714 # S T #

Ans den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 11. November 1922.)

Dem zum Konsul von Nicaragua in Genf ernannten Herrn A. Sottile wird das Exequatur erteilt.

(Vom 14. November 1922.)

Dem Kanton L u z e r n wird an die zu Fr. 320,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion der Winon in den Gemeinden Neudorf und Münster ein Bundesbeitrag von 30 %, im Maximum Fr. 96,000, zugesichert.

Herrn Oberst Theodor Zwick y wird die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle als Kreisinstruktor der 3. Division unter Verdankung der geleisteten Dienste auf 1. April 1923 erteilt.

An Stelle des zum schweizerischen Gesandten in Berlin gewählten Herrn Dr. Rüfenacht wird als Mitglied des Verwaltungsrates der eidg. Versicherungskasse gewählt: Herr Dr. Giorgio, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung, in Bern.

Mit Bundesratsbeschluss vom 13. April und 14. Oktober 1922 wurde der A.-6. ,,Motor" durch Erweiterung der Bewilligung Nr. 21 gestattet, bis zum 15. November 1922 max. 22,000 Kilowatt elektrischer Energie nach Frankreich auszuführen. (Vgl.

Veröffentlichung dieser provisorischen Bewilligungen : Bundesblatt Nr. 19 vom 10. Mai und Nr. 42 vom 18. Oktober 1922, sowie Schweiz. Handelsamtsblatt Nr. 108 vom 1.0. Mai und Nr. 245 vom 19. Oktober 1922.) Da die Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie noch nicht in der Lage war, zum Gesuche der A.-G.

,,Motor" um definitive Erweiterung der Bewilligung Nr. 21 endgültig Stellung zu nehmen (vgl. Aussehreibung des Gesuches.

Bundesblatt Nr. 19 vom 10. Mai und Nr. 20 vom 17. Mai 1922, sowie Schweiz. Handelsamtsblatt Nr. 108 vom 10. Mai und Nr. 112 vom 15. Mai 1922), und da anderseits die Gesellschaft den Nachweis erbracht hat, dass ihr die nötigen Energiemengen und Leistungen zur Verfügung stehen, wurde die A.-G. ,,Motor" ermächtigt, bis zur Erledigung des genannten Gesuches auch nach dem 15. November 1922 max. 22,000 Kilowatt nach Frankreich auszuführen.

Die an die provisorische Bewilligung P 7 geknüpften Bedingungen gelten sinngemäss auch nach dem 15. November 1922. Insbesondere ist bei Eintritt ungünstiger Wasserverhältnisse oder bei Auftreten von Bedarf im Inlande die Ausfuhr ohne weiteres entsprechend einzuschränken.

715 Wahlen.

(Vom 14. November 1922.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Zentralpolizeibureau.

Kanzlist I. Klasse: Landolt, Fritz, von Neuenstadt (Bern), Postkommis in Bern.

Finanzdepartement.

Vorsteher der Abteilung für Münzfabrikation bei der eidg. Münzstätte: Hottinger, Hans, von Oftringen, gegenwärtig erster Mechaniker der Münzstätte.

Erster Mechaniker bei der eidg. Münzstätte : Siegrist, Emil, von Meisterschwanden, Mechaniker der eidg. Münzstätte.

Zollverwaltung.

Kontrolleur am Hauptzollamt Genf-Eaux-Vives : Ducret, Gustav, von Ecublens, Gehilfe I. Klasse am genannten Hauptzollamt.

Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Genf-Bahnhof Frachtgut : Convers, Charles, von Lussy sur Morges, Gehilfe I. Klasse am Zollamt Genf-Bahnhof Eilgut.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Quittung für eine anonyme Geldsendung.

Das Hauptzollamt Schaffhausen-Bahnhof hat am 25. Oktober abhin von einem anonymen Absender als Deckung für ein umgangenes Zollbetreffnis den Betrag von Fr. 20 erhalten.

Für diesen Betrag, der vorschriftsgemäss verrechnet worden ist, wird hiermit Quittung erteilt.

B e r n , den 2. November 1922.

Eidg. Oberzolldirektion : Gassmann. .

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1922

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.11.1922

Date Data Seite

714-715

Page Pagina Ref. No

10 028 530

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.