94 4. dem Kanton Frei bürg an die zu Fr. 150,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion der Broye zwischen "Le Gros Sauvage" und der Brücke an der Kantonsstrasse BulleSemsales, Gemeinde Semsales, 33 Va %, im Maximum Fr. 50,000.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, An die

kantonalen Aufsichtsbehörden über das Zivilstandswesen.

Geehrte Herren!

Auf Wunsch der französischen Botschaft beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass die als amtliche Mitteilungen für Behörden des von Frankreich verwalteten S a a r g e b i e t e s b e s t i m m t e n Z i v i l s t a n d s a k t e n auf diplomatischem Wege an ihre Bestimmung geleitet werden sollen.

Wir ersuchen Sie, gefälligst davon Notiz nehmen und Weisung erteilen zu wollen, dass die für B e h ö r d e n des Saargebietes (Standesämter inbegriffen bestimmten Zivilstandsakten unserem Amte für den Zivilstandsdienst gehörig beglaubigt zugestellt werden, das ihre Weiterleitung besorgen wird.

Indem wir bemerken, dass Zivilstandsakten, die für P r i v a t e (Angehörige oder Bewohner) des Saargebietes bestimmt sind, von dieser Ordnung nicht betroffen werden, benutzen wir die Gelegenheit, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 28. April 1922.

Mag. Justin- und Polizeidepartement : H. Häberlin.

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Tarifentscheide des

Zolldepartements für den neuen Gebrauchstarif vom 8.Juni 1921.

(Vom

2. Mai 1922.)

Nr. OS.

Tarifnummer

Zollansatz Fr. Cts.-

638 a 6800

3.

40.

7856

25. --

856

50. --

1127

3. --

1145

120. --

Bezeichnung der Ware

Saphire, rohe, für die Uhrenfabrikation.

Zu streichen: Glühlichtarmaturen aus Porzellan, in Verbindung mit unwesentlichen Metallbestandteilen Zaundrähte aus Eisen, zweifach, ohne Stacheln ; Ditrigonlitzen (gedrehtes Bandeisen), ein- oder zweifach.

NB. ad 856. Als Stanniol im Sinne dieser Nummer gelten Zinnfolien (Blattzinn) irn Maximalgewicht von 3g per 100 cm2.

Der Entscheid ad 1127 ,,Gasolin, Keroselen, Kerosin, Ligroin, Neolin, Petroleumäther (Benzolin), Solaröl erhält den Zusatz: ,,nicht zu motorischen Zwecken (zu motorischen Zwecken Nr. 1065 V).

Vorfächer aller Art, für Angelfischerei.

Aufforderung.

Ende November 1921 wurden in Basel drei Pakete Seidengewebe, sog. Bourretchappe, in einer aus dem Ausland eingeführten Sendung roher Knochen versteckt aufgefunden und zollamtlich beschlagnahmt. Gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes betreffend das Verfahren bei Übertretungen fiskalischer und polizeilicher Bundesgesetze vom 30. Juni 1849 wird der rechtmässige Eigentümer der drei Pakete aufgefordert, sich zur Empfangnahme. derselben bis spätestens 20. Mai 1922 auf der Zolldirektion Basel zu melden,l ansonst die Ware versteigert wird.

~ B e r n , den 5. Mai 1922.

(2.).

Eidg. Oberzolldirektion : Gassmann

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Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Die A.-G. ,,Motor" in Baden stellt das Gesuch um definitive Erweiterung der bis 31. Dezember 1936 (neunzehnhundertsechsunddreissig) gültigen Bewilligung Nr. 21 vom 27. Februar/14. Dezember 1912/3. Juni 1921, zur Ausfuhr elektrischer Energie aus dem Kraftwerk Olten-Gösgen nach Prankreich an die Société des Houillères de Ronchamp in Ronchamp, an die Compagnie Lorraine d'Electricité in Nancy und an die Forces Electriques Sundgoviennes in Ferretto, in folgendem Sinne: Gemäss bisheriger Bewilligung war der A.-G. ,,Motor" seit dem 3. Juni 1921 gestattet, in der Zeit vom 16. März bis 15. Oktober jeden Jahres max. 16,000 (sechzehntausend) Kilowatt und in der übrigen Jahreszeit max. 11,040 (elftausendvierzig) Kilowatt auszuführen. Bei günstigen Wasserverhältnissen und bei gedecktem Inlandbedarf durfte das eidg. Departement des Innern auf Ersuchen hin vorübergehend die Lieferung der höhern Quote von tnax. 16,000 (sechzehntausend) Kilowatt auch in der Zeit vom 15. Februar bis 15. März und vom 16. Oktober bis 15. November gestatten. In der Zeit vom 16. November bis 14. Februar jeden Jahres durfte die Lieferung unter allen Umständen max.

11,040 (elftausendvierzig) Kilowatt nicht überschreiten.

In der Sommerperiode (vom 16. März bis 15. Oktober) soll nun gemäss Gesuch die bisher zur Ausfuhr bewilligte Leistung von max. 16.000 (sechzehntausend) Kilowatt auf max. 28,000 (achtundzwanzigtausend) Kilowatt erhöht werden, wobei die täglich auszuführende Durchschnittsleistung 22,000 (zweiundzwanzigtausend) Kilowatt und die täglich auszuführende Energiemenge max. 528,000 (fünfhundertachtundzwanzigtausend) statt wie bisher 384,000 (dreihundertvierundachtzigtausend) Kilowattstunden betragen soll.

In der Winterperiode (vom 16. Oktober bis 15. März) soll der A.-G. ,,Motor" über den Rahmen der bisherigen Bewilligung Nr. 21 hinaus auf Ersuchen hin bei günstigen Wasserverhältnissen und bei gedecktem Inlandbedarf gestattet werden können, die Ausfuhr auf die Leistung von max. 28,000 (achtundzwanzigtausend) Kilowatt zu erhöhen, wobei die täglich auszuführende Durchschnittsleistung 22,000 (zweiundzwanzigtausend) Kilowatt und die täglich auszuführende Energiemenge max. 528,000 (fünfhundertachtundzwanzigtausend) Kilowattstunden betragen soll.

Die derart für den Rest ihrer Gültigkeitsdauer erweiterte Ausfuhrbewilligung sollte nicht mehr bloss auf Energie aus dem

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Kraftwerk Olten-Gösgen, sondern allgemein auf Energie aus dem Sammelnetz der A.-G. ,,Motor" lauten.

Mit Beschluss vom 13. April 1922 hat der Biindesrat der A.-G. ,,Motor" die provisorische Bewilligung erteilt, die Energieausfuhr auf Grund der Bewilligung Nr. 21 im Sommer 1922 auf max. 22,000 (zweiundzwanzigtausend) Kilowatt zu erhöhen, wobei täglich max. 528,000 (fünfhundertachtuadzwanzigtausend) Kilowattstunden ausgeführt werden dürfen. Diese provisorische Bewilligung ist gültig bis zur eventuellen Erteilung einer definitiven, spätestens jedoch bis 15. Oktober 1922. Im übrigen gelten für dieselbe die Bestimmungen über provisorische Bewilligungen.

Die Erteilung der provisorischen Bewilligung wird hiermit gemäss Art. 4 der Verordnung betreffend die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 1. Mai 1918, bekanntgegeben und das Gesuch um definitive Erweiterung der Bewilligung Nr. 21 gemäss Art. 3 dieser Verordnung veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 10. August 1922 einzureichen.

Auf begründetes Gesuch hin werden Interessenten die wichtigsten Bedingungen für die Lieferung der Energie ins Ausland bekanntgegeben.

Einheimische Stromkonsumenten wollen einen allfälligen Strombedarf bei der A.-G. ,,Motor1' in Baden anmelden, unter gleichzeitiger Anzeige an das unterzeichnete Amt und an das Elektrizitätswerk, von dem der Konsument bisher die Energie bezogen hat. Die A.-G. ,,Motor" in Baden wird sich mit diesem Werk und gegebenenfalls auch mit andern Unternehmungen, die für die Übertragung des Stromes in Betracht kommen, sowie mit dem Stromkonsumenten ins Einvernehmen setzen.

Spätestens bei Ablauf der Einsprachefrist (10. August 1922) sollen sowohl die A.-G. ,,Motor" als auch die einheimischen Stromkonsumenten dem unterzeichneten Amt vom Ergebnis der Verhandlungen Kenntnis geben.

B e r n , den 6. Mai 1922.

(2.).

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Verschollenheitsruf.

Hotz, Karl Kaspar Wilhelm, geboren 25. August 1848 in Zug, Sohn des Hotz, Karl Kaspar Stanislaus, Fürsprech, von Baar, wohnhaft gewesen in Zug, und der Anna Helena geb. Wickart,

ist seinerzeit nach New York vorreist und sind von ihm seit; über fünf Jahren keine Nachrichten mehr eingegangen.

Auf Verlangen der tit. Erbteilungskommission der Stadt Zug und der Erben des Genannten wird hiermit Hotz Karl Kaspar Wilhelm vorerwähnt, sowie jedermann, der Nachrichten über ihn geben kann, gerichtlich aufgefordert, sich bis und mit 3l. März 1923 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich zu melden. Sollte während dieser Frist keinerlei Nachricht eingehen, wird Hotz, Karl Kaspar Wilhelm, als verschollen erklärt und es können alsdann die aus seinem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB).

Z u g , den 1. März 1922.

(3..).

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Erd-, Maurer-, Eisenbeton-. Verputz- und Kanalisationsarbeiten zum Institut für Haustierernährung der Eidg. Technischen Hochschule in ZUrich wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Offerformulare sind im Bureau der Bauleitung, Zimmer l b im Erdgeschoss Nordflügel der Technischen Hochschule, jeweilen von 2--5 Uhr nachmittags zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Offerte für Eidg. Technische Hochschule" versehen bis und mit dem 26. Mai nächsthin franko einzureichen an die

B e r n , den 8.Mai 1922.

Direktion der eidg. Bauten.

(2.).

Über die Erd-, Maurer-, Zimmer-. Spengler-, Maler und Glaserarbeiten sowie Montierung der Eisenkonstruktion zu einer Flugzeughalle auf dem Flugplatz in DUbendorf wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der eidg. Bauinspektion in Zürich (Clausiusstrasse 37) aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Augebot für Flugzeughalle Dübendorf" bis und mit 22. Mai nächsthin franko einzureichen an die

Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 8. Mai 1922.

(1.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1922

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.05.1922

Date Data Seite

94-98

Page Pagina Ref. No

10 028 321

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