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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 25. April 1922.)

Dem zum Honorarkonsul der Republik Costa Rica in Luganoernannten Herrn Guido von Schroeter-Riotte wird das Exequatur erteilt.

Das schweizerische Konsulat in Galveston (Texas) wird aufgehoben und dem Konsularkreis von New Orleans zugeteilt.

Das ,,Aktionskomitee gegen die Lex Häberlin (Präsident.

Herr Nationalrat Reinhard) hat am 21. dies der Bundeskanzlei Unterschriftenbogen übergeben, in denen das Begehren gestellt wird, es sei das Bundesgesetz vom 31. Januar 1922 betreffend Abänderung dès Bundesstrafrechts vom 4. Februar 1853 in bezug auf Verbrechen gegen die verfassungsmässige Ordnung und die innere Sicherheit und in bezug auf die Einführung des bedingten Strafvollzuges der Volksabstimmung zu unterwerfen. Nach den Angaben des Aktionskomitees sollen die Bogen 136,155 Unterschriften enthalten.

Diese Unterschriften sind dem eidg. statistischen Bureau zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen worden.

Es werden folgende Bundesbeitrage bewilligt: 1. dem Kanton Solothurn an die zu Fr. 160,000 veranschlagten Kosten für die Erstellung der Dottenbergstrasse, Gemeinde Lostorf, Fr. 27,800-, 2. dem Kanton St. Gallen: a. an die zu Fr. 188,000 veranschlagten Kosten für die Ausführung von Bermen an den Rheindämmen zwischen Sevelen und Sennwald 33 1/3 %, im Maximum Fr. 62,660; b. an die zu Fr. 50,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Güterweges Hof-Utenwil, Gemeinden Lichtensteig und Oberhelfenschwil, 25 °/0, im Maximum Fr. 12,500 ; 3. dem Kanton Wallis an die zu Fr. 97,005 veranschlagten Kosten der ,,Irrigation du Bassin de la Bonne-Eau", Gemeinde Siders 25 %, im Maximum Fr. 24,250.

(Vom 29. April 1922.)

Als Mitglieder der eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission werden auf eine neue dreijährige Amtsdauer, d. h. bis 22. April 1925, bestätigt die Herren: J. L a n d r y , Ingenieur, Professor der Elektrotechnik an der Ingenieurschule in Lausanne (als Präsident); Ingenieur Conrad Roth in Zürich (Vizepräsident) ; Dr. C. E. Guye, Professor der Physik an der Universität Genf; Vinzenz Morger, Professor für Physik und Direktor des kantonalen Lehrerseminars Mariaberg, in Rorschach; Regierungsrat Dr. Hans Tschumi Nationalrat, in Bern.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Zürich an die zu Fr. 662,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des Wildbaches zwischen Wetzikon und Hinwil 30%, im Maximum Fr. 198,600; 2. dem Kanton Bern an die zu Fr. 118,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Bergweges Sonnhalden-Ried-Zwischenbäch, Gemeinde Frutigen, 25 °/o, im Maximum Fr. 29,500.

Wahlen (Vom 29. April 1922.)

Direktor der Zweiganstalt Basel der Schweizerischen Nationalbank,: Scheuner, Friedrich, von Oberbalm, Subdirektpr der genannten Zweiganstalt.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verbot des Rückkaufs und der Beleihung von Policen deutscher Lebensversicherungsgesellschaften.

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Der schweizerische Bundesrat hat, in Anwendung der Art. 8, Abs. 2, und Art. 9, Abs. 2, des Bundesgesetzes über die Kautionen

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1922

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18

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03.05.1922

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4-5

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