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Bundesblatt

74. Jahrgang.

Bern, den 15. März 1922.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 franken im Halbjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- and Postbestellungsgebühr".

Einrückungsgebühr: 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an die Buchdruckerei Stämpfli £ de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf von Liegenschaften in Paris, Rom und Berlin und deren Umbau für die dortigen Gesandtschaften.

(Vom 8. März 1922.)

Der Weltkrieg zog für die schweizerischen Gesandtschaften insbesondere in den kriegführenden Ländern, einen derartigen Zuwachs an Arbeit nach sich, dass das reglementarisch vorgesehene Personal in keiner Weise mehr den Ansprüchen gerecht werden konnte, die an dasselbe gestellt wurden. Die Notwendigkeit, eine mehr oder weniger grosse Anzahl neuer Arbeitskräfte anzustellen, hatte sehr bald zur Folge, dass die zur Verfügung stehenden Bureauräume sich als zu klein erwiesen. Man sah sich daher gezwungen, weitere Räumlichkeiten zu mieten, um es dem ständig wachsenden Personal zu ermöglichen, unter erträglichen Verhältnissen zu arbeiten. Indessen stiess man hierbei auf erhebliche Schwierigkeiten. Einmal musste man im Hinblick auf eine ungestörte Abwicklung des Bureaubetriebes Wert darauf legen, dass die neu zu mietenden Räume sich direkt an die alten Kanzleien anschlössen oder sich doch in unmittelbarer Nähe derselben befanden. Die ständige Abnahme des verfügbaren Wohnraumes in den meisten Hauptstädten Europas machte es anderseits fast unmöglich, überhaupt Bureaulokalitäten zu annehmbaren Mietpreisen ausfindig zu machen. So kam es, dass das Gesandtschaftspersonal schliesslich doch genötigt war, in zum Teil sehr kleinen, zum Teil schlecht beleuchteten, oft geradezu unhygienischen Räumlichkeiten zu arbeiten.

Da nicht abzusehen war, wann eine Verminderung des Gesandtschaftspersonals möglich sein würde, entschloss sich der Bundesrat, die Zweckmässigkeit der Erwerbung eigener Gesandtschaftsgebäude ins Auge zu fassen. Die enorme Steigerung der Mietpreise, die eine Bundesblatt. 74. Jahrg. Bd. I.

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320 Folge des beständig zunehmenden Mangels an Wohnräumen war, liess es überdies auch vom finanziellen Standpunkt aus als angezeigt erscheinen, zu prüfen, ob nicht der Ankauf von Gebäuden seitens der Eidgenossenschaft für diese eine Ersparnis bedeuten könnte. Entschloss man sich aber einmal, für die Arbeitsstätten des Gesandtschaftspersonals Gebäude käuflich zu erwerben, so wurde man im Zusammenhang damit vor die Frage gestellt, ob es nicht zweckmässig sei, zugleich dem Missionschef eine Dienstwohnung einzuräumen.

Die Erfüllung der Eepräsentationspflichten, die auch dem Vertreter eines demokratischen Landes obliegen, wird dem Gesandten offenbar wesentlich -erleichtert, wenn er über eine der Bedeutung und Würde seines Landes entsprechende Dienstwohnung verfügen kann. Die Schwierigkeiten, in den wichtigsten Hauptstädten eine geeignete Wohnung zu finden, die allen Bedürfnissen entspricht, sind voraussichtlich noch für geraume Zeit so grosse, dass ein neuer Gesandter unter Umständen gezwungen wäre, monatelang im Hotel zu wohnen, was ihm nicht nur die Erfüllung seiner beruflichen Pflichten wesentlich erschweren, sondern auch eine entsprechende Eepräsentation so gut wie unmöglich machen würde. Befindet sich die Wohnung des Gesandten im gleichen Hause wie die Bureauräume, so ist auch ein engerer Kontakt zwischen dem Missionschef und seinen Mitarbeitern möglich, was bei der Eigenart der Tätigkeit der Gesandtschaften einen nicht zu unterschätzenden Vorteil bedeutet.

Die angeführten Gründe dürften an sich uns schon bewogen haben, den Kauf von Gesandtschaftsgebäuden ernstlich in Erwägung zu ziehen. Zu diesen trat aber noch ein drittes Moment, das von nicht geringerer Bedeutung ist. Die ausserordentliche Entwertung der Valuten in den der Schweiz zunächst liegenden Ländern ermöglichte es nämlich, daselbst Gebäude zu einem so günstigen Preise zu erwerben, dass es ausgeschlossen schien, es werde sich in absehbarer Zeit wieder eine solche Gelegenheit bieten. So konnte z.B. das Gesandtschaftsgebäude in Berlin, das damals einen Wert von zirka 2 Millionen Mark hatte, zum Preis von ungefähr 400,000 Franken erworben werden.

Selbstverständlich ist dafür Sorge getragen, dass die Gesandten für die ihnen zur Verfügung gestellten Wohnungen einen entsprechenden Mietzins an den Bund entrichten. So dürfte die Erwerbung der
Gesandtschaftsgebäude in Paris, Born und Berlin auch vom finanziellen Standpunkt aus als gerechtfertigt erscheinen.

Zu diesen Gesichtspunkten praktischer Natur tritt noch ein mehr ideeller Faktor hinzu. Das Gesandtschaftsgebäude, das ein Eigentum der Eidgenossenschaft und als solches gewissermassen ein Stück derselben auf fremder Erde darstellt, soll für die Schweizer des Landes,

321 in dem es sieh befindet, eine ihnen stets offenstehende, gastliche Stätte und damit ein Symbol der Bande sein, die jeden Schweizer, der im Auslande wohnt, mit seiner Heimat verknüpfen.

Entsprechend den vorstehenden Ausführungen glaubten wir, dem Beispiele zahlreicher anderer Staaten folgend, den Erwerb der Gesandtschaftsgebäude in Paris, Rom und Berlin nicht länger hinausschieben zu sollen. Wir glauben, dass sich unser Entschluss sowohl für das Ansehen der Schweiz im Ausland als auch der Vertretung ihrer Interessen daselbst als förderlich erweisen wird.

Nachdem eine Reihe von Angeboten aus verschiedenen Gründen als ungeeignet bezeichnet werden musste, konnten Objekte erworben werden, die den Bedürfnissen entweder in hohem Masse entsprachen oder durch Umbauten den speziellen Betriebsnotwendigkeiten verhältnismässig leicht angepasst werden konnten.

Es betrifft dies folgende Liegenschaften: A. Für die Gesandtschaft in Paris.

Liegenschaft des Herrn Maurice Berard an d e r A v e n u e H o c h e N o . 51.

Das Gebäude wurde vor ungefähr 60 Jahren als Privatsitz erbaut und zeigt die typische Anlage eines vornehmen französischen Privathauses. In unmittelbarer Nähe der Place de l'Etoile, hat es in jeder Beziehung eine ausgezeichnete Lage.

Es bestand aus einem zwischen andere Häuser in die Strassenflucht eingebauten Vordergebäude und einem Wirtschafts- und Stallgebäude im rückwärtigen Hof, welch' letzteres nun vollständig abgebrochen wurde, um einem Neubau Platz zu machen. Dieses neue Hofgebäude enthält im Erdgeschoss und I. Stock die Diensträume der Gesandtschaft : Kanzleien, Militärbureau, Bibliothek, Warteraum, Archiv, sowie eine Autogarage. Das Hauptgebäude enthält im Erdgeschosse die gediegen ausgestatteten Repräsentationsräume und das Arbeitskabinett des Gesandten. Der Empfangsraum dient gleichzeitig als Verbindung nach dem im neu erstellten Hofgebäude liegenden Esszimmer, in dem als Prunkstück ein alter, gut bemalter Berner-Kachelofen heimatliche Wärme ausstrahlt.

Der I. und II. Stock des Vordergebäudes dient der Familie des Gesandten als Wohnung. Der Dachstock enthält Dienstenzimmer und andere Dependenzen, das Kellergeschoss die Küche und die Wohnung des Hauswarts.

Der II. Stock des Hofgebäudes wurde vorderhand noch nicht vollständig ausgebaut. Neben dem hier erstellten Schreibmaschinen-

322 räum ist noch Platz vorhanden für den Aufbau etwa später notwendig werdender weiterer Diensträume.

Der Umbau und die Instandstellungsarbeiten wurden nach den Plänen und unter der Leitung des Schweizer Architekten Pierre Moreillon in Paris ausgeführt und umfassten nebst dem Neubau des Bureaugebäudes und des Esszimmeranbaues im Hof noch die neue Zentralheizungsanlage, die sanitären Einrichtungen, die elektrische Lichtinstallation, die Neueinrichtung der Küche und der Bäder.

Das umgebaute, vollständig renovierte schweizerische Gesandtschaftsgebäude in Paris macht mit seiner harmonisch ausgebildeten, ganz in Naturstein ausgeführten Fassade einen gut repräsentativen Eindruck.

B. Für die Gesandtschaft in Rom.

Liegenschaft des Herrn Professor Durante an der P i a z z a della C r o c e Eossa.

Vor der Porta Pia gelegen, befindet sich diese Villa doch in der Nähe des offiziellen Geschäftsverkehres, nicht weit von drei Ministerien und auswärtigen Botschaften. Das Grundstück besteht in einem Geländezwickel, zwischen der Viale del Policlinico und der Via di Villa Patrizi, und hat einen Flächeninhalt von zirka 2885 m2. Gegen Westen an die Piazza della Croce Eossa stossend, ist es im Osten durch ein anderes Grundstück begrenzt. "Neben dem an die Viale Policlinico direkt angrenzenden Hauptgebäude besteht in der nördlichen Ecke des Grundstückes noch ein an der Via di Villa Patrizi gelegenes kleines Gebäude (Garage mit Wohnung).

Diese Gebäude sind von einem kleinen Garten umgeben, dem einige Pinien den römischen Charakter geben. Nach antikem Vorbild bildet ein zweistöckiges Atrium in der Mitte des Hauptgebäudes dessen zentralen Hauptraum, der mit Marmor-Wandbelägen und schön gemusterten Mosaikfliesen ausgestattet ist.

Dieses sich im I. Stock durch eine Galerie erweiternde Atrium bildet den Zugang zu den hauptsächlichsten Bäumen der Villa. In der Mittelaxe des Gebäudes befindet sich eine breite Marmortreppe.

Atrium, Galerie und auch die Parterreräume sind an Wänden und Decken mit Malereien geschmückt. Das Innere und auch die Fassaden sind mit Terra nova verputzt.

Umbauarbeiten und Benovationen sind bis jetzt nur in bescheidenem Umfange ausgeführt worden. Die bestehende, nach veraltetem System gebaute Luftheizungsanlage wurde in der Weise verbessert, dass deren Kokofen für Gasfeuerung hergerichtet und in einem weitem Zimmer ein Kamin erstellt wurde.

323 Die vorhandenen Lokalitäten reichen nicht aus, um neben den Eepräsentationsräumen und der Wohnung des Gesandten auch noch die Geschäftsräume der Gesandtschaft auf die Dauer zweckmässig unterbringen zu können. Es ist deshalb die Erstellung eines Anbaues in Aussicht genommen, in welchem die eigentlichen Arbeitsräume der Gesandtschaft eingerichtet werden können. Ein Bauprojekt für diesen Anbau ist bereits von Herrn Architekt Bösiger in Bern ausgearbeitet worden. Da die Baukosten jedoch gegenwärtig in Eom etwa das Vierfache dessen betragen, was man vor dem Kriege hätte auslegen müssen, wurde von der Ausführung dieses Projektes zurzeit abgesehen und die Arbeitsräume der Gesandtschaft auf das Erdgeschoss und den I. Stock verteilt, obschon nicht zu bestreiten ist, dass dadurch sowohl der Gesandtschaftsbetrieb als auch das Wohnen, infolge der durch die Grundrissanlage bedingten Verhältnisse nicht wohl möglichen Trennung, leiden. Die Ausführung eines derartigen Anbaues wird aber auf die Dauer kaum zu vermeiden sein.

C. Für die Gesandtschaft in Berlin.

L i e g e n s c h a f t d e s H e r r n Dr. K u n h e i m a n d e r F ü r s t B i s m a r c k s t r a s s e No. 4.

Die Tatsache, dass im gleichen am Königsplatz in nächster Nähe des Eeichstagsgebäudes gelegenen Häuserkomplex Österreich, Norwegen, Dänemark, Finnland, Japan und die Ukraine die Sitze ihrer Landesvertretung eingerichtet haben, weist auf die ganz besonders günstige Lage dieser Liegenschaft hin.

Auf dem Grundstücke steht, in der Häuserreihe eingebaut, das Hauptgebäude in einer nach Süden gegen den Königsplatz und den Tiergarten hin ganz freien Lage. An die westliche Hälfte der nördlichen Eigentumsgrenze ist ein Hinterhaus angebaut, das früher als Stallgebäude und Kutscherwohnung diente, heute aber mehreren Beamten der Gesandtschaft als Wohnung dienen oder im Notfalle später zu Bureauzwecken verwendet werden kann. Zwischen dem Hauptgebäude und dem Hintergebäude und in der nordöstlichen Ecke des Grundstückes befindet sich ein Hof.

Das Hauptgebäude hat folgende Anlage.

Das Untergeschoss enthält die Küche nebst Dependenzen und die Hauswartwohnung. Im Erdgeschosse, wo sich auch ein Dienerzimmer befindet, gruppieren sich die reichlich vorhandenen Eepräsentationsräume mit dem Esszimmer um eine geräumige Diele.

Von hier führt eine eichene Treppe zur gediegen ausgestatteten Wohnung des Gesandten im I. Stocke. Der II. Stock, vom Hausein-

324 gang aus mittels einer breiten, sehr gut ausgebauten steinernen Treppe erreichbar, vermag sämtliche 14 Arbeitsräume der Gesandtschaft und das Arbeitszimmer des Gesandten aufzunehmen. Der Dachstock bietet Eaum für die Dependenzen und das Archiv, und es sind dort auch die sämtlichen Unterkunftsräume für die Dienerschaft eingebaut.

Der gesamte bauliche Zustand ist ein sehr guter. Da der Bau dieses Objektes erst im Jahre 1913 vollendet war, erschienen hier erhebliche bauliche Instandstellungsarbeiten nur insofern nötig, als es der während dem Kriege vernachlässigte kleine Unterhalt des Gebäudes erforderte. Da die vorhandene Kaumeinteilung sich auch für die neue Zweckbestimmung eignete, konnten die Umbauten auf folgende Arbeiten beschränkt werden: Einrichtung des II. Stockes zu Bureauzwecken, mit Installation der elektrischen Beleuchtung und des Telephons, Einbau von Zimmern für die Bediensteten nebst Bad im Dachstock, Unterteilung der Küche und Neuanlage einer Wäscheeinrichtung im Kellergeschoss. Die Leitung dieser Umbauarbeiten lag in den Händen des Schweizer Architekten Herrn Meier-Appenzell.

Die ruhige klassische Architektur der Hauptfront des Hauptgebäudes und die einfachen, aber vornehm gehaltenen Innenräume sind hervorragende Schöpfungen des Berliner Architekten Professor Baumgartner. Im übrigen verweisen wir auf die den Akten beigelegten Pläne und Ansichten der drei Gesandtschaftsgebäude.

Nachdem die Umbauten an diesen Gebäuden beendigt und ihre Räume von den betreffenden Gesandten und den Kanzleien bereits seit einiger Zeit bezogen worden sind, und nachdem endlich auch die Abrechnungen über die gemachten Ausgaben vorliegen, stellt sich der Gesamtaufwand für diese Ankäufe folgendermassen dar.

A. G e s a n d t s c h a f t s g e b ä u d e

i n Paris.

1. Ankauf des Gebäudes . . . . Franz. Fr. 725,000. -- 2. Handänderungsgebühren usw. .

,, 61,678. 67 w 3. Erstellung eines Anbaues, Innenausstattung, Umgebungsarbeiten und Verschiedenes ,, _,, 774,512. 71 Zusammen Franz. Fr. 1,561,191. 38 In diesem Betrag sind die Fr. 50,000 nicht inbegriffen, welche von der Schweizerkolonie in Paris zur Anschaffung eines Teiles des Mobiliars der Empfangsräume geschenkt wurden.

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B. G e s a n d t s c h a f t s g e b ä u d e in R o m .

1. Ankauf des Grundstückes, Fertigungsgebühren usw Lire 857,932. 85 2. Einrichtungs- und Umgebungsarbeiten .

,, 85,706. 92 3. Ankaut von Mobiliar und Reparaturen an solchem ,, 21,787. -- Lire 965,426. 77 4. Erstellung eines Bauprojektes für den geplanten Anbau Fr. 10,443. -- C. G e s a n d t s c h a f t s g e b ä u d e in B e r l i n .

1. Erwerb des Grundstückes, Fertigungsgebühren und Steuern Mark 1,859,925. 60 2. Allgemeine Baukosten ,, 326,524. 33 3. Ausstattung der Bureaux . . . .

,, 242,958. 80 4. Ausstattung der Empfangsräume . .

,, 584,965. 55 5. Allgemeine Ausgaben und Verschiedenes ,, 88,739.64 Zusammen Mark 3,103,113. 92 Zur Deckung dieser Ausgaben sind folgende Summen in Schweizerwährung aufgewendet worden: 1. Für das Gesandtschaftsgebäude in Paris (franz. Fr. 1,561,191. 38) Fr. 1,072,079. 11 2. Für das Gesandtschaftsgebäude in Rom (Lire 965,426. 77 und Fr. 10,443..--). ,, 418,218. -- 3. Für das Gesundtschaftsgebäude in Berlin (Mark 3,103,113. 92) ,, 608,629.80 Zusammen Fr. 2,098,926. 91 Während die Rechnungen für die Gesandtschaftsgebäude in Rom und Berlin vollständig abgeschlossen sind und kleine Aktivsaldi aufweisen, die zurzeit noch bei diesen Gesandtschaften liegen, im gegebenen Zeitpunkt aber liquidiert werden sollen, ist die Ausgabenrechnung für das Gebäude in Paris noch nicht endgültig festgestellt. Einerseits war es bis heute nicht möglich, den genauen Betrag zu ermitteln, welchen die Eidgenossenschaft als Steuer auf einer Gemeinschaftsmauer (droit de mitoyenneté) zu entrichten haben wird ; anderseits sollen im laufenden Jahre noch äussere Stören an den Fenstern des Gebäudes angebracht werden.

Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, den Kredit für die Liegenschaft in Paris auf Fr. 1,080,000 festzustellen. Dadurch erhöht sich die Gesamtsumme der für die drei Gesandtschaftsgsbäude zu machenden Aufwendungen auf Fr. 2,106,847. 80.

326 Würden die in französischer, italienischer und deutscher Währung für diese Ankäufe ausgegebenen Summen zum Vorkriegskurs umgerechnet, so ergäbe sich ein Totalbetrag von rund Fr. 6,345,000. Hiervon bildet die wirkliche Ausgabensumme von rund Fr. 2,106,000 einen Bruchteil von 33 %. Es mag angesichts der heutigen Kursverhältnisse auffallen, dass dieses Verhältnis nicht noch günstiger ist. Allein es ist zu bedenken, dass in den Jahren 1918 und 1919, in denen der grösste Teil der Zahlungen gemacht werden musste, die Kurse wesentlich höher standen als heute. So erfolgte z. B. am 29. Juni 1918 die erste Zahlung für das Gesandtschaftsgebäude in Paris, im Betrage von franz. Fr. 790,250, noch zum Kurse von 70, spätere Zahlungen sogar zum Kurse von 80 und 90.

Im Geschäftsbericht des Politischen Departements über das Jahr 1917 (Bundesbl. 1918, II, 9) hatte der Bundesrat den eidgenössischen Räten bereits von seiner Absicht Kenntnis gegeben, für unsere Gesandtschaften in den vier Grenzstaaten bei sich bietender günstiger Gelegenheit passende Gebäude zu erwerben.

Heute ist diese Absicht, soweit es die Hauptstädte Paris, Rom und Berlin betrifft, verwirklicht, und es liegt uns noch ob, Ihre nachträgliche Genehmigung der durch diese Ankäufe verursachten Ausgaben einzuholen. Dass dies, wie wir gewünscht hätten, nicht früher geschehen konnte, ist den eigenartigen Umständen zuzuschreiben, unter welchen diese im Auslande gelegenen Liegenschaften erworben wurden. Einerseits lag es wohl im Interesse des Bundes, vor der Verwirklichung dieser Ankäufe möglichst wenig Aufsehens von der bestehenden Absicht zu macheu. Anderseits konnte sich ein Kreditbegehren kaum nur auf den Betrag des Ankaufspreises beschränken, sondern musste auch die Ausgaben für die bei schon bestehenden Objekten unvermeidlichen Umbauten in sich schliessen. Angesichts des Umstandes, dass diese Umbauten in eine Zeit wirtschaftlicher Zerrüttung fielen, bot die Vorausbestimmung der für diese Umbauten notwendigen Kredite ausserordentliche Schwierigkeiten. In der Tat zogen sich die Erörterungen über die vorzunehmenden Neueinrichtungen und Umbauarbeiten in die Länge ; diese Arbeiten wurden je nach dem Stande der Verhandlungen in den drei Hauptstädten zu verschiedenen Zeiten begonnen und sind auch in ungleichem Zeitmasse zu Ende geführt worden. Infolge des fortwährenden Steigens der Arbeitslöhne und Materialpreise konnten

327 kaum aufgestellte Voranschlagssummen kurze Zeit darauf nicht mehr gehalten werden. Es schien uns daher das Zweckmässigste zu sein, mit der Einbringung des Kreditbegehrens bis zum Abschlüsse der Umbauarbeiten zuzuwarten. Tatsächlich haben auch die Ausgaben für die Um- und Neubauten die ursprünglich vorgesehenen Summen bedeutend überschritten ; indessen scheint man darin einig zu sein, dass nötigenfalls die erworbenen Liegenschaften infolge dos Wertzuwachses heute mit Gewinn wiederveräussert werden könnten.

Wir glauben, durch die wenigstens teilweise Verwirklichung eines alten Postulats der Auslandschweizer -für die Unterbringung unserer Gesandtschaften in Paris, Rom und Berlin gut vorgesorgt zu haben und beehren uns, Ihnen den nachfolgenden Beschlussesentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 8. März 1922.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Dr. Haab.

Der Bundeskanzler :

Steiger.

328 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Ankauf von Liegenschaften in Paris, Rom und Berlin und deren Umbau für die dortigen schweizerischen Gesandtschaften.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom beschliesst : 1. Die folgenden zum Zwecke der Beschaffung eigener Gebäude für die schweizerischen Gesandtschaften in Paris, Rom und Berlin und deren Umbau und Ausstattung vom Bundesrate bewilligten Kredite werden nachträglich genehmigt: a. für die Gesandtschaft in Paris Fr. 1,080,000 b. für die Gesandtschaft in Eom » 418,220 c. für die Gesandtschaft in Berlin » 608,630 2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

8. Der Bundesrat wird mit dessen Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf von Liegenschaften in Paris, Rom und Berlin und deren Umbau für die dortigen Gesandtschaften. (Vom 8. März 1922.)

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1556

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.03.1922

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319-328

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