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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 4. April 1922.)

Mit Schreiben vom 28. Dezember 1921 hat der Kaiser von Japan dem Bundespräsidenten mitgeteilt, dass Erbprinz H i r o h i t o zum Regenten des Kaiserreiches Japan ernannt worden ist.

Herrn James R. W i l k i n s o n wird als Vizekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Zürich das Exequator erteilt.

(Vom 5. April 1922.)

Infolge Hinscheides des schweizerischen Honorarkonsuls in Caracas (Venezuela), Herrn Ernst Guinand, ist die Leitung des Konsulates provisorisch dem Bruder des Verstorbenen, Herrn August G u i n a n d , übertragen worden.

Dem an Stelle des Herrn Gabriel de la Campa zum Konsul von Kuba in Genf ernannten Herrn Buenaventura E. Puyans y Nu fiez wird das Exequatur erteilt.

(Vom 8. April 1922.)

Der zum rumänischen Honorarvizekonsul in Zürich ernannte Herr Hermann Stahel de C a p i t a n i wird in dieser Eigenschaft anerkannt.

(Vom 11. April 1922.)

Das Initiativkomitee für die Reform der Bundesverwaltung (Herr Dr. Schwendener in Zürich) hat am 10. April 1922 der Bundeskanzlei eine Anzahl Unterschriftenbogen zum Volksbegehren betreffend die Reform der Bundesverwaltung, inklusive Bundesbahnen, eingereicht. Nach den Angaben des Einsenders sollen dieselben 4533 Unterschriften enthalten. Mit den früher schon eingegangenen würde heute die Zahl der Unterschriften gemäss Angabe des Initiativkomitees insgesamt 51,525 betragen.

Das Initiativ begehren hat folgenden Wortlaut: ,,Gestützt auf Art. 121, Abs. 4 und 5, der Bundesverfassung verlangen die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizerbürger die Aufnahme eines neuen Artikels in die Bundesverfassung des Inhalts, dass die gesamte Bundesverwaltung, inbegriffen die Bun-

659 desbahnen, nach dem Grundsatz der grösstmöglichen Einfachheit und Sparsamkeit organisiert und nach ökonomisch-kaufmännischen Gesichtspunkten geleitet werden muss.

Der Verfassungsartikel soll den sofortigen Erlass eines Bundesgesetzes vorschreiben, welches in der Bundesverwaltung, inklusive Bundesbahnen, jede Bureaukratie und Doppelspurigkeit, insbesondere auch die Bestimmungen über die Organisation der Bundesbahnverwaltung im Rückkaufsgesetz vom 15. Oktober 1897 aufhebt, sparsamsten Betrieb gewährleistet und die Verantwortlichkeit der an der Leitung beteiligten Personen festlegt/1 Die Unterschriften sind dem eidg. statistischen Bureau mit dem Auftrage überwiesen worden, sie zu prüfen und dem Bundesrate über das Resultat seiner Prüfung Bericht zu erstatten.

Herrn Jules Mange, von Genf, Generalkonsul in Lissabon, wird die nachgesuchte Entlassung unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

An seine Stelle wird gewählt: Herr Emil Straessli, Kaufmann, von Lütisburg (St. Gallen), in Lissabon.

Als Mitglieder der eidgenössischen Kommission für die Arbeitsplätze im zoologischen Institut in Neapel und bei der biologischen Station von Roscoff werden für eine dreijährige Amtsdauer, vom 1. April 1922 an gerechnet, an Stelle der verstorbenen Herren Professoren Studer und Yung, gewählt die Herren : Dr. B'riedrich B a l t z e r , Professor für Zoologie an der Universität Bern, und Dr. Emil Gugénot, Professor für Zoologie und Anatomie an der Universität Genf.

Ferner werden, infolge Ablaufs der Amtsdauer für die ganze Kommission, die übrigen Mitglieder dieser Behörde, d. h. die Herren: Professor Dr. H. Blanc in Lausaune, Professor Dr. F.

.Zschokke in Basel und Professor Dr. Karl Hescheler in Zürich, Herr Professor Blanc zugleich als Präsident, für eine neue Amtsdauer bestätigt.

Herr Dr. Julius Platter, Professor für Nationalökonomie und Statistik an der Eidg. Technischen Hochschule, wird gemäss seinem Ansuchen und unter Verdankung der geleisteten Dienste auf 30. September 1922 in den Ruhestand versetzt.

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(Vom 11. April 1922.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton B e r n : a. an die Kosten der Birskorrektion bei Montier 25 °/o der auf Fr. 340,000 veranschlagten Kosten, im Maximum Fr. 85,000 ; b. an die Kosten der Schüsskorrektion bei Courtelary 33 °/a der auf Fr. 174,000 veranschlagten Kosten, im Maximum Fr. 58,000 ; 2. dem Kanton L u z e r n an die zu Fr. 26,100 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Aufforstung des Bruderalpli 50 bis 70%, im Maximum Fr. 15,430; 3. dem Kanton Schwyz an die zu Fr. 35,000 veranschlagten Kosten eines Gütersträsschens in der Gemeinde Einsiedeln 25 %, im Maximum Fr. 8750; 4. dem Kanton N i d w a i d e n an die zu Fr. 25,000 veranschlagten Kosten der Verbauung und Aufforstung Rotimatt der Korporation Buochs 50--70 %, im Maximum Fr. 17,340. 28 ; 5. dem Kanton B a s e l l a n d an die zu Fr. 34,000 veranschlagten Kosten der Güterzusammenlegung in den Reben, Gemeinde Lupsingen, 30 °/o, im Maximum Fr. 10,200 ; 6. dem Kanton St. Gallen an die auf Fr. 245,000 veranschlagten Kosten der Kanalisation der Böschaach, Gemeinde Diepoldsau, 25 °/o, im Maximum Fr. 61,250; 7. dem Kanton Aargau an die auf Fr. 94,800 veranschlagten Kosten der Güterzusammenlegung Neulig-Allmend, Gemeinde Hellikon, 30 °/o, im Maximum Fr. 28,440 ; 8. dem Kanton T essi n an die auf Fr. 115,000 veranschlagten Kosten des Waldweges Airolo-Nante-Segna 20 %, im Maximum Fr. 23,000; 9. dem Kanton W a a d t an die auf Fr. 36,000 veranschlagten Kosten des Lawinenverbaues und der Aufforstung im Staatswald Bois de Chapelle sur l'Etivaz 50 %, im Maximum Fr. 18,000 ; 10. dem Kanton W a l l i s an die zu Fr. 86,000 veranschlagten Kosten eines Waldweges Trogne, Gemeinde St. Martin,, 20 "/o, im Maximum Fr. 17,200.

661 An die auf Fr. 40,000 veranschlagten Kosten für die Ausführung eines Denkmals zur Erinnerung an die Mobilisation der schweizerischen Armee 1914--1918 in Les Rangiers wird ausdem ordentlichen Kunstkredit ein Beitrag von 25 % = Fr. 10,000 bewilligt.

An die auf Fr. 50,000 veranschlagten Kosten für die Ausführung eines Denkmals zur Erinnerung an den Beitritt der sardischen Gemeinden zur Republik Genf, das in Carouge aufgestellt werden soll, wird aus dem ordentlichen Kunstkredit ein; Beitrag von 25% = Fr. 12,500 bewilligt.

Der Bundesrat hat beschlossen, für die Bundeshäuser in Bera> eine automatische Telephonzentrale einrichten zu lassen, die spätestens am 1. Januar 1923 dem Betrieb übergeben werden soll.

(Vom 13. April 1922.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Z ü r i c h an die zu Fr. 93,000 veranschlagten Kosten für Entwässerungsarbeiten in den Gemeinden Oberglatt,.

Niederhasli und Rümlang 30 %, im Maximum Fr. 27,900 ; 2. dem Kanton B e r n : a. an die zu Fr. 93,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung ,,in der Oberei", Gemeinde Röthenbach, 25 °/o, imMaximum Fr. 23,250 ; &. an die zu Fr. 145,000 veranschlagten Kosten für Wiederherstellungs- und Ergänzungsarbeiten im Bunderbach bei; Kandergrund 40 %, im Maximum Fr. 58,000 ; 3. dem Kanton Graubünden an die zu Fr. 420,000 veranschlagten Kosten für die Bewahrung des Rheins in der Unterander Gemeinde Zizers 33'/a °/o, im Maximum Fr. 140,000.

<662 "Wahlen.

(Vom 11. April 1922.)

Volkswirtschaftsdepartement.

Bundesamt für Sozialversicherung.

Revisor II. Klasse : Schrade, Friedrich, von Lausanne, provisorischer Inhaber der Stelle, in Bern.

Kanzleigehilfin : Liechti, Anna, von Buchholterberg, provisorische Inhaberin der Stelle, in Bern.

Internationales Bureau der Telegraphen-Union.

Sektion für Radiotélégraphie.

·Gehilfe : Studer, William, von Niederösch (Bern), Gehilfe H. Klasse beim Telephonbureau in Neuenburg.

(Vom 13. April 1922.)

Politisches Departement.

Abteilung für Auswärtiges.

Kanzlistin II. Klasse : Fischbacher, Margrit, von Basel, zurzeit provisorische Inhaberin der Stelle.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollv erw altung.

1. Revisor I. Klasse der III. Abteilung der Oberzolldirektion: Kiesen, Fritz, von Oberbalm, bisher 2. Revisor I. Klasse der genannten Abteilung.

2. Revisor I. Klasse der III.'Abteilung der Oberzolldirektion: Berner Guido, von Bern, Zollkontrolleur in Lausanne.

Kontrolleur am Hauptzollamt Genf-Entrepôt Rive : Peyer, Ernst, von Bergdietikon (Aargau), Kontrollgehilfe am genannten Zollamt.

Vorstand des Hauptzollamtes Genf-Entrepôt Rive: Suter, Hans, von Kölliken (Aargau), Kassagehilfe am genannten Zollamt.

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