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(Vom 13. September 1922.)

Dem zum schweizerischen Berufs-Generalkonsul in Athen ernannten Herrn Dr. jur. Max Jäger, von Herznach (Aargau), ist von der Regierung von Griechenland das Exequatur erteilt worden.

Das Exequatur wird erteilt: a. dem zum Generalkonsul von Liberia in Zürich ernannten Herrn Adolf Welti-Furrer; b. dem zum Vizekonsul von Dänemark in La Chaux-de-Fonds ernannten Herrn Jules C. Breitmeyer.

"Wahlen.

(Vom 11. September 1922.)

Militärdepartement.

Kriegsmaterialverwaltung.

Kasernen- und Zeughausverwalter in Brugg : Hauptmann Wehrlin, Oskar, von Bischofszell, Kanzlist I. Klasse der Kriegsmaterialverwaltung.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

A.-G. Erlenbach-Zweisimmen-Bahn.

Den Inhabern von Obligationen des 4 Va °/o - Anleihens der Erlenbach-Zweisimmen-Bahn im Betrage von Fr. 1,300,000 wird hierdurch mitgeteilt, dass letzterer vom schweizerischen Bundesgericht die Bewilligung zur Durchführung des Sanierungsverfahrens gemäss der Bundesratsverordnung über die Gläubigergemeinschaft bei Anleihensobligationen vom 20. Februar 1918 erteilt worden ist. Infolgedessen werden sie, gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 25. April 1919, eingeladen, an der am

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Montag, den 9. Oktober 1922, nachmittags 21/« Uhr, im Bürgerhaus in Bern unter der Leitung des Unterzeichneten stattfindenden Obligationärversammlung teilzunehmen, an der über folgende Anträge Beschluss zu fassen ist: 1. Stundung des Anleihenskapitals bis 30. Juni 1932.

2. Umwandlung des festen Zinsfusses des Anleihens vom 1. Juli 1922 an für den ganzen Rest der Anleihensdauer in einen aus dem Betriebsüberschuss, der sich nach den Einlagen in den Erneuerungsfonds, der Verzinsung des Elektrifikationsanleihens und der Bezahlung der Forderung der Berner Alpenbahn (BLS) ergibt, auszuschüttenden veränderlichen Zinsfuss von höchstens 4 5 /2 % mit Kumulation.

3. Umwandlung der bis 30. Juni 1922 einschliesslich rückständigen Obligationenzinse (7 Halbjahrescoupons) in je eine durch das Bahnbetriebsvermögen im 3. Range versicherte Obligation von Fr. 100 mit veränderlichem Zinsfuss von höchstens 4 °/o im Nachgang zum Zinsfuss des ursprünglichen Anleihens, unter Verzicht auf den Mehrbetrag; diese Obligationen sind in den Jahren 1932 --1941 mittels gleichmässiger Auslosungen zurückzubezahlen.

4. Bezeichnung eines Vertreters der Obligationäre im Sinne von Art. 23--25 der Bundesratsverordnung vom 20. Februar 1918.

Diejenigen Obligationäre, welche an der Versammlung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen wünschen, haben ihre Obligationen bis spätestens am 7. Oktober mittags bei der Schweizerischen Nationalbank, Hauptsitze Bern und Zürich oder Zweiganstalt Basel, gegen Aushändigung einer Quittung und eines Stimmrechtsausweises zu deponieren. Zur Vertretung von Gläubigern ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Die Akten des ßundesgerichts, aus denen auch die Art und Weise der Einbeziehung der übrigen Gläubiger und der Aktionäre in die Sanierung ersichtlich ist, sowie die von der Gesellschaft auf den 30. Juni 1922 erstellte und von den Rechnungsrevisoren geprüfte Bilanz können vom 2. bis 7. Oktober von den Obligationären gegen Vorlage des Stimmrechtsausweises bei der Obergerichtskanzlei in Bern eingesehen werden.

L a u s a n n e , den 6. September 1922.

Der Instruktionsrichter : Jäger.

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Einfuhr von Wein in ganzen Wagenladungen.

Die Einfuhr von Wein und Weinmost in ganzen Wagenladungen ist nur über die nachgenannten Zollämter statthaft: Pruntrut, Basel S.B.B.-Frachtgut, Basel S.B.B.-Eilgut, Basel St. Johann, Basel badische Bahn-Frachtgut, Basel badische Bahn-Eilgut, Basel-Niederlagshaus, Aarau-Niederlagshaus, 0 7 Luzern, B .

Schaffhausen-Bahnhof, Konstanz, Romanshorn, Zürich-Frachtgut;

Lugano, Chiasso-Stazione P.V., Locamo, Luino ; , Lausanne-Niederlagshaus, Morges-Niederlagshaus, Brig, L e BOUVeret, ' Vevey-Niederlagshaus, Vallorbe-Bahnhof, Les Verrières-Bahnhof, Le Locle-Bahnhof; genf, Genf, Genf, Genf,

Nieder agshaus Rive, Niederlagshaus Cornavin, Bahnhof-Frachtgut, Bahnhof Eaux-vives.

St. Gallen, St. Margrethen-Bahnhof, Buchs-Bahnhof, Campocologno, Castasegna ; Unter ganzen Wagenladungen im vorerwähnten Sinne sind ganze oder halbe Eisenbahnwagenladungen, sowie auch mittels Kraftlastwagen und andern Lastfuhrwerken eingeführte Sendungen zu verstehen, deren Bruttogewicht 2000 kg erreicht.

Die Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf sind ermächtigt, in ausserordentlichen Fällen Ausnahmen zu bewilligen.

Das eidg. Zolldepartement:

Musy.

B e r n , den 7. September 1922.

(2..)

Einfuhr von neuem Wein.

Die Bestimmung des Gebrauchstarifs vom Jahre 1906, wonach bei der Zollbehandlung von neuem Wein, sofern derselbe mit der ganzen dazugehörenden Druse eingeführt wurde, ein Gewichtsabzug von 6 °/o bewilligt werden konnte, ist durch

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Beschluss des Bundesrates vom 25. November 1921 aufgehoben worden.

Infolgedessen wird unter der Herrschaft des Zolltarifs vom 8. Juni 1921 bei neuem Wein, auch wenn derselbe mit der Druse zur Einfuhr gelangt, ein Gewichtsabzug nicht mehr gewährt.

Eidgenössische Oberzolldirektion : Gassmann.

B e r n , den 14. September 1922.

Übersieht der eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei unterzeichneter Amtsstelle ist soeben eine Übersicht der eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 erschienen mit folgenden Angaben : Datum und Gegenstand der Abstimmungen, die Zahl der Stimmberechtigten, die Zahlen der gültigen Referendums- oder Initiativunterschriften, die abgegebenen gültigen Stimmen, die Beteiligung in Prozenten, annehmende und verwerfende Standesstimmen, annehmende und verwerfende Einzelstimmen.

Verkaufspreis 80 Cts. plus Nachnahmespesen. Zu beziehen bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

B e r n , Juli 1922.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Erstellung der schmiedeisernen Fenster zum Werkstattgebäude mit Grossflugzeughalle in Dübendorf wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der eidg. Bauinspektion in Zürich (Clausiusstrasse 37) aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Fenster Dübendorf" bis und mit dem 30. September 1922 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 16. September 1922.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1922

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38

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20.09.1922

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191-194

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