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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 23. Mai 1922.)

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. dem Kanton B e r n an die zu Fr. 14,795 veranschlagten Kosten für Entwässerung und Aufforstung auf der Gurnigelalp 50--70%, im Maximum Fr. 10,501. 50; 2.. dem Kanton Z ü r i c h : a. an die zu Fr, 60,000 veranschlagten Kosten der Erstellung von Rebwegen im der ,,Haslern" und im ,,Gubrist, Gemeinde Weiningen, 25 %, im Maximum Fr. 15,000; b. an die zu Fr. 75,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung der Flurabteilungen ,,Unterfeld, Kirchmatten, Margel und Oberfeld" in der Gemeinde Knonau 25 %, im Maximum Fr. 1.8,730.

(Vom 24. Mai 1922.)

Dem an Stelle des Herrn Siegfried Benedick zum Honorarvizekonsul von Venezuela in Genf ernannten Herrn Charles Constantin wird das Exequatur erteilt.

Herr Juan de Arenzana y Chinchilla wird als Konsul von Spanien in Genf, anerkannt.

(Vom 29. Mai 1922.)

Dem zum Honcrarkonsul von Paraguay in Luzern ernannten Herrn Walter Meyer wird das Exequatur erteilt.

Es werden folgernde Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Z ü r i c h an die zu Fr. 26,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Flurweges von Unterlangenhard nach den Flurabteilungen Burgwies und Burgweid, Gemeinde Zell, 25 %, im Maximum Fr. 6500 ; 2. dem Kanton St. Gallen: o. an die zu Fr. 27,000 veranschlagten Kosten für Verbesserungen auf den Gamseralpen in den Gemeinden Garns und Wildhaus 20 %, im Maximum Fr. 5400 ; b. an die zu Fr. 64,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Rebweges vorn Gemeindeplätzli nach Listen in der Gemeinde Balgach 25 °/o, im Maximum Fr. 16,000 ;

413 3. dem Kanton G r a u b ü n d e n : a. an die zu Fr. 30,800 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage und zweier Tränkestellen auf der Alp Clavadèl, Gemeinde Davos, 25%, im Maximum Fr. 7700; b. an die zu Fr. 33,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Bewässerungsanlage auf der Alp Pardenn, Gemeinde Klosters, 25 %, im Maximum Fr. 8250 ; c. an die zu Fr. 28,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute für 60 Kühe auf der Alp Cadstername, Gemeinde Stampa, 25 %, im Maximum Fr. 7000 ; 4. dem Kanton Waadt an die zu Fr. 210,000 veranschlagten Kosten für Entwässerung einer Fläche von 73 ha in der Gemeinde La Rippe 30 %, im Maximum Fr. 63,000.

Der Schweizerischen Kraftübertragung A.-G. wurde nach Anhörung der Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie die p r o v i s o r i s c h e Bewilligung erteilt, max. 6000 Kilowatt elektrischer Energie an=die elektrochemische Fabrik der Lonza G.m.b.H.

in Waldshut auszuführen, wobei die täglich auszuführende Energiemenge max. 144,000 Kilowattstunden betragen darf.

An die Bewilligung werden unter anderem folgende Bedingungen geknüpft: Die Bewilligung kann auf 24stündige Voranzeige hin ohne irgendwelche Entschädigung zurückgezogen werden.

Die Gesellschaft Lonza verpflichtet sich, während der Dauer der Bewilligung monatlich 1000 Tonnen in der Schweiz hergestellten Karbids zum heutigen Weltmarktpreise franko deutsche Grenze zu beziehen. Diese Karbidmenge ist nicht von den in der Schweiz liegenden Werken der Gesellschaft Lonza, sondern gleichmassig von den andern schweizerischen Karbidwerken zu beziehen.

Die Bewilligung ist vorläufig bis Ende Juni 1922 gültig.

Sie wird jeweilen um je einen Monat verlängert werden, nachdem von der Schweizerischen Kraftübertragung A.-G. der Beweis erbracht worden ist, dass die Lonza der ihr auferlegten Verpflichtung über Karbidbezug aus der Schweiz im vorhergehenden Monat nachgekommen ist. Spätestens Ende September 1922 fällt die Bewilligung dahin.

Die Schweizerische Kraftübertragung A.-G. wurde überdies verpflichtet, die Verhandlungen zwecks Deckung des inländischen Bnndeiblatt. 74. Jahrg. Bd. II.

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414 Strombedarfes mit möglichster Förderung weiterzuführen, wobei die Energie loco Beznau oder Bglisau dem Inlandbedarf bei gleichen Lieferungsbedingungen zu mindestens gleich günstigen Preisen zur Verfügung zu stellen ist wie der Lonza. Ende J u l i hat die Schweizerische Kraftübertragung A.-G. dem eidg. Amt für Wasserwirtschaft über den Stand dieser Verhandlungen Bericht zu erstatten.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Betriebsdirektion der elektrischen Strassenbahn WetzikonMeilen stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die zirka 22,5 km lange Strassenbahnlinie von Wetzikon (Kempten) nach Meilen (Dampfschiffstation) samt aller Zugehör (mit Ausschluss der Kraftstaticn) im Sinne des Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen zu verpfänden : a. im l. Range zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr.300,000, das zur Rückzahlung der Hälfte des Anleihens von 1912 bestimmt ist; b. im II. Range für Fr. 300,000 zur Sieherstellung einer Anzahl Gemeinden, welche die andere Hälfte des vorerwähnten Anleihens von 1912 übernommen haben.

Soweit die Bahn auf öffentlichen Strassen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht ausser dem Oberbau und der elektrischen Leitung lediglich das Recht, die öffentlichen Strassen nach Massgabe der von den zuständigen Behörden erteilten Bewilligung für den Bau und Betrieb der Bahn zu benützen.

Dieses Gesuch wird gesetzlicher Vorschrift gemäss hiermit bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 5. Juni 1922 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 15. Mai 1922.

(2..)

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements: Dr. 0. Leimgruber.

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31.05.1922

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