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Bundesblatt

74. Jahrgang.

Bern, den 6. September 1922.

Band III.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an dieBuchdruckereii Stämpfli&£ de. in Sera.

# S T #

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Gewährung neuer Kredite für die Arbeitslosenfürsorge.

(Vom 1. September 1922.)

I.

Dem Bundesrat standen bisher für die Arbeitslosenfürsorge und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der ,,Fonds für Arbeitslosenfürsorge" und die von der Bundesversammlung aus allgemeinen Bundesmitteln gewährten Kredite zur Verfügung.

Der ,, F o n d s für A r b e i t s l o s e n f ü r s o r g e " , durch Bundesratsbeschluss vom 24. März 1917 ins Leben gerufen, wurde aus einem Teil der Kriegsgewinnsteuer angelegt mit der Zweckbestimmung, daraus während der Dauer des Krieges und der durch den Krieg verursachten ausserordentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse Beiträge zu gewähren an die Leistungen, die von Kantonen, Gemeinden oder gemeinnützigen Unternehmungen gemacht werden, um die Folgen unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu mildern oder beizutragen zur Linderung eines Notstandes, auch wenn ein solcher nicht auf Arbeitslosigkeit zurückzuführen ist.

In diesen Fonds flössen bis Ende Juni 1922 Fr. 107,973,594.30, die bis auf einen Betrag von Fr. 1,488,594. 30 von der eidgenössischen Steuerverwaltung bei der eidgenössischen Staatskasse einbezahlt sind. Die Verfügungen zu Lasten des Fonds betragen bis Ende Juni 1922 Fr. 93,811,512.02, so dass noch Fr. 14,162,082. 28 verfügbar bleiben. Nach dem gegenwärtigen Stand der Arbeitslosigkeit und der voraussichtlichen Entwicklung in der nächsten Zukunft zu schliessen, ist im Lauf des nächsten Winters mit der Erschöpfung dieses Restbetrages zu rechnen.

Ausser dem Fonds für Arbeitslosenfürsorge sind folgende K r e d i t e a u s a l l g e m e i n e n B u n d e s m i t t e l n zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gewährt worden: Bundesblatt.

74. Jahrg.

Bd. III.

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1. Gemäss Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1917 für Subventionen an Arbeitslosenkassen 2. Gemäss Bundesbeschluss vom 27. Juni 1919 und Bundesratsbeschluss vom 15. Juli 1919 für Grundpfanddarlehen zum Zwecke der Förderung der Hochbautätigkeit 3. Gemäss Bundesbeschluss vom 18. Februar 1921 und Bundesratsbeschluss vom 19. gleichen Monats zur Ausrichtung von Bundesbeiträgen an Wohnbauten und Notstandsarbeiten 4. Gemäss Bundesbeschluss vom 24. Juni 1921 und Bundesratsbeschluss vom 20. September 1921 für den gleichen Zweck 5. Gemäss Bundesbeschluss vom 20. Oktober 1921 und Bundesratsbeschluss vom 6. Januar 1922 für den gleichen Zweck 6. Gemäss Bundesbeschluss vom 21. Oktober 1921 und Bundesratsbeschluss vom 1. November gleichen Jahres zur Ausführung von Arbeiten des Bundes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit . .

7. Gemäss Bundesbeschluss vom 21. Oktober 1921 zur Ausrichtung einer Herbstund Winterzulage an Arbeitslose . .

8. Gemäss Bundesbeschluss vom 6. Dezember 1921 und Bundesratsbeschluss vom 12. des gleichen Monats zur Aus: richtung einer ausserordentlichen Bundeshilfe an die schweizerische 'Uhrenindustrie

Fr.

212,517. --

,,

12,000,000.--

,,

15,000,000.--

,,

15,000,000.--

,,

20,000,000. --

,,

66,000,000. --

,,

2,500,000. --

,,

5,000,000. --

Zusammen Fr. 135,712,517.-- Wir haben zur Verwendung des unter Ziffer 2 hiervor erwähnten Kredites von Fr. 12,000,000 für Grundpfanddarlehen eine Frist bis 1. Januar 1922 gesetzt. Nach den seither eingelangten Abrechnungen ist ein Betrag von rund Fr. 900,000 nicht verwendet worden. Mit Rücksicht auf die Entspannung auf dem Geldmarkte halten wir es nicht für angezeigt, die Aktion mit

95 Grundpfanddarlehen fortzusetzen, so dass der Restbetrag von Fr. 900,000 endgültig nicht zur Verwendung gelangen wird.

Ferner kommt von dem unter Ziffer 7 erwähnten Kredit für Herbst- und Winterzulagen ein Betrag von rund Fr. 1,700,000 in Abzug, da in den Kantonen solche Zulagen nur in beschränktem Masse gewährt und infolgedessen vom Bundeskredit nur rund Fr. 800,000 in Anspruch genommen wurden. Genaue Zahlen lassen sich noch keine geben, weil die Revision der Abrechnungen noch nicht gänzlich durchgeführt ist.

Der Kredit für die Uhrenindustrie (Ziffer 8) kommt in vollem Umfange zur Verwendung und wird im Herbst 1922 erschöpft Sein.

Über die übrigen Kredite für Arbeitsbeschaffung (Ziffer 3--6) ist vollständig verfügt worden, so dass für diese Zwecke keine besondern Mittel mehr vorhanden sind. Allerdings sind die betreffenden Arbeiten noch nicht alle ausgeführt; die Auswirkung dieser Kredite wird sich daher bis ins nächste Jahr hinein fühlbar machen. Für neue Arbeiten aber stehen keine Mittel mehr zur Verfügung.

Zieht man die hiervor erwähnten nicht verwendeten Beträge von Fr. 900,000 und Fr. 1,700,000 von der Gesamtkreditsumme von Fr. 135,712,517 ab, so ergibt sich ein Aufwand aus allgemeinen Bundesmitteln von Fr. 133,112,517. -- Rechnet man dazu die Aufwendungen aus dem Arbeitslosenfürsorgefonds von . . ,, 93,811,512. 02 so ergibt sich bis Ende Juni 1922 ein Gesamtaufwand des Bundes im Gebiet der Arbeitslosenfürsorge von Fr. 226,924,029. 02 II.

Wir halten es für notwendig, uns nicht mit diesen allgemeinen Angaben über den Stand der Kredite zu begnügen, sondern, ähnlich wie dies schon in der Botschaft vom 7. Oktober 1921 betreffend neue Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit*) geschah, auf Einzelheiten einzutreten, insbesondere was den Fonds für Arbeitslosenfürsorge betrifft.

Aus diesem Fonds wurden bestritten: 1. die Arbeitslosenunterstützungen ; 2. Beiträge zur Durchführung der Notstandsarbeiten und Bekämpfung der Wohnungsnot durch Förderung der Hochbautätigkeit ; *) Bundesbl. 1921, Bd. IV, S. 461.

96 3. die Beiträge an die Arbeitslosenkassen von 1917 bis und mit 1921 gemäss besondern Beschlüssen des Bundesrates; 4. die Beiträge an die Notleidenden gelehrten und künstlerischen Berufes ; 5. die Beiträge an verschiedene Notstandsaktionen; 6. die Beiträge an Bildungskurse für Arbeitslose; 7. die Beiträge an notleidende Betriebe; 8. die Verwaltungskosten des Bundes für die Arbeitslosenfürsorge.

9. Verschiedenes.

Zu den einzelnen Posten ist folgendes zu bemerken: ZM 1. Arbeitslosenunterstützungen: Die Beiträge des Bundes an die Aufwendungen für Arbeitslosenunterstützungen betragen bis Ende Juni 1922 : a. für entlassenes Bundespersonal . . . . Fr. 1,963,000 b. für aus dem Ausland zurückgekehrte Schweizer ,, 2,338,000 c. für die übrigen Arbeitslosen rund ,, 49,745,000 (die endgültigen Beträge sind festgestellt bis Ende März 1922 ; für die Monate April bis und mit Juni 1922 beruhen sie auf Schätzungen, da die Abrechnungen der.

Kantone für diesen Zeitraum zum Teil noch nicht revidiert, zum Teil noch nicht eingelangt sind).

= ' · · Fr. 54,046,000 ZM 2. 'Beiträge zur Durchführung von Notstandsarbeiten und Bekämpfung der Wohnungsnot durch Förderung der HochbaiitätigJceü : Diesbezüglich fallen in Betracht: a. der Bundesratsbesohluss vom 23. Mai 1919 betreffend Behebung der Arbeitslosigkeit durch verschiedene Arbeiten, insbesondere Notstandsarbeiten ; b. der Bundesratsbeschluss vom 15. Juli 1919 betreffend Förderung der Hochbautätigkeit; c. der Bundesratsbeschluss vom 11. Mai 1920 betreffend Milderung der Wohnungsnot.

Durch jeden dieser drei Beschlüsse wurde eine Summe von 10 Millionen Franken aus dem Fonds für Arbeitslosenfürsorge

97 für die betreffenden Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Gesamtsumme dieser Kredite beläuft sich somit auf Fr. 30,000,000.

Über diese Summe ist ganz verfügt.

ZM 3. Die Beiträge an die Arbeitslosenkassen: Sie beruhen auf verschiedenen Beschlüssen des Bundesrates und betragen für die Jahre 1917 bis und mit 1921 Fr. 3,451,380. 70.

ZM 4. Gelehrte und künstlerische Berufe : Durch Bundesratsbeschluss vom 16. Dezember 1919, ergänzt am 15. Juli 1921, wurde ein Kredit von Fr. 1,500,000 zur Unterstützung notleidender Angehöriger dieser Berufe eröffnet.

Ende Juni 1922 war von diesem Kredit noch ein Betrag von Fr. 280,055.15 verfügbar.

Die verwendete Summe von Fr. 1,219,944. 85 diente ausschliesslich der Beschaffung von Arbeit für notleidende Intellektuelle.

Zu 5. Notstandsaktionen: Zu diesem Zwecke wurden folgende Kredite eröffnet: a. durch Bundesratsbeschluss vom 23. Dezember 1919 für notleidendes Hotelpersonal in Frankreich Fr.

30,000 Ausbezahlt wurden Fr. 5220. 60, so dass der Rest mit Fr. 24,779. 40 noch verfügbar ist.

b. durch Bundesratsbeschluss vom 30. Dezember 1919 für zurückgekehrte Auslandschweizer und Schweizer im Ausland . . ,, 40,000 c. durch Bundesratsbeschluss vom 4. Oktober 1920 für Abgabe billiger Lebensmittel an Schweizer im Ausland ,, 1,000,000 Die Beträge unter b und c sind ganz verausgabt.

d. durch Bundesratsbeschluss vom 3. Oktober 1921 für Unterstützung von Russlandschweizern, insbesondere zur Niederlassung in der Heimatgemeinde ,, 100,000 Ausbezahlt sind Fr. 15,036. Ende Juni 1922 war vom Gesamtkredit noch ein Betrag von Fr. 84,964 verfügbar.

Zusammen

Fr. 1,170,000

98 ZM 6.

Bildungskurse für Arbeitslose

Für diesen Zweck wurden bis Ende Juni 1922 Fr. 383,075. 97 aufgewendet.

ZM 7. Beiträge an notleidende Betriebe: Gestützt auf Art. 9bis des Bundesratsbeschlusses vom 29. Oktober 1919/30. September 1921 wurde bis Ende Juni 1922 einzelnen Betrieben an Produktionsbeiträgen die Summe von Fr. 308,250. 98 gewährt.

Zu 8. Verwaltung sJcosten : Sie bestehen aus den Besoldungen, Reisespesen, Bureaukosten, Rekurskosten etc. und belaufen sich auf Fr, 2,523,776. 12, Inbegriffen die im Voranschlag 1922 vorgesehenen Verwaltungskosten.

ZM 9. Verschiedenes: Hierunter fallen: a. ein Betrag an den schweizerischen Verband zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaues gemäss Bundesratsbeschluss vom 26. April 1920 . . . . Fr. 50,000. -- b. ein gleich hoher Betrag an die schweizerische Vereinigung für industrielle Landwirtschaft und Innenkolonisation, ebenfalls gemäss Bundesratsbeschluss vom 26. April ,, 50,000. -- e. für Spezialarbeiten (Gutachten, Untersuchungen u. a.)

,, 5,183.40 d. für die durch die Explosionskatastrophe von Bodio in Not Geratenen gemäss Bundesratsbeschluss vom 26. Juli 1921 . ,, 5,000. -- e. Vorschuss für die Saxerrietentwässerung (Kanton St. Gallen) gemäss Bundesratsbeschluss vom 30. September 1921 . . ,, 700,000. -- Diese Summe wird s. Z. vom Oberbauinspektorat in jährlichen Raten von Fr. 150,000 dem Fonds für Arbeitslosenfürsorge zurückvergütet werden.

Zusammen

Fr. 810,183. 40

99

Zusammenfassend fallen daher zu Lasten des Arbeitslosenfürsorgefonds folgende Aufwendungen: 1. Arbeitslosenunterstützungen rund . . Fr. 54,046,000. -- 2. Notstandsarbeiten und Bekämpfung der Wohnungsnot ,, 30,000,000.-- 3. Beiträge an Arbeitslosenkassen. . . ,, 3,451,280.70 4. Gelehrte und künstlerische Berufe . ,, 1,219,944. 85 5. Notstandsaktionen ,, 1,170,000.-- 6. Bildungskurse für Arbeitslose . . . ,, 282,075.97 7. Notleidende Betriebe . . . . . . ,, 308,250.98 8. Verwaltungskosten ,, 2,523,776.12 9. Verschiedenes ,, 810,183.40 Gesamtbetrag Fr. 93,811,512. 02 Vom Fonds für Arbeitslosenfürsorge im Bestand von Fr. 107,973,594. 30 waren daher Ende Juni 1922 wie vorerwähnt noch verfügbar Fr. 14,162,082. 28.

Nach Materien geordnet, ergibt sich folgendes Bild der Gesamtaufwendungen des Bundes:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

A. Arbeitsbeschaffung.

Grundpfanddarlehen (Ziffer I, 2, hiervor) Fr.

Beiträge an Bauten und Notstandsarbeiten (Ziffer I, 3--5, und Ziffer II, 2, hiervor) ,, Arbeiten des Bundes (Ziffer I, 6, hiervor) ,, Hilfe für die Uhrenindustrie (Ziffer I, 8, hiervor) ,, Hilfe für künstlerische und gelehrte Berufe (Ziffer II, 4, hiervor) . . . ,, Produktive Erwerbslosenfürsorge nach Art. 9bi" (Ziffer II, 7, hiervor) . . ,, Beiträge an gemeinnützigen Wohnungsbau und Innenkolonisation (Ziffer II, 9, a und b> hiervor) ,, Vorschuss an Saxerrietentwässerung (Ziffer II, 9, e, hiervor) . . . . ,, Fr.

11,100,000.-- 80,000,000. -- 66,000,000. -- 5,000,000. -- 1,219,944. 85 308,250.98 100,000. -- 700,000. -- 164,428,195. 83

100

B. Unterstützungen.

1. Arbeitslosenunterstützungen (Ziffer II, l, hiervor) rund Fr. 54,046,000. -- 2. Beiträge an Arbeitslosenkassen (Ziffer I, l, und II, 3, hiervor) ,, 3,663,797.70 3. Herbst- und Winterzulagen (Ziffer I, 7, hiervor) ,, 800,000. -- 4. Notstandsaktionen (Ziffer II, o und 9, d, hiervor) . . .

,, 1,175,000.--5. Bildungskurse für Arbeitslose (Ziffer II, 6, hiervor) ,, 282,075.97 Fr. 59,966,873. 67 C. Verwaltungskosten und Spezialarbeiten.

(Ziffer II, 8 und 9, c, hiervor)

Fr. 2,528,959. 52

Zusammenzug.

A. Arbeitsbeschaffung Fr. 164,428,195. 83 B. Unterstützungen 59,966,873.67 fl C. Verwaltungskosten und Spezialarbeiten ,, 2,528,959. 52 Fr. 226,924,029. 02 Zu diesen Aufwendungen des Bundes kommen noch diejenigen der Kantone und Gemeinden und der Arbeitgeber.

Die Leistungen der Kantone und Gemeinden beziehen sich gleich wie diejenigen des Bundes auf Arbeitsbeschaffung, Unterstützungen und Verwaltungskosten. Genaue Angaben über die Leistungen für Arbeitsbeschaffung stehen nicht zur Verfügung.

Sicher ist nur, dass die Kantone und Gemeinden für Grundpfanddarlehen, für Beiträge an Bauten und Notstandarbeiten sowie für produktive Erwerbslosenfürsorge nach Art. 9 bis des Bundesratsbeschlusses vom 29. Oktober 1919 mindestens ebensoviel aufwendeten als der Bund, der hierfür rund 911/a Millionen Franken ausgegeben hat. In Wirklichkeit sind die Leistungen der Kantone und Gemeinden höher, da sie vielfach zusammen mehr aufwendeten als der Bund. Nach den Berechnungen der kantonalen Finanz-

101 direktorenkonferenz mögen sie sich auf ungefähr 110 Millionen Franken belaufen.

Über die Unterstützungen können anhand der von den Kantonen eingereichten Abrechnungen genaue Angaben bis Ende März; 1922 gemacht werden. Wir verweisen diesbezüglich auf die vom eidgenössischen Arbeitsamt herausgegebenen Aufstellungen (Beilage 1). Danach betragen die Ausgaben der Kantone für Unterstützungen bis Ende März 1922 Fr. 42,513,061. 82. Bis Ende Juni 1922 werden sie schätzungsweise auf rund 50 Millionen Franken angewachsen sein.

Nach der soeben erwähnten Zusammenstellung des eidgenössischen Arbeitsamtes betragen die Beiträge der Arbeitgeber aa die Unterstützungen bis Ende März 1922 Fr. 15,834,976. 50. Bis Ende Juni werden sie sich auf ungefähr 17 Millionen Franken belaufen. Hierin sind nicht inbegriffen die Leistungen der Arbeitgeber für teilweise Arbeitslosigkeit in denjenigen Fällen, wo die Arbeitszeit nicht über 40 °/o verkürzt wurde, denn in diesen Fällen geht die Unterstützung ganz zu Lasten der Arbeitgeber; über den Umfang dieser Aufwendungen fehlen zuverlässige Unterlagen.

Der Vollständigkeit halber sei noch beigefügt, dass auch über die Verwaltungskosten der Kantone, Gemeinden und der Arbeitgeberverbände sichere Angaben nicht gemacht werden können.

Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild der G e s a m t aufwendungen der Schweiz für die Arbeitslosenfürsorge auf E n d e J u n i 1922: ,,

.

Bund

Fr.

Kantone und Gemeinden Fr.

Arbeitgebor

T,,.,,.

TMal

Fr.

Fr.

A. Arbeitsbeschaffung . . . . 164,428,195.83 110,000,000 -- 274,428,195.83 B. Unterstützungen 59,966,873.67 50,000,000 17,000,000 126,966,873.67 224,395,069. 50 160,000,000 17,000,000 401,395,069. 50

Werden die Leistungen der Arbeitgeber für die teilweise Arbeitslosigkeit bei einer Arbeitszeitverkürzung, die nicht über 40 °/o beträgt, hinzugerechnet -- Leistungen, die sich auf einige Millionen belaufen -- so übersteigen die Gesamtaufwendungen der Schweiz für die Arbeitslosenfürsorge bis Ende Juni 1922 400 Millionen Franken.

102

in.

Es ist unbestreitbar, dass die Arbeitslosenfürsorge unserem Lande gewaltige Lasten auferlegt. Namentlich sind es das verflossene und das laufende Jahr, welche eine beträchtliche Steigerung der Ausgaben veranlasst haben. Die Frage drängt sich ohne weiteres auf, welchen Verlauf die Arbeitslosigkeit in der nächsten Zukunft nehmen wird, was für Massnahmen zu treffen sind und auf welche Dauer die Arbeitslosenfürsorge auf der bisherigen Grundlage noch weitergeführt werden kann.

Wir haben in unserer Botschaft vom 7. Oktober 1921 eingehend über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bis Ende August 1921 berichtet. Über den seitherigen Verlauf geben die Beilagen 2 und 3 Auskunft. Danach ist eine stetige Abnahme der teilweise Arbeitslosen auf der einen und eine starke Zunahme der gänzlich Arbeitslosen und Unterstützten auf der andern Seite festzustellen. Die Entwicklung erreichte ihren Höhepunkt im Februar 1922, wo die Zahl der gänzlich Arbeitslosen 99,541, wovon 56,057 Unterstützte, der teilweise Arbeitslosen 46,761, der Arbeitslosen insgesamt somit 146,302 betrug. Seither ist Monat für Monat ein erfreulicher Rückgang eingetreten. Ende Juli 1922 betrug die Zahl der gänzlich Arbeitslosen noch 52,180, wovon 19,078 Unterstützte, der teilweise Arbeitslosen 28,279, der insgesamt von der Arbeitslosigkeit Betroffenen also 80,459.

Im Zeitraum von fünf Monaten haben demnach abgenommen die gänzlich Arbeitslosen um 47,361, die unterstützten gänzlich Arbeitslosen um 36,979, die teilweise Arbeitslosen um 18,482 und die Gesamtzahl der Betroffenen um 65,843.

Dieser Rückgang ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen: auf die Saison, auf die Auswirkung der im Jahr 1921 zum Zweck der Arbeitsbeschaffung getroffenen Massnahmen und auf die etwas bessere Beschäftigung einzelner Produktionsbranchen.

Man könnte meinen, dass die Krisis ihren Höhepunkt überschritten hat und dass sich langsam eine Besserung vorbereitet. Darauf deuten noch andere Anzeichen, wie z. B. der Umstand, dass das Sinken der Grosshandelspreise auf dem Weltmarkt zum Stillstand gekommen und die Arbeitslosigkeit auch in andern Ländern im Abnehmen begriffen ist. Es kann aber trotzdem die Hoffnung sich als trügerisch erweisen, und neue Verwicklungen könnten sogar eine neue Verschärfung zur Folge haben.

Da es sich um eine Weltkrisis handelt, so ist dor weitere Verlauf in erster Linie von der internationalen Entwicklung abhängig. Wenn auch eine gewisse Hoffnung auf eine allmähliche

103 Entspannung der Lage besteht, so ist doch noch mit so vielen Ungewissen Faktoren zu rechnen, dass es unmöglich ist, eine bestimmte Prognose für die Zukunft zu stellen. Jedenfalls wird sich die Lage nur langsam bessern, da die geschwächte Kaufkraft der Völker noch lange lähmend auf die Weltwirtschaft wirken wird. Besonders unsere Industrie wird infolge ihrer Eigenart als Qualitäts- und Exportindustrie und beim Tiefstand der fremden Valuten noch mit grossen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Wir müssen uns also auf eine längere Dauer der Krisis -- hoffentlich in verminderter Schärfe -- vorbereiten. Aus dieser Überlegung erwächst für alle Instanzen, die mit der Arbeitslosenfürsorge zu tun haben, die Pflicht, so sparsam wie möglich mit den Mitteln umzugehen,' um ein Durchhalten bis ans Ende zu ermöglichen. Es ist auch nicht zu vergessen, dass die Ausgaben des Staates und der Gemeinden sich in vermehrte öffentliche Lasten umsetzen, die ihrerseits unsere Produktion ver-" teuern und die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen.

Zweckentsprechende Massnahmen sind von Bundes wegen bereits getroffen worden. Durch Beschluss vom 3. März 1922 wurden mit Rücksicht auf den Rückgang der Lebenskosten die Höchstansätze für Unterstützungen herabgesetzt ; durch Weisungen wurde vielfach auf eine strengere Praxis in der Handhabung der Vorschriften hingearbeitet und durch Verfügungen des eidgenössischen Volkswirtsehaftsdepavtementes der Kreis der Unterstützungsberechtigten enger gezogen.

Wenn auch zuzugeben ist, dass die grosse Zahl der Arbeitslosen nichts sehnlicher wünscht, als Arbeit im Berufe, so ist doch nicht zu verhehlen, dass nach und nach Missstände einrissen oder einzureissen drohten. Vor allem aus drängten sich immer mehr Leute zur Unterstützung heran, für welche die Voraussetzungen fehlten. Nicht immer hatten die Gemeinden die Kraft, solchen Begehrlichkeiten entgegenzutreten. Mangelnde Kenntnis der Vorschriften und ungenügende Organisation mögen da und dort zu der Unsicherheit dieser Instanzen beigetragen haben. So ist es zu erklären, dass z. B. in Gegenden und Berufen, wo von alters her zu einer gewissen Zeit Arbeitslosigkeit herrschte und die Wirtschaftskrisis in keiner Weise eine Verschärfung brachte, Unterstützungen ausbezahlt wurden, obschon Artikel 2 des Bundesratsbesehlusses vom 29. Oktober 1919 dem entgegenstand.

Ferner ist nicht zu verhehlen, dass viele Arbeitslose in der Annahme von Arbeit, insbesondere ausserberuflieher, recht

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wählerisch waren und namentlich städtische Arbeitslose sich vielfach weigerten, Arbeit auf dem Lande anzunehmen. Vor allem trifft dies für weibliche Arbeitslose zu, die sich gegen die Übernahme von Haushaltungsarbeiten sträubten.

Die erwähnten Massnahmen des Bundes hatten den Zweck, diesen Erscheinungen entgegenzutreten und dadurch Missstände, die zu berechtigter Kritik Anlass gaben, zu beseitigen. So hatte die Herabsetzung der Höchstansätze der Unterstützungen nach zahlreichen Berichten eine wesentliche Stärkung des Arbeitswillens der Arbeitslosen zur Folge, der sich in einem vermehrten Zudrang zu den Arbeitsgelegenheiten bemerkbar machte.

Da die Aufnahmefähigkeit unserer Industrie noch auf Jahre hinaus geschwächt sein wird, kann eine grosse Zahl Arbeitsloser nicht mehr auf eine Verwendung in ihrem bisherigen Berufe rechnen.

·Durch Weisungen des Volkswirtschaftsdepartementes ist daher verlangt worden, dass Arbeitslose in vermehrtem Masse zu Arbeit ausserhalb ihres Berufes oder ihres Wohnsitzes angehalten werden, unter Entzug der Unterstützung bei Verweigerung solcher Arbeit.

Ganz besonders aber wurde die Aufmerksamkeit der kantonalen Instanzen auf die Tatsache hingelenkt, dass zur Deckung des Bedarfes an weiblichen Dienstboten zahlreiche Ausländerinnen nach der Schweiz kommen, während wir gleichzeitig immer noch über zehntausend weibliche Arbeitslose zählen. Es wurde verlangt dass weibliche Arbeitslose, denen die Verrichtung von Hausarbeit zugemutet werden kann, als Dienstboten zu placieren und ihnen im Falle der Weigerung die Unterstützung zu entziehen sei. Ferner wurden die kantonalen und kommunalen Behörden ersucht, weibliche Arbeitslose, denen die Eignung für solche Arbeiten abgeht, in hauswirtschaftlichen Kursen hierzu auszubilden. Solche Kurse sind an verschiedenen Orten unter finanzieller Beteiligung des Bundes mit gutem Erfolg durchgeführt worden. Es ist festzustellen, dass dieser Appell nicht überall in der wünschenswerten Weise beachtet worden ist. Die Zahl der arbeitslosen Frauen ist angesichts der für sie vorhandenen Arbeitsgelegenheiten noch immer zu gfoss. Gelingt es nicht, die Widerstände gegen die erwähnten Bestrebungen auandere Weise zu brechen, so wird die Einstellung der Unterstützung für weibliche Personen, namentlich ledige, ins Auge gefasst werden müssen.

Im weitern ist
die Weisung zu erwähnen, dass während eines wirtschaftlichen Kampfes (Streik und Aussperrung) an die hiervon betroffenen Arbeitnehmer keine Unterstützungen ausbezahlt

105 werden dürfen. Nach Beendigung des Kampfes ist bei denjenigen, die keine Arbeit finden, im einzelnen Fall, zu prüfen, ob ihre Arbeitslosigkeit eine unfreiwillige und unverschuldete ist. Der Staat mischt sich nicht in die innerhalb der Rechtsordnung ausgetragenen wirtschaftlichen Kämpfe ein, muss es aber ablehnen, dass solche Kämpfe auf seine Kosten geführt werden..

Schliesslich hat das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 18. Mai 1920, für eine Anzahl von Berufen, in denen nicht von einer Arbeitslosigkeit oder wenigstens nicht von einer die normalen Verhältnisse übersteigenden Arbeitslosigkeit gesprochen werden kann,
106 Dies sind die in letzter Zeit getroffenen Massnahmen, welche bezweckten, Missbräuchen vorzubeugen und den Abbau der Arbeitslosenfürsorge entsprechend der Entwicklung der Dinge einzuleiten. Die zuständigen Instanzen des Bundes werden in diesem Sinne auch zukünftig rechtzeitig die der Lage entsprechenden Vorkehren, treffen, um das gegenwärtige, auf reiner Unterstützung beruhende System der Arbeitslosenfürsorge dem Umfange und der Zeit nach nicht länger aufrechtzuerhalten als unbedingt nötig ist.

Es soll auch die Frage neuerdings geprüft werden, ob die Schwierigkeiten, die sich bis jetzt der Einführung der Arbeitslosenversicherung entgegenstellten, gehoben werden können und die Unterstützung durch die Versicherung abzulösen ist.

Mit solchen Massnahmen einzig ist es noch nicht getan. Es ist -- wie wir bereits erwähnt haben -- damit zu rechnen, dass unsere Industrie auf Jahre hinaus nicht mehr die gleiche Aufnahmefähigkeit besitzen wird wie in der Vergangenheit. Die Bevölkerung, die von der Industrie nicht mehr erhalten werden kann, ist daher so weit als möglich in andern Berufszweigen unterzubringen. In Betracht fällt in erster Linie die Landwirtschaft; der bisherige Mangel an Arbeitskräften wird sich hier bald nicht mehr fühlbar machen ; immerhin ist die Aufnahmefähigkeit unserer Landwirtschaft begrenzt und sie wird trotz intensivster Kultur und Innenkolonisation nicht in der Lage sein, den Überschuss der Bevölkerung in sich aufzunehmen. Es ist daher weiter ins Auge zu fassen eine Umschichtung der Berufe. Wo eine Überfüllung vorhanden ist, muss ein Abfluss in diejenigen Berufe stattfinden, wo Mangel an einheimischen Arbeitskräften besteht. Dazu bedarf es vielfach des Umlernens ; auf diesem Gebiet ist durch Spezialkurse schon ein bescheidener Anfang gemacht ; es muss aber noch ein mehreres geschehen. Vor allem aus muss die Berufswahl der Jugendlichen sich den neuen Verhältnissen anpassen ; das geschieht durch eine wohlorganisierte Berufsberatung, wozu es der gemeinsamen Arbeit der privaten Verbände, der Gemeinden, der Kantone und des Bundes bedarf. Es ist das ein Problem von grosser Wichtigkeit, dem in nächster Zeit volle Beachtung geschenkt werden muss. Wer Einsicht in die Verhältnisse hat, dem drängt sich die Überzeugung auf, dass nach dieser Richtung viel getan werden kann.

Dazu werden wir
mit einem verstärkten Drang nach Abwanderung und Auswanderung zu rechnen haben. Er macht sich schon jetzt geltend. Wenn es nicht gelingt, annehmbare Arbeitsgelegenheit im Ausland zu verschaffen, so wandern viele aufs Ungewisse aus und gehen sehr oft einem schlimmen Schicksal

107 entgegen. Da entsteht nun die Frage, ob es nicht angezeigt sei, den Auswanderern an die Hand zu gehen und durch Prüfung der Arbeitsgelegenheiten im Ausland etwas mehr Planmässigkeit in die Ziele und Bestrebungen unserer Auswanderer zu bringen, um sie vor Enttäuschungen und Elend zu bewahren. Auch dieses Problem wird näher untersucht.

IV.

' So sehr wir auf der einen Seite auf einen Abbau der Arbeitslosenfürsorge im Rahmen des Erträglichen hinarbeiten, so sehr sind wir von der Unmöglichkeit eines gänzlichen Abbaues im gegenwärtigen Moment überzeugt. Ein übereilter gänzlicher Abbau würde verschiedene Gegenden und Berufskreise in eine unhaltbare Lage versetzen. Wo die Notwendigkeit besteht, müssen wir daher die Fürsorge für die Arbeitslosen und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fortsetzen. Dazu bedarf es aber neuer Mittel sowohl für die Unterstützungen als auch für die Arbeitsbeschaffung ; ihre Höhe hängt vom weitern Verlauf der Krisis ab, über welchen sich schwer etwas Sicheres voraussagen lässt.

Ziehen wir für die Unterstützungen die Auslagen des Bundes in den verflossenen Monaten des laufenden Jahres in Betracht, so ergeben sich folgende Zahlen: Januar Fr. 3,862,003.27 Februar ,, 4,264,606. 69 März ,, 3,260,120. 99 April ,, 2,665,856. 54 Mai ,, 2,068,526.22 Juni annähernd . . ,, 1,422,000.-- Juli annähernd . . ,, 852,000. -- Der bevorstehende Winter wird uns zweifellos wieder eine Vermehrung der Arbeitslosen und damit -- im Vergleich zu den Sommermonaten -- eine Zunahme der Ausgaben bringen. Schätzungsweise bedarf es daher bei annähernd gleich bleibenden Verhältnissen für den Bund einer Summe von rund 20 bis 25 Millionen Franken zur Weiterführung des bisherigen Unterstützungssystems auf die Dauer eines Jahres, d. h. bis ungefähr Ende 1923. Da noch die Einzahlung von einigen Millionen Franken Kriegsgewinnsteuer in den Fonds für Arbeitslosenfürsorge, die bei den bisherigen Mitteilungen über dessen Stand nicht berücksichtigt wurde, zu erwarten ist, dürfte jedoch ein neuer Kredit von 15 bis 20 Millionen Franken zusammen mit diesem Rest des Fonds genügen, um diese Aufwendungen für die ordentlichen Unterstützungen und ausserdem Ausgaben für Unvorhergesehenes, allfällige Herbst- und Winterzulagen und andere besondere Leistungen zu bestreiten.

Wiederholt sei jedoch hervorgehoben, dass diese Angaben auf

108 blossen Vermutungen beruhen, da alles vom weitern Gang der Wirtschaftskrisis abhängt. Gestalten sich die Dinge so, wie sie oinseren Berechnungen zu Grunde liegen, dann wird voraussichtlich der vorgesehene Kredit ausreichen ; entwickeln sie sich günstiger, ist sogar möglich, dass diese Beträge nicht vollständig aufgebraucht werden. Verschlimmern sich dagegen die Verhältnisse, dann ist nicht ausgeschlossen, dass bei aller Spartendenz grössere .Aufwendungen nötig werden. Wir müssen uns darum heute -schon vorbehalten, im Fall der Notwendigkeit mit einem neuen JKreditbegehren an die eidgenössischen Räte zu gelangen.

Neben den Unterstützungen sind aber auch die Massnahmen zur Beschaffung von Arbeit fortzusetzen. Es ist zuzugeben, dass sie im allgemeinen bedeutend teurer zu stehen kommen als die xeine Unterstützung; allein sie haben den nicht hoch genug einzuschätzenden Vorteil, dass sie die Arbeitslosen vor den moralischen Gefahren des Nichtstuns bewahren. Es kann denn auch «lit Genugtuung festgestellt werden, dass die bisher getroffenen Massnahmen den Erfolg hatten, einem grossen Teil der gänzlich Arbeitslosen -- bis zur Hälfte -- Arbeit zu verschaffen.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat im April ·dieses Jahres die Kantonsregierungen angefragt, ob sie eine Fortsetzung der Massnahmen zur Bekämpfung' der Arbeitslosigkeit -durch Arbeitsbeschaffung befürworten. 'Die Antworten lauteten übereinstimmend bejahend. Da0 also " die Kantone gewillt sind, ihrerseits neue Lasten für diese* Z wecke zu übernehmen, so wird der Bund nicht zurückbleiben können.

Bei allen bisherigen Bundesbeschlüssen, welche die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Arbeitsbeschaffung im Auge .hatten, wurden die notwendigen Kredite grundsätzlich bewilligt und dem Bundesrat der Auftrag erteilt, die nötigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen und die Bedingungen festzusetzen, ·unter denen der Bund Beiträge gewährt. Dieses Verfahren hat .sich bewährt ; es hatte den Vorteil, dass man sich den wechselnden Situationen anpassen und die gemachten Erfahrungen verwerten Tjonnte. Wir halten es für zweckmässig, das Verfahren auch für die Zukunft beizubehalten und dem Bundesrat die Festsetzung der Einzelheiten zu überlassen.

Die zurzeit in Kraft bestehenden Ausführungsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeitsbeschaffung sind im
Bundesratsbeschluss vom 20. September 1921 betreffend Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit enthalten. Danach ist die Arbeitsbeschaffung ia erster Linie Sache der Kantone ; allerdings kann der Bund ;auch selber Arbeiten, die zur Behebung der Arbeitslosigkeit bei-

109

tragen, ausführen lassen. An die Bauarbeiten, insbesondere solche, ·welche zur Behebung der Arbeitslosigkeit ausgeführt werden, werden ausserordentliche Bundesbeiträge gewährt: an Wohnhaus-, Neu- und Umbauten bis zu 10 °/o, an andere Bauarbeiten (Gebäude, Strassen, Brücken, Reparaturen, Renovationen, ländliche Siedelungswerke, Bodenverbesserungen, Gewässerkorrektionen usw.) bis zu 20 °/o der Baukosten und für letztere zudem ein Zuschlag von 20 °/o der Gesamtlohnsumme der bei diesen Arbeiten beschäftigten Arbeitslosen. Diese Leistungen des Bundes sind von ·einer mindestens gleich hohen kantonalen Leistung abhängig, es sei denn, dass aussergewöhnliche Verhältnisse Ausnahmen rechtfertigen. Die kantonale Leistung kann ganz oder teilweise aus Beiträgen von Gemeinden oder Dritten bestehen. An die vom Bund ordentlicherweise subventionierten Arbeiten werden Zuschläge von 20 °/o der Gesamtlohnsumme der dabei beschäftigten Arbeitslosen ausgerichtet. Ausserdem können, wenn die volkswirtschaftiiche Bedeutung oder besondere Umstände es rechtfertigen, ausserordentliche Beiträge, die in der Regel 10 °/o der Gesamtbaukosten nicht übersteigen sollen, gewährt werden. Schliesslich kann der Bund an Bildungskurse für Arbeitslose und Massnahmen anderer Art, welche zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder der Beschäftigung von Arbeitslosen dienen, Beiträge geben.

Diese Grundsätze haben sich im allgemeinen bewährt, und -es liegt kein Grund vor, von ihnen wesentlich abzuweichen.

Immerhin werden einzelne Fragen noch geprüft. So ist namentlich von einigen Kantonen die Anregung gemacht worden, den iprivaten Wohnungsbau nicht mehr zu subventionieren, während .·andere mit allem Nachdruck am bisherigen System festhalten möchten. Mit Rücksicht darauf, dass an verschiedenen Orten die Wohnungsnot nicht vollständig behoben ist und dass der Hochbau vom wirtschaftlichen Standpunkt aus vielen andern Arbeiten vorzuziehen ist, wird es sich empfehlen, den Wohnungsbau von Bundes wegen von der Subventionierung nicht auszuschliessen : ·die Kantone haben es in der Hand, durch Verweigerung oder 'Einschränkung der kantonalen Subventionen die ihren Bedürfnissen entsprechende Lösung herbeizuführen. Ob die bisherigen Höchstansätze für die ausserordentlichen Beiträge beibehalten oder 'herabgesetzt werden sollen, ist eine Frage, die noch geprüft wird.
Nicht bewährt hat sich die Bestimmung, dass die kantonale Leistung durch Beiträge Dritter ersetzt werden könne. Die Drittleistung war oft nur fiktiv. Wir werden daher zur Vermeidung von Missbräuchen die Bestimmung aufheben oder ändern.

Wir haben bereits erwähnt, dass sich ein starker Drang «unter den Arbeitslosen fühlbar macht, Arbeitsgelegenheit im AusBundesblatt. 74. Jahrg. Bd. III.

9

110

land zu suchen. Sehr oft wird hierfür die Hilfe der Gemeinden, der Kantone und des Bundes nachgesucht. Wir sind der Auffassung, dass die rechtliche Grundlage geschaffen werden soll, damit der Bund auch nach dieser Richtung Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit treffen kann. Dabei handelt es sich keineswegs um die Abschiebung Arbeitsloser, sondern um die Organisation und Förderung von Arbeitsgelegenheiten, die sich zurzeit in der Schweiz nicht finden lassen.

Für alle diese der Arbeitsbeschaffung dienlichen Massnahmen sollte eine Summe im Höchstbetrage von 25 Millionen Franken genügen.

Die Bereitstellung der Kredite, von denen im vorstehenden die Rede war, reicht aber nicht aus, um die Aufgaben des Bundes bezüglich der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durchzuführen. Namentlich auf dem Gebiet der Arbeitsbeschaffung sollte noch ein Mehreres getan werden. So sehr Bauarbeiten geeignet sind, vielen Berufsarten Beschäftigung zuzuführen, genügen sie doch allein nicht, um in wirksamer Weise die Ar* beitslosigkeit zu vermindern, denn manchen notleidenden Industrien und Gewerben und mancher Landesgegend kann dadurch keine Arbeit zugewiesen werden. Ein gutes Mittel, um ihnen zu Hilfe zu kommen, ist jedoch die direkte Vergebung von Arbeiten durch den Staat. Ja, ein Teil dieser Arbeiten ist geradezu allein imstand, in gewissen Gebieten die notwendige Beschäftigung zu bringen. Allgemein ist es begrüsst worden, als der Bund letztes Jahr einen Kredit von 66 Millionen Franken bewilligte zur vorzeitigen Ausführung von Arbeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Bundesbeschluss vom 21. Oktober 1921). Die Auswirkung dieses Kredites hatte denn auch -- wie kurz schon erwähnt -- gute Wirkungen zur Folge, worüber wir später noch ausführlicher berichten werden. Es besteht nach den guten Erfahrungen kein Grund, dass heute solche Notstandsarbeiten, wenigstens in einem gewissen Umfang, nicht fortgesetzt werden, besonders da in vielen Kantonen, von Gemeinden, Verbänden und Privaten durch Erteilung von Arbeitsaufträgen grosse Opfer gebracht wurden, um auf produktivem Weg der Arbeitslosigkeit zu steuern. Als besonders geeignet zur Beschäftigung verschiedener Zweige des Erwerbslebens und von Landesgegenden, in denen die Arbeitslosigkeit auf andere Weise nicht vermindert werden kann, haben sich Arbeiten erwiesen, die zu
vergeben das Militärdepartement in der Lage ist. In Frage kommen folgende : Zunächst die Revision der Munition. Die während des Kriegs hergestellte Infanterie- und Artilleriemunition hat unter ungün-

Ili stigen Verhältnissen fabriziert werden müssen und muss einer eingehenden Revision unterworfen werden. Es handelt sich um eine grosse Arbeit, die nach dem bisherigen Plan auf eine lange Reihe von Jahren verteilt werden sollte. Sie lässt sich aber sehr gut beschleunigen, und es könnten im Verlauf von 2 Monaten vorläufig 200 bis 300 Mann eingestellt werden, die für mindestens li/a Jahre genügend Beschäftigung fänden. Besonders gut verwendbar für die in Betracht kommenden Verrichtungen wären Uhrenmacher und Metallarbeiter. Nicht ausgeschlossen ist es, das» die Zahl der zu beschäftigenden Leute vermehrt werden kann.

Dazu kommt, dass von den bei der Revision beanstandeten Bestandteilen ein grosser Teil der Privatindustrie zum Ersatz zugewiesen werden könnte. Ausser dieser Revision der Munition fällt in Betracht die Herstellung von Stahlhelmen. Gemäss Beschlussdes Bundesrates soll die ganze Armee, soweit das notwendig ist,.

mit Stahlhelmen ausgerüstet werden. Der grössere Teil dieser Helme ist bereits vorhanden, der Rest wäre in mehreren Jahresraten zu beschaffen. Es ist jedoch ganz gut möglich, diese Beschaffung zu beschleunigen. Der gleiche Fall liegt vor für die Anfertigung von Kapüten. Die Kosten für das Tuch würden aus ordentlichen Krediten bestritten, wobei zu bemerken ist, dass die bereits in den Händen des Militärdepartements liegende Wolle den Spinnereien und Webereien eine willkommene Beschäftigung bringen wird. Auf Konto des Notstandskredites würden somit nur die Herstellungskosten übernommen, die ausschliesslich aus Arbeitslöhnen bestehen. Schon letztes Jahr sind viele dieser Kapüte in den Gebieten der Uhrenindustrie (Neuenburg, Berner Jura, Solothurn, Schaffhausen) hergestellt worden. Das könnte auch diesmal, und zwar in vermehrtem Umfang geschehen und böte Arbeitsgelegenheit für unbeschäftigte Uhrenmacherinnen und Uhrenmacher. Eines der Gewerbe, das seit jeher stark auf die Bestellungen der Militärverwaltung angewiesen war und von dem gewisse Zweige sozusagen ausschliesslich sich den Militärarbeiten widmeten, ist das Sattlergewerbe. Da das Leder zudem einer der wenigen Stoffe ist, die im Lande selbst hergestellt werden können, sind auch andere Berufsgruppen, insbesondere die Gerberei, an derartigen Arbeiten stark interessiert. Wir schlagen auch hier vor, die sonst für spätere Jahre in
Aussicht genommenen Bestellungen (Lederzeug wie Gewehrriemen, Leibgurten und dergleichen, Tornister, Reitzeuge) schon jetzt aufzugeben.

Schliesslich besteht die Möglichkeit, eine ganze Anzahl von kleineren Anschaffungen zu machen, die eine Reihe von Spezialgeschäften betreffen würden. Es handelt sich dabei um verhält-

112

nismässig kleinere Lieferungen, die aber immerhin für den betreffenden Lieferanten von wesentlicher Bedeutung sind.

Die Ausführung dieser Notstandsarbeiten des Bundes, die in vielen notleidenden Zweigen von Industrie und Gewerbe sowie in mancher Landesgegend eine fühlbare Erleichterung bringen wird, bedingt einen Kostenaufwand von rund 10 Millionen Franken.

Über die Unterstützung der Uhrenindustrie wird eine besondere Vorlage eingebracht werden.

V.

Aus allen diesen Gründen unterbreiten wir Ihnen daher den Entwurf eines Bundesbeschlusses betreffend Gewährung neuer Kredite für die Arbeitslosenfürsorge, wonach im ganzen ein Kredit von 50 Millionen Franken eröffnet werden soll. Wir hoffen, damit bis Ende nächsten Jahres auszukommen, müssen aber nochmals daran erinnern, dass die Höhe der Aufwendungen abhängig ist vom weiteren Verlauf der Krisis, worüber nur Mutmassungen möglich sind. Die Verwendung des Kredites ist so vorgesehen, dass der Bundesrat ermächtigt würde, mit einem Betrag bis zu 25 Millionen Franken Arbeiten zu fördern, die zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unternommen und in der Regel auch von den Kantonen subventioniert werden, und mit einem ferneren Betrag bis zu 10 Millionen Franken Arbeiten ausführen zu lassen, die auf Rechnung des Bundes in die Wege geleitet werden.

Im weitern sollen aus diesem Kredit die Leistungen des Bundes für die Arbeitslosenunterstützungen gemäss den jeweils bestehenden Vorschriften bestritten werden. Wie bei den frühern Beschlüssen dieser Art, handelt es sich um einen dringlichen Beschluss, der nach Annahme durch die eidgenössischen Rate sofort in Kraft tritt.

Wir beantragen Ihnen die Annahme des Beschlussentwurfes.

B e r n , den I.September 1922.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Dr. Haab.

Der Bundeskanzler: Steiger.

Übersicht über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit. -- Aperçu du développement du chômage.

Zeitpunkt - Epoque 1920 1922

Landwirtsrhaft Bekleidungsgewerbe, Herstellung yon l Holzbearbeitung, eartaerei Lederindustrie Bauten und BauGlasbearbeitnng Agriculture. Horticulture M"^ Bernent j^^^ JjtEL Industries du bois et ** /"/·<"« "" "erre arbeitslos - chômeurs arbeitslos - chômeurs arbeitslos - chômeurs arbeitslos - chômeurs ganz - complets ^. ganz - complets | teu. ganz - complets | teiï^~ ganz - complets las'·TMl weise i» davon. weise insd"«n weise ins.

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Ende Juni -- Fin Juin Ende Dezember -- Firn Décembre . .

Ende März -- Fin Mars Ende Juni -- Fin Juin Ende September -- Fm Septembre . .

Ende Oktober -- Pi» Octobre....

Ende November -- Fi» Novembre . .

Ende Dezember -- Fin Décembre . .

Ende Januar -- Fi» Janvier . . . .

Ende Februar -- Fi» Février . . . .

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Beilage 3. -- Annexe 3.

l Graphisches Gewerbe. HetiU-, Hasehinen- und Uhrenindnstrie,l l n,,*,,ii,,a,,,,t,io o«,,,* Papierindustrie ' elektroteehnisehe Industrie Bijouterie Handel ÄÄsgeVerb^ Ungelerntes Personal Arts graphique*.

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Insgesamt -- Schweiz En tout - Suisse arbeitslos1) - chômeurs1) fäi. ganz - complets te;i_ "jïïf'JJ'U'1 davon weise ròta"'

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1920 76 -- -- 139 72 -- 247 -- -- 132 1 -- 207 132 -- 19 3 -- 3 5 3 7 -- 172 77 736 485 82 -- 131 3 -- 505 18 -- 3,004 404 756 3,760 1920 464 34 -- 540 108 5,060 2,005 380 10 573 116 -- 4,199 2,845 122,317 303 80 158 1,713 477 1,779 1,262 872 13,312 1026 143 -- 1115 38 I -- 3,320 845 -- 17,623 6,045 147,636 65,259 1921 609 186 5 1066 566 12,824 3,408 1334 186 1278 496 559 10,917 7,387 36,066 537 261 1643 4,827 2348 15,213 7,120 5,467 16,649 1647 540 -- 759 173 -- 7,934 3376 -- 43,282 ' 22,830 88,689 131,971 1921 597 145 -- 1828 1034 5,391 4,079 1397 178 1156 503 392 9,198 6,086 31,916 751 420 1763 6,666 3591 18,08715,665 11,022 15,053 2117 886 -- 218 -- -- 8,083 2488 144 54,039s) 28,988 76,116 130,1552) 1921 1201 325 36 1483 779 3,365 6,999 2896 402 1633 780 329 7,840 5,377 25,370 1089 467 1761 8,624 4950 20,312 20,823 13,620 12,826 2451 1117 -- 211 -- -- 10,116 3640 282 66,6462) 35,659 69,421 136.0672) 1921 1535 389 3 1612 799 3,002 9,190 3160 829 1983 920 270 6,539 4,512 21,089 1125 415 957 9,148 5241 18,079 20,525 13,802 10,400 2656 1257 -- 269 -- -- 14,959 7161 255 74,2382) 39,072 59,835 134.0732) 1921 4145 665 15 1881 998 2,682 11,703 4429 854 2255 1073 298 5,622 3,684 17,144 1192 486 807 10,210 5796 18,635 19,422 13,098 8,809 2848 1466 -- 650 -- -- 14,786 6722 292 80,692 =) 40,787 56,869 137,56l2) 1921 2958 1036 117 2179 1222 2,489 14,820 6685 714 2759 1457 434 6,409 4,165 16,268 1047 682 1095 11,809 6940 18,307 20,403 13,938 7,384 3108 1609 75 1008 315 -- 15,549 6756 344 88,9672) 47,367 53,970 142,937") 1922 3638 1374 -- 2262 1375 1,27918,339 8320 585 3107 1740 436 6,557 4,673 14,957 1151 681 1514 12,814 7805 17,18220,106 14,046 6,593 3506 1817 26 1166 404 -- 15,579 7716 216 97,09l2) 53,772 49,181 146.2722) 1922 3905 1593 43 2054 1309 718 18,181 8368 768 3233 1869 436 7,147 5,179 15,983 1086 696 1097 12,952 8017 15,835 19,447 14,578 5,132 3653 1925 -- 1135 363 -- 17,504 8180 380 99,5412) 56,057 46,761 146,302") 1922 3364 1076 32 1710 1077 527 13,833 5223 649 2805 1476 436 6,250 4,478 13,005 962 502 1203 12,146 6999 13,231 17,888 12,754 5,040 3500 1938 -- 1210 357 -- 16,450 6277 560 89,0992) 45,504 40,315 129,4142) 1922 2254 604 84 1463 866 387 11,322 3581 395 2610 1356 292 6,216 4,296 11,808 965 550 1037 11,055 6476 12,480 15,860 11,594 5,093 3482 1856 -- 951 59 -- 16,378 5917 524 80,7992)
40,871 39,249 120,048") 1922 1668 200 39 1086 552 136 9,202 1833 352 2123 836 264 5,809 3,934 11,816 762 372 475 9,958 5163 12,23414,833 9,959 4,235 3269 1602 -- 588 67 -- 13,535 3995 558 71,1002) 31,757 34,292 105.3922) 1922 1090 18 30 972 506 101 9,789 1352 370 1616 612 129 4,895 3,044 10,142 730 299 349 8,825 4028 11,44111,016 7,084 2,845 3030 1497 -- 434 4 -- 10,926 3083 570 59,456z) 23,242 30,629 90,0852)

') In diesen Zahlen sind die in den nicht genannten Berufsgruppen angemeldeten arbeitslosen Personen Inbegriffen.

· ^ ^ide£ Ziffern Ton Ende APril 1921 hinweg B"»* auch die bei Notstandsarbeiten beschäftigten Arbeitslosen als gänzlich Arbeitslose mitgezählt worden.

Alle Kantone zusammen haben gemeldet: Ende Juni 1921 8,863 Notstandsarbeiter.

,, September 13,106 - Oktober 14>526 ,, WOTember 19,065 ,, Dezember 18,803 ,, Januar 1922 19,662 ,, Februar 22,679 » März 23,878 « fP"1 24,560 » Miu 23,455 » Juni 22,356 ") ') Drei Kantone haben die Gesamtzahl ihrer Notstandsarbeiter nicht gemeldet, so dass das ausgewiesene Gesamttotal diese Kantone nicht umfasst.

') Ces chiffres comprennent aussi les personnes annoncées comme sans travail appartenant aux groupes professionnels non mentionnés sur^ce tableau.

») A partir de fin avril 1921 les chiffres, indiquant le nombre des cos de chômage complet, comprennent aussi les chômeurs occupés à des travaux dits de damage.

ie Mal des personnes occupées aux travaux de chôimge se monte, pour l'ensemble des cantons, à la fin Juin 1921 8,863 Septembre 13,106 -, Oc o6re 14>526 Novembre 19,065 Décembre 1S,803 Janvier 1922 19,662 Février 22,679 Mars 23,878 Avril 24,550 Mai 23,455 3 J,,i,, 22,35« ) ·) Dans et total manquent lei nombres totaux dis chômeurs occuptl A des travaux de chômage de troit cantons, qui n'ont pat enooyl de rapport.

Stand der Arbeitslosigkeit in den einzelnen Kantonen am 30. Juni 1922.

Etat du chômage dans les différents cantons au 30 juin 1922.

Teilweise Arbeitslose Gesamtzahl der Betrollenen

Gänzlich Arbeitslose Chômeurs complets Kantone Cantons

Bern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug ÏYibourg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Bh.. . .

St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Ticino Vaud Valais Neuchâtel Genève Eidgenössisches Arbeitsamt . .

Gesamttotal am 30. Juni 1922 Total général au 30 juin J

männlich ') hommes ')

weiblich ') femmes *)

Zahl ') nombre ')

6,363 7,916 997 269 143

204 1,701 87 2 105

6,567 9,617 1,084 271 248

48 588 61 773 1,975 3,250 474 799 1,096 113 6,371 747 1,567 1,522 791 997 2,022 5,830 3,361 1,334

1 261 5 19 211 651 53 13 274 13 839 1 214 35 946 789 18 2,608 661 338

49 849 66 792 2,186 3,901 527 812 1,370 126 7,210 748 1,781 1,557 1,737 1,786 2,040 8,438 4,022 1,672

49,407

10,049

59,456

% 2 ) 1,21 1,42

O.ei 1,13 0,41

0,35 2,5, 0,20 0,55 1,67

2,,, 0,63 1,6!

2,47 0,87 2,43 0,62 0,74 1,1t 1,14 0,5* 1,59 6,40 2,35

männlich hommes

weiblich femmes

1,833 3,520 160 14 10

150 1,154 49

2 134 15 59 1,118 1,489 21 497 649 65 3,011 24 608 553 117 394 29 3,144 725 4

1 118

18,195

) In diesen Ziffern sind auc k die bei Notstandsarbeiten beschäftigten Arbeitslosen als gänzlich Arbeitslose mitgezählt worden; alle Kantone zusammen, mit Ausnahme von Obwalden, Graubünden UDC Teesin, haben 22,356 Notstandsarbeiter gemeldet. Diese drei Kantone haben die Za hl ihrer Notstandsarbeiter nicht angegeben.

*) der Wohnbevölkerung.

Rang in bezug auf

Total général du Bang pw rapport Chômeurs partiels personnel atteint au Gesamtzahl

davon unterstutzt dont secourus

Total

Beilage 2.

Annexe 2.

29

177 306 12 139 9 667 1 177 260 130 3 1,465 200

5,047

Total

1,983 4,674 209 14 39 3 252 15 59 1,295 1,795 21 509 788 74 3,678 25 785 553 377 524 32 4,609 925 4

23,248

Zahl nombre

8,700 4,087 296 261

604 757 33 1,536 2,423 932 362 2,041 140 2,442 135 2,357 800

% a )

1,42 0,60 0,16

0,43

1,78 2,39 0,02 1,17 1,7» 1,12 0,71 3,68 0,06

0,82 0,ii 0,,,8 0,59

1,228

0,38

1,445

1,10

30,629

Zahl nombre

15,267 13,704 1,380 271 509 49 1,458 823 825 3,772 6,324 1,459 1,174 3,411 266 9,652 883 4,138 2,357 1,737 3,014 2,040 9,883 4,022 1,672

°/o

·)

2,63 2,02 0,77 1,13 0,8.

0,35 4,2» 2,59 0,57 2,84 A.

*>49 1,75

3,»i 6,15 1,83 3,25 0,73 1,72 1,73 1.11 0,94 1,59 7,50 2,35

gänzliche der Betroffenen Arbeitslosigkeit total général chômage du personnel complet atteint 11 10 19 14 22

7 11 21 18 20

23 3 24 21 7 2 17 8 4 16 5 18 16 12 13 20 9 1 6

24 4 8 23 6 3 13 10 2 12 5 22 15 14 17 19 16 1 9

90,085

') Ces chiffres comprennent aussi les chômeurs occupés aux travaux de chômage; tous les cantons ensemble/ à l'exception d'Obwald, Grisons et Tessin, ont annoncés 22,356 chômeurs occupés à ces travaux. Les trois cantons mentionnés n'ont pas indiqué le nombre de leurs chômeurs occupés aux travaux de chômage.

2 ) de la population résidente.

Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützungen bis Ende März 1922. -- Dépenses pour l'assistance des chômeurs jusqu'à fin mars 1922.

1918 Ms Ende 1920 Kantone Cantons Total

Anteile der Kantone Parts des cantons

Bundesanteile Parts de la Confédération

Uri

Glarus Zue

Basel-Stadt Appenzell I.-Bh Appenzell A-Bh St. Gallen Thurgau Vaud Valais .

Neuchâtel Genève Total

Anteile der Betriebe Parts des entreprises

Total

BundeBanteile .Parts * la Confédération

Anteile der Kantone Port« des cantons

Anteile der Betriebe Ports des entreprises

Total

Bundesanteile Ports de la Confédération

Anteile der Betriebe Parts des entreprises

Total

Bundesanteile Ports de U Confédération

Harz 1922 Mars 1923 Anteile der Betriebe Parts des entreprises

Anteile der Kantone Parts des cantons

Bundesanteile Parts de la Confédération

Total

471,817. 14 122,605. 44 1,052,808. 37 471,666. 38 58,054. 33 1,591,547.53 773,097. 98 773,090. 85 9,122. 83 152,547. 72 72,506. 47 72,096. 88 1,743.75 3,529. 50 1,743. 75 15,056. 44 5,958. 14 82,146. 45 15,006. 93 256. 54 3,857. 85 1,848.67 1,848.72 145. 12 3,279. 30 6,710. 45 3,279. 30 11,065. 20 96,751.82 41,994. 30 41,992.25 2.774. 93 14,373. 60 29,868. 03 14,373. 61 804. 22 5,931.81 1,995. 96 1,995. 88 45,955. 87 217,572. 11 486,670. 56 217,570. 74 29,033. 30 73,210. 95 27,824. 25 27,823. 75 25,774. 96 530,136. 68 257,894. 50 261,074. 19 3,978. 45 135,075. 84 65,223. 41 65,223. 99 194, 57 9,414. 45 19,178. 14 9,414. 46 6,778. 90 120,509. 88 56,905. 95 56,906. 90 64,678. 01 1,030,869. 47 483,125. 57 483,123. 30 43.40 90,750. 40 45,183. 02 45,183. 01 37,408. 06 301,357. 75 124,799. 18 125,405. 59 17,012. 18 174,367. 64 76,905. 04 79,919. 58 9,851. 84 113,744. 06 41,025. 08 41,025. 16 809,752. 20 137,016. 53 137,565. 39 28,131.52 4,720. 45 48,212. 20 21,853. 80 21,854. 10 159,644. 04 2,522,651.10 1,161,063.74 1,161,133. 58 18,398. 80 93,312. 25 35,256. 95 85,256.--

109,324. 85 642,258.79 45,358. 70 1,427,872.43 7,944. 37 115,820. 25 42.-- 3,349. 75 2,083. 08 21,374. 35 160. 46 3,158. 35 151. 85 2,102. 39 12,765. 27 97,102. 19 1,120. 82 20,886. 14 1,939. 97 30,918. 10 51,527. 71 347,900. 42 17,562. 95 58,235. 29 31,167. 99 402,538. 60 4,628. 44 138,749. 94 349. 23 10,292. 61 6,697. 03 116,865. 07 64,620. 60 924,390. 45 384. 37 66,082. 32 51,152.98 323,355. 08 17,543. 02 125,079. -- 31,693. 82 177,958. 20 35,170. 28 198,401. 20 4,504. 30 17,752. 05 200,453. 78 1,314,979. 13 22,799. 30 187,622. 65

17,784,346. 71 7,034,467. 80 7,034,467. 80 3,715,411. 11 58,875,839. 74 24,227,018. 20 24,432,143. 08 10,216,678.46 8,146,295. 13 3,734,102. 74 3,749,801.29

662,391. 10 9,045,498. 65 4,158,158. 84 4,166,192. 64

721,147. 17 6,774,544. 75

1

730,316. 56 565,573. 65 4,032. 65 1,785. 65 25,628. 38 644.59 1,520.40 61,627. 25 14,375. 50 4,872. 32 88,295. 88 450,022. 86 248,818. 44 37,118. 11 5,737. 17 206,428. 66 629,269. 30 8,126. 77 127,625. 81 167,954. 19 52,352. 39 3,183. 98 3,698. 20 239,155. 83 37,246. 57

6,132,737. 59 2,436,020. 64 2,435,868. 28 12,332,604. 01 5,352,176. 79 5,353,299. 85 380,502. 23 850,334. 10 380,443. 22 19,430. 76 8,218. -- 8,256. 57 199,021. 44 77,504. 29 77,510. 41 25,554. 75 10,953. 54 10,953. 32 2,838. 66 1,382. 81 1,382. 79 356,329. 67 920,472. 38 356,298. 15 46,902. 04 106,647. 57 46,902. 03 55,898. 05 115,643. 15 52,139. 92 4,534,154. 15 1,728,081. 42 1,729,226. 08 298,210. 08 298,182. 34 845,036. 59 4,181,288. 65 1,757,670.49 1,832,044. 42 351,834. 31 845,450. 40 351,730. 48 54,214. 83 54,225. 04 114,428. 94 825,503. 70 1,906,364. 04 825,428. 32 10,381,946. 65 4,521,445. 30 4,521,367. 75 100,853. 30 100,852. 98 209,000. 47 698,728. 21 1,931,053. 23 . 698,280. 57 647,474. 96 584,538. 72 1,566,572. 22 190,389. 48 190,379. 60 474,777. 96 765,750. 38 767,469. 05 1,935,199. 98 85,314. 25 85,250. 87 217,384. 95 6,988,454. 10 2,816,493. 91 2,816,493. 90 786,115. 60 726,668. 39 2,039,443. --

731,797. 41 1,260,848. 67 1,627,127. 37 1,801,908. 07 158,913. 26 89,388. 65 2,190. -- 2,956. 19 63,815. 84 44,006. 74 5,545.50 8,647. 89 5,427. 30 73.06 207,844. 56 97,466. 10 12.843. 50 28,185. 42 58,376. 95 7,605. 18 1,076,846. 65 869,119. 80 248,644. 17 124,319. 51 514,378. 01 591,573. 74 29,365. 60 141,885. 61 14,339. 03 5,989. 07 119,871. 31 255,432. 02 991,144. 85 1,339,133. 60 7,294. 19 . 80,410.39 197,854. 46 534,044. 45 175,015. 09 334,558. 54 94,008. 93 63,523. 62 401,980. 55 216,801. 40 54,545. -- 46,819. 83 1,355,466. 29 2,147,916. 86 94,064. 85 526,659. 01

304,590. 44 872,168. 40 74,894. 95 1,095.-- 28,928. 80 2,644. 39 2,641. 07 43,142. 46 12,705. 19 28,551. 57 161,580. 14 47,392. 96 238,632. 84 12,693. 17 7,072. 21 56,557. 54 463,232. 59 40,183. 57 80,035. 79 77,440. 94 26,835. 95 94,200. 74 24,912. 25 994,136. 18 37,833. 60

Anteile der Kantone Ports des cantons

Februar 1922 février 1922

304,601. 53 871,685. 34 74,895. 48 1,095.-- 28,928. 90 2,644. 57 2,641.11 43,258. 44 12,705. 30 29,021. 16 161,583. 79 47,893. 25 249,970. 21 12,693. 98 7,072. 25 56,534. 87 463,234. 25 40,183.42 80,410. 61 80,561. 97 26,835. 83 94,469. 14 24,912. 30 994,136. 64 87,831. 95

3,265,094. 90 1,267,389. 17 1,267,389. 17 816,335. 43 2,198,244. SI 816,335. 43 32,011. 29 68,055. 23 32,011. 29 2,413. 92 2,413. 92 6,613. 49 33,743. 17 33,743. 17 93,114. 72 3,196.98 3,196. 98 7,038. 55 5,326. 14 5,326. 14 12,172. 68 100,438. 87 100,438. 87 262,504. 99 14,375. 50 14,375. 50 43,126. 50 67,460. 72 67,460. 72 139,793. 76 111,809. 13 111,809. 13 311,914. 14 458,228. 30 1,366,479. 46 458,228. 80 869,169. 02 869,169. 02 1,987,136. 48 54,584. 99 54,584. 99 146,288. 09 52,625. 99 52,625. 99 110,989. 15 552,326. 76 552,326. 76 1,311,082. 18 4,186,467. 84 1,778,599. 27 1,778,599. 27 19,081. 06 19,081. 06 46,288. 89 140,691. 34 140,691. 34 409,008. 49 214,698. 59 214,698. 59 597,351. 37 71,017. 39 71,017. 39 194,387. 17 13,139. 67 13,139. 67 29,463. 32 12,237. 84 4,269. 82 4,269. 82 280,740. 74 280,740. 74 800,637. 31 70,794. 54 70,794. 54 178,835. 65

Zurich Bern

Januar 1922 Janvier 1922

Im Jahre 1921 En 1921

1918 à fin 192O

Beilage 1. -- Annexe 1.

i

271,189. 86 692,124. 64 55,527. 87 . 1,660. 90 10,036. 66 1,523. 16 1,051.19 44,230. 02 10,045. 90 14,256. 70 153,871.62 24,302. 23 187,878. 17 66,286. 13 4,963. 58 58,767.43 428,918. 27 33,012. 17 136,607. 21 54,099. 76 64,533. 45 88,278. 94 7,565. 20 640,303. 67 78,754. 35

Totalausgaben bis Ende März 1922 Dépenses totales jusqu'à fin mars 1922

Anteile der Kantone Ports des cantons

Anteile der Betriebe Parts des entreprises

271,140. 0 692,180. 4 55;586. 3 1,660. 8 10,036. 64 1,523. 1 1,051.20 44,230. 04 10,045.98 15,319. 50 153,872.01 24,518. 65 190,008. 55 66,302.-- 4,963. 56 53,781.03 428,909. 68 33,012. 15 136,604. 86 55,934. 70 64,533. 42 88,661. 68 7,565. 30 640,310. 95 78,754. 30

3,124,739. 08 3,130,457.01

1 .

1

Total

99,978. 9 11,824,697. 06 43,617. 3 19,352,176. 55 4,706. 0 1,345,670. 56 28.-- 35,113. 50 1,301. 0 409,472. 80 112.0 45,155. -- 29,251.48 8,642. 13 1,474,297. 48 794.2 228,713. 66 1,341.90 350,663. 77 40,156. 79 6,049,759. 07 9,414. 41 2,467,281. 80 24,651. 88 7,635,498. 42 6,161.81 1,294,929. 87 365. 47 269,227. 87 8,816. 61 3,574,192. 48 66,562. 50 17,514,819. 26 58.-- 492,532. 47 50,143. 01 3,162,629. 01 15,044. 54 2,638,385. 32 48,891. 33 1,024,391.01 21,460. 58 2,689,618. 10 2,621. 55 850,132, 04 34,364. 51 13,774,638. 50 30,114.-- 2,593,277. 90

Buudesanteile Ports de la Confédération 4,750,806. 4 8,505,896. 1 614,974. 2 15,131. 5 165,219. 85 20,166. 74 13,680. 51 586,103. 80 98,402. 23 164,404. 87 2,872,913. 05 855,930. 08 3,311,245. 02 550,518. 18 128,301. 27 1,544,986.-- 7,675,321.-- 238,312. 80 1,180,414.09 1,007,683.05 393,791. 47 1,098,386. 26 143,851.94 5,892,738. 24 949,307. 83

Anteile der Kantone Ports des cantons

Anteile der Betriebe Ports des entreprises

4,750,816. 14 2,323,074. 43 8,506,549. 01 2,339,731. 43 615,501.82 115,194. 53 15,170. 09 4,811.84 165,275. 56 78,977. 39 20,166. 77 4,821. 49 13,680. 54 1,890. 43 586,249. 27 301,944. 41 98,402. 42 31,909. 01 169,695. 31 16,563. 59 2,374,063. 12 1,302,782. 90 856,674. 03 754,677. 69 3,402,266. 39 921,987. 01 550,639. 27 193,772. 42 128,291.09 12,635. 51 1,545,053. 26 484,153. 22 7,675,234. 25 2,164,264. 01 238,312. 94 15,906. 73 1,181,840. 61 800,374. 31 1,078,589.80; 552,112. 47 393,801. 23 236,798. 31 1,101,304. 93 489,926. 91 143,915. 77 62,364. 33 5,892,815. 81 1,989,084. 45 1,008,752. 39 635,217. 68

519,348. 66 00,626,524. 98 42,278,486. 66 42,513,061.82 15,834,976. 50

113 (Entwurf.)

Bundeslbeschluss betreffend

Gewährung neuer Kredite für die Arbeitslosenfürsorge.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 1. September 1922, beschliesst: Art. 1. Dem Bundesrat wird zum Zwecke der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ein Kredit von 50 Millionen Franken eröffnet.

Art. 2. Der Bundesrat ist ermächtigt, aus diesem Kredit 35 Millionen Franken wie folgt zu verwenden: a. Einen Betrag bis zu 25 Millionen Franken zur Förderung von Arbeiten, die zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unternommen und in der Regel auch von den Kantonen subventioniert werden.

Aus diesem Betrag können ebenfalls Beiträge gewährt werden, um die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im Ausland zu erleichtern.

6. Einen Betrag bis zu 10 Millionen Franken für Arbeiten, die auf Rechnung des Bundes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unternommen werden.

Art. 3. Im weitern sind aus diesem Kredit die Leistungen des Bundes für die Arbeitslosenunterstützungen gemäss den jeweils bestehenden Vorschriften zu bestreiten.

Art. 4. Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. Er erlässt zu Art. 2 die nötigen Ausführungsbestimmungen und setzt die Bedingungen fest, unter denen die Bundesbeiträge gewährt werden.

Art. 5. Dieser Beschluss wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Gewährung neuer Kredite für die Arbeitslosenfürsorge. (Vom 1. September 1922.)

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Jahr

1922

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

1627

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.09.1922

Date Data Seite

93-113

Page Pagina Ref. No

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