Ausbau der beiden erstgenannten Werke ist insgesamt bis zu einer maximalen installierten Leistung von rund 340,000 (dreihundertvierzigtausend) Kilowatt vorgesehen, wovon 240,000 (zweihundertrierzigtausend) Kilowatt auf das Kraftwerk SufersAndeer und 100,000 (hunderttausend) Kilowatt auf das Kraftwerk Andeer-Sils entfallen. Der Ausbau der beiden unter Ziffer 3 und 4 genannten Werke ist noch nicht endgültig bestimmt.

Schätzungsweise werden die Ausbaugrössen dieser beiden Werke zu 15,000 (fünfzehntausend) beziehungsweise 10,000 (zehntausend) Kilowatt angegeben.

Bundesblatt. 74. Jahrg. Bd. I.

22

âi2 Zunächst soll das Kraftwerk Sufers-Andeer etappenweise ausgebaut werden und damit sollen fünfzig bis dreihundert Millionen Kilowattstunden reiner Winterenergie (vom ersten November bis Ende März) erzeugt werden. Im Kraftwerk Andeei'-SÜS sollen fünfunddreissig bis zweihundertzehn Millionen Kilowattstunden Winterenergie (vom ersten November bis Ende März) verfügbar gemacht werden können. Nach Vollausbau der beiden Werke Sufers-Andeer und Andeer-Sils soll ein vollständiger Jahresausgleich geschaffen sein, so dass der Summe der obigen Höchstmengen Winterenergie eine mindestens bis zum gleichen Betrage steigerungsfähige Sommerenergieerzeugung entsprechen soll.

Die Rhätischen Werke suchen die Bewilligung nach, bei allen Ausbaugrössen ausführen zu dürfen: a. in der Sommerperiode (ersten April bis Ende Oktober): 70 °/o (siebzig Prozent) der jeweilen verfügbaren Energiemenge und Leistung ; b. in der Winterperiode (ersten November bis Ende März) : 50 % (fünfzig Prozent) der jeweilen verfügbaren Energiemenge und Leistung.

Der verbleibende Rest soll zur Deckung des schweizerischen Energiebedarfes reserviert werden.

Da die Grosse des ersten vorläufigen Ausbaues des Kraftwerkes Sufers-Andeer noch unbestimmt ist, suchen die Rhätischen Werke die Ausfuhrbewilligung zunächst für folgende Leistungsquoten nach: 1. Eine Quote von max. 100,000 (hunderttausend.) Kilowatt Sommerenergie (ersten April bis Ende Oktober), gemessen an der Übergabestation an der Schweizergrenze, wobei die täglich auszuführende Durchschnittsleistung 75,000 (fünfundsiebzigtausend) Kilowatt und die täglich auszuführende Energiemenge somit max.

1,800,000 (eine Million achthunderttausend) Kilowattstunden betragen soll.

Diese Bewilligung soll gemäss Gesuch erteilt werden für die Dauer von dreissig Jahren, wobei eine Reduktion der Ausfuhrquote nur bei dringender Notlage des schweizerischen Bedarfs und nur in dem zur Befriedigung desselben unbedingt notwendigen Umfange. verlangt werden soll. Für jede der Ausfuhr zu entziehende Quote soll vorerst der Absatz im Inlande zu gleichen oder gleichwertigen Bedingungen gesichert sein.

2. Eine Quote von max. 75,000 (fünfundsiebzigtausend) Kilowatt Winterenergie (ersten November bis-Ende März), wobei

313

die täglich auszuführende Durchschnittsleistung 50,000 (fünfzigtausend) Kilowatt betragen soll, soweit die verfügbare Winterenergie in der Schweiz keinen Absatz findet. Die täglich auszuführende Energiemenge soll somit max. 1,200,000 (eine Million zweihunderttausend) Kilowattstunden betragen.

Diese Bewilligung soll gemäss Gesuch ebenfalls für die Dauer von dreissig Jahren erteilt werden, mit der Beschränkung, dass die erzeugbare Energie in erster Linie für die Deckung des schweizerischen Bedarfes zur Verfügung gehalten werden soll.

Diese Bedarfsdeckung soll ZU gleichen oder gleichwertigen Bedingungen erfolgen wie die Abgabe der Energie ins Ausland.

Die zur Ausfuhr bestimmte Energie soll teils über bestehende, teils über neu zu erstellende Leitungen nach den verschiedenen Nachbarländern geführt werden.

Gemäss Art. 3 der Verordnung betreffend die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 1. Mai 1918, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens am 1. Juni 1922 einzureichen. Einheimische Stromkonsumenten wollen einen allfälligen Bedarf im Inland bei den Rhätischen Werken für Elektrizität in Thusis anmelden und von diesen ein Stromangebot einholen unter gleichzeitiger Anzeige an das unterzeichnete Amt. Auf begründetes Gesuch hin werden Stromkonsumenten die wichtigsten Bedingungen für die Lieferung der Energie ins Ausland bekanntgegeben. Sollte eine Verständigung über die Lieferungsbedingungen nicht zustande kommen, so ist dem unterzeichneten Amte hiervon Mitteilung zu machen. Jedenfalls ist bei Ablauf der Einsprachefrist dem unterzeichneten Amt sowohl vom Strombezüger als auch von dem die Ausfuhr nachsuchenden Werk vom Stande der Angelegenheit Kenntnis zu geben.

B e r n , den 24. Februar 1922.

(2..)

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Das im Bundesblatt Nr. l vom 4. und Nr. 2 vom 11. Januar 1922, sowie im schweizerischen Handelsamtsblatt Nr. 2 vom 4. und Nr. 5 vom 7. Januar 1922 veröffentlichte Gesuch der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke A.-G. in St. Gallen um Bewilligung zur Ausfuhr von max. 200 Kilowatt elektrischer

314

Energie nach dem Fürstentum Liechtenstein ist von der Gesuchstellerin zurückgezogen worden.

B e r n , den 2. März 1922.

(1.)

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Eidgenössischer Staatskalender 19221.

Der eidgenössische Staatskalender pro 1922 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 3, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der gesamten Bundesverwaltung nach Departementen geordnet, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Behörden der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommission und der Beamten der internationalen Bureaux.

B e r n , 7. März 1922.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Solange Vorrat kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden: IVacli\veiser über die im Bundesblatt veröffentlichten Berichte, wichtigeren bundesrätlichen Entscheide und Kreisschreiben, umfassend die Jahre 1916-1920.

B e r n , 7. März 1922.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Verschollenheitsruf.

Hotz, Karl Kaspar Wilhelm, geboren 25. August 1848 in Zug, Sohn des Hotz, Karl Kaspar Stanislaus, Fürsprech, von Baar, wohnhaft gewesen in Zug, und der Anna Helena geb. Wickart, ist seinerzeit nach New York verreist und sind von ihm seit über fünf Jahren keine Nachrichten mehr eingegangen.

315 Auf Verlangen der tit. Erbteilungskommission der Stadt Zug und der Erben des Genannten wird hiermit Hotz, Karl Kaspar Wilhelm vorerwähnt, sowie jedermann, der Nachrichten über ihn geben kann, gerichtlich aufgefordert, sich bis und mit 31. März 1923 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich zu melden. Sollte während dieser Frist keinerlei Nachricht eingehen, wird Hotz, Karl Kaspar Wilhelm, als verschollen erklärt und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB).

Zug, den 1. März 1922.

(3.)..

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

Verschollenheitsruf.

Auf Gesuch des Gemeinderates von Dallenwil hat das Kantonsgericht Nidwaiden die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens über nachfolgende Personen beschlossen : 1. Odermatt, Remigi, geboren 1809, und dessen Bruder Alois, geboren 1811, Söhne des Christoph Odermatt und der Katharina Odermatt, seit Jahrzehnten nachrichtenlos abwesend.

2. Odermatt, Josef, geboren 1822 oder 1823, Sohn des Melchior (Wallimelken) und der Magdalena geb. Durrer. Er ist in jungen Jahren nach Deutschland ausgewandert, ohne Nachrichten zu geben.

3. Odermatt, Albert, geboren zu Dallenwil den 27. Dezember 1873, Sohn des Joachim und der Anna Maria geb. Bissig. Dieser ist im Jahre 1911 nach Rattingen, Kreis Düsseldorf, Deutschland, ausgewandert und seither nachrichtenlos.

4. Niederberger, Alois, geboren zu Wolfenschiessen, den 9. Februar 1872, Sohn des Alois (Uchternaloisen) und der Verena geb. Odermatt. Er ist im Jahre 1891 nach Deutschland ausgewandert. Seine letzte Nachricht aus Köln an seine Stiefschwester, Frau Fischer-Lussi, datiert vom Jahr 1906.

5. Niederberger, Benedikt, geboren den 12. Mai 1851, Sohn des Alois (Brändlenaloisen) und der Marie Anna Flühler. Derselbe hat sich am 30. Mai 1884 zu Lank, Deutschland, mit der Sibilla Katharina geb. Huren verehelicht, welcher Ehe am 1. Februar 1885 ein Knabe mit Namen Alois entsprossen ist. Seit mehr als 20 Jahren ist keine Nachricht mehr hierhergelangt.

316

6. Niederberger, Otto Heinrich, von Dallenwil, geboren zu Bassersdorf, Kt. Zürich, den 31. Oktober 1873, Sohn, des Alois und der Seiina geb. Hunziker.

Die Genannten und alle diejenigen, welche über Leben oder Tod und das Vorhaadensein allfälliger Nachkommen derselben Auskunft erteilen können, werden hiermit aufgefordert, bezügliche Nachrichten bis und mit 28. Februar 1923 der Gerichtskanzlei Nidwaiden in BuochS zukommen zu lassen, andernfalls die Verschollenerklärung mit ihren gesetzlichen Folgen ausgesprochen wird, wie wenn der Tod bewiesen wäre.

B u o c h s , den 4. Januar 1922.

(2..)

Oie Gerichtskanzlei Nidwaiden.

# S T #

Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Spengler-, Dachdecker-, Schreiner-, Glaser-, Gipser- und Malerarbeiten zum Umbau des Zollgebäudes in Ligometto wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau der eidg. Bauinspektion in Lugano, Via Baroffio 4, aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Zollgebäude Ligornetto" bis und mit dem 13. März nächsthin franko einzureichen an die

Direktion der eidg. Bauteil.

B e r a , den 27. Februar 1922.

(2..)

Bauarbeiten für Kabellegungen (Notstandsarbeiten).

Über die Erd-, Maurer- und Kanallegungsarbeiten für die Kabelrohranlage Bern-Olten-Zürich, Teilstück Gemeindegrenze Ersigen/Oberösch-Murgenthal, wird Konkurrenz eröffnet.

Baulänge ca 26 km Erdbewegungsarbeiten: Graben ca 20,600 m' Schächte ca 3,300 m3 Betonarbeiten: armierter Beton ca 220 m3 unarmierter Beton ca 1,660 m3 Verputz ca , 5,500 m2 Rohrlegungen : Gussröhren, armierte und unarmierte Zementröhren ca.

25,3 km

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.03.1922

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306-316

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