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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 10. Oktober 1922.)

Am 6. Oktober 1922 hat Herr Antonio Burgos sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Panama bei der schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Dem zum Konsul der Tschechoslowakei in Zürich ernannten Herrn Frantisek S k a r n i t z l wird das Exequatur erteilt.

(Vom 13. Oktober 1922.)

Herrn Oh. Ver mai r e wird als Konsul von Luxemburg in Genf das Exequatur erteilt.

Alexander L, König der Serben, Kroaten und Slowenen, hat dem Bundespräsidenten von seiner Verheiratung mit der Prinzessin Marie von Rumänien Kenntnis gegeben.

(Vom 14. Oktober 1922.)

Der A.-6. ,,Motor" in Baden wurde unterm 13. April 1922 die provisorische Bewilligung P 3 erteilt, welche eine vorübergehende Erweiterung der Bewilligung Nr. 21 zur Ausfuhr elektrischer Energie nach Frankreich darstellt und am 15. Oktober 1922 dahinfällt. Die A.-G. ,,Motor" hatte ferner das Gesuch um definitive Erweiterung der Bewilligung Nr. 21 gestellt. (Vgl.

Veröffentlichung der provisorischen Bewilligung und Ausschreibung des Gesuches um definitive Erweiterung der Bewilligung Nr. 21 : Bundesblatt Nr. 19 vom 10. Mai und Nr. 20 vom 17. Mai 1922, sowie Schweiz. Handelsamtsblatt Nr. 108 vom 10. Mai und Nr. 112 vom 15. Mai 1922).

Da dieses Gesuch nicht vor dem 15. Oktober 1922, mit welchem Datum die provisorische Bewilligung P 3 zu Ende geht, erledigt werden konnte, stellte die A.-G. ,,Motor" das Gesuch um Verlängerung der provisorischen Bewilligung P 3 über den 15. Oktober 1922 hinaus bis zur Erledigung des Gesuches um definitive Bewilligung.

Der Bundesrat hat diesem Gesuche, nach Anhörung der Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie unter folgenden Bedingungen entsprochen (Provisorische Bewilligung P 7): Es wird der A.-G. ,,Motor" gestattet, die Ausfuhr von max.

16,000 Kilowatt auf max. 22,000 Kilowatt zu erhöhen, wobei täglich max. 528,000 Kilowattstunden ausgeführt werden dürfen.

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Die provisorische Bewilligung P 7 ist gültig bis zur eventuellen Erteilung einer definitiven Bewilligung, spätestens jedoch bis 15. November 1922.

Sollten ungünstige Wasserverhältnisse eintreten, oder sollte sich ein Bedarf im Inlande geltend machen, so hat die A.-G. ,,Motor" von sich aus die Energieausfuhr, die auf Grund dieser provisorischen Bewilligung erfolgt, entsprechend zu reduzieren oder ganz einzustellen. Eine solche Reduktion oder Einstellung kann auch jederzeit vom eidg. Departement des Innern verfügt werden.

Im übrigen gelten die Bestimmungen über provisorische Bewilligungen.

Die Nordostschweizerischen Kraftwerke A.-G. in Baden machten in einer Eingabe an den Bundesrat geltend, die unerwartet hohen Wasserstände des Rheins gefährden die Sohlenversicherungsarbeiten am Wehr des Kraftwerkes Eglisau. Zwecks Beseitigung der Gefahr stellen sie das Gesuch, es sei ihnen sofort eine Bewilligung zur Ausfuhr von max. 6000 Kilowatt elektrischer Energie an die Lonza G. m. b. H. in Waldshut zu erteilen. Das Gesuch wurde vom Regierungsrat des Kantons Zürich unterstützt. Beide Eingaben wiesen auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hin.

Nachdem von Seiten der Behörden des Bundes und des Kantons Zürich eine Besichtigung an Ort und Stelle vorgenommen worden war, hat der Bundesrat dem Gesuche vorläufig entsprochen.

(Provisorische Bewilligung P 8.) Der Bundesrat wird indessen zum Gesuche endgültig erst Stellung nehmen, nachdem die Angelegenheit der Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie unterbreitet worden sein wird.

"Wahlen.

(Vom 14. Oktober 1922.)

Müitärdepartement.

Kriegsteehnische Abteilung.

Sektion für Munition in Thun.

Kontrolleur II. Klasse : Dietrich, William, von Brugg, Kontrollgehilfe der genannten Sektion.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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18.10.1922

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