768 # S T #

1678

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1923 zu leistenden Vergütungen.

(Vom 22. November 1922.)

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend den Bericht über den Entschädigungstarif, sowie die Tabellen betreffend Bekleidung, . ausrüstung und Bewaffnung der Rekruten im Jahre 1923 zuunterbreiten. Die bezüglichen Kredite wurden von den eidgenössischen Bäten in der Juni-Session 1922 (Kriegsmaterial budget pro 1923} genehmigt.

A. Ausrüstung der Rekruten.

Der Tarif für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten basiert auf einer detaillierten Kostenberechnung, welcher die zurzeit in Betracht fallenden Preise zugrunde gelegt sind ; dabei ist zu bemerken, dass in Anbetracht des allgemeinen Lohnabbaues der Stundenlohn für Heimarbeiter des Schneidergewerbes von Fr. 1. 40 auf Fr. 1. 30 reduziert wurde. Da die Preise des Rohmaterials teilweise noch Schwankungen unterworfen sind, kann der Tarif (vide Tabelle 1) auch dieses Jahr nur provisorisch aufgestellt werden, so dass dem Militärdepartement freie Hand betreffend Änderungen dieser Ansätze gelassen werden muss.

Bezüglich der Tuchpreise verweisen wir auf die nachstehende Tabelle : Tuchsorte Tuchsorte

Preise vor der Mobilmachung

Waffenrocktuch . .

Hosentuch. . . .

Reithosentuch...

Kaputtuch . . . .

Manteldeckentuch .

Aufschlagtuch . .

11.10 10.60 13.40 9.30 --. -- 11.--

Preise pro 1922Z2

17.05 16.30 17.65 15.90 15.55 14.40

Gegenwärtige Preise

17.-- 15.10 16.25 14.25 13.90 14.15

labelte I.

Provisorischer Tarif für die Beschaffung der Rei ruten-Ausrüstung im Jahre 1923, Kanoniere der Feld-, GebirgsKavallerieund Mitrailleure FUSSartillerie, Säumer aller Truppen

Füsiliere

Schlitzen

Mitrailleure und Führer der MitrailleurKompagnien und GebirgsMitrailleurKompagnien

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

20.-- 4.60

20.-- 4.60

20.-- 4.60

20.4.60

20.-- 4.60

43.-- 4.60

43.-- 4.60

43.-- 4.60

20.-- 4.60

20.-- 4.60

69. 15

70.55

69.20

69.20

69.20

69.15

69.20

69.20

69.15

69.15

72.30

72.30

72.30

72.30

Mitrailleure der fahrenden MitrailleurKompagnien

2. --

2.--

76.70 63.85

2.

2. --

76.70

76.70

76.70

79.65

79.65

79.65

2.-- ,

68.10 3.80

11.25 1.75 1.30

11.25 1.75 1.30

68.10 3.80

10.50 1.75 1.50

10.50 1.75 1.50

10.50 1.75 1.50

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

--.90 5.25 1

--.90 5.25 1.--

--.90 5.25 1.--

--.90 5.25 1.--

--.90 5.25 1.-- 6.75*

2.10

2.10

273. 05

274. 45

272. 55

76.70

79. 65 2

2. --

23.10

Z

68.10 3.80

68.10 3.80

4.30 5.25

2.10

2. --

2. --

2.60

2. 10

336.40 j 371.15

i

4

4. --

4. --

4.30

4.30

4.30

7.50 7.50 --.90 = --.90 i _i l __ 1.-- 2. -- 2. -- 2.60 2.60

7.50 --.90

297. 40

E=

2.60

297.4 j

65.05

65.05

2.80

2.80

10.50 1.75 1.50

10.50 1.75 1.50

4.30 5.25

4.30 5.25

--.90 5.25 1. --

--.90 5.25 1. -- 4.75*

2.60

2.10

297.45 ' 332.30 Ì 380.85

i !

OS-egensta» d

Fr.

Fr.

63.85

23.10 68.10 3.80

Gulden

Fahrer der Feld- und Fussartillerie Train, Hufschmiede und Trompeter, beritten

72.30

63.85

2. --

Fahrer Dragoner der und fahrenden Mitrailleur- Hufschmiede der Kompagnien Kavallerie und Trompeter

!

Fr.

Fr.

·fr Käppi 88/98 und 83/98 mit Ga rnitur . . . .

Quartiermütze 1914 ·fr Feldmütze 98 mit Kokarde . .

* Waffenrock 14 mit Kragenpatten. Ärmelaufschlag und Achselnummern * Fusstruppenhosen 14 (2 Paar) .

·fr Fahrhosen 17 für Radfahrer (2 I >aari * Reithosen 14 (2 Paar ohne Be»Itz) 5 . .

* Kaput (ohne Kragenpatten, mit Achselnummern) .

* Reitermantel (ohne Kragenpatteii, mit Achselnummera) ·fr Mantelkragen für Radfahrer i ·fr Krawatte ·fr Wadenbinden . .

. . .; ·fr Ledergamaschen .

· -t . . . .

·fr Stulpen f ü r Radfahrer . . . .

* Tornister 9 8 . . .

. . .

Garnituren dazu .

. . .

* Tornister 75/98 . .

Garnituren dazu ·fr Festungstornister Brotsack 1 7 ...

Stoff Gurten und Garnituren ·fr Brotbeutel für Kavallerie Rahmentasche Feldflasche 98 Kochgeschirr aus Aluminium 14 Kochgeschirr aus Stahlblech 82 Essbesteck 21 Mannsputzzeug 1 4 .

. . .

.

. . .

·fr Anstreichbürste mit Futteral ·fr Sporen 3 . . .

6 Entschädigung für Einkleiden der Rekruten . .

Kanoniere, ScheinwerferPioniere Pioniere der der FestungsFestungstruppen truppen

Sappeure, Übrige Pontonlere Soldaten Geniedes Motor- Offiziers- (Bautruppen) soldaten und wagen- Ordonnanzen (VerkehrsFliegerdienstes truppen) Pioniere

4.60 7.80 69.20 72.30

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Sanitätssoldaten

Verpflegungstruppen

Radfahrer

Fr.

Fr.

Fr.

20.-- 4.60

20.-- 4.60

20.-- 4.60

20.-- 4.60

20.-- 4.60

20.-- 4.60

20.-- 4.60

69.15

69.75

69.75 72.30

69.15

69.15 72.30

69.75 72.30

69.15

72.30

72. 30

4.60 7.80 68.05

72.30 80.20

76.70 63.85

63.85

63.85

2. --

2.--

79.65

o

2. --

2. --

2. --

68.10 3.80

68.10 3.80

2. --

41.55 2. -

2. --

6Ì60

23.10 20.80

68.10 3.80

68.10 3.80

65.05

65.05

65.05

65.05

2.80

2.80

2.80

2.80 11.25 1.75 1.30

11.25 1.75 1.30

10.50 1.75 1. 50

11.25 1.75 1.30

11.25 1.75 1.30

51.85 11.25 1.75 1.30

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

4.30 5.25

--.90 5.25 1. --

-- .90 5.25 1. --

--.90 5.25 1.--

--.90 5.25 1

--.90 5.25 1. -

--.90 5.25 1.--

--.90 5.25 1.--

--.90 5.25

2.10

--.90 5.25 1.-- 4.75 2.60

2.10

2.10

2.10Î

2.10

2.10

2.10

2.10

331. 35

380. 85

273. 65

273. 65

316. 85

332. 85

273. 65

269. --

11.25 1.75 1.30

11.25 1.75 1.30

11.25 1.75 1.30

48.80

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*

'1 !

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374. 75 !

ip

·fr Die mit -fr bezeichnete!i Gegenstände eind von den Kanton en nicht zu beschaffen, da diese Gegenstände v on der K. T. A. beschafft und durch die K. M. V. direkt an die Hekruten abgegeben werden.

Inklusive E ntschadigun 5 für Bezeichnen und Transporte de r Kleidu ngsstücke und der Gepäckausrüstung j e 30 Rp. per Waffenrock, Hose und Kaput oder Mantel, sowie p ÌT Tornister.

i Guiden, Dr igoner und Kavallerie-Mitrailleure e rhalten das Putzzeu ; 98 aus der Reserve.

3

Trainsoldatein vom Bot i fahrend erhalten kein i Sporen.

Berittene Artilleristen, Traio, Ordonnanzen um l sämtliche Hufschm iede (mit Ausnahme derjenigen der K avallerie) ein Paar Anschnallsporen, Unteroffiziere 2 Paar blank e Anschraubsporen (Fr. 3. -- per Paar) gegen Rückgabe : der lackierten (Kavallerie nur 1 PâmAnschraubs )oren).

t 1 Paar Anschnallsporec i und 1 Paar Anschraubsporen.

t Da im eidg snössischen Zeughans Seewen eine j genügende Àflzahl R< ithosen mit Besatz vorhanden ist, solleti nur Reithosen ohne Besatz angefertigt werden. Die am Ende c er Kavallerie-Rekrutenschnien verabfolgten Ersatzstiefelhose «nd gesondert zu verrechnen.

e Solange die Rekruten a nf den Waffenplätzen d nrch die S. M. V. ei: igekleidet werden, sind diese Entscha iigungen an die K M. V. zu entrichten.

Î

:

-

Tabelle II.

Persönliche Ausrüstung für die Rekruten und neuernannt< n Unteroffiziere im Jahre 1923.

Mitrailleure, FUhrer und Sattler der MitrailleurKompagnien undGebirgsMitrailleurKompagnlen

FUsiliere und Schützen

Fahrer, Sattler und Mitrailleure Trompeter der fahrenden der Mitrailleurfahrenden Kompagnien MitrailleurKompagnien

Dragoner, Guiden, KavallerieMitrailleure, Sattler und Hufschmiede der Kavallerie

Kanoniere Fahrer der Feld- und der Feld-, Gebirgs- und Fussartillerie Train, Fussartillerie Säumer aller Hufschmiede Truppen und berittene Sattler der Trompeter, Gebirgs- Sattler d.Feldtruppen, ohne truppen, mit Mitr. und Geb.-Verpfl.u Verpfl.

der Festungen

Motorwagendienst

Mitrailleure, Kanoniere Sappeure, FUhrer der Mineure und und übrige Genie Fest.-Mitr., Pontoniere Scheinwerfer truppen Sappeure um Offiziers(Bautruppen) pioniere Ordonnanzen (VerkehrsPioniere und der truppen) der FliegerFestungsFestungsPioniere truppen truppen

Gegenstand.

Verpflegung

Sanität

Radfahrer i

1

A. Bekleidung.

+ + +

1

*

1

1

1

1

1

1

1

1 1

1

1

l

1

1

2

2

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1

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1

2

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1

1

1

1

1

1

+ + + +

1 1 1

1

1

1

1 1

1

1

Käppi 88/98 mit Garnitur . . . " . . .

Käppi 83/98 mit Garnitur für Kavallerie . .

Quartiermütze 14 Feldmütze 98 mit Kokarde Waffenrock 14 mit Kragen patten, Ärmelaufschlag und Achselnummern Fusstruppenhosen 14 Fahrhosen 1 7 f ü r Radfahrer . . . . . . . . .

Reithosen 14 (1 Paar mit und 1 Paar ohne Besatz) . .

Kaput mit Achselnummern Reitennantel m i t Achselnummern . . . . .

!

Mantelkragen für Radfahrer Krawatte . .

Wadenbinden, Paar Ledergamaschen, Paar .

Lederstulpen für Radfahrer

1

. . .

1

'

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

i

1 1

J

1 2

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1 2

1 2

1 2

1

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1

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1

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1

1

1

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1 1

1

1

B. Gepäck.

12)

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1 1

1

1

KIV.

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1

1

1

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1

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1 1 1 1 1

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1 1 -- 1 1 1

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1 i

' 1 i

1

1 1 1 1 1

Tornister 98 Tornister 75/98 Festungstornister 1 7 Brotsack 17 für Unberittene Brotsack 17 für Berittene .

.

Brotbeutel 14 für Kavallerie Rahmentasche Feldflasche 9 8 . . . .

.

Kochgeschirr 1 4 a u s Aluminium Kochgeschirr 82 aus Stahlblech .

Bssbesteck .

Mannsputzzeug 14 3) Anstreichbürste m i t Futteral . .

Anschraubsporen . . . .

Anschnallsporen*)

1

1

. . . .

. . .

. .

l2)

1

1

1

1

1 1

1 1

1 1

1

1

1

1

1

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1 ') Erba Iten den Ea put leihweif e.

2 ) Trup pen der In) anteriebrigailen 1, 2, 7, 8, 10, 11, 12, erhalten! den Blacheiistofftorniste r 14/17.

1 9 ) Guid en-, Dragon er- und Kav allerie-Mitrailleure erhaIten das Pul.zzeug 98 aiis der Resei·ve.

4 ) Traiiisoldaten vo m Bocke fa irend erhalt en keine Sp oren. Die |ihrigen Trainsoldaten Anschraubsporen bis zum Auf brauch des Vorrates, Inhalt des Mannspiitzzeuges : 1 Kleiderbfir st«, 1 Schuhbürstc, 50 g Seife, 1 ,Nadelbüchsehen mit je 10 m schwarzem und' feldgrauem Faden und 3 Nadeln, 4 grosse imd 2 klein e TJniformkrlöpfe, 4 Steinnusskoöpf î 16 mm uiid 6 Hosen cnöpfe, i Baiunwollap jen, 1 Flau îllappen, 2 m Zwickschilur. Sämtliclfie Rekruten erhalten 1 Büchse Seh uhfett, 1 Stück Riemenwachs. Rekruten mit Ledergamaschen 1 Büc!ise schwarzei Lederwich se. Diese F ättmittel so^de die Knöp fe werden noit den Putzzeugen da rch die K. ÌIV. den E ïkrnten veraibfolgt.

* Die (jffiüiers-Ord onnanzen er halten ubere lies ein zur Korpsausrii stung gehör endes beson ders zusammengestelltes Putzzeug, r NB. DE r Bund (K T. A.) bes ehafft die ^ affen mit iiugenörigeni Lederzeug. Leibwäsch e hat der Rekrut auf eigene Kosten anzuschaffen. Die Tornister rurten und Garnituren für die Toi·nister und Brotsäeke, sowie die iait 4* bezeic bneten Gì·gen stände n erden von ( 1er K. T. A. einheitlich )eschafit.

1

Tabelle III.

Ausrüstung für die Rekruten und die neuern!mnten Unteroffiziere im Jahre 1923.

Fahrer, Kanoniere Kanoniere Kanoniere, Guiden, FUsiliero, d.Mitrailleure fahr. Mitr.FUhrer und der der Schützen Komp., Mitr., Sattler und Dragoner, Fahrer, Sattler Trompeter Kavallerie- Feldartillerie Fussartillerie Sattler und der Mitr.(15 cm der GebirgsTelephon- Komp. u. Geb. derfahrenden Mitral Heure und FeldMllr.-Komp. Mitrailleure und Sattler haubitzen artillerie Haubitzen) Patrouille

Säumer aller Train, Truppen, Fahrer Hufschmiede, FUhrer der der Feld- Trompeter Fest.-Mitr., Sattler der und Sattler und Geblrgsder FeldFussartillerie truppen, ohne truppen, ohne Mitr. und und Sattler Geb.-Verpfl.

Mitr. u.Artill.

GJ-egens band.

Sappeure, übrige Mineure Genietruppen Motorwagen Offiziersund Ordonnanzen (Verkehrsdienst Pontoniere truppen) (Bautruppen

FliegerPioniere

Mitrailleure, Sappeure, Kanonlere, Pioniere und Scheinwerferpioniere der Festungstruppen

Sanität

Verpflegung

Radfahrer

C. Waffen un d Zubehör.

l1) Teleph.-Patr.

l1)

l1)

2

2

1

1

1

1

1

1

3

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l ) 1

l1) 2

Unber. Büchsen

1

1 1*) l2)

Unber. Büchser

Unber, Büchser 1 1 1 l8)

1

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1 1*) l8)

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1

n2 i)

1

1

(Balubi», ioktp.)

1 Teleph.-Patr.

Spiel

1

1

1

Unber, Büchser Unber. Tromp.

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Trompeter

1»)

Feldw. fahr. Mitr

Trompeter

Trompeter

1')

Trompeter

Trompeter

3

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3

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8

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Trompeter

Unbar, Tromp, 1

1

3

l )

3

1«)

Trompeter

Trompeter

l )

Gewehr 11 mit Riemen und P itzzeug Karabiner 11 mit Riemen und Putzzeuff . . . .

Patrontaschen 98, zweiteilige Ladersäcklein 75 (Reserve) .

Leibgurt 98 Gabeltragriemen 01 .

Gabeltragriemen 11 .

Putzzeugtäschchen 89, leer .

Patronenbandelier 9 8 ...

Soldatenmesser 0 8 . . . .

Säbel 96/02 für Kavallerie, mit Koppel und Schlagband Revolver m i t Futteral u n d Patronentäschchen . . . .

Pistole m i t Futteral . . . . . . .

Dolchbajonett mit Scheidetasche Stichbaionett und Tasche .

j Sägebajonett 14 (schweres Mod eil) mit Scheidetasche .

Sägebajonett 96 (leichtes Mode 1) mit Scheidetasche .

Sägebajonett 81 mit Scheidetas(she Faschinenmesser 15 mit Scheid îtasche Unteroffizierssäbel 83 mit Quaste für höhere Unteroffiziere Offizierssäbel mit Feldgurt, Gà 3eltragriemen und Quaste für höhere Unteroffiziere Faschinenmesser i T, , , . , ser u. Feldpostordonnanzen ,, .

,, > Feldpostpac r r Revolver 7,5 mm ) Faschinenmesser \ Feldpostsekr etär mit Korporal- und und Pistole ) Wachtmeistergrad Musiktasche .

Fouriertasche für Berittene oder Unberittene an sämt6

) Signalpfeifen mit Schnur

l1) 2 1

1

li) 2

l1) 2

1

1

1

1

1

1

1

1

1

Sapp. u, Mineure 1

1 1

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1

1

Tambouren

Tambouren

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1

Trompeter l3)

l3)

Tambouren 1 l8)

Trompeter

|

!

' ' Wachtmeisl,er, Korpora le, Soldaten Büchsenmsicher, Sattle r der Mitr. und Geb. -Mi tr.-Kp. und Sattler der Kav., mit Ausnahme der Wachtmeister der fahrenden Mitr.-Komp.

Feldweibel, Fouriere u ad Trompeteir der Kava llerie; berit ,ene Unterò! iziere, Troiapeter der iArtillerie un â^des Trains; Wachtmeister, Fahrer, Sattler und Trompeter der fahrenden Mitrailleure; sämtliche Unteroffiziere, Trompeter, Arbeiter der Gebirgsartillerie, sowie sämtliche Säumer-1Jnteroffiziere und Hufsc imiede.

l *) Adjutant-TJi iteroffiziere, Feldweibel und Fourier e.

4 ) Wachtmeist er, Fahrerk orporal und Trompeter der fahrend en Mitrailleiire; beritten e Wachtmeister, Fahrer korporale, berittene Trompeter der Artillerie und des Trains; Trainwachtmeister und Trainkorporale; Sanitätsgefreiter und Hufschmiede der Kavallerie-Einheiten und Hufschmied- Jnteroffizier t 6 An sämtlic t»e Unteroffisiere abzuge jen mit Aus nähme der ianonier- uiid Motorwa ;endienst-TJn teroffiziere.

Die Signalpfeifen werden von der Kl T. A. beschafft und durch die K. M. V. direkt an die Unteroffiziersschulen geliefert.

; ) Ge wehrfettbüchs chen: 2 Stüi:k an Gewel irtragende nlit dem Put zzeug, 1 Stü ck an Nicht,-Gewehrtrag ende.

3

769 Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen Bind gemäss den beigehefteten Tabellen II und III auszurüsten.

B. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.

Nach Art. 158 M. 0. und nach Art. 10, lit. è, der Verordnung über die Maunschaftsausrüstung vom 29. Juli 1910 sollen die Kantone stets den Bedarf für die Einkleidung eines ganzen Rekrutenjahrganges als Kriegs vorrai auf Lager halten. Gemäss Art. 15 der Verordnung über die Mannschaftsausrilstung hat der Bund den Kantonen den Wert dieses Vorrates in gewissem Umfange zu verzinsen. Durch den Bundesbeschluss vom 5. April 1919 betreffend die vorübergehende Ausserkraftsetzung des Art. 90 und des Alinea 2 des Art. 153 M. 0. ist in diesen Verhältnissen eine Änderung eingetreten. Die Kantone legen nämlich zurzeit keinen Kriegsvorrat mehr an, sondern liefern die von ihnen beschafften Kleider fortlaufend dem Bund in seine allgemeine Uniformreserve ab, und dieser bezahlt ihnen ebenfalls fortlaufend ihre Lieferungen. Unter diesen Umständen fällt natürlich die in Art. 15 der Mannschaftsausrüstungsverordnung vorgesehene Zinsvergütung dahin.

Ebenfalls als Folge des oben zitierten Bundesbeschlusses vom '5. April 1919 geschieht die Einkleidung der Rekruten durch die Kriegsmaterialverwaltung, welche die allgemeine Uniformreserve ·des Bundes verwaltet. Demgemäss ist die in der Tabelle l vorgesehene Entschädigung für die Kosten der Einkleidung der Kriegsmaterialverwaltung zugunsten ihres Kredites III. B. fi a Bekleidungsvorräte auszurichten.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des hier angefügten Entwurfes zu einem Bundesbeschluss.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 22. November 1922.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, D e r B u n d e s p'r ä sji d e n t : Dr. Haal).

Der Bundeskanzler:

Steiger.

Bundesblatt. 74. Jahrg. Bd. III.

52

770

(Entwurf.) =

Bundesfoeschluss betreffend

die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1923 zu leistenden Vergütungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 158, Absatz 4, der M. 0., nach Einsichtnahme der Botschaft des Bundesrates vom 22. November 1922, beschliesst: 1. Die vom Bunde an die Kantone für 1923 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I festgesetzt. Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen.

2. Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterialverwaltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, so wird im Jahre 1923 keine Geldzinsvergütung ausgerichtet.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1923 zu leistenden Vergütungen. (Vom 22. November 1922.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1922

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

1678

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.11.1922

Date Data Seite

768-770

Page Pagina Ref. No

10 028 536

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