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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 19. Juni 1922.)

Mit Beschluss vom 29. Mai 1922 hat der Bundesrat der Schweizerischen Kraftübertragung A.-G. provisorisch gestattet, während der Monate Juni, Juli, August und September unter bestimmten Voraussetzungen 6000 kW Sommerenergie nach Waldshut auszuführen. Eine der Bedingungen lautete, dass die Lonza in den Monaten Juni, Juli und August von andern Firmen als der Lonza aus der Schweiz je 1000 t Karbid zu vorgeschriebenem Minimalpreise zu beziehen habe (vgl. Bundesblatt Nr. 22 vom 31. Mai 1922}.

Die Schweizerische Kraftübertragung stellte nun das Gesuch, der Bundesrat möchte sie von der genannten Bedingung entbinden, da sie sonst von der Bewilligung keinen Gebrauch machen könne.

Der Bundesrat hat sich vorläufig damit einverstanden erklärt, die provisorische Bewilligung bis zum 20. Juli 1922 zu verlängern, ohne die genannte Kompensation zu verlangen. Im übrigen wird der Bundesrat zum Wiedererwägungsgesuch der Schweizerischen Kraftübertragung A.-G. später endgültig Stellung nehmen.

(Vom 20. Juni 1922.)

Den Vollziehungserlassen des Kantons Graubünden zum eidgenössischen Tierseuchengesetz vom 13. Juni 1917 (kantonale Ausführungsbestimmungen, sowie Gesetz betreffend die Bildung eines Tierseuchenfonds) wird unter einem Vorbehalt die Genehmigung erteilt.

Dem zum Vizekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in St. Gallen ernannten Herrn Marc Tiffany Greene wird das Exequatur erteilt.

Dem zum schweizerischen Honorarkonsul in Triest ernannten Herrn Paul Busch, von Davos, ist von der italienischen Regierung das Exequatur erteilt worden.

(Vom 23. Juni 1922.)

Herr Blinishti in Genf wird in seiner Eigenschaft als Generalkonsul von Albanien in der Schweiz anerkannt.

724

An Stelle des nach Ablauf der Amtsdauer nicht wieder wählbaren Herrn Carlo Albisetti, eidg. Forstinspektor, wird als Mitglied der Aufsichtskommission der eidg. Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen für eine neue fünfjährige Amtsdauer gewählt: Herr E. Muret, Kantonsförster, in Lausanne.

(Vom 24. Juni 1922.)

Laut Mitteilung des Generalkonsulates von Paraguay in Bern ist der Konsularkreis des Herrn Walter Meyer, der am 29. Mai 1922 das Exequatur als Konsul von Paraguay in Luzern erhalten hat, auf die Kantone Unterwaiden und Solothurn ausgedehnt worden.

Herr Jorge Rio de la Loza, Konsul von Mexiko in Bern, ist an Stelle des nach Frankreich versetzten Herrn Ramon Lerà als Konsul von Mexiko in Genf ernannt worden.

Laut einer beim eidg. Versicherungsamt eingereichten Abschrift eines Vertrages vom 3. Dezember 1921 und eines Nachtrages vom 19. Dezember 1921 überträgt die Schlesische Feuer-VersicherungsGesellschaft in Breslau der Schweizerischen National-VersicherungsGesellschaft in Basel freiwillig den gesamten schweizerischen Bestand aller von ihr in der Schweiz betriebenen Versicherungszweige mit allen Rechten und Pflichten. Diesem Abtretungsvertrag erteilt der Bundesrat, nachdem die Interessen der Gesamtheit der schweizerischen Forderungsberechtigten als gewahrt erscheinen, die Zustimmung.

(Vom 26. Juni 1922.)

Dem Kanton Fr ei bürg wird an die zu Fr. 85,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung bei ,,Les Nantes"1 und für die Korrektion des Biorda-Baches ein Bundesbeitrag von 25 °/o, im Maximum Fr. 21,250, bewilligt.

'Wahlen.

(Vom 19. Juni 1922.)

Milüärdepartement.

Kanzlist II. Klasse der Kanzlei des eidg. Militärdepartements : Rohrer, Christian, von Grosshöchstetten, Aushilfsbeamter der genannten Kanzlei.

Zeughausverwalter in Langnau : Lieutenant Furrer, Jakob, von Trubschachen, Zeughausverwalter in Brig.

725 (Vom 23. Juni 1922.)

Politisches Departement.

Abteilung für Auswärtiges.

Kanzleisekretär der schweizerischen Gesandtschaft in Warschau : Bardet, Paul Nicolas, von Villars-le-Grand, provisorischer Inhaber der Stelle.

Militär département.

Abteilung für Infanterie.

Kanzlist I. Klasse des Kreisinstruktors der 5. Division : Major Peter, Walter, von Zürich, gewesener Instruktionsoffizier, in Uetwilen.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.

Über die kommende Sommersaison wird das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) vom 15. Juli bis 15. September 1922 geöffnet sein.

Während dieser Periode können aus dem Ausland nach St. Moritz bestimmte Sendungen von Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollabfertigung nach genannter Empfangsstation abgefertigt werden.

B e r n , den 12. Juni 1922.

(2..)

Eidg. Oberzolldirektion: Grassmann. ·

Errichtung eines Zollamtes für die Abfertigung von Reisendengepäck in Interlaken.

Auf den 1. Juli, nächsthin wird im Bahnhof Interlaken (B.L.S.)

ein Gepäckzollamt (Hauptzollamt) eröffnet und über die kommende Saison bis am 31. August in Betrieb gehalten.

Während dieser Periode können aus dem Ausland mit Bestimmung nach Interlaken eingehende Sendungen von Reiseeffekten

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1922

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28.06.1922

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723-725

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