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1640

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Wallis für die Korrektion des Stockalperkanales und seiner Zuflüsse, zwischen der Gemeindegrenze VionnazCollombey und dem Genfersee.

(Vom 21. August 1922.)

Der Staatsrat des Kantons Wallis hat am 21. November 1921 dem eidgenössischen Departement des Innern ein Subventionsgesuch für die Vergrösserung und Neuerstellung des Stockalperkanales, von dem Dorfe Collombey bis hinunter zum Genfersee, eingesandt.

Da der für dieses Unternehmen zu bewilligende Bundesbeitrag die finanzielle Befugnisgrenze des Bundesrates für Bauten dieser Art übersteigt, so haben die eidgenössischen Räte über die Eingabe des Kantons Wallis auf Grund der vorliegenden Botschaft zu entscheiden.

Die Notwendigkeit den Stockalperkanal zu erweitern, sowie die Gründe, die vor bald drei Jahrhunderten dazu geführt haben diesen Kanal zu erstellen, sind in dem Schreiben der Walliser Regierung dargelegt; wir entnehmen demselben folgende Angaben : Das eingereichte Projekt bezweckt die Entwässerung der zwischen der Vièze und dem See gelegenen Rhoneebene, auf Gebiet der Gemeinden Collombey-Muraz, Vionnaz, Vouvry und Port-Valais. Der Beginn der Kanalbauten reicht bis zum XVII. Jahrhundert zurück. Der Oberst Kaspar von Stockalper, von Brig, Salzpächter des Wallis, ein durch seinen Reichtum und seine Unternehmungslust mächtiger und berühmter Mann, verfiel auf den für die damalige Zeit bemerkenswerten Gedanken eine Schiffahrtsstrasse vom Genfersee ins Rhonetal zu öffnen, von welcher er für seine Person, wie für das ganze Land, grosse Vorteile erhoffte.

48 Die Herstellung des nach seinem Gründer genannten Eanales wurde Jean de Vantéry, von Monthey übertragen. Der Beginn der Bauten fällt ins Jahr 1651. Trotz der zahlreichen und unvorherzusehenden Schwierigkeiten, die sich der Ausführung entgegenstellten, wurde die Strecke Collombey--Vouvry bis 1659 beendigt. Die Fortsetzung talabwärts konnte nicht stattfinden, weil die Ebene bis nach Bouveret damals von häufigen Überschwemmungen der Rhone zu leiden hatte, deren unregelmässige Ufer nur durch leichte Eindämmungen ungenügend geschützt waren.

Dieser erste Abschnitt erforderte 9723 Arbeitstage und kostete 17,000 Franken jetziger Währung, in welcher Summe aber die Erwerbung des Bodens, . der ohne Zweifel damals nur einen bescheidenen Wert besass, nicht inbegriffen war.

Wenn auch der Kanal der ursprünglichen Auffassung Stockalpers nicht entsprach und für Schiffahrtszwecke nicht zu brauchen war, so übte er doch auf die Entwässerung der von ihm berührten Bodenfläche einen höchst wohltätigen Einfluss aus.

Als später die Rhone korrigiert wurde, betrachteten die Behörden die Verlängerung des Stockalperkanales bis zum See als notwendige Ergänzung der Flusskorrektion. Im Jahre 1873 liess das kantonale Baudepartement ein Projekt ausarbeiten, nach welchem der Kanal, der bei Vorsy, etwas unterhalb des Dorfes Vouvry, in die Rhone einmündete, verlängert, in seinem oberen Abschnitt verbessert und mit einem Netz von Seitenkanälen verbunden werden sollte.

Die zu Fr. 275,000 veranschlagten Bauten (Stockalperkanal Fr. 191,700, Nebenkanäle Fr. 83,300) wurden von 1873 bis 1880 ausgeführt und erhielten von der Eidgenossenschaft einen Beitrag von 33V'3°/o.

Gemäss Bundesratsbeschlüssen vom 21. April 1891 und 23. März 1896 wurden auch für Seitenkanäle in der Gemeinde Collombey-Muraz Bundesbeiträge zugesichert.

Einige Jahre später, nach dem Dammbruch an der Rhone bei Illarsaz, im Juli 1902, floss das sich über die Ebene verbreitende Überschwemmungswasser durch den Stockalperkanal ab und verursachte in der vorher regelmässigen Kanalsohle starke Auswaschungen. Infolgedessen wurden für Wiederherstellungsund Ergänzungsarbeiten bei Vouvry zwei Projekte im Gesamtbetrage von Fr. 112,000 vorgelegt und durch die Bundesratsbeschlüsse vom 26. Mai 1903 und 25. September 1905 mit 40 °/o subventioniert. Der Kanal wurde wieder instandgesetzt

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und die Verengung des Abflussprofiles beim Schlosse der Porte du Scex behoben, da der betreffende Mauerteil durch die Hochwasser von 1902 zerstört worden war.

Auf dem Gebiete der Gemeinde Port-Valais wurde die Verbreiterung und Vergräderung des Kanals von der oberen Gemeindegrenze bis zum See vorgesehen. Das betreffende Korrektionsprojekt, mit einem Kosten voranschlage von Fr. 110,000, wurde vom Bundesrate am 6. März 1914 mit 40 °/o subventioniert.

Wegen Ausbruch des Krieges musste aber die Ausführung auf bessere Zeiten verschoben werden. Da wegen allgemeiner Preiserhöhung die erwähnte Devissumme nicht mehr genügte, wurde darauf verzichtet die Bauten in Angriff zu nehmen.

Die am Kanal gelegenen Gemeinden beobachteten schon seit einiger Zeit eine Verschlechterung des Grundwasserabflusses und riefen nach Abhilfe, so dass die Behörden zur Ansicht gelangten, es sei besser, ein allgemeines Entwässerungsprojekt zu studieren, als Spezialprojekte aufzustellen, deren Ausführung nur störend für das Gesamtunternehmen gewirkt hätte.

Das Ihnen heute vorgelegte Projekt, das im Einverständnisse mit unserem Oberbauinspektorate ausgearbeitet worden ist, umfasst einerseits den eigentlichen Stockalperkanal und anderseits die Seitenbäche, die sich vom Berge bis in den Kanal ergiessen.

Von diesen Seitengewässern kommen nur die natürlichen Wasserläufe in Betracht; die zur Entwässerung der Ebene nötigen Kanäle sind von der Abteilung für Landwirtschaft, als in ihren Geschäftsbereich gehörend, zu behandeln.

Wie es im Geschäftsbericht vom Jahre 1921 (II. Oberbauinspektorat) erwähnt ist, sucht das eidgenössische Departement des Innern sich lediglich mit der Korrektion der eigentlichen Gewässer zu befassen und dem Volkswirtschaftsdepartemente die zu den Bodenverbesserungen gehörenden Bauten, wie Nebenkanäle, Rohrleitungen u. dgl., zu überlassen.

Beschreibung des Bauentwurfes.

1. Stockalperkanal.

Dieser Kanal dient als Ableiter der von der Ebene und vom Berge herkommenden Wasser. Er muss gross genug sein, um die aussergewöhnlichen Hochwasser anstandslos abzuführen, und eine Tiefe besitzen, die den Rückstau in die in ihn einmündenden Drainröhren möglichst vermindert. Diese beiden Bedingungen bilden die Grundlage des Projektes.

Bundesblatt. 74. Jahrg. Bd. III.

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50 L i n i e n f ü h r u n g . Veränderungen in der Lage des Kanals können vermieden werden, weil es sich nur um eine Vergrösserung des Abflussprofiles handelt. Der 14,800 m lange Kanal beginnt nördlich vom Dorfe Collombey und erstreckt sich, ungefähr gleichlaufend wie die Eisenbahnlinie St. Maurice-Bouveret, bis zum See. Die Bahnlinie wird etwa l km unterhalb der Porte du Scex gekreuzt und bleibt von diesem Punkt an abwärts auf der rechten Seite der Linie.

G e f a l l e . Dieselben betragen 0,95 °/oo in der untersten Strecke und nehmen nach und nach zu, bis sie bei Collombey 2,4 °/oo erreichen.

A b f l u s s m e n g e . Die Bestimmung der Höchstwassermenge hat viele Studien erfordert und konnte schliesslich nur durch direkte Wassermessungen ermittelt werden, die im Mai 1922 bei einer raschen Schneeschmelze ausgeführt worden sind.

Es ist zuerst versucht worden diese Wassermengen nach den im Einzugsgebiete beobachteten Niederschlägen zu berechnen, welche Gebiete sich im Gebirge auf 40 km2 und in der Ebene auf 25 km 2 erstrecken. Mit Anwendung der üblichen Koeffizienten erhielt man aber so grosse Zahlen, dass für das Kanalprofll mehr als doppelte Abmessungen nötig gewesen wären.

Die Wahrnehmungen der Anwohner über das Abflussvermögen des jetzigen Kanals und seiner Zuflüsse stimmen aber mit den Ergebnissen der Rechnung nicht überein, so dass direkte Hochwassermessungen vorzuziehen waren. Diese haben für den unteren Teil des Stockalperkanales eine Abflussmenge von 16 m* per Sekunde ergeben. Die andern Abschnitte sind in analoger Weise behandelt worden.

N o r m a l p r o f i l e . Dieselben hangen vom Gefalle und der Wassermenge ab; wenn diese bekannt sind, kann für jeden Abschnitt das Abflussprofi] festgesetzt werden. Letzteres ist, je nach der Terrainhöhe, durch kleine Anschüttungen zu ergänzen, um Überflutungen in Ausaahmefällen zu vermeiden. Solche Fälle können im Staubereiche des Sees oder bei muldenförmigen Terrainvertiefungen, wie sie im angeschwemmten Boden oft vorkommen, eintreten.

Für den Stockalperkanal wurde ein trapezförmiges Profil mit wechselnder Sohlenbreite, je nach Gefäll und Abflussmenge, angenommen.

Am See beträgt diese Breite 7,so m, während sie bei Collombey nur noch l,so m misst; dieso Abmessungen entsprechen,

51 einer Absenkung des Wasserspiegels, die Gewähr für eine richtige Entwässerung der ganzen Ebene bietet.

Die Böschungen wurden zweimalig angenommen, was allerdings die Kosten für Aushub und Landerwerbung erhöht, aber für die Standfestigkeit der Kanalwände und für den künftigen Unterhalt von grossem Vorteil ist. Da die Geschwindigkeit des abfliessenden Wassers in solchen Kanälen gewöhnlich nur gering ist, so kann bei Anwendung flacher Böschungen von Schutzmassnahmen durch Pflasterung oder Betonplatten Umgang genommen und dadurch eine grosse Kostenersparnis erzielt werden.

Am FUSS der Böschungen wird zur Verstärkung desselben und zur Erleichterung von Instandhaltungsarbeiten ein 5 cm dickes und 30 cm hohes Brett angebracht, das von Pfählen in l m Abstand und von der nötigen Länge gehalten wird. Diese Anordnung kann nur dort getroffen werden, wo während der Ausführung das Wasser abgeleitet werden kann. Wo dies nicht angeht, wie z. B. in der Nähe des Sees, kann der FUSS der Böschung durch einen Grundbau aus Faschinenwerk mit Kies- oder Bruchschuttdecke geschützt werden.

S t a u . Die Aufstauung des Kanalwasserspiegels kann auf zwei Arten stattfinden und zwar durch die Seehochwasser und durch die Wirkung der Kunstbauten. Wird für den See der Wasserstand vom 14. Juli 1897 in Betracht gezogen, wo der See seit vielen Jahren am höchsten stand und die Kote 372,39 (P. N.-0,7i) erreichte und zugleich eine Abflussmenge im Kanal von 16 m 3 angenommen, so würde der Stau sich auf eine Länge von höchstens 3600 m erstrecken. Wie es aus dem Längenproül ersichtlich ist, würde auch dann der gestaute Wasserspiegel immer unter der natürlichen Uferlinie bleiben ; dieser Fall tritt übrigens nur ganz ausnahmsweise ein, weil das Zusammentreffen des Ilöchstwasserstandes im See mit dem maximalen Abfluss im Kanal höchst selten und nur während kurzer Zeit vorkommt.

Der durch die Brücken bewirkte Stau kann ganz vermieden werden, wenn diese die nötige Lichtöffnung erhalten, so dass die Widerlager nicht mehr vom Wasser bespult werden. Wenn diese Bedingung nicht ganz erfüllt würde, so wäre dennoch, mit Rücksicht auf die geringe Abflussgeschwindigkeit, die Erhöhung des Wasserspiegels nicht von Bedeutung.

Im Stockalperkanal ist die grösste Aufstauung der Eisenbahnbrücke unterhalb der Porte du Scex zuzuschreiben. Es ist dies eine gewölbte Brücke von nur 5 m Spannweite, die zur Vermeidung einer Aufstauung entfernt und durch ein anderes

52 Bauwerk ersetzt werden müsste, das mindestens Fr. 100,000 kosten würde. Man hat sich daher gefragt, ob es nicht anginge aus Sparsamkeitsrücksichteh die jetzige Brücke zu belassen und die Abflussverhältnisse durch Erstellung eines Sohlenpflasters und bessere Zuleitung des Kanalwassers vermittelst schräger, glatter Wände günstiger zu gestalten. Nach eingehendem Studium dieser Frage und gestützt auf die Wahrnehmung, dass wegen der tiefen Lage der Kanalsohle oberhalb der betreffenden Stelle die Kulturen der Gemeinde Vouvry nicht gefährdet sind, wurde beschlossen, im zuletzt angegebenen Sinne zu verfahren und von der Erstellung einer neuen Brücke Umgang zu nehmen.

Verlängerung der Dämme in den See.

K u n s t b a u t e n . Um die Einmündung des Kanal es in den See zu sichern und deren Versandung zu verhindern, war es angezeigt Steindämme von 220 m in den See hinein zu bauen, bis zu einer Stelle, wo der Seegrund tiefer liegt als die Kanalsohle.

Diese Dämme bestehen aus einer mit Steinpflaster abgedeckten Steinschüttung ; die aus Beton oder Mörtelmauerwerk erstellte Kronschicht liegt 41 cm höher als der Hochwasserspiegel vom Jahr 1897, auf Kote 373,3o (P. N.-0,ao). Auf diese Weise ist man sicher, dass die Dämme hoch genug sind, welches auch die zukünftigen Schwankungen des Seespiegels sein mögen.

Brüchen.

Es sind 15 mit verschiedenen Spannweiten versehene Brücken neu zu erstellen, wovon 6 im ersten Zeitabschnitt. Sie werden, da das Flusskies aus der Rhone verwendet werden kann, aus Eisenbeton erbaut. Die Breite zwischen den Geländern variiert, je nach der Bedeutung der Wegverbindung, zwischen 8,50 m und 4,50 m.

Was die Eisenbahnbrücke der Linie St. Maurice-Bouveret anbelangt, so verweisen wir auf das schon Gesagte.

II. Zuflüsse.

Die Rhoneebene wird durch den Stockalperkanal in zwei Teile zerschnitten, von denen die rechtsseitig gelegene, vom Rhonehochwasserdamm begrenzte Fläche, keine natürlichen Wasserläufe aufweist. Die auf dieser Seite der Ebene bestehenden Kanäle dienen ausschliesslich zur Entwässerung des Bodens ; sie sind im

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vorliegenden Projekte aus bereits angegebenen Gründen nicht enthalten.

Dagegen ist die links vom Kanal gelegene Fläche von zahlreichen, von Berge herkommenden Bächen durchzogen. Die Korrektion dieser Gewässer, die in der Mehrzahl geschiebeführend sind, ist durchaus notwendig, um die Verstopfung des Kanals und die damit verbundene Verminderung seines Abflussvermögens zu bekämpfen. Da es sich zugleich darum handelt, ausser dem Kanalwasser auch den Inhalt der Drainröhren anstandslos abzuleiten, so sind in dem Korrektionsprojekte die Arbeiten aufgenommen worden, die eine Zurückhaltung der Geschiebe bezwecken.

Die hier in Betracht fallenden Zuflüsse sind der Torrent Neuf und der Torrent du Glarier bei Collombey-Muraz (Arbeiten der zweiten Bauperiode), die Greffaz bei Vionnaz; der Torrent de Mayen, der Avancen zwischen Vionnaz und Vouvry und endlich der Thovex bei Evouettes, als Arbeiten der ersten Bauperiode.

Torrent Neuf. Dieser Bach, auch Torrent de Collombey genannt, fliesst nördlich vom Dorfe Collombey in den Stockalperkanal. In seinem obern Lauf ist dieser Bach in den Jahren 1888 und 1889 verbaut worden. Am FUSS des Berghanges befindet sich ein Kiesfang, von welchem aus der Bach dem Kanal zugeleitet wird. Die noch auszuführenden Arbeiten bestehen in einem Umbau des Kiesfanges und in der Erstellung einer Abflussrinne bis zum Kanal.

lorrent du Glarier. Die Einmündung dieses Wasserlaufes befindet sich 1500 m unterhalb derjenigen des Torrent Neuf.

Auch hier ist die Verbauung des Oberlaufes in den Jahren 1888 und 1889 durchgeführt worden. Die Verbauungskosten betrugen für beide Bäche zusammen Fr. 19,734. 45. An diese Summe wurde am 2. September 1886 ein Bundesbeitrag bewilligt. Ein links der Strasse Collombey-Vionnaz gelegener Ablagerungsplatz hält die wenigen Geschiebe zurück. Ein 2750 m langer Graben leitet. das Wasser oberhalb der Brücke von Châble-Croix bei Illarsaz in den Stockai perkanal ab.

Die beträchtliche Länge dieses Grabens wird durch den Umstand begründet, dass derselbe eine Menge am FUSS des Berghanges hervorbrechender Quellen aufzunehmen hat, die sich sonst in die Ebene ermessen würden.

54 La Grt'effaz. Dieser Bach ist noch nicht verbaut worden.

In erster Linie muss der oberhalb der Landstrasse gelegene Abschnitt korrigiert werden. In der Nähe der Strasse soll ein Kiesfang angelegt und von da aus der Bach in regelmässigem Gerinne von 4 m Sohlenbreite und l km Länge dem Stockalperkanal zugeführt werden.

Torrent de Mayen. Auch dieser Bach ist im Gebirge in den Jahren 1897 und 1898 mit Talsperren verbaut worden, die wesentlich zur Beruhigung der Einhänge beigetragen haben. Diese zu Fr. 11,000 veranschlagten Bauten wurden gemäss Bundesratsbeschluss vom 20. März und 31. August 1897 mit 40 °/o subventioniert.

Zur Ruckhaltung der Geschiebe, bzw. Entlastung des Hauptkanals, wird die Anlage eines Ablagerungsplatzes am Bergfuss in Aussicht genommen. Der Zuleitungskanal zum korrigierten Avancen ist 600 m lang und erhält eine Sohlenbreite von 2 m.

Avancen. Durch Bundesratsbeschlüsse vom 30. Juli 1915 und 23. Mai 1922 ist der in der Ebene, zwischen dem Berghang und dem Stockalperkanal, gelegene Teil des Baches eingedämmt worden. An diese Arbeiten wurden Beiträge von 33 1 /s % bewilligt. Es sind zwei Kiesfänge, ein grösserer für grobes Geschiebe und ein kleinerer als Schlammsammler, erstellt worden, so dass das Wasser fast gänzlich von Sinkstoffen befreit dem Kanal zufliessen kann.

Die im Gebirge auszuführenden dringlichen Verbauungsarbeiten werden den Gegenstand eines später vorzulegenden besondern Projektes bilden.

Le Thovex. Dieser Bach, der letzte der hier zu korrigierenden Gewässer, entspringt dem Grammont, durchschneidet die bekannten, guten Weinberge der Evouettes (Gemeinde Port-Valais), mündet aber nicht in den Stockalperkanal, sondern in einen links der Eisenbahnlinie St. Maurice-Bouveret gelegenen Graben aus. In der Ebene werden die Geschiebe in einem sehr einfach am Eisenbahndamm angelegten Kiesfang aufgehalten ; das Wasser fliesst in engem Gerinne dem Bouverette-Bache und mit diesem bei der Dampfschifflände von Bouveret dem See zu. Würden die jetzigen Abflussverhältnisse beibehalten, so würden infolge des ungenügenden Abflussprofiles wie bisher Überschwemmungen bis nach Bouveret entstehen. Da aber eine namhafte Verbesserung des Abflusses vermittelst einer Korrektion grosse Kosten nach sich ziehen würde, so entschloss man sich, wie dies schon früher

55 geschehen ist, den Bach oberhalb der Bahnwärterhütte bei Evouettes in den Stockalperkanal zu leiten. Von der Landstrassenbrücke bis zu dem an der Eisenbahnlinie anzulegenden Ablagerungsplatz soll ein sorgfältig gemauertes Rinnsal erstellt werden. Der Kiesfang mit Schlammsammler, wird auf unbebautem Boden erstellt, und soll das Wasser möglichst von allen Geschieben entlasten. Die Ausleitung des Wassers aus der Ablagerungsstelle in den Stockalperkanal wird durch den Bau eines Durchlasses unter der Bahnlinie erfolgen.

Sollten sich Verbauungsarbeiten im Berggebiet als notwendig erweisen, so könnte hiefür eine Spezialvorlage ausgearbeitet werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Ende März und anfangs April dieses Jahres erfolgten Murgänge, welche die Wohnstätten im oberen Teil von Evouettes gefährdet und die Weinberge, sowie die Strasse mit Schutt überführt haben, im Einzugsgebiet des Thovexbaches entstanden sind.

III. Kostenvoranschlag.

Zur Zeit als unsere Botschaft dem Druck übergeben werden sollte, teilte uns das Baudepartement des Kantons Wallis gemäss Schreiben vom 17. Juli 1922 mit, dass die Gemeinde Collombey erklärt habe, ihre finanzielle Lage erlaube es ihr nicht sich gegenwärtig an der Korrektion des Stockalperkanales zu beteiligen. Unter diesen Umständen können sich die Arbeiten nur bis zum km 10,soo erstrecken, ohne dass deswegen am übrigen Teil der Vorlage etwas abgeändert zu werden braucht. Die Korrektion dieses Teiles, einschliesslich der Bauten an der Greffaz, am Torrent de Mayen und am Thovex, würde den Gegenstand der ersten Bauperiode bilden.

Zur zweiten, späteren Bauperiode würde die Korrektion des Stockalperkanales auf Gebiet der Gemeinde Collombey, sowie diejenige des Torrent Neuf und des Torrent du Glarier gehören.

Es wäre ja vorzuziehen gewesen, das ganze Unternehmen in einem Gusse durchzuführen, aber die vorläufige Weglassung des oberen Teiles der Korrektion hindert die Entwässerung der am Kanal gelegenen Ebene in keiner Weise, so dass die Trennung in zwei Zeitabschnitte keine weitern Unzukömmlichkeiten mit sich bringt.

56 Voranschlag der ersten Bauperiode, von der Gemeindegrense Vionnaz-Collombey bis swm See mit 10,300 m Länge.

I. K o r r e k t i o n des S t o c k a l p e r k a n a l s .

A. Brdarbeiten Fr.

B. Uferschutzbauten 356,820 ·n C. Stützmauern 374,000 ·n D. Dämme im See 81,400 ·n E. Brücken 170,450 ·n F. Landerwerbung 80,000 ·n Fr 2,172,670 Total für den Stockalperkanal II. Z u f l ü s s e .

Fr. 100,200 G. Korrektion der Thovex .

H. Korrektion des Torrent de Mayen 80,000 11 I. Korrektion der Greffaz .

177,150 il Total für die Zuflüsse K. Unvorhergesehenes, zirka 12°/o L. Projektierung, Bauleitung und Au f sieht, zirka 5°/o

·n

,,

357,350 300,000 119,980

Total der Arbeiten der ersten Bauperiode Fr. 2,950,000 Zur Ergänzung obiger Zahlenangaben ist zu bemerken, dass sich die Kosten der Arbeiten der zweiten Bauperiode (Collombey) auf Fr. 825,000 belaufen. Man hätte hiebei einen Aushub von 41,000 m8, 9 Brücken, sowie die Korrektion des Torrent Neuf und des Torrent du Glarier in Berechnung zu ziehen.

Die durch die Arbeiten der ersten Periode zu entwässernde Fläche umfasst 902 ha, wovon 292 ha Sumpf und 610 ha nasser Boden, was, mit einem Kostenbetrag von Fr. 2,950,000, einer Ausgabe von Fr. 3270 per ha entspricht.

Die ganze Fläche, die entwässert werden könnte, misst 1634 ha. Der Kostenbetrag per ha würde sich in diesem Falle auf Fr. 2310 stellen.

IV. Gutachten der eidgenössischen Forstinspektion.

Am 8. Juni 1922 ist das Korrektionsprojekt der eidgenössischen Forstinspektion zum Mitbericht überwiesen worden. Diese Dienststelle schrieb unserem Oberbauinspektorate am 26. Juni abbin : ,,Indem wir Ihnen die Vorlage zurücksenden, beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, dass von der Ausführung forstlicher Massnahmen Umgang genommen werden kann. Dagegen sprechen

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wir den Wunsch aus, dass im Entwässerungsperimeter die bestockte Fläche nicht vermindert werden soll.

Diese Anregung ist im nachstehenden ßeschlussentwurf aufgenommen worden.

V. Gutachten der Abteilung für Landwirtschaft des Volkswirtschaftsdepartementes.

Diese Abteilung stellt in ihrem Schreiben vom 29. Juli 1922 keine Bedingungen auf, spricht sich aber dahin aus, dass die Korrektion des Stockai perkanals nicht genügen werde, um eine vollständige Entwässerung der Ebene herbeizuführen und dass zu diesem Zwecke Drainageanlagen vorzusehen sind. Ferner sind Wege zu erstellen und Güterzusammenlegungen vorzunehmen, um die Bearbeitung des Bodens mit landwirtschaftlichen Maschinen in richtiger und sparsamer Weise zu ermöglichen. Die Abteilung für Landwirtschaft ist der Ansicht, dass in wirtschaftlicher Beziehung das Unternehmen der Entwässerung der Rhoneebene zwischen dem Genfersee und Collombey als vollkommen gerechtfertigt erscheint.

Am Schlüsse seines Schreibens vom 21. November 1921 ersucht die Regierung des Kantons Wallis den Bundesrat genanntem Entwässerungsprojekte die finanzielle Hilfe der Eidgenossenschaft angedeihen zu lassen und hierfür das Maximum des bei Arbeiten dieser Art üblichen Beitrages bewilligen zu wollen.

Während des Krieges und bis zum Jahre 1920 hat der Bund die Trockenlegung ausgedehnter Sümpfe oder zu nasser Bodenflächen durch hohe Beiträge unterstützt, um die Lebensmittelproduktion nach Kräften zu fördern. Seither haben sich die Verhältnisse für die Landeserniihrung in der Schweiz gebessert, dagegen sind infolge des Krieges und seiner Auswirkungen die Schulden der Eidgenossenschaft derart angewachsen, dass in finanzieller Beziehung die grösste Zurückhaltung als geboten erscheint, eine Auffassung, die übrigens auch von den eidgenössischen Räten bei allen Budgetberatungen zur Nachachtung empfohlen worden ist.

Gestützt hierauf hat der Bundesrat seit einiger Zeit die Beiträge an Korrektionen und Verbauungen herabgesetzt und für die Hauptkanäle von Eutsumpfungsanlagen nur noch SSYa °/° bewilligt.

58 Dieser Prozentsatz ist bei folgenden, dem hier in Frage stehenden Unternehmen ähnlichen Bauten zur Anwendung gelangt: Korrektion des Mühlebaches im Stammheimertal, Kanton Zürich (Bundesratsbeschluss vom 2. Dezember 1921, Voranschlag Fr. 600,000); Korrektion des Langnauer Dorfbaches im Kanton Luzern (Bundesratsbeschluss vom 4. Februar 1921, Voranschlag Fr. 190,000) ; Korrektion des Mühlebaches und Burgenberggrabens bei Stans (Bundesratsbeschluss vom 8. März 1921, Voranschlag Fr. 260,000); Korrektion der Rietach im Rheintal (Bundesratsbeschluss vom 2. Dezember 1921, Voranschlag Fr. 600,000); Korrektion des Buchsergiessens bei Buchs (Bundesratsbeschluss vom 17. Januar 1922, Voranschlag Fr. 600,000) usw.

Die Gerechtigkeit verlangt, dass wir allen Kantonen, die sich in ähnlichen Verhältnissen befinden, die gleiche Behandlung zuteil werden lassen ; aus diesem Grunde schlagen wir den h. eidgenössischen Räten vor, den heute zu bewilligenden Bundesbeitrag auf 33 Vs °/o der wirklichen Kosten festsetzen zu wollen.

Dieser Beitrag würde sich zu Fr. 983,300 als 33Y3 % der Kostenvoranschlagssumme von Fr. 2,950,000 berechnen.

Was nun die Bauzeit anbelangt, so empfehlen wir diese auf acht Jahre anzusetzen. Während der ersten Jahre wäre der Stockalperkanal zu vergrössern, um so bald als möglich die Trockenlegung und Bebauung der sumpfigen Bodenflächen zu erzielen. Die weiteren Jahre wären für die Korrektion der Zuflüsse in Anspruch zu nehmen.

Unter dieser Annahme wäre der jährliche Beitrag auf Fr. 122,912 festzusetzen, eine Summe, die aber für die ersten Jahre ungenügend sein dürfte, weil der Unternehmer sich besonders für die unter Wasser auszuführenden Arbeiten einzurichten hat und darauf halten wird, tunlichst rasch vorwärts zu kommen, um sein Material (Baggermaschinen, Zufahrtsgeleise etc.)

richtig ausnützen zu können. Hieraus folgt, dass die Bauauslagen bis nach Ausführung eines namhaften Teiles des Kanals sehr hoch sein werden.

Es wird angezeigt sein, die Jahresbeträge so anzurechnen, dass der Zinsverlust für die Baugenossenschaft möglichst gering ausfalle. Wir schlagen daher vor, die jährlichen Beiträge in den ersten drei Jahren auf Fr. 200,000 und in den folgenden fünf Jahren auf Fr. 76,660 festzusetzen.

59 Wir erlauben uns somit, Ihnen nachfolgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie die Versicherung Hochachtung.

unserer vorzüglichen

B e r n , den 21. August 1922.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Dr. Haab.

Der Bundeskanzler:

Steiger.

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(Entwurf.)

Bimdesfoeschluss betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Wallis für die Korrektion des Stockalperkanales und seiner Zuflüsse, zwischen der Gemeindegrenze VionnazCollombey und dem Genfersee.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Schreibens der Regierung des Kantons Wallis vom 21. November 1921, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 21. August 1922, auf Grund des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1877 betreffend die Wasserbaupolizei, beschliesst: Art. 1. Dem Kanton Wallis wird für die Korrektion des Stockalperkanals und seiner Zuflüsse, zwischen der Gemeindegrenze Vionnaz-Collombey und dem Genfersee, auf Gebiet der Gemeinden Vionnaz, Vouvry und Port-Valais, ein Bundesbeitrag von 33 YS °/o der wirklichen Kosten bis zum Höchstbetrage von Fr. 983,300, als 33y3 % der Voranschlagssumme von Fr. 2,950,000, zugesichert.

Art. 2. Für die Ausführung der Arbeiten werden acht Jahre eingeräumt, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung an gerechnet (Art. 81.

Art. 3. Die Auszahlung dieses Beitrages erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Oberbauinspektorate geprüften Kostenausweisen. Der jährliche Höchstbetrag wird für die drei ersten Jahre auf je Fr. 200,000 und für die fünf letzten Jahre auf jeweilen Fr. 76,660 festgesetzt.

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Art. 4. Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich der Enteignungen und der unmittelbaren Bauaufsicht ; dann die Kosten des Ausführungsprojektes und des Kostenvoranschlages, ferner die Aufnahme des Perimeters. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgendwelche andere Vorverhandlungen, die Tätigkeit der von den Kantonen bestellten Behörden, Kommissionen und Beamtungen, auch nicht die Kosten für die Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 5. Die endgültig auszuführenden Bauvorlagen sind vom eidgenössischen Departement des Innern und die jährlichen Bauprogramme vom eidgenössischen Oberbauinspektorate zu genehmigen.

Art. 6. Die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der bezüglichen Ausweise werden vom eidgenössischen Oberbauinspektorate kontrolliert. Die Kantonsregierung wird zu diesem Zwecke den Beamten genannter Amtsstelle die nötige Auskunft und Hilfeleistung zukommen lassen.

Art. 7. Die bestockte Fläche des Entwässerungsgebietes soll nicht vermindert werden. Die kantonale Forstverwaltung wird die hierfür nötigen Massnahmen treffen.

Art. 8. Dem Kanton Wallis wird eine Frist von einem Jahre gewährt, um sich darüber zu erklären, ob er den vorstehenden Bundesbeschluss annimmt.

Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn die Annahmeerklärung nicht rechtzeitig geleistet wird, oder wenn die Arbeiten innert einem Zeitraum von zwei Jahren, von der Annahmeerklärung an gerechnet, noch nicht in Angriff genommen worden sind.

Art. 9. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Wallis zu besorgen und vom eidgenössischen Oberbauinspektorate zu überwachen.

Art. 10. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 11.

beauftragt.

Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Wallis für die Korrektion des Stockalperkanales und seiner Zuflüsse, zwischen der Gemeindegrenze Vionnaz-Collombey und dem Genfersee.

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