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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Das vom Verband Schweizerischer Radiofachgeschäfte eingereichte Reglement über die Durchführung von Meisterprüfungen im Radiogewerbe ist, nachdem die im Bundesblatt vom 19. Februar 1948 angesetzte Einsprachefrist am 20. März 1948 ungenützt abgelaufen war, vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am 80, März 1948 genehmigt worden.

Gemäss Art. 89 der Verordnung I zum Bundesgesetz über dio berufliche Ausbildung wird hievon Kenntnis gegeben.

Bern, den 81. März 1948.

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Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz Monat

1948

Januar Februar Januar bis Ende Februar

260 242 502

1947

197 246 443

Zu-oder Abnahme

+68 -- 4 + 59

B e r n , den 30. März 1948, 7914

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 31. März bis 5. April 1948 Finnland: Herr "Wilhelm Schreck, Legationssekretär, amtet seit 19. März als Geschäftsträger ad intérim, anstelle von Herrn Heikki Leppo, dessen Mission beendet ist und der die Schweiz verlassen hat.

Iran: Herr Abbas-Ali Khalatbary, Zweiter Sekretär, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Tschechoslowakei: Herr Vladimir Herrmann, Erster Sekretär, hat sein Amt niedergelegt.

7914

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Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Aufruf im Sinne von Art. 89 des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes

Wullschleger Jean Eduard, von Rothrist (Aarg.), geb. 21. September 1892, der unbekannten Aufenthalts ist, wird hiermit aufgefordert, sich innert sechs Monaton bei der Unterzeichnern Direktion schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst gemäss Art. 89 des Bundesgesetzes über die Krankennnd Unfallversicherung vom 18. Juni 1911 Verwirkung der ihm aus dem Unfalltode seines Sohnes André Wullschleger zustehenden Versicherungsansprüche eintritt.

L u z e r n , den 1. April 1948.

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Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Die Direktion: Gervais

Bussenumwandlungsanträge Die vom Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements gestellton Bussenumwandlungsanträge werden den Beschuldigten, die sich zurzeit im Ausland befinden oder deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, zur Kenntnis gebracht: 1. Fütterer-Kullmann Adolf Meinrad, des Lorenz und der Theresia Winzrieth, von Gagenau, Baden (Deutschland), geb. 9. Mai 1897, gewesener Direktor im Kraftwerk Eybürg-Schwörstadt und wohnhaft gewesen in Rheinfelden (Aargau), aus der Schweiz ausgewiesen: Es sei die unbezahlte Busse im Betrage von Er. 100 in 10 Tage Haft umzuwandeln.

2. Goldschmidt Salomon, des Nathan und der Karolina Libmann, geb. 22. Juni 1902, in Langenselbold (Deutschland), Kaufmann, wohnhaft 281 Oak Terrace, Mt. Tenn, Eeading, Pensylvanien USA: Es sei die unbezahlte Busse im Betrage von Er. 14 in 2 Tage Haft umzuwandeln.

3. Holenweg Ernst, des Ernst und der Louise Steiner, von Herzogenbuchsee, geb. 9. Oktober 1896, Landarbeiter, unbekannten Aufenthalts: Es sei die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 40 in 4 Tage Haft umzuwandeln.

4. Schwenter Werner Christian, dos Christian und der Anna Schuh, von St. Stephan (Bern), geb. 31. Oktober 1899, Kellner, zuletzt wohnhaft gewesen in Zürich, nun unbekannten Aufenthalts: Es sei die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 21 in 3 Tage Haft umzuwandeln.

49 5. Chavannes-Michel Lina, des Victor Arthur und der Rosa von Guntën, von Pruntrut (Bern), geb. 5. Dezember 1907, wohnhaft gewesen Hallerstrasse 55, Bern, jetzt unbekannten Aufenthalts: Es seien die unbezahlten Bussen im Betrage von Fr. 10 und Fr. 40 in total 5 Tage Haft umzuwandeln.

Wir setzen den Beschuldigten eine Frist von 10 Tagen, innerhalb der sie zu dem Antrage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements schriftlich Stellung nehmen können.

Wird innert genannter Frist der von ihnen geschuldete Betrag bezahlt und uns die bezügliche Quittung als Beleg eingesandt, so ist die Angelegenheit erledigt. Wenn nicht,, wird der Unterzeichnete über den Umwandlungsantrag zu urteilen haben. · .

Bern, den I.April 1948.

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-

l, kriegswirtschaftliches Strafgericht: Der Präsident:

0. Peter

UrteÜ Das nachstehende Urteil wird dem Beschuldigten, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet: Baumann Ernst, des Emil und der Elisabeth Hertig, von Schafisheim (Aargau), geb. 29. April 1896, Vulkaniseur und Gelegenheitsarbeiter, Brunngasse 32, Bern, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Urteü: 1. kriegswirtschaftliches Strafgericht vom 29. Januar 1948: 1. Die Ernst Baumann durch Urteil Nr. 1127 vom 6. Dezember 1945 des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts auferlegte Busse von Fr. 100 wird " in Anwendung der Art, 2 und 144 des Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1944 über das kriegswirtschaftliche Strafrecht und die kriegswirtschaftliche Strafrechtspflege, Art. 49, Abs. 3 StGB, Art. 8, Abs. 2, der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens, in 10 Tage Haft umgewandelt.

2. Kosten werden keine gesprochen.

Akteneinsicht : Obergerichtskanzlei Bern, Schanzenstrasse 17 (I. Stock, Zimmer Nr. 27), Telephon 2 76 31.

Das vorstehende Urteil erwächst in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepar-

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tements, Bundeshaus-Ost, Born, einzureichen. Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

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1. kriegswirtschaftliches Strafgericht: D. Aeberhard

Urteil Moser Albert, des Franz Karl und der Katharina Schuler, von Sattel (Schwyz), geb. 15. Juni 1914, Brenner, unbekannten Aufenthaltes.

Bussenumwandlung : Die mit Strafmandat vom 30. April 1946 auferlegte Busse im Betrage von Er. 200 wird in 20 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Chur, den 31. März 19485, kriegswirtschaftliches 7914

Strafgericht:

i. A. Dr. W. Bener

Urteil 1. Bozzetti Andreas, des Josef und der Katharina Canova, italienischer Staatsangehöriger, geb. 5. Mai 1905, Ehemann der Anna Bütikofer, früher in Zürich, nun in Italien.

Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 20. Juni 1946 auferlegte Busse von Fr, 400 wird in 40 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

2. Hafa Johann Mattias, des Jakob und der Maria Schuler, von Winterthur, geb. 6. Januar 1906 in Badenkrichen bei Körn, Ehemann der Mathilde Bahor, wohnhaft in Pfullendorf, Baden (Deutschland).

Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 24. Juli 1947 auferlegte Busse von Fr. 100 wird in 10 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden.keine gesprochen.

8. Wenger Max, des Wilhelm und der Ida Kitz, von Gailendorf, geb.

1. Januar 1891, Uhrmacher, wohnhaft in Pfullendorf, Baden (Deutschland).

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 9. Juni 1947 auferlegte Busse von Fr, 200 wird in 20 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden koinè gesprochen.

Chur, den 81. März 1948, 7914

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht: i. A. Dr. W. Bener

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Öffentliche Vorladung Weber Jakob, des Josef und der Anna Marie Keiser, von Hohenrain (Luzern), geb. 21. Juni 1909, geschieden, Hilfsarbeiter, früher in Luzern, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Umwandlung einer nichtbezahlten kriegswirtschaftlichen Busse von Fr. 10 in einen Tag Haft.

Die Verhandlung vor dem Einzelrichter dea 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet statt, Mittwoch, 5. Mai 1948, vormittags 9 Uhr, auf dem Büro des unterzeichneten Einzelrichters Dr. Hans Korner, Obergrundstrasse 26, Luzern, wo auch bis zu diesem Termin die Akten eingesehen werden können.

Tel. 2 22 56.

Luzern, den 1. April 1948.

8. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Vizepräsident: Dr. H. Korner

7914

Öffentliche Vorladungen Es werden als Beschuldigte in kriegswirtschaftlichen Strafverfahren vorgeladen : 1. Herrmann Johann, geb. 11. April 1892, von Bern, verheiratet, Kaufmann und Filmoperateur, unbekannten Aufenthalts, wegen Umwandlung von zwei nicht bezahlten kriegswirtschaftlichen Bussen in Haft. Die Verhandlung vor dem Einzelrichter des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet am 26. April 1948, 09.00 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Aarau, Obere Vorstadt 87, statt. Akteneinsicht Obergerichtskanzloi, Obere Vorstadt 87, Aarau, Zimmer Nr. 11, Tel. (064) 2 82 68.

2. Baderer Max Gustav Eugen, geb. 3. Mai 1901, von Basel, ledig, Hilfsarbeiter, unbekannten Aufenthalts, wegen Umwandlung einer nicht bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse in Haft. Die Verhandlung vor dem Einzelrichter des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet am 26. April 1948, 9,00 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Aarau, Obere Vorstadt 37, statt. Akteneinsicht Obergerichtskanzlei Aarau, Zimmer Nr. U, Tel. (064) 2 82 68.

Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.

Aarau, den 1. April 1948.

7914

l, kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. Lindegger

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Verfügung in der Strafsache gegen Müller-Thoma Alfred, des Gottfried und der Ida Leiser, geb. 20. März 1914, von Hasle (Bern), Schlosser und Vertreter, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften.

1. Termin zur Hauptverhandlung wird bestimmt auf Samstag, den 1. Mai 1948,10,80 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Bern, Schanzenstrasse 17,1. Stock (Zimmer 82), wovon dem Beschuldigten hiermit Kenntnis gegeben wird.

2. Dem Beschuldigten steht es frei, am Termin zu erscheinen oder vorher schriftlich zum Antrag des Generalsekretariates des eidgenossischen Volkswirtschaftsdepartements Stellung zu nehmen, lautend : es sei die unbezahlte Busse von Fr. 1000 in 90 Tage Haft umzuwandeln.

8. Dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ist vom Termin Kenntnis zu geben.

Bern, den 80. März 1948.

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1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: 0. Feter

Verfügung in der Strafsache gegen Wiprächtiger Jakob, des Josef und der Katharina geb. Merz, geb. 5. Juni 1914, von Ruswil (Luzern), Hotelangestellter, zuletzt in Walchwil, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Widerhandlung gegen die Verordnung vom 17. Mai 1940 über die Arbeitsdienstpflicht etc.

1. Termin zur Hauptverhandlung wird bestimmt auf Freitag, den 30. April 1948, 15.80 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Luzern, Hirschengraben 16, wovon dem Beschuldigten und dem Generalsekretariat dos eidgenössischer) Volkswirtschaftsdepartements Kenntnis gegeben wird.

2. Es steht dem Beschuldigten frei, am Termin zu erscheinen oder vorher schriftlich zum Antrag des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements Stellung zu nehmen, lautend: auf eine Verurteilung zu 8 Tagen Gefängnis und zu den ergangenen Verfahrenskosten sowie zur Eintragung des Urteils in die Strafregister.

Bern, den 30. März 1948.

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1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident:

0. Peter

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Verfügung in der Strafsache gegen Gelberg-Funsten Hermann Leo, genannt Gaston Gaudère, Kaufmann, geb. 9. Januar 1892, von Basel, Direktor der Firma Lebensmittelimport, Zürich l, Löwenstrasse 71, gewesener Direktor der Firma Lebensmittel-Import, Basel l, Postfach 958, wohnhaft in Basel, Spalengraben 15, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Widerhandlung gegen Art. l und 7 der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 20. Oktober 1989 betreffend die Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebens- und Futtermitteln usw.

1. Der auf Samstag, den 1.Mai 1948, 09.00 Uhr, im Rathaus in Basel angesetze Hauptverhandlungstermin wird verschoben auf Donnerstag, 29. April 1948,09.00 Uhr, und findet statt im Restaurant zum Paradies, Falknerstrasse 31, Basel, wovon dem Beschuldigton und dem Generalsekretariate des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hiermit Kenntnis gegeben wird.

2. Ist dem Beteiligten Gelberg durch Publikation im Bundesblatt zu eröffnen.

Bern, den 30. März 1948.

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, 7914 Der Präsident: 0. Feter

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Verschollenheitsruf

In der Verschollenheitssache der Eheleute Kiener Friedrich, Christians, geb. 1842, Kiener-Scheidegger Elisabeth, Ehefrau des Friedrich, geb. 1859 und der Nachkommen des ersteren: Kiener Ernst, geb. 1869, Kiener Friedrich, geb. 1869, Kiener Oskar, geb. 1872, Kiener Rosa, geb. 1874, Kiener Hans, geb. 1883 und Kiener Frieda, geb. 1885, alle von Oberwichtrach, welche zusammen im Jahre 1885 von Luterbach nach Amerika ausgewandert sind und von denen seither keine Nachrichten eingetroffen, ergeht hiermit an jedermann, der über die Vermissten Nachrichten zu geben imstande ist, die Aufforderung, dem Unterzeichneten innert Jahresfrist mündlich oder schriftlich Meldung zu erstatten, ansonst über dieVermissten die Verschollenheit ausgesprochen wird.

(2.).

Solothurn, den I.April 1948.

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Der Gerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten: R. Gassmann

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1948

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.04.1948

Date Data Seite

47-53

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10 036 204

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