241 # S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

Im Mona t .Tannar

1922

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Obligationen Aktien Genossenschaftl. Stammanteilen Ausländischen Wertpapieren Wertpapierumsätzen .

Wechseln und wechselähnlichen Papieren . . . .

7. Prämienquittungen 8 . Frachturkunden . . . .

1921

5,866. 75 9,305. 05 40,527. 45

Fr.

298,359. 55 364,890. 50 9,007. 05 28,317.-- 29,729. 15

201,914. 90 245,326. 10

334,464. 15 369,253. 20

Fr.

227,456. 40 646,779. --

Total 1--8 1,377,175. 65 1,434,020. 60 9. Coupons von Obligationen .

10. Coupons von Aktien 11. Coupons von genossenschaftl.

Stammanteilen . . . .

12. Coupons von ausländischen Wertpapieren Total 9--12

754,347. 19 39,145. 45

11.80

--

500.-- 794,004. 44

--

378. 25

13. Bussen

1,015.10

Total 1--13 2,171,558. 34 1,435,035. 70

Monographien zur Darstellung der schweizerischen Kriegswirtschaft.

(Bekanntmachung des eidg. Volkswirtschaftsdepartementes.)

Die Leser des Bundesblattes werden hiermit darauf aufmerksam gemacht, dass, mit Unterstützung des Bundesrates, durch Bundesblatt 74. Jahrg. Bd. !..

17

242

die Herren Geering Jöhr Landmann Laur, Pflüger und Rappard im Vorlag des Art. Institut Orel Füssli Zürich, eine Sammlung von zehn Monographien zur Darstellung der schweizerischen Kriegswirtschaft herausgegeben wird. Die Sammlung enthält folgende Abhandlungen : Dr. Julius Wyler, Statistiker am eidg. statistischen Bureau : Die schweizerische Bevölkerung unter dem Einfluss des Weltkrieges ; Dr. Walter Pauli Oberrevisor des Verbandes landwirtschaftl.

Genossenschaften von Bern und benachbarter Kantone, Privatdozent an der Universität Bern : Die schweizerische landwirtschaftliche Produktion und die Agrarpolitik während des Krieges; Dr. Traugott Geering, vorm. Sekretär der Basler Handelskammer: Industrie und Handel der Schweiz während des Krieges ; A. Härry, Ingenieur: Der Einfluss des Weltkrieges auf die Verwertung der schweizerischen Wasserkräfte; Walter Stucki, Fürsprech, vorm. Generalsekretär des eidg.

Volkswirtschaftsdepartementes : Die Handelspolitik der Schweiz während des Krieges; Henri Stucki, Vizedirektor des Schweiz. Bankvereins: Les chemins de fer suisses pendant la guerre; Albert Junod, Direktor der Schweiz. Verkehrszentrale : La guerre mondiale et le mouvement des étrangers en Suisse ; Dr. Ed. Kellenberger, Redaktor des Handelsteiles des Bund Privatdozent an der Universität Bern : Das Geld-, Bank- und Börsenwesen der Schweiz unter dem Einflüsse des Weltkrieges; Dr. W. E. Rappard, Professor an der Universität Genf: La guerre mondiale et les finances publiques en Suisse ; Dr. Jakob Lorenz, Geschäftsführer des ,, Volks wohl" ; Die Kriegssozialpolitik in der Schweiz.

Diese Monographien sollen auf Grund einer erschöpfenden Durcharbeitung aller zugänglichen amtlichen und nicht amtlichen Quellen den Einfluss des Krieges auf die schweizerische Volkswirtschaft zur Darstellung bringen. Letztere soll sowohl die unmittelbare Beeinflussung des schweizerischen Wirtschaftslebens durch den Krieg selbst und die wirtschaftspolitischen Massnahmen der kriegführenden Mächte wie auch die Massnahmen der schweizerischen Kriegswirtschaftspolitik umfassen. Besondere Beachtung

243 werden hierbei die wohl durch den Krieg hervorgerufenen, aber über den Friedensschluss und die Übergangszeit hinaus wirkenden Erscheinungen erfahren. Die Sammlung, mit welcher Herausgeber wie Bearbeiter weder politischen noch wirtschaftspolitischen Interessen dienen, sondern allein die wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnis fördern wollen, wird nicht den Charakter einer Materialiensammlung haben, den gewaltigen Stoff vielmehr verarbeitet und in einer nicht bloss dem Fachgelehrten zugänglichen Form darbieten. Man möchte damit auch einer breiteren Öffentlichkeit die Möglichkeit objektiver Urteilsbildung über die Leistungen der schweizerischen Volkswirtschaft im Kriege, die Voraussetzungen und die Wirksamkeit der schweizerischen Wirtschaftspolitik während der Kriegsjahre geben.

Der erste Band ,,Die schweizerische Bevölkerung unter dem Einflüsse des Weltkrieges", von Dr. Julius W y l e r (92 Seiten), gr. 8° Format, mit zahlreichen Tabellen, gelangte soeben zum Preise von Fr. 9. 50 zur Ausgabe.

Subskribenten auf die ganze Sammlung erhalten 10 % Rabatt auf die Einzelpreise.

Erlöschen der Auswanderungsagentur Wilhelm Zanolari in Brusio-Campocologno.

Am 31. Dezember 1921 ist das Herrn Wilhelm Zanolari in Brusio-Campocologno am 26. Oktober 1912 erteilte Patent zum Betrieb einer Auswanderungs- und Passageagentur erloschen und die Agentur dieses Namens eingegangen.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die für die Agentur Wilhelm Zanolari in Brusio-Campocologno deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amte vor dem 31. Dezember 1922 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den S.Januar 1922.

(2.).

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

1922

1921

Januar 301 B e r n , den 10. Februar 1922.

Monat

608

(B.-B. 1922, I, 118.)

Zu-oder Abnahme

--

307

Eidg. Auswanderungsamt.

244

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung und Stempelung.

Auf Grund des Art. 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Art. 16 der Vollziehungsverordnung vom 9. Dezember 1916 betreffend die amtliche Prüfung und Stempelung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die eidg.

Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Verbrauchsmessersysteme zur amtlichen Prüfung und Stempelung zugelassen und ihnen die beifolgenden Systemzeichen erteilt: Fabrikant: Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft (AEG), Berlin.

rgâj

Induktionszähler für Einphasenwechselstrom, Form. LJf.

Fabrikant: Siemens-Halske A.-G., Berlin.

Ergänzung zu: Stromwandler Type Mtr 210 s und 210 s d, von 40 Frequenzen an aufwärts.

Stromwandler Type Mtr 216 s, von 40 Frequenzen kJJL?

an aufwärts.

Stromwandler Typen Mtr 171, 324, 325, 326 (früher 277), von 40 Frequenzen an aufwärts.

Y5)

Spannungswandler Typen Mtr 26, 27, 28.

B e r n , den 4. Februar 1922.

Der Präsident der eidg. Mass- und Gewichtskommission :

J. Landry.

Warenverzeichnis zum schweizerischen Zolltarif.

Nachtrag.

Der achte Nachtrag zu der deutschen Ausgabe und der sechste Nachtrag zu der französischen Ausgabe des Warenverzeichnisses zum schweizerischen Zolltarif sind soeben erschienen.

Dieser Nachtrag enthält unter anderm die infolge des Inkrafttretens des neuen Zolltarifs vom 8. Juni 1921 im Warenverzeichnis bedingten Abänderungen.

Die beiden Drucksachen können bei der eidgenössischen Oberzolldirektion, bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaff-

245

hausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzern, Zürich und St. Gallen zum Preise von je Fr. l per Exemplar bezogen werden.

B e r n , den 10. Februar 1922.

Der Oberzolldirektor: Gassmann.

Zollbeschwerden.

Da Begehren und Beschwerden in Zollangelegenheiten öfters an das Finanzdepartement oder sogar an das Volkswirtschaftsdepartement (Handelsabteilung, Sektion für Ein- und Ausfuhr usw.)

gerichtet werden, wodurch eine mit Zeitverlust verbundene Weiterleitung der Akten an die zuständigen Organe des Zolldepartementes notwendig ist, sehen wir uns im Interesse einer raschen Geschäftsbehandlung veranlasst, die einschlägigen Bestimmungen betreffend den Instanzengang für Rekurse in Zollsachen zu reproduzieren : Aus Art. 169.

Gegen Entscheide der Gebietsdirektion kann bei der Oberzolldirektion, gegen Entscheide der letztern beim Zolldepartement und gegen Entscheide des Zolldepartementes in letzter Instanz beim Bundesrate rekurriert werden. Die Entscheide des Bundesrates sind endgültig (Art. 36 des Zollgesetzes).

Rekurse gegen Entscheide unserer Stellen sind den Rekursinstanzen innerhalb einer Frist von zwanzig Tagen von der Mitteilung der anzufechtenden Verfügung an einzureichen, ansonst diese in Rechtskraft erwächst.

Demnach sind die Zollgesetzgebung betreffenden Geschäfte, soweit sie nicht an untere Instanzen der Zollverwaltung zu richten sind, an die eidg. Oberzolldirektion in Bern, Bundesgasse 8, zu adressieren.

Rekurse gegen Entscheide der Oberzolldirektion sind nicht an das Volkswirtschaftsdepartement oder an das Finanzdepartement, sondern an das eidg. Zolldepartement in Bern zu richten.

B e r n , den 4. Februar 1922.

(2..)

Eidg. Oberzolldirektion : Gassmann.

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Jahr

1922

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

07

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.02.1922

Date Data Seite

241-245

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10 028 236

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