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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 18. März 1922.)

Laut Mitteilung der argentinischen Gesandtschaft ist Herrn Juan Barbieri die nachgesuchte Entlassung als Vizekonsul von Argentinien in Lugano erteilt worden.

Dem zum spanischen Honorarkonsul in Basel ernannten Herrn Emilio Werzinger-Bohny wird das Exequatur erteilt.

(Vom 20. März 1922.)

Laut Mitteilung der belgischen Gesandtschaft ist der bisherige belgische Konsularagent in Lugano, Herr Charles Heer, zum Vizekonsul befördert worden für den Kanton Tessin, mit Sitz in Lugano. Der Kanton Tessin wird nunmehr vom Konsularkreis Luzern abgetrennt.

* Die dänische Regierung hat dem zum Honorargeneralkonsul für Dänemark und Island, mit Sitz in Kopenhagen, ernannten Herrn Fritz Cloëtta das Exequatur erteilt.

An Stelle des verstorbenen schweizerischen Honorarkonsuls in Kapstadt, Herrn Wilhelm Benedikt Eigenmann, wird als provisorischer Verweser des genannten Konsulates ernannt: Herr C. B o t h n e r , von Lausanne, Kaufmann in Kapstadt.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton St. Gallen an die zu Fr. 147,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion der Jona bei Grunau 331/3 %, im Maximum Fr. 49,000; 2. dem Kanton Z ü r i c h an die zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten für die Entwässerung im ,,Bettli, Ifang, Gemeinde Schottikon, 25 %, im Maximum Fr. 7500 ; 3. dem Kanton Aargau an die zu Fr. 65,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Feldweges LeibstadtBossenhaus, Gemeinde Leibstadt, 25 %, im Maximum Fr. 16,250.

509 . Der Sitz des schweizerischen Konsulates in Bolivien wird von Oruro nach der Landeshauptstadt La Paz versetzt. -- Als Honorarkonsul in La Paz wird ernannt: Herr Oskar Obrist, von Aarau, Kaufmann in La Paz.

Der Vollziehungsverordnung des Kantons Baselland vom 10. Oktober 1921 zum Bundesgesetz vom 13. Juni 1917 betreffend die Bekämpfung von Tierseuchen, durch welche Verordnung die seinerzeit genehmigten kantonalen Ausführungsbestimmungen vom 15. Dezember 1920 aufgehoben werden, wird die Genehmigung ·erteilt.

(Vom 24. März 1922.)

Die Zentralstelle für die Durchführung der Zollinitiative {Präsident Herr Nationalrat Reinhard in Bern) hat am 22. März 1922 der Bundeskanzlei eine grössere Anzahl Unterschriftenbogen betreffend das Volksbegehren für die Wahrung der Volksrechte in der Zollfrage übergeben. Nach den Angaben der Zentralstelle sollen die Bogen 151,794 Unterschriften enthalten.

Das Initiativbegehren hat folgenden Wortlaut: ,,Art. 29 der Bundesverfassung erhält folgende Fassung: Bei Erhebung der Zölle müssen folgende Grundsätze beachtet werden : 1. Eingangsgebühren: a. Lebensmittel und andere zum nötigen Lebensbedarf erforderliche Gegenstände sind möglichst gering zu taxieren; -- b. ebenso die für die Industrie und Landwirtschaft erforderlichen Stoffe ; -- c. die Gegenstände des Luxus unterliegen den höchsten Taxen. -- Diese Grundsätze sind, wenn nicht zwingende Gründe entgegenstehen, auch bei Abschliessung von Handelsverträgen mit dem Auslande zu befolgen.

2. Allfällige Ausgangsgebühren sind möglichst mässig festzusetzen.

3. Durch die Zollgesetzgebung sind zur Sicherung des Grenz- und Marktverkehrs geeignete Bestimmungen zu treffen.

-- Die Festsetzung der Eingangs- und Ausgangsgebühren erfolgt auf dem Wege der Bundesgesetzgebung. Dringliche Beschlüsse unter Ausschluss des Referendums sind hierbei nicht zulässig.

-r- Dem Bund bleibt immerhin das Recht vorbehalten, unter ausserordentlichen Umständen in Abweichung von vorstehenden Bestimmungen vorübergehend besondere Massnahmen zu treffen.

- 510 Solche Massnahmen können vom Bundesrate erlassen und vorläufig in Kraft gesetzt werden, sind jedoch der Bundesversammlung sofort oder, wenn sie nicht versammelt ist, bei ihrem nächsten Zusammentritt zur nachträglichen Genehmigung zu.

unterbreiten. Werden die Massnahmen nicht innert drei Monaten seit ihrem Erlass genehmigt, so hat sie der Bundesrat sofort ausser Kraft zu setzen. -- Die Genehmigung durch die Bundesversammlung erfolgt in der Form eines nicht dringlichen Bundesbeschlusses. Wird ein solcher Bundesbeschluss in einer allfälligen Volksabstimmung verworfen, so hat der Bundesrat die besondern Massnahmen beförderlich, spätestens innert drei Monaten nach dem ablehnenden Volksentscheid aufzuheben.

Art. 89, Absatz 2, erhält folgenden Zusatz : ,,Die in Art. 29 vorgesehenen Bundesbeschlüsse dürfen nicht als dringlich erklärt werden"1.

Übergangsbestimmung zu Art. 29. Der dringliche Bundesbeschluss vom 18. Februar 1921 betreffend vorläufige Abänderung des Zolltarifs ebenso der auf Grund dieses Bundesbeschlusses abgeänderte Gebrauchstarif fBundesratsbeschluss vom 8. Juni 1921) werden aufgehoben. Der abgeänderte Gebrauchstarif vom 8. Juni 1921 ist beförderlich, spätestens auf den 90. Tag nach dem Tage der Volksabstimmung ausser Kraft zu setzen."

Die eingereichten Unterschriften sind dem eidg. statistischen Bureau überwiesen worden mit dem Auftrage, sie in gewohnter Weise zu prüfen und dem Bundesrät über das Resultat dieser Prüfung Bericht zu erstatten.

Herrn Professor Dr. Mi l li e t wird die auf Ende Juli 1922 nachgesuchte Entlassung als Direktor der eidg. Alkoholverwaltungunter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

Dem Kanton B e r n wird an die zu Fr. 130,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Alpweges von Reidenbach über Schwarzenmatt nach den Klusalpen in der Gemeinde ßoltigen ein Bundesbeitrag von 25 °/o, im Maximum Fr. 32,500, bewilligt.

(Vom 27. März 1922:) Der Vollziehungsverordnung des Kantons Appenzell I.-Rh. vom 14. Februar 1922 zum Bundesgesetz betreffend die Bekämpfung von Tierseuchen vom 13. Juni 1917 wird die Genehmigung erteilt.

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Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton St. Gallen an die zu Fr. 28,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute auf der Alp ßodmen in der Gemeinde Kappel 20 °/o, im Maximum Fr. 5600 ; 2. dem Kanton Thurgau an die zu Fr. 28,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung im ,,Ried", Gemeinde Lanzenneunforn, 20 °/o, im Maximum Fr. 5600 ; 3. dem Kanton T essi n: a. an die zu Fr. 145,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des Tessin bei Quinto 33x/3 °/o, im Maximuro Fr. 48,333 ; b. an die zu Fr. 34,350 veranschlagten Kosten der Erstellungeines Flurweges ,,Ponte d'Ascona alle case Boletti" in den Gemeinden Locamo und Ascona 20 °/o, im Maximum Fr. 6870.

"Wahlen.

(Vom 20. März 1922.)

Politisches Departement.

Abteilung für Auswärtiges.

Schweizerischer Honorarkonsul in Sofia: Schneeberger, Ernst Jakob, von Orpund (Bern), Kaufmann in Sofia.

Schweizerischer Honorarkonsul in Cincinnati (Ohio) : Glaser, Emil Friedrich, von Basel, Ingenieur in Cincinnati.

Schweizerischer Honorarkonsul in Tampico (Mexiko) : Reimann, Oskar, von Zürich, Ingenieur in Tampico.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer am Hauptzollamt Riehen : Flury, Walter, von Herbetswil, Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Basel S.B.B.-Frachtgut.

Kontrollgehilfe am schweizerischen Hauptzollamt in Singen : Bosshard, Emil, von Turbenthal, Gehilfe I. Klasse am genannten.

Hauptzollamt.

512 Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Direktor des Kreises V der schweizerischen Bundesbahnen : Etter, Hans, von Bischofszell (Thurgau), Oberingenieur für Bau, Unterhalt und Bewachung der Bahn bei der Generaldirektion der S.B.B.

(Vom 24. März 1922.)

Finanz- und Zottdepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer am Nebenzollamt Ramsen-Grenze : Ribi, August, von Triboltingen, Aufseher am Hauptzollamt Schaffhausen-Bahnhof.

Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Sekretär I. Klasse der administrativen Abteilung : Altwegg, Albert, von .Frauenfeld, Tarif beamter der schweizerischen Bundesbahnen, in Bern.

(Vom 27. März 1922.)

Militärdepartement.

A b t e i l u n g f ü r Genie.

Kanzlist II. Klasse : Hodel, Hans, von Stalden (Bern), Postkommis in Bern.

Finanzdepartement.

Nationalbank.

Direktor der neu zu errichtenden Zweiganstalt Aarau : Trachsler, Ernst, von Zürich, Chef der Portefeuilleabteilung der Zweiganstalt Zürich.

Direktor der Zweiganstalt Neuenburg : Benoit, Georges, von Corcelles, Subdirektor der Zweiganstalt Neuenburg.

Subdirektor der Zweiganstalt Neuenburg, zugleich Leiter der Agentur La Chaux-de-Fonds: Kraft, Ernst, von La Chaux-deFonds, Prokurist und Leiter der Agentur La Chaux-de-Fonds.

Kassen- und Rechnungswesen.

Gehilfin: Dasen, Martha, von Bern, provisorische Inhaberin deiStelle.

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