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1503

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1922, erste Folge.

(Vom 2. Juni 1922.)

Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht und Antrag über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1922, erste Folge, vorzulegen.

Die Gesamtsumme der für die allgemeine Verwaltung erforderlichen Kredite beträgt Fr. 16,565,102 Der Hauptteil entfällt auf die Verzinsung und die Emissionskosten des neuen Anleihens von 1922, nämlich Fr. 10,677,871 Einige Nachtragskredite sind die Folge von Beschlüssen, die Ihre Behörde nach erfolgter Genehmigung des Voranschlages gefasst hat. Für dringliche Massnahmen sind von uns, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, Vorschüsse bewilligt worden. An wichtigeren Krediten erwähnen wir, soweit zutreffend unter Verweisung auf die massgebenden besonderen Bundesbeschlüsse (BB.):

Politisches Departement.

I d. 31. Kosten des Völkerbundes II. 4. fe. Unterstützung arbeitsunfähiger Auslandschweizer

Fr.

879,000

»

300,000

Departement des Innern.

III. Oberbauinspektorat.

III. Beiträge an öffentliche Werke.

16. Rheinregulierung von deIllmündunng bis zum Bodensee (BB.)

» 450,000 Übertrag Fr. 11,806,871

478

Übertrag Fr. 11,806,871 IV. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. c. 1. Ankauf einer Liegenschaft zur Unterbringung des Zollamtes Riehen Fr.

5. Ankauf des Postgebäudes Küsnacht (Zürich) (BB.)

» 6. Ankauf des Postgebäudes Bischofszell(BB.) » 8. Ankauf einer Liegenschaft für das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern (BB.)

« »

125,000 200,000 110,800

258,000

F. Inspektion für Forstioesen, Jagd- und Fischerei : 1. 7. Beiträge au Aufforstungen und damit verbundene Verbaue 8. Beiträge au die Anlage von Abfuhrwegen und Einrichtungen für den Holztransport

»

150,000

»

1,000,000

VII. Gesundheitsamt, : 2. c. Gesundheitswesen

»

200,000

»

' 160,000

Finanz- und Zolldepartement.

F. Zollverwaltung: VII. Verschiedenes. 5. Bussenanteile

Volkswirtschaftsdepartement.

III. Abteilung für Landwirtschaft: 15. Bodenverbesserungen

. Fr.

2,000,000

Zusammen Fr. 16,005,171 Dazu kommt die durch Bundesbeschluss vom 8. April 1922 vorgenommene Erhöhung des Voranschlagskredites F. I. 7. 2. Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung für Industrie und Gewerbe, gewerbliche und industrielle Berufsbildung, Lehrlingsprüfungen, um » 81,600 Der Eest von » 528,881 setzt sich zusammen aus einer Eeihe vieler kleinerer Beträge, wobei Fr. 17,500 für das Militärdepartement Inbegriffen sind.

Gesamtsumme

Fr. 16,565,102

479 Die von den Eegiebetrieben eingestellten Nachtragskredite im Betrage von Fr. 435,000 beeinflussen die Verwaltungsrechnung nicht.

Den Mehrausgaben stehen zum Teil Minderausgaben auf andern Krediten oder Mehreinnahmen gegenüber.

Erster Abschnitt.

Tilgung und Verzinsung.

I. Eidgenössische Anleihen

'Fr. 10,677,371

B. Verzinsung Fr.

a. Feste Anleihen.

23. 5 % % Anleihen von 1922 von Fr. 300,000,000 Marchzins auf den zwischen dem 4. Februar und dem Beginn der Laufzeit des ersten Cou- * pons liberierten Titeln . . . Fr. 1,426,908 Halbjahreszins, fällig am 1.. September 1922 . . . . » 8,250,000

9,676,908

C. Provision und Spesen auf der Tilgung und Verzinsung der Anleihen Fr.

200,463 Kommission auf der Einlösung des Coupons Nr. l des 5 % % Anleihens von 1922.

V 4 % auf Fr. 8,250,000, . . . . Fr. 20,625 Kommission auf der Eückzahlung der 5 % dreijährigen Kassenscheine von 1919.

YS % auf Fr. 143,870,600 . . . . Fr. 179,838 Bei der Aufstellung des Voranschlages für 1922 haben wir die Kommission für die Eückzahlung der Kassenscheine nicht eingestellt, weil nicht vorausgesehen werden konnte, in welchem Masse eine Kon· version möglich sein werde. Infolge der unerwarteten Entwicklung des Geldmarktes sind keine Kassenscheine zur Konversion angemeldet worden.

D. Emissionskosten der Anleihen » 800,000 13. 5 % % Anleihen von 1922.

Die Emissionskosten für dieses Anleihen betragen Fr. 4,001,500.

Wir beabsichtigen, diese Summe in fünf Jahresraten zu tilgen und stellen daher das Betreffnis für 1922 ein.

480

Dritter Abschnitt.

Departements A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges

Fr. 546,625

b. Gesandtschaften Fr. 21,592 12. Gesandtschaft in Washington.

a. 2. Teuerungszulagen Fr. 4,466 Wir haben uns veranlagst gesehen, die Zulagen für das fest angestellte Personal der schweizerischen Gesandtschaften neu zu ordnen. Darnach werden die Zulagen nach den Lebensverhältnissen des Verwendungsortes und dem Familienstande, unter Berücksichtigung der Kursverhältnisse, abgestuft. Der Herabsetzung der Zulagen für einzelne Dienstpflichtige stehen Erhöhungen gegenüber, die für die Gesandtschaft in Washington den vorstehenden und für die Gesandtschaft in Buenos-Aires und Stockholm den unmittelbar hiernach verlangten Nachtragskredit erforderlich machen.

13. Gesandtschaft in London.

a. 1. b: Beamts Fr, 6,500 Wir haben Herrn Dr. Paul Kitter zum Attaché der Gesandtschaft mit einem Minimalgehalt von Fr. 5000 gewählt und uns ausserdem veranlasst gesehen, den Gesandtschaftssekretär zum Sekretär I. Klasse mit der Mindestbesoldung von Fr. 9000 zu befördern, was eine Besoldungserhöhung von Fr. 1500 zur Folge hatte.

16. Gesandtschaft in Buenos-Aires.

a. 2. Teuerungszulagen Fr. 1,570 (Siehe Bemerkung zu Ziff. 12 hiervor.)

18. Gesandtschaft in Madrid.

o. 1. c. Aushilfskräfte » 1,896 Der Gesandtschaft wurde ein Kanzlist neu zugeteilt.

19. Gesandtschaft in Bukarest.

o. 1. c. Aushilfskräfte Fr. 2,860 In der Absicht, auf Beginn des Jahres 1922 von den sechs Aushilfskräften zwei zu entlassen, wurde seinerzeit der Kredit des Voranschlages unter Annahme von vier Aushilfskräften verhältnismässig herabgesetzt. Nachdem die Entlassungen stattgefunden haben, erweist sich dieser Kredit für die Besoldung der verbleibenden Aushilfskräfte, die nicht alle den gleichen Gehalt beziehen, als ungenügend.

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22. Gesandtschaft in Stockholm.

a. 2. Teuerungszulagen Fr. 4,800 (Siehe Bemerkung zu Ziffer 12 hiervor.)

c. Konsulate Fr. 66.033 27. Aufwendungen für das Personal.

a. 4. Konsularattachés Fr. 5,833 Am 1. März wurde dem Konsulat in Antwerpen ein Attaché zugeteilt.

a. 5. Kanzleisekretäre Fr. 42,600 Im weitern Ausbau der Personalorganisation unserer Konsulate sind neun Kanzleisekretäre aus den Aushilfskräften gewählt worden, wovon acht den Konsulaten in Besançon, Catania, Genua, Liverpool, Mailand, Mülhausen, Strassburg und Venedig zugeteilt wurden und einer vorläufig beim Konsulardienste der Abteilung für Auswärtiges verbleibt.

b. Ortszulagen Fr. 12,000 c. Familienzulagen » 5,600 Auch diese Nachtragskredite sind die Folge der Ernennung des Konsularattachés in Antwerpen und der erwähnten Kanzleisekretäre.

d. Verschiedenes und Beiträge Fr. 459,000 29. Eidgenössische Repräsentanten und Kominissarien Fr. 80,000 Die Handelsvertragsunterhandlungen mit Spanien und die internationale Konferenz von Genua erfordern grössere Aufwendungen als bei Aufstellung des Voranschlages vorausgesehen werden konnte.

Im laufenden Jahre werden überdies Handelsvertragsunterhandlungen mit andern Staaten stattfinden, die eine starke Inanspruchnahme dieses Kredites zur Folge haben dürften. Der verlangte Nachtragskredit von Fr. 80,000 setzt sich aus folgenden mutmasslichen Ausgabenposten zusammen: Konferenz von Genua Fr. 35,000, Handelsvertragsunterhandlungen mit Spanien Fr. 13,000, andere Handelsvertragsunterhandlungen Fr. 32,000.

31. Kosten des Völkerbundes Fr. 379,000 Im Voranschlage hatten wir den Beitrag der Schweiz an den Völkerbund auf Fr. 230,000 herabgesetzt und dieses Vorgehen mit dem Hinweis auf den Beschluss der zweiten Völkerbundsversammlung begründet, wonach vom 1. Januar 1922 an und bis zur Aufstellung eines neuen Verteilers die Kosten nach einem vorläufigen Verteiler getragen werden sollten, der den Erfordernissen der Billigkeit besser entspricht. In unserer Botschaft vom 4. Januar 1922 betreffend Ab-

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Änderung des Völkerbundsvertrages sind wir auf die Frage der Kostenverteilung näher eingetreten (Bundesbl. 1922, I, 28). Die die Verteilung der Kosten betreffenden Beschlüsse der zweiten Völkerbundsversammlung müssen, um rechtskräftig zu werden, von der Mehrheit der Mitgliedstaaten, der sämtliche im " Völkerbundsrate vertretenen Staaten angehören müssen, ratifiziert werden. Da der Beschluss, der für 1922 einen neuen vorläufigen Kostenverteiler vorsah, mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit angenommen worden war, glaubten wir annehmen zu dürfen, dass er die Zustimmung aller im Völkerbundsrate vertretenen Staaten finden werde.

Leider hat sich dieso Annahme als unzutreffend erwiesen. Dem Generalsekretariate des Völkerbundes ist von der französischen Regierung mitgeteilt worden, dass sie hoffe, die Eatifikation zu erlangen, welche die Festsetzung des Verteilungsverfahrens in die Befugnis des Völkerbundsveraammlung lege, dass sie aber beschlossen habe, den Beschluss betreffend die Anwendung eines vorläufigen Verteilers vom 1. Januar 1922 hinweg dem Parlamente nicht zur Ratifikation vorzulegen. Demzufolge sieht sich das Generalsekretariat des Völkerbundes gezwungen, von den Mitgliedstaaten für das Jahr 1922 noch den bisherigen Beitrag einzufordern. Der schweizerische Beitrag für 1922 beträgt nach der alten Verteilungsart Dollar 117,084. 28 oder rund 609,000 Schweizerfranken. Da der gewährte Kredit Fr. 280,000 beträgt, so ist ein Nachtragskredit von Fr. 379,000 erforderlich.

II. Innerpolitische Abteilung

Fr. 804,500

2. Bureaukosten Fr. 4,500 Bis Ende April sind an Bureaukosten Fr. 4914. 80 ausgegeben worden, davon entfallen für Drucksachen Fr. 2523. 70, die einerseits für die reglementarischen Veröffentlichungen des Auswanderungsamtes und anderseits für die notwendigen Formulare des Einbürgerungsverfahrens und des Uuterstützungswesens verwendet wurden.

Unter diesen Umständen erscheint der Voranschlagskredit von Fr. 8500 als unzulänglich. Die Ausgaben der Abteilung belaufen sich im Jahre 1920 auf Fr. 12,205.28 und im Jahre 1921 auf Fr. 11,763. 89. Da durch die Erweiterung desJJnterstützungsdienstes, sowie die Einholung von Strafregisterauszügen des Heimatstaates für die Eihbürgerungskandidaten (Anregung des Ständerates) die Bureauarbeiten und der Verbrauch an Formularen gegenüber dem Vorjahre sich vermähren, benötigen wir einen Nachtragskredit von Fr. 4500.

4. Unterstützungskosten.

b. Unterstützung arbeitsunfähiger Auslandschweizer Fr. 800,000

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Der Voranschlagskredit von Fr. 800,000 für Unterstützung der zurückgekehrten arbeitsunfähigen Auslandschweizer ist ungenügend. Während diese Hilfstätigkeit im Jahre 1921 Fr. 358,287. 51 beanspruchte* sind die Ausgaben in den vier Monaten Januar bis April 1922 bereits auf Fr. 215,927. 72 angestiegen, ohne dass die Hilfe für den einzelnen Unterstützungsfall reichlicher bemessen wurde als im Vorjahre. Die Zahl der unterstützungsbedürftigen d.h. ständig unterstützten Familien und Einzelpersonen hat sich seit der Aufstellung des Voranschlages 1922 wesentlich erhöht, namentlich durch neue Eückwanderer aus Eussland. Die Unterstützung umfasste während der ersten vier Monate des laufenden Jahres 407 Unterstützungsfälle (276 Einzelpersonen und 131 Familien mit zusammen 381 Köpfen). Demgemäss beträgt der durchschnittliche monatliche Hilfsbetrag für den einzelnen Unterstützungsfall Fr. 132. 63 oder für eine Person Fr. 82.16. Obschon es sich hier ausschliesslich um die Unterstützung arbeitsunfähiger Personen handelt, so hat gleichwohl auch auf diesem Gebiete die allgemeine Kiisis erschwerend gewirkt, indem die Beiträge der Verwandten von Hilfsbedürftigen und der privaten Wohltätigkeit zurückgegangen sind. Der heutige Bedarf konnte nicht vorausgesehen werden, da die massgebenden Grundlagen sich nicht zum vornherein einschätzen Hessen. Der Abbruch dieser Hilfsaktion würde für die betroffenen Personen ein Unglück bedeuten, da die gesetzliche kantonale und kommunale Armenpflege nicht in der Lage wäre, mit gleichwertigen oder einigermassen hinreichenden Unterstützungsleistungen an die Stelle des Bundes zu treten.

B. Departement des Innern.

Tl. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst

Fr.

1.800

B. Schweizerische Laudesbibliothek Fr.

800 1. Aufwendungen für das Personal.

a. Gehälter.

2. Aushilfskräfte Fr. 370 b. Teuerungszulagen » 430 Ein Angestellter der Landesbibliothek wurde Anfangs Märzdieses Jahres wegen Militärdienstes für zehn Wochen beurlaubt. AlsErsatz stellte die Postverwaltung der Bibliothek einen Beamten zur Verfügung. Es handelt sich um eine blosse Kreditverschiebung, dia den Gesamtvoranschlag des Bundes nicht beeinflusst.

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C. Archiv Fr.

1. Aufwendungen für das Personal.

a. Gehälter für Beamte Fr. 1000 Gleiche Bemerkung wie unter Buchstabe B.

III. Oberbauinspektorat

1,000

Fr. 450,000

IÌI. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke . . . . Fr. 450,000 Nr. 16. Eheinregulierung von der 111mündung bis zum Bodensee; II. Ergängänzungsbeitrag. Bundesbeschluss vom 7. April 1922.

a. Jährlicher Bundesbeitrag an die gemeinschaftlich mit Österreich noch auszuführenden Vollendungsarbeiten.

1. Jahresbeitrag, jährlicher Höchstbetrag . . . , Fr. 450,000 Die durch dio frühern Bundesbeschlüsse bewilligten Beiträge sind erschöpft. Da die Arbeiten fortgesetzt werden, müssen voraussichtlich schon im Monat Mai 1922 die im Bundesbeschluss vom 7. April 1922 vorgesehenen Vorschusszahlungen beginnen. Wir beantragen Ihnen also, den 1. Jahresbeitrag auf Grund dieses Beschlusses zu bewilligen; er wird zur teilweisen Deckung der diesjährigen Geldvorschüsse verwendet.

IV. Direktion der eidgenössischen Bauten . Fr. 808,958 IV. Hochbauten c. Neubauten

Fr. 770,800 Fr. 770,800

1. Zollamt Eiehen, Ankauf der Liegenschaft Schultheiss an der Lörracherstrasse Nr. 164 und 166 Fr. 125,000.

Wegen des in Biehen herrschenden Wohnungsmangels war die Unterbringung des in dieser Ortschaft stationierten Zoll- und Grenzwachtpersonals bisher nur in unzureichender Weise und mit grossen Schwierigkeiten möglich. Für die Bekämpfung des Schmuggels ist ein zahlreiches Personal nötig. Ausserdem hat der Strassenverkehr stark zugenommen. Um im Zollhause an der Lörracherstrasse Nr. 165 weitere drei Wohnungen einzurichten, wäre ein Kredit von etwa Fr. 80,000 erforderlich gewesen. Im Dezember 1921 wurde in Erfahrung gebracht, dass die dem Zollhaus gegenüberliegende Liegenschaft Schultheiss, bestehend aus den Wohnhäusern Nr. 164 und

485 166 mit einem Nebengebäude und utiiiberbautem Gebiet, käuflich sei. Das Gebäude Nr. 166 enthält einen Verkaufsraum mit einer Zweizimmerwohnung, sowie im I., II. und Dachstock je eine dreizimmerige Wohnung mit Nebenräumen. Das angebaute Gebäude Nr. 164 enthält vier Wohnungen zu zwei Zimmern mit den nötigen Nebenräumen. In dem zu Nr. 166 gehörenden Nebengebäude stehen ein grösserer und zwei kleinere Bäume von zusammen 100 m 2 Grundfläche zur Verfügung.

Durch den Ankauf der beiden Häuser zum Preise von Fr. 110,000 wurden auf 1. April 1922 acht Wohnungen mit reichlichen Nebenräumen gewonnen, während durch den zuerst in Aussicht genommenen Aufbau des Zollhauses Nr. 165 mit einem Kostenaufwande von wenigstens Fr. 80,000 höchstens drei Wohnungen hätten neu geschaffen werden können.

Nach dem bei den Akten liegenden Gutachten der eidgenössischen Baudirektion über den baulichen Zustand und den Wert der Gebäulichkeiten, kann das Kaufsgeschäft für den Bund als ein vorteilhaftes bezeichnet werden; kommt doch der Kaufpreis für den m3 umbauten Eaumes auf nur Fr. 39 zu stehen, während in der Umgebung von Basel die Baupreise für Wohngebäude heute noch auf Fr. 55 bis Fr. 60 für den m8 geschätzt werden. Es handelt sich um eine abträgliche Liegenschaft, die sich gut verzinsen wird.

Laut den vorliegenden Kaufverträgen d. d. 27. Dezember 1921 bzw. 26. Januar 1922 betragen die Kaufsummen: a. für das Gebäude Lörracherstrasse Nr. 166 samt Hintergebäude Fr.

b. für das Gebäude Lörracherstrasse Nr. 164 . . . » Zusammen

75,000 35,000

Fr. 110,000

Für zweckentsprechende Einrichtungs- und Ergänzungsarbeiten, einschliesslich Kanalisation und Einfriedigung, sowie für die Hälfte der Handänderungs- und Verschreibungskosten sehen wir einen Betrag vor von Fr. 15,000 80 dass wir Sie um Bewilligung eines Kredites von . .

ersuchen müssen.

Fr. 126,000

2. Zollgebäude in Berlingen (Thurgau) Hausankauf Fr. 35,000 Das Zollamt in Berlingen am Untersee, welche Ortschaft regen Fischerei- und sonstigen Schiffsverkehr aufweist, befindet sich in dem in unmittelbarer Nähe des Landungsplatzes gelegenen Hause Bundeablatt. 74. Jahrg. Bd II.

33

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des Maurermeisters Kern in Berlingen. Der Eigentümer hat unterm15. Januar 1922 der Zollkreisdirektion in Schaffhausen ein Angebot zum Preise von Fr. 28,000 eingereicht und gleichzeitig mitgeteilt, dass im Falle Nichtointretens auf dieses Angebot, der Mietvertrag1 für das Zollbureau und die im gleichen Hause befindliche Grenzwächterwohnung gekündigt werde.

Da in Berlingen keine weitere Mietmöglichkeit besteht und auch, kein geeignetes Land für einen Neubau ausfindig gemacht werden kann, sah sich die Zollverwaltung in die Zwangslage versetzt, den Ankauf des Hauses ins Auge zu fassen. Das Haus ist in gutem Zustande, enthält drei Vierzimmerwohnungen, sowie einen grösseren Eaum im Erdgeschcss, der dermalen als Zollbureau benützt wird.

Von der Hausfront hat man einen ungehinderten freien Ausblick auf den Hafenplatz und den See bis zum gegenüberliegenden badischen Ufer.

Nach dem Gutachten der Baudirektion wird der Wert der Liegenschaft wie folgt geschätzt: < 1. Bodenwert etwa 500 m8 zu Fr. 15 Fr. 7,500 2. Wohngebäude » 24,000 8. Magazingebäude (baufällig) » -- Zusammen Fr. 81,500 Die verlangte Kaufsumme beträgt Fr. 28,000.

Wir ersuchen um Bewilligung nachstehender Beträge: a. Kaufpreis für die Liegenschaft Fr. 28,000 b. Ausgaben für Verschreibungskosten und für die notwendigsten Ausbesserungen am Gebäude . » 7,000 Zusammen Fr. 35,000 8. Ehemalige Sauttersche Liegenschaft in Kreuzungen, Haxisankauf und Umbau zu Zollzwecken Fr. 12,200 Von dem bisher bewilligten Kredite von Fr. 55,800 (Bundesbl. 1921, IV, 668 und Bundesbl.

1922,1, 492) entfallen auf Ankauf des Gebäudes und eines kleinen Stückes Gartenland " » 27,800 während Fr. 28,000 für Instandstellungsarbeiten vorgesehen waren.

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Dieser Betrag erweist sich als unzureichend, weil der bauliche Zustand des Hauses viel schlechter ist, als ursprünglich angenommen werden konnte. Um die begonnenen Arbeiten zu Ende führen zu können, bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 12,200, womit die Kosten dieser Liegenschaft den Bund auf Fr. 68,000 zu stehen kommen. Da das Haus vier vollständige Dreizimmerwohnungen enthält, kommt die einzelne Wohnung immerhin noch wesentlich billiger zu stehen, als bei verschiedenen neuen Zollhäusern. Wir verweisen auf den bei den Akten liegenden Bericht unserer Baudirektion an die Oberzolldirektion vom 29. März 1922.

4. Zollgebäude in Caprino, Hausankauf

Fr. 80,000

In Caprino am Luga,nersee besteht ein schweizerischer Grenzwachtposten, dessen Unterbringung für die Zollverwaltung stets mit Schwierigkeiten verbunden war, da Wohnhäuser in der Gegend nicht vorhanden sind. Dieser Umstand führte im Jahre 1899 zu einer Vereinbarung mit den Unternehmern Demarchi und Giambonini in Lugano, gemäss welcher letztere ein Gebäude nach vom Zolldepartement genehmigten Plänen zu erstellen hatten, das von der Zollverwaltung in Miete genommen wurde. Der Wert der Liegenschaft betrug damals Fr. 14,000, der Mietzins Fr. 500 im Jahr. Der Vertrag enthält die Klausel, dass nach Ablauf desselben auf 81. Dezember 1914 die Zollverwaltung verpflichtet sei, denselben von Jahr zu Jahr unter den gleichen Bedingungen zu erneuern, bis sie das Gebäude käuflich übernehmen werde.

Im Jahre 1901 wurde der Zins auf Fr. 600 erhöht, weil die Baukosten höher als veranschlagt zu stehen kamen. Im Jahre 1905 verlangte die Zollverwaltung den Aufbau eines weitern Stockwerkes und andere bauliche Änderungen, sowie den Aniauf von 800 m2 Land zur Anlage eines Gemüsegartens. Infolge dieser Erweiterung wurde die Erhöhung des Mietzinses auf Fr. 1000 bewilligt, der wegen späterer Bauarbeiten auf Fr. 1140 heraufgesetzt wurde. Dieser Zins wird heute noch bezahlt.

Der Unterhalt des Gebäudes ist von den Eigentümern etwas vernachlässigt worden. Auch lassen die Aborte in gesundheitlicher Hinsicht zu wünschen übrig und das Trkikwasser ist, wie eine Untersuchung durch den Kantonschemiker ergeben hat, nicht einwandfrei.

Die.Zollverwaltung hat daher von den Eigentümern wiederholt die" Änderung der Abortanlagen und die Errichtung eines den gesundheitlichen Anforderungen entsprechenden Pumpwerkes verlangt. Ein von den Eigentümern verlangter weiterer Zinsaufschlag auf Fr. 1600 wurde nur unter der Bedingung zugestanden, dass diese Änderungen

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vorher ausgeführt würden. Die Folge waren gerichtliche Auseinandersetzungen.

Die Schwierigkeiten, mit den Eigentümern zu einer Einigung zu kommen und der Umstand, dass die Aussichten für einen Prozess für die Zollverwaltung nicht günstig lagen, haben schliesslich zum Versuch geführt, das Gebäude ins Eigentum des Bundes zu übernehmen.

Mit den Eigentümern Demarchi und Giambonini einigte man sich auf einen Kaufpreis von Fr. 22,000. Dieser darf unter Zugrundelegung einer Verzinsung von 5--5% % als dem heutigen Mietzins von Fr. 1140 entsprechend erachtet werden.

Den besondern Verhältnissen Eechnung tragend, haben wir das Finanz- und Zolldepartement ermächtigt, den Kauf abzuschliessen.

Durch die Handänderung sind Kosten im Betrage von etwa Fr. 500 zu erwarten, womit der Hausankauf zu stehen kommen.wird auf Fr. 22,500 Für die notwendigsten Instandstellungsarbeiten sehen wir einen Betrag vor von » 7,500 so dass wir um Bewilligung eines Kredites von . . . . Fr. 80,000 einkommen müssen.

5. Postgebäude in Küsnacht (Zürich), Hausankauf Fr. 200,000 Unterm 21. Dezember 1921 haben Sie den Ankauf und dea Umbau eines Postgebäudes in Küsnacht (Zürich) beschlossen und hierfür einen Kredit von Fr. 200,000 bewilligt (A. S. XXXVII, 879).

6. Postgebäude in Bischofszell, Hausankauf Fr. 110,800 Für den Ankauf und den Umbau des der Munizipalgemeinde Bischofszell gehörenden Postgebäudes bewilligten Sie mit Beschluss vom 21. Dezember 1921 einen Kredit von Fr. 110,800 (A. S. XXXVII, 880).

7. Telephongebäude Zürich-Selnau, Ankauf eines Landstreifens . . . . Fr. 4,800 Das Postbureau Zürich-Selnau, das im Telephongebäude Selnau untergebracht ist, wird täglich 7--8 mal durch Lastautomobile bedient, welche die abzuholenden Postgegenstände bei der Ladestelle im Hof entgegennehmen. Um zu dieser Ladestelle zu gelangen» müssen infolge der etwas beschränkten Eaumverhältnisse des Hofes mit den Lastantomobilen verschiedene Bewegungen ausgeführt werden, welche die Inanspruchnahme eines Landstreifens der Durchfahrt Brandschenkestrasse-Dianastrasse bedingen.

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Dieser Landstreifen gehört zum anstossenden Hause Dianastrasse Nr. 8. Seine Benützung wurde im Jahre 1915 vom frühern Eigentümer ohne weiteres erteilt; damals war allerdings der Automobilverkehr kleiner. Dessen Zunahme hat Unzukömmlichkeiten gezeitigt, so dass 'der heutige Hauseigentümer die erteilte Bewilligung zur Benützung des genannten Landstreifens auf Ende Dezember 1921 kündigte, in der Meinung immerhin, dass er die Weiterbenützung gegen eine jährliche Vergütung von Fr. 500 gestatten würde.

Diese Forderung ist zu weitgehend. Da übrigens die notwendigen Bewegungen mit den Motorlastwagen auch auf dem ebenfalls anstossenden Grundstücke Dianastrasse Nr. 10 ausgeführt werden können, wurde mit dem Eigentümer dieses Hauses vereinbart, dass er den erforderlichen Landstreifen von rund 34 m 2 zum Preise von Fr. 65 für den m2 der Eidgenossenschaft abtrete.

Die Kaufsurnme beträgt demnach rund Fr. 2,200 Hierzu kommen noch folgende Beträge: a. Fertigungs- und Vermessungskosten etwa Fr. 280 fc. Granitplattenbelag, gleich wie der im übrigen Teile des Hofes bestehende, etwa » 1,820 » 2.100 BÖ dass die Gesamtkosten betragen werden Fr. 4,800 Die Verzinsung dieses Betrages erfordert bei einem Zinsfuss von 5% % rund Fr. 236 im Jahr. Die Ausgabe bleibt also um Fr. 264 unter der Forderung der jährlichen Vergütung des Eigentümers.

8. Ankauf einer Liegenschaft für das Eidgenössische Versicherungsgericht Fr. 253,000 Für den Ankauf der Liegenschaft Adligenswilerstrasse Nr. 24 in Luzern, zum Zwecke der- Unterbringung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, bewilligten Sie unterm 22. Dezember 1921 einen Kredit von Fr. 253,000 (A. S. XXXVII, 883).

IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung Fr. 38,658 Bureaux Schanzeneokstrasse Nr. 25 (Sektion für Ein- und Ausfuhr, Mietzins vom 12. Januar bis 31. Dezember 1922, marchzählig Fr. 88,658 Die Entwicklung der im ehemaligen Hotel Gotthard am Bubenbergplatz in Bern untergebrachten Dienstzweige «Arbeitsamt» und «Sektion für Ein- und Ausfuhr» erforderte vermehrte Arbeitskräfte. Da der Eaum zur Beschaffung der nötigen Arbeitsplätze fehlte, musste eine anderweitige Unterbringung ins Auge gefasst

490 werden. Auf Anfang des Jahres bot sich eine günstige Mietgelegenheit, indem uns das Hotel Favorite an der Schanzeneckstrasse vorläufig für die Dauer eines Jahres zur Unterbringung von Verwaltungsbureaux' angeboten wurde. Die in diesem Gebäude sofort verfügbaren 41 Käume erwiesen sich als sehr geeignet für Bureauzwecke, weshalb wir mangels einer andern Gelegenheit unsere Baudirektion ermächtigten, den Mietvertrag auf Grund eines jährlichen Mietzinses von Fr. 40,000 abzuschliessen (der verstorbene Pächter des Hotels bezahlte einen Jahreszins von Fr. 45,000). Der Bezug der Bäume erfolgte am 12. Januar, so dass der im Jahre 1922 zu entrichtende Mietzins marchzählig Fr. 38,658 beträgt.

Durch den Umzug der Sektion für Ein- und Ausfuhr ins Hotel Favorite wurde die Möglichkeit geschaffen, dem Arbeitsamt im Hotel Gotthard mehr Platz anzuweisen und daselbst auch dessen Sektion für Arbeitsbeschaffung unterzubringen, die vorher im V. Stock des Hauses Nr. 7 am Bahnhofplatz eingerichtet war.

V. Inspektion für Forstwesen, Jagd, und Fischerei

Fr. 1,150,000

I. Forstwesen.

7. Beiträge an Aufforstungen und damit verbundene Verbaue Fr. 150,000 Abgesehen von der Durchführung verschiedener wichtiger Verbauungsarbeiten und der notwendig gewordenen umfangreichen Wiederaufforstung von Windfallflächeu des Föhnsturmes von 1919 sind, mangels Arbeitsgelegenheit, zahlreiche Verbauungs- und Aufforstungsprojekte rascher ausgeführt worden, als angenommen werden konnten. Der Voranschlagskredit von Fr. 850,000 wird daher zur Bestreitung der bereits zugesicherten und im Laufe des Jahres fällig werdenden Bundessubventionen nicht ausreichen.

8. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen und Einrichtungen für den Holztransport . . . . Fr. 1,000,000 Infolge der andauernden Arbeitslosigkeit und der besondern Eignung des Waldwegbaues zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit hat der Bau in letzter Zeit einen ungeahnten Umfang angenommen, wesentlich gefördert durch die getroffenen Massnahmen des Bundes zur Behebung der Arbeitslosigkeit und die damit in Verbindung stehenden ausserordentlichen Beiträge des Bundes und der Kantone.

Bei Aufstellung des Voranschlages liess sich die ausserordentliche Inanspruchnahme des Kredites für ordentliche Beiträge an Waldwegbauten durch solche, die als Notstandsarbeit durchgeführt werden,

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nicht in dem Masse voraussehen, wie sie eingetreten ist. Urn sich ·ein Urteil über die voraussichtliche Ausdehnung dieser Bauten zu bilden, haben wir durch unsere Inspektion für Porstwesen bei den Kantonen Erhebungen vornehmen lassen, welche Waldwegprojekte als Notstandsarbeiten voraussichtlich im Laufe des Jahres 1922 zur Anmeldung gelangen und für die Ausrichtung der gesetzlichen Bundesbeiträge in den Jahren 1922 und 1923 in Betracht fallen werden.

Darnach kommen 380 Wegprojekte mit einer Weglänge von rund 600 km und einem Gesamtkostenvoranschlag von rund Franken 10,900,000 in Betracht, wovon etwa Fr. 8,800,000 allein auf Arbeitslöhne entfallen. Der Bundesbeitrag, der zum grössten Teil im Laufe der Jahre 1922 und 1923 zur Ausrichtung gelangen wird, erfordert rund 2 Millionen Franken.

Zur Bestreitung der ordentlichen Bundes beitrage an ausgeführte Arbeiten bedürfen wir eines Nachtragskredites von einer Million Franken. Den Eestbetrag von Fr. 1,000,000 werden wir mit dem ordentlichen Voranschlagsposten von Fr. 600,000 in den Voranschlag für 1923 einstellen.

Tl. Amt für Wasserwirtschaft

Fr. ' 33,128

b. Saßhausgaben.

1. Schiffahrtsstudien

Fr.

30,000

Wegen starker Belastung kann das Amt die Projektierungsarbeiten, welche die Eheinschiffahrtsfragen erfordern, nicht alle selbst besorgen. Es blieben drei Möglichkeiten: Einschränkung der Schiffahrtsstudien, Vermehrung des in Schiffahrtsfragen bewanderten Personals oder Übertragung von Arbeiten an Private. Durch die Einschränkung der fast ausschliesslich unsere Zufahrtsstrassen zum Meere betreffenden Studien wären wesentliche Landesinteressen beeinträchtigt worden. Wir erachteten die Zuweisung von Arbeiten an Private als die richtige Lösung. Bis Ende des Jahres bedürfen wir zu diesem 'Zwecke noch eines Kredites von Fr. 30,000.

13. Expertisen Fr. 3,128 Der Bundesrat hat zur Abklärung der Frage der Erteilung einer interkantonalen Konzession für eine Wasserkraftanlage mit Staubecken im Lank-List-Gebiet unterhalb Appenzell eine Expertenkommission ernannt; diese hat im Monat Februar ihren Schlussbericht erstattet und Rechnung im Betrage von Fr. 3128.15 gestellt.

Der Voranschlagskredit «Expertisen» (Fr. 3000), auf den diese Ausgabe zu verrechnen ist, ist indessen bereits voll in Anspruch genommen.

492

VII. Gesundheitsamt 2. Sachausgaben.

e. Gesundheitswesen

Fr. 208,20,0 Fr. 200,000

Der im Voranschlage vorgesehene Kredit von Fr. 47,500 für die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten reicht infolge Auftretens grösserer Pockenepidemien in verschiedenen Gegenden unseres Landes im Jahre 1922 (siehe unsern Geschäftsbericht: Departement des Inaern, Gesundheitsamt) bei weitem nicht aus, um die im Epidemiengesetze vorgesehenen Bundesbeiträge an die Auslagen auszurichten, die den Kantonen und Gemeinden durch die getroffenen Massnahmen erwachsen sind.

Die bis jetzt eingelangten Abrechnungen der Kantone .weisen eine Gesamtausgabe von rund Fr. 446,000 auf, und die noch ausstehenden Entschädigungsforderungen für noch nicht erloschene Pockenepidemien können, nach den gemachten Erfahrungen, auf den Betrag von etwa Fr. 180,000 berechnet werden, so dass die Gesamtkosten der Bekämpfung der gegenwärtigen Pockenepidemien auf rund Fr. 626,000 zu schätzen sind. Der auszurichtende Bundesbeitrag j[50 % nach Art. 8 des Epidemiengesetzes) ist daher auf Fr. 313,000 zu veranschlagen.

Zur Deckung dieser mutmasslichen Ausgaben stehen uns zur Verfügung : Voranschlagskredit Fr. 47,500 Kreditübertragung aus dem Jahre 1921 » 66,851 Zusammen Fr. 113,851 Wir ersuchen daher um Bewilligung eines Nachkredites in der Höhe des noch fehlenden Betrages von Fr. 200,000.

/. Lebensmittelkontrolle.

1. Betriebskosten des Laboratoriums, Instruktionskurse für eidgenössische Lebensmittelexperten und Zollbeamte Fr. 8,200 Die im Art. 28 des Lebensmittelgesetzes vorgesehene Kontrolle der eingeführten Lebensmittel an der Grenze kann infolge der im Bestände des eingeschulten Zollpersonals vorgenommenen Änderungen nicht mehr mit der genügenden Sachkenntnis durchgeführt werden* Wir haben uns daher entschlossen, eine Anzahl Zollbeamte in besonderen Kursen einführen zu lassen. Reiseentschädigung und Taggelder belaufen sich auf rund Fr. 3200. Wir ersuchen daher um Gewährung des erforderlichen Kachkredites, da uns diese Verhältnisse erst nach der Aufstellung des Voranschlages für 1922 bekannt wurden.

493

C. Justiz- und Polizeidepartement.

IV. PolizeiabteiluBg 7. Kraftwagen und Fahrradverkehr.

a. Allgemeine Ausgaben

Fr.

5,000

Fr.

5,000

Die Nachforderung ist durch folgende drei Umstände begründet, die bei Aufstellung des Voranschlages nicht vorausgesehen werden konnten : 1. Mehrkosten im Betrage von Fr. 2600, verursacht durch die Expertenkommission zur Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes betreffend den Automobil- und Fahrradverkehr ; 2. Beitrag, von Fr. 2000 an die Vereinigung schweizerischer Strassenfachmänner zur Ausführung von Versuchsfahrten mit Kraftwagen (BEB. vom 25. November 1921) ; 3. Beitrag von Fr. 400 für eine Ehrengabe an das von der Union motocycliste suisse im Jahre 1922 auszuführende internationale Wettfahren (BBB. vom 21. Februar 1922).

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal · · · Fr.

7.000

7. Abteilung für Sanität.

d.- Taggel der und Beiseentschädigungen.

2. Militärversicherung

. Fr. 7,000

Die Vertretungen vor den Instruktionsrichtern des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes, die immer aoch im Amte stehenden Expertenkommissionen in den Militärsanatorien, sowie die zahlreichen Erhebungen und Verhandlungen am Wohnorte der Patienten oder deren Vertreter, haben viel grössere Ausgaben zur Folge als bei der Aufstellung des Voranschlages vorgesehen werden konnte. Wir machen immerhin darauf aufmerksam, daes die getroffenen Massnahmen eine raschere Erledigung der Pensionierungsfälle ermöglichen und dadurch Minderausgaben für Krankengeld, Arztkosten usw.

herbeigeführt werden.

K. Militäranstalten und Festungswerke- · Fr. 10,500 I. Militär ans t al t en.

b. Landerwerbungen und Servituten zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen Fr. 10,500 Schon längere Zeit bildeten die ungünstigen Verhältnisse bezüglich der Wasserversorgung des Waffenp'Jatnes Bière Gegenstand

494

einlässlicher Prüfung. Aus Berichten der Kasernenverwaltung, der eidgenössischen Bauinspektion Lausanne und namentlich aus Meldungen von Schul- und Kurskommandanten geht hervor, dass die bestehenden Quellen besonders gegen den Herbst hin beständig abnehmen und den Bedarf kaum mehr zu decken vermögen. Das führt nicht nur in gesundheitlicher Hinsicht zu schweren Nachteilen, sondern könnte besonders auch bei einem allfälligen Feuerausbruche den militärischen Anlagen(Kasernen und Zeughaus) grossen Schaden zufügen.

Im Sommer 1921 wurde der Kasernenverwaltung Bière eine neue Quelle angeboten, die dann aber von der Gemeinde Bière erworben wurde und für die Militäranstalten ausser Betracht fiel. Hierauf wurden Anstrengungen gemacht, um frische Quellen zu erschliessen.

Eine solche ist sodann in der sogenannten «Combe du Frêne» an der Grenze' zwischen den Gemeinden Bière und Gimel gefunden worden.

In technischer Hinsicht bietet diese Quelle den Vorteil, dass sie infolge der Höhenlage ohne Erstellung eines Pumpwerkes ausgenützt werden kann. Die Leistungsfähigkeit der Quelle ist auch im Herbst sehr gross (180 Minutenliter).

Der Kauf wurde im Januar 1922 abgeschlossen. Für die technisch einwandfreie Fassung der Quelle und ihre spätere Sicherstellung gegen Verunreinigung usw. war der Erwerb von rund 12,800 m8 Land notwendig. Es handelte sich um den Ankauf von fünf kleinen Landstücken. Damit gewann der Bund grössere Freiheit in der Ausführung der für die Wasserfassung erforderlichen Arbeiten und für die spätere Durchführung der Massnahmen zum Schutze der Güte und der Kälte des Wassers.

Die Gresarntkosten für die Quelle und die Landteüe betragen Fr. 10,104 dazu kommen die Fertigungskosten und andere mit dem Landankaut verbundene Auslagen mit . . . . » 400 oder rund Fr. 10,500

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzrerwaltnng.

A. Finanz bureau 1). Liegenschaftsverwaltung.

II. Waffenplatz Herisau-St. Gallen.

2. Sachausgaben.

e. Erstellung eines neuen Lageplanes

Fr. 400

Fr. 400

495 Die Verhandlungen über die Projektaufstellung konnten vor Abschluss des Voranschlagsentwurfes für das Jahr 1922 nicht beendigt ·werden. Da die Arbeit noch im Winter 1921/22 ausgeführt werden musste, erteilten wir einen entsprechenden Vorschusskredit.

IV. Amt für Gold- und Silberwaren . Fr. 5,520 1. Aufwendungen für das Personal Fr. 4,220 a. Gehälter.

1. Beamte Fr. 2,220 Die Obliegenheiten eines ausgetretenen Aushilfsangestellten werden vorübergehend von einem Postbeamten besorgt.

Diese Ausgabe wird durch die Minderausgaben der Postverwaltung mehr als ausgeglichen.

2. Technische Aushilfskraft Fr. 2,000 Als Aushilfe für die Proben der nunmehr für die zweite Hälfte des Jahres in Aussicht genommenen bedeutenden ausserordentlichen eidgenössischen Münzprägungen muss'für fünf Monate ein beeidigter Gold- und Silberprobierer angestellt werden.

2. Sachausgaben.

Fr. 1,300 a. Bureaukosten FE. 800 ?

Die notwendig gewordene Beschaffung eines neuen Vervielfältigungsapparates für verschiedene Kreisschreiben und Formulale in Sachen der Bundesbeiträge für die Uhrenindustrie und des Goldverkehrs mit dem Auslande hat diese unvorhergesehene Mehrausgabe zur Folge.

b. Laboratoriumskosten Fr. 500 Infolge des beträchtlichen Mehrverbrauches von Gas und Chemikalien für die Proben der ausserordentlich gesteigerten Münzprägungen muss dieser Nachtragskredit nachgesucht werden. Diese Ausgabe wird durch vermehrte Einnahmen der Münzstätte ausgeglichen.

V. Zollverwaltung

Fr. 160,000

VII. Verschiedenes.

5. Bussenanteile Fr. 160,000 Im Voranschlage 1922 haben wir unter dieser Ausgabenrubrik einen Betrag von Fr. 90,000 vorgesehen, wobei gegenüber dem Vorjahr eine Vermehrung von Fr. 30,000 in Aussicht genommen worden war. Diese hat sich nicht als hinreichend erwiesen, da allein schon für

496

die ersten 8 Monate des Jahres 1922 eine Ausgabe für Bussenanteile von Fr. 112,000 zu verzeichnen ist. Die ausserordentliche Vermehrung dieser Ausgabensumme ist darauf zurückzuführen, dass die Widerhandlungen gegen das Zollgesetz in einem Masse zugenommen haben, wie dies nicht vorausgesehen werden konnte. Das immer weitere Sinken der Valuta der frühern Zentralmächte einerseits und die eingetretene Erhöhung der schweizerischen Eingangszölle anderseits bilden für viele einen zu starken Anreiz, die in Deutschland, beziehungsweise Österreich gekauften Waren ohne Zollentrichtung einzubringen.

Die Erhöhung dieses Ausgabenpostens bedeutet selbstredend nicht eine Vermehrung der Ausgaben, denn je höher sich die Summe für die ausbezahlten Bussenanteile beläuft, um so grösser wird der Einnahmeposten unter 2 c, Zollbussen, des Einnahmenvoranschlages.

Tl. Steuerverwaltung

Fr. 10,000

8. Mobiliaranschaffungen

Fr. 10,000

Es ist übersehen worden, im Voranschlage einen Kredit einzustellen. Eine Belastung der Verwaltungsrechnung entsteht durch diese Kreditgewährung nicht, da die Mobiliarausgaben am Ende dea Jahres auf die Inventarrechnung der Steuerverwaltung übertragen werden, die den Betrag verzinst und tilgt.

F. Volkswirtschaftsdepartement.

I. Abteilung für Industrie und Gewerbe: . . . . Fr. 31,600 7. Gewerbliche und industrielle Berufsbildung.

e. Lehrlingsprüfungen Fr. 31,600 Durch Bundesbeschluss vom 8. April 1922 ist dieser Kredit von Fr. 75,000 auf Fr. 106,600 erhöht worden.

III. Abteilung für Landwirtschaft

Fr. 2,004,500

3. Stipendien Bis Ende April sind auf Eechnung des im Voranschlage vorgesehenen Kredites von. . . . " angewiesen worden

Fr.

Fr. 5,000 » 2,775

es verbleibt somit ein Kredit von . . . Fr. 2,225

4,500

497

Nach der Stipendienkontrolle bedürfen wir für die Ausrichtung der bereits zugesicherten, noch im Laufe dieses Jahres fällig werdenden Studienstipendien (Winterhalbjahr 1921/22 und Sommerhalbjahr 1922)" . Fr. 4,375 für Reisestipendien » 1,700 Zusammen

Fr. 6,075

Voraussichtlich werden noch weitere Gesuche sowohl für Studienstipendien als auch für Reisestipendien eingehen, so dass auch der nachgesuchte Nachtragskredit von Fr. 4500 möglicherweise nicht ausreichen wird.

15. Bodenverbesserungen

Fr. 2,000,000

Der im Voranschlage für das Jahr 1922 eingestellte Kredit von Fr. 5,000,000 erweist sicli als unzulänglich. Bis heute sind darauf angewiesen worden: Beiträge für vollendete Projekte,' rund Abschlagszahlungen an im Bau begriffene Projekte, rund

Fr. 3,086,000 »

1,685,000

Zusammen Fr. 4,771,000 Der noch verbleibende Kredit von . . . . ' . . Fr. 229,000 reicht nicht mehr hin zur Auszahlung der Beiträge an vollendete Projekte, deren Abrechnungen uns von den Kantonen vor dem 1. Mai 1922 eingesandt worden sind, von uns aber noch nicht geprüft ·werden konnten.

Mit der Auszahlung kann nicht bis Ende des Jahres zugewartet werden, da es sich meist um Beiträge handelt, die schon in frühern Jahren zugesichert worden sind.

Wir schätzen die Höhe des noch notwendigen Kredites auf mindestens Fr. 2,000,000.

Bezüglich der von den Kantonen eingereichten Kreditbegehren für 1922 wie der Verpflichtungen des Bundes verweisen wir auf die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag für das Jahr 1922.

T. a. Handelsabteilung 3. Handels- and Verkehrswesen

Fr. 20,000 Fr. 20,000

498

Das Volkswirtschaftsdepartement beschäftigt sich seit längerer Zeit gemeinschaftlich mit dem Zolldepartement mit der Aufstellung eines neuen Zolltarifs. Zur Bestreitung der Auslagen für die damit verbundenen umfangreichen Druckarbeiten reicht der zur Verfügung, stehende. Kredit von Fr. 21,500, aus dem noch die Auslagen für die Erneuerung der Handelsverträge, andere ausserordentliche Druckkosten, internationale Telegramme usw. zu bestreiten, sind, nicht aus.

Y. c. Sektion für Ein- und Ausfuhr . . . . Fr. 135,000 Durch eine Eeihe von neuen Verfügungen sind die Einfuhrbeschränkungen weiter ausgedehnt worden. Der Geschäftsverkehr der Sektion ist entsprechend angewachsen, so dass teilweise schon imMonat Januar 1922 die Verkehrsziffern in keinem Verhältnis zu den auf einen Monat entfallenden Voranschlagsbeträgen standen. Nachtragskredite werden auf folgenden Rubriken notwendig.

1. Aufwendungen für das Personal Fr. 185,000 a. Gehälter.

2. Aushilfskräfte Fr. 60,000 Im April betrug die Ausgabe für 99 Aushilfskräfte -- vorgesehen waren 69 -- Fr. 18,928 und in den vier Monaten Januar /April Fr.68 855, Darnach ergibt sich eine mutmassliche Jahresausgabe von Fr. 206,565.

Da der Voranschlagskredit Fr. 146,000 beträgt, ist eine Überschreitung von rund Fr. 60,000 zu erwarten.

b. Teuerungszulagen -. . Fr. 71,000 Entsprechend der vermehrten Zahl von Aushilfskräften und der dadurch bedingten Mehrausgaben für Besoldungen ist auch der Kredit für Teuerungszulagen zu erhöhen.

c. Taggelder und Eeiseentschädigungeu Fr. 4,000 Die Mehrausgaben haben ihre Ursache in dem Umstände, dass neuerdings Waren- und Preiskontrollen bei den Gesuchstellern erforderlich sind.

Regiebetriebe des Bundes.

VIII. Münzstätte.

A. Betriebsirechnung Fr. 35,000 I. Mobilien Fr. 35,000 Die von Mitte Dezember 1921 an unerwartet eingesetzte, ausgedehnte Prägung von Goldmünzen für Bechnung Dritter, namentlich aber die zufolge des Zusatzvertrages vom 9. Dezember 1921 zum

499lateinischen Münzbundvertrag in Aussicht stehende Prägung von schweizerischen Fünffrankenstücken erforderten die Anschaffung mehrerer neuer Maschinen und Ersatzteile. Diese Anschaffungen konnten im ordentlichen Voranschlage für 1922 nicht vorgesehen werden. Die Fünf franken prägung wird auch auf andern Posten Nachtra,gskredite notwendig machen, deren Höhe noch nicht feststeht.

XIV. Telegraphen- und Telephonrerwaltung.

Kapitalrecbnang G. Betriebskapital

Fr. 400,000 Fr. 400,000

Durch Beschluss vom 11. März 1921 hat der Bundesrat auf Grund von Art. l des Bundesgesetzes betreffend die Organisation der Telegraphen- und Telephonverwaltung vom 10. Dezember 1907 der Marconi's Wireless Telegraph Co. Ltd. in London zu Händen einer zu gründenden schweizerischen Gesellschaft die Konzession für den Bau und Betrieb einer drahtlosen Telegraphenstation in der Schweiz erteilt.

Aus der Konzession sind folgende Hauptbestimmungen erwähnenswert. Die Konzessionsdauer beträgt 25 Jahre. Die Station ist fortgesetzt mit allen Neuerungen zu versehen, die im weitern Verlaufe praktisch verwendbar werden. Das Personal rnuss ausschliesslich aus Schweizer bürgern bestehen. Der Station werden vor allem solche Telegramme zur Beförderung überwiesen, für die die radiotelegraphische Beförderung vorteilhafter ist als der Drahtweg, insbesondere die Telegramme nach Ländern, mit denen die. Schweiz nicht durch direkte Drähte verbunden ist, sofern der Aufgeber nicht den Drahtweg vorschreibt. Die Station soll einen unmittelbaren Verkehr im Umkreise bis auf wenigstens 2000 km gestatten. Es handelt sich somit um eine Kontinentalstation. Die Verkehrsteilung bildet den Gegenstand eines besonderen Vertrages der Gesellschaft mit der Telegraphenverwaltung. Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen hauptsächlich aus denjenigen Transitgebühren, die bei Drahtbeförderung den fremden Transitstaaten oder Kabelgesellschaften vergütet werden müssten. Von dem abgetretenen Verkehr fallen der Telegraphenverwaltung die Endgebühren zu. Wenn die Gesellschaft einen Reinertrag von über 6 % des Aktienkapitals erzielt, so hat sie die Hälfte des Mehrertrages jeweilen als Konzessionsabgabe der Telegraphenverwaltung abzuliefern. Anderseits verziehtet die Telegraphenverwaltung auf ihre Wortgebührenanteile, wenn und soweit der Reinertrag der Gesellschaft sonst unter 6 % sinken würde. Aus einem

509 allfälligen 6 % übersteigenden Reinertrag späteren1 Jahre sind vorerst die ungedeckten Gelnihrenanteile der Verwaltung aus früheren Jahren zu verguten. Zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung sind jährliche Abschreibungen von 4--10 % auf Anlagen, Lizenzen, Mobiliar, Maschinen, Apparaten und Instrumenten zu machen. Die Abschreibungen haben stattzufinden, auch wenn die Bilanz der Gesellschaft einen Verlust aufweist. Dem Post- und Eisenbahndepartemeut sind als Aufsichtsbehörde die weitgehendsten Kontrollrechte über Bau und Betrieb der Station und über die Geschäftsführung der Gesellschaft gewahrt. Der Sitz der Gesellschaft ist Bern. Der Verwaltungsrat muss mehrheitlich aus Schweizerbürgern bestehen, die in der Schweiz niedergelassen sind. Die Aufsichtsbehörde kann sich im Verwaltungsrate durch wenigstens ein Mitglied vertreten lassen.

Der Bund kann die Station während der ersten zehn Jahre jederzeit gegen vollen Ersatz aller Verinögerisnachteile zurückkaufen'. Nach zehn Jahren ist der Rückkauf gegen Erstattung des blossen buchmässigen, durch regelmässige Abschreibungen verminderten Anlagewertes der Station möglich. Dazu kann in sehr beschränktem Umfang ein Zuschlag in Frage kommen, der auf dem zu 8 % kapitalisierten Reinertragsüberschuss über 6 % der letzten fünf Jahre fusst und jedenfalls */? des Aktienkapitals nicht übersteigen darf.

Die Gründe, die für die Erteilung einer solchen Konzession und gegen den Bau und Betrieb in Regie sprechen sind folgende: Die Organisation des radiotelegraphischen Verkehrs zwischen festen Stationen des Kontinents befindet sich noch in den Anfängen und die Anbahnung von neuen Verkehrsbeziehungen ist keine leichte Aufgabe.

Wegen der engen Verbindung der schweizerischen Gesellschaft mit der englischen Marconigesellschaf t und durch diese mit den zahlreichen, zum Marconikonzern gehörenden Gesellschaften und Stationen wird ihr die Anknüpfung von Verkehrsbeziehungen bedeutend leichter fallen, als einer staatlichen Verwaltung, die auf dem Gebiete der drahtlosen Télégraphie als Neuling auftritt.

Die Radiotélégraphie ist zurzeit in elektrotechnischer Hinsicht noch in voller Entwicklung begriffen. Sie ist zudem ein ganz eigenartiger Zweig der Télégraphie und erfordert zur erfolgreichen Anwendung ein auserlesenes, für diesen Zweck besonders herangebildetes Personal,
worüber die Schweiz noch nicht verfügt. Es erschien daher angezeigt, die Radiotélégraphie zunächst durch die private Initiative einführen und betreiben zu lassen, der eine reiche Erfahrung zur Seite steht. Die finanzielle Beteiligung der Marconigesellschaft bürgt dafür, dass diese weltbekannte Firma ein eigenes Interesse daran hat, die Leistungsfähigkeit der Station zum Nutzen unserer Verkehrsbedürfnisse durch Verbesserung der technischen Ausrüstung und der

501 Betriebsmethoden möglichst zu steigern. Hätte die Verwaltung selber eine Eadiostation gebaut und betrieben, so hätte sie für den Betrieb grössere Geldopfer bringen müssen, als ihr Einnahmen durch die Verkehrsabtretung an die Marconigesellschaft voraussichtlich in der ersten Zeit entgehen werden. Denn beim Eigenbetrieb würden die Einnahmen um vieles geringer sein, weil die engen Beziehungen der zu gründenden Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaften des Marconi-Konzerns fehlen würden. Diese Beziehungen sind es, die zur Förderung des Verkehrs zur Erleichterung der' Eröffnung von Verkehrsbeziehungen" usw. in hohem Masse beitragen. Sie sind von Bedeutung für die Heranziehung von Eingangsverkehr, namentlich aber auch für die Werbung von eigenem Vermittlungsverkehr. Ferner kann die Gesellschaft durch zweckmassige Reklame eine Werbetätigkeit entfalten, die beim Begiebetrieb ausgeschlossen wäre. Dieses Moment ist von solcher Bedeutung, dass beim Eigenbetrieb voraussichtlich kaum die Hälfte, vielleicht noch weniger Verkehr seinen Weg über die drahtlose Station nehmen dürfte, als beim Privatbetrieb. Eine staatliche Station könnte auch dem Verkehr nicht schon von Anfang an die gleichen Dienste leisten wie eine Marconistation.

Die der Marconi's Wireless Telegraph Company Ltd. erteilte Konzession ist inzwischen an die im Konzessionsakte vorgesehene schweizerische Gesellschaft übergegangen. Die Gründung erfolgte unter der im Handelsregister eingetragenen Firma «Marconi-BadioStation Aktiengesellschaft Bern». Das Grundkapital von Franken 1,800,000 ist eingeteilt in 8600 Aktien zu je Fr. 500 nominell.

Davon hat die englische Gesellschaft an Zahlungsstatt für die Lieferung der betriebsfertigen Station, für Lizenzrechte usw. 2250 Aktien der Schweizerischen Gesellschaft zum Nominalwerte von zusammen Fr. 1,125,000 übernommen. Von den verbleibenden 1350 Aktien ist ein Teil aus Kreisen der Presse, der Bankwelt und durch Private gezeichnet worden.

Vom schweizerischen Standpunkt aus bedeutet der Besitz einer Badiostation mit wenigstens kontinentaler Reichweite ein Stück politischer und wirtschaftlicher Unabhängigkeit, indem sie ermöglicht, jederzeit über die Nachbarstaaten hinweg mit der Aussenwelt zu verkehren. Sie bildet gleichzeitig eine wertvolle Ergänzung der staatlichen Drahttelegraphie ; sie wird insbesondere
bei Verkehrsanhäufungen und Störungen von verwaltungseigenen internationalen Drahtleitungen den raschen Abfluss des Verkehrs sichern. Auch für den Transitverkehr ist die Station von Bedeutung. Ferner wird das Vorhandensein einer solchen Anlage dem Staate namhafte Ausgaben für die Erstellung kostspieliger neuer internationaler Drahtleitungen ersparen. Da der Station besonders der ÜberseeBundesblatt. 74. Jahrg. Bd. II.

34

502 verkehr zugewiesen ist, steht eine Beschleunigung dieser Nachrichten zu erwarten, womit die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischer* Handelskreise im Überseehandel wesentlich gefördert wird.

Angesichts der Notwendigkeit der drahtlosen Station für die schweizerische Volkswirtschaft, sowie des engen Zusammenhanges, mit der staatlichen Télégraphie ist es angezeigt, dass der Bund dW Unternehmen auch finanziell unterstütze, wie dies in andern Staaten, zur Sicherstellung und Förderung des elektrischen Nachrichtendienstes geschieht. Diese Unterstützung soll in Form einer Aktienbeteiligung, erfolgen. Die finanzielle Gefahr ist für den Bun'd bedeutend geringer, als wenn eine solche Station für den Regiebetrieb gebaut worden wäre.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer ausgezeichneten.

Hochachtung.

Bern, den 2. Juni 1922.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B.undespräsident: Dr. Haab.

Der Bundeskanzler:

Steiger.

503 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1922 (erste Folge).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 2. Juni 1922, beschliesst: Dem Bundesrate werden für das Jahr 1922 folgende Nachtragskredite bewilligt:

Erster Abschnitt.

Tilgung und Verzinsung, I. Eidgenössische Anleihen.

B. Verzinsung.

Fr.

a. Feste Anleihen . . . . . . . 9,676,908 C. Provisionen und Spesen auf der Tilgung und Verzinsung der Anleihen . . . 200,463 D. Emissionskosten der Anleihen . . . 800,000

Fr.

10,677,371

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges.

b. Gesandtschaften.

12. Gesandtschaft in Washington.

Fr.

a. 2. Teuerungszulagen .

4,466 13. Gesandtschaft in London a.1.b. Beamte . . . .

6,500 16. Gesandtschaft in Buenos Aires.

a. 2. Teuerungszulagen .

1,570 Übertrag 12,536

10,677,371

504 Übertrag 18. Gesandtschaft in Madrid.

a. 1. c. Aushilfskräfte . .

19. Gesandtschaft in Bukarest.

a. 1. c. Aushilfskräfte . .

22. Gesandtschaft in Stockholm.

a. 2. Teuerungszulagen .

c. Konsulate.

27. Aufwendungen für das Personal.

a. 4 Eonsularattachés . .

a. 5 Kanzleisekretäre . .

6 . Ortszulagen . . . .

c. Familienzulagen . . .

d. Verschiedenes und Beüräge.

29. Eidg. Repräsentanten und Kommissarieri . . . .<· 31. Kosten des Völkerbundes

Fr.

12,536

Fr.

Fr.

10,677,371

1,896 2,360 4,800

5,833 42,600 12,000 5,600

80,000 379,000

546,625

II. Innerpolitische Abteilung.

2. Bureaukosten 4. Unterstützungskosten.

b. Unterstützung arbeitsunfähiger Auslandschweizer

4,500 300,000

304,500

851,125

B. Departement des Innern.

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

B,. Schwelgerische Landesbibliothek.

1. Aufwendungen für das Personal : a. Gehälter.

2 . Aushilfskräfte . . .

370 b. Teuerungszulagen . . .

430 800

Übertrag

800 11,528,496

505 Übertrag C. Archiv.

1. Aufwendungen für das Personal : a. Gehälter für Beamte . .

Fr.

Fr.

800 11,528,496

Fr1,000

1,000 III. Oberbauinspektorat.

III. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke : 16. Rheinregulierung.von der Illmündung bis zum Bodensee

450,000

IV. Direktion der eidg. Bauten.

IV. Hochbauten : c. Neubauten: 1.Zollamt Riehen, Ankauf !

2. Zollgebäude Berlingen, An» kauf 3. Ehemalige Sauttersche Liegenschaft in Kreuzungen; Ankauf und Umbau . .

4. Zollgebäud e in Caprino, Ankauf 5. Postgebäude in Küsnacht (Zürich), Ankauf . . .

6. Postgebäude in Bischofszell, Ankauf 7. Telephongebäude ZürichSelnau, Ankauf von Land 8. Ankauf einer Liegenschaft für das Eidg. Versicherungsgericht in Luzern . . · IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung . . . .

Fr.

125,000 35,000 12,200 30,000 200,000 110,800 4,300 253,000 770,300 · 38,658 808,958 Übertrag

1,260,758 11,528,496

S06

Fr.

Fr.

Übertrag 1,260,758 11,528,496 V. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

1. Forstwesen: Fr.

7. Beiträge an Aufforstungen 150,000 8. Beiträge an die Anlage von Abfuhrwegen usw.

. . 1,000,000 1,150,000 :---- VI. Amt für Wasserwirtschaft.

b. Sachausgaben : Fr.

7. Schiffahrtsstudien . . .

30,000 13. Expertisen 3,128 33,128

VII. Gesundheitsamt 2. Sachausgaben : c. Gesundheitswesen .

f. Lebensmittelkontrolle: l Betriebskosten des Laboratoriums usw

Fr.

200,000 3,200 203,200 !

2,647,086

0. Justiz- und Polizeidepartement.

IV. Polizeiabteilung.

7. Kraftwagen- und Fahrrad verkehr.

a. Allgemeine Ausgaben

.

5,000

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal.

7. Abteilung für Sanität: d. Taggelder und Reiseentschädigungen 2. Militärvorsicherung K Militäranstalten lind Festungswerke.

l. Militäranstalten b. Landerwerbungen und Servituten zur Erwerbung von Schiessplätzen, Schiesseinrichtungen

7,000

10,500 Übertrag

17,500 14,198,082

507

Übertrag

Fr.

14,198,082

E. Finanz- and Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A. Finanzbureau à. Liegenschaftsverwaltung:, II. Waffenplatz Herisau-St. Gallen 2. Sachausgaben.

e. Erstellung .eines neuen Lageplanes.

,, IV. Amt für Gold- und Silberwaren.

1. Aufwendungen für das Personal.

a. Gehälter : I.Beamte 2. Technische Aushilfskraft . . . . . .

2. Sachausgaben.

«. Bureaukosten . . . .

b. Laboratoriumskosten . .

Fr400

Fr.

2,220 2,000 800 500 5,520

V. Zollverwaltung.

VII. Verschiedenes.

5. Bussenanteile

160,000

VI. Steuerverwaltung.

8. Mobiliaranschaffungen

10,000 175,920

, F. Volkswirtschaftsdepartement.

I. Abteilung für Industrie und Gewerbe.

7. Gewerbliche und industrielle Berufsbildung.

e. Lehrlingsprüfungen

Fr

Übertrag

31,600 31,600 14,374,002

508 Fr.

Übertrag

Fr.

31,600 14,374,002;

III. Abteilung für Landwirtschaft.

Fr.

3. Stipendien 4,500 15. Bodenverbesserungen . . 2,000,000 2,004,500 Va. Handelsabteilung.

3.Handels- und Verkehrswesen . . .

20,000

Vc. Sektion für Ein- und Ausfuhr.

1. Aufwendungen für das Personal.

a. Gehälter: Fr.

2. Aushilfskräfte . . . 60,000 b. Teuerungszulagen . . . 71,000 e. Taggelder und Reiseentschädigungen . . . . 4,000 135,000 2,191,100 Verwaltungsrechnung 16,565,102

Regiebetriebe des Bandes.

VIII. Münzstätte.

A. Betriebsrechnung : I. Mobilien

35,000

XIV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Kapitalrechnung.

C. Betriebskapital

400,000 Regiebetriebe des Bundes

435,000

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1922, erste Folge. (Vom 2. Juni 1922.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1922

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

1503

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1922

Date Data Seite

477-508

Page Pagina Ref. No

10 028 355

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