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1573

Bericht des .

schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung aber seine Geschäftsführung im Jahre 1921, (Vom 25. Februar 1922.)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir beehren uns, Ihnen gemäss Art. 47 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesreehtspflege über unsere Amtstätigkeit im Jahre 1921 folgenden Bericht zu erstatten :

A. Allgemeines.

Personelles.

Im Bestände des Bundesgerichtes sind im Berichtsjahre erhebliche Änderungen eingetreten. Am 21. Februar starb Herr Bundesrichter Schurter und am Tage darauf der kurz vorher in den Ruhestand getretene Herr Reichel. Zum Nachfolger des ersteren wurde Herr Nationalrat Strebel, Advokat in Muri (Aargau), gewählt, der nach einigen Monaten Aushilfe in der ersten Zivil- und der staatsrechtlichen Abteilung der zweiten Zivilabteilung zugeteilt wurde. Am 9. Mai starb Herr Bundesrichter Picot und wurde durch Herrn Fazy, Präsident der Cour de Justice in Genf, ersetzt, der in die staatsrechtliche Abteilung eintrat. Im Herbst nahm Herr Bundesrichter Monnier, der dem Gerichte seit 25 Jahren angehörte, infolge dauernder Augenkrankheit seine Entlassung. An seine Stelle trat Herr Robert, Präsident des Tribunal Cantonal von Neuchâtel, welcher der ersten Zivilabteilung zugeteilt wurde.

Zur Durchführung einer- Strafuntersuchung wurde wegen Inanspruchnahme des Untersuchungsrichters für die französische Schweiz durch seine militärischen Funktionen Herr Kantonsrichter Alphonse Graz in Genf als ausserordentlicher Untersuchungsrichter gewählt. Nachdem dann Herr Oberstkorpskommandant Bornand

394 als Untersuchungsrichter demissioniert hatte, wurde als solcher Herr Calarne, Direktor des Crédit foncier neuchâtelois, in Auvernier, gewählt.

Der erst 1920 gewählte Sekretär Herr Dr. Wagner nahm schon im Berichtsjahre wieder seine Entlassung und wurde durch Herrn Dr. Brandii in Bern ersetzt. Dem Herrn Gerichtsschreiber Dr. Guex, der zum Generalsekretär des französisch-deutschen Schiedsgerichtes in Paris berufen wurde, ist ein Urlaub von einem Jahre bewilligt worden, der am Ende des Berichtsjahres für ein weiteres Jahr verlängert wurde; zum Ersatz wurde als provisorischer Sekretär Herr Dr. Roger Secretan in Lausanne und während dessen Militärdienst Herr Advokat Frédéric Savary in Lausanne zugezogen.

Bei der im Berichtsjahre vorgenommenen Gesamterneuerung des Kanzleipersonals wurden sämtliche Beamten wiedergewählt, mit Ausnahme des Betreibungsformularverwalters Herrn Ney, der infolge Übernahme der Formularverwaltung durch die Bundeskanzlei nicht mehr verwendet werden konnte, und des Heizers Herrn Berchten, der infolge hohen Alters pensioniert wurde. Für einen Teil der wiedergewählten Beamten konnte eine neue Klasseneinteilung stattfinden.

Geschäftslast und -Verteilung.

Die Geschäfte der staatsrechtlichen Abteilung zeigen wiederum eine starke Zunahme (,876 gegen 697), wozu namentlich die Rekurse wegen Verletzung der Gleichheit vor dem Gesetze, Doppelbesteuerung und Niederlassung beitragen. Auch die Zivilberufungen haben erheblich zugenommen (916 gegen 797), und die Expropriationsgeschäfte beginnen sich ebenfalls wieder zu mehren (300 gegen 137). Die Geschäfte der Strafrechtspflege nahmen dagegen wiederum ab. Die von der Novelle zum Organisationsgesetz erwartete Abnahme der Berufungen und mündlichen Verhandlungen konnte sich in den zwei Monaten seit ihrem Inkrafttreten nochnicht geltend machen.

Die durch die Verordnung vom 18. Dezember 1920 betreffend Nachlassstundung etc. dem Bundesgerichte zugewiesenen Kompetenzen sind vom Bundesgerichte seiner Schuldbetreibungsund Konkurskammer übertragen worden.

Verschiedenes.

Die Verordnung vom 30. November 1918 betreffend das wegen der Verkehrserschwerung zugelassene fakultative schriftliche

395 Verfahren ist mit Rücksicht auf die bei der Beratung der Novelle zum Organisationsgesetz zum Ausdruck gebrachte Ablehnung der fakultativen Schriftlichkeit auf 31. Dezember 1921 ausser Kraft gesetzt worden.

Der Tarif für die Gerichtsgebühren in direkten Prozessen und Berufungsfällen sowie für die Anwaltsgebühren wurde der Novelle zum Organisationsgesetz, die am 1. November 1921 in Kraft trat, angepasst.

Die Vorbereitungen für den Neubau des Bundesgerichtsgebäudes sind im Berichtsjahre so weit gediehen, dass der Bericht des Bundesrates hiezu der Bundesversammlung unterbreitet werden konnte. Nachdem die Verschiebung des Neubaus bis zur Abklärung der pendenten Frage der Kompetenzerweiterungen des Bundesgerichts abgelehnt worden war, hatte sich das Buridesgericht nur noch zu den Änderungen in der inneren Einteilung des Gebäudes zu äussern, über die eine Verständigung mit der Bauleitung erzielt wurde.

Die Gesamtzahl der Sitzungen beläuft sich im Berichtsjahre auf 301 fgegenüber 288 im Jahre 1920).

Diese Sitzungen verteilen sich wie folgt: Plenum 4 I. Zivilabteilung 85 II. Ziviläbteilung 80 Staatsrechtliche Abteilung 75 Abteilung f ü r Schuldbetreibung u n d Konkurs . . . .

42 Kassationshof 7 Anklagekammer 7 Bundesstrafgericht l Total ÜÖl Dabei ist zu bemerken, dass 236 Geschäfte der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer auf dem Zirkularwege erledigt worden sind.

Bundesblatt. 74. Jahrg. Bd. I.

28

32

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69 534 487 6 31 36 2 19 19

116 541 571 1 26 23 2 15 16

69 63 74 11 119 110

58 56 44 20 143 142

70 21

45 382 393

34 382 355

61 410 374

97 600 577

5 375 374

6 290 295

1 245 236

10 216 208

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--

--

--

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--

86 627 613 100 697 639 4 27 29 2 40 40 1 12 13 -- 13 12

--

95 79

--

84 77

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81 23

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Neu eingegangen

22

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1921

1920

1 Von 1919 1 übertragen 1 Neu | eingegangen

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1919

Neu eingegangen

II II

1 Von 1917 | übertragen Neu eingegangen

J. Zivilsachen: 1. Erst- u. letztin stanziici zu beurteilende Zivilsachen 2. Berufungen gegen Urteile kantonaler Gerichte . .

3. Zivilrechtl. Besehwerden 4. Andere Zivilsachen . .

5. Rekurse in Expropriationssachen I I . Strafsachen . . . .

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten IV. a) Beschwerdenbetr. das SchiMbetreibungsimd Eonkurswesen b) Zwangsliquidatwnsbegehren gegen Eisenbahngesellschaften u.

Gesuche um Einleitung des Nachlassverfahrens von solchen V. Freiwillige Gerichtsbarkeit Total

.1918

1 Neu 1 eingegangen j

Natur der Streitsachen

1917

396

Statistik über die Erledigungen von 1917 bis 1921.

94 68

7

20

35

29

158 758 796 120 2 3l 29 4 1 31 29 3

43 257 11 38

50 250 37 12

120 756 745 131

18 271 282

7

10

9

6

13

9 5 13 6 5 8 1 4 3 -- 4 3 5 -- 3 9 247 1549 1530 266 1485 1471 280 1529 1455 354 1731 1682 403 2178 2016 565

397

B. Spezieller Teil.

I. Zivilrechtspflege.

Natur der Streitsache

. Neu II|| eingegangen

Übertragen aus l dem Vorjahre 1

Eine Übersicht über die Zivilsachen, mit denen sich das Bundesgericht im Jahre 1921 zu befassen hatte, gibt folgende Tabelle :

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SJl 2|

H

1. Vom Bundesgericht als einziger Zivilgerichtsinstanz zu beurteilende Streitsachen (Art. 48-52 44 OG) 20 64 35 29 2. Berufungen (Art. 56 f. OGJ . . 158 758 916 796 120 3. Zivilrechtliche Beschwerden 2 4 31 33 29 (Art. 86 und 87 OG) , . .

4. Revisions- und Erläuterungsbe1 31 32 29 3 gehren, Moderationsgesuche etc.

43 257 300 50 250 5. Rekurse in Expropriationssachen Total

248 1097 1345 939 406

Ad 1. Von den 64 direkten Prozessen betrafen : 1. Streitigkeiten zwischen Korporationen oder Privaten als Klägern und dem Bund als Beklagten 2. Streitigkeiten zwischen Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten anderseits 3. Streitigkeit aus Art. 47 des Bundesgesetzes vom 1. Mai 1850 über die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten 4. Streitigkeiten aus Art. 30, Abs. 3, des Bundesgesetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen . . .

5. Streitigkeit aus Art. 12, Abs. 6, des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes, vom 15. Oktober 1897 6. Streitigkeiten, in welchen das Bundesgericht als vereinbarter Gerichtsstand angerufen wurde

33 15 l 2 l 12 ~64

398

Von diesen 64 direkten Prozessen wurden erledigt: Durch Vergleich bzw. Ruckzug der Klage oder Anerkennung Klagebegehrens Durch Nichteintreten Durch Urteil Übertragen auf 1922

des 16 l 18 29

~64

12 Prozesse wurden von der I. Zivilabteilung, 8 von der II.

Zivilabteilung und 15 von der staatsrechtlichen Abteilung erledigt.

Ad 2. Von den 796 erledigten Berufungen, von denen 115 im schriftlichen Verfahren behandelt wurden, betrafen: 1. Das Zivilgesetzbuch (neues Recht) 183 und zwar : Personenrecht 8 Familienrecht (Ehescheidung 65, Vaterschaft 43, andere Materien 9) 117 Erbrecht 21 Sachenrecht (Eigentum 12, Vorkaufsrecht l, Nachbarrecht l, Wasserrecht 2, Besitz l, Dienstbarkeit 4, Pfandrecht 13, Schuldbrief 3) . . 37 IM.

2. Obligationenrecht und zwar im wesentlichen: Allgemeine Bestimmungen (Schadenersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung 40) . . 74 Kaufvertrag 266 Miete und Pacht 18 Dienstvertrag 23 Werkvertrag 21 Bürgschaft 18 Gesellschaftsrecht 26 3. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Anfechtungsklagen 8) 4. Haftpflichtgesetze (Fabrikhaftpm'cht 3, Eisenbahnhaftpflicht 5) 5. Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz . . .

6. Versicherungsrecht 7. Berufungen, auf die wegen Anwendung kantonalen bzw. fremden Rechts nicht eingetreten wurde . .

537

18 8 17 15 18 ~79ö

399

Von den 796 Berufungen wurden 420 von der L, 376 von der II. Zivilabteilung (davon 127 aus dem reglementarischen Geschäftskreis der I. Zivilabteilung) erledigt.

Von den auf 1922 übertragenen 120 Geschäften sind l im Jahre 1917, 4 in der ersten und die übrigen in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres eingegangen.

Über die Art der Erledigung und die Herkunft der 916 Berufungen gibt die nachstehende Tabelle Auskunft:

Aargau Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh.

Baselland . . . .

Baselstadt . . . .

Bern Freiburg Genf Glarus Graubünden Luzern Neuenburg . . . .

Nidwaiden . . . .

Obwalden . . . .

Schaffhausen Schwyz . . . .

Solothurn . . . .

S t . Gallen . . . .

Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis . . . .

Zug Zürich Total

2 1 -- 1 3 11 1 7

--

1

3

4 8 15 3 14

-- 7 3 9 7 12 6

1 5 9 5 3 11 -- -- 1 -- -- 3 1 1 9 3 22 2 5 2 5

-- -- 1 1 6 6 7 6

8 3 2 6 32 45 6 36 1 4 21 15 1 2 -- 2 12 34 17 11

RUckwelsung II an die kantonale II Instanz |

1

1

2 2

Abgewiesen

Ganz l| oder teilweise II gutgehelssen ||

Kau tone

Rückzug {l oder Vergleich II

Nichteintreten II

400

10 2

17

83

76 209

il I 2 1

16 8 -- 3 -- 1 1 16 3 46 -- 9 1 88 7 20 . 4 9 79 1 1 1 19 9 62 6 7 4 46 1 -- 2 3 -- -- 4 -- -- · 4 2 30 -- 3 12 80 1 6 38 3 27 1 1

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2 9

P

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14 14

1 2

12 97 98 383

3

6 4

2 35 3 34 1 1 42 254

30 120" 916

Von den 76 Nichteintretensfällen war in 24 Fällen kantonales bzw. fremdes Recht anwendbar ; in 30 Fällen fehlte der Streitwert

401

oder ein Haupturteil, und in 22 Fällen waren die gesetzlichen Formvorschriften nicht gewahrt, oder es war die Berufung verspätet oder gegenstandslos.

Ad 3. Von den 29 zivilrechtlichen Beschwerden, die alle von der II. Zivilabteilung zu behandeln waren, betrafen 5 Elternrechte (Art. 862 OG), 17 Vormundschaft (Art. 863), 7 die Anwendung kantonalen oder fremden statt eidgenössischen Rechts oder die Verletzung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1891 (Art. 87) ; 13 Beschwerden wurden abgewiesen, 4 gutgeheissen ; auf 9 wurde nicht eingetreten, 2 wurden zurückgezogen, l wurde zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Ad 5. Von den 50 Expropriationsstreitigkeiten entfielen 31 auf die Bundesbahnen, 4 auf Nebenbahnen, 13 auf Kraftwerke, 2 auf Waffen- bzw. Schiessplätze. Es wurden erledigt : 11 durch Rückzug bzw. Vergleich, 33 durch Annahme des Vorentscheides, 6 durch Urteil. Von den 250 übertragenen Geschäften ist l im Jahre 1918, 12 sind im Jahre 1920, die übrigen im Berichtsjahre eingegangen.

II. Strafrechtspflege, a. Anklagekammer.

Bei der Anklagekammer waren 8 Geschäfte anhängig. Sie sind in 7 Sitzungen behandelt und erledigt worden. In einem Falle wurden 5 Angeklagte wegen Banknotenfälschung und Diebstahls dem Bundesstrafgericht überwiesen ; in einem andern Falle (wegen Fälschung von Bundesakten) wurde die Untersuchung eingestellt. 2 Begehren um Zuerkennung einer Entschädigung für unverschuldete Untersuchungshaft wurde teilweise entsprochen ; ein anderes gleichartiges Begehren wurde als unbegründet abgewiesen. Einem Gesuch um Aufhebung eines vom eidgenössischen Untersuchungsrichter im Jahre 1918 in einer Untersuchungssache wegen Spionage erwirkten Arrestes wurde entsprochen. Auf eine gegen einen Untersuchungsrichter eingereichte Beschwerde konnte wegen Unzuständigkeit nicht eingetreten werden.

b. Bundesstrafgericht.

Die Zahl der dem Bundesstrafgericht überwiesenen Geschäfte ist auf 2 herabgesunken und damit auf den Bestand zurückgegangen, wie er vor dem Kriege in normalen Zeiten zu verzeichnen war.

402

Das erste dieser beiden Geschäfte betraf einen Fall von Banknotenfälschung verbunden mit Diebstahl. Von den 5 Angeklagten, die von der Anklagekammer überwiesen worden waren,, wurden 3 dieses Verbrechens schuldig befunden und (einer von ihnen in contumaciam) zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr, unter Anrechnung der Untersuchungshaft, verurteilt ; überdies wurden sie, als Ausländer, auf Lebenszeit des Landes verwiesen.

Die beiden andern Angeklagten wurden, ohne Zuerkennung einer Entschädigung, freigesprochen.

Das andere Geschäft, das vom Bundesrat dem Bundesstrafgericht zur Beurteilung überwiesen wurde, betrifft einen Fall von Zolldefraudation ; es ist erst in der zweiten Hälfte Dezember anhängig gemacht worden und konnte demzufolge im Berichtsjahr nicht mehr erledigt werden.

c. Kassationshof.

Auch hier ist eine Abnahme der Geschäftslast eingetreten.

Die Gesamtzahl der anhängigen Beschwerden (von denen 11 als unerledigt vom Vorjahr übernommen worden waren) belief sich auf .

47 (gegenüber 75 im Jahre 1920). Davon wurden erledigt: 36 und zwar: durch Gutheissung d e r Beschwerde . " . . . .

6 ,, Abweisung ,, ,, 19 ,, Nichteintreten auf die Beschwerde . . . 7 ,, Bückzug oder Gegenstandslosigkeit der Beschwerde 4 -- 36 Unerledigt blieben 11 2 derselben sind im Monat Oktober, die andern 9 im Monat Dezember eingegangen.

Von den 6 Beschwerden, die als begründet erklärt wurden, richteten sich 2 gegen Urteile, die eine Strafe ausgesprochen hatten, 4 gegen freisprechende Urteile, und es betrafen : das Bundesgesetz über das Bundesstrafrecht vom 4. Februar 1853 (Fälschung von Bundesakten) l das Bundesgeselz über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 8. Dezember 1905 . . .

2 das Bundesgesetz über Mass und Gewicht vom 24. Juni 1909 l die bundesrätliche Verordnung vom 18. April /13. Juni 1916 über den Ankauf von Lebensmitteln und andern unentbehrlichen Bedarfsartikeln (sog. Kriegswucherverordnung) 2 ~6

403

Von den übrigen 30 Beschwerden bezogen sich auf: das Bandesgesetz über das Bundesstrafrecht (fahrlässige Eisenbahngefährdung) l das Bundesgesetz über die Strafrechtspflege für die eidgenössischen Truppen (Dienstpflichtverweigerung) . . . .

l das Bundesgesetz über Handhabung der Bahnpolizei . .

l das Bundesgesesetz über Jagd- und Vogelschutz . . .

2 das Bundesgesetz über die Fischerei l das Bundesgesetz über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken l das Bundesgesetz über das Postregal, in Verbindung mit der Kraftwagenverqrdnung vom 8. Februar 1916 . . . .

l das Bundesgesetz über die Arbeit in den Fabriken . .

l das Bundesgesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen 3 das Bundesgesetz über das Kunstweinverbot l das Bundesgesetz über das Absinthverbot l die bundesrätlichen Verordnungen über den Ankauf von Lebensmitteln und andern unentbehrlichen Bedarfsartikeln (Kriegswucherverordnung) 4 den Bundesratsbeschluss betreffend die Übertretung der Ausfuhrverbote 4 den Bundesratsbeschluss über die Festsetzung von Höchstpreisen für Brennholz l den Bundesratsbeschluss über das Verbot der Einfuhr silberner Fünffrankenstücke 4 die Verfügung des schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements vom 31. August 1917/29. Mai 1918 betreffend Höchstpreise für Schlachtkälber l die Verletzung kriegswirtschaftlicher Vorschriften (ohne nähere Definition) · l die Verletzung kantonalrechtlicher Strafrechtsnormen (wissentlich falsche Aussage vor Gericht) l ~3Ö

Die 36 erledigten Geschäfte verteilen sich auf die Kantone . wie folgt: Baselland · l Baselstadt 3 Bern l Freiburg 2 Übertrag

7

404

Übertrag Genf Graubünden Luzern Neuenburg St. Gallen Thurgau Tessin Unterwaiden (ob dem Wald) Waadt .

Wallis Zürich Eidgenössische Behörden

7 l 4 l l 2 4 l l l l 10 2 Ì56

III. Staatsrechtspflege.

Die im Jahre 1921 beim Bundesgerichte anhängig gewesenen staatsrechtlichen Streitigkeiten verteilen sich ihrer N a t u r nach ·wie folgt:

Neu eingegangen II

Natur der Streitsachen

übertragen aus dem Vorjahre

405

I

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ü l ^ .£3 =« »1

1. Kompetenzkonflikte zwisch. Bundesbehörden einerseits und Kantonalbehörden anderseits (Art.

1 2 3 3 1 175 ! OG) 2. Streitigkeiten zwischen Kanto9 2 9 nen (Art. 175 2 OG) . . . .

7 3. Beschwerden von Privaten und Korporationen (Art. 175 8 OG) 115 714 829 702 127 4. Steuerstreitigkeiten zwischen Bund und Kantonen (Art. 179 1 1 1 OG) 5. Streitigkeiten über die Zulässigkeit des Verzichts auf das Schweizerbürgerrecht (Art. ISO1 1 1 1 OG) 6. Beschwerden betr. die politische Stimmberechtigung und betr.

kantonale Wahlen und Abstimmungen (Art. 180B OG) . -- 13 13 13 7. Einsprachen gegen Auslieferungsbegehren fremder Staaten 5 1 6 6 (Art. 181 OG) 8. Revisions-, Erläuterungs-, Wiedererwägungs- und Moderations1 13 14 11 3 begehren 120 756 876 745 131

Die auf 1922 übertragenen 131 Beschwerden stammen -- mit Ausnahme von 3 Fällen, die im Jahre 1920 anhängig gemacht worden sind -- alle aus dem Berichtsjahre ; der grösste Teil derselben (77) ist in den Monaten November und Dezember eingegangen.

Zu den e r l e d i g t e n Fällen ist im speziellen folgendes zu berichten :

406

Ad 1. Die hier erwähnten 3 Fälle betrafen : die beiden ersten Anstände zwischen den schweizerischen Bundesbahnen und der Regierung des Kantons Tessin über die Pflicht zur Leistung von Beiträgen an Meliorationsunternehmen, der dritte Fall eine Beschwerde der schweizerischen Postverwaltung gegen das Urteil eines solothurnischen Gerichts, durch das der Eidgenossenschaft bzw. der Postverwaltung, als Anzeigerin, die Kosten einer resultatlos verlaufenen Strafuntersuchung auferlegt worden sind.

Ad 2. Die erledigten 9 Fälle betrafen : der erste Fall eine Klage des Kantons Zürich gegen den Kanton Graubünden auf verhältnismässige Rückerstattung bezogener Staats- und Gemeindesteuern ; der zweite eine Klage des Kantons Baselstadt gegen den Kanton Baselland auf Feststellung der Befugnis zur Vornahme der mit dem Erbgang zusammenhängenden amtlichen Massregeln hinsichtlich des Nachlasses einer auf Gebiet des Kantons Baselland verstorbenen Basler Bürgerin und des Rechts zur Erhebung der Erbschaftssteuer von deren beweglichem Nachlass; der dritte einen negativen Kompetenzkonflikt zwischen Behörden der Kantone Zug und Luzern mit Bezug auf die Pflicht zur Durchführung einer Strafuntersuchung wegen Übertretung des Viehseuchenpolizeigesetzes ; der vierte eine Beschwerde der Regierung von Solothurn gegen diejenige von Baselstadt zufolge Weigerung der letztem, einem solothurnischen Kantonsbürger die Bewilligung zur Niederlassung auf dem Gebiete von Baselstadt zu erteilen; der fünfte eine Klage von Zürich gegen den Kanton Graubünden auf Rückerstattung von Auslagen in Erfüllung einer diesem obgelegenen Fürsorgepflicht gegenüber verarmten Ausländern ; der sechste eine Streitsache zwischen den Kantonen Zürich und Thurgau (die dann gütlich beigelegt wurde) bezüglich des Rechts zur Erhebung von Erbschaftssteuern; der siebente eine Klage des Kantons Zürich gegen den Kanton Bern auf Festsetzung der Entschädigung für Verpflegung einer bernischen Staatsangehörigen in einer zürcherischen Irrenanstalt; der achte eine gleichartige Klage des Kantons Waadt gegen den Kanton Bern (die infolge Verständigung fallen gelassen wurde) ; der letzte Fall einen Anstand zwischen den Kantonen Luzern und Aargau, bèi dem die Frage zu entscheiden war, welchem der beiden Kantone die Befugnis zur Ausstellung der Verkehrsbewilligung für das einer
luzernischen Firma gehörende und auf aargauischem Gebiet stationierte Automobil zustehe.

Ad 3. B e s c h w e r d e n von P r i v a t e n und K o r p o r a t i o n e n gegen kantonale Verfügungen und Erlasse. Nach der

407

. N a t u r der als verletzt behaupteten verfassungsmässigen Rechte verteilen sich die 702 erledigten Beschwerden wie folgt: a. Verletzung der Bundesverfassung 658 b.

,, von Kantonsverfassungen 20 c.

,, von Bundesgesetzen oder andern Erlassen des Bundes 9 d.

,, von Staatsverträgen und Konkordaten .

15 702

Ad a. Die 658 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g der B u n d e s v e r f a s s u n g hatten Bezug auf folgende Artikel: Art. 4 (Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Rechtsverweigerung, Willkür usw.) . . 274 ,, 26 (Eisenbahnhoheit des Bundes) l ,, 31/32bis (Handels- und Gewerbefreiheit) . . . .

38 ,, 44/45 (Recht der freien Niederlassung, Ausstellung von Ausweisschriften) 83 ,, 46 (Doppelbesteuerung) 216 ,, 49 (Religiöse Erziehung der Kinder) . . . .

l ,, 54 (Kindeslegitimation) l ,, 55 (Pressfreiheit) 7 ., 57 (Petitionsrecht) l ,, 58 (Verfassungsmässiger Richter) 8 ,, 59 (Gerichtsstand) 17 61 (Vollziehung rechtskräftiger Zivilurteile) .

2 ,, Übergangsbestimmungen : Art. 2 (Derogatorische Kraft des Bundesrechts) .

,, 5 (Freizügigkeit wissenschaftlicher Berufsarten)

8 l 658

Ad b. Die 20 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g k a n t o n a l e n Verfassungsrechts bezogen sich in der Hauptsache auf angebliche Missachtung oder unzulässige Beschränkung der Eigentumsgarantie, der persönlichen Freiheit, auf Verletzung des Grundsatzes der Gewaltentrennung und des Rechts der Gemeinden auf Selbstverwaltung.

Ad c. Von den 9 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g von Bundesgesetzen oder andern Erlassen des Bundes betrafen :

408

das Bundesgesetz über die Auslieferung unter Kantonen vom 24. Juli 1852 das Bundesgesetz über die Patenttaxen der Handelsreisenden vom 24. Juni 1892 das Bundesgesetz über das Zivilgesetzbuch (Art. 144, Gerichtsstand für die Ehescheidungsklage) den Bundesratsbeschluss vom 29. Oktober 1919 über die Arbeitslosenunterstützung

Ad d. Von den 15 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g von S t a a t s v e r t r ä g e n und K o n k o r d a t e n betrafen: den Niederlassungsvertrag mit Italien vom 22. Juli 1868 2 den Niederlassungsvertrag mit Frankreich vom 23. Februar 1882 4 den Niederlassungsvertrag mit Deutschland vom "13. November 1909 l den Gerichtsstands vertrag mit Frankreich vom 15. Juni 1869 l den Auslieferungsvertrag mit Deutschland vom 24. Januar 1874 · l die Haager Übereinkunft betreffend Ehescheidung vom 12. Juni 1902 2 die Haager Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht vom 17. Juli 1905 l das Konkordat über gegenseitige Rechtshilfe bei Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche vom 18. Februar 1911/23. August 1912 2 das Konkordat über den Verkehr mit Motorfahrzeugen etc.

vom 7. April 1914 l 15

Aus der nachfolgenden Tabelle ist die H e r k u n f t der Beschwerden von Privaten und Korporationen, nach K a n t o n e n geordnet, und die Art i h r e r E r l e d i g u n g ersichtlich:

409

Kantone

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Aargau Appenzell A.-Rh. . .

Appenzell I.-Rh. .

Baselland . . . .

Baselstadt . . . .

Bern Freiburg . . . .

Genf. . . . . .

Glarus Graubünden Luzern Neuenburg . . . .

Schaffhausen .

Schwyz . .

Solothurn . . . .

S t . Gallen . . . .

Tessin Thurgau . . . .

Nidwaiden . . . .

Obwalden . . . .

Uri Waadt Wallis Z u g. . . .

Zürich Eidg. Behörden Total

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-- 4 5 3 5 3 4 4 29 15 2 9 6 17 10 16 1 2 2 2 20*) 11 8 15 4 13**) 6 -- -- 2 1 4 9 1 15 8 1 1 4 6 4 4 2 2 5 -- -- 2 1 1 1 1 3 -- 2 5 9 5 9 -- 1 1 2 21 24 7 -- 2 -- 165 62 177

16 2 -- 5 13 29 20 43 3 12 29 7 2 8 20 5 6 5 4 5 6 9 11

3 -- -- 3 3 22 3 10 4 4 15 -- 1 -- 8 5 4 5 --

2 2 5 8

3 2 35 18 -- -- 298 127

38 4 1 20 28 99 40 96 10 40 78 30 5 22 52 16 24 19 6 10 12 30 33 9 105 2 829

*) worunter eine Gr uppe v on 13 gleicharti gen Fällen von Doppelbesteuerung.

**) worunter eine Gruppe von 7 gleichartigen Fällen von Doppelbesteuerung.

410

In den 165 Fällen, in denen auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde, waren die G r ü n d e des N i c h t e i n t r e t e n s folgende : Inkompetenz 12 Unzulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde (Mangel eines rekursfähigen kantonalen Erlasses, Möglichkeit eines andern eidgenössischen Rechtsmittels) . . . . 13 Nichterschöpfung der kantonalen Instanzen 19 Nicht- oder ungenügende Substantiierung 23 Verspätung 66 Andere Mängel (Legitimation, Mangel eines rechtlichen Interesses, Beschwerde verfrüht, Verwirkung des Rekursrechtes, abgeurteilte Sache, Unzurechnungsfähigkeit des Beschwerdeführers) 32 165

Nach der Natur der Streitsache bezogen sich die 177 begründet (oder zum Teil begründet) erklärten Beschwerden auf: Art. 4 der Bundesverfassung (Rechtsverweigerung, Willkür usw.) . . 23 » 31 ,, ,, (Handels- und Gewerbefreiheit) . .

8 ,, 44/45 ,., ,, (Niederlassungsfreiheit, Ausweisschriften) .

14 ,, 46 ,, ',, (Doppelbesteuerung) 121 ,, 54 ,, ,, (Kindeslegitimatiori) .

l ,, 55 ,, ,, (Pressfreiheit) . . .

2 ,, 58/59 ,, ,, (Gerichtsstand, verfassungsmässiger Richter) . . . .

l Art. 2 der Übergangsbestimmungen (derogatorische Kraft des Bundesrechts) .

l Verletzung kantonalen Verfassungsrechts (Eigentumsgarantie) l Verletzung des Bundesgesetzes über das Zivilgesetzbuch (Art. 144, Gerichtsstand für die Ehescheidungsklage) 2 Verletzung des Konkordates über die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche vom 18. Februar 191l/ 23. August 1912 2 Verletzung des Gerichtsstandsvertrages mit Frankreich vom 15. Juni 1869 l 177

411 Ad 4. (Steuerstreitigkeiten zwischen Bund und Kantonen.)

Der hier erwähnte Fall betraf einen Anstand zwischen dem Linthunternehmen und dem Kanton St. Gallen hinsichtlich der dem Unternehmen garantierten Steuerfreiheit. Die Beschwerde des Linthunternehmens wurde abgewiesen, weil die vom Kanton St. Gallen verlangten Beiträge an die Besoldung des Revierförsters keine Abgabe, sondern Kosten für die Aufsicht und Bewirtschaftung der Waldungen bilden, die das Unternehmen für die Erhaltung und Bewirtschaftung seines eigenen Besitzes auszugeben hat.

Ad 5. (Verzicht auf das Schweizerbürgerrecht.) Der einzige Fall dieser Art, der von einem in Ostpreussen niedergelassenen und dort naturalisierten Freiburger anhängig gemacht worden ist, bedurfte der Entscheidung nicht, da der Staatsrat von Freiburg nachträglich die Einwilligung zur Entlassung erteilte.

Ad 6. Von den 13 Beschwerden betreffend die politische Stimmberechtigung und betreffend kantonale Wahlen und Abstimmungen wurde eine als begründet erklärt, 10 wurden abgewiesen und auf 2 Beschwerden wurde nicht eingetreten (wegen Verspätung bzw. Gegenstandslosigkeit).

Ad 7. (Auslieferung an das Ausland.) In 6 Fällen, in denen gegen die Auslieferung seitens der Verfolgten Einsprache erhoben worden war, hat das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Akten dem Bundesgerichte zum Entscheide vorgelegt. Die Auslieferung wurde nachgesucht: im 1. Falle von Deutschland (wegen Bestechung und zur Vollstreckung eines vom Wuchergericht Berlin wegen Schleichhandels gefällten Urteils); im 2. Falle von Frankreich (wegen Betrugsj; im 3. Falle von Deutschland (wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen mit Kindern); im 4. und 5. Falle von Italien (wegen Tötung und Körperverletzung bzw. Sprengstoffverbrechens, Brandstiftung und Tötung) ; im 6. Falle von Deutschland (wiegen SprengstofFverbrechens, Diebstahls und Raubes).

In den Fällen l, 2, 4 und 5 wurde die Auslieferung bewilligt (bei Nrn. Ì. und 4 unter gewissen Vorbehalten) ; im Falle .3 wurde sie verweigert, weil die strafgerichtliche Verfolgung nach Massgabe des Rechts des Zufluchtskantons (Schaffhausen) verjährt war; im 6. Falle wurde der Entscheid ausgesetzt und Aktenergänzung angeordnet; die Erledigung dieses Falles fällt in die nächste Berichtsperiode.

Bandesblatt. 74. Jahrg. Bd. I.

29

412 Ad 8. (Revisions-, Brläuterungs-, Wiedererwägungs- und Moderationsbegehren.) 6 Revisions- und l Wiedererwägungsbegehren wurden abgewiesen, auf 2 Revisions- und l Wiedererwägungsbegehren wurde nicht eingetreten und l Erläuterungsgesuch wurde infolge Vergleichs der Parteien als gegenstandslos abgeschrieben ; 3 (in den Monaten November und Dezember anhängig gemachte) Revisionsbegehren mussten auf 1922 über' tragen werden.

In 191 Fällen, in denen entweder die Anhebung oder Veranlassung des Streites, die Art der Prozessführung oder die rechtliche Natur der Streitsache es rechtfertigten (Art. 221, Abs. 2 und 5, OG), wurde eine G e r i c h t s g e b ü h r erhoben; in 4 Fällen wurde wegen Verletzung des durch die gute Sitte gebotenen Anstandes oder wegen Störung des ordnungsmässigen Geschäftsganges (Art. 39, Abs. l, OG) ein V e r w e i s erteilt.

Vom Präsidenten der staatsrechtlichen Abteilung waren 177 Begehren um Erlass von p r o v i s o r i s c h e n Verfügungen, im Sinne von Art. 185 OG zu behandeln ; davon wurden 101 bewilligt, 55 abgewiesen, auf 3 Begehren wurde nicht eingetreten und 18 wurden infolge Beurteilung der Hauptsache gegenstandslos.

7 Fälle gaben Anlass zu einem Meinungsaustausch mit dem Bundesrat hinsichtlich der Kompetenzfrage gemäss Art. 194 OG.

IV. Schuldbetreibung und Konkurs.

Im Berichtsjahr fand ein altes Postulat der Kammer seineErledigung, nämlich die Entlastung des Gerichtes von der Betreibungsformularverwaltung, die nun mit Anfang 1922 der Bundeskanzlei (Drucksachenbureau) in Bern angegliedert wird. Da diese Änderung eine neue Verteilung der Druckaufträge nach sich zieht,, der bisherige Satz also nicht weiter verwendet werden kann,, erachtete die Kammer den Zeitpunkt für gekommen, die schon seit langem wünschbare Revision der zum grössten Teil schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes redigierten Betreibungsformulare durchzuführen. Sie erhielt hierfür -- und für die dadurch bedingte Aufhebung der sich auf die Formulare beziehenden Vorschriften der Verordnung I des Bundesrates vom 18. Dezember 1891 -- die Zustimmung des Gesamtgerichtes und berief darauf eine aus den Herren Schaufelberger, Inspektor über die Betreibungsämter des Kantons Zürich (der die Vorentwürfe ausarbeitete); Hummel, Betreibungsbeamter in Neuchâtel, Dr. Kellerhals, Vorsteher des Betreibungs- und Konkursamtes des Kantons Baselstadt..

413 Kurzmeyer, Stadtrat und gew. Betreibungsbeamter in Luzern, und Tobler, Betreibungsbeamter in St. Gallen, bestehende Expertenkommission ein, deren Beschlüsse sie ausnahmslos zu den ihrigen machen konnte. Doch können die neuen Formulare erst im Frühjahr 1922 in Kraft gesetzt werden.

Das Gesamtgericht übertrug der Kammer sämtliche dem Bundesgericht durch die Verordnung des Bundesrates betreffend die Nachlassstundung, das Pfandnachlassverfahren für Hotelgrundstücke und das Hotelbauverbot, vom 18. Dezember 1920, übertragenen Kompetenzen. Infolgedessen erliess diese am 25. Januar ein Reglement für die Pfandschätzungskommissionen betreffend Hotelgrundstücke und setzte, vorläufig für ein Jahr, ' folgende vier Pfandschätzungskommissionen ein : 1. Pfandschätzungskommission für das deutsche Sprachgebiet, bestehend aus den Herren: Präsident: Dr. F. Götzinger, Appellationsgerichtspräsident, in Basel.

Mitglieder: A. Bringolf, Architekt, in Luzern.

C. Cassani, Beamter der Schweiz. Volksbank, in Bern.

Ersatzmitglieder: E. Vogt, Architekt, in Luzern.

A. Brüderlin, alt Hotelier, in Basel.

H. Schenk, Hoteldirektor, in Thun.

2. Pfandschätzungskommission für das deutsche Sprachgebiet, bestehend aus den Herren: Präsident: Ed. von Tscharner, in Luzern und Chur.

Mitglieder : G. Braun, Architekt, in Zürich.

Primus Bon, Hoteldirektor, in Vitznau.

Ersatzmitglieder : S. Prader, Baumeister, in Davos.

Ant. Bon, Hoteldirektor, in St. Moritz.

Oberst Wirth, Hotelbesitzer, in Interlaken.

A. Brenn, Hoteldirektor, in Passugg.

Pfandschätzungskommission für das französische Sprachgebiet, bestehend aus den Herren: Präsident: R. de Gautard, Bankier, in Vevey.

Mitglieder : E. Bron, Architekt, in Lausanne.

A. Elskes, gew. Hotelier, in Neuenburg.

Ersatzmitglieder : H. Bergier, Notar, in Lausanne.

H. Verrey, Architekt, in Lausanne.

Ch. de Preux, ait Staatsrat, in Siders.

414 Pfandschätsungskommission für das italienische Sprachgebiet, bestehend aus den Herren:

Präsident: Mitglieder: Ersatzmitglieder :

E. Nessi, Bankdirektor, in Lugano.

0. Maraini, Architekt, in Lugano.

M. Schnyder, Hotelbesitzer, in Lugano.

Ed. von Tscharner, in Luzern und Chur.

A. Ghezzi, Architekt, in Locamo.

E. Bezzola, Hoteldirektor, in Cresta-Celerina.

Am 1. Dezember setzte die Kammer Anweisungen für die Depositionsstellen im Eisenbahnsanierungsverfahren fest.

Kreisschreiben von allgemeiner Bedeutung erwiesen sich nicht als notwendig.

Wie in früheren Jahren, erstattete die Kammer dem eidgenössischen Justizdepartement einige Gutachten, so vor allem zu dessen Gesetzesvorentwurf über das Schiffspfandrecht, der in wesentlichen Punkten ihre Billigung nicht finden konnte, und zur Frage der Überführung der das Schuldbetreibungs-, Konkursund Sanierungsrecht betreffenden, auf den Generalvollmachten beruhenden Bundesratsverordnungen und -beschlüssen in das konstitutionelle Gesetzesrecht.

Ferner wurden den kantonalen Aufsichtsbehörden auf deren Anfrage oder im Anschluss an die Jahresberichte Inspektionen oder auf sonstige Veranlassung hin Weisungen und Wegleitungen erteilt. Hievon verdient Erwähnung, dass einer Aufsichtsbehörde gegenüber die Pflicht ausgesprochen wurde, die Rekursentscheidungen des Bundesgerichts durch Vermittlung der untern Aufsichtsbehörden dem in Betracht fallenden Amt zur Kenntnis zu bringen, sowie dass die Kammer die Vernichtung der Akten des Betreibungsverfahrens schon nach Ablauf von 20 Jahren für unstatthaft erachtet.

Wegen sonstiger starker Inanspruchnahme der Mitglieder der Kammer, zumal durch Eisenbahnsanierungsverfahren, konnte im Berichtsjahr nur eine einzige Inspektion bei einem Konkursamt im Tessin vorgenommen werden.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahre anhängigen Rekurse betrug 272 (d. h. 46 mehr als im Vorjahr); davon waren aus dem Vorjahr übernommen 18, im Laufe des Jahres eingegangen 254. Erledigt wurden 268, so dass auf das Jahr 1922 übertragen wurden 4 Fälle.

415

Von den erledigten Beschwerden betrafen : 14 Anwendung der organisatorischen Bestimmungen des SchKG (Art. 1--37), 7 Arten der Schuldbetreibung, 9 Ort der Betreibung, 1 Betreibungsferien und Rechtsstillstand, 4 Anhebung der Betreibung, 8 Aufhebung der Betreibung, 12 Zustellung der Betreibungsurkunden, 9 Zahlungsbefehl und Rechtsrorschlag, 84 Pfändung, 20 Verwertung von beweglichen Sachen und von Forderungen, 16 Verwertung von Liegenschaften, 5 Verteilung im Pfändungsverfahren, 2 Betreibung auf Pfandverwertung, 6 ordentliche Konkursbetreibung, 5 Feststellung der Konkursmasse, 2 Wirkungen des Konkurses auf das Vermögen des Schuldners, 7 Kollokation der Gläubiger im Konkurse, 6 Verwertung und Verteilung im Konkurse, 15 Arrest, 5 Retentionsrecht, 3 Eigentumsvorbehalt, 4 Nachlassvertragsverfahren von Eisenbahnen, 7 Gebührentarif, 3 Revision bzw. Wiedererwägung, l Anwendung der Verordnung betr. Schutz der Hotelindustrie, l Bezeichnung von Oberexperten, gemäss der Verordnung über Ergänzung des Schuldbetreibungsgesetzes in bezug auf den Nachlassvertrag, 12 Anwendung der HPf. NV (Beschwerden gegen den Entscheid der Nachlassbeb.).

268

' S c h ä t z u n g e n von H o t e l l i e g e n s c h a f t e n gemäss der Verordnung des Bundesrates vom 18. Dezember 1920 wurden im Berichtsjahre im ganzen nur 17 beim Bundesgericht verlangt.

In 14 Fällen konnte das Gutachton der Schätzungskommission akzeptiert werden ; bei 3 Gesuchen fällt die Erstattung des Gutachtens in das Jahr 1922. Die Gesuche rührten her aus den Kantonen Bern (1), Graubünden (3), Luzern (2), St. Gallen (5), Tessin (2) und Waadt (4).

416

Die Dauer der Erledigung, d.

schwerden bis zum Spruch, betrug: l bis 3 Tage 4 ,, 6 ,, 7 ,, 14 ,, 15 ,, 21 ,, 22 und mehr ,,

h. vom Eingange der Bein ,, ,, .,, ,,

95 Fällen 47 ,, 58 ,, 22 ,, 46 ,,

Die kürzeste Dauer betrug l Tag ; die längste 4 Monate 4 Tage 5 die Durchschnittsdauer 11 Tage.

Über die Verteilung der Geschäfte nach Kantonen und über das Schicksal der Beschwerden nach Art. 19 SchKG- gibt folgende Tabelle Auskunft:

Aareau .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh. .

Baselland . . .

Basel stadt . .

Bern Freiburg . . .

Genf. . . .

Glarus Graubünden . .

Luzern .

.

Neuenburg . . .

Nidwaiden . . .

Obwalden . . .

Schaffhausen .

Schwyz Solothurn . . .

S t . Gallen . . .

Tessin Thurgau . . .

Uri Waadt Wallis Zug Zürich

1 1

1

.

.

4

.

1 1

3

.

6

2

.

.

.

1 3 1

.

.

.

Total

2 1 1 4

--

6

1

33

5

1 4 6 7 8

Abgewiesen

CM

Begründet erklärt

Kantone

RUckzug oder Gegenstandslosigkeit

Nichteintreten

417

1

3 è

o> .n :=>

7 1 4 11 16 2 28

1 8 5 1

6 15 5 2 1

2 1 2 7 2 i 2 1 1 2

2 5 6 15 1 1 10 3 1 20

64

2 1 S

162

2 1

1 -- 4

9 1 1 5 15 27 10 41 7 32 10 3 1 1 7 7 8 24 4 2 14 8 2 29 268

Die Gründe, aus denen die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer in 33 Fällen auf die Beschwerde nicht eintrat, waren : in 18 Fällen Inkompetenz der Oberaufsichtsbehörde, in 5 Fällen Verspätung der Beschwerde, in 10 Fällen direkte Einreichung der Beschwerde beim Bundesgericht und in 5 Fällen Formmängel.

418 G e s u c h e u m p r o v i s o r i s c h e V e r f ü g u n g e n wurden gestellt 34 davon bewilligt 9 abgewiesen 11 -- 20 wegen sofortiger Erledigung der Sache keine Verfügung erlassen . . .

14 = 34 Auf dem Z i r k u l a t i o n s w e g e wurden 236 Urteile gefällt: von diesen waren 120 Präsidialanträge, in welcher Zahl 33 Nichteintretensentscheide Inbegriffen sind.

Auf dem K o r r e s p o n d e n z w e g e erledigte Geschälte: (Vorjahr) Präsidium . . . . . . . 3 0 12 Kammer 42 45 Kanzlei 65 69 Total "Ï37 126 Das Protokoll der Betreibungskammer über die A d m i n i s t r a tivgeschäfte verzeichnet 71 Nummern.

Ferner waren im Berichtsjahr 7 Zwangsliquidationsbegehren, 4 Gesuche um Einleitung des Nachlassverfahrens und 8 Gesuche um Einberufung der Gläubigerversammlung nach der GGV pendent, und zwar: Z w a n g s l i q u i d a t i o n s b e g e h r e n gegen die 1. Villars-Chesières à Bretaye-Bahn, 2. Appenzeller Strassenbahn, 3. Società Ferrovie Luganesi, 4. Wengernalpbahn, 5. Pilatusbahn, 6. Porrentruy-Bonfol-Bahn, 7. die Nyon-Crassier-Bahn reichte selbst ihre Insolvenzerklärung ein.

Davon sind Nrn. l, 3 und 5 als durch Rückzug des Begehrens erledigt abgeschrieben worden. Nr. 2 wurde abgewiesen und die Nrn. 4, 6 und 7 sind noch pendent.

Gesuche um Abschluss eines Nachlassvertrages waren hängend von der 1. Appenzellerbahn-Gesellschaft, 2. Engelberg-Gerschnialpbahn-Gesellschaft, 3. Gornergratbahn-Gesellschaft, und neu ging ein das Gesuch der 4. Berner Oberland-Bahn-Gesellschaft.

41 £

Betreffend die Gesellschaften unter Nrn. l, 2 und 3 wurdeder Nachlassvertrag durch die II. Zivilabteilung im Laufe des Berichtsjahres bestätigt. Bezüglich der Gesellschaft unter Nr. 4 ist das Verfahren noch pendent.

G e s u c h e um E i n b e r u f u n g der G l ä u b i g e r v e r s a m m l u n g n a c h der GGV waren hängend von der 1. Montreux-Glion-Bahn-Gesellschaft, 2. Montreux-Oberland-Bahn-Gesellschaft, neu gingen ein die Gesuche seitens der 3. Jungfraubahngesellschaft, 4. Villars-Chesières à Bretaye-Bahn, 5. Visp-Zermatt-Bahn-Gesellschaft, 6. Wengernalpbahngesellschaft, 7. Appenzeller Strassenbahn-Gesellschaft, 8. Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees.

Das Gesuch der Montreux-Oberland-Bahn ist infolge Einreichung des Gesuches um Abschluss eines Nachlassvertragesgegenstandslos geworden und wurde abgeschrieben. Den übrigen Gesuchen wurde entsprochen, und die Beschlüsse der Gläubigerversammlungen der Montreux-Glion-Bahn und Visp-Zermatt-Bahn konnten im Laufe des Berichtsjahres durch die II. Zivilabteilunggenehmigt werden. Bei der Jungfraubahn, der Wengernalpbahn und der Villars-Chesières à Bretaye-Bahn haben die Gläubigerversammlungen stattgefunden, und die Genehmigung der Beschlüsse durch die II. Zivilabteilung fällt in das Jahr 1922. Bezüglich der Appenzeller Strassenbahn-Gesellschaft und der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees ist das Verfahren noch pendent,

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Auf Ansuchen beider Parteien ist vom Präsidenten des Bundesgerichts in zwei Fällen der Obmann eines zu bildenden Schiedsgerichts, in einem andern Falle ein Einzelschiedsrichter ernannt worden.

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Natnr der Streitsachen

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sJl I. Zivilsachen: 1. Erst- und letztinstanzliche Prozesse . . .

2 . Berufungen . . . .

3. Zivilrechtl. Beschwerden 4. Andere Zivilsachen . .

5. Expropriationen . . .

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11

37

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15

10

9

745

180

409

94

56

IV. Beschwerden betr. Schuldbetreibungs- und Konkurswesen .

282

238

38

6

Total

2003

537

919

383

III. Staatsrechtliche keiten

Streitig-

14

2

1 2 423 257 18 3 1 14 1 10

20 1 -- 24

121

16 3 -- -- 9

5

33

Mittlere Dauer

| | | Q ·" -TM

ef

5 JP =

1 Jahre

-- 93 7

. . . .

Grossie Dauer

"3

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35 796 29 29 50

I I Strafsachen

III S *^J m

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5 -- -- -- 4

1

10

Monate Tage

Monate Tage

Tage 34

23

16 2 1 1 10

1 20 23 9 2

26 21 26 12

11

10

4

2

41

2

3

25

2

12

36

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4

4

--

11

18

4 1 -- --

4 -- 5 3

13 14 1 1

2

7

--

420

Dauer der Geschäfte (D

Nach den Nationa I s p r a c h e n verteilen sich die e r l e d i g t e n Geschäfte wie folgt : Deutsche Schweiz

/. Zivilsachen: 1. Erst- und letztinstanzliche Prozesse 2 . Berufungen . . . .

3. Zi vilrechtl. Beschwerden' 4. Andere Zivilsachen .

5. Expropriationen .

Französische Schweiz

Italienische Schweiz

Total

4 = 12% 191 = 24% 8 = 28% 6 = 21 % 12 = 24%

2 = 6% 30 = 5% 7 = 14 %

35 = 100% 796 = 100 % 29 = 100% 29 = 100 % 50 = 100 %

28 = 76%

8 == 22%

1=2%

37 = 100%

Staatsrechtliche Streitigkeiten

386 = 52%

179 = 24%

180 -- 24 %

745 = 100%

IV. Beschwerden betr. Sciiuldbetreibungs- u. Konkurswesen

169 = 60%

87 = 31%

Total

1262 = 63%

495 = 25%

II. Strafsachen III.

29 575 21 23 31

= 82% = 71% = 72% = 79% = 62%

26 =

9%

282 = 100%

246 = 12 % 2003 = 100 % 421

422 Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

L a u s a n n e , den 25. Februar 1922.

Im Namen des Schweiz. Bundesgerichtes, Der Präsident:

Ostertag.

Der Gerichtsschreiber: Nicola.

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Bericht des schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1921. (Vom 25. Februar 1922.)

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1922

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12

Cahier Numero Geschäftsnummer

1573

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.03.1922

Date Data Seite

393-422

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