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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 19. September 1922.)

Dem Kraftwerk Laufenburg in Laufenburg wurde, nach Anhörung der eidgenössischen Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie, die provisorische Bewilligung (P 6) erteilt, max. 3000 Kilowatt elektrischer Energie an badische Abnehmer auszuführen, wie sie Gegenstand des Vertrages vom 18./19. Oktober 1916 zwischen dem Kraftwerk Laufenburg und den Elektrochemischen Werken Lauffen sind. Die 3000 Kilowatt umfassen 1000 Kilowatt konstanter Energie, 1000 Kilowatt, deren Lieferung bei niedrigem Wasserstand eingeschränkt werden kann und 1000 Kilowatt unkonstanter Energie.

An die Bewilligung wurden unter anderem folgende Bedingungen geknüpft: Die Bewilligung kann jederzeit auf 24stündige Voranzeige hin eingeschränkt oder ganz zurückgezogen werden, ohne dass das Kraftwerk Laufenburg dem Bunde gegenüber einen Anspruch auf irgendwelche Entschädigung erheben kann.

Die Bewilligung tritt mit dem 1. Oktober 1922 in Kraft und ist gültig bis zur allfälligen Erteilung einer definitiven Bewilligung, spätestens jedoch bis Ende September 1923.

Das Kraftwerk Laufenburg verpflichtet sich, während der Dauer dieser Bewilligung seinen Vertrag mit den Elektrochemischen Werken Lauffen in Laufenburg, betreffend Lieferung von 3000 Kilowatt elektrischer Energie an dieselben, zu sistieren.

Im Anschluss an diesen Beschluss soll das ordentliche Verfahren durchgeführt werden.

(Vom 22. September 1922.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton B e r n an die zu Fr. 42,000 veranschlagten Kosten der Erstellung von drei Ställen auf der Alp Ausser-Iselten, Gemeinde Gündlischwand, 15 %, im Höchstbetrage von Fr. 6300; 2. dem Kanton Aargau an die zu Fr. 161,500 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Güterzusammenlegung im ,,JunkholzObermatten", Gemeinde Wohlen, 25 und 30 °/o, zusammen im Höchstbetrage von Fr. 43,700; 3. dem Kanton W a l l i s an die Erstellung des Waldweges ,,Grands-Praz", Gemeinde Nax, veranschlagt auf Fr. 66,000, 20%, im Höchstbetrage von Fr. 13,200.

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An den vom 29. August bis 4. September 1923 im Haag stattfindenden internationalen Kongress für Tierzucht werden abgeordnet die Herren: Prof. Dr. Moos, Lehrer für Tierzucht an der Eidg. Technischen Hochschule in Zürich, und G. L ü t h y , Geschäftsführer der Kommission schweizerischer Viehzuchtverbände, in Muri bei Bern.

"Wahlen.

(Vom 22. September 1922.)

- Bundeskanzlei.

Weibel der Bundesversammlung: Christen, R., von Wolfenschiessen, Kleiderhüter im Ständerat.

Militär département.

Abteilung für Kavallerie.

Kanzlist II. Klasse der Abteilung für Kavallerie : Burlet, Ami, von Ormont-dessous, Postbeamter in Bern.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einfuhr von. neuem. "Wein.

[Die Bestimmung des Gebrauchstarifs vom Jahre 1906, wonach bei der Zollbehandlung von neuem Wein, sofern derselbe mit der ganzen dazugehörenden Druse eingeführt wurde, ein Gewichtsabzug von 6 °/o bewilligt werden konnte, ist durch Beschluss des Bundesrates vom 25. November 1921 aufgehoben worden.

Infolgedessen wird unter der Herrschaft des Zolltarifs vom 8. Juni 1921 bei neuem Wein, auch wenn derselbe mit der Druse zur Einfuhr gelangt, ein Gewichtsabzug nicht mehr gewährt.

Eidgenössische Oberzolldirektion : Gassmann.

B e r n , den 14. September 1922.

(2..)

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27.09.1922

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