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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 13. Mai 1922.)

Laut Mitteilung der peruanischen Gesandtschaft ist das peruanische Generalkonsulat in Luzern aufgehoben und der Kanton Luzern dem peruanischen Generalkonsulat in Genf zugeteilt worden.

Laut seiner Mitteilung ist das Generalkonsulat von Mexiko in Bern aufgehoben und in ein Honorarkonsulat umgewandelt worden.

Herr Luis Robalino Davila, Generalkonsul von Ecuador in Genf teilt mit, dass er von seiner Regierung an einen anderen Posten abberufen und die Leitung des genannten Generalkonsulates Herrn Camille M o r e l übertragen worden ist.

(Vom 16. Mai 1922.)

Der vom Regierungsrat des Kantons Solothurn beschlossenen Einreihung der auf dem Born bei Ölten-Aarburg gelegenen Waldungen unter die Schutzwaldungen wird die Genehmigung erteilt.

Der ,,Allgemeinen Versicherungsaktion-Gesellschaft in Bern" wird die Bewilligung zum Betriebe der Rückversicherung in allen Versicherungszweigen, des direkten Geschäftes in der Unfall-, Haftpflicht-, Einbruchdiebstahl-, Wasserleitungsschäden-, Glas-, Feuer- und Transportversicherung erteilt.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton B e r n : a. an die zu Fr. 30,200 veranschlagten Kosten für Entwässerung und Verbauung im ,,Tiefengraben1*, Gemeinde Wattenwil, 50--70 %, im Maximum Fr. 17,100 ; b. an die zu Fr. 90,000 veranschlagten Kosten der Lawinenverbauung und Aufforstung im ,,Obergwandwald", Gemeinde Brienz, 50--70 %, im Maximum Fr. 60,480 ; c. an die zu Fr. 32,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Güterweges im ,,Steinengraben" Gemeinde Bowil, 25 °/o, im Maximum Fr. 8000 ;

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2. dem Kanton L u z e r n an die zu Fr. 225,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des Krienbaches bei Kriens 25 °/o, im Maximum Fr. 56,250 ; 3. dem Kanton Unterwaiden ob dem Wald an die zu Fr. 110,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges ,,Grund-Zälgwald", Gemeinde Alpnach, 20 %, im Maximum Fr. 22,000 ; 4. dem Kanton Solothurn an die zu Fr. 190,000 voran« schlagten Kosten des .Alp- und Waldweges ,,Brüggli", Gemeinde Selzach, 20 %, im Maximum Fr. 38,000 ; 5. dem Kanton Wall i s an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten für Verhauung und Aufforstung auf der Faldumalp 50--60 %, im Maximum Fr. 61,320.

Der zwischen der New York, Lebensversicherungs-Gesellschaft in New York, und der Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Basel am 7. Juli 1921 abgeschlossene Abtretungsvertrag wird genehmigt (Art. 18 des Bundesgesetzes über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften vom 4. Februar 1919). Damit gehen sämtliche schweizerische Versicherungsverträge der ,,New York" mit Rechten und Pflichten auf die Basler Lebensversicherungs-Gesellschaft über.

Die von der ,,New York" zurzeit bei der Schweizerischen Nationalbank in Bern hinterlegten Kautionswerte gehen auf die Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft über. Diese Kautionswerte bleiben jedoch als öffentlich-rechtliches Pfand zugunsten der schweizerischen Versicherten der übertragenden Gesellschaft vorbehalten und sind von der übernehmenden Gesellschaft getrennt von ihrem Vermögen zu verwalten.

(Vom 19. Mai 1922.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Z ü r i c h an die zu Fr. 57,500 veranschlagten Kosten für die Erstellung eines Flurweges ,,SchwandelbachNiederau-Allenwila, Gemeinde Bauma, 25 °/o, im Maximum Fr. 14,375;

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2. dem Kanton B e r n : a. an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten für Lawinenund Steinschlagverbauung und Aufforstung Gandlauenen und Kapfbach, Gemeinde St. Stephan, 50--70 °/o, im Maximum Fr. 68,640 ; b. an die zu Fr. 116,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Güterweges von Schönried nach der Bäuert Gruben, Gemeinde Saanen, 25 °/o, im Maximum Fr. 29,000 ; 3. dem Kanton Wallis an die zu Fr. 220,000 veranschlagten Kosten für eine Bewässerungsanlage in der Gemeinde Chamoson 25 %, im Maximum Fr. 55,000.

"Wahlen.

(Vom 16. Mai 1922.)

Militärdepartement.

Abteilung für Landestopographie.

Zeichner III. Klasse: Kägi, G., von Winterthur, Zeichner des Amtes für Wasserwirtschaft in Bern.

(Vom 19. Mai 1922.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrolleur am Hauptzollamt in Lausanne-Entrepôt: Dessibourg, César, von St. Aubin (Freiburg), Einnehmer am Hauptzollamt Bouveret.

Revisionsgehilfe bei der Zollkreisdirektion in Lausanne : Campiche, Ernst, von Ste. Croix, Gehilfe I. Klasse bei der genannten Direktion.

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