639 schlagen, ohne für Frau und 4 Kinder genügend Erwerb zu finden.

Die Gemeindebehörde stellt ihm ein gutes Leumundszeugnis aus.

Wir beantragen mit der Oberzolldirektion, dem Gesuch zu entsprechen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 27. Oktober 1922.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Dr. Haab.

Der Bundeskanzler :

Steiger.

-

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 7. November 1922.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Z ü r i c h für sich und zuhanden des Kantons Thurgau an die zu Fr. 210,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des alten Bllikerbaches und für die Vertiefung und den Umbau des Altikoner Talgrabens in den Gemeinden Altikon, Ellikon und Uesslingen 30 %, höchstens Fr. 63,000 ; 2. dem Kanton St. G a l l e n an die zu Fr. 60,000 veranschlagten Kosten der Erstellung der V. Sektion Kurzstück-Galgenbach der Waldstrasse Wattebene-Haltinerbach, Gemeinde Oberriet, 20 %, höchstens Fr. 12,000 ; 3. dem Kanton Wallis an die zu Fr. 77,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges Sussillon, Gemeinde Chandolin, 20 %, höchstens Fr. 15,400.

(Vom 10. November 1922.)

Dem Kanton St. G a l l e n werden folgende Bundesbeiträge .zugesichert :

640

v

a. an die zu Fr. 50,000 veranschlagten Kosten der Wiederaufforstung der Windwurfflächen in den Waldungen der . Allmeindkorporation Wintersberg, Gemeinde Kappel, 40 %, höchstens Fr. 20,000; b. an die zu Fr. 90,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Güterweges Wasserfluh-Schwanden, in den Gemeinden · Oberhelfenschwil und Lichtensteig, 25 %, im Maximum Fr. 22,500 ; c. an die zu Fr. 65,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Güterweges Weid-Nestenberg-Ruchweid, Gemeinde Ebnat, 25 %, im Maximum Fr. 16,250.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.

Über die nächste Winter- und Sommersaison wird das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) vom 16. Dezember 1922 bis Ende Februar 1923, bzw. vom 15. Juli bis 15. September 1923 geöffnet sein.

Während diesen Perioden können aus dem Auslande nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollabfertigung nach genannter Empfangsstation abgefertigt werden.

B e r n , den 8. November 1922.

(2.).

Eidg. Oberzolldirektion : Gassmann.

Geschäftsbericht des Bundesrates. -- Voranschlag und Staatsrechnung der Eidgenossenschaft.

Der Geschäftsbericht des Bundesrates, der Voranschlag und die Staatsrechnung der Eidgenossenschaft werden in Zukunft nicht -mehr als .Beilage dem Bundesblatt beigegeben. Diese Drucksachen können von den Bundesblattabonnenten zum reduzierten Preise von je Fr. l (plus Nachnahme- und Portospesen) bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei bezogen werden.

(Pro Abonnement je ein Exemplar,) Der Voranschlag für das Jahr 1923 wird in den nächsten Tagen erscheinen.

B e r n , den 15. November 1922.

Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1922

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.11.1922

Date Data Seite

639-640

Page Pagina Ref. No

10 028 521

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.